INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Betroffene Amtsstellen...2. 1. Allgemeines...3. 2. Grundsätze...4. 3. Vorliegender Nachtragshaushalt...



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Transkript:

1 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung Betroffene Amtsstellen...2 I. Bericht der Regierung...3 1. Allgemeines...3 2. Grundsätze...4 3. Vorliegender Nachtragshaushalt...4 4. Beantragte Nachtragskredite...5 5. Kreditüberschreitungen...10 II. Antrag der Regierung...11 III. Regierungsvorlage...12

2 ZUSAMMENFASSUNG Der erste summarische Nachtrag zum Landesvoranschlag 2001 umfasst sechs Nachtragskredite sowie eine Kreditüberschreitung mit einem zusätzlichen Ausgabenvolumen von CHF 1 271 000. Dabei bilden die Einführung eines Führerscheines im Kreditkartenformat mit zusätzlichen Ausgaben von CHF 284 000 sowie die weitere Inanspruchnahme der Dienste der Wiener Wirtschaftspolizisten mit Zusatzausgaben von CHF 400 000 den Hauptanteil des Kreditvolumens. Diese erste Nachtragskreditvorlage erfolgt zu einem sehr frühen Zeitpunkt und wird dem Landesausschuss zur Genehmigung unterbreitet. Dies deshalb, weil es sich bei sämtlichen Nachtragskreditpositionen um dringliche Aufwendungen handelt, bei welchen eine Beschlussfassung in der Märzsitzung des Landtages aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist. ZUSTÄNDIGES RESSORT Ressort Finanzen (Federführung) ZUSTÄNDIGE AMTSSTELLE Stabsstelle Finanzen

3 Vaduz, 13. Februar 2001 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Nachtragskrediten zu Lasten der Verwaltungsrechnung 2001 zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. ALLGEMEINES Mit Genehmigung des Landesvoranschlags hat der Landtag für das Jahr 2001 einen Ausgabenrahmen von CHF 740.5 Mio. bereitgestellt. Davon entfällt ein Anteil von CHF 628.2 Mio. oder 85 % auf die Aufwendungen des laufenden Haushalts und ein Anteil von CHF 112.3 Mio. oder von 15 % auf die Investitionsrechnung. Die Gesamtrechnung 2001 schliesst nach dem Voranschlag im ordentlichen Verkehr mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 1.1 Mio. ab.

4 2. GRUNDSÄTZE Die Regierung hat im April 2000 in einer Weisung zur Handhabung von Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen folgende Definitionen festgelegt: a) Nachtragskredite Wenn es aufgrund der während des Jahres durchgeführten Kreditüberwachung absehbar ist, dass ein vom Landtag bewilligter Kredit nicht ausreicht, so ist rechtzeitig ein Nachtragskredit zu beantragen. Bei Nachtragskrediten darf der Kredit zum Zeitpunkt der Behandlung durch den Landtag weder tatsächlich noch durch nicht abgerechnete Auftragsvergaben überschritten sein. b) Kreditüberschreitungen Allein die zeitliche Dringlichkeit rechtfertigt es, die vom Landtag bewilligten Kreditlimiten ohne dessen vorgängige Bewilligung zu überschreiten. Aus diesem Grund werden die Kriterien, mit welchen eine Kreditüberschreitung gerechtfertigt ist, wie folgt definiert: - Öffentliches Interesse gebietet ein sofortiges Handeln - Verpflichtung zur umgehenden Leistung von Zahlungen (unabsehbar) - Kreditüberschreitung kurz vor Rechnungsabschluss 3. VORLIEGENDER NACHTRAGSHAUSHALT Der vorliegende erste summarische Nachtrag zum Voranschlag umfasst sechs Nachtragskredite sowie eine Kreditüberschreitung mit einem zusätzlichen Ausgabenvolumen von CHF 1 271 000.

5 4. BEANTRAGTE NACHTRAGSKREDITE Für die nachfolgenden Positionen des Voranschlags 2001 werden aus den genannten Gründen folgende Nachtragskredite beantragt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 024.309.01 Weiterbildung (Gesamtverwaltung) 970 000 50 000 Die verstärkten Bemühungen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität erfordern eine entsprechende Ausbildung der für diese Bereiche zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung. Die in diesem Zusammenhang für den Steuerbereich anfallenden Aus- und Weiterbildungskosten waren bei der Budgetplanung 2001 noch nicht vorhersehbar. Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 110.313.01 Ausrüstung (Landespolizei) 613 000 112 000 110.506.01 Datenverarbeitung (Landespolizei) 770 000 250 000 110.506.02 Anschaffungen (Landespolizei) 855 000 155 000 Bei der Landespolizei wird aufgrund eines Beschlusses des Landtags vom Oktober 2000 eine Sondereinheit zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten und organisierter Kriminalität EWOK geschaffen. Ab 1. März 2001 werden bis Ende Jahr acht Beamte gestaffelt ihren Dienst in dieser Einheit bei der Kriminalpolizei aufnehmen. Die entsprechenden Arbeitsplätze müssen eingerichtet und die Beamten persönlich ausgerüstet werden (Waffe, Funk, Schussweste usw.). Ferner werden

6 zusätzlich Fahrzeuge benötigt, da die Landespolizei nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt. Zwei Beamte der EWOK sind Spezialisten in den Bereichen Datensicherung und Kriminalanalyse. Zur Wahrnehmung ihrer spezifischen Aufgaben sind umfangreiche Neuanschaffungen im Bereich Informatik (Hard- und Software) nötig. Alle diese Kosten konnten aufgrund des Landtagsbeschlusses vom Oktober 2000 nicht bereits im Budget 2001 der Landespolizei berücksichtigt werden. Budgetaufstellung EWOK Kosten Nachtragskredit CHF CHF EDV: Internetfahndung 20'000.00 Analyst Notebook (Kriminalanalyse) 100'000.00 Datensicherung (spezifische Hart- und Software) 80'000.00 Arbeitsplätze (8) 50'000.00 250'000.00 Möblierung: Bürostühle (8 Stk.) 8'931.95 Büroeinrichtungen (6 Arbeitsplätze) 25'476.20 34'408.15 Persönliche Ausrüstung: Kleidung/Bewaffnung/Körperschutz/ Tele-Funk, ca. CHF 14'000 (8 EWOK-Mitarbeiter) Dienstfahrzeuge: 3 Mittelklasswagen 1.8-2.0 L ausgerüstet mit Blaulicht/Funk/Lampen (1 FZ ca. CHF 40'000) Total 112'000.00 120'000.00 516'408.15

7 Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 111.313.00 Schilder, Ausweise (Motorfahrzeugkontrolle) 143 000 284 000 Die EWR-Richtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sieht vor, dass die EWR-Mitgliedstaaten einheitliche Vorschriften betreffend die Führerscheinklassen, die Anforderungen für den Erwerb des Führerscheins sowie die Gestaltung des Führerscheins erlassen. Es sind darin zwei Modelle von Führerscheinen vorgesehen, ein 6-seitiger Führerschein in Papierform sowie ein Führerschein im Kreditkartenformat. Die Regierung hat sich entschieden, lediglich den Führerschein im Kreditkartenformat einzuführen. Nachdem in der Schweiz ebenfalls Bestrebungen bestehen, einen Führerschein im Kreditkartenformat herauszugeben, arbeitet das Land betreffend die Einführung des Führerscheins im Kreditkartenformat eng mit den schweizerischen zuständigen Stellen (asa=vereinigung der Strassenverkehrsämter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein) zusammen. Bereits an der asa-herbstversammlung 1994 wurde ein entsprechendes Lösungskonzept vorgestellt und im Mai 1995 wurde von der asa eine Projektleitungsgruppe unter Einbezug der erforderlichen Fachleute konstituiert. Die asa finanzierte in der Folge sämtliche Aufwände vor mit der Absicht, diese mit dem Vertrieb der Frührerscheinrohlinge zu verrechnen. Nach erfolgter Ausschreibung vergab die asa im Herbst 1999 den Auftrag für die Lieferung der Komponenten und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Führerausweisen im Kreditkartenformat an die Orell Füssli Security Documents AG in Zürich. Da die Absicht bestand, in Liechtenstein den neuen Führerschein im Frühjahr 2000 einzuführen, wurde im Finanzgesetz 2000 ein Betrag von CHF 75 000 für

8 die Führerscheinrohlinge (Bedarf für ca. 4 Jahre) sowie CHF 60 000 für Hardund Software budgetiert. Diese Beträge wurden aufgrund von Angaben der asa festgelegt. Die ersten Muster der Rohlinge wurden dem Urkundenlabor der Kantonspolizei Zürich zur Begutachtung vorgelegt. Das Urkundenlabor stellte grössere Sicherheitsmängel fest, deren Behebung zu erheblichen Mehrkosten führten. Die Behebung dieser Mängel hat zudem eine stärkere Verzögerung der Einführung des Führerscheins im Kreditkartenformat zur Folge. Die Einführung wird voraussichtlich im Monat April/Mai 2001 erfolgen. Am 3. Oktober 2000 unterzeichneten die Verantwortlichen der asa einen Rahmenvertrag mit der Orell Füssli Security Documents AG, in welchem nun die notwendigen Aufwändungen für die Realisierung festgelegt sind. Mit der Bekanntmachung dieses Rahmenvertrags im November 2000 stehen nun die effektiven Aufwändungen fest. Nachdem die Aufwändungen erst seit November bekannt sind, konnten die notwendigen Beträge nicht in das Budget 2001 aufgenommen werden. Für Liechtenstein ergeben sich folgende Kosten: Hardware CHF 45 888 Software CHF 22 645 Projektmanagement (asa, OF) CHF 54 710 Schulung CHF 3 000 Rohlinge, Hologrammfolie und Verb.-Material CHF 137 357 Reserve CHF 20 000 Total CHF 283 600

9 Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 800.365.02 Verschiedenes (Landwirtschaftsamt) 35 000 20 000 Das Projekt LandWirt ist für die einheimische Landwirtschaft ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Eigeninitiative und mehr Eigenverantwortung. Das Projekt ermöglicht den Landwirten durch die Direktvermarktung eine grössere Wertschöpfung für ihre landwirtschaftlichen Produkte. In Liechtenstein gibt es einige wenige Landwirte, welche einen Teil ihrer Produkte erfolgreich direkt vermarkten. Den Schritt in die Direktvermarktung zu wagen, ist für viele Landwirte zu gross und mit zu vielen Risiken verbunden. Dieses Projekt LandWirt kann als Initialzündung wirken, dass vermehrt Landwirte animiert werden, ihr Einkommen mit diesem oder ähnlichen Projekten zu verbessern. Bereits im Jahr 2000 wurde das Projekt LandWirt mit einem Beitrag von CHF 20 000 unterstützt. Die Regierung hat im Januar 2001 beschlossen, dieses Projekt für 2 weitere Jahre (2001 und 2002) mit jeweils CHF 20 000 zu unterstützen. Nach 3 Jahren wird eine Zwischenbilanz gezogen um abzuklären, ob das Projekt vom Staat weiter unterstützt werden muss.

10 5. KREDITÜBERSCHREITUNGEN Für die nachfolgende Budgetposition wird die nachträgliche Genehmigung der Kreditüberschreitung als dringlicher Aufwand beantragt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 110.318.01 Beizug externer Ermittler (Landespolizei) - 400 000 Bei der Ausarbeitung des Voranschlags wurde davon ausgegangen, dass die Ermittlungen und Abklärungen der Wiener Wirtschaftspolizisten mit Ablauf des Kalenderjahres 2000 beendet seien. Aufgrund des Standes der Untersuchungen erweist sich nun jedoch die Fortführung der Dienste bis Ende März 2001 für notwendig. Der Aufwand für die Abgeltung von Überstunden, die Unterkunft und Verpflegung beliefen sich im vergangenen Jahr mit Einschluss der Reisespesen auf rund CHF 1.5 Mio. Für das laufende Jahr muss deshalb noch mit restlichen Kosten von ca. CHF 0.4 Mio. gerechnet werden. Nicht inbegriffen ist in diesem Betrag eine Abgeltung der von der Republik Österreich seit Beginn des Einsatzes weiterbezahlten Besoldungen für die Polizeikräfte.

11 II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den A n t r a g, der Landesausschuss wolle die vorstehend beantragten Nachtragskredite und Kreditüberschreitung für das Jahr 2001 bewilligen und den entsprechenden Finanzbeschluss als dringlich erklären. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

12 III. REGIERUNGSVORLAGE Finanzbeschluss vom... über die Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2001) Der Landesausschuss hat in seiner Sitzung vom... beschlossen: Art. 1 Nachtragskredite Aufgrund von Art. 11 des Finanzhaushaltgesetzes vom 13. November 1974, LGBl. 1974 Nr. 72, werden folgende Nachtragskredite genehmigt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 024.309.01 Weiterbildung (Gesamtverwaltung) 970 000 50 000 110.313.01 Ausrüstung (Landespolizei) 613 000 112 000 110.506.01 Datenverarbeitung (Landespolizei) 770 000 250 000 110.506.02 Anschaffungen (Landespolizei) 855 000 155 000 111.313.00 Schilder, Ausweise (Motorfahrzeugkontrolle) 800.365.02 Verschiedenes (Landwirtschaftsamt) 143 000 284 000 115 000 20 000

13 Art. 2 Kreditüberschreitung Aufgrund von Art. 12 des Finanzhaushaltgesetzes vom 13. November 1974, LGBl. 1974 Nr. 72, wird folgende Kreditüberschreitung als dringlicher Aufwand genehmigt: Konto-Nr. Bezeichnung Budget NK 110.318.01 Beizug externer Ermittler (Landespolizei) - 400 000 Art. 3 In-Kraft-Treten Dieser Finanzbeschluss tritt mit seiner Kundmachung in Kraft. Der Landesausschuss hat diesen Finanzbeschluss als dringlich erklärt.