Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Auftragnehmer Planungsbüro LAUKHUF Kurt-Schumacher-Str. 27, 30159 Hannover Tel.: (0511) 3948 603 / Fax: (0511) 3948 607 info@laukhuf-planungsbuero.de Hannover, 15. November 2013
An der Aufstellung dieser Unterlage ist beteiligt: - Planungsbüro LAUKHUF, Kurt-Schumacher-Straße 27, 30159 Hannover Das Planungsbüro LAUKHUF hat das vorliegende Gutachten im Rahmen der Auftragsbedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt für die TenneT TSO GmbH und für deren Zwecke erstellt. Das Planungsbüro LAUKHUF übernimmt keine Haftung für Anwendungen, die über die im Auftrag beschriebene Aufgabenstellung hinausgehen. Auch gegenüber Dritten, die über dieses Gutachten oder Teile davon Kenntnis erhalten, übernimmt das Planungsbüro LAUKHUF keine Haftung. Insbesondere können Dritte hieraus keine Verpflichtungen des Planungsbüros LAUKHUF ihnen gegenüber ableiten. P l a n u n g s b ü r o L A U K H U F Hannover, 15. November 2013... Dipl.-Ing. Heide Laukhuf Planungsbüro LAUKHUF 2
1. Einführung Die TenneT TSO GmbH (im Folgenden als TenneT bezeichnet) und der österreichische Netzbetreiber APG planen, bis zum Jahr 2017 eine 380-kV-Verbindung zwischen Bayern und Österreich in Betrieb zu nehmen. Die TenneT TSO GmbH ist für den Neubau bis zur österreichischen Landesgrenze zuständig. Derzeit ist die Regelzone der TenneT mit der Regelzone der Austrian Power Grid (APG) über die bestehenden 220-kV-Höchstspannungsleitungen Pirach/Pleinting - St. Peter (Stromkreise Pirach St. Peter 256 und Pleinting St. Peter 258) und Altheim St. Peter (Stromkreise Altheim Simbach St. Peter 233/230 und Altheim Simbach St. Peter 234/230) verbunden. Im Rahmen des Vorhabens wird durch die Austrian Power Grid (APG) das 380-kV-Teilstück zwischen dem Netzknoten St. Peter und der Staatsgrenze Österreich / Deutschland und die Fortführung bis zum Netzknoten Simbach am Inn durch die TenneT errichtet. Zunächst erfolgt der 380-kV-Leitungsneubau zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Altheim und Matzenhof bei Simbach am Inn als Anknüpfungspunkt an den zuvor beschriebenen Bauabschnitt. Der hier gegenständliche Teilabschnitt 1, 380-kV Leitung Altheim Adlkofen, stellt die (n-1)-sichere Anbindung des Umspannwerks Altheim an das Übertragungsnetz sicher. Im Rahmen der vorliegenden zur Umweltverträglichkeitsstudie Teil1 (Variantenauswahl) (s. Anlage 15.1) wird der erste Teilabschnitt zwischen dem Umspannwerk (UW) Altheim bei Landshut und dem Anschluss an die bestehende 380-kV- Freileitung Ottenhofen Isar, Ltg. Nr. B116 zwischen Beutelhausen und Brunn bei Mast Nr. 125 untersucht. In der wird ermittelt, ob das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete (EU-Vogelschutzgebiete und der FFH-Gebiete) bzw. der entsprechenden Erhaltungsziele oder der Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile führen kann ( 34 Abs. 1 BNatSchG). Planungsbüro LAUKHUF 3
2. Die erfolgt für die Natura 2000-Gebiete innerhalb des ersten Teilabschnittes (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Natura 2000 - Gebiete im Untersuchungsraum (1. Teilabschnitt) Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) DE 7439-371 Leiten der Unteren Isar Die für das Natura 2000-Gebiet erfolgt auf der Grundlage des Formblattes des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Natura 2000 Bayern Dokumentation der (FFH-VA) Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 (Variantenauswahl) dient das Formblatt zur Überprüfung und Dokumentation, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) in nachgelagerten Verfahren (z. B. Planfeststellung) erforderlich ist oder ob auf eine weitergehende Prüfung verzichtet werden kann. Für eine FFH-VA sind ausschließlich vorhandene Grundlagen (z. B. Standarddatenbogen, Schutzgebietsverordnung, Managementpläne, Biotopverbundplanung) heranzuziehen. Es ist überschlägig zu klären, ob Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes betroffen sein können und ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele möglich sind. Die FFH-VA führt zu der Feststellung, dass erhebliche Beeinträchtigungen entweder offensichtlich aufgrund der eindeutigen Sachlage auszuschließen sind und eine FFH-VP damit entfällt oder dass eine FFH-VP durchzuführen ist, weil erhebliche Beeinträchtigungen anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden können. Die Klärung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen sowie die genaue Ermittlung von Art und Umfang von erheblichen Beeinträchtigungen ist ausschließlich Gegenstand der FFH-VP (LfU 2013). Im Folgenden wird die FFH-VA anhand des Formblattes des LfU für das FFH-Gebiet Leiten der Unteren Isar dargelegt. Planungsbüro LAUKHUF 4
2.1 Variante A FFH-Gebiet Leiten der Unteren Isar (DE 7439-371) A Grundinformation Name des Projektes oder Plans 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151), Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim - Adlkofen Natura 2000-Gebiet Nr. Name FFH oder/und SPA Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Vorliegende Unterlagen Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) Genehmigungsbehörde Naturschutzbehörde DE 7439-371 Leiten der Unteren Isar FFH Das Projekt umfasst die Errichtung einer 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk (UW) Altheim in Niederbayern und dem Anknüpfungspunkt an den weiteren Bauabschnitt Matzenhof bei Simbach am Inn. Im Rahmen der vorliegenden wird der erste Teilabschnitt zwischen dem Umspannwerk (UW) Altheim bei Landshut und dem Anschluss an die bestehende 380-kV-Freileitung Ottenhofen Isar, Ltg. Nr. B116 zwischen Beutelhausen und Brunn bei Mast Nr. 125 untersucht. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 (Variantenauswahl) werden die raumbedeutsamen Auswirkungen unterschiedlicher Varianten unter überörtlichen Gesichtspunkten untersucht. (FFH-VA), Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 (Variantenauswahl) (Planungsbüro LAUKHUF) TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Tel.: +49 921 / 507 40 0 Fax: +49 921 / 507 40 4095 E-Mail: info@tennet.eu Regierung von Niederbayern Höhere Naturschutzbehörde Niederbayern B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck LRT/Arten (vgl. LWF 2005, AELF Landau 2010) *9180 Schlucht- und Hangmischwälder Erläuterung: * prioritärer Lebensraumtyp Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) Verlust an Waldfläche Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Verlust an Lebensraumtyp C Summationswirkung Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen? LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) keine keine keine keine Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Planungsbüro LAUKHUF 5
D Ergebnis Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen ja nein Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich FFH-VP erforderlich Im Rahmen der oben durchgeführten FFH-VA konnte keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele herbeigeführt werden; es verbleiben Zweifel. FFH-VP erforderlich Anmerkung: Mit dem Projekt sind durch die notwendige Verbreiterung der Schutzstreifen grundsätzlich Eingriffe in das FFH-Gebiet verbunden. Ob diese Eingriffe zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet führen, hängt von der Ausgestaltung der Planungen für Maststandorte und Schutzstreifen, Eingriffe in Waldflächen u. ä. ab. Die FFH-VA wurde durchgeführt am 09.04.2013 von Dipl.-Ing. Uwe Pengel Unterschrift Die FFH-VA wurde an die UNB zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben am von Unterschrift Planungsbüro LAUKHUF 6
2.2 Variante B FFH-Gebiet Leiten der Unteren Isar (DE 7439-371) A Grundinformation Name des Projektes oder Plans 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151), Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim - Adlkofen Natura 2000-Gebiet Nr. Name FFH oder/und SPA Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Vorliegende Unterlagen Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) Genehmigungsbehörde Naturschutzbehörde DE 7439-371 Leiten der Unteren Isar FFH Das Projekt umfasst die Errichtung einer 380-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk (UW) Altheim in Niederbayern und dem Anknüpfungspunkt an den weiteren Bauabschnitt Matzenhof bei Simbach am Inn. Im Rahmen der vorliegenden wird der erste Teilabschnitt zwischen dem Umspannwerk (UW) Altheim bei Landshut und dem Anschluss an die bestehende 380-kV-Freileitung Ottenhofen Isar, Ltg. Nr. B116 zwischen Beutelhausen und Brunn bei Mast Nr. 125 untersucht. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 (Variantenauswahl) werden die raumbedeutsamen Auswirkungen unterschiedlicher Varianten unter überörtlichen Gesichtspunkten untersucht. (FFH-VA), Umweltverträglichkeitsstudie Teil 1 (Variantenauswahl) (Planungsbüro LAUKHUF) TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Tel.: +49 921 / 507 40 0 Fax: +49 921 / 507 40 4095 E-Mail: info@tennet.eu Regierung von Niederbayern Höhere Naturschutzbehörde Niederbayern B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck LRT/Arten (vgl. LWF 2005, AELF Landau 2010) *9180 Schlucht- und Hangmischwälder Erläuterung: * prioritärer Lebensraumtyp Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) Verlust an Waldfläche Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Verlust an Lebensraumtyp C Summationswirkung Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen? LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) keine keine keine keine Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Planungsbüro LAUKHUF 7
D Ergebnis Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen ja nein Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszielen verträglich FFH-VP erforderlich Im Rahmen der oben durchgeführten FFH-VA konnte keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele herbeigeführt werden; es verbleiben Zweifel. FFH-VP erforderlich Anmerkung: Mit dem Projekt sind durch die notwendige Verbreiterung der Schutzstreifen grundsätzlich Eingriffe in das FFH-Gebiet verbunden. Ob diese Eingriffe zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet führen, hängt allerdings von der Ausgestaltung der Planungen für Maststandorte und Schutzstreifen, Eingriffe in Waldflächen u. ä. ab. Die FFH-VA wurde durchgeführt am 09.04.2013 von Dipl.-Ing. Uwe Pengel Unterschrift Die FFH-VA wurde an die UNB zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben am von Unterschrift Planungsbüro LAUKHUF 8
3. LITERATUR UND QUELLEN 3.1 Gesetze und Verordnungen BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29. Juli 2010 3.2 Literatur, Datengrundlagen LfU 2013 AELF Landau 2010 LWF 2005 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Formblatt für Dokumentation der (FFH-VA), http://www.lfu.bayern.de/natur/natura_2000/ffh/erhaltungsziele/ind ex.htm, Stand April 2013 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.isar, 2010: Managementplan für das FFH-Gebiet Leiten der Unteren Isar (DE7439-371). Teil I (Maßnahmen) und Teil II (Fachgrundlagen). Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, 2005: Lebensraumtypenkarte für das FFH-Gebiet 7439-371 Leiten der Unteren Isar. Planungsbüro LAUKHUF 9