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Niedersächsisches Justizministerium Postfach 201 30002 Hannover Rechtausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz geschaeftsstelle@landtag.rlp.de Bearbeitet von Frau Meyer 17/2484 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover 13.12.2017 - P4 - Drs. 17/2698/4530 5245 8. Jan. 2018 Situation des Strafvollzugs in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU auf Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2698) im Rechtausschuss Unterrichtung Landtagspräident - Drucksache 17/4530 - Schreiben vom 13.12.2017 - P4 - Drs. 17/2698/4530 - Sehr geehrte Damen und Herren, gern komme ich der Bitte der Mitglieder des Rechtsausschusses nach Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Vorbereitung der am 18. Januar 2018 terminierten mündlichen Anhörung nach. Im Hinblick auf die sehr kurze Fristsetzung habe ich im Schwerpunkt Themen aufgegriffen, die von mir seit 1999 im Rahmen meiner Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium mitverantwortlich bearbeitet, gestaltet und weiterentwickelt werden. Die Ausführungen basieren teilweise auf Antworten zu Anfragen des niedersächsischen Landtages. Ich habe meine Ausführungen entsprechend der Großen Anfrage gegliedert.

- 2 - I. Belegung, baulicher Zustand und Wirtschaftsführung der JVA des Landes Niedersachsen verfügt über 14 selbstständige Justizvollzugseinrichtungen mit 22 räumlich getrennten angeschlossen Abteilungen. Im November 2017 verfügten diese Einrichtungen (ausgenommen der Jugendarrest) über 5.986 Haftplätze, die im Durchschnitt des Monats November mit 5.012 Gefangenen belegt waren. Am 01. November 2017 waren 860 männliche erwachsene Untersuchungsgefangene inhaftiert, davon 359 mit deutscher Staatsangehörigkeit und 501 mit anderen Staatsbürgerschaften. Zum Stichtag 30.09.2017 waren die Haftplätze für erwachsene männliche Untersuchungsgefangen zu 91,5 % und die Haftplätze für männliche erwachsene Strafgefangene zu 92,4 % ausgelastet. 89 % der erwachsenen männlichen Straf- und Untersuchungsgefangenen waren einzeln untergebracht. Ausgehend von einer hier als erforderlich angesehenen Differenzierungsreserve von 7 % der Haftplätze sind die Kapazitäten voll ausgeschöpft. Bedingt durch Belegungsspitzen sind einige Justizvollzugseinrichtungen im Bereich der Untersuchungshaft temporär überbelegt. Freie Haftplatzkapazitäten sind im Jugendvollzug und im offenen Vollzug vorhanden. Belegungsspitzen konnten bislang durch eine Erhöhung der Doppelunterbringung sowie die Inanspruchnahme freier Kapazitäten im Jugendvollzug durch Nutzung von Haftplätzen für junge Untersuchungsgefangene (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) kompensiert werden. In dem Verwaltungsbereich Justizvollzug wurden die Konzepte und Instrumente der Leistungsorientierten Haushaltswirtschaft Niedersachsen (LoHN) eingeführt. Folgende Steuerungsinstrumente werden eingesetzt:

- 3 - Balanced Scorecard Fach- und Finanzcontrolling Kosten- und Leistungsrechnung Budgetierung Zielvereinbarungen Berichtswesen. Dem Zielsystem der Verwaltungssteuerung liegt eine Balanced Scorecard zu Grunde. Die Scorecard benennt vier Richtungsziele (Wirkungsziele, Ökonomische Ziele, interne und externe Ziele). Den Richtungszielen sind Einzelziele zugeordnet. Die Umsetzung der Einzelziele wird durch das Controllingsystem auf der Basis von Kennzahlen überwacht. Mit allen Leitungen der Justizvollzugseinrichtungen werden durch die Fachabteilung des Justizministeriums bei den jährlichen Zielvereinbarungen Zielwerte zu ausgesuchten Kennzahlen und das Budget vereinbart. II. Situation der Bediensteten im niedersächsischen Justizvollzug Den Justizvollzugseinrichtungen stehen im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 3.513 Stellen bei einem Beschäftigungsvolumen von 3.453,79 und einem Personalkostenbudget von rd. 150 Mio. zur Verfügung. Im niedersächsischen Justizvollzug arbeiten 3.867 Menschen. Folgende Berufsgruppen sind vertreten:

- 4 - Männer Frauen Gesamt Juristinnen und Juristen Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Fach- und Behandlungsdienste davon: Ärztlicher Dienst Psychologischer Dienst Pädagogischer Dienst Sozialdienst Seelsorgerischer Dienst (weitere 28 Personen über Gestellungsverträge der Kirchen) 16 16 32 140 16 36 25 62 1 230 11 70 19 130 0 370 27 106 44 192 1 Diplom Verwaltungswirte Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 119 67 186 Justizvollzugsfachwirte (incl. Sanitätsdienst und Anwärterinnen und Anwärter) Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 2 251 777 3 028 Werkdienst 89 4 93 Sonstige (Schreibdienst, Techniker, Kraftfahrer pp) 72 86 158 Im Jahr 2016 sind pro Bediensteten 6,39 Mehrarbeitsstunden angefallen. Eine finanzielle Abgeltung hat nicht stattgefunden. Die durchschnittlichen Krankheitsstage pro Bediensteten und Jahr beliefen sich 2015 auf 22,26 Tage und 2016 auf 23,72 Tage.

- 5 - III. Situation der Gefangenen im Strafvollzug (insbesondere unter Sicherheitsaspekten) Im Justizvollzug werden Menschen untergebracht, die eine im Vergleich zu nicht straffällig gewordenen Personen erhöhte Delinquenz- und Gewaltneigung sowie häufiger Abhängigkeitsprobleme oder andere Persönlichkeitsstörungen aufweisen. Um angesichts des Zusammenlebens von derart problembelasteten Gefangenen Gewalt im Justizvollzug so weit wie möglich zu unterbinden, hat der Justizvollzug eine Kultur des Hinschauen entwickelt; jede Tätlichkeit gegen Bedienstete und bekanntgewordene körperliche Auseinandersetzung unter Gefangenen wird konsequent verfolgt, zur Anzeige gebracht und in einem internen Controlling des Justizvollzuges erfasst. Die Erkenntnisse werden regelmäßig ausgewertet und führten zum Beispiel zu Veränderungen bei den Standards für Neu- und Umbauten (z. B. Gefangenenschließungen und Duschen im Haftraum). Der Staat kann Gewalt unter seiner Obhut nicht tolerieren. Aufgabe des Justizvollzuges ist es aus hiesiger Sicht mithin, physische, psychische und indirekte Gewalt unter Gefangenen soweit wie möglich einzudämmen. Bei Konflikten mit ausländischen Gefangenen kommt erschwerend hinzu, dass diese auch aus Kulturkreisen stammen, deren Wertesysteme sich erheblich von unserem unterscheiden. Zudem löst die Inhaftierung bei vielen Gefangenen Ängste aus, die in Gewalt und Aggression umschlagen können, insbesondere wenn eine sprachliche Verständigung nur mit Übersetzungsunterstützung möglich ist. Nicht deutsch sprechende Gefangene, die aus Krisengebieten geflüchtet sind, sind oftmals traumatisiert, zur Abwehr erheblicher Gefahren für die Gesundheit dieser Menschen ist eine frühzeitige Diagnose erforderlich. Im Jahr 2015 wurden in Niedersachsen landesweit 250 Fälle körperlicher Auseinandersetzungen unter Gefangenen erfasst, im Jahr 2016 waren es 280 Fälle und bis einschließlich Oktober 2017 bisher 277 Fälle.

- 6 - Tätliche Angriffe auf Bedienstete wurden landesweit im Jahr 2015 insgesamt 21 Fälle, im Jahr 2016 insgesamt 17 Fälle erfasst. Bis einschließlich Oktober 2017 ist die Anzahl auf 38 Fälle angestiegen. Die im Jahr 2017 dokumentierten Fälle werden derzeit eingehend analysiert und dahingehend ausgewertet, welche Maßnahmen der Gegensteuerung zielführend sind. Beispielhaft seien an dieser Stelle eine konzeptionelle Anpassung der Inhalte des berufsbegleitenden Trainings zur Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung oder Maßnahmen der Binnendifferenzierung in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen genannt. Eine große Herausforderung im niedersächsischen Justizvollzug stellt der Umgang mit radikal-islamischen Gefangenen dar. Zum Stichtag 14.12.2017 befanden sich im niedersächsischen Justizvollzug 2 wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilte Gefangene in Strafhaft sowie 12 weitere Gefangene wegen dieses Tatvorwurfes in Untersuchungshaft. Im letzten Quartal ließen darüber hinaus bei insgesamt 29 Gefangenen vollzugliche Erkenntnisse oder Hinweise Dritter den Schluss zu, dass diese mit radikal-islamistischen Überzeugungen sympathisierten. Seit Juli 2017 beteiligt sich das niedersächsische Justizministerium in Kooperation mit Violence Prevention Network e. V. (VPN) mit dem Modellprojekt Focus ISLEX im Programmbereich Strafvollzug und Bewährungshilfe am Bundesprogramm Demokratie leben! Das Modellprojekt Focus ISLEX - Mobile Maßnahmen zur Prävention und Deradikalisierung im niedersächsischen Strafvollzug und in der Bewährungshilfe beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket der Prävention, Fortbildung, Intervention und Deradikalisierung im niedersächsischen Strafvollzug und in der Bewährungshilfe im Phänomenbereich des islamistischen Extremismus. Hauptziele sind neben der frühzeitigen Erkennung von Radikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe (Diagnostik) die Vermeidung von Radikalisierung gefährdeter Menschen in Haft und die Einleitung von Deradikalisierungs- und Distanzierungsprozessen sowie die Ausstiegsbegleitung.

- 7 - Im Kontext des Projektes erfolgt darüber hinaus die Erprobung des Diagnoseinstruments Violent Extremism Risk Assesment (VERA-2R). VERA-2R ist ein Verfahren, anhand dessen das Gewaltrisiko von Personen mit extremistischer Weltanschauung beurteilt werden kann. Der Träger führt auch Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzuges und des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD) zum Themenfeld durch. IV. Konzeption des Strafvollzuges Niedersachsen prüft aktuell, in welchen Fällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) auch im Vollzug der Freiheitsstrafe und/oder der Sicherungsverwahrung sinnvoll eingesetzt werden kann. V. Gesundheit In Zusammenhang mit der Rückfall- und Gewaltprävention muss der Konsum von illegalen Rauschmitteln als eines der zentralen Handlungsfelder im niedersächsischen Justizvollzug betrachtet werden. Die Beratung und Betreuung von suchtgefährdeten und suchtkranken Gefangenen obliegen den Suchtberatungsdiensten in den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen. Maßnahmen der Sicherheitsdienste zielen darauf ab, das Einbringen von Suchtmitteln in die Justizvollzugseinrichtungen zu verhindern und dennoch eingebrachte Suchtmittel aufzuspüren. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die monatlichen Durchsuchungen und Revisionen aller Haft- und Nebenräume sowie der Einsatz von aktuell 19 Rauschgiftspürhunden. Sechs der 19 Spürhunde sind ergänzend zum Rauschgiftspüren-an-Personen ausgebildet. Im 1. HJ 2017 wurden im Rahmen von Haftraumdurchsuchungen und -revisionen in 67 bzw. 69 Fällen illegale Substanzen sichergestellt. Außerhalb der Hafträume wurden im gleichen Zeitraum in 100 Fällen illegale Substanzen sichergestellt. Der Anstaltsleiter der

- 8 - JVA Wittlich hat in diesem Jahr dankenswerter Weise den niedersächsischen Fachbereichsleitungen Sicherheit das dort entwickelte Projekt zum Erkennen des Substanzmittelmissbrauchs vorgestellt. Die Einführung auch im niedersächsischen Justizvollzug wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Meyer