Monitoring der Städtebauförderung Monitoring aus der Perspektive des Landes NRW

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Transkript:

Monitoring der Städtebauförderung Monitoring aus der Perspektive des Landes NRW Christian Meyer, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Essen, 24. Juni 2014

Monitoring Monitoring ist ein Überbegriff für alle Arten der unmittelbaren systematischen Erfassung (Protokollierung), Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses [ ]. Dabei ist die wiederholte regelmäßige Durchführung ein zentrales Element der jeweiligen Untersuchungsprogramme, um anhand von Ergebnisvergleichen Schlussfolgerungen ziehen zu können. (Quelle: Wikipedia.org) 2

Evaluation bedeutet, dass irgend etwas (..) von irgend jemand nach irgendwelchen Kriterien in irgendeiner Weise bewertet (wird) (Kromrey 2001: 106). In Bezug auf die Städtebauförderung bedeutet dies: Programme zu hinterfragen, ob und mit welchem Aufwand die Ziele erreicht wurden und welche Wirkungen erzielt werden (vgl. BMFSFJ 1996, Bd. 1: 11). Controlling (deutsches Kunstwort von englisch: to control für steuern, regeln) ist ein umfassendes Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der führungsverantwortlichen Stellen bei der zielgerichteten Beeinflussung bestehender betrieblicher Prozesse. Langfristiges Ziel ist dabei die [ ] Erfüllung des Organisationszwecks im nicht-wirtschaftlichen Bereich. (Quelle: Wikipedia.org) 3

Monitoring aus der Perspektive eines Landes Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Abteilung II Grundsatzfragen der Mobilität, Luftverkehr, Schifffahrt, Logistik, Eisenbahnen, Abteilung III Straßeninfrastruktur und Straßenverkehr Abteilung IV Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungsentwicklung Abteilung V Stadtentwicklung und Denkmalpflege Abteilung VI Bauen ÖPNV 4

Monitoring aus der Perspektive eines Landes Abteilung V Stadtentwicklung und Denkmalpflege Aufgabenbereiche Strategie Förderinstrumente Förderprogrammsteuerung Fachaufsicht Rechtsfragen 5

Städtebauförderung Anlässe nach dem BauGB städtebauliche Missstände zu beseitigen = klassische Stadterneuerung/Sanierung, 136 ff BauGB gepaart mit einer Konzentration sozialer, ökonomischer und ökologischer Probleme = Soziale Stadt, 171 e BauGB gepaart mit evidenten Funktionsverlusten aufgrund des demografischen oder wirtschaftlichen Wandels = Stadtumbau, 171 a d BauGB Potenziale und/oder Chancen für private Investitionen in die Stadt zu unterstützen = attraktive Stadt- und Ortsteilzentren, 171 f BauGB städtebaulichen Denkmalschutz zu betreiben, Erhalt bau- und kulturhistorisch wertvoller Stadtkerne, = städtebaulicher Denkmalschutz 172 BauGB Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau zu sichern und zu stärken = kleine Städte und Gemeinden 6

Integriertes Handlungskonzept ist die Grundlage jeglicher Städtebauförderung - Abgrenzung des Programmgebiets - Formulierung von mehr oder weniger konkreten Zielen - Definition einer Entwicklungsstrategie - Skizzierung von Maßnahmen - Evaluationskonzept 7

Verpflichtung zur Evaluation Art. 104 b Grundgesetz: Pflicht zur Unterrichtung von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Präambel der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung EFRE Verordnung (1023 2006) Nr. 47/48 Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW: Zwischennachweise 8

Programmsteuerung Kommunale Ebene: Reflektion eigenen Handelns, Optimierung lokaler Prozesse, Legitimation Länder/Bund: Programmoptimierung, Rückschlüsse auf Ergebnisse, Legitimation Gemeinsames Ziel: Optimierung der Programmumsetzung Informationsgrundlage zur Programmsteuerung durch Konzepte, Berichte, Vororttermine, Gespräche und Monitoring 9

Monitoring und Evaluation in der nordrheinwestfälischen Stadterneuerung NRW hat eine lange Tradition von prozessbegleitender Evaluation Förderung von integrierten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Erfolgskontrolle muss bereits im Konzept mitgedacht werden Soziale Stadt NRW ist Vorbild 10

Hintergrund Evaluation Soziale Stadt NRW Auftrag des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Evaluation des Landesprogramms Soziale Stadt Antworten auf spezifische Fragen Stand der Umsetzung Wirkungen Perspektiven des Programms Information, Rückkopplung, Optimierung 11

Evaluation SOZIALE Stadt NRW (Chronologie) 2001: Einrichtung des Expertenkreises Evaluation Soziale Stadt NRW (Wissenschaft, Verwaltung und Praxis) Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Evaluation mit vier Bausteinen: Zielentwicklung und Beobachtung der Zielerreichung (Selbstevaluation) Kontextindikatoren zur Stadtteilanalyse (Sozialraummonitoring) Analyse qualitativer Prozesse Fallstudien (Schule, lokale Ökonomie) Gesamtkonzept wird seit Anfang 2003 umgesetzt Evaluationsmodule sind abgearbeitet 12

Evaluation SOZIALE Stadt NRW Quelle: Zimmer-Hegmann/ Sucato 2005 13

Kontextindikatoren Soziale Stadt NRW Start im Jahr 2003 mit Konzeption eines Indikatorensets durch eine Arbeitsgruppe (Wissenschaft, Kommunen, Ministerium) 2009: Auswertung von statistischen Kontextdaten aus den Jahren 2006 2013: Auswertung von statistischen Kontextdaten aus dem Jahr 2009 und Vergleich mit Daten aus der vorangegangenen Studie Keine Daten zum Input und Output Monitoring von Kontextbedingungen von Programmstadtteilen der Sozialen Stadt NRW 14

Kontextindikatoren Soziale Stadt NRW Quelle: Strohmeier & Kersting 2013 15

Rücklauf Kontextindikatoren (von insgesamt 74 Indikatoren) Quelle: Strohmeier & Kersting 16

Kontextindikatoren Soziale Stadt NRW Kontextindikatoren geben Überblick zu Rahmenbedingungen der Stadtteilentwicklung von Programmstadtteilen Entwicklungsdaten geben Hinweise auf Trends der Stadtteilentwicklung allerdings schwierige Datenbeschaffung unterschiedliche Programmgebiete in unterschiedlichem Kontext eingeschränkte Vergleichbarkeit 17

Erkenntnisse aus der Evaluation der Sozialen Stadt NRW Komplexität des Untersuchungsgegenstandes Die hohe Zahl und die Heterogenität der am Programm beteiligten Stadtteile (Programmebene) und Akteure (Stadtteilebene) Enorme Projektvielfalt und Bearbeitung von unterschiedlichen Handlungsfeldern und -ebenen Unterschiedliche Organisations- und Kooperationsstrukturen in den verschiedenen Stadtteilen Offene Zielformulierung der Städtebauförderung Ungünstige quantitative Datenlage (Klein-, Mittel-, Großstadt) Kausalitätsprobleme 18

Fazit: Monitoring der Städtebauförderung aus Ländersicht Das Monitoring der Städtebauförderung ist ein Instrument der Beobachtung. Aussagen zu Wirkungen sind ohne weiteres anhand der Daten nicht möglich und sind Interpretationen der Daten. Monitoring ist weder Evaluation noch Controlling! Monitoring generiert wichtige Grundinformationen für die Evaluation der Städtebauförderung und ist ein Instrument der Programmsteuerung. Monitoring liefert wichtige Daten im Hinblick auf die Legitimation der Städtebauförderung. 19

Fazit: Monitoring der Städtebauförderung aus Ländersicht Ein übergreifendes Monitoringsystem kann Erleichterungen auch für Länder und Kommunen mit sich bringen. Die Erprobung des Instruments erfolgt in einem von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam getragenen Prozess. Das bedeutet, dass das Instrument offen für Weiterentwicklung ist. 20

Kontakt Christian Meyer Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V.2 "Integrierte Stadterneuerung und Demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau" 40190 Düsseldorf Telefon: (02 11) 38 43-5207 Telefax: (02 11) 38 43-935207 E-Mail: Christian.Meyer@mbwsv.nrw.de www.mbwsv.nrw.de 21