Die Berufsgenossenschaft: Gut & Preiswert gerade für Existenzgründer Markus Zahn, Existenz 2015 14.11.2015
Die 5 Säulen der Sozialversicherung und deren Finanzierung Krankenversicherung Finanzierung durch: Rentenversicherung Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitslosenversicherung Beschäftigten Pflegeversicherung Unfallversicherung Beiträge von Unternehmern Quelle : Vgl. Präsentation Christian Heck vom 13.11.2010 Seite 2
Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung Eigenes Verschulden wirkt sich nicht auf die Leistung aus Beiträge trägt alleine der Unternehmer Ablösung der Unternehmerhaftpflicht Leistung unabhängig vom Verschulden des Unternehmers Keine Störung des Betriebsfriedens und hohe soziale Absicherung der Beschäftigten Seite 3
Ablösung der Unternehmerhaftpflicht Unternehmer sind vor Ansprüchen ihrer Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Der Unfallversicherungsträger zahlt anstelle der Unternehmer und befreit diese von der Haftung. Quelle: DGUV/DGUV Seite 4
Haftungsfreistellung Beschäftigte / Anspruch Schüler/Studenten/ Unternehmer/-innen Praktikanten Berufsgenossenschaft Quelle : Vgl. Präsentation Christian Heck vom 13.11.2010 Seite 5
Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften BG Bau BGETEM BGW BG Verkehr BGHW BGHM Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Berufsgenossenschaft Holz und Metall Seite 6
Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften BGN BG RCI VBG Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Seite 7
Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Seite 8
Welche Aufgabe hat die gesetzliche Unfallversicherung? Sie soll mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten, die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mindern, Versicherte oder Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen. Seite 9
Wie erfüllt die gesetzliche Unfallversicherung ihre Aufgaben? Prävention Quelle: 6575052/ fotolia.de Rehabilitation Quelle: BG RCI/Bertram Entschädigung Quelle: geld AKhodi #4671353/fotolia.de Seite 10
Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung? Arbeitsunfall Quelle: Marem Fotolia/fotolia.de Wegeunfall Quelle: Peter Atkins/Fotolia.com Berufskrankheit Quelle: Wolszczak/fotolia.com drohende Berufskrankheit Quelle: Wolfgang Bellwinkel/Ostkreuz/HVB/DGUV Seite 11
Aufgabe und Ziele der Prävention Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fördern Risiken für Leben und Gesundheit vermindern Unvermeidbare Gefahren beherrschbar machen Den Arbeitgeber/Träger der Einrichtung bei seinen Aufgaben im Arbeitsschutz beratend zu unterstützen Quelle: Radu Razvan/7657028 Quelle: project.dguv.credit.somenski - Fotolia Quelle: Wolfgang Bellwinkel/ DGUV Seite 12
Aufgabe und Ziele der Prävention Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften trägt der Unternehmer! Quelle: Radu Razvan/7657028 Quelle: project.dguv.credit.somenski - Fotolia Quelle: Wolfgang Bellwinkel/ DGUV Seite 13
Aufgaben und Ziele der Rehabilitation Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten Medizinische Reha Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung Berufliche Reha Unterstützung bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Soziale Reha Quelle: Gina Sanders - Fotolia Quelle: Wolfgang Bellwinkel/DGUV Quelle: Thorsten Baering/DGUV Seite 14
Leistungen der medizinischen Rehabilitation Kosten der Heilbehandlung (mit allen geeigneten Mittel, z. B. auch BG-Klinik Murnau) Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Physiotherapie Fahrt- und Reisekosten Es sind keine Zuzahlungen zu leisten. Es werden alle geeigneten Mittel eingesetzt, die Leistung aus einer Hand erbracht und die medizinische Rehabilitation aktiv gesteuert. Seite 15
Leistungen der beruflichen Rehabilitation Betreuung durch den Rehabilitationsberater Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung Wiedereingliederungsbeihilfen an die Unternehmer/-innen Maßnahmen, um den alten Arbeitsplatz zu sichern oder einen neuen zu erlangen Seite 16
Leistungen der sozialen Rehabilitation Wohnungshilfe (z. B. Umbau der Wohnung) Kraftfahrzeughilfe Haushaltshilfe (z. B. während der medizinischen Reha) Rehabilitationssport Unterstützung bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Seite 17
Aufgabe und Ziel der Entschädigung Die finanziellen Nachteile durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollen gemildert werden. Für die Versicherten selbst: Verletztengeld während der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld während der beruflichen Wiedereingliederung Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist Quelle: geld AKhodi #4671353 Seite 18
Aufgabe und Ziel der Entschädigung Die finanziellen Nachteile durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sollen gemildert werden. Für Ihre Angehörigen: Hinterbliebenenrente Sterbegeld und Überführungskosten Quelle: geld AKhodi #4671353 Seite 19
Leistungsgrundsätze Alles aus einer Hand Mit allen geeigneten Mitteln Prävention vor Rehabilitation Quelle: Stephen Coburn/fotolia.de Rehabilitation vor Entschädigung Seite 20
Wer ist abgesichert? Arbeitnehmer Praktikanten, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte Schüler, Studenten, Kindergartenkinder, Quelle: Unknown/ fotolia.de Unternehmer sind in der Regel nicht selbst unfallversichert! Seite 21
Versicherung des Unternehmers: Welche Möglichkeiten gibt es? Versicherung kraft Gesetz - Selbständige im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Hebamme, Krankengymnast, Masseur, Logopäde..) - Küstenschiffer und Küstenfischer - Landwirte obligatorisch Versicherung kraft Satzung - Entscheidung der Selbstverwaltung Schutzbedürftigkeit Freiwillige Versicherung Seite 22
Freiwillige Versicherung Hier haben Sie die Wahl Gut & Preiswert gerade für Existenzgründer denn Sie bestimmen die Versicherungssumme Sie erhalten ALLES aus einer Hand (Prävention, Rehabilitation, Entschädigung) jeweils incl. aller BG-Leistungen (z. B. BG Heilbehandlung Quelle: 3154895/fotolia.de mit allen geeigneten Mitteln, Rente (nicht nur einmalige Gliedertaxe), Verletztengeld, Hinterbliebenenleistungen, ) Kein Ausschluß von Personen, Seite 23
Freiwillige Versicherung Hier haben Sie die Wahl Sie entscheiden, ob Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für sich in Anspruch nehmen möchten Der Versicherungsschutz entspricht dem eines gesetzlich Versicherten Der Leistungsumfang entspricht dem eines gesetzlich Versicherten Quelle: 3154895/fotolia.de Seite 24
Freiwillige Versicherung Hier haben Sie die Wahl Die Höhe der Geldleistungen bestimmen Sie Die Kosten bestimmen Sie - Mindestversicherungssumme (z. B. BGHW 20.000.-) - Höchstversicherungssumme (z. B. BGHW 72.000.-) Quelle: 3154895/fotolia.de Seite 25
Was muss ich tun und wann beginnt der Versicherungsschutz? Schriftlicher, selbst unterschriebener Antrag Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Antragseingang Der Antrag muss die Höhe der gewünschten Versicherungssumme enthalten. Die freiwillige Versicherung ist jederzeit auf Wunsch kündbar. Infos über die genauen Kosten der freiw. Versicherung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen BG (Branchenprinzip). Quelle: Gina Sanders/ Fotolia.com Seite 26
Was muss ich bei der freiw. Versicherung beachten! Versicherungsschutz erlischt, wenn Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit bezahlt wird! Quelle: Gina Sanders/ Fotolia.com Seite 27
Beitrag Seite 28
Beitrag Beitrag = Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß Im Lohnnachweis gemeldetes Bruttoentgelt der Versicherten Faktor für das Gefahrenpotenzial vergleichbarer Unternehmen Faktor für die Aufwendungen der Berufsgenossenschaft Seite 29
Wie hoch sind die Beiträge? - Lastenverteilung Beiträge enthalten Anteil zur Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen zum Schutz vor übermäßiger Beitragsbelastung Quelle: arahan/ Fotolia.com Seite 30
Der Beitrag kann auch durch Sie beeinflusst werden Summe der Arbeitsentgelte Gefahrklassen Beiträge werden risikobezogen erhoben Nachlass-/Zuschlagsverfahren individuelle Unfallbelastung des Mitgliedsbetriebes Quelle: DGUV/DGUV Seite 31
Wann sind die Beiträge fällig? Beiträge werden rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr erhoben In der Regel am 15. April oder 15. Mai Einige Berufsgenossenschaften erheben Vorschüsse Quelle: a_korn/ Fotolia.com Seite 32
Unternehmensanmeldung Gesetzliche Verpflichtung für alle Unternehmer ( 192 SGB VII) Keine Befreiung durch private Unfallversicherung Auch wenn kein Personal beschäftigt wird besteht die Verpflichtung zur Unternehmensanmeldung bei der für Sie zuständigen BG Quelle: Gina Sanders/ Fotolia.com Seite 33
Wie melde ich mein Unternehmen an? Unternehmensanmeldung innerhalb einer Woche nach Eröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger Online-Anmeldung schriftliche Anmeldung mit und ohne Formular sonstige schriftliche Anmeldung (Brief, E-Mail, ) Quelle: Gina Sanders/ Fotolia.com Seite 34
Reicht alleine die Gewerbeanmeldung aus? N e i n, weil die Zuordnung aufgrund der Gewerbeanmeldung Quelle: nicht N-Media-Images/ Fotolia.com treffsicher ist. nicht alle Unternehmen (z. B. freie Berufe) ihr Gewerbe anmelden müssen. für die Daten für das DEÜV-Verfahren die Mitgliedsnummer der BG zwingend erforderlich ist. Seite 35
Wo melde ich mein Unternehmen an? bei der für meine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft bei Unternehmen mit unterschiedlichen Branchen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Unternehmensschwerpunkt Die kostenfreie DGUV- Infoline berät Sie gerne Telefonnummer: 0800 60 50 40 4 Seite 36
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Existenzgründung viel Erfolg! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 37