Änderung vom 15. Februar Garten- und Landschaftsbau. Übrige Betriebe. Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Ähnliche Dokumente
Änderung vom 30. Januar Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche


Verlängerung und Änderung vom 1. Oktober Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

GAV Plattenleger - Aargau, Bern, Glarus, Solothurn, Zürich und Zentralschweiz

GAV Ausbaugewerbe BS/BL und Solothurn

I IlIlIl IlIll IlIll IlIll 1Il1

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung. des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche


GAV Maler- und Gipsergewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des. des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

GAV Baumeister- und Pflästerergewerbe FL

Wichtigste Änderungen/Neuerungen im GAV Maler- und Gipsergewerbe

Ergänzungsbestimmungen


Progresso-Lehrgang Systemgastronomie. Subventionierte Weiterbildung Lehrgänge der Sozialpartner im Gastgewerbe

#ST# Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung

GAV Gärtner und Floristen FL

Beschluss auf Wieder-Inkraftsetzung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages

GAV: Autogewerbe Ostschweiz

GAV Aargauer Kantonsspitäler

GAV ISS Aviation AG Zürich Teilzeitangestellte im Std.-Lohn

die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die zahntechnischen

Z-Consult AG, Businessletter 02/2012 IH Basel im März Neu: allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih

Reglement. für die. Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) des Fürstentums Liechtenstein

Zum betrieblichen Geltungsbereich gehören, soweit sie nicht bereits einem anderen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, folgende Tätigkeiten:


s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

skyguide Anhang 1 zum Gesamtarbeitsvertrag des AOT Personals zwischen skyguide

GAV Gebäudehüllengewerbe

RIESCO-Lehrgang. Der Schlüssel für den Eintritt in den schweizerischen Arbeitsmarkt

Vernehmlassung zum Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel Basel-Stadt angestellten

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung über die berufliche Aus- und Weiterbildung im Maler- und Gipsergewerbe

GAV Post für Neueintretende und Aushilfen

Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten)

Struktur und wichtigste Ziele der beruflichen Bildung in der Schweiz

Frequently Asked Questions zum GAV Personalverleih

Arbeitszeit- Kontrolle

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie

Anhang zur Wegleitung QV Gärtner/-in EFZ Garten- und Landschaftsbau

18. Februar Der Interpellant stellt dem Regierungsrat fünf Fragen, die nachfolgend beantwortet werden.

Tarifliche Eingruppierung

Frequently asked questions (FAQ) zum Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen

Progresso-Lehrgang. Subventionierte Weiterbildung Lehrgänge der Sozialpartner im Gastgewerbe

Jetzt gültige GAV-Artikel Neu verhandelt für Präsidentenkonferernz (PK) 2012 (kursiv gedruckt blau)

n Bundesgesetz über die Weiterbildung (Differenzen)

Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben

L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES

STAND 1. November 2007

Grundlöhne V Q A B C. 25,85 25,45 25,05 Samstags-Zuschlag 25,00%

Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm

Willkommen in der Oberflächentechnik

Information Bildungskalender. Vorgehen Förderung der ük-kurse für Lernende

B e k a n n t m a c h u n g

kurz erklärt: Was ist der GAV-Service? Wie bediene ich den GAV-Service? Wie finde ich einen GAV?

Gastgewerbe und Hotellerie 2016

Workshop 4: Erwerbsarbeit unter dem Druck der Krise

NOGA Gesamtarbeitsvertrag Tätigkeit Monatslohn

Zulassung zum Validierungsverfahren

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v.

Berufliche Grundbildung

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes

Seite 1. Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/privates Güterverkehrsgewerbe

Erläuterungen zu den Lohnklassen

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See

Personaleinsatz im Ausland - was Arbeitgeber beachten müssen

Abklärung 4 Wochen Abklärung 1 3 Monate Vorbereitungszeit 3 12 Monate

1 Allgemeine Bestimmungen

Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih

PF VS. Der paritätische Fonds des Bauhauptgewerbes des Kantons Wallis

Hintergrund-Informationen zum Thema: Tarifverträge, Mindestlöhne und Entsendegesetz

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Freiburgische Paritätische Berufskommission. des Bauhauptgewerbes

GAV Schreinereigewerbe

1 Ausgangslage Die beantragte Neuregelung Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung... 4

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

vom 19. Februar 2015 Art. 2 werden.

Obergärtner/in Gärtner Polier Grünpflegespezialist Friedhofspezialist. Persönliche Betreuung hohe Erfolgsquote. Eidgenössischer Fachausweis Sursee

Personalverleih GAV vom


Möglichkeiten der Kompetenzerfassung

GAV Schreinergewerbe FL

Verordnung über die Krankenversicherung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.

Personalreglement der Gemeinde Binningen vom 21. Mai 2007 (Version Januar 2012) 10 Ordentliche Kündigung

Tarifvertrag vom 26. November zur Änderung nachfolgender Tarifverträge

Nationalrat Wintersession Stellungnahme des Bundesrates. Beschluss des Ständerates

Leistungsvereinbarung

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. betreffend

Transkript:

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Änderung vom 15. Februar 2018 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den Bundesratsbeschlüssen vom 6. Dezember 2012, vom 23. April 2013, vom 12. September 2013, vom 23. Januar 2014, vom 30. Januar 2015, vom 18. August 2015, vom 19. Januar 2016, vom 28. September 2016 und vom 24. Januar 2017 1 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden allgemeinverbindlich erklärt: Anhang 1 Garten- und Landschaftsbau 2. Individuelle Lohnerhöhung Die Gesamtlohnsumme aller unterstellten Arbeitnehmer wird um 0,7% erhöht. Die nach der Erhöhung der Mindestlöhne verbleibende Lohnsumme ist individuell zu verteilen. Übrige Betriebe 3. Individuelle Lohnerhöhung Die Gesamtlohnsumme aller unterstellten Arbeitnehmer wird um 0,7% erhöht. Die Verteilung erfolgt individuell. 1 BBl 2012 9751, 2013 3135 8307, 2014 1601, 2015 1731 6843, 2016 1053 7731, 2017 1189 2018-0329 953

Mindestlöhne Es gelten folgende Mindestlöhne: a) Garten- und Landschaftsbau Einteilung Definition pro Monat pro Stunde Vorarbeiter/Polier Abgeschlossene Berufsprüfung zum Obergärtner/Polier oder vom Arbeitgeber als Vorarbeiter anerkannt. Kann eine Baustelle kurzfristig ohne Bauführer selbstständig bewältigen. Kann den Arbeitsablauf auf der Baustelle effizient planen. Kann Maschinen und Material disponieren und einsetzen. Kann Mitarbeitende auf der Baustelle wirkungsvoll anweisen. Kann einen Plan lesen und auf die Baustelle übertragen, inkl. Höhenvermessung. Kann Leistungsverzeichnisse richtig interpretieren und Rapporte, Vorausmasse und Ausmasse korrekt aufnehmen. Verfügt über einen gültigen PW-Fahrausweis und über eine entsprechende Sprach- und Sozialkompetenz. 5200. 28.55 954

Einteilung Definition pro Monat pro Stunde Kundengärtner/ Grünflächenspezialist EFZ und 3 Jahren Berufserfahrung EFZ Berufsattest EBA Gartenarbeiter A Gartenarbeiter B Abgeschlossene Berufsprüfung zum Obergärtner/Grünflächenspezialist oder vom Arbeitgeber als Kundengärtner anerkannt. Kann selbstständig und fachgerecht einen Garten pflegen. Kann Kunden bei der Pflanzenwahl beraten. Verfügt über Kenntnisse des gängigen Pflanzenschutzes. Ist in der Lage, seine Arbeiten zu rapportieren. Verfügt über einen gültigen PW- Fahrausweis und über eine entsprechende Sprach- und Sozialkompetenz. ausländischer Fähigkeitsausweis*) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Branche. ausländischer Fähigkeitsausweis*). Berufsattest). Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen und 4-jähriger Berufserfahrung in der Branche. Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss und ohne branchenspezifische Erfahrung. 4750. 26.10 4650. 25.55 4400. 24.20 4100. 22.55 4100. 22.55 3900. 21.45 * Für gelernte Berufsarbeiter mit kürzerer ausländischer Lehrzeit als in der Schweiz verlängert sich die erste Verrechnungslohnstufe um die Dauer der Differenz der Lehrzeit. 955

b) Übrige Betriebe Einteilung Definition pro Monat pro Stunde Obergärtner EFZ und 3 Jahren Berufserfahrung EFZ Berufsattest EBA Gartenarbeiter A Gartenarbeiter B Aushilfe Arbeitnehmer, welche eine anerkannte höhere Fachausbildung (Zierpflanzenkultivateur, Gehölzekultivateur u.ä.) mit Erfolg absolviert haben oder die vom Arbeitgeber als Obergärtner anerkannt sind. ausländischer Fähigkeitsausweis*) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Branche. ausländischer Fähigkeitsausweis*). Berufsattest). Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen und 4-jähriger Berufserfahrung in der Branche. Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss und ohne branchenspezifische Erfahrung. Die Aushilfe arbeitet am Stück maximal 4 Wochen und auf das gesamte Jahr verteilt maximal für 3 Monate. Die Aushilfsarbeit hat innerhalb des Betriebes zu erfolgen. 5000. 26.85 4200. 22.55 4000. 21.45 3600. 19.35 3540. 19. 3450. 18.55 17.50 * Für gelernte Berufsarbeiter mit kürzerer ausländischer Lehrzeit als in der Schweiz verlängert sich die erste Verrechnungslohnstufe um die Dauer der Differenz der Lehrzeit. 956

II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2018 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen. III Dieser Beschluss tritt am 1. März 2018 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018. 15. Februar 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident, Alain Berset Der Bundeskanzler, Walter Thurnherr 957

958