Medizinprodukterecht. Gesetze Verordnungen/ Verwaltungsvorschriften Bekanntmachungen Empfehlungen Richtlinien EUR-Lex Leitlinien und Normen

Ähnliche Dokumente
RECO. Medizinproduktebuch. Mikrowellentherapiegerät RECOMED P

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden

Dienstanweisung. über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben. und Anwenden von Medizinprodukten (MP)

Medizinproduktegesetz (MPG)

Überprüfung med.tech. Geräte und Elektroinstallation V3

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MP BetreibV)

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1

Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung

9.5 Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

Skalpell, Spritze oder Koloskop. Mehrfach verwenden eine sichere Sache?!

Die Sicht des Gesetzgebers

Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten

Medizinproduktbuch 1

Stand Download unter 1/5

Die österreichische Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BGBl.-Nr. 70/2007)

Spezifikation 1) der Anlage 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV)

Wann ist ein PDMS ein Medizinprodukt? Und was bedeutet dies?

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

8.5. Medizinproduktegesetz

MPG 2.4 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV) *)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Einweisung Medizinprodukte in Deutschland

Warum? Orthopäden; Dermatologen; Urologen; Chirurgen; Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

Medizinproduktegesetz Medizinproduktebetreiberverordnung

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie

Änderungen der MPBetreibV 2014

Herzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung

Errichten. Sterilisation+Desinfektion+Reinigung von MP

Medizintechnik und IT

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Gesamte Rechtsvorschrift für Medizinproduktebetreiberverordnung, Fassung vom

ID-Nr.: Serien-Nr.: Medizinproduktebuch. gemäß 7 MPBetreibV

pdfmachine trial version

Leitfaden für Sicherheitstechnische Kontrollen bei aktiven Medizinprodukten - LSTK - gem. 6 Abs. 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung -MPBetreibV-

Medizinproduktebuch. gemäß MPG und MPBetreibV

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte. Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Anforderungen der Medizinprodukte- Richtlinie an die Entwicklung von Medizinprodukten

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) *

Klinische Bewertung für Medizinprodukte inklusive Software

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Kommentar zur Medizinprodukte- Betreiberverordnung - MPBetreibV

Umsetzung der Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte

ÖGSV Fachtagung 2013 Thea Enko

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV)

Marktüberwachung in der Behördenpraxis

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

WS 2009/2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht. Mittwoch, 11. November 2009 Schwerpunktthema: Pandemie-Teil IV

2-48. durch Hersteller in eigener Verantwortung i. d. R. nicht ja. durch zertifizierte GS-Stelle. ProdSG

Medizinprodukte. Was Betreiber und Anwender beachten müssen.

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

Einweisung Medizinprodukte in Deutschland. Eine Arbeitshilfe für Krankenhausbetreiber, Anwender und Hersteller von Medizinprodukten

MedGV(1985) MPG (1994)/ MPBetreibV (2002)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik

Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Medizintechnik / (Ident.Nr.: 0274)

Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Gesundheitssystem Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen. Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze

Konzept Notfallplan-Beratung für Medizinische Gas Management Systeme , Heideck Joachim Wasner

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Unkritisch Semikritisch Kritisch: Grundlagen zur Aufbereitung und Klassifizierung von Instrumenten und Medizinprodukten

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Wiederkehrende Prüfung von Medizinprodukten

Beschaffung von Medizinprodukten

Wichtige Punkte der Qualitätssicherung in einer ärztlichen Privatapotheke

Sicherheitsaspekte Medizinprodukte-Richtlinie Medizinproduktegesetz Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Praxis. Ein Leitfaden zur Umsetzung

Mobile Endgeräte und Apps in der Medizin Chancen und Risiken aus Sicht der MT- Industrie

Nominative und gesetzliche Grundlagen zur Aufbereitung von Endoskopen

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Derzeitige Medizinprodukte Beschaffung im Gesundheitswesen ein Systemrisiko für die Patientensicherheit?

Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG)

ZSVA: Zertifizierung + Barcode Klinikum Heidenheim

Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Die für das Medizinprodukterecht zuständigen Obersten Landesbehörden informieren zur Umstellung der Medizintechnik auf neue Gaskennfarben

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

1.1. Dauer Vorübergehend: Unter normalen Bedingungen für eine ununterbrochene Anwendung über einen Zeitraum von weniger als 60 Minuten bestimmt.

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Medizinproduktebuch. AAT Alber Antriebstechnik GmbH.

Medizingeräte-Information 42/06

Teil 7. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS06 Teil VII. 1

11.5 Laserstrahlung. Bei Änderung von Zuordnungsvoraussetzungen muß eine Neuklassifizierung und Änderung der Kennzeichnung vorgenommen werden.

ANFORDERUNGEN AN AUFBEREITER VON MEDIZINPRODUKTEN

MuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Medizinprodukte. Was müssen Betreiber und Anwender tun?

1.1 Inhaltsverzeichnis

Der Medizinprodukteberater

Transkript:

Medizinprodukterecht Gesetze Verordnungen/ Verwaltungsvorschriften Bekanntmachungen Empfehlungen Richtlinien EUR-Lex Leitlinien und Normen

Arbeitsschutzgesetz Unfallverhütungsvorschriften

1985 Medizin-Geräte-Verordnung 1995 Medizinproduktegesetz MPG 1998 MedizinprodukteBetreiberverordnung ( 14, 37 MPG) werden kontinuierlich angepasst

MPG 1.Abschnitt 2.Abschnitt 3.Abschnitt 4.Abschnitt 5.Abschnitt 6.Abschnitt 7.Abschnitt 8.Abschnitt 9.Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Anforderung an MP und deren Betrieb Benannte Stellen und Bescheinigungen Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfungen, Leistungsbewertungsprüfung Überwachung und Schutz vor Risiken Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr Straf- und Bussgeldvorschriften Übergangsbestimmungen

1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.

2 Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Dieses Gesetz gilt für Medizinprodukte und deren Zubehör. Zubehör wird als eigenständiges Medizinprodukt behandelt.

Gilt auch für MP (2) die nicht als Medizinprodukte in Verkehr gebracht wurden, aber mit der Zweckbestimmung eines Medizinproduktes (...) eingesetzt werden. Sie gelten als Medizinprodukte im Sinne dieses Gesetzes.

http://www.anint.de/

Instrumente Apparate Vorrichtungen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen Gegenstände für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software Schutzausrüstung In vitro Diagnostika

Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen

3 c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs d) der Empfängnisverhütung

3 zu dienen bestimmt sind und deren Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkung aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

Kennzeichen für Medizinprodukte Zweckbestimmung Prävention Diagnostik Therapie Rehabilitation Empfängnisverhütung Implantation

Zweckbestimmung Bestimmungsgemäße Hauptwirkung ist nicht Pharmakologisch Immunologisch Metabolismus Von der Kompresse bis zum Kernspintomographen

Hauptwirkung meist technisch- physikalisch Wichtig: Zweckbestimmung des Herstellers

4 Verbot zum Schutz von Patienten, Anwender und Dritter Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie die

Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter... über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend gefährden.

das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist (Verfalldatum) Lagerbedingungen beachten

Klassen Dauer der Anwendung Ort der Anwendung Anwendung am zentralen Kreislaufsystem oder am zentralen Nervensystem Wiederverwendbares chirurgisches Instrument Aktives Medizinprodukt Verwendung von biologischem Material aus Tieren oder Menschen

Klassen

Medizinproduktebetreiberverordnung Anforderungen an das Inverkehrbringen das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten die Risikoabwehr klinische Prüfungen

Hersteller Legt Zweckbestimmung fest Für das erstmalige Inverkehrbringen in Europa verantwortlich Anwendungsbeschränkungen Gerätekombinationen

Betreiber Natürliche oder juristische Person Für den Betrieb verantwortlich Mitgebrachte Geräte Auch außerhalb der Gesundheitseinrichtung http://www.foto-becker.de/

Aufgaben Nur geeignete Personen für das Errichten und Anwenden (Ausbildung- KenntnisErfahrung) Regeln für die Instandhaltung und Aufbereitung und Dokumentation Gilt für alle MP (insbes. Anlage 1)

Anwender ist, wer ein Medizinprodukt im Anwendungsbereich dieser Verordnung am Patienten einsetzt.

bestimmungsgemäße Verwendung Alle Vorschriften beachten (UVV,...) Einweisung Ausbildung- Kenntnis- Erfahrung

Anwender Funktionsprüfung durchzuführen ordnungsgemäßer Zustand gültige Prüfplakette Gebrauchsanweisung beachten

Einweisung Medizinprodukte dürfen nur von Personen betrieben oder angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.

Einweisungspflicht und Dokumentation Auf alle MP (außer selbsterkärend/ baugleich) Siehe Anlage 1

Patienteneigene MP Betreiber- und Anwenderpflichten gehen auf Einrichtung über Ausnahme: wird von Patienten selbst bedient

Anlage 1 - gefährliche energetisch betriebene MP - Funktionsprüfung am Betriebsort - beauftragte Person vor Ort anhand der Gebrauchsanweisung geschult - Anwendung nur durch vom Hersteller oder Beauftragten geschultes Personal

Anlage 1- Geräte 1.1 Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie zur unmittelbaren Beeinflussung der Funktion von Nerven und/oder Muskeln bzw. der Herztätigkeit einschließlich Defibrillatoren

1.2 intrakardialen Messung elektrischer Größen oder Messung anderer Größen unter Verwendung elektrisch betriebener Messsonden in Blutgefäßen bzw. an freigelegten Blutgefäßen,

1.3 Erzeugung und Anwendung jeglicher Energie zur unmittelbaren Koagulation, Gewebezerstörung oder Zertrümmerung von Ablagerungen in Organen,

1.4 unmittelbare Einbringung von Substanzen und Flüssigkeiten in den Blutkreislauf unter potentiellem Druckaufbau, wobei die Substanzen und Flüssigkeiten auch aufbereitete oder speziell behandelte körpereigene sein können, deren Einbringen mit einer Entnahmefunktion direkt gekoppelt ist,

1.5 maschinelle Beatmung mit oder ohne Anästhesie,

1.6 Diagnose mit bildgebenden Verfahren nach dem Prinzip der Kernspinresonanz,

1.7 Therapie mit Druckkammern,

1.8 Therapie mittels Hypothermie

1.8 Therapie mittels Hypothermie

Säuglingsinkubatoren

3. externe aktive Komponenten aktiver Implantate.

Anlage 1 Einweisung durch Hersteller Befugte Person ( Vertreter ) Beauftragte Person

Einweisung Vor Aufnahme der Tätigkeit Änderungen Vorkommnissen jährlich

Ich habe die Einweisungsinhalte vollumfänglich verstanden. Ich kenne die in der Gebrauchsanweisung aufgeführte Zweckbestimmung und die Anwendungsbeschränkungen und damit den Verwendungszweck des Medizinproduktes.

Ich kann alle Funktionen des Medizinproduktes jederzeit sicher am Patienten anwenden. Ich bin in der Lage, Fehler an diesem Medizinprodukt zu erkennen. Ich kenne die in der Gebrauchsanweisung beschriebenen Alarme des Medizinproduktes und ich kann in Alarmsituationen sicher reagieren.

Anlage 2= messtechn. Kontrollen 1.2 Medizinprodukte zur Bestimmung von Körpertemperaturen (mit Ausnahme von Quecksilberglasthermometern mit Maximumvorrichtung) 1.2.1 - medizinische Elektrothermometer 1.2.2 - mit austauschbaren Temperaturfühl 1.2.3 - Infrarot-Strahlungsthermometer

Anlage 2= messtechn. Kontrollen 1.1 Ton- Sprachaudiometer 1.4 Medizinprodukte zur Bestimmung des Augeninnendruckes (Augentonometer) 1.5 Therapiedosimeter 1.6 Diagnostikdosimeter zur Durchführung von Mess- und Prüfaufgaben, 1.7 Tretkurbelergometer zur definierten physikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten

Zweckbestimmung und bestimmungsgemäßer Gebrauch Wozu dient das Medizinprodukt? Welche Anwendungsbeschränkungen gibt es? Welche sicherheitstechnischen Hinweise gibt es? Zulässiges Zubehör und zulässige Kombinationen? Fristen zur Instandhaltung, STK, MTK?

Anwendungsaspekte Bedienelemente mit zugehörigen Funktionen Bedienkonzept Funktionsprüfung vor Anwendung am Patienten Ordnungsgemäßer Zustand des Medizinproduktes

Hinweise zur sicheren Aufbereitung Dokumentation der Einweisungen

Holschuld für den Fall, dass er in sachgerechte Handhabung eines bestimmten Typen noch nicht eingewiesen wurde Information, wenn erforderlichen Unterlagen oder Materialien nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen

Auftretende Vorkommnisse mit dem Medizinprodukt sind ohne schuldhafte Verzögerung anzuzeigen Meldung an den Medizinprodukteverantwortlichen, -beauftragten oder an die Abteilung Medizintechnik Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Führen eines persönlichen Geräteführerscheins (Einweisungsnachweis)(Anlage 1 MPBetreibV zwingend erforderlich) Der Anwender ist selbst verantwortlich.

Medizinprodukteverantwortlicher Einhaltung von MPG und MPBetrbV ggf. Anwendung eines MP untersagen Sicherstellung der Vorschriften zur Inbetriebnahme Sachkunde der Anwender Meldung von Vorkommnissen Verantwortung bleibt auch bei Delegation

Medizinproduktebeauftragter übernimmt Aufgaben des Medizinprodukteverantwortlichen, ist diesem gegenüber informationspflichtig Hauptansprechpartner für Umsetzung im Bereich

Herstellereinweisung Einweisungsbedarf ermitteln, einweisen Ordnungsgemäßer Zustand (STK) Gebrauchsanweisung vor Ort? Meldung von Vorkommnissen und beinahe Vorkommnissen an den Medizinprodukteverantwortlichen oder Betreiber

Medizintechnik Führung des Bestandsverzeichnisses und der Medizinproduktebücher Unterstützung der Medizinproduktebeauftragten (vereinfachte Medizinproduktebücher)

Mitwirkung bei der Inbetriebnahme von Neugeräten (Inventarisierung, Funktionskontrolle) Unterstützung bei der Organisation von Einweisungen

Störungsbearbeitung Instandsetzung, Wartung, Durchführung von vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen

Vereinfachtes Medizinproduktebuch für jeden Anwender verfügbar Bestandsdaten Einweisungsnachweise Gebrauchsanweisung im Bereich zu führen und aufzubewahren

Vor der Anwendung Einweisung Vom ordnungsgemäßen Zustand und Zusammenbau überzeugen Geforderte Funktionsprüfung gemäß Gebrauchsanweisung Geprüfte Medizinprodukt entsprechend Zweckbestimmung einsetzen Zugelassenes Zubehör/ Gerätekombination

Während der Anwendung Anwendung entsprechend der in Einweisung und Gebrauchsanweisung festgelegten Handlungsabläufe Überwachung während der Anwendung und umgehendes Reagieren auf Störungen Dokumentation

Nach der Anwendung Aufbereitung entsprechend der Einweisung und Herstellerangaben Dokumentation

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit Kontaktperson Koordination interner Prozesse Umsetzung korrektiver Maßnahmen Stefan Nordmann

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit Kontaktperson Koordination interner Prozesse Umsetzung korrektiver Maßnahmen Carmen Stegmeier

Vorkommnisse Patient versorgen Räumliche Dokumentation (Foto, Video, Mobiltelefon) Beteiligte Personen feststellen Sicherstellen des MP bis Gutachter kommt (nicht aufbereiten, Hersteller erst nach Gutachter an das Gerät lassen) Meldung (Dienstweg) an Behörde Schweigepflicht und Datenschutz beachten

Dokumentation Was ist passiert Wer war dabei Wie wurde reagiert Mit welchem Ergebnis

Beschlagnahmung der Patientenakte

Eingeständnis

Vernehmung als Zeuge/ Beschuldigter

Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht Vorsicht bei Aussagen bei Aufnahme des Falles

Notizen- Protokolle

Ordnungswidrigkeiten Verfalldatum abgelaufen Anwendung ohne Einweisung Reinigung, Sterilisation und Desinfektion entgegen Herstellerangaben Geldstrafe bis 25 000

Straftatbestände Anwendung bei Verdacht auf Gefährdung Anwendung bei sicherheitsrelevanten Mängeln Auch bei möglicher Patientengefährdung Bis zu 5 Jahren Haft

Anlage 1 Geräte erst nach Einweisung durch Medizinproduktebeauftragten bedienen Im Zweifel Geräte durch Medizintechnik überprüfen lassen Erneute Einweisung z. B. bei Softwarewechsel Im Zweifelsfall nicht unterschreiben Hol- und Bringschuld Keine Aufbreitung von Einmalprodukten Leib und Leben sind das höchste Gut