Neuordnung der europäischen Regionalförderung 17. Schleswiger Forum 21. Juni 2013 Rüdiger Balduhn 1
Agenda Grundlagen Status quo Neuordnung 2
Grundlagen (1) Art. 174 AEUV: Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern. Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. 3
Grundlagen (2) Art. 175 AEUV: Die Mitgliedstaaten führen und koordinieren ihre Wirtschaftspolitik in der Weise, dass auch die in Artikel 174 genannten Ziele erreicht werden. Die Festlegung und Durchführung der Politiken und Aktionen der Union sowie die Errichtung des Binnenmarktes berücksichtigen die Ziele des Artikels 174 und tragen zu deren Verwirklichung bei. Die Union unterstützt auch diese Bemühungen durch die Politik, die sie mit Hilfe der Strukturfonds führt. 4
Grundlagen (3) Art. 176 AEUV: Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Unterschiede in der Union beizutragen. 5
Grundlagen (4) Art. 162 AEUV: Um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte im Binnenmarkt zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen, wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Europäischer Sozialfonds errichtet dessen Ziel es ist, innerhalb der Union die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an zu erleichtern. 6
Status quo (1): Pro-Kopf-BIP der EU 27 (2006) 7
Status quo (2): Regionale Disparitäten 8
Status quo (3): EU-Haushalt 2007-2013 VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN NACH RUBRIK In Milliarden EUR, Preise 2004 In % 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Forschung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit) 1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Regionalpolitik) 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Gemeinsame Agrarpolitik, Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt) 72,1 8,4 % 307,6 35,7 % 371,2 43,1 % davon marktbezogene Ausgaben (GAP) 293,1 34,0 % 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (interne Politikbereiche, Gesundheitswesen, Asyl, Einwanderung) 10,3 1,2 % 4. Die EU als globaler Partner (humanitäre und Entwicklungshilfe) 50,0 5,8 % 5. Gesamte Verwaltungsausgaben 50,3 5,8 % 6. Ausgleichszahlungen Bulgarien und Rumänien (nach Beitritt erwartet 2007) 0,8 0,1 % Mittelbindungen insgesamt 862,4 100 In % des BNE der EU-27 1,045 % 9
Status quo (4): Verteilung der Strukturfondsmittel nach Regionstypen Insgesamt: 347,4 Mrd. Konvergenz: 199,3 Mrd. Kohäsionsfonds: 69,6 Mrd. Phasing out: 13,9 Mrd. Phasing in: 11,4 Mrd. Wettbewerbsfähigkeit: 43,5 Mrd. Zusammenarbeit: 8,7 Mrd. in current prices 10
Status quo (5): Fördergebiete 2007-2013 Verteilung der Strukturmittel: Konvergenz: 11,9 Mrd. Phasing-Out: 4,2 Mrd. RWB: 9,4 Mrd. Gesamt: 25,5 Mrd. 11
Neuordnung (1): Zielsetzungen der Europäischen Kommission Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum Ergebnisorientierung optimale Wirkung der EU-Fördermittel 12
Neuordnung (2): Effektivitätssteigerung Ergebnisorientierung gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, Berichterstattung, Monitoring und Evaluierung Leistungsrahmen für alle Programme messbare Etappenziele und Zielvorgaben Leistungsgebundene Reserve 5 % der nationalen Mittelzuweisungen (je Mitgliedstaat, Fonds und Regionenkategorie) Ex-ante-Konditionalitäten Voraussetzungen für wirkungsvolle Investitionen Makroökonomische Konditionalität Ausrichtung nach der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung 13
Neuordnung (3): kohärentere Nutzung der EU-Mittel Gemeinsamer Strategischer Rahmen Partnerschafts vereinbarung Operationelle Programme umfassende Investitionsstrategie: Einklang mit den Zielen von Europa 2020 Kohärenz mit nationalen Reformprogrammen Koordination: Kohäsionspolitik, ländliche Entwicklung, Meeres- und Fischereifonds Ziele und Indikatoren zur Messung der Fortschritte im Sinne der Vorgaben von Europa 2020 Wirksamkeit: Einführung eines Leistungsrahmens Effizienz: Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit, Bürokratieabbau 14
Neuordnung (4): Elf thematische Ziele Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation Verbesserung des Zugangs sowie der Nutzung und Qualität der IKT Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO₂-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung derressourcen Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen Förderung von Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung 15
Neuordnung (5): Mittelkonzentration Energieeffizienz und erneuerbare Energien Konzentration von EFRE-Investitionen Forschung und Innovation Wettbewerbsfähigkeit von KMU 6% 60% 20% 44% stärker entwickelte Regionen und Übergangsregionen weniger entwickelte Regionen 16
Neuordnung (6): Europäischer Sozialfonds (ESF) Kohärenz zur Strategie Europa 2020 Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung stärkere soziale Dimension 20 % der ESF-Zuweisungen für soziale Eingliederung Stärkerer Nachdruck auf Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Mainstreaming und besondere Unterstützung für Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung 17
Neuordnung (7): Kohäsionsfonds Mitgliedstaaten mit Pro-Kopf-BNE < 90 % des EU27-Durchschnitts Investitionen in die Umwelt Anpassung an den Klimawandel und Risikoprävention Wasser- und Abfallsektor biologische Vielfalt durch grüne Infrastrukturen städtischer Lebensraum CO₂-arme Wirtschaft Investitionen in den Verkehrsbereich Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) CO₂-arme Verkehrssysteme und innerstädtischer Personenverkehr 18
Neuordnung (8): Vereinfachung? Gemeinsame Regelungen für die Fonds, die unter den Gemeinsamen Strategischen Rahmen fallen: Kohäsionspolitik, ländliche Entwicklung sowie Meeres- und Fischereipolitik Möglichkeit von Multifonds-Programmen EFRE, ESF und Kohäsionsfonds Umsetzungsverfahren harmonisierte Regelungen zur Förderfähigkeit stärkere Anwendung von Kostenpauschalen an Ergebnisse geknüpfte Zahlungen E-Cohesion Kontrollaufwand in Relation zum Programmvolumen nationale Akkreditierung des Verwaltungs- und Kontrollsystems? 19
Neuordnung (9): Investitionsorientierung Förderung des Einsatzes innovativer Finanzinstrumente Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Investitionsbereiche klarerer rechtlicher Rahmen, aber höhere Anforderungen maximale Kofinanzierungsanteile 75-85 % in weniger entwickelten Regionen und Regionen in äußerster Randlage 60 % in Übergangsregionen 50 % in entwickelteren Regionen 20
Neuordnung (10): Kategorisierung der Fördergebiete Pro-Kopf-BIP* *Index EU27 = 100 < 75 % des EU- Durchschnitts 75-90 % > 90 % Drei Kategorien von Regionen Weniger entwickelte Regionen Übergangsregionen Stärker entwickelte Regionen Kanarische Inseln Guyana La Réunion Guadeloupe/ Martinique Madeira Azoren Malta EuroGeographics Association for the administrative boundaries 21
Neuordnung (11): Förderregionen in Deutschland 22
Neuordnung (12): Mittelverteilung weniger entwickelte Regionen/MS Übergangsregionen stärker entwickelte Regionen Kohäsionsfonds¹ 68.7 weniger entwickelte Regionen 162.6 Übergangsregionen 38.9 stärker entwickelte Regionen Europäische territoriale Zusammenarbeit Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Gebiete 53.1 11.7 0.9 Gesamt 336.0 ¹ 10 Milliarden aus dem Kohäsionsfonds werden der Connecting Europe Facility zugewiesen 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 15,8 % 11,6 % 68,7 % Budgetverteilung (in %) 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 307.1 72,4 119,2 Bevölkerungsabdeckung (in Millionen) 23
Neuordnung (13): aktueller Stand für SH Ergebnisse des Europäischen Rates am 7./8. Feb. 2013: 325 Mrd. für Kohäsionspolitik (Kommissionsvorschlag: 339 Mrd. ) Deutschland: 17,1 Mrd. in konstanten Preisen davon: 8,71 Mrd. für die Übergangsregionen (neue Länder ohne Leipzig, aber mit Lüneburg) 7,6 Mrd. für die stärker entwickelten Regionen Schleswig-Holstein: Referenzwerte 2007 2013: EFRE: 374 Mio. ESF: 100 Mio. Schätzung 2014 2020: EFRE: ESF: um ein Drittel um ein Viertel 24
Neuordnung der europäischen Regionalförderung Vielen Dank für Ihr Interesse, für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Rüdiger Balduhn Postfach 7128 24171 Kiel Tel.: 0431 988-4526 Fax: 0431 988-6174526 E-Mail: ruediger.balduhn@wimi.landsh.de 25