Checkliste zur Betriebsprüfung

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Transkript:

Checkliste zur Betriebsprüfung Name Betrieb/Unternehmer:_ Angaben zur Kontrollstelle: Datum der Kontrolle: Name der Kontrollstelle: Name des Kontrolleurs: Prüfbeginn: Prüfdauer: Prüfende/r: Erstkontrolle Wiederholungskontrolle unangemeldete Kontrolle Datum der letzten Kontrolle Kontrollierte Produktgruppe: Kontrollierte Produkte (z.b. Tomaten): Ergebnis der Betriebsprüfung Verarbeitung und Vermarktung: Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Lammfleisch Ziegenfleisch Fleisch- und Wurstwaren Bier Speiseöle Frischgemüse pflanzl. Verarbeitungsprodukte Obst Fruchtsaft Molkereiprodukte Eier Sonstige: Zahl der Bewertungen pro Kategorie A = B = C = D = Punktzahl A/B/C/D 100 Pkt. 75 Pkt. 50 Pkt. 0 Pkt. Kategorie multipliziert mit Punktzahl K.O. = keine Zulassung Summe aller Punkte SUMME = Summe Punkte dividiert Erreichte Punktzahl von 100 durch Zahl der Alle K.O.-Kriterien erfüllt: ja nein Kategorien, die nicht mit Note E bewertet Der Betrieb erfüllt die Zusatzanforderungen des Bio-Siegel HESSEN, wenn im ersten Jahr der Teilnahme eine Mindestzahl von 80 Punkten erreicht wird. Für alle wurden. nachfolgenden Jahre muss eine Mindestpunktzahl von 90 erreicht werden. In jedem Fall kann der Betrieb nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn alle K.O.- Kriterien erfüllt sind. Anerkennungskriterien BSH erfüllt Anerkennungskriterien BSH nicht erfüllt Anerkennung BSH nicht abschließend geklärt, Ergebnis wird nachgereicht Teilnahme am Regionalfenster mit Produkt: Kriterien Regionalfenster erfüllt Kriterien Regionalfenster nicht erfüllt Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Prüfer Teilnehmer der Teilnehmer hat eine Kopie des Prüfberichts erhalten Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 1 von 9

aktuelle Betriebsbeschreibung Die Betriebsbeschreibung ist immer zu aktualisieren Name des Betriebes: (gem. aktuellem Agrarantrag oder HR-Auszug) Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Ansprechpartner: Betriebsinhaber /-leiter: Telefon-/Fax-/Handynummer: E-Mail: Homepage: _ Ausbildung des Betriebsleiters: _ Teilnahme an weiteren Zertifizierungsprogrammen: Alle Betriebszweige: (auch Nicht Bio-Siegel HESSEN Betriebszweige) Im Betrieb beschäftigte Personen (ggf. Organigramm in der Anlage) Name Funktion/en im Betrieb Zeitanteil Lohnverarbeiter: Lohnverarbeitungsvertrag liegt vor Lohnverarbeitungsvertrag liegt NICHT vor Weitere Standorte/Betriebsstätten: Packstellennummer: Auslobung/Kennzeichnung: Beigefügte Anlagen (bitte ankreuzen) Organigramm des Betriebes Rückverfolgungs-/Mengenplausibilitätsberechnung Liste der Filialen/Betriebsstätten Liste der beim Regionalfenster e.v. angemeldeten Produkte Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 2 von 9

BSH-Rohware wurde geliefert von (Erzeuger): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: (ca. Menge) Beispiel: Betrieb: XY, Musterhausen Kartoffeln 1 t 2014/2015 BSH-Produkte wurden zugeliefert von (Lieferant): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: (ca. Menge) Beispiel: Betrieb: XY, Musterhausen Kartoffeln 1 t 2014/2015 BSH-Rohstoffe wurden geliefert an(abnehmer): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: (ca. Menge) Beispiel: Betrieb: XY, Musterhausen Kartoffeln 1 t 2014/2015 Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 3 von 9

I. Checkliste für die allgemeine Verarbeitung 1) Zugang zu Räumlichkeiten und Flächen des Betriebes wird gewährt. 2) Wurden die Mängel der vorhergehenden Kontrolle vollständig und fristgerecht behoben? 3) Die Voraussetzung einer Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ist erfüllt und eine entsprechende, gültige Bescheinigung liegt vor. 4) Die BSH-Teilnahmeerklärung liegt vor und stimmt mit der kontrollierten Produktgruppe überein. 5) Bei Lohnverarbeitung liegt ein entsprechender Lohnverarbeitungsvertrag vor. 6) Listen der BSH-Lieferanten und sonstige Herkunftsnachweise liegen vor. 7) Von allen Bio-Siegel - HESSEN-Lieferanten liegen gültige BSH-Zertifikate vor. 8) Von allen Betrieben, die innerhalb der 6-monatigen Übergangsregelung liefern, liegen vom Zeichengeber eingangsbestätigte Teilnahmeerklärungen (incl. aktuellem FNN oder Tierbestandsregister) des Zulieferers vor. Kennzeichnung 9) Lieferdokumente im Wareneingang, z.b. über die Bio-Siegel HESSEN Rohware, liegen vor und enthalten Angaben zu Art, Menge, Charge und Lieferant. 10) Es ist sichergestellt, dass eine Vermischung von Bio-Siegel HESSEN Ware mit Nicht-Bio-Siegel HESSEN Ware ausgeschlossen ist. 11) BSH-Schulungen des Personales finden statt und werden dokumentiert. 12) Lieferdokumente im Warenausgang liegen vor und enthalten Angaben zu Art, Menge, Charge und Empfänger. 13) Kennzeichnung der Produkte entspricht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und möglicherweise weitergehenden Forderungen des Bio-Siegel - HESSEN. 14) Monoprodukte kommen zu 100% aus Hessen. Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 4 von 9

15) Bei zusammengesetzten Produkten liegt eine Dokumentation vor, welche Zutaten aus Hessen stammen und zu wieviel % sie enthalten sind. 16) Bei zusammengesetzten Produkten stammen die Hauptzutat und die wertgebende Zutat jeweils zu 100% aus der Erzeugung in Hessen und mindestens 80% der landwirtschaftlichen Zutaten stammen aus Hessen. 17) Die Herkunftsangabe im Zutatenverzeichnis entspricht den Vorgaben des Bio-Siegel HESSEN Handbuches. 18) Falls ein Verarbeitungsschritt außerhalb Hessens stattfindet, wird dies auf dem Produkt gekennzeichnet. 19) Unverpackte Ware wird unverkennbar mit Bezug zum Produkt und deutlicher Abgrenzung zum übrigen Produktangebot gekennzeichnet. 20) Bei loser Ware wird die Herkunftsaussage zum Zutatenverzeichnis, für den Verbraucher am Verkaufsort bereitgehalten. Rückverfolgung/Mengenplausibilität (Abgleich Erzeugungs-/ Zukaufmenge mit Verkaufsmenge) 21) Es ist ein System zur Rückverfolgung eingerichtet, dass alle relevanten Eingangs-, Erzeugungs-, Lagerungs- und Vertriebsschritte mit einbezieht. 22) Entsprechende Aufzeichnungen zur Rückverfolgung liegen vor. 23) Für ein Erzeugnis wurde eine Rückverfolgungsprüfung erfolgreich durchgeführt. Die Berechnung ist dokumentiert und incl. der dazugehörigen Nachweise im Anhang beigefügt. Das Ergebnis der Berechnung der Mengenplausibilität ist stimmig. Hygienebestimmungen 24) Es liegt ein Eigenkontroll-Konzept nach HACCP- Grundsätzen vor. 25) Die Betriebsstätte ist so gestaltet, dass eine Reinigung problemlos möglich ist. 26) Betriebsräume, Arbeitsflächen und Anlagen werden nach schriftlichen Anweisungen gereinigt. Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 5 von 9

27) Diese Anweisungen enthalten die Häufigkeit, das Vorgehen und die Art und Dosierung des Reinigungsmittels. 28) Reinigung und Desinfektion wird dokumentiert. 29) Räume, Oberflächen, Anlagen und Transportbehälter befinden sich in einem sauberen, hygienischen Zustand. 30) Wasser, das mit Lebensmitteln in Berührung kommen kann oder zur Reinigung verwendet wird, muss Trinkwasserqualität haben. 31) Unverpackte Ware muss in Behältern gelagert und transportiert werden, die für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet sind. 32) Türen und Fenster sind so beschaffen, dass Schädlinge nicht ungehindert eindringen können. 33) Schädlingsbekämpfung, die der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 entspricht, wird durchgeführt. 34) Datum, Häufigkeit Dosierung der Wirkstoffe bei der Schädlingsbekämpfung werden dokumentiert. Köderpläne liegen vor. Über gefundene Schädlinge werden Aufzeichnungen geführt. 35) Sämtliche Leuchteinrichtungen sind mit Splitterschutz ausgestattet. 36) Hygiene-Schulungen des Personals, das mit Lebensmitteln umgeht, werden mindestens einmal jährlich abgehalten. Bescheinigungen gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetzt durch das Gesundheitsamt liegen vor. Obst und Gemüseprodukte 37) Die zusätzlichen Anforderungen des Bio-Siegel HESSEN für Fruchtsäfte werden erfüllt. 38) Bei Obst und Gemüse entspricht die Bio-Siegel HESSEN Ware die der Speziellen EU- Vermarktungsnorm. Fleischgewinnung 39) Der Mindestzeitraum der Tierhaltung in der Region wird gemäß den Vorgaben des Bio-Siegel HESSEN eingehalten. Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 6 von 9

40) Das Alter der Tiere, zum Zeitpunkt der Schlachtung, entspricht den Vorgeben des Bio- Siegel - HESSEN 41) Transportbelege (ges. Lebensmittelketteninformation) liegen vor und sind stimmig. 42) Bei Rind- und Kalbfleisch wurde der ph-wert gemäß der Vorgaben des Bio-Siegel HESSEN gemessen und lag unter 6,0. 43) Bei Schweinefleisch wurde der ph-wert gemäß der Vorgaben des Bio-Siegel HESSEN gemessen und lag über 5,8. 44) Es liegen Aufzeichnungen der ph-wertmessungen in einem Schlachtprotokoll vor. 45) Fleisch wird auf Qualitätsmängel in Fleischfarbe, H2O-Haltevermögen und Verwendungseigenschaften untersucht. 46) Die dokumentierten Vorgaben zur Personalhygiene werden eingehalten Lagerung 47) Ein nachvollziehbares Lagermanagement existiert. 48) Das First-In-First-Out-Prinzip wird angewendet. 49) Die Temperatur aller Kühlgeräte und anlagen wird mindestens täglich dokumentiert. 50) Für alle Kühlanlagen existieren Wartungs- und Instandsetzungsanweisungen, die Wartung wird dokumentiert 51) Die Ware wird entsprechend der allgemeinen Vorgaben (Mindestkühltemperatur) gelagert. 52) Es ist sichergestellt, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. 53) Mindesthaltbarkeits- / Verbrauchsdaten werden auf der Ware dokumentiert. Die Abgabe von Ware, die dieses Datum überschritten hat, ist ausgeschlossen. Zusatzfragen zum Regionalfenster 54) Die vorhandenen Regionalfensterprodukte sind alle beim Regionalfenster e.v. angemeldet. Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 7 von 9

55) Die Produktkennzeichnung erfolgt mit den vom Regionalfenster e.v. freigegebenen Etiketten. Eingesehenen Beispiele angeben: 56) Die Aussagen zu den Produkten im Regionalfenster treffen zu. 57) Lieferscheine von Regionalfenster-Ware, im Wareneingang und Warenausgang, sind korrekt gekennzeichnet. (Kennzeichnung als Regionalfensterware mit Region). Eingesehene Beispiele angeben: Bemerkungen: Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 8 von 9

Mängelbericht Nr. Kriterium Beschreibung der Abweichung Festgesetzte Korrekturmaßnahme Auflagen Frist Erledigt am Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 9 von 9