Tarifvertrag über Betriebsratsstrukturen vom 13. Februar 2018

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Transkript:

I Tarifvertrag über Betriebsratsstrukturen vom 13. Februar 2018 Zwischen - dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev., vertreten durch den Vorstand, - der AWS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Maic Lindner - der KulinAWO GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Maic Lindner - Salto Drogen- und Suchthilfe Salzgitter ggmbh, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Bitterberg - einerseits - und - ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch die Landesbezirksleitung des Landesbezirks Niedersachsen-Bremen, wird der folgende Tarifvertrag vereinbart: Präambel - andererseits - I o Mit den nachfolgenden Regelungen über die Betriebsratsstruktur soll sichergestellt werden, dass jede/r Arbeitnehmer/in, die/der bei den vertragsschließenden Unternehmen beschäftigt ist und unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt, durch einen Betriebsrat vertreten ist. Ferner soll durch die von 1 BetrVG abweichende Bildung von Betriebsratsgremien nach 3 Abs.1 Nr.1 und Nr.3 BetrVG die Wahl von Betriebsräten erleichtert und die Interessenvertretung der Arbeitnehmer/innen wirksam und zweckmäßig ausgestaltet werden. 1 Geltungsbereich (1) Dieser Tarifvertrag gilt fachlich für alle Einrichtungen, Betriebe, Betriebsteile und einzelne Geschäftsstellen des Arbeiterwohlfahrt Bezirksverbandes Braunschweig ev., der AWO Senioren- und Pflege ggmbh, der AWS GmbH, der KulinAWO GmbH und der Salto Drogen- und Suchthilfe Salzgitter ggmbh. (2) Er erfasst alle Arbeitnehmer im Sinne des 5 Abs. 1 BetrVG, die bei einem der in Abs.1 aufgeführten Arbeitgeber beschäftigt sind. 2 Bildung von Betriebsratsgremien I (1) Die nachfolgend gebildeten betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheiten (Wahlbetriebe) gelten als Betriebe im Sinne des BetrVG. Auf die in ihnen gebildeten Arbeitnehmervertretungen finden die betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und die Rechtsstellung ihrer Mitglieder Anwendung. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Arbeitnehmer/innen, die in den Wahlbetrieben beschäftigt sind, unabhängig davon zu welchem der in 1 Abs.1 aufgeführten Unternehmen sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zur Berufsausbildung beschäftigt werden. (2) Die Bezirksgeschäftsstelle stellt einen eigenständigen Wahlbetrieb dar. Dieser Wahlbetrieb gilt als Hauptbetrieb. Dem Hauptbetrieb sind alle nicht betriebsratsfähigen Betriebsteile, Betriebsstätten und Geschäftsstellen der von 1 Abs.1 erfassten Unternehmen zugeordnet, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen eine andere Zuordnung ergibt. Die zugeordneten Betriebsteile, Betriebsstätten und Geschäftsstellen sind in Abschnitt I der Anlage aufgeführt. Tarifvertrag über Betriebsratsstrukturen Seite 1 von 5

(3) Im Bereich "Senioren und Pflege" stellt jedes Wohn- und Pflegeheim einen Wahlbetrieb dar, für den ein Betriebsrat zu wählen ist. In der Anlage in Abschnitt 11 werden die Wahlbetriebe aufgeführt. Hiervon unberührt bleiben die Sonder- und Übergangsregelungen in 3. (4) Die in Abschnitt 111 aufgeführten Betriebe, Betriebsteile und Betriebsstätten des Bereichs Jugend-& Erziehungshilfen und der Bereich "Gesundheit und psychosoziale Hilfen" bilden zusammen einen einheitlichen Wahlbetrieb. (5) Alle Kindertagesstätten bilden einen einheitlichen Wahlbetrieb. Die einzelnen dem Wahlbetrieb zugeordneten Kindertagesstätten sind in Abschnitt IV der Anlage aufgeführt. 3 Sonder- und Übergangsregelungen (1) In Abweichung von 2 Abs.2 und 3 wird für alle Arbeitnehmer/innen der KulinAWO GmbH unternehmenseinheitlich ein Wahlbetrieb gebildet. Kommt kein Betriebsrat zustande oder entsteht nach den Betriebsratswahlen 2018 eine betriebsratslose Zeit, so sind die nach 2 Abs. 2 und 3 für die Wahlbetriebe gewählten Betriebsräte betriebsverfassungsrechtlich für die in dem jeweiligen Wahl betrieb beschäftigten Arbeitnehmer/innen der KulinAWO GmbH zuständig. (2) Sind in einer Kindertagesstätte, die dem Wahlbetrieb nach 2 Abs.5 zugeordnet worden ist, Personen beschäftigt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu den in 1 Abs.1 aufgeführten Unternehmen stehen, so wählen diese gemäß 3 Abs.1 Nr.5 eine gesonderte Arbeitnehmervertretung. Die betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften über die Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrates, der Amtszeit und der Geschäftsführung gelten entsprechend. Die gesonderte Arbeitnehmervertretung nimmt an den Betriebsratssitzungen des Wahl betriebs Kindertagesstätten mit beratender Stimme teil, sofern auf der jeweiligen Tagesordnung Punkte enthalten sind, die die Beschäftigten betreffen, die von der gesonderten Arbeitnehmervertretung vertreten werden. Besteht die gesonderte Arbeitnehmervertretung aus mehr als einem Mitglied, so wählt sie eine/n Vertreter/in zur Teilnahme an den Betriebsratssitzungen. 4 Anlage Wahlbetriebe (1) Die Anlage Wahlbetriebe ist Bestandteil dieses Tarifvertrages. (2) Die Anlage über die Wahlbetriebe kann von den Tarifvertragsparteien einvernehmlich geändert werden, ohne dass es einer Kündigung dieses Tarifvertrages bedarf. (3) Sollten unternehmerische Entscheidungen zur Errichtung weiterer Betriebsstätten führen, so verpflichten sich die Tarifvertragsparteien die Anlage über die Wahlbetriebe unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieses Tarifvertrages und unter Beachtung der in 2 gebildeten Wahlbetriebsstruktur zu ändern bzw. zu ergänzen. 5 Betriebsratswahl 2018 (1) Für die Betriebsratswahlen in den in 2 festgelegten Wahlbetrieben wird ein einheitlicher Wahltermin am 11.4.und 12.4.2018 festgelegt. (2) Sofern in einem der nach 2 zu bildenden Wahlbetriebe bereits ein Betriebsratsgremium besteht, übernimmt dieses die Bestellung des Wahlvorstandes. Sind für einen zukünftig einheitlichen Wahlbetrieb derzeit unterschiedliche Betriebsratsgremien zuständig, so treten diese Betriebsratsgremien gemeinsam zusammen und bestellen den Wahlvorstand für den zukünftigen Wahlbetrieb. Ist für einen Wahlbetrieb bisher kein Betriebsratsgremium zuständig, so bestellt der bisherige Unternehmensbetriebsrat den Wahlvorstand. 6 Unternehmensbetriebsrat (1) In Abweichung von der Dreistufigkeit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat wird für die in 1 Abs.1 aufgeführten Unternehmen ein einheitlicher Unternehmensbetriebsrat gebildet. (2) Die in den nach 2 gebildeten Wahlbetrieben gewählten Betriebsratsgremien entsenden jeweils zwei Mitglieder in den Unternehmensbetriebsrat. (3) Für den Unternehmensbetriebsrat gelten die 47 bis 53 BetrVG. Seite 2 von 5

7 Schwerbehindertenvertretung Die Schwerbehindertenvertretung wird auf der Ebene des Unternehmensbetriebsrates gewählt. 8 Salvatorische Klausel I Änderungsverpflichtung (1) Sollten in diesem Tarifvertrag Regelungen enthalten sein, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so verpflichten sich die Tarifvertragsparteien unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um die unwirksamen Bestimmungen rechtskonform zu gestalten. Hierbei ist die Zielsetzung des Tarifvertrages zu berücksichtigen. (2) Sollten sich grundlegende Änderungen in der Unternehmensstruktur vor dem 31.12.2018 ergeben, so verpflichten sich die Tarifvertragsparteien unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um diesen Tarifvertrag anzupassen. (3) Die Regelung des Abs.2 ist auch anzuwenden, wenn die aworks GmbH ihren Betrieb aufnimmt. 9 Inkrafttreten (1) Dieser Tarifvertrag ersetzt den Tarifvertrag vom 21.04.2014 und tritt am 01.01.2018 in Kraft. (2) Er kann mit einer Frist von 1 Monat erstmalig zum 28.02.2022 gekündigt werden. Berlin I Braunschweig, den Für den Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. Hannover, den Für ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft f Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Detlef Ahting Gero Kettler Geschäftsfü h rer Für die AWS GmbH Jens Havem'\ Verhandlungs 'hfer Maic Lindner. Geschäftsführer Für die KulinAWO GmbH gen- und Suchthilfe Salzgitter ggmbh Tarifvertrag über Betriebsratsstrukturen Seite 3 von 5

Anlage Abschnitt I: Wahlbetrieb Hauptbetrieb Bezirksgeschäftsstelle AWO Braunschweig e.v., Geschäftsstellen der AWS GmbH, Senioren- und Pflege ggmbh, Arbeitsmarktprojekte Projekt Landmarks Radstation Migrationsberatung Beratungszentrum Gifhorn Zentrum für Erziehungs- und Familienberatung (ZEF) Kontakt - und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) FamS Betreutes Wohnen Braunschweig Betreutes Wohnen Goslar Betreutes Wohnen Wolfenbüttel Betreutes Wohnen Vechelde Betreutes Wohnen Broitzem Abschnitt 11: 11 Wahlbetriebe Wohn- und Pflegeheime 1. WuP Querum / AWO Pflegeteam 2. WuP Glockbergstraße (Helmstedt) 3. WuP Im Kamp (Wolfenbüttel) 4. WuP Am Eickel (SZ Bad) 5. WuP SZ Thiede 6. WuP Krugwiese (Goslar) 7. WuP Am Inselwall (Braunschweig) 8. WuP Heidberg (Braunschweig) 9. WuP Vechelde 10.WuP Goethestraße (Wolfsburg) 11. WuP Königslutter Abschnitt 111: Erziehungshilfe und Sozialpsychiatrie Wohngruppen Querum mit Wohngruppe Hondelage Sozialpädagogische Tagesgruppe Am Anger Lotte - Lemke - Schule WELL (Weiterbildung Lotte-Lemke-Schule) KJF Braunschweig Sozialtherapeutische Einzelbetreuung (STEB & SEF) Institut für ambulante systematische Lösungen Wohngruppen Wolfs hagen Sozialpädagogische Tagesgruppen Wolfshagen Marie - Juchacz - Schule Sozialpsychiatrisches Zentrum Braunschweig Haus am Elm Arche KontaktsteIle (Wolfenbüttel) Arche ABW (Wolfenbüttel) Arche Tagesstätte Salto Drogen- und Suchthilfe Salzgitter Abschnitt IV: Kindertagesstätten KITA Timmerlah KITA Stöckheim KiFaZ Muldeweg KITA IImenaustrasse Seite 4 von 5

KITA Chemnitzstrasse KiFaZ Schefflerstrasse KITA Am Gutshof Kita Detmerode Kita Oberg Kita Westerbeck Kita Volkmarode Kita Triangel Kita Grußendorf Kita Kinderwerk Kita Bad Lauterberg KITA Buntenbock Kita Fremersdorfer Straße Kita Roseliestraße Kita Städtisches Klinikum KiFaZ Stralsunder Ring Kita Querumer Straße Kita Lammer Busch Kita Wendschott Die Tarifparteien sind sich einig, dass weitere neue Kindertagesstätten ab Betriebsaufnahme jeweils dem BR-Kitas zuzurechnen sind. Abschnitt V: KulinAWO GmbH Gelände Bezirksgeschäftsstelle AWO Braunschweig e.v. Zentralküche inkl. Geländefahrer - Kita Ilmenau - Kita Oberg - Kita Volkmarode - Kita Querumer Strasse - Hans-Würz-Schule - Schule Timmerlah WuP Querum inkl. Haus 4 Essenfahrer WuP Helmstedt WuP Wolfenbüttel WuP Salzgitter-Bad WuP Salzgitter-Thiede WuP Goslar WuP Inselwall - Kita Kramerstrasse - Kita Chemnitzstrasse - Kita Fremersdorfer Strasse WuP Heidberg - Kita Stöckheim - Kita Roseliesstrasse - Seniorenfahrer Tagespflege Heidberg WuP Vechelde - Kita Timmerlah WuP Wolfsburg - Kita Detmerode WuP Königslutter Bergcafe APZ Königslutter Tarifvertrag über Betriebsratsstrukturen Seite 5 von 5