Förderprogramm NAB Roger Keller Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Regionenleiter Aarau 10. September 2014
Förderprogramme: Erfordern eine ganzheitliche Betrachtung Bank Bauherr! Förderprogramme sind ein willkommenes Hilfsmittel. Förderprogramme der NAB: Renovations- & MINERGIE-Hypothek 2 10.09.2014 Förderprogramm NAB
Warum renovieren? 3
Warum renovieren? Werterhaltung Kleine Instandsetzungen Erneuerung von Teppich, Wandbeläge, etc. 4
Warum renovieren? Teilerneuerung Grosse Instandsetzungen Weitergehende Massnahmen Innenausbau, Bad/WC, Küche, etc. 5
Warum renovieren? Umfassende Erneuerung Meistens nach 40 50 Jahren notwendig Erneuerung Gebäudehülle, Installationen 6
NAB Produktlösung 1. NAB-Renovations-Hypothek Die Renovations-Hypothek der NAB Zinsbonus von bis 0.50 % auf CHF 250'000 Laufzeit 2 5 Jahre Auf allen Hypothekarmodellen der NAB Alle Renovationen unabhängig davon, ob energiewirksam oder nicht 7
NAB Produktlösung MINERGIE -Hypothek 2. MINERGIE -Hypothek Was ist MINERGIE? Gebäudelabel für Neubauten und Sanierungen MINERGIE -Standard, MINERGIE -P, MINERGIE -A, MINERGIE -ECO, MINERGIE -A- ECO, MINERGIE -P-ECO Neubau und Renovation MINERGIE -Förderungsbeiträge des Kantons Aargau bis maximal CHF 50'000 Die MINERGIE -Hypothek der NAB Zinsbonus von bis 0.50 % auf CHF 250'000 Laufzeit 2 5 Jahre Auf allen Hypothekarmodellen der NAB Voraussetzung: MINERGIE -Zertifikat 8
Berechnungsbeispiel Renovations-Hypothek Familie, wohnhaft in Baden, verheiratet, reformiert Ausgangslage Steuerbares Einkommen CHF 110'000 Steuerbares Vermögen CHF 250'000 Renovation Fenster, Estrich und Dach CHF 100'000 Kundennutzen Förderbeitrag "Das Gebäudeprogramm" CHF 8'000 Zinsvergünstigung auf Hypothek über 5 J. CHF 2'500 Total kumulierte Vergünstigungen CHF 10'500 Nicht berücksichtigt in diesem Beispiel sind die steuerlichen Auswirkungen 9
Steuerliche Aspekte Liegenschaftskosten Grundsatz: Unterscheidung wertvermehrende / werterhaltende Kosten Werterhaltende Kosten Sind «normaler» Unterhalt Können beim steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden Wertvermehrende Effektive Unterhaltskosten Kosten Sind Investitionen Können nur bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden 10
Steuerliche Aspekte Unterscheidung Unterhaltskosten (Beispiel) Ersatz Küchenkombination CHF 30'000 Beispiel 1 Ersatz im gleichen Umfang Beispiel 2 Bisherige Kombination hatte einen tieferen Qualitäts-/ Komfortstandard Beispiel 3 Bisherige freistehende Einrichtungen CHF 30'000 Unterhalt CHF 0 Investition CHF 20'000 Unterhalt CHF 10 000 Investition CHF 15'000 Unterhalt CHF 15'000 Investition 11
Steuerliche Aspekte Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten Grundsatz: Es sind nur werterhaltende Kosten abziehbar (Basis bildet das Merkblatt des kantonalen Steueramtes Aargau) Pauschale Unterhaltskosten Alter Liegenschaft 10 Jahre alt 10 % des Eigenmietwerts Effektive Effektive Unterhaltskosten sämtliche effektive Kosten sind abziehbar > 10 Jahre alt 20 % des Eigenmietwerts 12
Steuerliche Aspekte Staffelung Renovationen Keine Renovation Keine Staffelung Staffelung Steuerbares Einkommen 110'000 Steuerbares Einkommen 110'000 Renovation 100'000 Steuerbares Einkommen 10'000 Steuerbares Einkommen 110'000 Renovation 50'000 Steuerbares Einkommen 60'000 Renovation 50'000 Steuerbares Einkommen 60'000 CHF 15 900 CHF 15 900 CHF 40 CHF 15 900 CHF 4 900 CHF 4 900 CHF 31 800 CHF 15 940 CHF 9 800 Reduktion Steuerbelastung CHF 6 140 13
Steuerliche Aspekte Grundstückgewinnsteuer Grundsatz: Es sind nur wertvermehrende Kosten abziehbar (Basis bildet das Merkblatt des kantonalen Steueramtes Aargau) Effektive Berechnung Verkaufspreis - Kaufpreis - wertvermehrende Investitionen - Kosten für Erwerb / Veräusserung = Basis für Steuerberechnung Pauschale Berechnung Verkaufspreis - Pauschalbetrag (gemäss Steuergesetz 105) = Basis für Steuerberechnung 14
Berechnungsbeispiel Kundennutzen Effektiv Verkauf 2014; Verkaufspreis CHF 580'000 Erwerb 1995; Kaufpreis - CHF 390'000 Aufwendungen - Notariats-/Grundbuchkosten - CHF 2'400 - Mäklerprovision - CHF 12'000 Steuerbarer Gewinn CHF 175'600 Grundstückgewinnsteuer ❶ CHF 19 300 Pauschal Erwerb 1995; Kaufpreis CHF 390'000 Verkauf 2014; Verkaufspreis CHF 580'000 pauschalierter Wert (71% gemäss Steuergesetz) - CHF 411 800 Steuerbarer Gewinn CHF 168 100 Grundstückgewinnsteuer ❶ CHF 18 500 ❶ 11% bis zum vollendeten 20. Besitzjahr 15
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