A. Vorüberlegungen. I: Menschenhandel hat verschiedene Ausprägungen. Aber: Es handelt sich nur um verschiedene Variationen eines Phänomens

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Transkript:

Konzept für die Erweiterung des Arbeitsfeldes von KOOFRA e.v. um den Bereich der Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft KOOFRA e.v. 2015 1

A. Vorüberlegungen I: Menschenhandel hat verschiedene Ausprägungen Aber: Es handelt sich nur um verschiedene Variationen eines Phänomens KOOFRA e.v. 2015 2

A. Vorüberlegungen II: Analyse hinsichtlich Übereinstimmungen und Unterschieden in den Bereichen MH/A und MH/sex. Ausbeutung Welche Auswirkungen haben etwaige Unterschiede auf Art und Umfang von Unterstützungsarbeit für Betroffene durch die Fachberatungsstellen? KOOFRA e.v. 2015 3

A. Vorüberlegungen 1. Übereinstimmungen: Die den Betroffenen zustehenden Rechte sind nach den europäischen Vorgaben unabhängig von Art oder Ausprägung des Menschenhandels Alle Betroffenen von MH haben Anspruch auf Unterstützung Information/Aufklärung Berücksichtigung ihrer besonderen Situation im Aufenthalts-/Straf- und Sozialrecht KOOFRA e.v. 2015 4

A. Vorüberlegungen 1. Übereinstimmungen: Grundlegende Bedürfnisse sind identisch Unterstützungsleistungen sind immer individuell und bedarfsbezogen kein starres Hilfeprogramm In der konkreten Arbeit werden jeweils unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt KOOFRA e.v. 2015 5

A. Vorüberlegungen 1. Übereinstimmungen: Vorliegen einer spezifischen Notsituation, die gekennzeichnet sein kann von Fehlenden Papieren bzw. aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit Orientierungslosigkeit hinsichtlich Ort oder Sicherheit Fehlenden oder unzureichenden Sprachkenntnissen Keiner oder nicht ausreichender Kenntnis behördlicher Strukturen und des Rechtssystems Fehlendem Zugang zu sicherer Arbeit KOOFRA e.v. 2015 6

A. Vorüberlegungen 2. Unterschiede: Zugang von KOOFRA zu den Betroffenen von MH/A und andersherum muss geebnet bzw. neu geschaffen werden Neue Kooperationen werden notwendig, z.b. in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen Fortbildungsbedarf der Mitarbeiterinnen zu speziellen Aspekten KOOFRA e.v. 2015 7

A. Vorüberlegungen 3. Ergebnis: Gemeinsamkeiten überwiegen die Unterschiede Übertragung weiter Teile des bisherigen Konzepts (MH/sexuelle Ausbeutung) auf Arbeit für Betroffene von MH/A ist sachgerecht / angezeigt Erfolgreiche Struktur und Arbeitsweise kann grundlegend beibehalten werden Lediglich Ergänzung um notwendige Bereiche KOOFRA e.v. 2015 8

A. Vorüberlegungen III. Nachhaltigkeit Konzept soll ressourcenorientiert und - sensibel sein Konzept soll lernfähig sein und offen für Weiterentwicklung Konzept versteht sich als work in progress KOOFRA e.v. 2015 9

A. Vorüberlegungen IV. Integrative Struktur Konzept nutzt erprobte Kenntnisse und Strukturen für Betroffene von MH/A Neue Zielgruppe wird in vorhandene Arbeitsstruktur integriert Neue, bzw. unterschiedliche Bedürfnisse werden wahrgenommen, analysiert und ggfs. neue spezielle Angebote entwickelt. KOOFRA e.v. 2015 10

A. Vorüberlegungen V. Zukunftsausrichtung MH ist ein sich wandelndes Phänomen Formen und Vorkommen können sich verändern Konzept soll Veränderungen mitdenken und anpassbar sein KOOFRA e.v. 2015 11

A. Vorüberlegungen VI. Künftige Zielgruppe Vorkommen von MH/A in vielen Branchen bekannt Angebot KOOFRAs richtet sich an alle erwachsenen Frauen, die potenziell Opfer von MH/A oder wie bisher von MH/sex. Ausbeutung geworden sind Angebot steht männlichen Betroffenen von MH in Ausnahmefällen offen KOOFRA e.v. 2015 12

B. Grundlegende Struktur/Arbeitsweise I Verein KOOFRA e.v. ist unabhängiger Verein finanziert sich überwiegend aus Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg (Bereich Opferschutz) Verein ist konfessionell und politisch unabhängig, nicht weisungsgebunden KOOFRA e.v. 2015 13

B. Grundlegende Struktur/Arbeitsweise II Projektkoordination durch 3 Koordinatorinnen (insgesamt 1,8 Stellen) zuständig für: Betreuungsleitung und - koordination, Anleitung der kulturellen Mediatorinnen Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit Finanzen und Organisation den im Aufbau befindlichen Bereich MH/A KOOFRA e.v. 2015 14

B. Grundlegende Struktur/Arbeitsweise III Kulturelle Mediatorinnen: teilen idealerweise den kulturellen, sprachlichen, sozialen Hintergrund der Klientinnen sprechen die Erstsprache der Klientinnen leisten die konkrete Unterstützungsarbeit mit den Klientinnen sind Wegbegleiterin durch behördliche Strukturen und in das Opferschutznetzwerk zentraler Auftrag: psychosoziale Begleitung und Unterstützung KOOFRA e.v. 2015 15

B. Grundlegende Struktur/Arbeitsweise III Kulturelle Mediation schafft Vertrauen stabilisiert die Klientin schützt vor Isolation leistet kulturelle Übersetzungsarbeit Ziel: Empowerment der Betroffenen von MH i.s. einer (Wieder-) Aneignung von Selbstbestimmung über den eigenen Alltag KOOFRA e.v. 2015 16

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV verschiedene Arbeitsfelder 1. Kontakt zu den Betroffenen 2. Konkretes Angebot an Klientinnen und Arbeit mit ihnen 3. Analyse der Bedarfe u. aktueller Entwicklungen im Bereich MH/A 4. Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeit KOOFRA e.v. 2015 17

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV verschiedene Arbeitsfelder 1. Kontakt zu den Betroffenen ist zentrale Aufgabe des Bereichs: Vermittlung von Erscheinungsformen von MH/A und des Angebots von KOOFRA e.v. an: bereits vorhandene Kooperationspartnerinnen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Krankenhäuser, Polizei, Fachberatungsstellen, Gewerkschaften) Multiplikatorinnen unterschiedlicher Professionen KOOFRA e.v. 2015 18

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV. verschiedene Arbeitsfelder 1. Kontakt zu den Betroffenen Mögliche Multiplikatorinnen sind: Unfallkrankenhäuser/Krankenhäuser, Notfallpraxen Migrations- Freizügigkeits- und Sozialberatungsstellen Beratungsstellen für gewaltbetroffene Menschen (Opferhilfe, Weißer Ring, Frauenhäuser) Strafverfolgungsbehörden (LKAs, FKS, Bundespolizei und StA) Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte m. Tätigkeitsschwerpunkten in den Bereichen Arbeits-, Sozial-, Aufenthalts- und Asylrecht ausgewählte Mitglieder aus den Communities KOOFRA e.v. 2015 19

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV verschiedene Arbeitsfelder 2. Konkretes Angebot an Klientinnen a) enthält beratende, begleitende, psychosoziale und präventive Elemente: Bedürfnisorientierte, personengerechte und anonyme Beratung, Betreuung und Begleitung in der Erstsprache durch kulturelle Mediatorinnen Beratung /Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte KOOFRA e.v. 2015 20

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV. verschiedene Arbeitsfelder 2. Konkretes Angebot an Klientinnen b) Information über und Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten hinsichtlich Leistungen zur Sicherungen des Lebensunterhalts medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung/Krankenversicherung sicherer Unterkunft Entschädigung nach OEG und Leistungen Gesetzlicher Unfallversicherung Aufenthalt Arbeits- und zivilrechtlichen Ansprüchen KOOFRA e.v. 2015 21

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV. verschiedene Arbeitsfelder 2. Konkretes Angebot an Klientinnen c) weitere Angebote Psychosoziale Begleitung und Unterstützung im Strafverfahren Vermittlung in Bildungsmöglichkeiten (Sprach-, Alphabetisierungskurse, Unterstützung bei Bewerbung, Ausbildungsplatz-/Arbeitssuche) KOOFRA e.v. 2015 22

C. Unterstützung Betroffener von MH/A 4. verschiedene Arbeitsfelder 2. Konkretes Angebot an Klientinnen c) weitere Angebote Unterstützung bei Vorbereitungen für den Fall der Rückkehr in das Herkunftsland Rückkehrhilfe, wenn gewünscht Fernbetreuung bei Rückkehr in das Herkunftsland Kontaktaufnahme und Vermittlung zu NROs im Herkunftsland KOOFRA e.v. 2015 23

C. Unterstützung Betroffener von MH/A 4. verschiedene Arbeitsfelder 3) Analyse der Bedarfe u. aktueller Entwicklungen im Bereich MH/A maßgebliche Unterstützungsbedarfe werden erhoben und bestehende Lücken in der Versorgung aufgezeigt bezüglich männlicher Betroffener wird die Beobachtung der Fallentwicklung sichergestellt KOOFRA e.v. 2015 24

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV. verschiedene Arbeitsfelder 4. Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeit a) Netzwerkarbeit Aufbau, Erhalt und Ausbau einer Unterstützungsstruktur für Betroffene von MH/A Ausbau bestehender Kooperationen und Vernetzungen (auch Runder Tisch MH/A) KOOFRA e.v. 2015 25

C. Unterstützung Betroffener von MH/A IV verschiedene Arbeitsfelder 4. Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeit b) Öffentlichkeitsarbeit Vermittlung von Indikatoren hinsichtlich MH/A regionale Presse-und Öffentlichkeitsarbeit Berücksichtigung anderssprachiger Medien, die in Hamburg zugänglich sind KOOFRA e.v. 2015 26

D. Herausforderungen I Inhaftierung Kontaktaufnahme zu Betroffenen von MH besonders schwierig, wenn diese sich in Ausreisegewahrsam, Abschiebe-, Sicherungs- oder Strafhaft befinden gilt in besonderem Maße für Betroffene von MH/A, da sie häufig nicht als solche identifiziert werden Kontakt zu Fachberatung und Zugang zu den garantierten Rechten muss auch Inhaftierten ermöglicht werden KOOFRA e.v. 2015 27

D. Herausforderungen II. Unterbringung Anspruch auf sichere Unterbringung ergibt sich aus MH- Richtlinie Umsetzung für alle Betroffenen schwierig, insbesondere aber für Betroffene von MH/A Öffentliche Unterbringungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft, überfüllt und erfüllen nicht die Sicherheitsanforderungen mit zuständiger Behörde wird nach Lösungen gesucht KOOFRA e.v. 2015 28

D. Herausforderungen III. Strafverfahren Kopplung der Unterstützungsleistungen (Aufenthalt, Alimentierung, unterstützende Leistungen) an Aussagebereitschaft und Strafverfolgung ist problematisch KOOFRA e.v. 2015 29

D. Herausforderungen IV. Entschädigung Durch restriktiven Gewaltbegriff im Opferentschädigungsgesetz (OEG) keine Entschädigung, wenn MH auf psychisch vermitteltem Zwang basiert Neues Soziales Entschädigungsrecht (SER) will Situation der Betroffenen von MH berücksichtigen Bis zur Einführung des neuen SER sind Lösungen für jetzige Betroffene zu finden KOOFRA e.v. 2015 30

Die vollständige Umsetzung der Menschenhandelsrichtlinie und der Europaratskonvention gegen Menschenhandel muss zügig erfolgen, damit allen Betroffenen von Menschenhandel der Zugang zu den ihnen zustehenden Rechten ermöglicht wird. KOOFRA e.v. 2015 31