Ein Leitfaden für Mitarbeitende und Studierende an der Katholischen Hochschule Freiburg

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Transkript:

Leitfaden für pflegende Angehörige Ein Leitfaden für Mitarbeitende und Studierende an der Katholischen Hochschule Freiburg Ein uns naher Mensch wird pflegebedürftig. Ein Mensch, der uns oftmals selbst über Jahre in unserem Leben geholfen hat, bedarf unserer Unterstützung. Was ist als erstes zu tun, wenn ein Pflege-Notfall eintritt? Was kann bedacht werden, wenn die Pflegebedürftigkeit sich langsam anbahnt? Kann es gelingen, neben den Bedürfnissen der zu pflegenden Person, auch den eigenen gerecht zu werden? Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen helfen, einen Überblick über verschiedene Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten, um so Lösungen zu finden, die hilfreich für den Pflegebedürftigen oder die Pflegebedürftige und für Sie als Angehörigen oder Angehörige sind. Manchmal ist es schwer, den Überblick zu behalten. Vielleicht stecken Sie schon mitten in einer Pflegesituation? Bei Fragen oder Unsicherheiten dürfen Sie sich gerne an die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wenden. Erstellt im Februar 2017 von Prof. Dr. W. Göhner und G. Pult. Geändert im November 2017 von Prof.in Dr. U. Immenschuh und Solveig Roscher.

Leitfaden Pflegende Angehörige 2 Inhalt 1 WENN ALLES GANZ SCHNELL GEHEN MUSS... 3 1.1 VIER SCHRITTE FÜR DEN PFLEGE-NOTFALL... 3 1.2 PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD... 3 2 PFLEGE - ZU HAUSE ODER STATIONÄR?... 4 2.1 AMBULANTE PFLEGEDIENSTE IN FREIBURG... 4 2.2 TAGESPFLEGE UND TAGESBETREUUNG... 4 2.3 KURZZEITPFLEGE... 4 2.4 STATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN... 5 2.5 BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN... 5 2.6 24-STUNDEN-HILFEN... 6 3 UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG... 6 3.1 HAUSHALT, ALLTAG UND BETREUUNG... 6 3.2 ESSEN AUF RÄDERN... 6 3.3 HAUSNOTRUF... 6 4 WANN WIRD WAS GEZAHLT - UND WENN DAS GELD NICHT REICHT?... 7 4.1 VORAUSSETZUNGEN UND LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG... 7 4.2 UND WENN DAS GELD NICHT REICHT?... 7 5 VORSORGE- WENN ALLES IN RUHE GEREGELT WERDEN KANN... 7 5.1 VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGS- UND PATIENTENVERFÜGUNG... 8 6 FORMULARE... 8 Sofern keine andere Angabe gemacht ist, gilt der Informationsstand von Januar 2017.

Leitfaden Pflegende Angehörige 3 1 Wenn alles ganz schnell gehen muss 1.1 Drei Schritte für den Pflege-Notfall 1. Für den Fall, dass die Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt und Sie aus diesem Grund nicht ihren Dienst antreten können, sollten Sie ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit des/der Angehörigen für den Arbeitgeber einholen. Aus dieser Bescheinigung müssen die Pflegebedürftigkeit (die voraussichtliche Einstufung in einen Pflegegrad), die Akutsituation und die Erforderlichkeit des Organisierens bzw. der Sicherstellung der Pflege hervorgehen. Lassen Sie sich den Pflege-Notfall vom Arzt oder von der Ärztin bestätigen und reichen Sie das Attest bei Ihrem Arbeitgeber ein. Sie können nun zehn Tage von Ihrer Arbeit freigestellt werden und haben Zeit, die Pflege zu organisieren. Sie erhalten in dieser Zeit ca. 90% ihres Arbeitseinkommens. 2. Informieren Sie ebenfalls die Pflege- bzw. Krankenkasse Ihres Angehörigen oder Ihrer Angehörigen am selben Tag und beantragen Sie die Einstufung in einen Pflegegrad. Pflegeleistungen werden nicht rückwirkend erstattet. 3. Sinnvoll ist es, einen Beratungstermin bei den Experten vom Pflegestützpunkt der Stadt Freiburg zu vereinbaren. Sie erhalten hier kostenlos fachlichen und unabhängigen Rat. Gerne dürfen Sie bei Bedarf auch die Gleichstellungbeauftragte kontaktieren. Den Link zum Pflegestützpunkt finden Sie hier: http://www.freiburg.de/pb/,lde/768639.html Alternativ bieten ambulante Pflegedienste dieses Angebot an: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e675440032/818798/ambulante%20pflegedienste_2016.pdf 1.2 Pflegeunterstützungsgeld Oft tritt die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder einer Angehörigen plötzlich ein. Da ist es gut zu wissen, dass bei einer Arbeitszeitverhinderung aufgrund der Pflege eines Angehörigen oder einer Angehörigen die Pflegekasse bis zu zehn Tagen das Pflegeunterstützungsgeld zahlt. Der Betrag richtet sich dabei an das reguläre Einkommen des/der pflegenden Angehörigen und entspricht ca. 90% des ausgefallenen Arbeitsentgeltes. In dieser Zeit lässt sich in der Regel das Erste organisieren. Welche Unterstützungsleistungen braucht es in Zukunft? Muss die Pflege stationär erfolgen? Oder reichen ein Hausnotruf und das Essen auf Rädern? Wollen Sie die Pflege selbst übernehmen, erfahren Sie hier, welche gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten es aufgrund von Pflege gibt, wie diese finanziert werden und welche Fristen eingehalten werden müssen: Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG): http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-380874324/818922/pflegezeitgesetz_2016.pdf

Leitfaden Pflegende Angehörige 4 2 Pflege - zu Hause oder stationär? Dauert die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Aus den bisherigen Pflegestufen sind seit Januar 2017 fünf Pflegegrade entstanden. Entscheidend ist der Grad an Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen. Je mehr ein Mensch in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, umso höher ist der Pflegegrad. Das Seniorenbüro der Stadt Freiburg hat die einzelnen Lebensbereiche aufgelistet und das System genauer beschrieben: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e574135915/1046960/pflegeversicherung%20voraussetzungen_2017.pdf Die Pflegegrade werden bei der Kranken- bzw. Pflegekasse des Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen direkt beantragt. In der Regel kann man auf der Internetseite der entsprechenden Kasse den Antrag herunterladen. Seit der Einführung der Pflegeversicherung gelingt es häufiger, dem Wunsch vieler Pflegebedürftigen nach dem Verbleib im eigenen Zuhause zu entsprechen. 2.1 Ambulante Pflegedienste in Freiburg Viele Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung alt werden. Um diesen Wunsch zu ermöglichen, gibt es in Freiburg eine Reihe ambulanter Pflegedienste. Pflegedienste kommen, wenn es der Bedarf erfordert, am Tag oder sogar nachts. Sie richten und verabreichen Medikamente, bereiten kleine Mahlzeiten, unterstützen in der Körperpflege und können so viele der Dinge tun, die es für ein Leben zuhause braucht. https://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/818798/ambulante%20pflegedienste_2015.pdf (Stand 5/2016) 2.2 Tagespflege und Tagesbetreuung Wenn Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige tagsüber nicht alleine bleiben kann, nachts aber die Betreuung zuhause gewährleistet ist, könnte eine Tagespflege oder eine Tagesbetreuung eine Alternative sein. Das bedeutet, dass der Tag in den Räumlichkeiten der entsprechenden Träger stattfindet. Meist werden die Pflegebedürftigen morgens abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gefahren. In kleinen Gruppen gibt es eine feste Tagesstruktur mit Essen, gemeinsamem Miteinander, oder Musik hören. http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e43492486/818802/tagespflege- Tagesbetreuung-Betreuungsgruppen%202016.pdf (Stand 5/2016) 2.3 Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen zu gewährleisten. Dies kann gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, wenn Sie damit befasst sind, die Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren, hilfreich sein oder ist eine Möglichkeit, wenn Sie z.b. verreisen oder selbst erkranken.

Leitfaden Pflegende Angehörige 5 http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e167571714/818803/kurzzeitpflege_2016.pdf (Stand 3/2016) 2.4 Stationäre Pflegeeinrichtungen In Freiburg gibt es in vielen Stadtteilen Pflegeheime. Das größte ist zurzeit das St. Marienhaus mit 194, das kleinste das Haus Marga Sauter mit 40 Plätzen. Den Antrag auf einen Pflegeheimplatz finden Sie unter Formulare am Ende des Leitfadens. Der Link zu den einzelnen Pflegeheimplätzen befindet sich hier: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-1886878759/818888/pflegeeinrichtungen_amb.%20wohngem._2015_2016.pdf Manche Einrichtungen sind spezialisiert auf besondere Bedürfnisse ihrer Bewohner*innen. Eigene Wohnbereiche für Menschen mit Demenz bieten folgende Pflegeheime an: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e1479179685/818907/pflegeeinrichtung%20-%20wohnbereich%20demenz_2017.pdf Stationäre Angebote für Wachkomapatient*innen und Pflegeheime mit speziellem Palliativbereich finden Sie hier: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-684303972/818908/pflegeeinrichtung%20-%20wachkoma-palliativ_2016.pdf Neben dem Betrag, den die Pflegekasse leistet, entstehen für die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes zusätzliche Kosten, die als Eigenanteil des Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen zu zahlen sind. Hier können Sie die Entgelte für die Freiburger Pflegeeinrichtungen entnehmen (Stand 11/2016): http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-68392129/818894/pflegeeinrichtung-%20entgelte_05_2016.pdf 2.5 Betreute Wohngemeinschaften Bisher gibt es in Freiburg vier Wohngruppen für Menschen mit Demenz, in denen jeweils 8-10 Menschen in familiärer Umgebung leben und gepflegt werden. Pflegerisch werden diese von ambulanten Diensten betreut. Die Mithilfe von Angehörigen ist dabei erwünscht. Ambulante Wohngruppen für Menschen mit Demenz: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e1966875765/951831/wohngruppen%20f%c3%bcr%20menschen%20mit%20demenz_ambulant_2016.pdf (Stand 1/2016)

Leitfaden Pflegende Angehörige 6 2.6 24-Stunden-Hilfe Auch diese Form der Hilfe wird mit der entsprechenden Zuzahlung von Pflegediensten angeboten. Darunter wird die Betreuung von Pflegebedürftigen verstanden, bei denen die Betreuungskraft in deren häuslichen Umfeld für eine bestimmte Zeit lebt und sie bei Alltagsaktivitäten unterstützt. Keinesfalls ist darunter ein Rund-um-die-Uhr-Einsatz einer einzelnen Pflegeperson zu verstehen. Es gilt das deutsche Arbeitsgesetz mit entsprechenden Arbeitszeiten. Um sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die ethischen Fragen im Blick zu behalten, sollten Sie sich vorab gut informiert haben. Vereinbaren Sie hierzu ein Beratungsgespräch beim Pflegestützpunkt der Stadt Freiburg. 3 Unterstützung im Alltag 3.1 Haushalt, Alltag und Betreuung Gerade die Haushaltsführung kann im Alter immer anstrengender werden, auch ohne im eigentlichen Sinne pflegebedürftig zu sein. Es ist selten die Lösung, dass Verwandte dies komplett übernehmen. Manchmal braucht es einfach mehr Unterstützung. Pflegebedürftigen fehlt manchmal der Kontakt zu anderen Menschen, auch außerhalb der Familie. Da kann es schön sein, wenn jemand zum Reden oder zum Spazieren gehen vorbeikommt. Bei Einstufung in einen Pflegegrad können diese Leistungen über die zusätzlichen Betreuungs-, bzw. Entlastungsleistungen abgerechnet werden (125 ). Dienste, die diese Leistungen anbieten, finden Sie hier: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-2146612231/818797/2016-06%20unterst%c3%bctzung%20alltag%20und%20haushalt%202016.pdf (Stand 6/2016) Für die Organisation des Alltags kann es ebenso helfen, wenn Fachleute für Haar- und Fußpflege ins Haus kommen, oder Getränke geliefert werden. Hier sollte bei den einzelnen Dienstleistern konkret nachgefragt werden. 3.2 Essen auf Rädern Auch wenn das selbst gekochte Essen das Liebste ist, Essen auf Rädern ist eine Alternative zum eigenen Kochen. Jeden Tag kann aus verschiedenen Menüs ausgewählt werden und die Essen werden rund um die Mittagszeit ausgeliefert. http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-80586742/818801/essenaufr%c3%a4dern_2016.pdf (Stand 2/2016) 3.3 Hausnotruf Der Hausnotruf bewährt sich bei Menschen, die pflegebedürftig und / oder sturzgefährdet sind. Über eine Gegensprechanlage kann im Notfall der Kontakt zum Hausnotrufdienst hergestellt werden. Dieser ruft dann hinterlegte Telefonnummern an, meist die von Familienangehörigen, Nachbarn oder dem Pflegedienst. So kann z.b. bei einem Sturz schnell Hilfe organisiert werden. Eine Liste mit Hausnotrufdiensten finden Sie hier:

Leitfaden Pflegende Angehörige 7 http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e1765746589/818800/hausnotruf_2015%20.pdf 4 Wann wird was gezahlt - und wenn das Geld nicht reicht? 4.1 Voraussetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung Seit dem 1. Januar 2017 gibt es das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG). Demnach ist im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate gesundheitlich in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist, egal ob es sich um körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen handelt. Je nach Selbständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen stehen fünf Pflegegrade zur Verfügung. In dem nachfolgenden Link wird genauer erklärt, wie sich der Pflegegrad berechnet und wieviel Geld für private Pflege, Pflegedienste oder für den Heimaufenthalt gezahlt wird: http://www.freiburg.de/pb/site/freiburg/get/params_e-1503073428/1046961/pflegeversicherung%20leistungen_2017.pdf 4.2 Und wenn das Geld nicht reicht? Wenn die Zahlungen der Pflegekasse zusammen mit dem Einkommen des Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die notwendigen Pflegeleistungen finanziell zu bewältigen, kann ergänzende Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Das Sozialamt prüft in diesem Fall automatisch, ob Angehörige unterhaltspflichtig sind. Weitere Informationen erhalten Sie dazu beim Amt für Soziales der Stadt Freiburg: https://www.freiburg.de/pb/,lde/-/205348/;amtsid1231152/;tvid234#ankerfo In nachstehendem Link befindet sich der Antrag für die Hilfe zur Pflege: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.fillservlet?knr=08311000-01&template=kf410000fr&query=1&reset=0&print=1&save=0&send=0&import=0&param1=0 8311000-01-0052&a=b.pdf 5 Vorsorge - wenn alles in Ruhe geregelt werden kann Viele von uns wollen mit Vorsorge für den Fall von Pflegebedürftigkeit oder schwerer Krankheit wenig zu tun haben. Klar ist aber, dass solche Verfügungen Angehörige entlasten, wenn schwierige Entscheidungen anstehen und beitragen, dass im eigenen Sinne entschieden werden kann.

Leitfaden Pflegende Angehörige 8 5.1 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patienten*innenverfügung Sinnvoll kann eine Patienten*innenverfügung sein. In medizinischen Notfallsituationen wird meist danach gefragt, um den Behandlungswillen des Patienten oder der Patientin zu ermitteln. Betreuungsverfügungen bestimmen i.d.r. einen Angehörigen oder eine Angehörige, der oder die die geschäftlichen Dinge der zu pflegenden Person regelt, falls diese dazu nicht in der Lage ist. Diese und andere Vorsorgemaßnahmen können jederzeit, noch in gesunden Tagen vereinbart und schriftlich festgehalten werden. Sie sind jederzeit veränderbar. Die einzelnen Formulare befinden sich nachfolgend Formulare. Detaillierte Informationen über die verschiedenen Verfügungen finden sich hier: http://www.bmjv.de/de/themen/vorsorgeundpatientenrechte/betreuungsrecht/betre uungsrecht_node.html 6 Formulare Formulare zum Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung finden Sie auf der Seite Ihrer Krankenkasse. Formular Anmeldung für einen stationären Pflegeplatz oder Kurzzeitpflegeplatz: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.fillservlet?knr=08311000-01&template=020500fr&query=1&reset=1&print=1&save=1&send=1&import=1&param1=083 11000-01-0014&a=a.pdf Formular Ärztliches Zeugnis zur Anmeldung zur stationären Pflege oder Kurzzeitpflege: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.fillservlet?knr=08311000-01&template=020510fr&query=1&reset=1&print=1&save=1&send=1&import=1&param1=083 11000-01-0014&a=a.pdf Formular Vorsorgevollmacht: http://www.bmjv.de/shareddocs/downloads/de/formulare/vorsorgevollmacht.pdf? blob=publicationfile&v=4 Formular Kontovollmacht: http://www.bmjv.de/shareddocs/downloads/de/formulare/konto_und_depotvollmacht.pdf? blob=publicationfile&v=2 Formular Betreuungsverfügung: http://www.bmjv.de/shareddocs/downloads/de/formulare/betreuungsverfuegung.pdf? blob=publicationfile&v=5