SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

Ähnliche Dokumente
SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN

Neue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

miteinander im verkehr Rücksicht kommt an!

Wege für Radfahrer im Stadtteil (1/7)

Inkrafttreten: 01. April 2013

Änderungen StVO und VwV-StVO. seit 1. September 2009

RADschlag-Spielidee für die Kita: Verkehrszeichen kennenlernen

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising

Fahrrad fahren in Deutschland

Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland

Was ist der Unterschied zwischen dem Radwegenetz und dem Radwegekonzept?

Fahrradsicherheit für Geflüchtete und Zugewanderte. Arbeitsblätter Deutsch

Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen?

Vorwort 5 Begriffsbestimmungen 6 Radfahranlage 6. Fahrordnung auf Radfahranlagen 7 Vorrang 7 Verhaltensregeln für Radfahrer 7

Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr. Ausblick auf mögliche Abhilfen

Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Sicher Radfahren in Erlangen

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Gegenüberstellung bisherige und neue StVO

Jenseits des Tellerrandes - neue Schulwege meistern

Vorfahrt gewähren! An Kreuzungen und Einmündungen zeigt dieses Schild an, dass ihr den Fahrern auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren müsst.

Inkrafttreten der 46. Verordnung zur Änderung der StVO

LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen

Personenkraftwagen PKW mit Anhänger LKW mit Anhänger Fahrzeuge bis zu 25 km/h. Steigung Unebene Fahrbahn Schnee o. Eisglätte Schleudergefahr

StVO-Ratgeber. Regeln fürs Radeln RADLOBBY ÖSTERREICH

Bußgeld- und Punktekatalog

Umsetzung der StVO 2013 für den Radverkehr Anlass für ein themenbezogenes Bestandsaudit

Radfahren aus rechtlicher Sicht Ein Auszug der wichtigsten Bestimmungen

Rechtliche Änderungen bzw. Bestätigungen der 46. VO durch die Neufassung der StVO 2013

Halten: StVO VwV Ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrs - lage oder eine Anordnung veranlasst ist.

bedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist,

Pedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen

Schutz von Kindern und Radfahrern mittels verhaltensrechtlicher Regelungen der StVO

Das Gesetz der Berliner Straßen

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen

Fahrrad fahren in Deutschland. Die wichtigsten Regeln

Reißverschluss verfahren

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Radwegbenutzungspflicht. Bernd Huppertz 1

Gegenüberstellung bisherige und neue StVO

Fragebogen zu Fahrgewohnheiten älterer Radfahrerinnen und Radfahrer FahrRad in Aachen/Brand 60plus

Typische Probleme an Einmündungen

Verkehrszeichen. Gefahrenzeichen SVG Kreuzung oder Einmündung. Gefahrstelle:Langsamer fahren! Doppelkurve rechts. Gefahrenzeichen SVG

Schriftliche Kleine Anfrage

Benützung von Trendsportgeräten durch Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr

Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung Nr. 1)

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Radverkehrskonzept für die Kölner Innenstadt

ADFC-Information zu Änderungen der VwV-StVO

ICH. und die Anderen

Alle im Blick. Regelungen zum Radverkehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Die neue StVO. Verkehrszeichen. von Prof. Dr. jur. Dieter Müller Hochschule der Sächsischen Polizei. Die neue StVO

Bußgeldkatalog Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Der rollende Radweg Sicher auf der Fahrbahn fahren

Kontrollpunkt L1. durch eine Lehrerin oder einen Lehrer zu besetzen

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auto Ecole Zenner Fragenblatt "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage."

Baustellensicherung mit Qualität - Vermeidung typischer Fehler und Risiken

Kmq*#exhrer zur Kasse '- 3 dto Bußgeld gestiegen

Mobil mit dem Rad. aber sicher!

Neuerungen im Verkehrsrecht 2013

Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr

Vorbesitz: keine Klasse erforderlich Mindestalter: 25 Jahre Befristet: Nein Einschluss der Klassen: keine Untersuchungen: Nur Sehtest

UNABHÄNGIGE MOBILITÄT - aber sicher!

Pedelecs in Alltag und Tourismus

Verkehrserziehung. 1. Kapitel: Mein Schulweg

Broschüre unter dem Suchbegriff Signale für den Radverkehr auch als Download im Internet verfügbar.

Freigabe von Einbahnstraßen. Marburg, Großseelheimer Straße

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Notwendige Informationen zum Aufenthalt in Japan

Verträglichkeit im. Fuß- und (E-) Radverkehr. Forschungsforum Mobilität für Alle 2014 E-Mobilität & aktive Mobilität 3.12.

Arbeitskreis Radverkehr im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts. Schlusspräsentation 8. Oktober 2015

Bußgelder in Deutschland

Radwegenetz Syke. 6. S e m e s t e r B a u i n g e n i e u r w e s e n B. S c.

Was für gleichwertige Alternativen gibt es zum Shared Space?

Fahrradfahrer in Deutschland

ADFC-Fahrradklima-Test 2014

Geteilter Verkehrsraum

VCD Verkehrsclub Deutschland Ortsgruppe Fellbach. Sicherheit im Radverkehr Was können wir dafür tun?

Neues aus dem Verkehrsrecht

Radfahren im Trend und sicher! Regelungen zum Radverkehr

Verkehrszeichen Vorschriftszeichen nach StVO

Radverkehr vor Ort Ravensburg

Arbeitskreis Radschnellwege 17. Januar 2013

Radverkehrsführung an Kreisverkehren. Gießen, Jugendverkehrsschule

Weg vom. Radweg?! 1. Steirischer Fahrradgipfel 17./18. April 2008, messecongressgraz. Michael Meschik IVe, RaLI, BOKU Wien

StVO. Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. 39 Seite Seite Seite Seite Seite 12. aus der

Berliner Polizei erklärt Verkehrsregeln (3): Sicher auf der Straße! Was Autofahrer,...

Fahrradalltag. Verkehrsrecht beim Radfahren. Schon seit längerer Zeit habe ich mich mit der verkehrsrechtlichen

Poller, Umlaufsperren und andere Probleme auf Radrouten. Kleine Details, die man im Auge behalten sollte

MOTIVE DER FLÄCHENWAHL VON RADFAHRENDEN AN INNERÖRTLICHEN HAUPTVERKEHRSSTRASSEN

DOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung

Die wichtigsten Zweifelsfälle

Verkehrszeichen Übersicht 40 StVO -Gefahrzeichen- Vz 101 bis Vz 162

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Geldbuße (in EUR) Halten. Fahrverbot (Monate) Halteverbot missachtet 10. in zweiter Reihe gehalten 15. unzulässig auf Autobahn gehalten 30

Transkript:

SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad

Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und ist baulich getrennt von Gehweg und Fahrbahn. Ein Radweg mit diesem Zeichen muss genutzt werden. (Ausnahmen s. nächste Seiten). Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg (Benutzungspflicht) Hier teilen sich Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende die Verkehrsfläche. Dabei muss besondere Rücksicht (z.b. durch Reduzierung der Geschwindigkeit) auf Fußgänger genommen werden. Zeichen 241 Getrennter Geh- und Radweg (Benutzungspflicht) Auf dieser Verkehrsfläche sind Rad- und Gehweg getrennt, jedoch baulich nicht voneinander geteilt. Radfahrende dürfen nur den für sie vorgesenen Bereich befahren.

Zusatzzeichen Fahrrad frei (Benutzungsrecht) Durch das Zusatzzeichen Fahrräder frei zum Verkehrszeichen Gehweg wird dieser auch für das Radfahren freigegeben. Es darf dann nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger gefahren werden. frei Fahrradstraße (Benutzungsrecht) Dem Radverkehr gehört die gesamte Fahrbahn, jedoch gilt hier ein Tempolimit von max. 30 km/h. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Fahrbahnbenutzung wie das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrt. Ausnahmen für andere Verkehrsteilnehmer werden gesondert ausgeschildert. Fahrradstraße

Radwegbenutzungspflicht Radwege die die mit den Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 241 (optisch getrennter Geh- und Radweg) gekennzeichnet sind, müssen von Radfahrenden benutzt werden. Als Radweg oder getrennter Geh- und Radweg erkennbare Verkehrsflächen, an denen keines dieser Zeichen angebracht ist, dürfen befahren werden. In diesem Fall besteht ein Wahlrecht zwischen Fahrbahn und Radweg. Grundsätzlich dürfen nur die in Fahrtrichtung auf der rechten Seite der Fahrbahn liegenden Radwege befahren werden. Ein in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Fahrbahn liegender Radweg darf nur benutzt werden, wenn er ausdrücklich durch Beschilderung zur Benutzung freigegeben ist. Dies erfolgt durch das weiße Zusatzzeichen Fahrräder frei (Benutzungsrecht) oder durch die Zeichen 237, 240 oder 241 (Benutzungspflicht). Die Beschilderung muss nach jeder Kreuzung oder Einmündung (Grundstückszufahrten, Spielstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche oder Feldwege etc. sind keine Einmündungen im genannten Sinn) wiederholt werden, andernfalls ist der nicht gekennzeichnete Abschnitt nicht mehr benutzungspflichtig oder nicht mehr freigegeben. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240) müssen Radfahrende besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ggf. ihre Geschwindigkeit anpassen. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrädern den Gehweg benutzen. Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen sie statt des Radweges oder der Fahrbahn auch den Gehweg befahren. Auf Fußgänger muss besondere Rücksicht genommen und beim Überqueren von Straßen muss immer abgestiegen und das Rad geschoben werden.

Auf allen Arten von Radwegen ist anderen Fahrzeugen das Fahren, Halten und Parken verboten. Ausnahmen von der Radwegebenutzungspflicht Ein Radweg muss auch benutzt werden können. Dies ist nach seiner Beschaffenheit und seinem Zustand zumutbar, wenn die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut ist und unterhalten wird. Wenn dies z.b. wegen einer Baustelle, geparkter Fahrzeuge, einer Veranstaltung, unterlassenem Winterdienst, starken Unebenheiten, unerwarteter Hindernisse im Verkehrsraum, Aufwölbungen durch Baumwurzeln, etc. nicht möglich ist, entfällt die Nutzungspflicht. Viele Wege führen ans Ziel Freigabe von Gehwegen für Radfahrende Durch das Zusatzzeichen Fahrräder frei zum Verkehrszeichen Gehweg wird dieser auch für das Radfahren freigegeben. Es darf dann nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger gefahren werden. Fahrradstraße Fahrradstraßen können auf Hauptverbindungen des Radverkehrs angelegt werden. Dem Radverkehr gehört die gesamte Fahrbahn, daher darf auch zu zweit nebeneinander gefahren werden. Hier gilt aber das Gebot der Rücksichtnahme auf Gegenverkehr und Überholende. Kraftfahrzeugverkehr kann durch Zusatzeichen zugelassen sein, muss sich aber der Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen und darf diesen weder gefährden noch behindern. Der gesamte Fahrverkehr darf sich nicht schneller als 30 km/h bewegen. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Fahrbahnbenutzung wie das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrt.

Radfahrstreifen Radfahrstreifen sind mit einer Markierung (Breitstrich 25 cm) von der Fahrbahn abgetrennte Sonderwege für den Radverkehr. Sie sind mit dem Zeichen 237 Radweg gekennzeichnet und müssen von Radfahrenden benutzt werden. Kraftfahrzeuge dürfen Radfahrstreifen nur überfahren, wenn nur so eine Grundstückszufahrt oder ein Parkplatz erreicht werden kann. Dabei dürfen Radfahrende weder gefährdet noch behindert werden. Das Halten ist auf dem Radfahrstreifen und auf der Fahrbahn daneben verboten. Schutzstreifen Schutzstreifen für den Radverkehr sind ebenfalls auf der Fahrbahn angelegt. Diese sind mit einer unterbrochenen weißen Linie (Schmalstrich 12 cm) gekennzeichnet und dürfen von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf und ohne Gefährdung der Radfahrenden mitbenutzt werden. Auf Schutzstreifen darf nicht geparkt werden. Aufgrund der Verpflichtung, möglichst weit rechts zu fahren, sollen Radfahrende den Schutzstreifen nutzen. Er kann aber bei Bedarf verlassen werden, z.b. um andere Radfahrende zu überholen. Weil Fahrrad nicht gleich Fahrrad ist Lastenräder, Anhänger und Gruppen Die Radwegbenutzungspflicht richtet sich an den gesamten Radverkehr. Wenn ein Radweg aufgrund der Breite oder wegen Hindernissen nicht von mehrspurigen Fahrrädern (z.b. Lastenrädern, Dreirädern, Fahrräder mit Anhängern) befahren werden kann, sollen die Überwachungsbehörden dies nicht beanstanden. Die Radwegbenutzungspflicht gilt auch nicht für geschlossene Verbände von

mehr als 15 Radfahrenden. Der Verband muss als geschlossen erkennbar sein und von einem Verbandsführenden geleitet werden. Der Radfahrerverband gilt als ein Fahrzeug, weshalb zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn gefahren werden darf. Pedelecs Für Fahrräder mit elektrischer (Tret-)Unterstützung bis 25km/h (sogenannte Pedelecs i. S. 1 Abs. 3 StVG) gelten alle Regelungen bezüglich Radwegen und ihrer Benutzung wie bei herkömmlichen Rädern. E-Bikes E-Bikes dagegen sind grundsätzlich versicherungs- und helmpflichtig. Es handelt sich um Fahrräder mit einem Elektromotor, die auch ohne Pedal-Unterstützung fahren. Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind sie als Mofa i. S. d 4 Abs. 1 Nr. 1 der FeV zu betrachten und dürfen Radwege nur benutzen, wenn diese für Mofas freigegeben sind. E-Bikes mit einer Unterstützung bis 45 km/h, teilweise auch als S-Pedelecs bezeichnet, gelten als Leichtkrafträder und dürften Radverkehrsanlagen deshalb nicht benutzen, auch bei einer Freigabe für Mofas nicht. S-Pedelecs müssen prinzipiell auf der Straße bewegt werden und dürfen für Fahrräder freigegebene Verkehrsflächen (z.b. Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung) nicht nutzen.

Bei weitere Fragen sprechen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle oder die lokalen Straßenverkehrsbehörden an. Herausgeber: AGFK Bayern e.v. Schuhstr. 40 91052 Erlangen www.agfk-bayern.de koordinationsbuero@agfk-bayern.de Fotos: Daniel Sommer / Tobias Hase Gestaltung: Green City Projekt GmbH Melville Brand Design Stand: Mai 2014 Klimaneutral gedruckt Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Die AGFK Bayern dankt dem Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr und dem ADFC Bayern e.v. für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Flyers.