Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems) 121. Flächennutzungsplanänderung (Steuerung der Windenergie) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 4a Abs. 3 BauGB Ziel der 121. Flächennutzungsplanänderung ist die räumliche Steuerung raumbedeutsamer sowie der nicht raumbedeutsamen Windenergieanlagen innerhalb des Stadtgebietes. Der Geltungsbereich des Entwurfes dieses Bauleitplanes betrifft das gesamte Gebiet der Stadt Haren (Ems). Das Plankonzept sieht die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen und landwirtschaftliche Nutzung am nördlichen Rand des Stadtgebietes, nördlich der Ortslage Rütenmoor, vor. Weiter ist westlich der Ortschaft Fehndorf die Darstellung eines weiteren Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Verstetigung und Speicherung von regenerativer Energie (Wind) und landwirtschaftliche Nutzungen beabsichtigt. Außerhalb dieser o.a. Sonstigen Sondergebiete sollen sowohl raumbedeutsame als auch nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sein (Ausschlusswirkung nach 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB). Der Ausschuss für Bauen und Planung der Stadt Haren (Ems) hat erstmals am 06.12.2016 die öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes (Steuerung der Windenergie) mitsamt Begründung einschl. Umweltbericht sowie dem Standortkonzept Windenergie beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 27.01.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf der 121. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung haben sodann vom 08.02.2017 bis 10.03.2017 (einschließlich) gemäß 3 Abs. 2 BauGB erstmals öffentlich ausgelegen. Aufgrund einer Stellungnahme des Landkreises Emsland wurde das Sonstige Sondergebiet 1 (Windpark Rütenmoor) am nordwestlichen Rand um eine bereits mit einer Windenergieanlage bestandene Teilfläche ergänzt. Damit erfolgt diesbezüglich eine Anpassung der Abgrenzung des Sonstigen Sondergebietes 1 an die Darstellung des Vorranggebietes Windenergienutzung in der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm 2010 des Landkreises Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie). Die ergänzte Teilfläche am nordwestlichen Rand des Sonstigen Sondergebietes 1 (Windpark Rütenmoor) ist im nachstehenden Übersichtsplan grau umrandet dargestellt: Kartengrundlage: Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. 2016
Der Ausschuss für Bauen und Planung der Stadt Haren (Ems) hat am 30.05.2017 die erneute öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 4a Abs. 3 BauGB des ergänzten Entwurfes zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes (Steuerung der Windenergie) mitsamt Begründung einschl. Umweltbericht sowie dem Standortkonzept Windenergie beschlossen. Weiter wurde gemäß 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu der o.a. Ergänzung abgegeben werden können.
Im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des o. a. Bauleitplanes sind von nachstehenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange folgende umweltbezogene Stellungnahmen vorgetragen worden: Behörde/Stelle Angesprochene Umweltthemen Landkreis Emsland Belange der Raumordnung Bedeutung des Grenzraumes für Rastvögel Deutsche Telekom GmbH, EWE NETZ Ver- und Entsorgungseinrichtungen GmbH, Gasunie, Westnetz GmbH Unterhaltungsverband 102 EMS III Kompensationsmaßnahmen Schutz der Gewässerrandstreifen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern Landwirtschaftskammer Niedersachsen Schutzabstände von Windenergieanlagen zu im Außenbereich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben Landesamt für Bergbau, Energie und Rohstoffsicherungsgebiet 1. Ordnung von Geologie (LBEG) überregionaler Bedeutung Hinweis auf Bodensicherungs- und andere geowissenschaftliche Themenkarten Bodenschutzkonzept, Bodenfunktionen und Bodenfunktionsbewertung Anforderungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Mindestabstände von Windeenergieanlagen zu den innerhalb des Geltungsbereichs verlaufenden Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst überregionalen Versorgungsleitungen Belastung durch Kampfmittel Eisenbahn-Bundesamt Sicherheitsabstände von Windenergieanlagen zu Schienenwegen, Bahnfernstromleitungen, Richtfunkstrecken, Sendeanlagen und sonstigen Betriebsanlagen Wintershall Holding GmbH Bergrechtliches Bewilligungsfeld Rütenbrock Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Trink- und Abwasserverband Bourtanger Moor Messstellen (Brunnen) des Gewässerkundlichen Landesdienstes Richtfunkstrecken, Luftverkehr Trinkwassergewinnung und schutz Vermeidung einer Gefährdung des Schutzgutes Wasser durch den Bau und den Betrieb von Windeenergieanlagen Weiterhin sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen Stellungnahmen eingegangen, die sich mit den umweltrelevanten Themenbereichen Landschaftsbild, Einschränkung freier Sicht, Schutzabstände zu Siedlungen, Schutzabstände zu Wohngebäuden im Innenbereich und Außenbereich, Beeinträchtigung von Wohn- und Lebensqualität, Wertminderung bzw. verluste von Immobilien, Nachteile durch Immissionen, Beeinträchtigung durch Schall und Schattenwurf sowie mögliche Gesundheitsbeschwerden auseinandersetzen.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus: - Bestandsplan Biotoptypen Teilbereich 1, - Bestandsplan Biotoptypen Teilbereich 2 - Karte zur Landschaftsbildbewertung Änderungsbereich 1, - Karte zur Landschaftsbildbewertung Änderungsbereich 2, - Stadt Haren (Ems) - Standortkonzept Windenergie 2016. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter (incl. Kulturdenkmäler) sowie deren Wechselwirkungen geprüft. Die Unterlagen enthalten unter anderem die folgenden Arten umweltbezogener Informationen: Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen finden sich u.a. in Kap. 2.1.1 und 2.3.1 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zur überwiegenden Inanspruchnahme von Acker und in geringeren Anteilen Grünländern, Gräben, Feldhecken oder Ruderalfluren, zu Meidungsreaktionen und Kollisionsgefährdung von Wiesenbrütern sowie Fledermäusen sowie zur Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen von Vögeln und Fledermäusen in den Änderungsbereichen auf nachgelagerter Verfahrensebene. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden finden sich u.a. in Kap. 2.1.2 und 2.3.2 des Umweltberichts. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zu den in den Änderungsbereichen vorliegenden Böden und ihrer Empfindlichkeit. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser finden sich u.a. in Kap. 2.1.3 und Kap. 2.3.3 des Umweltberichts. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zum Grundwasserhaushalt in den Änderungsbereichen, vorhandenen Gräben, zu Auswirkungen auf Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer sowie möglichen Grabenquerungen. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft finden sich u.a. in Kap. 2.1.4 und 2.3.4 des Umweltberichts. Umweltrelevante nachteilige Auswirkungen der Planung sind für diese Schutzgüter nicht ersichtlich. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich u.a. in Kap. 2.1.5 und 2.3.5 des Umweltberichts. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zu optischen Auswirkungen von Windenergieanlagen in Abhängigkeit von deren Anzahl und Gesamthöhe, Reichweite erheblicher Beeinträchtigungen, bestehenden Vorbelastungen, Beschreibung der Bedeutung des Landschaftsbildes in den Änderungsbereichen sowie umliegender Flächen sowie voraussichtliche Betroffenheit von Landschaftsbereichen unterschiedlicher Bedeutung. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch finden sich u.a. in Kap. 2.1.6 und 2.3.6 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zu nächstgelegenen Wohnnutzungen, zur Erholungsnutzung, zu Schall- und Schattenwurf. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter finden sich u.a. in Kap. 2.1.7 und 2.3.7 des Umweltberichtes. Es werden insbesondere Aussagen getroffen zu Bauund Bodendenkmälern, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen und ggf. Kompensationsflächen sowie dem Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung. Darüber hinaus sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar: Landschaftsrahmenplan des Landkreises Emsland Regionales Raumordnungsprogrammes 2010 (RROP 2010) des Landkreises Emsland einschl. der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm 2010 für den
Landkreis Emsland (RROP 2010) im sachlichen Teilabschnitt Energie Gemäß 4a Abs. 5 Satz 2 BauGB ist für dieses Bauleitplanverfahren eine grenzüberschreitende Beteiligung erforderlich. Der ergänzte Entwurf zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes (Steuerung der Windenergie) mitsamt Begründung einschl. Umweltbericht sowie dem Standortkonzept Windenergie und die nach Einschätzung der Stadt Haren (Ems) wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 121. Flächennutzungsplanänderung liegen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 29.06.2017 bis einschließlich 31.07.2017 im Rathaus, Fachbereich Bauen, Planung und Liegenschaften (Aushangkasten im Flur des 3. Obergeschosses) der Stadt Haren (Ems), Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Entwurfsunterlagen können im Auslegungszeitraum auch auf der Homepage der Stadt Haren (Ems) unter www.haren.de/bauleitplanung heruntergeladen werden. Während dieser Zeit besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem ergänzten Teil abzugeben. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 121. Flächennutzungsplanänderung (Steuerung der Windenergie) unberücksichtigt bleiben. 49733 Haren (Ems), den 15.06.2017 STADT HAREN (EMS) Der Bürgermeister