Zollkreisdirektion Basel / Sektion Tarif und Veranlagung Erfolgreiche Auftragsabwicklung in der Schweiz Einfuhrabwicklung in die Schweiz Seminar IHK Hochrhein-Bodensee, Schopfheim Markus Jost Zollkreisdirektion Basel
Themenübersicht 1. Kurzvorstellung Eidg. Zollverwaltung (EZV) 2. Definitive Einfuhr; Zollanmeldung; Abgaben 3. Werkvertragliche Lieferung 4. Vorübergehende Verwendung 5. Diverses 6. Fragen 2
Kurzvorstellung EZV Die 4 Zollkreise 3
Kurzvorstellung EZV Organisation ZOLL Oberzolldirektion Bern Zollkreisdirektion I Basel Zollkreisdirektion II Schaffhausen Zollkreisdirektion III Genf Zollkreisdirektion IV Lugano Zollstellen Zollstellen Zollstellen Zollstellen Insgesamt ca. 4400 Mitarbeitende ZOLL (Handelswaren, Edelmetallkontrolle, Verwaltung) Grenzwachtkorps (Personenabfertigung, polizeiliche Aufgaben) 4
Kurzvorstellung EZV Unsere Aufgaben Sicherheit Handel Wirtschaft Fiskus Umwelt Gesundheit 5
Allgemeine Bemerkungen Eine gute Vorbereitung des Grenzübertrittes ist Gold wert Wichtige Fragen: Zeit ist Geld! Beizug einer Speditions- oder Verzollungsfirma? Wer bezahlt die Einfuhrabgaben? Welche Formulare und Begleitpapiere sind nötig? Wo findet die Veranlagung statt (Hauptzollstellen)? Wie sind die Öffnungszeiten der Zollstellen? (www.zoll.ch Grenzübergänge, Zollstellen, Öffnungszeiten) 6
Grundsätze der Zollbehandlung Prinzip der Selbstveranlagung durch den Warenführer/Anmelder Veranlagung per EDV Allgemeine Zollpflicht nach Gebrauchszolltarif Spezifischer Zoll nach Gewicht/Stück/Liter (noch kein Wert-Zoll); Zollpräferenz für Ursprungswaren der EU Mehrwertsteuer auf der Einfuhr von Gegenständen 7
7 wählbare Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Einfuhr) Transitverfahren Zolllagerverfahren Verfahren der vorübergehenden Verwendung Verfahren der aktiven Veredelung Verfahren der passiven Veredelung Ausfuhrverfahren 8
Wareneinfuhr (+Arbeit in Schweiz) Vorübergehende Einfuhr 9
Definitive Einfuhr Internetzollanmeldung e-dec web EDV-Pflicht nur elektronische Zollanmeldung für Handelswaren durch Spediteur (e-dec) oder selber (e-dec web) https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml 10
Definitive Einfuhr Anmeldeverfahren Vorzulegende Unterlagen bei Wareneinfuhr: Ausdruck Einfuhrliste e-dec web mit Bezugsschein Rechnung (oder Proforma-Rechnung) Allfälliger Ursprungsnachweis 11
Definitive Einfuhr Abgabenerhebung Zoll auf Bruttogewicht bzw. Stück-/Literzahl (von Fr. 0.00 bis Fr. 3999.00 je 100 kg brutto) Zollpräferenzen für EU-Ursprungswaren Mehrwertsteuer auf MWST-Wert (Details später) Andere Abgaben oder Bewilligungspflichten je nach Waren Fälligkeit direkt bei Einfuhr Barzahlung oder über ZAZ-Konto 12
Definitive Einfuhr Gebrauchszolltarif (www.tares.ch) Detailansicht 8-stellige Tarifnummer 13
Definitive Einfuhr Detailansicht Zolltarif t@res Gewichtszoll Zollfrei mit Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Rechnungserklärung) 14
Definitive Einfuhr Bezahlung über ZAZ-Konto Sinnvoll bei regelmässigen Einfuhren Bargeldlose Abfertigung, kürzere Wartezeiten Längere Zahlungsfristen (60 Tage für MWST) Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) bei Kontoerstellung Details und Beitrittsformular im Internet www.ezv.admin.ch Information Firmen Waren anmelden - Zollkonto (ZAZ) 15
Definitive Einfuhr Mehrwertsteuer Klare Unterscheidung zwischen Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (entspricht Einfuhrumsatzsteuer in DE) Eidg. Zollverwaltung zuständig wird immer erhoben Steuerpflicht im Inland (Registrierung, Quartals- Abrechnung) Eidg. Steuerverwaltung zuständig hängt von Umsätzen ab (Fr. 100 000.-/Jahr) Neu ab 2018: weltweiter Umsatz massgebend 16
Definitive Einfuhr MWST; Steuerbemessungsgrundlage Verkaufs- und Kommissionsgeschäfte Die Steuer berechnet sich vom Entgelt A B Einfuhrsteuer fällt immer an Normalsatz 7,7 % Reduzierter Satz 2,5 % Übrige Fälle (z.b. Miete, Leasing, Geschenk) Die Steuer berechnet sich vom Marktwert 17
Werkvertragliche Lieferungen Wareneinfuhr + Arbeit in Schweiz Vorübergehende Einfuhr 18
Werkvertragliche Lieferung MWST; Steuerbemessungsgrundlage A + B Einfuhr eines Gegenstandes + Arbeiten am Gegenstand im Inland durch (oder im Auftrag des) ausländischen Lieferanten Beispiel: Lieferung und Montage einer Einbauküche Grundsatz bei der Besteuerung: Entgelt für die Gesamtleistung (Gegenstand + Arbeiten) Entsprechende Wertunterlagen bei Einfuhr vorlegen Provisorische Veranlagung mit Schlussabrechnung möglich 19
Problematik bei Werkverträgen Warenwert + Arbeit besteuern Kunde CH Es ist wichtig, dass bei Wareneinfuhr alle nötigen Informationen vorhanden sind (wer montiert, Kosten, Info über MWST-Nummer usw.) 20
Werkvertragliche Lieferung A + Ich habe inländische MWST-Nr. (UID-Format) CHE-xxx.xxx.xxx B Zu besteuern: Nur Entgelt für Gegenstand (ohne Arbeitskosten) 21
Vorübergehende Verwendung Carnet ATA Admission Temporaire/ Temporary Admission Internationales Zolldokument Berufsausrüstung, Messestände, Ausstellungsgüter Durch IHK / Garantiesystem über Handelskammern Vereinfachter Grenzübertritt ohne Abgabensicherstellung 22
Vorübergehende Verwendung Zollanmeldung ZAVV Nationales Zolldokument Form. 11.73 / 11.74 Ausstellung, ungewisser Verkauf, Berufsausrüstung Sicherheitsleistung (Kaution) der Einfuhrabgaben Frist: 2 Jahre (EDV-Lösung geplant) 23
Vorübergehende Verwendung Erleichterungen Vormerkschein: ZAVV light Kleinere Gegenstände Abgabensicherstellung durch Kaution Frist: benötigte Zeit Vorgängig Liste erstellen Formlos: Ein-/Ausfuhr mit selbst erstellter Liste Gebrauchtes Handwerkzeug, kleinere tragbare Geräte Ohne Sicherheitsleistung (EU-Seite abklären) 24
Diverses Verbot von Binnentransporten unverzolltes EU-Fahrzeug grenzüberschreitender Transport Leerfahrt Binnentransport Kunde 25
Diverses Strassenverkehrsabgaben und Fahrverbote LSVA; leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge ab 3.5 Tonnen Vignettenpflicht auf Autobahnen für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen Sonntags- und Nachtfahrverbot 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr (gilt auch an Feiertagen) 26
Auskünfte / Informationen Zollkreisdirektion Basel Tel.: +41 58 469 11 11 E-Mail: kdbs.zentrale@ezv.admin.ch Internet: www.ezv.admin.ch oder www.zoll.ch Fragen? 27