Integration gemeinsam meistern - Zusammenhalt stärken Fachliche Einordnung Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache

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Integration gemeinsam meistern - Zusammenhalt stärken Fachliche Einordnung Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache Stand: 30. September 2017 Stabsstelle Schulische Integration von Flüchtlingen

Grundüberzeugung Für Kinder aus Zuwandererfamilien ist die Sprachkompetenz die entscheidende Hürde in ihrer Bildungskarriere. (PISA 2000) Das Beherrschen der Bildungssprache ist der Schlüssel zum Schulerfolg und damit einer gelingenden Integration

Schulisches Gesamtsprachförderkonzept Vorlaufkurse vor der Einschulung Sprachkurse bei Zurückstellung Deutsch & PC an Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil Deutsch-Förderkurse an allgemeinbildenden Schulen Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen Intensivkurse an allgemeinbildenden Schulen Alphabetisierungskurse i.d.r. im Rahmen von Intensivmaßnahmen Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA Integration durch Anschluss und Abschluss) ab dem Schuljahr 2015/16 in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

Strategische Ausrichtung der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA: Integration durch Anschluss und Abschluss) - Bis zu zweijährige Intensivsprachförderung mit berufsorientierenden Inhalten, Kontingent bei Aufnahme über 18 Jahre bis unter 20 Jahren gemäß des Aktionsplans I wo keine Maßnahmen des Bundes greifen. - Flexible Übergangs- und Qualifizierungsmöglichkeiten je nach Eignung, Befähigung, Sprach- und Lernstand (u.a. DSD I PRO, externe Abschlüsse, außerschulische und schulische Übergänge) - Hauptzielrichtung: Übergang in das duale System oder Maßnahmen des HMWEVL wie Wirtschaft integriert, Zugang in Ausbildung auch ohne Abschluss (aber mit hinreichenden Deutschkenntnisse), Möglichkeit der Gleichstellung durch die duale Ausbildung - Fachkräftebedarf/ Integrationsgesetz/ Zusammenhang Integrationskurse: 3 + 2-Regelung bei Ausbildung

Grundsätze einer begabungsgerechten Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache Abgestimmte Förderung der Bildungs- und Fachsprache Trennung von Inklusion und Integration Ressourcenunterstützung der Schulen Abgestimmtes Fort- und Weiterbildungsprogramm Verstärkung der Vernetzung innerhalb der Schulformen und der schulischen und außerschulischen Unterstützungssysteme

Gezielte Qualifikation Aus-, Fort- und Weiterbildungsoffensive: Über 500 Lehrkräften wird der Erwerb der Fakultas DaZ in einjährigen Weiterbildungskursen ermöglicht Über 4.000 Lehrkräfte in Basisqualifikationskursen Fachtage auf regionaler Ebene und auf Landesebene Umfangreiches und abgestimmtes Fortbildungs- und Beratungsprogramm zur Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache Quelle: Hessische Lehrkräfteakademie.

Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen nach Schuljahren (Novemberstatistik) * Migrationshintergrund nach KMK-Definition (nichtdeutsche Staatsangehörigkeit oder nichtdeutsches Geburtsland oder nichtdeutsche Verkehrssprache im häuslichen Umfeld Quelle: Landesschulstatistik, Referat II.3, Hessisches Kultusministerium.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger *an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen *ab dem Schuljahr 2015/16 Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auch in Intensivklassen an beruflichen Schulen und in Sprachförderkursen an Schulen für Erwachsene. Quelle: Aprilabfrage 2010 bis 2015, Referat III.A.2; Sondererhebung Seiteneinsteiger/-innen, Referat II.3, Hessisches Kultusministerium.

Allgemeine Entwicklung der Einrichtung von Intensivklassen bzw. Sprachförderkursen an von 79 Intensivklassen zu weit über 1.300 Intensivklassen Quelle: Aprilabfrage, Referat III.A.2 und Sondererhebung Seiteneinsteiger/innen, Referat II.2.1, Hessisches Kultusministerium.

Aufnahme- und Beratungszentren der Staatlichen Schulämter Sitz in den Staatlichen Schulämtern mit Außenstellen an den 18 Schwerpunktschulen der beruflichen Schulen Steuerung und Qualitätssicherung Beratung und Zuweisung der Seiteneinsteiger/-innen Enge regionale Vernetzung mit den Schulen und weiteren Bildungspartnern

Erwartungen an die Aufnahme- und Beratungszentren der Staatlichen Schulämter Steuerung und Qualitätssicherung Beratung und Zuweisung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Enge regionale Vernetzung mit den Schulen und weiteren Bildungspartnern Leitung/Moderation und Weiterentwicklung der regionalen Netzwerke

Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen, Stand: April 2017 Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) in den Staatlichen Schulämtern Seiteneinsteiger im schulpflichtigen Alter (bis ca. 16 Jahre) Intensivklassen/ Intensivkurse/ Alphabetisierungskurse in den allgemeinbildenden Schulen Seiteneinsteiger im Einstiegsalter ab 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ab 01.01.2016: 3.000 Plätze für Flüchtlinge im Einstiegsalter ab 18. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) ab 01.01.2016: 1.500 Plätze für Flüchtlinge über 20 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Sprachförderkurse an Schulen für Erwachsene Integration nach Begabung in die Regelschulen mit DaZ-Unterstützung Ziel: Erfolgreicher Schulabschluss Ausbildungsstelle (duale Ausbildung) (externer) Schulabschluss Prüfung, ob ggf. Wechsel in eine weiterführende Schulform möglich ist (bei ausreichenden Sprachkenntnissen) Anerkennung vorhandener Abschlüsse, Übergang in weiterführende Systeme Anerkennung vorhandener Abschlüsse (externer) Hauptschulabschluss Realschulabschluss / Abitur Duale Ausbildung Eingliederung in Arbeitsmarkt 12 A R B E I T U N D T E I L H A B E A N D E R G E S E L L S C H A F T

Übergänge von Seiteneinsteiger/-innen an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen *Die Definition der Seiteneinsteiger aus Nicht-EU Flüchtlingsländern hat sich im Oktober 2016 geändert. Quelle: Sondererhebung Seiteneinsteiger/innen, Referat II.3, Hessisches Kultusministerium.

Der Schulische Integrationsplan Maßnahmen teilintegrative Intensivmaßnahmen zur Sprachförderung Übergang vollständige Integration ins Regelsystem mit zusätzlicher Sprachförderung Der Schulische Integrationsplan 1. gezielte Steuerung und Verteilung 2. Ressourcenausstattung 3. Fortbildungs- und Beratungsprogramm

Schulische Angebote - Zur internen Verwendung - Hessisches Kultusministerium - Stabsstelle Schulische Integration von Flüchtlingen Schulen für Erwachsene AGYM, AR, AH, AHR, Hessenkolleg Berufliche Schulen Sekundarstufe II Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB) PuSch B, BÜA 2j. BFS, HBFS, BGYM, FOS, FS Allgemeinbildende Schulen Sekundarstufe II GOS, GYM, KGS/IGS mit GOS Sekundarstufe I H, R, HR, GHR, MSS, KGS, IGS, GYM, PuSch A Primarstufe G, GF, GH, GHF, GHRF, IGS, KGS Förderschulen Sek. II Übergangsmöglichkeiten nach Intensivmaßnahmen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen DSD I (optional) Maßnahmen von Wirtschaftsorganisationen Intensivklassen/- kurse an allgemeinbildenden Schulen - Stand: August 2017 - Entwurf Anerkennung vorhandener Abschlüsse Nichtschülerprüfung (optional) DSD I PRO (optional) Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) a a a Sprachförderkurse an Schulen für Erwachsene Duales System / Ausbildung / Außerschulische Angebote Auswahl an Möglichkeiten Maßnahmen der BA - Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Fim) - Perspektive für Flüchtlinge (PerF) - Einstiegsqualifizierung (EQ) - Assistierte Ausbildung (AsA) - etc. Maßnahmen des Landes - Wirtschaft integriert - Regionale Projekte des HMSI - etc. - Hessischer Handwerkstag - AG Hessischer Industrieund Handelskammern - etc.

Strategische Maßnahmen für den Übergang aus InteA Stärkung der Vernetzung/gegenseitige Information - Vernetzung der FG Bildung und der FG Arbeitsmarkt - Einrichtung einer Steuerungsgruppe aus HMWELV, HKM, HMSI, HMdIuS und BA (monatliche Treffen) - Einbeziehung Expertise Praxisbeirat zur Flüchtlingsbeschulung - Vernetzungsfachtage (u.a. 4. Mai 2017 mit ABZ, Jugendhilfe, Willkommenslotsen, Sozialpädagogen) Bündnis Ausbildung empfiehlt den Ausbildungsbetrieben die Anerkennung des DSD I PRO als sprachliche Zugangsvoraussetzung für eine duale Ausbildung möglichst Übergang in duale Ausbildung ( 3+2-Regel ) bzw. Maßnahmen wie Wirtschaft integriert oder Einstiegsqualifikationsmaßnahmen, dazu Abfrage zur Ausbildungswilligkeit, Praktikumsbedarf Flexibilität, Schaffung von Anschlussmöglichkeiten (z.b. 700 Kontingentplätze BzB zusätzlich im Rahmen des Aktionsplans II)

Das Deutsche Sprachdiplom PRO I als Qualitäts- und Evaluationsinstrument für Intensivklassen Anerkennung als die Sprachliche Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung durch das Bündnis Ausbildung Hessen

DSD I und DSD I PRO in Hessen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nach Schuljahren davon 759 DSD I PRO *Einführung des DSD I PRO für berufliche Schulen Quelle: Referat III.A.2, Hessisches Kultusministerium.

DSD I und DSD I PRO Prüfungsleistungen* in Hessen im bundesweiten Vergleich *Werte auf Einer gerundet Quelle: Referat III.A.2, Hessisches Kultusministerium/ Datenbank DSD LP.

Nichtschülerprüfung in Hessen von Seiteneinsteigern/-innen aus InteA Externer Hauptschulabschluss: 422 erfolgreiche Teilnahmen, davon 159 den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht Externer Realschulabschluss: 22 erfolgreiche Teilnahmen Quelle: Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis.

Und dann gibt es da noch die Angst, dass unser Land mit der Aufnahme vieler Flüchtlinge überfordert sein könnte. Dann gelangt man zu dem Schluss, dass unser Land, seine Institutionen, seine Gesellschaft stark genug sind, diese Herausforderung zu meistern. Joachim Gauck, Bundespräsident a. D. im Interview mit Spiegel Online vom 06.11.2016