Neue Spitalfinanzierung

Ähnliche Dokumente
SwissDRG und Zusammenhänge zur Pflegequalität

SwissDRG - Herausforderungen für Fachpersonen. Chancen und Risiken der Einführung von SwissDRG aus der Sicht des Kantons Bern

Finanzierung der Spitäler heute und unter (Swiss) DRG aus Sicht eines (öffentlichen) Spitals. Herbstmeeting SGMC 2009 Tony Schmid

Offene Fragen zur Spitalplanung und -finanzierung: Wie weiter? Grand Casino Luzern (1148.) 5. September 2014

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012

Herausforderungen für die Spitalversorgung

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Mehr Autonomie Mehr Erfolg?

ANQ Q-Day vom 28. Januar 2016

Wenn Gigi Oeri den Match FCB gegen GC pfeift oder Können Spitaleigentümer eine objektive Spitalplanung aufstellen?

SwissDRG AG. Christopher Schmidt, Gesundheitsökonom Bereichsleitung Rehabilitation und Psychiatrie

SwissDRG Forum Stefan Kaufmann, santésuisse

SwissDRG ab Thomas Jucker. Wem haben wir das zu verdanken? Netzwerk Pflegefachsprachen

Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG)

Tarifverhandlungen unter DRG: Wie weiter? Die Position von tarifsuisse ag

Neue Spitalfinanzierung und DRG s ab 2012: Herausforderungen für Leistungserbringer und Versicherer

Hemmt das heutige Finanzierungssystem eine sinnvolle Leistungsentwicklung?

DRG, Transparenz und Qualität. Peter Hermann Lessing, Kantonsspital Aarau AG

Perspektiven. Steuerung der Spitalversorgung. 9. Arbeitstagung Nationale Gesundheitspolitik 8. November 2007

Zwischenergebnisse der Versorgungsplanung im Kanton Bern

Spitalliste 2014 Akutsomatik

Einführung der SwissDRG seitens der Krankenkassen

Spitalplanung 2012 Bewerbungsverfahren Präsentation vom 14. September 2010

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Flankierende Massnahmen zur Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG in der Schweiz

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung Zwischenresultate

Tarifpartner und die subsidiäre Rolle des Staates: ein Auslaufmodell?

Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation ST Reha. Markus Tschanz, Projektleiter ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG

Gesundheitspolitische Positionen der Privatklinikgruppe Hirslanden

Qualitätsstrategie in der Schweiz

Qualität und Preise unter DRG Was sagt der Gesetzgeber?

Inhalt: Die Bernische Spitallandschaft Einflüsse ab 2012 (KVG-Revision) Versorgungsplanung Künftige Herausforderungen

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Warum 10% Investitionsanteil genug sind?!

Spitalfinanzierung und Transparenz. Dr. Bernhard Wegmüller

Optimierung der Schadenbearbeitung. Yves Seydoux

Wie reagiert das Versicherungs- und Sozialwesen auf diese Situation? Hans Zeltner

Zusammenstellung der Spitaltarifstrukturen in allen Kantonen (Stand 2007)

Die SwissDRG-Informationsbroschüre "Basisinformationen für Gesundheitsfachleute" steht für Sie als PDF zum Download bereit.

Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern

Tarifverhandlungen: Wie künftig?

Gesundheitspolitische Gesamtplanung Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon /

Symposium REHA TICINO 2014

Zukunft der stationären und ambulanten Medizin in der Schweiz: Näher zusammen oder weiter auseinander? Grand Casino Luzern (1097.) 27.

Departement für Finanzen und Soziales. was ist neu? Neue Spitalfinanzierung per 1. Januar Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug)

Regierungsratsbeschluss vom 13. Dezember 2011

Spielregeln und Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung. K. Steiner, Bereichsleiterin Betriebswirtschaft, DPMTT, Inselspital

Zentrum für Qualität und ANQ: Zusammen für mehr Qualität und Sicherheit in Schweizer Spitälern

Zukunft der stationären und ambulanten Medizin in der Schweiz: Näher zusammen oder weiter auseinander? Grand Casino Luzern (1097.) 27.

Neuordnung der Spitalplanung und -finanzierung (Änderung des Spitalgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung)

Erläuternder Bericht zur Revision des Gesetzes über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI)

Regionales Schulabkommen Zentralschweiz (RSZ)

Empfehlungen zum Verfahren betreffend die Beiträge der Kantone bei ausserkantonalen Spitalbehandlungen nach Artikel 41.3 KVG

DRG Ein klares "Ja" zu Transparenz, Effizienz, Datenschutz und Partnerschaft. Helsana Versicherungen AG Dr. Olaf Schäfer, Leiter Leistungsmanagement

Verordnung über die Krankenversicherung

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung.

Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat

Wie viel staatliche Steuerung braucht es zur Qualitätssicherung?

Die unerwünschten Nebenwirkungen der neuen Spitalfinanzierung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Begleitforschung DRG oder Evaluation Spitalfinanzierung?

Mit Swiss DRG erfolgreich sein - Abrechnen über Komplexbehandlungen ein Beitrag zur Qualität? Symposium Qualität und Sparen ein Widerspruch?

Fallpauschalen in Schweizer Spitälern. Basisinformationen für Gesundheitsfachleute

Integrierte Behandlungspfade in funktionalen Versorgungsräumen; eine Zielvorstellung

die santésuisse angeschlossenen Krankenversicherer, soweit sie den Beitritt zu diesem Vertrag erklärt haben.

Kanton Zug Spitalgesetz. 1. Allgemeines. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1), beschliesst: 1 Zweck

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz

Gesamtkonzept Evaluation KVG-Revision Spitalfinanzierung

KOSTENRECHNUNG UND RAT. Auswirkungen Revision ambulanter Tarif (RAT) auf die Kostenrechnung

Die neue Spitalfinanzierung

Transporte und Rettungen

Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick

Departement für Finanzen und Soziales Kanton Thurgau Spitalplanung 2012 Versorgungs- und Strukturbericht mit Spitallisten ab 1.

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

Welche Mehrleistungen zu Lasten der Zusatzversicherung werden in der künftigen Bernischen Spitallandschaft möglich sein?

Wie erreichen wir in der Schweiz mehr Qualität?

Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen: Stand der Umsetzung und Erfahrungen in den Kantonen sowie im Ausland Bericht des Bundesrates

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Das Potential privater Spitäler unter der neuen Spitalfinanzierung LI-Symposium 2012

Chancen und Gefahren von DRG aus Sicht der Pflege

Einführung der SwissDRG 2012

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 2006)

Neuordnung der Pflegefinanzierung

über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)

Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

Öffentlich rechtliches Spital und privatrechtliche Finanzierung der Bauinvestitionen geht das überhaupt?

Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen

Einschreiben Bundesamt für Gesundheit, Kranken- und Unfallversicherung 3003 Bern

Die Potenziale des Föderalismus aus Sicht des Bundes

Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt

Schulden bei der Krankenversicherung

Prämien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

Transkript:

WE'G Summer School 2009 Neue Neue gesetzliche Regelungen Leistungsbezogene Fallpauschalen (DRG) Semya Ayoubi, Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK KVG-Revision: Aufteilung in Pakete dringender Handlungsbedarf Paket 1A Leistungssistierung Paket 1C Prämienverbilligung Kostenbeteiligung Paket 1D Risikoausgleich / Daten Paket 2A Vertragsfreiheit/ Managed Care Paket 1B / 2B Medikamente Paket 2B Neuregelung der Pflegefinanzierung separate Vorlage WE G Summer School 1 WE G Summer School 2 Mängel der bisherigen Regelung Fehlende Elemente zur Eindämmung der Kostenentwicklung Nicht-Einbezug der Investitionen Weitere Bestrebungen im politischen Prozess Ausserkantonale Behandlung nur mit Kostengutsprache Forderung nach freier Spitalwahl Unterschiedliche Abgeltung ambulanter und stationärer Leistungen Forderung nach monistischer Finanzierung Ungleiche Finanzierung öffentlicher subventionierter und privater Spitäler Forderung nach gleicher Finanzierung Spitallandschaft im Umbruch Vermehrte Verselbständigung der Spitäler Unterschiedliche Ausprägung der Entscheidautonomie Rolle und Aufgaben der Kantone verändern sich Schon heute besteht ein grosses Netz an interkantonalen Kooperationen und Verträgen Trends: - Stationär ambulant - Spezialisierungstrend Kanton als Leistungseinkäufer: Wirtschaftlichkeit und Qualität ist zu prüfen WE G Summer School 3 WE G Summer School 4

Vor EVG-Entscheid von 2001 Nach EVG-Entscheid von 2001 Zusatzleistungen KVG-Leist. Kanton / OKP Zusatzleistungen KVG-Leist. Kanton Kanton / OKP OKP OKP OKP OKP OKP OKP OKP OKP Öffentliches Spital Privatspital Öffentliches Spital Privatspital WE G Summer School 5 WE G Summer School 6 Revidierte Beschluss des Bundesparlaments vom 21.12.2007 Weitere Bestimmungen Zusatzleistungen Gemeinwirtschaftl. Leistungen Kanton 100% 100% 55% Kantone 45% OKP Kanton OKP Spital mit Leistungsauftrag Rahmenplanung OKP Spital ohne Leistungsauftrag WE G Summer School 7 Einführung leistungsbezogener Pauschalen (SwissDRG) Einbezug der Investitionskosten Separat vom Kanton zu vergüten (gemeinwirtschaftliche Leistungen): Kapazitäten aus regionalpolitischen Gründen Universitäre Lehre und Forschung Freie Spitalwahl mit kompliziertem Mechanismus Koordination der kantonalen Spitalplanungen und der hochspezialisierten Medizin; Bundesrat erlässt einheitliche Kriterien Einschränkung des Beschwerderechts: Keine Rüge wegen Unangemessenheit, wohl aber gegen Sachverhaltsfeststellungen Qualitätsindikatoren Aufenthalt in einem Geburtshaus wird Pflichtleistung WE G Summer School 8

Spitalplanung wie und wozu? Bedarf sichern: Spitalliste (= Σ Leistungsaufträge) + ausserkantonales Angebot + Vertragsspitäler Interkantonale Koordination bei freier Spitalwahl Planungskriterien und Auflagen: Aufnahmepflicht / Notfalldienst Leistungsspektrum / Ausbildung Qualität / Mindestfallzahlen Wirtschaftlichkeit Neue Bedeutung der Spitalliste Innerkantonales Angebot: Betriebsbewilligung erteilt 39.1a-c Potenzial für Vertragsspitäler Kantonale Spitalplanung 39.1d Kantonale Spitalliste = Leistungsaufträge in Kategorien + Auflagen 39.1e Ausserkantonales Angebot Spitalliste des Standortkantons Beschwerderecht eingeschränkt WE G Summer School 9 = Spital WE G Summer School 10 Rollenwechsel Kantone KVG-Revision bringt widersprüchliche Elemente: Mehr Markt und mehr Staat gestern bis heute Defizitdeckung Restfinanzierung Planer, Investor, Spitalbetreiber Freie Spitalwahl innerkantonal künftig Duale Mitfinanzierung über Preise Steuerer, Leistungseinkäufer, teils Eigentümer Freie Spitalwahl interkantonal Fix-duale Finanzierung Tarifierungsveränderung Leistungsfinanzierung Was ist leistungsbezogen in der Reha und Psychiatrie? Freie Spitalwahl, Berücksichtigung interkantonaler Patientenströme Koordination der Planungen Unterscheidung zwischen Listen- und Vertragsspitälern Planung des Bedarfs Subsidiär Leistungsaufträge auf Basis von Wirtschaftlichkeit und Qualität WE G Summer School 11 WE G Summer School 12

Fristen: Übergangsbestimmungen zur KVG-Revision Inkrafttreten leistungsbezogene Finanzierung (SwissDRG), inkl. Investitionen Finanzierungsschlüssel mind. 55% Anpassung p.a. max. (Art. bzw. 49/49a) mind. 45%* 2 Prozentpunkte Freie Spitalwahl (Art. 41.1 bis ) Spitalplanung inkl. HSM (Art. 39) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Leistungsbezogene Fallpauschalen (SwissDRG) Leistungsbezogene Fallpauschalen höhere Transparenz Professionelle Pflege + Aktualisierung der Tarifstruktur schwierig umsetzbar in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation Knackpunkte: - Behandlungsqualität - Rechnungskontrolle - Datenqualität * 1. Kantone mit unterdurchschnittlichen Prämien können einen tieferen Anteil festlegen, mind. aber 45%. Sie sollen 2017 mind. einen 55%-Anteil erreichen. 2. Der Finanzierungsanteil gilt ab 2012 für alle Spitäler auf der dannzumal geltenden Spitalliste. WE G Summer School 13 WE G Summer School 14 Was sind DRG s Kostenträgerrechnung REKOLE Austrittsdatensatz Hauptdiagnose Prozeduren Gewicht bei Neugeborenen Alter, Geschlecht, Anzahl Stunden mit mechanischer Beatmung, Zwangseinweisung, Ein-Tages- Behandlung, Entlassungsart Aufenthaltsdauer Nebendiagnosen Hauptkategorie (MDC) Subkategorie (MDC) Basis DRG Algorithmus der Zuweisung eines APDRG-Codes DRG Klinische Fallkomplexität WE G Summer School 15 WE G Summer School 16

Schematische Darstellung des Charakters einer Fallpauschale Gesetzesgrundlage für leistungsbezogene Pauschalen Art. 49 Abs. 1 KVG-r Für die Vergütung der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt in einem Spital (Art. 39 Abs. 1) oder einem Geburtshaus (Art. 29) vereinbaren die Vertragsparteien Pauschalen. In der Regel sind Fallpauschalen festzulegen. Die Pauschalen sind leistungsbezogen und beruhen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen. ( ) Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer WE G Summer School 17 WE G Summer School 18 Knackpunkte DRG als lernendes System Stufenweise Einführung ab 2009-2012 Vorbereitung der Spitäler auf korrekte Kosten- und Leistungserfassung, Codierung Übergangsregelung für Einbezug Investitionskosten bei entsprechender gesetzlicher Grundlage Festlegung der Einführungsmodalitäten durch Tarifpartner und Kantone Anfängliche Risikoausgleichsregelungen, allfällige Konvergenzregeln etc. DRG aus gesundheitspolitischer Sicht Verringerung der Aufenthaltsdauer? Einmittung der medizinischen Leistungen? Erhöhte Risikoselektion durch die Krankenversicherer (wenn keine Anpassung des Risikoausgleichs)? Erhöhte Risikoselektion durch die Spitäler, (z.b. durch Abschieben auf Zentrumsspital)? Vermehrte Rehospitalisationen wegen schlechter Behandlungsqualität oder zu frühen Entlassungen? WE G Summer School 19 WE G Summer School 20

DRG aus versorgungspolitischer Sicht: DRG aus finanzpolitischer Sicht Auslagerungen in vor- und nachstationären Bereich? Konzentration auf lukrative Fachgebiete? Mengenausweitungen, insbesondere bei der elektiven Chirurgie? Konzentration auf lukrative Fälle (geringer Schweregrad)? Ungenügende Abgeltung der hochspezialisierten medizinischen Leistungen? Künstliche Erhöhung der Fallzahl (durch gewollte und ungewollte Wiedereintritte, sog. Drehtüreffekt )? Künstliche Erhöhung des Schweregrades ( Upcoding )? Mehrkosten durch Auslagerungen in vor- und nachstationären Bereich? WE G Summer School 21 WE G Summer School 22 Kostengerechtigkeit DRG: Gegenmassnahmen refined System wählen (d.h. der Schweregrad der Fälle muss genügend berücksichtigt werden) Kontrolle der Kodierung und Kodierqualität vornehmen Massnahmen der Qualitätssicherung ergreifen Besonders teure und seltene Leistungen separat vergüten System laufend weiterentwickeln (Case-Mix-Büro) Versorgungsstruktur anpassen (z.b. Reha- und Pflegebereich) Finanzierung Akut- und Übergangspflege WE G Summer School 23