Inhalt. 1. Vorwort. 2. Ansprechpartner. 3. Leitbild. 4. Angebot der Seelsorge. 5. Qualitätsarbeit in den Einrichtungen

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Transkript:

Inhalt Käthe Braus 1. Vorwort 2. Ansprechpartner 3. Leitbild 4. Angebot der Seelsorge 5. Qualitätsarbeit in den Einrichtungen 6. Entgeltliste Tagespflege / Kurzzeitpflege 7. Informationsbroschüre der Einrichtung mho_010114

Gut Leben im Alter Käthe Braus Wir freuen uns, dass Sie sich für die Angebote unserer Seniorenhilfe interessieren! Sie haben Fragen und benötigen Informationen? In der Mappe finden Sie eine Auswahl zunächst wichtiger Dinge, die für einen Entscheidungsprozess wichtig sein könnten. Die des Diakonischen Werkes e.v. bündelt unterschiedliche Versorgungsangebote für Menschen, die pflege- und hilfebedürftig werden. Es gibt stationäre Altenpflegeeinrichtungen, unsere Seniorenzentren, in allen drei Städten sowie Kurzzeitpflegemöglichkeiten. Angebote der Tagespflege können Sie in Dorsten und Bottrop nutzen. In allen drei Städten gibt es auch eine häusliche Versorgung, unsere Diakoniestation, für professionelle Hilfen bei der Pflege und im Haushalt. Kerstin Pröse Einrichtungsleitung des s Tel: 02041-160-159 E-mail: kerstin.proese@ diakonisches-werk.de Die Ziele und Leitbilder der Seniorenhilfe stehen für ein wertorientiertes Handeln. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden haben wir diese entwickelt und lassen uns daran messen. Ein über zwei Jahre gewachsenes Konzept wird augenblicklich umgesetzt: Den Neuen Lebensabschnitt gestalten! - Lebensqualität als Leitlinie professionellen Handelns! Ihre Lebensqualität und die ihrer Angehörigen steht für uns im Mittelpunkt unserer Einzel- wie auch Gruppenangebote. Lernen Sie uns mithilfe der beiliegenden Informationen zu unseren Angeboten, Qualitätsaufgaben und Preisen kennen. Sehr gern nehmen wir uns Zeit, für ein persönliches Gespräch und einen Besuch in einer unserer Einrichtungen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Kerstin Pröse

Ihre Ansprechpartner Käthe Braus Name Funktion Telefon Frau Berghof Zentrale / Verwaltung 02041-160 158 Frau Pröse Einrichtungsleitung 02041-160 159 Herr Henricy Pflegedienstleitung 02041-160 165 Beratung & Aufnahme Frau Baltes Tagespflege 02041-160 154 Frau Milion Kurzzeitpflege 02041-160 100

Leitbild Käthe Braus Mit Menschen in Beziehung treten Lebenszufriedenheit ist für uns der Maßstab aller uns anvertrauten Menschen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Gast. Unser Haus soll für unsere Gäste ein Zuhause werden, wo wir Mit Menschen in Beziehung treten. Eine Beziehung, die geprägt ist von Gleichberechtigung, Respekt und von einander Lernen. Das christliche Leitbild des Trägers spiegelt sich in unserer Arbeit und in unserer Haltung wieder. Der Gast wird als Individuum, als einzigartiger Mensch, mit seiner eigenen Persönlichkeit, seinen eigenen Bedürfnissen und seiner eigenen Biographie angenommen. Wir suchen ein gelebtes Miteinander aller am Pflege- und Betreuungsprozess Beteiligten und arbeiten eng mit den anderen externen Berufsgruppen zusammen. Die Gesundheit des Gastes wird individuell gefördert, indem die tägliche Unterstützung so erfolgt, dass er sich selbst aktiv beteiligen kann. Die Führung eines möglichst selbständigen Lebens ist unser Ziel. Wir ermöglichen eine individuelle Lebensgestaltung sowie die Teilnahme an soziokulturellen und kirchlichen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Hauses. Einen Schwerpunkt legen wir auf die Versorgung von Menschen mit Veränderungen im Bereich der Orientierung und Erinnerung, wo wir im täglichen Miteinander versuchen deren Erlebniswelten zu verstehen, um zielgerichtet darauf reagieren zu können. Die Angehörigen sind für uns wichtige Partner beim Gestalten des neuen Lebensweges. Wir nehmen Sie an als Ratgebende und Ratsuchende. Die Zufriedenheit und Freude aller an der Pflege und Betreuung beteiligten Menschen stellt eine Herausforderung im täglichen Handeln dar. Wir nehmen aktuelle Fort- und Weiterbildungen wahr und lassen Erkenntnisse der Pflegeforschung in unsere praktische Arbeit einfließen. Wir suchen nach Wegen, für jeden Gast eine fürsorgliche und qualifizierte Pflege, Betreuung und Begleitung sicher zu stellen. Unser Haus ist ein Ort, in dem auch die letzte Lebensphase bis hin zum Sterben nach individuellen Wünschen begleitet wird. - Herzlich Willkommen in unserem -

Seelsorge Käthe Braus Gott liebt große und kleine, alte und junge Menschen. In der Bibel lesen wir, dass schwache und schutzbedürftige Menschen einen besonderen Platz bei Gott haben. Deshalb ist die Arbeit im wichtig für uns als Kirche und für uns als Gemeinde. Ich bin Steffen Riesenberg, Pfarrer in der Kirchengemeinde Bottrop. Mein Pfarrbezirk liegt im Norden der Altstadt, und damit bin ich auch Seelsorger für die Gäste des s. Einmal im Monat feiern wir Gottesdienst: Dann singen wir die bekannten Kirchenlieder, denken gemeinsam über die Erzählungen der Bibel nach und teilen Brot und Kelch beim heiligen Abendmahl. Dazu sind alle Gäste in der Tages- und Kurzzeitpflege, alle Freunde und Familienmitglieder und natürlich die Nachbarn des Zentrums eingeladen. Die Gottesdienste sind regelmäßig am dritten Dienstag im Monat um 10.00 Uhr im Andachtsraum im Erdgeschoss. Die Zeit in der Kurzzeitpflege oder Tagespflege soll so schön wie möglich sein gerade am Anfang ist sie aber auch nicht einfach. Gerne komme ich zum persönlichen Gespräch zu Ihnen rufen Sie mich an oder bitten Sie jemanden vom Pflegepersonal, mir Bescheid zu geben. Worüber wir sprechen, werde ich nicht weitersagen als Pfarrer bin ich an die Schweigepflicht gebunden. Dieses Angebot gilt natürlich auch für Freunde und Familien. Sie erreichen mich per Telefon 0 20 41 / 380 58 21 oder per Mail steffen.riesenberg@kk-ekvw.de. Bis bald! Ihr Steffen Riesenberg, Pfarrer Gottesdienste: Regelmäßige Gottesdienste im Monat Gottesdienste zu kirchlichen Feiertagen und zu besonderen Anlässen. Seelsorge: Gespräch mit Gästen und Angehörigen Begleitung in Krisenzeiten, in Not und Trauer.

Qualitätsmanagement Käthe Braus Die Einrichtungen der Seniorenhilfe sind durch die unabhängige Prüfungsgesellschaft DEKRA zertifiziert. Einmal im Jahr finden externe Prüfungen statt. Das Pflegeversicherungsgesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz fordern den Aufbau und Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems. Auch über diese Instanzen erfolgen externe Prüfungen in allen Einrichtungen der Seniorenhilfe. Auf der Grundlage der unterschiedlichen Forderungen der DIN ISO 9001-2008, der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, wurde ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut. Zuständig für den Aufbau und die Weiterentwicklung dieses Systems ist der Qualitätsmanagementbeauftragte. Andrea Bremmen Qualitätsmanagerin Tel: 02041 70 628 781 e-mail: Andrea.bremmen@ diakonisches-werk.de Alle wichtigen Arbeitsabläufe der Einrichtungen, von der Pflege über die Verwaltung bis zur Hauswirtschaft, wurden in Arbeitskreisen (Qualitätszirkeln) mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen und verbindlich im Qualitätsmanagementhandbuch beschrieben. Alle Mitarbeitende tragen durch Anregungen und Ideen zur Verbesserung der Qualität bei. Die Umsetzung in der Praxis wird durch regelmäßige interne und externe Prüfungen sicher gestellt. Auch in diesem Jahr wurden die im Qualitätsmanagement-Handbuch beschriebenen Verfahren von der Dekra im Bereich der Seniorenhilfe geprüft, ob dieses mit der Praxis übereinstimmen. Am Ende der Prüfung gab es von den Prüfern ein dickes Lob für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese schrieben in ihren Bericht: Der Leitsatz füreinander da sein konnte in zahlreichen Aktivitäten und in dem großen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindrucksvoll nachvollzogen werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Qualitätsmanagementsystems ist die Kundenzufriedenheit. Hierzu werden regelmäßig Kundenbefragungen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Qualitäts- und Zufriedenheitssteigerung durchgeführt. Haben Sie Fragen zum Thema, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Andrea Bremmen Qualitätsbeauftragte

Kurzzeitpflege Tages- und Kurzzeitpflege gemeinnützige GmbH Diakonie Kurzzeitpflegeentgelt ab 01.01.2018 Das Kurzzeitpflegeentgelt setzt sich zusammen aus: Pflegebedingte Kosten Pflegegrad 1 67,97 Pflegegrad 2 71,55 Pflegegrad 3 75,13 Pflegegrad 4 78,71 Pflegegrad 5 82,28 Die Pflegekasse erstattet die Kosten der Kurzzeitpflege des Gastes für insgesamt bis zu acht Wochen im Kalenderjahr und bis zur Höhe von maximal 1612,00 (gem. 42 SGB XI). In Kombination mit der noch nicht genutzten Verhinderungspflege kann der Leistungsbetrag auf bis zu 3224,00 erweitert werden. Zur Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Unterkunft Verpflegung Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht übernommen und sind somit 19,97 15,38 Eigenanteile. Jeder Gast mit einer Pflegestufe erhält 125,00 als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Diese Leistungen können verwendet werden, um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Nachhinein durch die Pflegekasse erstatten zu lassen. Investitionskosten Einzelzimmer 9,29 Die Investitionskosten werden nach Vorlage des Einstufungsbescheides ab Pflegegrad 2 im erstattungsfähigen Umfang (bis zu 28 Tage im Kalenderjahr, ggf. maximal weitere 28 Tage im Rahmen der Verhinderungspflege) vom zuständigen Kostenträger (kreisfreie Stadt oder Landkreis) übernommen. Altenpflegeausbildungsumlage 3,69 Die Altenpflegeausbildungsumlage ist Bestandteil der allgemeinen Pflegeleistungen gemäß 82a Abs. 3 SGB XI und wird zusammen mit den Entgelten für Pflege berechnet. Die Preise gelten bis zum Inkrafttreten neuer Pflegesätze und Entgelte. 04190117J

Tagespflege Tages- und Kurzzeitpflege gemeinnützige GmbH Diakonie Tagespflegeentgelt ab 01.01.2018 Das Tagespflegeentgelt setzt sich zusammen aus: Pflege und Betreuung Altenpflegeausbildungsumlage Heimkosten Preis pro Tag Unterkunft Verpflegung Pflegegrad 1 66,77 9,92 7,64 47,37 1,84 Pflegegrad 2 69,26 9,92 7,64 49,86 1,84 Pflegegrad 3 71,75 9,92 7,64 52,35 1,84 Pflegegrad 4 74,25 9,92 7,64 54,85 1,84 Pflegegrad 5 76,74 9,92 7,64 57,34 1,84 Fahrtkosten Entfernungspauschale Preis pro Anwesenheitstag Bereich I (3 km) 5,90 Bereich II (6 km) 11,48 Bereich III (8 km) 14,48 Bereich IV (10 km) 16,88 Bereich V (12 km) 19,24 Bereich VI (16 km) 21,66 Bereich VII (über 16 km) 34,72 Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der Pflege, der Altenpflegeausbildungsumlage sowie der Fahrtkosten, max. jedoch monatlich: Pflegegrad 1 bis zu 125,00 Pflegegrad 2 bis zu 689,00 Pflegegrad 3 bis zu 1.298,00 Pflegegrad 4 bis zu 1.612,00 Pflegegrad 5 bis zu 1.995,00 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht übernommen und sind somit Eigenanteile. Jeder Gast mit einem Pflegegrad erhält 125,00 als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Diese Leistungen können verwendet werden, um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Nachhinein durch die Pflegekasse erstatten zu lassen. Die Investitionskosten in Höhe von 7,34 werden nach Vorlage des Einstufungsbescheides vom zuständigen Kostenträger (kreisfreie Stadt oder Landkreis) übernommen. Die Preise gelten bis zum Inkrafttreten neuer Pflegesätze und Entgelte. 18190117J

persönliche Notizen Käthe Braus