Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart
Region Stuttgart Baden-Württemberg 2.67 Mio Einwohner 179 Gemeinden Landeshauptstadt Stuttgart + 5 Kreise Region Stuttgart Verband Region Stuttgart -Regionalplanung -Trägerschaft S-Bahn - Wirtschaftsförderung Bruttoinlandsprodukt Bevölkerung Fläche Direkt gewählte Regionalversammlung
Zentren als Rückgrat der Raumstruktur Standorte überörtlich relevanter Einrichtungen, gehobene Versorgung Gute Erreichbarkeit, auch mit ÖV Grundversorgung möglichst überall
Handel Leitfunktion der Stadt Auf dem Markt lernt man die Menschen besser kennen als in der Kirche Attraktivität von Innenstädten durch viele Faktoren bestimmt. Vielfalt des Einzelhandelsangebotes von zentraler Bedeutung.
Heimatmuseum oder Öde Orte Werden wichtige Einrichtungen auf dezentrale Standorte verteilt, verlieren Innenstädte ihre Bedeutung als Zentrum Funktion als Ort für Kommunikation, Kultur gefährdet. Öffentliche und private Investitionen entwertet Die Europäische Stadt braucht eine starke Mitte!
Europäische Stadt Grüne Wiese Bild: Mussklprozz aus der deutschsprachigen Wikipedia Standortwünsche für Einzelhandelsvorhaben lassen bisweilen erhebliche Zentrifugalkraft erkennen: Weg aus den Zentren hin zu rentableren Flächen in Gewerbegebieten oder ganz auf der Grünen Wiese. Nachhaltige Standorte entstehen nicht von selbst!
Bauleitplanung Bauleitplanerische Regelungen enden an der Gemarkungsgrenze Ein fairer interkommunaler Wettbewerb ist damit nicht gewährleistet.
Planerische Prinzipien Region Stuttgart Für alle Vorhaben mit einer Verkaufsfläche > 800 qm gelten drei Anforderungen
1. Kongruenzgebot Regional- und Landesplanung legen Zentrale Orte als Standortkonzept fest 4 Stufen + Verflechtungsbereiche: -Oberzentren -Mittelzentren + Mittelbereiche -Unterzentren -Kleinzentren Einzugsbereiche Vorhaben ~ Verflechtungsbereich (min. 70%) Ausgewogene Zentrenstruktur Starke Mittelzentren Auslastung Infrastruktur
2. Beeinträchtigungsverbot Funktionsfähigkeit der Stadt- bzw. Ortskerne darf nicht beeinträchtigt werden (Abzug > 10%). Städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Standortgemeinde darf nicht beeinträchtigt werden. Die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich darf nicht beeinträchtigt werden. Ziel: Sicherung der Strukturen Kein Ziel: Schutz vor Konkurrenz
3. Integrationsgebot Das Vorhaben soll sich in das städtebauliche Gefüge integrieren Integrierte Lage Nicht integrierte Lage Zentrenrelevantes Sortiment nur in den Innenstädten Erreichbarkeit ÖV Bündelung von Wegen Attraktive Innenstädte Sonstiges Angebot auch außerhalb (Begrenzung Randsortiment 3% max. 350 qm)
Interpretationsspielraum überschaubar halten Integration nicht messbar Definition im Planungsverfahren einfacher als bei Beurteilung konkreter Vorhaben Positive Erfahrung mit Ausweisung
Regelungslücken schließen Regionalplanerische Regelungen gelten für Regionalbedeutsame Vorhaben Einzelvorhaben Vorhaben >800 m² Verkaufsfläche 5.600 Einwohner 11 Läden Verkaufsfläche + 7.000 qm Sicher?
Agglomerationsregelung Einführung durch Verband Region Stuttgart Mittlerweile landesweite Praxis Normenkontrolle bei VGH Mannheim beantragt Agglomerationen: Distanz zwischen Eingängen < 150 m Betrachtung als Einheit unabhängig von Betreiber, Baukörper etc.
Fazit Funktionierende Nahversorgung und attraktive Innenstädte entstehen nicht von alleine Sie sind das Resultat unterschiedlicher privater und öffentlicher Maßnahmen Dazu zählen auch regionalplanerische Regelungen Regelungen, die transparent hergeleitet, demokratisch legitimiert, verbindliche und konsequent angewendet und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.