KONZEPT Fördernde Massnahmen

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Transkript:

KONZEPT Fördernde Massnahmen Juni 2010 1

Übersicht 1. Grundsatz S. 3 2. Beschreibung der Integrierten Schulungsform ISF S. 3 3. Ziele S. 3 4. Arbeitspensen/ Pensenpool/ Klassengrössen S. 4 5. Die Klassenlehrpersonen S. 4 6. Die/der Schulische/r Heilpädagoge/in (SHP) S. 5 7. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) S. 6 8. Die Schulleitungskonferenz (SLK) S. 6 9. Das Ressort Fördermassnahmen S. 7 10. Der Schulrat (SR) S. 8 11. Das Dienstleistungszentrum (DLZ) S. 8 12. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) S. 8 13. Logopädie S. 9 14. Förderung im schriftsprachlichen Bereich Legasthenie / Förderung im mathematischen Bereich Dyskalkulie S. 9 15. Psychomotorik (PSM) S. 9 16. Nachhilfeunterricht S. 9 17. Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen S. 9 18. Sonderschulung und ambulante Sonderschulmassnahmen S. 10 19. Schulsozialarbeit (SSA) S. 10 20. Kriterien für Lernende mit besonderem Förderbedarf S. 10 21. Problemlösungsprozess/ Vorgehen bei Schulschwierigkeiten S. 11 22. Ablaufschema - Zuweisungsmodus S. 12 23. Förderunterricht während der unterrichtsfreien Zeit S. 13 24. Genehmigungsvermerk S. 13 2

1. Grundsatz Per 1. Januar 2009 haben sich die Primarschulgemeinden von Eschenbach, St. Gallenkappel und Goldingen mit der Oberstufenschulgemeinde Oberer Seebezirk zur Schulgemeinde Eschenbach-St. Gallenkappel-Goldingen (ESGO) zusammen geschlossen. In allen Schuleinheiten wird nach dem Grundsatz der Integrativen Schulungsform ISF gearbeitet. Das vorliegende ESGO-Konzept für Fördernde Massnahmen baut auf den ISF- Konzepten der Primarschule Eschenbach (2007), der Primarschule Goldingen (2009) und den Rahmenbedingungen der Oberstufe auf und basiert auf den kantonalen Vorgaben. Es bildet die Grundlage für die fördernden Massnahmen und ist mit den Weisungen Fördernde Massnahmen in der Volksschule des Kantons St. Gallen vom 9. Februar 2006 verbindlich. Rechtliche Grundlagen VSG 1.1, 213.1, Art. 127: Verfügungen und Entscheide von Kommissionen mit schulrätlichen Befugnissen sind Verfügungen und Entscheidungen des Schulrates gleichgestellt. VSG 1.1, 213.1, Art. 128: Verfügungen und Entscheide des Schulrates, die gestützt auf dieses Gesetz oder auf die Gesetzgebung über die Besoldung der Volksschullehrer ergehen, können mit Rekurs bei der regionalen Schulaufsicht angefochten werden, soweit dieses Gesetz nicht den Weiterzug an das zuständige Departement oder an den Erziehungsrat vorsieht... 2. Beschreibung der Integrierten Schulungsform ISF Die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) unterstützen und fördern einerseits die Kinder mit Schulschwierigkeiten direkt, d.h. individuell oder in einer Kleingruppe, im Klassenzimmer oder im Schulzimmer des/der SHP und anderseits indirekt durch Zusammenarbeit mit der Regelklassenlehrperson, den Fachlehrpersonen und den Eltern. Die direkte Unterstützung umfasst: Schulleistungsbereiche, Lern- und Problemlösungsstrategien, Bereiche der Wahrnehmung, Kommunikation, Motorik, des Sozialverhaltens und der Persönlichkeitsbildung. Die Regelklassenlehrperson, die/der SHP und die Schulpsychologin/der Schulpsychologe arbeiten eng zusammen. Falls nötig werden weitere Fachpersonen (Logopädin, Förderlehrperson Mathematik und Schriftsprache, Psychomotoriktherapeutin usw.) beigezogen. Die Eltern der betroffenen Kinder werden in den Problemlösungsprozess involviert. 3. Ziele Schulschwierigkeiten werden ganzheitlich bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz betrachtet. Lernende mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich sollen wenn immer möglich den Unterricht in ihren Stammklassen besuchen. Sie sollen gezielt unterstützt und gefördert werden. Die Grenzen dieser Schulungsform hängen nicht vom Kind und seinen Schwierigkeiten, sondern von den Möglichkeiten der Schule ab. Der Anschluss an das soziale Gefüge und den Schulbetrieb in der Altersgruppe muss gewährleistet sein. Das Gelingen der integrierten Schülerförderung hängt von vielen Faktoren ab: Vom Unterricht in der Regelklasse, von der Qualität des Förderunterrichts, der gegenseitigen Unterstützung und Kooperation, der Zusammenarbeit mit den Eltern und von der Möglichkeit des Beizugs weiterer schulhausinterner und -externer 3

Fachpersonen. Die integrierte Schülerförderung wird von allen an der Schule Beteiligten gemeinsam getragen. 4. Arbeitspensen / Pensenpool / Klassengrössen Generell besteht ein Bedarf an Fördermassnahmen auf allen Stufen. Präventive Massnahmen, insbesondere im Kindergarten und der Unterstufe tragen dazu bei, dass weniger intensive und länger dauernde Fördermassnahmen in Anspruch genommen werden müssen. So werden bei der Verteilung des Pensenpools die präventiven Massnahmen besonders berücksichtigt und möglichst angemessen verteilt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der integrierten Schulungsform, allen Schülerinnen und Schülern möglichst gerecht zu werden, ist die Klassengrösse im unteren Bereich der gesetzlich vorgegebenen Bandbreite zu halten. Bei einer Schülerzahl im Bereich der maximalen Klassengrösse oder bei einer besonderen Zusammensetzung sucht das Ressort für Fördermassnahmen gemeinsam mit der betroffenen Lehrperson nach geeigneten Lösungen (ISF- Lektionen, Klassenassistenz, Team-Teaching-Lektionen, Führung einer Halbklasse usw.). 5. Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für alle Kinder ihrer Klasse sie schafft ein Unterrichts- und Sozialklima, in dem alle Lernenden ihren Fähigkeiten entsprechend akzeptiert werden bezieht die integrierten Kinder in alle besonderen schulischen Anlässe, wie Exkursionen, Sport- und Spieltage, Aufführungen, Projekte, Lager usw. ein hat die Hauptverantwortung auch für jene Unterrichtsbereiche, in denen eine ISF-Förderung durch den/die SHP stattfindet bezieht die integrierten Kinder in möglichst alle Unterrichtsbereiche ein kann den/die SHP zur Beratung und Unterstützung beiziehen arbeitet eng mit dem/der SHP zusammen und ist für eine laufende Absprache mit ihm/ihr besorgt pflegt zusammen mit dem/der SHP einen regelmässigen Kontakt mit allen beteiligten Personen (Schulpsychologe/in, Schulsozialarbeiter/in, Eltern, Therapeuten, usw.) unterstützt den/die SHP beim Erstellen der Situationsanalyse und der Förderplanung leitet die Lernberichte (Zeugnisbeilage) mit der Notentabelle an das Dienstleistungszentrum zur Archivierung weiter sorgt zusammen mit den Förderlehrpersonen für einen hinreichenden Informationsfluss bei Lehrer-, Klassen-, oder Stufenwechsel beantragt in Zusammenarbeit mit dem/der SHP Fördermassnahmen beim Ressort für Fördermassnahmen plant und gestaltet die Berufswahlvorbereitung in Zusammenarbeit mit dem/der SHP im Verlauf der Oberstufe 4

6. Die/der Schulische Heilpädagogin/e (SHP) Voraussetzungen: verfügt über eine pädagogische Grundausbildung, ein Diplom in Schulischer Heilpädagogik oder ein gleichwertiges, anerkanntes Diplom Lehrpersonen, die nicht über das entsprechende Patent verfügen, können den Unterricht mit entsprechender Bewilligung des Bildungsdepartements befristet erteilen Eine Lehrperson ohne entsprechende Qualifikation erklärt sich bereit, die Ausbildung zu absolvieren ist bereit, sich im Bereich der Schulischen Heilpädagogik weiter zu bilden Unterricht und Schule: ermöglicht die Teilnahme der integrierten Kinder an den speziellen Anlässen der Regelklasse trägt die Hauptverantwortung für Kinder mit Lernzieldifferenzierung in den Fachbereichen mit individuellem Lernziel fördert und unterrichtet Kinder mit Schulschwierigkeiten in Fördergruppen oder mittels integrierter Schülerhilfe und ist für eine ganzheitliche Erfassung und Förderung des Kindes besorgt leistet in präventivem Sinn integrierte Schülerhilfe auch in Klassen, in denen keine Kinder mit Schulschwierigkeiten registriert sind führt regelmässige Standortbestimmungen mit allen beteiligten Personen durch (Kindergärtnerin, Klassenlehrperson, Schulpsychologin/e, Schulsozialarbeiter/in, andere Fachpersonen, Eltern usw.) und überprüft so die laufenden Massnahmen informiert gemeinsam mit der Klassenlehrperson die Eltern über Massnahmen, berät und unterstützt diese bei Schwierigkeiten plant und gestaltet die Elternarbeit für die integrierten Kinder in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson sorgt zusammen mit der Klassenlehrperson für einen hinreichenden Informationsfluss bei Lehrer-, Klassen-, oder Stufenwechsel unterstützt und berät das Schulhausteam in Fragen der integrativen Schulungsform Administration: führt für jedes integrierte Kind eine Schülerakte erstellt gemeinsam mit der Klassenlehrperson die erforderlichen Situationsanalysen und Förderpläne verfasst zu Semesterbeginn eine ISF-Schülerliste zuhanden des Ressorts Fördermassnahmen, die als Antrag für das Semester gilt stellt zusammen mit der Klassenlehrperson beim Ressort für Fördermassnahmen Anträge für die Weiterführung oder den Abschluss von Fördermassnahmen erstellt beim Abschluss einer Massnahme einen Schlussbericht zuhanden des Ressorts für Fördermassnahmen (siehe Formular) erstellt am Semesterende einen Lernbericht über die Leistungen der Lernenden mit individuellem Lernziel als Zeugnisbeilage, welcher mit der Notentabelle archiviert wird 5

SHP-Förderteam: ist Mitglied des SHP-Förderteams trifft sich verpflichtend zu regelmässigen SHP-Förderteamtreffen, an denen auch andere Fachpersonen teilnehmen können bestimmt eine SHP-Hauptverantwortliche, die für alle Fragen rund um ISF Ansprechpartnerin ist stellt eine Vertretung in das Ressort für Fördermassnahmen Schulalltag: ist Mitglied eines Schulhausteams beteiligt sich an Lagern, Schulreisen, Exkursionen und Projektwochen 7. Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist die kantonale Abklärungsstelle Die/der Schulpsychologin/e ist zuständig für die fachlich fundierte psychologische Beurteilung der vorgelegten Fragestellungen und Situationen berät Eltern, Lehrpersonen, SHP, Förderlehrpersonen, Therapeutinnen, Schulleitungen und das Dienstleistungszentrum (DLZ) erläutert den Beteiligten Abklärungsergebnisse und daraus abgeleitete Massnahmen schlägt auf Grund der fachlichen Beratung und der Abklärungsergebnisse zielgerichtete und angemessene Fördermassnahmen vor verfasst Berichte über die Resultate der Untersuche und die vorgeschlagenen Massnahmen beantragt Fördermassnahmen beim Ressort für Fördermassnahmen ist schulhausexterne/r Berater/in und begleitende Fachperson 8. Die Schulleitungskonferenz (SLK) ist verantwortlich für die Information der Lehrerschaft über Entscheide des Ressorts für Fördermassnahmen stellt eine Vertretung in das Ressort für Fördermassnahmen Die Schulleitung Fördermassnahmen leitet das Ressort für Fördernde Massnahmen bearbeitet alle an das Ressort für Fördermassnahmen gerichteten Anträge im Bereich Fördernde Massnahmen zieht bei Bedarf die beteiligten Lehrpersonen, Fachpersonen und Fachdienste hinzu erhebt und überprüft den jährlichen Stand der Fördernden Massnahmen (Schülerlisten, Pensensituation, Stundenplanung) organisiert, koordiniert und plant die Fördernden Massnahmen (Pensenpool) organisiert und koordiniert Sonderschul- und andere schulische Massnahmen erarbeitet einheitliche Förderkonzepte für die Schulgemeinde mit späterer Evaluation bietet den SHP und Schulleitungen fachliche Unterstützung an 6

ist Bindeglied zu den QE-Verantwortlichen arbeitet mit dem Schulpsychologischen Dienst (SPD), der Schulsozialarbeit (SSA) und dem Logopädischen Dienst (LDL) zusammen begleitet die Einschulung in den Kindergarten und die Übertritte (in die 1. Klasse, in die Oberstufe) führt Visitationen, Visitations- und Mitarbeitergespräche mit den SHP und den Förderlehrpersonen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulleitungspersonen durch erstellt die Jahresplanung Fördernde Massnahmen 9. Das Ressort Fördermassnahmen ist leitendes schulrätliches Ressort für die Fördernden Massnahmen entscheidet über alle Anträge im Bereich Fördernde Massnahmen bewilligt den Pensenpool der Fördernden Massnahmen bewilligt Sonderschulung und andere schulische Massnahmen initiert und verabschiedet Förderkonzepte für die Schulgemeinde mit späterer Evaluation initiert Schulentwicklungsaufgaben, d.h. Qualitätsentwicklung und sicherung zur Weiterentwicklung der integrativen Schulungsform ist in regelmässigem Kontakt mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachdienststellen Mitglieder: 1. SL Fördermassnahmen (Leitung) 2. SRP 3. SR Ressort Fördermassnahmen 4. SHP-Hauptverantwortliche* 5. DLZ *tritt in Kraft, wenn SL Fördermassnahmen keine SHP ist Die Subkommission Übertritt bearbeitet Fragestellungen zum Übertritt Mittelstufe / Oberstufe bearbeitet und bestimmt eine Vertretung für Promotions- und Rekursentscheide Mitglieder: 1. SL OS (Leitung) 2. SR 3. SR 4. SL Fördermassnahmen 5. Stufenvertretung Primarstufe 6. Stufenvertretung Realstufe 7. Stufenvertretung Sekundarstufe 8. SHP Primarstufe 9. SHP Oberstufe 10. DLZ *Ggf. SL PS 7

Subkommission Einschulung bearbeitet Fragestellungen zur Einschulung bearbeitet und bestimmt eine Vertretung für Rückstellungsanträge und Promotionen Mitglieder: SL Fördermassnahmen (Leitung) SR SR Einschulungsverantwortliche SHP Stufenvertretung Kindergarten DLZ 10. Der Schulrat (SR) trägt die Gesamtverantwortung für die integrative Schulungsform ISF legt die schulgemeindeinternen organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen fest stellt die Schulischen Heilpädagogen an stellt zwei Schulratsmitglieder, darunter der Schulpräsident, in das Ressort für Fördernde Massnahmen nimmt das Protokoll des Ressorts für Fördernde Massnahmen zur Kenntnis trägt und unterstützt die integrative Schulungsform stellt die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein delegiert die Aufgaben bezüglich integrativer Schulungsform an das Ressort für Fördermassnahmen und die Schulleitung Fördernde Massnahmen beschliesst Sonderschulung auf Antrag des Ressort für Fördermassnahmen Das Schulratsmitglied ist Mitglied des Ressorts Fördermassnahmen kann auch Mitglied in den zwei Kommissionen Einschulung und Übertritt sein ist Ansprechpartnerin für die SHP und führt Unterrichtsbesuche durch ist Kontaktperson zwischen Schulrat und dem Ressort für Fördermassnahmen 11. Das Dienstleistungszentrum (DLZ) führt und aktualisiert die Schülerstammblätter kontrolliert die Abgabe der Lernberichte mit der Notentabelle und archiviert sie erstellt bei Bedarf Statistiken verwaltet und aktualisiert die Schülerlisten für Fördermassnahmen schreibt das Protokoll des Ressorts für Fördermassnahmen erledigt die Korrespondenz 12. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) (vgl. Konzept DaZ) Im Deutschunterricht werden Kinder mit Migrationshintergrund unterstützt Der Kontakt zwischen DaZ- Lehrerin, Klassenlehrperson und SHP muss gewährleistet sein 8

13. Logopädie (vgl. Teilkonzept LDL) Die Logopädie unterstützt Kinder im Vorschul- und Schulalter mit Kommunikations-, Spracherwerbs-, Schriftspracherwerbs-, Stimm- und / oder Redeflussstörungen Die Logopädinnen sind für die Bereiche Prävention, Erfassung, logopädische Einzel-Abklärung/Diagnostik und Therapie zuständig Die Logopädinnen sind dem Logopädischen Dienst (LDL) unterstellt Der Kontakt zwischen Logopädin und Eltern, sowie Klassenlehrperson, SHP und anderen Fachpersonen muss gewährleistet sein 14. Förderung im schriftsprachlichen Bereich Legasthenie / Förderung im mathematischen Bereich Dyskalkulie Die Förderlehrperson Mathematik und Schriftsprache unterstützt Kinder, die an einer umschriebenen und vom SPD diagnostizierten Störung im Erlernen der Schriftsprache, des Lesens oder der Grundlagen der Mathematik leiden Der Kontakt zwischen Förderlehrperson und Eltern, sowie Klassenlehrperson, SHP und anderen Fachpersonen muss gewährleistet sein 15. Psychomotorik (PSM) (vgl. lokales Konzept Psychomotorik) Die Therapeutin für Psychomotorik ist eine externe, ergänzende Fachperson für Kinder mit Störungen in der Bewegungsentwicklung (Grob-, Fein- und Graphomotorik), Wahrnehmung und sozialer Kompetenz Das Ziel der Psychomotorischen Therapie ist es, den Körper des Kindes seinen Möglichkeiten entsprechend wahrnehmungs-, kontakt- und handlungsfähiger zu machen und somit seiner Persönlichkeit zur Entfaltung zu verhelfen Die Therapeutin für Psychomotorik kann bei Bedarf in den Problemlösungsprozess einbezogen werden Antragsteller sind Lehrpersonen, der Schulpsychologische Dienst, der Kinderund Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) oder Kinderärzte 16. Nachhilfeunterricht Im Nachhilfeunterricht werden Kinder befristet unterstützt, die wegen langer Krankheit Schulschwierigkeiten haben Das Ziel des Nachhilfeunterrichts ist das Aufarbeiten von Lücken im Klassenlernstoff und das Überbrücken einer Ausnahmesituation 17. Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen (vgl. Konzept zur Förderung von ausserordentlich begabten Schülerinnen und Schülern) Begabtenförderung findet in erster Linie in der Regelklasse statt (innere Differenzierung durch Enrichment, Compacting, usw.) Wenn die Fördermassnahmen innerhalb der Regelklasse ausgeschöpft sind, können die Schülerinnen und Schüler den regulären Unterricht für einige 9

Lektionen zu projektorientierten Förderstunden verlassen (äussere Differenzierung) Der Kontakt zwischen Förderlehrerin und Eltern, sowie Klassenlehrperson, SHP und anderen Fachpersonen muss gewährleistet sein 18. Sonderschulung und ambulante Sonderschulmassnahmen Schülerinnen und Schüler mit intensivem oder spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf werden entweder in Sonderschulen (Tages-/ Heimsonderschule) oder im Rahmen des Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschulmassnahmen unterstützt 19. Schulsozialarbeit (SSA) (vgl. Leistungsvereinbarung 08.11. 2002) besteht als Angebot für Kinder, Eltern und Lehrpersonen, deren Wohlbefinden im sozialen Umfeld beeinträchtigt ist Die Zusammenarbeit zwischen SSA und Eltern, sowie Klassenlehrperson, SHP und anderen Fachpersonen muss gewährleistet sein 20. Kriterien für Lernende mit besonderem Förderbedarf Es ist notwendig, bei der Förderung der Lernenden Prioritäten zu setzen. In erster Linie haben Kinder mit "schwerwiegenden" Problemen im Lern-, Leistungsund Sozialbereich das Anrecht auf integrativen Förderunterricht. Im Rahmen der integrierten Schülerförderung ist es möglich, für Kinder mit erheblichen Schulschwierigkeiten eine Lernzieldifferenzierung zu vereinbaren. Der SPD wird dazu zur Beratung und Diagnostik beigezogen. In Fächern, in denen ein Kind ein individuelles Lernziel erhält, wird dies im Zeugnis vermerkt. Es wird auf eine Benotung verzichtet und die Promotion erfolgt nach Ermessen. Die Beurteilung der Sachkompetenz erfolgt mit einem Lernbericht (siehe Formular). Das Ressort für Fördernde Massnahmen verfügt die Lernzieldifferenzierung und teilt diese Massnahme den Erziehungsverantwortlichen schriftlich mit. 1. Lernende mit individuellen Lernzielen (ILZ) erbringen ungenügende Leistungen in mehreren Fachbereichen (Sprache, Mathematik und Sachfächer) können dem Arbeitstempo und dem Anforderungsniveau der Klasse nicht folgen benötigen die Hilfe der SHP über längere Zeit sind vom SPD abgeklärt 2. Lernende mit einem individuellen Lernziel/ Lernende mit einer diagnostizierten Störung im schriftsprachlichen/ mathematischen Bereich (Legasthenie oder Dyskalkulie) erbringen ungenügende Leistungen in nur einem Fachbereich 10

3. Lernende mit Schulschwierigkeiten benötigen über einen befristeten Zeitraum hinweg heilpädagogische Förderung (6 Monate bzw. 40 Lektionen) 4. Verhaltens- und/ oder sozial auffällige Kinder können von dem/der SHP vorübergehend, im Sinne einer Krisenintervention, beobachtet und unterstützt werden, sei dies in der Klasse, in der Gruppe oder einzeln Die Hauptaufgabe des/der SHP ist hier die Beratung der Lehrkräfte Die Kontaktaufnahme mit dem/der SSA wird empfohlen 5. Lernende mit besonderen Begabungen (vgl. Konzept zur Förderung von außerordentlich begabten Schülerinnen und Schülern) haben die Möglichkeit, am Fördertag teilzunehmen. können vom SHP/von der SHP vorübergehend beobachtet, begleitet oder unterstützt werden Die Hauptaufgabe der SHP ist die Beratung der Klassenlehrpersonen und die Kontaktaufnahme mit der Förderlehrperson 21. Problemlösungsprozess/ Vorgehen bei Schulschwierigkeiten Die Regelklasse bildet den primären Ort für Prävention und Problemlösungen bei Schulschwierigkeiten. Die Lehrpersonen können Beratung und Unterstützung durch schulhausinterne und -externe Fachpersonen anfordern. Unter Einbezug möglichst aller Beteiligten wird eine gemeinsame Problemreflexion und Zielbestimmung vorgenommen und es werden unterstützende Massnahmen erarbeitet. Die Zuteilung zur integrierten Schülerförderung erfolgt in der Regel auf Beginn eines neuen Schuljahres oder Semesters. 11

22. Ablaufschema - Zuweisungsmodus Problemerkennung durch LP und / oder Eltern Beizug & Kontakt mit SHP / Förderlehrperson: Schülerbeobachtung Screening / Lernstandserfassung Runder Tisch Entscheid Kurzfristige Massnahmen 40 Lektionen / ½ Jahr ISF Über 40 Lektionen / ½ Jahr ISF Abklärung durch SPD / kantonale Abklärungsstelle Standortbestimmung mit allen Beteiligten und Entscheid Antrag des SPD an die Kommission für Fördermassnahmen Abschluss (siehe Formular Abschlussbericht) Verlängerung via SPD (rechte Spalte) Beschluss und Zuweisung der Kommission für Fördermassnahmen mit schriftlicher Information aller Beteiligten durch das DLZ Unterstützung ohne individuelle Lernziele Unterstützung mit individuellem Lernziel Standortbestimmung mit allen Beteiligten & Entscheid Abschluss (siehe Formular Abschlussbericht) Verlängerung 12

23. Förderunterricht während der unterrichtsfreien Zeit Förderstunden im Rahmen der integrierten Schülerförderung finden normalerweise während der Unterrichtszeit statt. Werden sie ausnahmsweise ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt, muss die Bewilligung der Eltern eingeholt werden. 24. Genehmigungsvermerk Das vorliegende Konzept für die Fördernden Massnahmen tritt auf Schuljahresbeginn 2010/11 (1.8.2010) in der Schulgemeinde Eschenbach- St. Gallenkappel-Goldingen in Kraft. Eschenbach, 22. Juni 2010 SCHULGEMEINDE ESCHENBACH - ST. GALLENKAPPEL - GOLDINGEN Der Schulpräsident Der Schulsekretär Richard Blöchlinger Martin Zahner 13