Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland Weltweit sicher handeln Igor Sufraga, Euler Hermes AG Berlin, 23.09.2016
Start: Der Exportvertrag Inhalt des Vertrags (Auswahl): 1. Beschreibung der Ware bzw. der Leistung 2. Adressen Exporteur und Importeur 3. Preise 4. Lieferzeiten 5. Lieferbedingungen 6. Zahlungsbedingungen 7. Gerichtsstand 8. Erfüllungsort.
Wahl der Zahlungsbedingungen Exporteur Importeur Vorkasse Pre-, Advance- Payment An- und Zwischenzahlungen unwiderrufliches bestätigtes Sicht- oder Nachsichtakkreditiv Exportkreditversicherung? Dokumenteninkasso D/P oder D/A offenes Zahlungsziel 1 Tag bis maximal 10 Jahre günstige Finanzierung anbieten
Vielfältige Risiken bei Exportgeschäften politische Risiken Weisung/ Weisung zum Abbruch Krieg, Aufruhr, Revolution Embargo Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen Mindererlös aus politischen Gründen Konvertierungsund Transferrisiken Fabrikationsbeginn / Einkauf Lieferung Bezahlung Lossagung vom Vertrag Nachweislich ungünstige Umstände (Zahlungseinstellung) Insolvenz des Schuldners Nichtzahlungsfall (protracted default) Vergleich wirtschaftliche Risiken
Exportkreditversicherung Staatliche Exportkreditversicherung Private Exportkreditversicherung Exportkreditgarantien des Bundes Risikosicherung durch - Euler Hermes - Atradius - Coface - Zürich - R+V-Versicherung Gewährleistungsvertrag (Vertrag eigener Art) rechtliche Einordnung Versicherungsvertrag - Einzeldeckung - revolvierende Deckung - Pauschalvertrag (APG, APG-light) übliche Vertragsform(en) Mantelvertrag/Sammelpolice Seite 5
Anwendungsbereich der Hermesdeckungen Weltkarte Marktfähige Risiken Nicht Marktfähige Risiken Derzeit keine Deckungsmöglichkeiten Seite 6
Grundsätzlich zulässige Kreditlaufzeiten Maximal zulässige Kreditlaufzeit nach General Understanding der Berner Union: Einstufung der Exportgüter in 7 Kategorien: Warenkategorie Rohmaterialien, Halbfertigwaren Maximale Kreditlaufzeit Max. 180 Tage Konsumgüter Langlebige Konsumgüter Einzelteile und Komponenten Quasi-Kapitalgüter Kapitalgüter Vollständige Anlagen Max. 180 Tage 180 Tage bis 2 Jahre nach Einzelwert 180 Tage bis 5 Jahre je nach Einzelwert/Lebensdauer Max. 5 Jahre Mindestauftragswerte 5 Jahre und länger Mindestauftragswerte 5 Jahre und länger Seite 7
Kenia DECKUNGSMÖGLICHKEITEN Kurzfristgeschäft Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. Mittel- / Langfristgeschäft Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, ggf. auf Gegengeschäftsbasis. Sicherheiten Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis. Bei mittel-/langfristigen Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind grundsätzlich Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Länderkategorie 6
OECD-Länderkategorien in Afrika Veränderungen der letzten fünf Jahre Verbesserung Verschlechterung Länderkategorien: 1 - nicht vergeben 2-3 - 4-5 - 6-7 - Per 27.02.2015 Seite 9
Deckungsformen Sammeldeckungen Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung-light Revolvierende Lieferantenkreditdeckung Revolvierende Finanzkreditdeckung Rahmenkreditdeckung Einzeldeckungen Fabrikationsrisikodeckung Lieferantenkreditdeckung Finanzkreditdeckung Leistungsdeckung Bauleistungsdeckung Sektorale Sonderbestimmungen Airbusgarantie Projektfinanzierungen Schiffsfinanzierungen Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel und Wasserprojekte Ergänzende Deckungsformen Akkreditivbestätigungsrisikodeckung Avalgarantie (rev.) Beschlagnahmedeckung Leasingdeckung Verbriefungsgarantie Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm Vertragsgarantiedeckung
An die Übernahme von Exportkreditgarantien sind Voraussetzungen geknüpft Förderungswürdigkeit (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die 75 % der Anträge stellen) Risikomäßige Vertretbarkeit Üblichkeit der Vertragsbedingungen Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben Seite 11
Einzeldeckung Exporteur Exportvertrag Lieferung Kaufpreis-Forderung Ausländischer Besteller Absicherung der Forderung Euler Hermes Bonitätsprüfung Seite 12
Bestellerkredit mit Finanzkreditdeckung Und / Oder Exportvertrag/Lieferung ausländ. Besteller Ausländische Bank Exporteur Kaufpreiszahlung bei Lieferung Verpflichtungserklärung Darlehensvertrag / Rückzahlung Finanzierende Bank Rahmenvertrag Hermesdeckung
Seite 14 Einzeldeckungen nach Hauptsektoren In Mio. EUR* * Abweichungen durch Rundungen
Seite 15 Länder mit den höchsten neu übernommenen Deckungen In Mrd. EUR* * Abweichungen durch Rundungen Seite 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Igor Sufraga Euler Hermes Aktiengesellschaft Tel.: 030 2094 5357 E-Mail: Igor.Sufraga@eulerhermes.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34-90 00 info@agaportal.de www.agaportal.de Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Euler Hermes Aktiengesellschaft oder PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Copyright Euler Hermes Aktiengesellschaft www.agaportal.de