SACHSEN-ANHALT. Freisprechung der Medizinischen Fachangestellten. Ehrennadel an. 4. Magdeburger. Referenzzentrum für. Dr. A.



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Transkript:

9 2013 SACHSEN-ANHALT 09 Freisprechung der Medizinischen Fachangestellten Ehrennadel an 4. er Referenzzentrum für 15 16 17 Dr. A. Reffert Neuraltherapeutische Kleinstschnitt- Weiterbildung Kataraktchirurgie Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 24. Jahrgang www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de

Markus Wüllner, Allianz Ärztespezialist Prof. Dr. med. Hansjochen Wilke, Onkologe und Ärztlicher Direktor der Kliniken Essen-Mitte, Allianz Kunde seit 1969 Plus 100 und Best 100 die neuen Krankenvollversicherungstarife der Allianz. Die beiden neuen leistungsstarken Versicherungstarife Plus 100 und Best 100 der Allianz sind die beste Therapie für jeden Mediziner. Sie bieten hochwertigen Schutz im Krankheitsfall sowie umfangreiche Services zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis. Darüber hinaus profitieren Mediziner von vielen weiteren Vorteilen durch unsere langjährige Partnerschaft mit dem Marburger Bund und fast allen Ärztekammern. Für mehr Informationen schreiben Sie einfach an aerzteundheilberufe@allianz.de Hoffentlich Allianz versichert.

Inhalt Inhaltsverzeichnis: 5 6 6 8 8 9 10 10 11 13 14 14 15 16 17 18 19 20 22 23 23 24 53 Körperschaft des öffentlichen Rechts / www.aeksa.de Editorial Editorial Mitteilungen der Kammer Ärztliche Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse Die ärztliche Leichenschau Neue Auszubildende Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert Neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte PERSPEKTIVEN die Messe für Bildung und Berufsorientierung 3 Berufsordnung: Unvereinbarkeiten Änderungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes Neues aus dem Kammerbereich Ausschreibung der Vertragsarztsitze Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt GENIAL Ein Wegweiser für Genehmigungen im ambulanten Leistungsbereich Schmerz und Funktion Einladung zum Abschlusskurs im Rahmen der 4. er Neuraltherapeutischen Weiterbildung Grauer Star OP mit winzigsten Schnitten Christoph 36 mit neuer Technik ausgestattet Lehrpreis der Medizinischen Fakultät wird an zwei Professoren verliehen 1. Geriatrietag am Universitätsklinikum Halle (Saale) Netzwerke der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt Existenz der Zahnmedizin in Halle wird gesichert Zahn um Zahn Auftaktveranstaltung zum Erhalt des Studienganges Zahnmedizin in Halle 20 Jahre Tumorzentrum Anhalt Städtisches Klinikum Dessau Gastprofessur an Jiao-Tong-Universität Shanghai Department für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Direktor Prof. Dr. K.-St. Delank Fußchirurgisches Update 2013 - Rund um den Rückfuß Samstag, 12. Oktober 2013 9 bis 13 Uhr Die Themen: Komplexe Anatomie des Rückfußes leicht gemacht Diagnostisches Vorgehen bei Pathologie des Rückfußes Knorpeltherapie im OSG: Vorstellung des AMIC (autologe matrixinduzierte Chondrogenese) Verfahrens Demo der dynamischen Pedobarografie Pes cavovarus aus Sicht des Neuroorthopäden: Orthese, oder OP, oder alles zusammen? Pes planovalgus und die Rolle der Tibialis posterior Sehne OSG- Endoprothetik: Wo stehen wir heute? OSG Arthrodese: Neue Wege bieten neue Möglichkeiten Behandlungsmöglichkeiten der Achillessehnentendopathie und chronischer Achillessehnenruptur Die Referenten: Prof. F. Deghani (Institut für Anatomie Halle) Prof. F. Braatz (Orthobionik Göttingen) Dr. N. Gutteck, Dr. F. Radetzki, Dr. V. Schütte, Dr. J. Mojcis, Dr. S. Freche (Klinik für Orthopädie Halle) Anmeldung auf der Homepage der Uni-Klinik für Orthopädie www.medizin.uni-halle.de 54 62 64 63 67 68 70 Medizinische Fachartikel Weichteilsarkome im Bereich der Extremitäten Die Rolle der Plastischen Chirurgie im Rahmen eines interdisziplinären Behandlungskonzeptes Teil 1 Sonstiges Bildende Künstler Sachsen-Anhalts: Hans Joachim Triebsch Neu erschienen: Nationale Versorgungsleitlinien Buchrezension: Medizin in Halle Ein medizinhistorischer Stadtführer von F. Steger und M. Schochow Leserbrief zum Thema Kürzungspläne der Landesregierung In Memoriam Wir trauern um unsere verstorbenen Kolleginnen und Kollegen Geburtstage Veranstaltungsort Universitätsklinik und Poliklinik für Orthopädie und Physikalische Medizin, Hörsaal der Klinik für Orthopädie, er Str. 22, 06112 Halle (Saale) Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Inhalt 3

er Chirurgengespräche 2013 und Jahrestagung des An-Instituts für Qualitätssicherung in der operativen Medizin ggmbh Ankündigung Die Themen 1 2 3 4 Ergebnisse der Qualitätssicherungsstudien: Kolon, Rektum, Magen, SILS 2012 Entzündliche Abdominalerkrankungen Gastroenterologische Onkologie Varia Wegen Hochwasserschäden findet die Veranstaltung nicht im Herrenkrughotel statt. mit: Inhouse Workshop MIC (POP-Trainer) am 26.09.13 Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Klinikums ggmbh Prof. Dr. med. K. Ridwelski Klinik für Allgemein-, Viszeralund Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums A.ö.R. Prof. Dr. med. Dr. h.c. H. Lippert, 27./28. September 2013 Kongress & Kulturwerk Fichte Auskunft unter 0391/7914201 oder 0391/6715671 www.med.uni-magdeburg.de/kchi oder www.klinikum-magdeburg.de

Editorial Schnittstelle oder Nahtstelle? Das Editorial des Kollegen Thurow vom April über ärztliche Kommunikation und kollegiale Zusammenarbeit hat mich lange beschäftigt. Zustandsbeschreibung, kritische Reflexion und Schlussfolgerungen zur Verbesserung sind überzeugend. Jeder kann dem Artikel zustimmen. Warum funktioniert es trotzdem manchmal so schlecht? Vielleicht liegt es nicht nur an Arbeitsüberlastung, Gedankenlosigkeit, der gesundheitspolitisch gewollten strikten Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung und kollegialen Animositäten. Der Informationsaustausch erfolgt über Schnittstellen, im Idealfall reibungslos, ohne Verzögerung und mit allen benötigten Daten. Zum Begriff Schnittstelle (engl. Interface) finden sich Definitionen, die zu denken geben: zwei Systeme als Black Boxes, die nur die ihnen zugewandte Grenze der anderen Box kennen müssen, um die Kommunikation zu gewährleisten. Für die beiden beteiligten Boxes ist es ohne Belang, wie die jeweils andere intern mit den Botschaften umgeht, und wie die Antworten darauf zustande kommen (Wikipedia). Diese Art der Kommunikation reicht wohl in der Medizin nicht aus, so sinnvoll und effektiv sie in vielen alltäglichen Belangen ist. Das Bild vom den Patienten umhüllenden Mantel, den die Palliativmedizin im Namen trägt, scheint mir für die gesamte Heilkunde sinnvoll. Wir arbeiten zusammen an ihm, manche Nähte müssen ganz fest sein, manche weich, einige wollen kaum je gelingen. Aber nur im engen Austausch kann es uns gelingen, den Mantel brauchbar zu machen. Wenn der Brustschild der Kardiologin mit der Nackenstütze des Orthopäden, dem Nierenwärmer, der Haut kühlenden Seide, integrierter Kapuze mit Ohrenschützern, einem Teil mit durchsichtigem Material und auch den vielleicht dilettantisch eingearbeiteten aber wichtigen Knöpfen und Knopflöchern einen geeigneten und schützenden Mantel ergibt, wenn alle Nähte aufeinander abgestimmt sind und halten, dann können wir zufrieden sein erst dann. Und es ist von großem Vorteil, den Stoff und den Faden der Fachkollegen zu kennen und zu wissen, wie er am eigenen Teil anschließen sollte. Der Austausch über die je verschiedenen Arbeitsvoraussetzungen und -methoden ist unerlässlich. Manchmal, wenn Sachargumente nicht mehr wirken, kann es hilfreich sein, in Bildern zu denken. Wohl wissend, dass einige mich als Märchenonkel oder meine Gedanken als Wort zum Sonntag verspotten werden, als Hausarzt aber spottgestählt und gern bereit zur Diskussion, grüßt Sie herzlich Ihr Dr. Michael Büdke Foto: fotolia Ich würde gern für weitere Überlegungen und Verbesserungen die Naht, die eine enge Verbindung schafft, und an der länger, und wohl auch von beiden Seiten, gearbeitet werden muss, ins Spiel bringen. Mit einer Naht wird etwas zusammengehalten, was sonst auseinander gerissen wäre (Wiktionary). Editorial 5

Mitteilungen der Kammer Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben Im Monat Juni konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen: Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. med. Katharina Fenner- Hirschberg, Leipzig Dipl.-Med. Wolfgang Gerth, Halle (Saale) Facharzt für Anästhesiologie Dr. med. Regine Kleine, Genthin Facharzt für Arbeitsmedizin Franziska Kromarek, Quedlinburg Facharzt für Augenheilkunde Dr. med. Liane Marquardt, Halle (Saale) Facharzt für Allgemeinchirurgie Patrick Schröter, Halle (Saale) Facharzt für Gefäßchirurgie Dr. med. Udo Barth, Burkhard Lotz, Halberstadt Dr. med. Mathias Weber, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. med. Oliver Knauf, Kaltenmark Tilo Krumbholz, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. med. Anita Kestel, Halle (Saale) Christina Simeonidou, Halle (Saale) Facharzt für Viszeralchirurgie Philip Büschel, Dr. med. Benjamin Garlipp, Quedlinburg Dr. German Germanov, Halberstadt dr. med. (Univ. Pécs) Viktor Nagy, Halle (Saale) Dr. med. Michael Schumann, Halle (Saale) Facharzt für Innere Medizin Dr. med. Thomas Ehnert, Halle (Saale) Jessica Hagendorf, Quedlinburg Dr. med. Thomas Weber, Halle (Saale) Facharzt für Innere Medizin und Angiologie Dr. med. Astrid Ohly, Dessau-Roßlau Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Dirk Haaser, Dresden Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie Priv.-Doz. Dr. med. Michael Haase, Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom 16.04.2005 in der Fassung vom 01.01.2011 (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de) Facharztbezeichnungen: Anästhesiologie Dr. med. Petra Wegermann 60 Monate einschl. 12 Monate Intensivmedizin im Verbund mit Universitätsklinikum Halle (Saale) und BG-Kliniken Bergmannstrost Halle (Saale) Asklepios Klinik Weißenfels Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Naumburger Straße 76, 06667 Weißenfels Arbeitsmedizin Dipl.-Med. Susanne Köpernik 24 Monate ias Aktiengesellschaft Ernst-Kamieth-Straße 11 06112 Halle (Saale) Augenheilkunde Dr. med. Susan Schmitz-Gießler 12 Monate Gemeinschaftspraxis Leiterstraße 12, 39104 Gefäßchirurgie Nadja Weigert 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Joachim Zaage, Priv.-Doz. Dr. med. Ralph Stuttmann, Dr. med. Frank Wernicke und Dipl.-Med. Volker Lippert und 12 Monate Gefäßchirurgie BG-Kliniken Bergmannstrost Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Merseburger Straße 165 06112 Halle (Saale) Dipl.-Med. Dietmar Stößel 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Lutz Lindemann-Sperfeld, Dr. med. Uwe Rose, Dr. med. Sabine Schmitt, PD Dr. med. habil. Harald Fritz und Dr. med. Frank Kalbitz und 24 Monate Gefäßchirurgie Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau ggmbh Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Röntgenstraße 1, 06120 Halle (Saale) Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. med. Daniel Dobbert 24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit PD Dr. med. habil. Reinhard Schück, Dr. med. Joachim Zagrodnick, Dr. med. Stefan Breuer und Norbert Berrens und 24 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie Städtisches Klinikum Dessau 6 Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tilo Kranepohl 24 Monate MVZ des Städtischen Klinikums Dessau ggmbh Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau Nuklearmedizin Prof. Dr. med. Manfred Bähre Dr. med. Andreas Odparlik 48 Monate im Verbund Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Nuklearmedizin Prof.-Friedrich-Hoffmann-Straße 1 06110 Halle (Saale) und Facharztzentrum Strahlentherapie, Neurochirurgie und Orthopädie Nuklearmedizinische Sprechstunde Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale) Schwerpunktbezeichnung: Gynäkologische Onkologie Dr. med. Andreas Neumann 24 Monate Johanniter Krankenhaus Genthin-Stendal GmbH Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bahnhofstraße 24-26, 39576 Stendal Zusatzbezeichnungen: Betriebsmedizin Dr. med. Andrea Lantzsch 24 Monate Arztpraxis Falkenweg 44 06110 Halle (Saale) Diabetologie Dietrich Bley Dr. med. Ulrike Jaeschke 12 Monate im Verbund Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH Klinik für Innere Medizin I Ditfurter Weg 24, 06484 Quedlinburg Dr. med. Michael Kautzleben 18 Monate HELIOS Kliniken Mansfeld-Südharz GmbH Innere Abteilung Am Beinschuh 2 a 06526 Sangerhausen Palliativmedizin Dr. med. Lilit Flöther 12 Monate Universitätsklinikum Halle (Saale) Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale) Spezielle Schmerztherapie Dr. med. Giselher Pfau 12 Monate im Verbund mit Dr. med. Michael Brinkers Otto-von-Guericke-Universität /Med. Fakultät Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie Leipziger Straße 44 39120 Dr. med. Bettina Zimmermann 12 Monate Fachklinikum Uchtspringe SALUS ggmbh Emil-Kraepelin-Straße 6 39576 Stendal Erloschene Weiterbildungsbefugnisse Für die Unterstützung der Kammerarbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärzten herzlich danken: - Dr. med. Wolfgang Matthiä, Sana Ohre-Klinikum Haldensleben, Befugnis für Viszeralchirurgie endete am 30.06.2013 - Dr. med. Sabine Reuter, Diakoniekrankenhaus Halle (Saale), Befugnisse für Innere Medizin und Geriatrie endeten am 30.06.2013 - Dr. med. Ingrid Salzborn, Krankenhaus am Rosarium Sangerhausen, Befugnis für Diabetologie endete am 30.06.2013, Übertragung der Befugnis Diabetologie an Dr. med. Michael Kautzleben - Dr. med. Tobias Schaaf, Städtisches Klinikum Dessau, Befugnis für Orthopädie und Unfallchirurgie endete am 30.06.2013, Übertragung der Befugnis Orthopädie und Unfallchirurgie an Dr. med. Daniel Dobbert - Professor (Kirgisische Staatl. Arabaev- Univ.) Dr. med. Matthias Steinert, Krankenhaus Martha-Maria Halle- Dölau ggmbh Halle (Saale), Befugnis für Thoraxchirurgie endete am 30.06.2013 - Doz. Dr. med. habil. Bernd Thriene, Otto-von-Guericke-Universität /Med. Fakultät, Befugnis für Hygiene und Umweltmedizin endete am 30.04.2013 - Dr. med. Marlies Welzel, Landambulatorium Börde GmbH Groß Ammensleben, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am 12.07.2013 - Prof. Dr. med. Martin Zenker, Ottovon-Guericke-Universität / Med. Fakultät, Befugnis für Humangenetik endete am 30.06.2013 Neu zugelassene Weiterbildungsstätten AMEOS Klinikum Schönebeck Köthener Straße 13 39218 Schönebeck (Elbe) Medizinische Klinik zugelassen für Innere Medizin und Kardiologie MVZ des Städtischen Klinikums Dessau ggmbh Auenweg 38, 06847 Dessau-Roßlau zugelassen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie MVZ Universitätsklinikum ggmbh Leipziger Straße 44, 39120 zugelassen für Strahlentherapie Fachklinikum Uchtspringe SALUS ggmbh Emil-Kraepelin-Straße 6, 39576 Stendal zugelassen für Spezielle Schmerztherapie Mitteilungen der Kammer 7

Mitteilungen der Kammer Die ärztliche Leichenschau Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt bietet interessierten Ärzten die Möglichkeit, sich am 12. Oktober 2013 in einer Fortbildungsveranstaltung über die richtige Verfahrens- und Verhaltensweise bei der Todesfeststellung eines Patienten fortzubilden. Immer wieder gibt es Unstimmigkeiten bei der Frage, wer die ärztliche Leichenschau durchzuführen hat. Ziel dieser Fortbildung ist es, nochmals auf die praktischen Erfordernisse bei der Todesfeststellung hinzuweisen und auf die damit verbundenen gesetzlichen Pflichten die sich aus dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt ergeben, aufmerksam zu machen. Die Fortbildung ist mit 5 Fortbildungspunkten zertifiziert und mit einer Teilnahmegebühr von 60 Euro kalkuliert. Der Veranstaltungsort befindet sich im Universitätsklinikum, Institut für Rechtsmedizin Haus 28. (Anmeldung siehe unter www.aeksa.de, Kapitel Fortbildung) Ärztekammer Sachsen-Anhalt zuständig für Gelbfieberimpfstellen Der Ärztekammer Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Arbeit und Soziales die Erteilung der Zulassung an niedergelassene Ärzte und Ärztinnen und medizinische Einrichtungen als Gelbfieberimpfstellen nach 7 Abs. 1 Satz 2 des IGV-Durchführungsgesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566) sowie die Überwachung der Zulassung übertragen. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der Ärztekammer Sachsen- Anhalt, Abteilung Qualitätssicherung, eingereicht werden. Hier erhalten interessierte Ärzte auch weiterführende Informationen. Konferenz Die Schmerzambulanz des Universitätsklinikums A.ö.R. in Zusammmenarbeit mit der Abt. für Schmerztherapie des Fachkrankenhauses Vogelsang lädt zur folgenden interdisziplinären Schmerzkonferenz ein: 16. 10. 2013 Psychoonkologie Dipl.-Psych. Köhler, Universitätsklinik Anmeldung erwünscht: OA Dr. med. Pfau, Schmerzambulanz Tel.: 0391/6713350/13320, Fax: 67 13 971 Die Konferenzen werden von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die Erlangung des Fortbildungsdiploms mit 2 Punkten gewertet. Foto: fotolia 8 Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer Referat Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten informiert Abschlussprüfung Die schriftliche Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten erfolgte am 04.05.2013 an allen Schulstandorten. Die praktischen Prüfungen fanden in der Zeit vom 07.06.2013 bis 24.06.2013 in Dessau, Halberstadt und statt. Diesen Prüfungen stellten sich Auszubildende, Einzelumschüler, Externe Prüflinge sowie Prüflinge, die die erstmalige Prüfung bzw. 1. Wiederholungsprüfung nicht bestanden hatten. 24 Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden. Von den Prüflingen, die sich zur Wiederholungsprüfung angemeldet hatten, konnte ein Teil die Prüfung erfolgreich absolvieren. Für Einzelne besteht noch einmal die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung. Unsere Statistik über eine Tätigkeit nach der Ausbildung ergab folgende Zahlen: 62% der Medizinischen Fachangestellten wurden von der ausbildenden Praxis übernommen bzw. erhielten eine Tätigkeit in einer anderen Praxis. 15% mussten sich arbeitslos melden. Einige beginnen eine neue Ausbildung oder ein Studium. 12 Prüfungsausschüsse, bestehend aus 1 Ärztin/1 Arzt, 1 Lehrerin/1 Lehrer und 1 Arbeitnehmerin, prüften an den verschiedenen Schulstandorten, der überwiegende Teil der Mitglieder sogar an mehreren Tagen, um die Zahl der Prüflinge zu bewältigen. Bei den Prüfungsausschussmitgliedern (Foto unten), die die Teilnahme an der Freisprechung ermöglichen konnten, bedankte sich Herr Dr. Schöning persönlich für ihre Einsatzbereitschaft. Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung: Prüfungsbereich Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Note 6 Behandlungsassistenz 1 12 32 40 24 0 Betriebsorganisation und -verwaltung 0 5 48 50 6 0 Wirtschafts- und Sozialkunde 0 10 38 52 9 0 Praktische Prüfung 10 27 25 39 12 6 Foto: ÄK Mitteilungen der Kammer 9

Mitteilungen der Kammer Allen anderen möchten wir auf diesem Wege ein großes Dankeschön aussprechen. Wir wünschen uns, dass diese bereits seit vielen Jahren andauernde sehr gute Zusammenarbeit noch viele weitere Jahre anhält. Am 12.07.2013 erfolgte die Freisprechung der Medizinischen Fachangestellten in den Räumen der Ärztekammer. Herr Dr. Schöning überreichte den wieder zahlreich erschienenen Medizinischen Fachangestellten den Brief Medizinische Fachangestellte sowie das Prüfungszeugnis der Ärztekammer. Nach der Aufstellung der Medizinischen Fachangestellten zu einem Gruppenfoto konnte die Freisprechung mit einem Glas Sekt und einem kleinen Imbiss gemütlich ausklingen. Neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte Die Tarifpartner Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und der Verband der medizinischen Fachberufe e. V. haben in den Tarifverhandlungen am 09. Juli 2013 in Berlin unter anderem folgende Einigung erzielt: Ab 1. September 2013 beträgt die Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr monatlich 640,00 im 2. Ausbildungsjahr monatlich 680,00 im 3. Ausbildungsjahr monatlich 730,00 Für die Monate April bis August erhalten die Auszubildenden eine Einmalzahlung von 150,00. Das bedeutet, dass ab 01.09.2013 die neue Ausbildungsvergütung zu zahlen ist, auch wenn bei Abschluss des Vertrages eine andere Vergütung vereinbart wurde. Bitte beachten Sie, dass diese Erhöhung (Angleichung) für alle laufenden Verträge der einzelnen Ausbildungsjahre zutrifft. Jeweils zum 01.04.2014 und 01.04.2015 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um weitere 30,00 monatlich. Der neue Gehaltstarifvertrag kann von der Ärztekammer abgefordert bzw. von der Homepage (www.aeksa.de/ MFA) heruntergeladen werden. PERSPEKTIVEN die Messe für Bildung und Berufsorientierung Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird auf der Messe PERSPEKTIVEN 2013 vom 11.10.2013 bis 12.10.2013 in vertreten sein. Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (MFA) - ein passender Name für einen Beruf, der fundiertes medizinisches Fachwissen, organisatorisches Talent, Teamfähigkeit und einen feinfühligen Umgang mit Menschen erfordert, der Raum für eigene Ideen lässt und das Zeug hat, mehr als ein Job zu werden. Medizinische Fachangestellte sind die Schnittstelle zwischen Arzt und Patient, Technik und Mensch. Zukünftige Auszubildende und ausbildende Ärztinnen und Ärzte, Eltern und Interessenten können sich zum Beruf auf der Messe in Halle 3 informieren bzw. beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aeksa.de. Foto: ÄK 10 Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer 3 Berufsordnung: Unvereinbarkeiten Foto: fotolia (1) Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs nicht vereinbar ist. Dem Arzt ist auch verboten, seinen Namen in Verbindung mit einer ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben. Ebenso wenig darf er zulassen, dass von seinem Namen oder vom beruflichen Ansehen des Arztes in solcher Weise Gebrauch gemacht wird. (2) Dem Arzt ist untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu lassen sowie gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen oder erbringen zu lassen, soweit nicht die Abgabe des Produkts oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind. In den vorangegangenen Ausgaben des Ärzteblatts wurden die 30 ff. der Berufsordnung der Ärztekammer Sachsen- Anhalt (BO) besprochen, die eine unbeeinflusste Tätigkeit des Arztes im Rahmen seiner Berufsausübung garantieren sollen. Das Handeln des Arztes soll von der Sorge um das Wohlbefinden seiner Patienten und der Allgemeinheit und nicht von Gewinnstreben bestimmt sein. Merkantile Interessen sind somit strikt vom Heilauftrag des Arztes zu trennen. Auch der Vorschrift des 3 BO, welcher in diesem Beitrag erläutert werden soll, liegt dieser Regelungsgedanke zugrunde. Nach Absatz 1 Satz 1 dieses Paragraphen ist dem Arzt neben der Ausübung seines Berufes die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes nicht vereinbar ist. Mithin ist dem Arzt neben seiner ärztlichen Tätigkeit eine gewerblich-unternehmerische Tätigkeit gestattet, so denn diese nicht den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufes entgegensteht. So ist es bspw. zulässig, dass ein Arzt nebenberuflich Einnahmen als Fotograf erzielt. Ferner ist es dem Arzt nach 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 BO verboten, seinen Namen in Verbindung mit der ärztlichen Berufsbezeichnung in unlauterer Weise für gewerbliche Zwecke herzugeben. Ebenso wenig darf er zulassen, dass von seinem Namen oder vom beruflichen Ansehen des Arztes in solcher Weise Gebrauch gemacht wird. Dementsprechend ist die Verwendung der ärztliche Berufsbezeichnungen Arzt oder Facharzt nur standesgemäß, wenn sie mit der Würde des Arztberufes in Einklang steht. Dies ist nicht als gegeben anzusehen, wenn der Arzt seinen Namen zur Vermittlung von Rechtsgeschäften zur Verfügung stellt. Einen Verstoß gegen dieses Verbot hat das Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart (Urteil vom 16.09.2009, Az: BGÄS 03/09) bei einem Arzt gesehen, der zuließ, dass unter seinem Briefkopf mit ärztlicher Bezeichnung und Praxisanschrift durch einen Finanzberater in aufdringlicher, anpreisender Form für Kapitalanlagen geworben wird. Es wurde deshalb gegen ihn eine Geldbuße verhängt. Nach Paragraph 3 Absatz 2 BO ist es dem Arzt zudem untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Waren abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Diese Vorschrift soll verhindern, dass das Vertrauen des Patienten in den Arztberuf zum Verkauf von Produkten missbraucht wird. Ausnahmsweise ist eine Abgabe allerdings möglich, wenn die gewerblichen Produkte und Dienstleistungen notwendiger Bestandteil der Therapie sind. Diese Voraussetzung ist als erfüllt anzusehen, wenn das Produkt nicht durch einen Dritten, z.b. ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, sondern gerade nur durch den Arzt selbst dem Patienten verabreicht werden kann. Ferner berechtigt auch die notfallmäßige Versorgung eines Patienten den Arzt zur Abgabe von gewerblichen Produkten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 02.06.2005 (Az.: I ZR 215/02 und I ZR 317/02)), dass die Abgabe von Diabetesteststreifen aus einem in der Praxis befindlichem Depot eines Sanitätshauses zulässig ist, wenn sie für eine Ersteinweisung oder eine notwendige Nachschulung oder zum Zwecke der Notfallversorgung abgegeben werden. Alles was darüber hinaus abgegeben wird, kann allerdings nicht mehr als notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie angesehen werden und verstößt deshalb gegen 3 Abs. 2 BO. In einem anderen Fall hatte eine Optikerfirma Augenärzten ein System zur Verfügung gestellt, das aus einem Brillensortiment, einem Computersystem zur individuellen Brillenanpassung sowie Werbeflyern bestand. Nach Eingabe der Patientendaten und Auswahl eines bestimmten Brillengestells der Firma in der Augenarztpraxis wurden diese Informationen an die Firma übermittelt. Hat der Patient bei der Firma eine Brille bestellt, erhielt der Arzt eine Vergütung von mindestens 80,00. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.06.2010 (Az: I ZR 182/08)) sah darin u.a. einen Mitteilungen der Kammer 11

Mitteilungen der Kammer Verstoß gegen 3 Absatz 2 BO, da der Arzt bei der Beschaffung einer Brille mitwirke, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliege. Ferner weise die Anpassung und Beschaffung von Brillen (Standardbrillen) regelmäßig keinen unmittelbaren medizinischen Zusammenhang auf. Die berufsrechtlichen Regelungen verbieten dem Arzt nicht grundsätzlich die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit und die Abgabe von Produkten. Allerdings ist die Zulässigkeit einer solchen Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So handelt ein Arzt, der in den Räumen seiner Praxis eine gewerbliche Ernährungsberatung durchführt, weder berufs- noch wettbewerbswidrig, wenn er diese Tätigkeit im Übrigen von seiner freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht getrennt hält (Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.05.2008 (Az.: I ZR 75/05)). Vereinzelt erreichen die Ärztekammer Beschwerden von Patienten, denen im Anschluss an die Behandlung ein Produkt (bspw. Pflegemittel für die Augen) von der Arzthelferin verkauft worden ist, welches aber auch in einer Apotheke hätte bezogen werden können. Eine solche Vorgehensweise verstößt, da gerade keine Trennung der ärztlichen von der gewerblichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien erfolgt, gegen 3 Absatz 2 BO und lässt bei den Patienten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Arztes aufkommen. Auch das Landgericht Rottweil (Urteil vom 16.06.2006 Az.: 5 O 40/05) hat einen Verstoß gegen diese Rechtsnorm in einem Fall gesehen, bei dem durch die Ehefrau des Arztes ein Institut für Naturheilkunde und Ernährungsberatung betrieben wurde, die Nahrungsergänzungsmittel aber in den Praxisräumen durch die Arzthelferin abgegeben worden sind. Um sich nicht des Verdachts einer berufsrechtlichen Pflichtverletzung auszusetzen, sei jedem Arzt, der auch eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, angeraten, strikt darauf zu achten, dass diese Tätigkeit in zeitlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht von der ärztlichen Berufsausübung getrennt ist. Das bedeutet auch, dass Kassen, Bankkonten sowie Sach- und Arbeitsmittel von Gewerbe und Arztpraxis separat verwaltet werden müssen. Abschließend soll nicht versäumt werden, im Zusammenhang mit der Erläuterung des 3 BO auch auf die Vorschrift des 128 des Sozialgesetzbuches Fünf (SGB V) hinzuweisen, der sozialrechtlich die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten regelt. So untersagt Absatz 1 grundsätzlich die Abgabe von Hilfsmitteln an Versicherte über Depots bei Vertragsärzten. Ferner wird im Absatz 2 des 128 SGB V normiert, dass sämtliche Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln/Verordnung von Hilfsmitteln unzulässig sind. Erlaubt ist den Vertragsärzten eine Mitwirkung an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln nur auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen ( 128 Absatz 4 Satz 1 SGB V). Ass. jur. Kornelia Olsen Profitieren Sie von unserer spezialisierten Branchenerfahrung: Sicherheit für Ihre Zukunft! Erfolgreich seit über 80 Jahren Unser Service für Sie: Ein kostenloser Informations- Termin 06126 Halle, Weststraße 3 Telefon: 0345 691 93-0 E-Mail: halle@bust.de 39108 Maxim-Gorki-Straße 12 Telefon: 0391 735 51-0 E-Mail: magdeburg@bust.de www.bust.de 12 Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer Änderungen des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes Mit dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenmodernisierungsgesetz) ist unter anderem das für die Abrechnung in einigen Bereichen der ärztlichen Tätigkeit maßgebliche Justzivergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ebenfalls geändert worden. So sind u. a. die zu erstellenden medizinischen und psychologischen Gutachten nach Anlage 1 zu 9 Abs. 1 JVEG - als M1, M2 und M2-Leistungen bezeichnet zukünftig mit 65 (M1), 75 (M 2) und 100 (M 3) zu vergüten. Daneben wurden die Honorare, festgelegt in der Anlage 2 zu 10 Abs. 1 JVEG betreffend die Leichenschau und Obduktion in Abschnitt 1 sowie die Untersuchung und Blutabnahme in Abschnitt 3 erhöht. Dagegen sind die Honorare für die Befunde in Abschnitt 2 nicht verändert worden. Gemeint ist hier z. B. die Ausstellung eines Befundscheins oder Erteilung einer schriftlichen Auskunft ohne nähere gutachtliche Äußerung, die weiterhin mit 21 vergütet werden. Die Abschnitte 4 Abstammungsgutachten und 5 erbbiologische Abstammungsgutachten sind in dem Abschnitt 4 zusammengefasst worden. Die Kostenerstattung für die Erstellung von Farbkopien wird zukünftig gemäß 7 Abs. 2 JVEG nur noch 1 für die ersten 50 Seiten, danach 0,30 betragen. Für DIN A 3 Kopien werden 3 je Kopie erstattet, bei Farbkopien in DIN A 3 6. Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien wird ein Betrag von 1,50 pro Datei gezahlt. Für die in einem Arbeitsgang auf einem Datenträger übertragenen Dokumenten sind höchstens 5 zu zahlen. Mit Änderung des JVEG erfolgte ferner die Einführung des 8a JVEG. Dieser lautet wie folgt: 8a Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs (1) Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Berechtigte es unterlässt, der heranziehenden Stelle unverzüglich solche Umstände anzuzeigen, die zu seiner Ablehnung durch einen Beteiligten berechtigen, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten. (2) Der Berechtigte erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist, wenn er 1. gegen die Verpflichtung aus 407 a Absatz 1 bis 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung verstoßen hat, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten; 2. eine mangelhafte Leistung erbracht hat; 3. im Rahmen der Leistungserbringung grob fahrlässig oder vorsätzlich Gründe geschaffen hat, die einen Beteiligten zur Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit berechtigten; oder 4. trotz Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes seine Leistung nicht vollständig erbracht hat. Soweit das Gericht die Leistung berücksichtigt, gilt sie als verwertbar. (3) Steht die geltend gemachte Vergütung erheblich außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes und hat der Berechtigte nicht rechtzeitig nach 407 a Absatz 3 Satz 2 der Zivilprozessordnung auf diesen Umstand hingewiesen, bestimmt das Gericht nach Anhörung der Beteiligten nach billigem Ermessen eine Vergütung, die in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes steht. (4) Übersteigt die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich und hat der Berechtigte nicht rechtzeitig nach 407 a Absatz 3 satz 2 der Zivilprozessordnung auf diesen Umstand hingewiesen, erhält er die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses. (5) Die Absätze 3 und 4 sind nicht anzuwenden, wenn der Berechtigte die Verletzung der ihm obliegenden Hinweispflicht nicht zu vertreten hat. Wie festzustellen ist, wird mit der Einführung des 8a JVEG nun ausdrücklich die Möglichkeit des Wegfalls oder der Beschränkung des Vergütungsanspruches geregelt. Bei der Erstellung der Gutachten in gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren sollte demzufolge zukünftig ein besonderes Augenmerk auf diese Vorschrift gelegt werden. Die Gesetzesänderungen traten am 01.08.2013 in Kraft. Ass. jur. Annett Montes de Oca Mitteilungen der Kammer 13

Neues aus dem Kammerbereich Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Psychologische Psychotherapie Einzelpraxis Psychologische Psychotherapie Einzelpraxis Staßfurt Psychologische Psychotherapie (halber Versorgungsauftrag) Einzelpraxis Tätigkeit in der ambulanten Versorgung geplant? GENIAL Ein Wegweiser Wie erwerbe ich die erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung und Abrechnung qualitätsgesicherter Leistungen? Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Fachgebiet: Praxisform: Praxisort: Neurologie und Psychiatrie Einzelpraxis Quedlinburg Kinderheilkunde Einzelpraxis Halle Frauenheilkunde und Geburtshilfe Einzelpraxis Wolmirstedt Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Neurologie und Psychiatrie Einzelpraxis Halle Fachgebiet : Kinderheilkunde Praxisform: Einzelpraxis Praxisort: Halle Reg.-Nr.: 1593/13 Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abt.: Zulassungswesen Postfach 1664 39006 Die Ausschreibung endet am 25. dieses Monats. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen. Wer als Arzt oder Psychotherapeut im ambulanten Bereich tätig werden möchte, hat viele Fragen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt. Ein wichtiger Bereich sind die erforderlichen Genehmigungen, um qualitätsgesicherte Leistungen erbringen und abrechnen zu können. Aktuell unterliegen mehr als 60 Leistungen der Genehmigungspflicht. Welche Leistungen sind das? Welche fachlichen Qualifikationen müssen für eine Genehmigung nachgewiesen werden? Welche apparativ-technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen? Diese und weitere Fragen beantwortet der Wegweiser der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), GeniaL Genehmigungen im ambulanten Leistungsbereich. Er ist Orientierungshilfe und dient als Einstieg in ein vielschichtiges und wichtiges Thema im Rahmen der Vorbereitung auf die ambulante Tätigkeit. Auch der Ratgeber GeniaL kann und soll das Gespräch nicht ersetzen. Die KVSA rät, in der Planungsphase auf jeden 14 Neues aus dem Kammerbereich

Neues aus dem Kammerbereich Fall zusätzlich das Gespräch mit den entsprechenden Mitarbeitern der KVSA zu suchen. Die Publikation wird stets aktualisiert, da es im Bereich der Genehmigungen häufig Anpassungen gibt. Der Ratgeber enthält außerdem Hinweise auf gesetzliche Voraussetzungen, Anforderungen an das wirtschaftliche Verordnungsmanagement und das praxisinterne Qualitätsmanagement, um die Abläufe in der Praxis individuell zu optimieren. Interessierte finden auf den letzten Seiten eine Übersicht über alle genehmigungspflichtigen Leistungen der entsprechenden Fachgruppe sowie die Ansprechpartner in der KVSA. Der Ratgeber kann von der Internetseite der KVSA unter: http://www.kvsa.de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/existenzgruendung/wegweiser_genehmigung.html abgerufen werden. Weitere Auskünfte erteilen: Conny Zimmermann, Abteilungsleiterin Qualitätssicherung und -management, Tel. 0391 627-6458 Christin Richter, Sachbearbeiterin Qualitätssicherung und -management, Tel. 0391 627-7454 Silva Brase, Niederlassungsberaterin, Tel. 0391 627-6537 Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt für Dr. Annemarie Reffert Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zeichnete am 28.Juni 2013 Bürgerinnen und Bürger für ihr ehrenamtliches Engagement mit der Ehrennadel des Landes aus, unter ihnen Frau Dr. Annemarie Reffert, Gommern. Alle Geehrten stehen für bürgerschaftliches Engagement, gelebte Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt, so Haseloff. Dr. Annemarie Reffert Die 70-Jährige Anästhesistin wurde in geboren. Im Klinikum Vogelsang baute sie eine Fachabteilung für Anästhesie auf. Sie gewann weitere Ärzte für die Klinik und war maßgeblich am Aufbau einer modernen Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie beteiligt. Als Chefärztin des Fachkrankenhauses Vogelsang hatte Reffert großen Anteil an der Privatisierung des Klinikums und damit an dessen Erhalt. Reffert war auch kommunalpolitisch sehr engagiert und gehörte 16 Jahre, von 1990 bis 2006, dem Hauptausschuss des Stadtrates Gommern an. Haseloff sagte in seiner Laudatio: Ihr Engagement steht für einen wachen Bürgersinn und für die Maxime: Die Sache des Gemeinwesens ist Angelegenheit der Bürgerinnen und Bürger. Für Ihre Lebensleistung und Ihr Eintreten für das Gemeinwohl würdigt Sie das Land mit der Verleihung der Ehrennadel. I Pi und Foto Staatskanzlei Neue Auszubildende Jenny Wilde hat am 15. August 2013 eine dreijährige Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt begonnen. Neues aus dem Kammerbereich 15

Neues aus dem Kammerbereich Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.v. German Pain Association Société Allemande de la Douleur Schmerz und Funktion Einladung zum Abschlusskurs im Rahmen der 4. er Neuraltherapeutischen Weiterbildung am 01.11. und 02.11.2013 Demonstration der Infiltration des M. trapezius am anatomischen Präparat Gemeinsame Veranstaltung des Regionalen Schmerzzentrums der DGS e.v., der Akademie für Schmerztherapie Sachsen-Anhalt, des Anatomischen Institutes der Ottovon-Guericke-Universität und der Schmerzambulanz der Klinik für Anaesthesiologie und Intensivtherapie der Otto-von-Guericke-Universität. Neuraltherapie, therapeutische Lokalanästhesie (TLA), oder therapeutische Nervenblockade sind Bezeichnungen für die diagnostische und therapeutische Anwendung von Lokalanästhetika. Deren Anwendung gehört zu den wirkungsvollsten Therapieverfahren bei der Behandlung von akuten und chronischen Schmerzen. Gleichzeitig dient sie zur Regulations- und Umstellungstherapie. Mit Hilfe der Neuraltherapie besteht weiterhin die Möglichkeit, Störfelder zu identifizieren und zu behandeln. Bei der ersten Begegnung mit der Neuraltherapie sind die meisten Ärztinnen und Ärzte verwundert über die Vielzahl von Indikationen für diese Verfahren. Hiermit möchten wir Sie recht herzlich zum Abschlusskurs im Rahmen der mittlerweile 4. er Neuraltherapeutischen Weiterbildung einladen. Ab Freitagnachmittag (01.11.2013, 16 bis 20 Uhr) erhalten die teilnehmenden Kollegen eine umfangreiche Einführung über die Funktion des sympathischen Nervensystems bei der Schmerzchronifizierung, die Rolle von Sympathicusblockaden sowie praktische Demonstrationen von Untersuchungstechniken bei der funktionellen Beurteilung der Wirbelsäule und unteren Extremität. Am Samstagvormittag (02.11.2013, 9 bis 13 Uhr) werden die entsprechenden Bereiche im Anatomischen Institut der Otto-von-Guericke-Universität demonstriert, Muskeln, Nerven und Gelenke dargestellt und auf anatomische Besonderheiten, die bei der Neuraltherapie berücksichtigt und beachtet werden müssen, hingewiesen. Im Anschluss erfolgt eine Demonstration der wichtigsten und insbesondere für den Hausarzt zu praktizierenden Neuraltherapietechniken wie Quaddeln, Infiltrationstechniken bis hin zu Nerven- und Grenzstrangblockaden. Schwerpunkte werden Injektionstechniken und -punkte der Wirbelsäule und des Beckens sein. Dazu werden wieder zahlreiche Patientenbeispiele aus den Praxen der niedergelassenen Kollegen einbezogen. Die Kollegen erhalten zu diesem Kurs ein umfangreiches und mit zahlreichen Abbildungen ausgestattetes Skript als DVD. Die Pausenversorgung ist inklusive. Der Veranstaltungsort ist das Institut für Anatomie der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke- Universität. Anmeldungen (da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich ist) bitte rechtzeitig an: Dr. med. habil. Olaf Günther Kroatenweg 72, 39116 Tel.: 0391 6099370 möglichst unter: E-mail: drs.orguenther@t-online.de (betr. Neuraltherapiekurs 4) Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den kollegialen Gedankenaustausch: Prof. Dr. H.-J. Rothkoetter, Dr. habil. O. Günther, Dr. Th. Otto, PD Dr. C. Schneemilch, Dr. G. Pfau Foto: Pfau 16 Neues aus dem Kammerbereich

Neues aus dem Kammerbereich Grauer Star OP mit winzigsten Schnitten bis 1,4 Millimeter Fotos: Helena Vahl/ Uniklinik Übergabe der Urkunde von Sandro Bohrke, Marketingleiter Surgical Bausch + Lomb, an Klinikdirektor Prof. Dr. Hagen Thieme (rechts) Mit der Übergabe der Urkunde am 10. Juli 2013 war es offiziell: Die Universitätsaugenklinik ist nun Referenzzentrum für Kleinstschnitt- Kataraktchirurgie und damit das erste Zentrum in Sachsen-Anhalt. Den Patienten wird nicht nur ein neues und innovatives Behandlungsverfahren angeboten, die Aufgabe des Referenzzentrums besteht auch darin, operativ tätige Augenärzte beim Erlernen dieser modernen OP-Techniken zu unterstützen. Unter dem Begriff Grauer Star (Katarakt) werden Augenkrankheiten zusammengefasst, die durch eine Trübung der Augenlinse gekennzeichnet sind. Hierbei handelt es sich um die weltweit häufigste Erblindungsursache - wobei diese in 90 Prozent der Fälle altersbedingt ist. Im fortgeschrittenen Stadium sehen die Betroffenen meist wie durch ein Milchglas. Wenn sich die anfängliche leichte Linsentrübung verdichtet und sich das Sehen deutlich verschlechtert, ist eine Operation die einzige Behandlungsmöglichkeit, die zum Erfolg führt. Bei der Star-Operation wird die getrübte natürliche Linse aus dem Auge entfernt und durch eine sog. Intraokularlinse aus Kunststoff ersetzt. Die Schnittgröße bei einer solchen Operation lag vor 15 Jahren noch bei etwa sechs Millimeter. Der heutige Standardschnitt beträgt 2,5 mm. Bei den neuesten Verfahren, die in seit kurzem angewendet werden, sind es nur noch etwa 1,4 Millimeter. Für die Patienten hat dies viele Vorteile: Kleinste Schnitte bedeuten eine schnellere Wundheilung, raschere Rehabilitation, geringere Hornhautverkrümmung und ein reduziertes Infektionsrisiko. Den Status eines Referenzzentrums für Kleinstschnitt-Kataraktchirurgie erhielt die er Uni-Augenklinik von der Bausch + Lomb GmbH, Berlin, dem führenden Hersteller von Geräten und Linsen für so geringe Schnittgrößen. Über die Verleihung dieser Auszeichnung freut sich der Direktor der Uni- Augenklinik, Prof. Dr. Hagen Thieme, der Ende 2012 an die Otto-von- Guericke-Universität berufen wurde. Er kann bereits auf eine langjährige Erfahrung in der Kataraktchirurgie verweisen und möchte diese Kleinstschnitt-Techniken (englisch Micro Incision Cataract Surgery, MICS) auch hier in seiner neuen Wirkungsstätte in stärker etablieren. Die Patienten sind mit dem modernen Verfahren sehr zufrieden. Pro Auge dauert der Eingriff rund 10 bis 15 Minuten und kann meist ambulant durchgeführt werden. Das Auge ist bereits am nächsten Tag wieder voll funktionsfähig. In der Regel können unsere Patienten bereits am nächsten Tag wieder deutlich besser sehen als vor dem Eingriff, bestätigt Prof. Thieme. Als Referenzzentrum wird die Uni- Augenklinik für operativ tätige Augenärzte in der Region Sachsen-Anhalt/Niedersachsen künftig regelmäßig Fortbildungen zur neuen MICS-Technik anbieten und auf Wunsch Schulungen durchführen. I Pi u. Fotos: UKM Prof. Dr. Hagen Thieme bei der Implantation einer Kleinschnittlinse Neues aus dem Kammerbereich 17

Neues aus dem Kammerbereich Digitalfunk an Bord Christoph 36 mit neuer Technik ausgestattet Ab sofort steht dem er Rettungshubschrauber der DRF Luftrettung die Funktechnik der Zukunft zur Verfügung: Christoph 36 ist jetzt in den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eingebunden. Damit wurde der bisherige Analogfunk abgelöst. Der neue Digitalfunk bietet uns in der Luftrettung zahlreiche Vorteile: Er ist verschlüsselt und damit auch abhörsicher. Zudem ist die Sprachqualität verbessert, da Umgebungsgeräusche unterdrückt werden. Damit sind die Besatzungen in der Lage mit allen Rettungskräften wichtige Informationen störungsfrei auszutauschen, erläutert Christian Schulze, Projektleiter Digitalfunk bei der DRF Luftrettung. Bislang basierte der Funk zwischen der Besatzung von Christoph 36 und den Rettungsleitstellen, Rettungsorganisationen, der Polizei und Feuerwehr auf dem Analogfunk, der zwar noch immer zweckmäßig funktioniert, aber Nachteile hat. Er ist nicht abhörsicher und die Übertragungsqualität ist mitunter schlecht. Seit der Bundestag im Jahr 2006 das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verabschiedet hat, wird am Aufbau eines bundesweiten digitalen Funknetzes gearbeitet. Zukünftig soll damit bundesweit ein einheitliches Funknetz für Rettungsund Sicherheitskräfte flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Hubschrauber, die jetzt in den Digitalfunk eingebunden sind, sind über ihre Heimatleitstellen hinaus deutschlandweit erreichbar. Hintergrundinformationen zur Station Der er Rettungshubschrauber der DRF Luftrettung wird bei Notfällen als schneller Notarztzubringer alarmiert. Dazu ist der Hubschrauber täglich von 7.00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang einsatzbereit. Einsatzorte im Umkreis von 60 Kilometern kann er in maximal 15 Minuten erreichen. Neben den kreisfreien Städten und Dessau- Roßlau wird der rot-weiße Rettungshubschrauber auch in die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Harz, Jerichower Land, Salzland und Stendal alarmiert. Darüber hinaus wird er auch für den dringenden Transport von Patienten zwischen Kliniken eingesetzt. I Pi DRF Fotos: DRF 18 Neues aus dem Kammerbereich

Neues aus dem Kammerbereich Lehrpreis der Medizinischen Fakultät wird an zwei Professoren verliehen Prof. Dr. med. Heike Kielstein Prof. Dr. med. Stefan Delank Die Medizinische Fakultät der Martin- Luther-Universität vergab zum dritten Mal einen Lehrpreis. Dieser ist mit 10.000 Euro dotiert. Professorin Dr. Heike Kielstein (Institut für Anatomie und Zellbiologie) und Professor Dr. Karl-Stefan Delank (Universitätsklinik für Orthopädie) sind die diesjährigen Preisträger. Die Auszeichnung überreichten der Dekan, Professor Dr. Michael Gekle, und der Studiendekan, Professor Dr. Dieter Körholz. Die Preisträger sind von den Studierenden vorgeschlagen worden. Prof. Dr. Heike Kielstein setzt sie sich seit ihrer Berufung an die Medizinische Fakultät für eine fundierte und praxisorientierte Ausbildung ein. Dies zeigt sich insbesondere in der Umgestaltung des Präparierkurses und in der inhaltlichen Gestaltung der von ihr angebotenen zwei Wahlfächer im vorklinischen Studienabschnitt. Für das Wahlfach Radiologische Anatomie wurden durch ihr Engagement CT und MRT-Bilder von Körperspendern bereitgestellt. Diese bieten einen weiteren Ansatz sich mit der Anatomie auseinanderzusetzen und führen so an die zukünftige klinische Diagnostik heran. Prof. Kielstein bietet auch Vorlesungen zu aktuellen und teilweise kontrovers diskutierten Themen an. Zum Beispiel die Beschneidung von weiblichen Genitalen. Sie engagiert sich ebenfalls für viele Doktoranden in der Anatomie und vermittelt Kontakte auf Wunsch von Studierenden zu den entsprechenden Kliniken. Prof. Dr. Stefan Delank hat sich insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des neuen klinischen Curriculums als Koordinator des Themenblocks Erkrankungen des Muskuloskelettalen Systems verdient gemacht. Er war bei der Erstellung dieses Lehrkonzeptes ein Vorreiter. Deshalb war das Modul das Muster für die anderen Themenblöcke. Ihm ist es in hervorragender Art gelungen, Studierende in diesen Gestaltungsprozess einzubeziehen und mitwirken zu lassen. Er ist der Vorreiter bei der Gestaltung und Umsetzung der jetzigen Modulstruktur: Reduzierung des Vorlesungsanteiles zu Gunsten von Kleingruppenunterricht Seminare, Einführung von Ambulanzpraktika. Einmalig ist das erstellte Fallbuch, welches eine wichtige Grundlage für die Seminare ist. Die Studierenden haben damit optimale Bedingungen, um sich auf die Seminare innerhalb des Themenblockes vorzubereiten. Klinische Pädiatrie: Prof. Körholz zum Herausgeber ernannt Prof. Dr. med. Dieter Körholz Professor Dr. Dieter Körholz, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, ist zum Herausgeber der Fachzeitschrift Klinische Pädiatrie ernannt worden. Er teilt sich diese Funktion mit dem Kinderarzt Professor Dr. Ludwig Gortner. Die Zeitschrift ist die am höchsten bewertete pädiatrische Zeitschrift in Deutschland und gehört international zum oberen Drittel. Die Klinische Pädiatrie ging aus dem 1880 gegründeten Archiv für Kinderheilkunde hervor und ist die älteste kinderärztliche Zeitschrift in Deutschland. I Pi (2) und Fotos: UKH Neues aus dem Kammerbereich 19

Neues aus dem Kammerbereich 1. Geriatrietag am Universitätsklinikum Halle (Saale) ein geriatrisches Netzwerk für Sachsen-Anhalt Herkunftsorte der Teilnehmer 1. Geriatrietag am Universitätsklinikum Halle (Saale) demenziellen Erkrankungen vorhersieht, regional noch stärker betroffen. Somit war die Einladung gleichzeitig ein Aufruf dazu, sich dieser dringlichen Aufgabe zu stellen und mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten. Vordringliches Anliegen unserer Veranstaltung ist die Bildung eines Netzwerkes zwischen den niedergelassenen Haus- und Fachärzten, den Krankenhausärzten, den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten, den Physio- und Ergotherapeuten sowie Ernährungsexperten, Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich Tätigen, aber auch der Regional- und Landespolitik sowie den gesetzlichen und privaten Kostenträgern. Medizinische Fakultät der MLU kooperiert landesweit Am 26.04.2013 fand der 1. Geriatrietag am Universitätsklinikum Halle (Saale) statt, zu der die interdisziplinäre und berufsgruppenübergreifende Projektgruppe für alte und hochbetagte Patienten am Universitätsklinikum Halle (Saale) eingeladen hatte. Diese ist Teil des Interdisziplinären Zentrums für Altern Halle (IZAH). Der Kongress stand unter dem Patronat der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und dem der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie (DGGG). Die Resonanz dieser ersten Veranstaltung war groß, mehr als 120 Teilnehmer kamen aus allen Teilen Sachsen- Anhalts, von Gardelegen bis Naumburg, von Blankenburg bis Wittenberg. Das Interesse an dieser Thematik verwundert nicht, ist die demographische Entwicklung in Deutschland bereits heute deutlich spürbar und wird uns schon in wenigen Jahren in vollem Umfang erreichen. Laut einer aktuellen Prognose der europäischen Statistikbehörde EUROSTAT wird Sachsen-Anhalt im Jahr 2030 europaweit die Region mit dem höchsten Anteil an Über-65-Jährigen sein! In der Folge ist das Land Sachsen-Anhalt von der Prognose für Deutschland, die bis 2030 eine Verdopplung von Menschen mit Bereits die Begrüßungsreden zeugen von der anerkannten Wichtigkeit der Problematik. Der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Halle (Saale), Herr PD Dr. Klöss, wies auf die besonderen Erfordernisse in der stationären Behandlung geriatrischer Patienten hin und zeigte die damit verbundenen Herausforderungen für die Krankenhäuser auf. Herr Prof. Stang als Prodekan der medizinischen Fakultät der MLU und Direktor des Instituts für Klinische Epidemiologie skizzierte die Dimensionen der zukünftigen medizinischen und sozialen Aufgaben und die Möglichkeiten, die eine Universität mit ihrer fakultären Vielfalt dazu beitragen kann. Frau Dr. Willer, Referatsleiterin für Medizinische Angelegenheiten, Krankenhauswesen und Öffentlicher Gesundheitsdienst im Ministerium für Arbeit und Soziales überbrachte die Grüße von Herrn Minister Norbert Bischoff. Sie machte deutlich, wie sehr Fotos: Neef 20 Neues aus dem Kammerbereich