Pflegeforum 01.11.2017 Advance Care Planning (ACP) Josef Roß (Pius-Hospital Oldenburg)
Hintergründe Alte und sterbende Menschen und Ihre An- und Zugehörigen auf mögliche Symptome und Szenarien am Lebensende vorzubereiten, ihren Wünschen und Vorstellungen Raum zu geben und damit Sicherheit und Würde zu ermöglichen, dies sind Aufgaben und Ziele von Fachkräften aus dem Hospiz- und Palliativbereich. (DHPV, 2016 Einführung ACP)
Advance Care Planning (ACP) Begriff / Entwicklung Vorausschauende Behandlungsplanung Gesundheitliche Vorausplanung vorausschauende Versorgungsplanung Vorausplanung der gesundheitlichen Versorgung Versorgungsplanung Etabliert in: USA, Australien, Neuseeland und Großbritannien
Was ist Advance Care Planning (ACP)? ACP ist ein andauernder Kommunikationsprozess zwischen Individuen, ihren gesetzlichen Vertretern und ihren Behandelnden und Betreuenden. Es verfolgt das Ziel, mögliche künftige Behandlungsentscheidungen für den Fall, dass die Betroffenen selbst nicht entscheiden können, zu verstehen, zu überdenken, zu erörtern und vorauszuplanen Advance Care als gesundheitliche Versorgungsplanung beschreibt demnach nicht nur das Erstellen einer Patientenverfügung. Es geht vielmehr darum, eine regionale Kultur der Vorausplanung einzuführen, die wesentlich mehr umfasst.
Die Kernelemente des ACP- Prozesses und ihre Instrumente Aufsuchendes Gesprächsangebot Qualifizierte Gesprächsbegleitung Professionelle Dokumentation auf regional einheitlichen Formularen Archivierung, Zugriff und Transfer von Vorausverfügungen durch Dritte Beachtung und Verfolgung von Vorausverfügungen durch Dritte Installierung eines Prozesses der kontinuierlichen Qualitätssicherung
Wie erfolgt ACP Beratung Fallbesprechung
Was nützt ACP in der Pflege?
SGB V 132g Anforderungen an stationäre Pflegeinrichtungen SGB Zugelassene Pflegeeinrichtungen (nach SGB XI 43) können den versicherten Personen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten Versicherte sollen über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten werden Ihnen sollen Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden Im Rahmen von Fallbesprechung (nach Bedarf auch mehrfach) soll nach den individuellen Bedürfnissen der Versicherten bzw. des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen werden, Notfallsituationen besprochen und geeignete Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden In die Fallbesprechung ist die Hausärztin bzw. der Hausarzt oder sonstige Vertragsärzte, die die versicherte Person behandeln, einzubinden
SGB V 132g Anforderungen an stationäre Pflegeinrichtungen Auf Wunsch der versicherten Person sind Angehörige und Vertrauenspersonen zu beteiligen Vorbereitung der versicherten Person auf mögliche Notfallsituationen für eine erforderliche Übergabe der Person an relevante Rettungsdienste und Krankenhäuser Regionale Betreuungs- und Versorgungsangebote sollen einbezogen werden, um eine umfassende medizinische, pflegerische, hospizliche und seelsorgerische Begleitung auf Basis der individuellen Versorgungsplanung am Lebensende sicherzustellen -> Beratungsangebot kann von den Pflegeeinrichtungen selbst (mit entsprechender Qualifikation) angeboten oder in Kooperation mit anderen Beratungsstellen durchgeführt werden
FINANZIERUNG SGB V 132g Die Krankenkasse der versicherten Person trägt die notwendigen Kosten für die erbrachten Leistungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung Die Kosten werden in Leistungseinheiten bemessen, die die Zahl der benötigten qualifizierten Mitarbeiter und die Zahl der durchgeführten Beratungen berücksichtige Die ärztlichen Leistungen in Bezug auf die Versorgungsplanung werden aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vergütet
Modellprojekte ACP Beizeiten begleiten : www.beizeitenbegleiten.de/ Modellprojekte in Düsseldorf, München, Berlin Ausbildungskonzepte für Begleiter, Berater
Kritische Anmerkungen zur ACP Es scheint, als ginge durch die ACP eine Kultur der Zuversicht verloren ( Es kommt, wie es kommen soll. ). (Harald Neitzke, Hannover) Der Wunsch nach gesundheitsbezogener Vorausplanung wurzelt in einem tiefgreifenden Misstrauen. Nur wenn ich meinen Angehörigen und zukünftigen Ärzten nicht (zu)traue, die für mich besten Entscheidungen zu treffen, werde ich meinen vorausverfügten Willen über ihre Einschätzung meiner Befindlichkeit und Bedürfnisse setzen wollen (Dörner, Der gute Arzt, 2001)
ACP in Oldenburg Kritische Reflexionen zur Praxis der Patientenverfügungen in Oldenburg Hospiz und Palliativgesetz Einladung: neue, angemessene Wege suchen: Arbeitsgruppe / Projektgruppe: Vorsorgende Gesundheitsplanung in Pflegeeinrichtungen
Literaturhinweise zu ACP Advance Care Planning in stat. Pflegeeinrichtungen, Eine Einführung auf Grundlage des HPG, DHPV 2016 Coors, Jox, in der Schmitten (Hrsg.), Advance Care Planning Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung, Kohlhammer 2015 G. Neitzke, Gesellschaftliche und ethische Herausforderungen des Advance Care Plannings, in Coors, Jox, in der Schmitten, S. 177ff www.beizeitenbegleiten.de
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