Modulprüfung aus Finanzrecht Modulprüfung aus Finanzrecht, 01.10.2012 Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [ 1 P] Welche Aufwendungen kann der Arbeitgeber für externe Bildung seiner Arbeitnehmer geltend machen? Seite 1 von 12
2. Einkommensteuer [2,5 P] Beurteilen Sie die folgenden Sachverhalte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. a) A ist an der A-GmbH zu 30 % beteiligt. Er erhält im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine monatliche Vergütung von EUR 5.000,00. [0,5] b) A leistet an die Versicherung A einmalig EUR 50.000,00 und erhält dafür eine monatliche Rente von EUR 500,00. [1] c) A ist an A-KG zu 60 % beteiligt, welche ausschließlich in der Immobilienvermietung tätig ist. [0,5] d) Der Dienstgeber A-AG leistet für seine Arbeitnehmer Zahlungen an eine Pensionsversicherung in Höhe von jährlich EUR 300,00. [0,5] Seite 2 von 12
3. Einkommensteuer [4 P] A will sein Geld gewinnbringend investieren. Er kauft ein zweistöckiges Haus, welches er umfassend renoviert und vermietet die zwei vorhandenen Wohnungen. Konkret hat A ua beinahe alle Fenster und Heizungsinstallationen ausgetauscht und die Fassade neu gestrichen. a) Wie kann A die Aufwendungen geltend machen? [2,5] b) Durch die Renovierung erwirtschaftet A Verluste. Kann er diese Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen? [1,5] Seite 3 von 12
4. Einkommensteuer [5 P] A ist Rechtsanwalt und macht folgende Positionen in seiner Einnahmen-Ausgabenrechnung sowie als Werbungskosten geltend. Beurteilen Sie die Sachverhalte im Sinne des Einkommensteuergesetzes und begründen Sie Ihre Lösung! a) Abschreibung eines PKW von EUR 10.000,00, Anschaffung des PKW am 01.08.2011 um EUR 48.000,00. Der Anteil der privaten Fahrten beträgt 40%. (Der genaue Abschreibungsbetrag muss nicht errechnet werden) [2,5] b) Provisionen in Höhe von EUR 5.000,00, A möchte jedoch nicht angeben, an wen er diese bezahlt hat [1] c) Mietzinsvorauszahlungen für seine Kanzleiräumlichkeiten für die nächsten vollen zwei Jahre [0,5] d) Darlehenszinsen in Höhe von EUR 5.000,00 aus einem fremdfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an der A-GmbH [1] Seite 4 von 12
5. Körperschaftssteuer [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes und begründen Sie Ihre Lösung. a) Die österreichische A-AG ist zu 50% an der E-GmbH, die B-AG ist zu 20% an der E-GmbH und die C- AG ist zu 10% an der E-GmbH beteiligt. Ist eine Gruppenbildung möglich? Wenn ja, mit wem und warum? [1] b) Im Jahr 2012 erwirbt die E-GmbH eine 100% Beteiligung an der D-AG (als Gruppenmitglied) mit Sitz in Deutschland um EUR 1 Mio. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem unternehmensrechtlichen Eigenkapital und den stillen Reserven beträgt EUR 200.000,00. Wie ist diese Differenz zu behandeln? [1] c) Im Jahr 2013 verliert die D-AG aufgrund eines Produktionsausfalls die Hälfte von ihrem bisherigen Wert. [0,5] d) Im Jahr 2014 verkauft die E-GmbH ihre Beteiligung an der D-AG. [1] Seite 5 von 12
6. Körperschaftsteuer [4 P] Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes. Die Gemeinde A hat im Jahr 2011 - Verluste aus dem Betrieb des Friedhofs und der Friedhofsgärtnerei, - Gewinne aus dem Betrieb eines Eislaufplatzes und aus der Verpachtung einer Land- und Forstwirtschaft, - Verluste aus dem Betrieb eines Radiosenders und Gewinne aus dem Betrieb eines Gaswerkes. Beurteilen Sie die einzelnen Einkunftsquellen und prüfen Sie, ob die Verluste mit den Gewinnen ausgleichsfähig sind. Seite 6 von 12
7. Körperschaftssteuer [2,5] Die Privatstiftung B ist seit drei Jahren an der C-AG mit Sitz in Irland zu 9% beteiligt (KSt in Irland: 12,5%). a) Am Ende des Jahres erfolgt eine Gewinnausschüttung an B. [1,5] b) Ein Jahr darauf veräußert B die Beteiligung mit Gewinn. [1] Seite 7 von 12
8. Umgründungssteuerrecht [2,5] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Umgründungssteuergesetzes. a) Die österreichische Tischler-GmbH A wird am 31.12.2011 auf die österreichische Möbel-GmbH B verschmolzen. Die stillen Reserven betragen EUR 20.000 und sind den Maschinen zuzurechnen. Die Bilanz der Tischler GmbH und der Möbel GmbH zeigt folgendes Bild: Aktivseite Passivseite Maschinen EUR 100.000 Eigenkapital EUR 50.000 Forderungen EUR 150.000 Verbindlichkeiten EUR 200.000 Wie erfolgt die Bewertung in der eigentlichen Verschmelzungsbilanz? [1,5] b) Die Tischler-GmbH A erwirtschaftete im Jahr 2009 einen Verlust und weist daher zum Verschmelzungszeitpunkt einen Verlustvortrag aus. [1] Seite 8 von 12
Teil 2 Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht, Verkehrssteuern, Gebühren [25 Punkte] 9. Umsatzsteuerrecht [6] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht. Geben Sie jeweils Leistungsort und Steuerschuldner an! a) Ein kanadischer Sänger, der keinen Wohnsitz in Österreich hat, tritt bei der privaten Geburtstagsfeier eines Schweizer Juweliers in Wien auf. Wie ist die Umsatzsteuer abzuführen? [2] b) Ein österreichischer Produzent erwirbt die Filmrechte am Roman eines französischen Schriftstellers. [1,5] c) Ein Feinkostversand in Portugal liefert Ziegenkäse und Portwein an den Gastronom X in Salzburg. Den Ziegenkäse bezieht X für sein Restaurant; den Portwein möchte er seinem Schwiegervater zum Geburtstag schenken. [2,5] Seite 9 von 12
10. Umsatzsteuerrecht: [3 Punkte] Ein angestellter Arzt verabreicht in der Ambulanz einer öffentlichen Krankenanstalt eine Infusion, die er aus der allgemein zugänglichen Anstaltsapotheke entnimmt. Beurteilen Sie die Leistung (-en) der Krankenanstalt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht: [3] 11. Gebührenrecht: [2,5 Punkte] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus gebührenrechtlicher Sicht: Die A-AG mietet ein Grundstück, um darauf einen Vergnügungspark zu entrichten. Im Nachbargebäude mietet sie zusätzlich eine Wohnung für den Parkwächter. Beide Verträge werden auf fünf Jahre abgeschlossen. Danach können die Verträge halbjährlich gekündigt werden. Seite 10 von 12
12. Verkehrssteuern: [3 Punkte] a) X und Y planen gemeinsam die XY-AG zu gründen und in deren Rahmen erstmals betrieblich tätig zu werden. Aus diesem Anlass verkauft der Vater des X diesem ein Grundstück (Einheitswert: 150.000; Verkehrswert: 800.000) um 300.000. [1,5] b) Im Zuge der Gründung der XY-AG legt X dieses Grundstück in die Gesellschaft ein. [1,5] 13. Verkehrssteuern: [2,5 Punkte] a) A überträgt seine Aktien an der ABC-AG dem D (bisher kein Gesellschafter der ABC-AG) und erhält als Gegenleistung eine Liegenschaft. [1,5] b) Als neuer Gesellschafter der ABC-AG verzichtet D auf eine zuvor begründete Darlehensforderung gegen die Gesellschaft und übernimmt unentgeltlich ihre Geschäftsführung. [1] Seite 11 von 12
14. Verfahrensrecht [5 Punkte] Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt aus verfahrensrechtlicher Sicht: a) Nachdem er seiner Einkommensteuererklärung entsprechend veranlagt wurde, fällt A auf, dass er die Geltendmachung einiger Betriebsausgaben aus Unachtsamkeit verabsäumt hat. A möchte, dass die vergessenen Betriebsausgaben in seinem ESt-Bescheid berücksichtigt werden und will seine Steuerschuld erst begleichen, wenn ihr der richtige Bescheid zugrunde liegt. [3] b) Var. : A fallen die vergessenen Betriebsausgaben erst auf, als der Bescheid bereits seit mehr als einem Jahr rechtskräftig ist. [2] 15. Finanzstrafrecht [3] a) Der Buchhalter der Z-AG hat Zahlungseingänge nicht verbucht und wird deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Er rechtfertigt sich damit, dass er auf Weisung des Geschäftsführers gehandelt hat. Beurteilen Sie die Strafbarkeit aller Beteiligten: [1,5] b) Var. : Noch bevor die Verkürzung bekannt wird, gibt der Buchhalter beim zuständigen Finanzamt eine Erklärung ab, in der er alle Umstände der Hinterziehung offenlegt. Welche Auswirkungen hat dies auf die Strafbarkeit der beteiligten Personen? [1,5] Seite 12 von 12