(Die Randnummern entsprechen dem Hauptteil) I. Der Angeklagte ist nicht erschienen 1) Handelt es sich um ein Strafbefehlsverfahren, so wird der Einspruch gegen den Strafbefehl als unzulässig verworfen ( 412 S. 1, 329 StPO). u Der Antrag lautet: Es wird beantragt, den Einspruch des Angeklagten als unzulässig zu verwerfen und ihm die Kosten aufzuerlegen. t 2) Es liegt eine Anklageschrift vor und soll Sitzungsstrafbefehl beantragt werden. u a) (Antrag auf Geldstrafe): Es wird beantragt, die heutige Hauptverhandlung gegen den Angeklagten auszusetzen und gegen ihn wegen der in der Anklageschrift vom [...] näher bezeichneten Tat durch Strafbefehl gemäß 408 a StPO eine Gesamt Geldstrafe von [...]Tagessätzen zu je [...] Euro festzusetzen mit Bewilligung von Raten in Höhe von je [...] Euro monatlich 20 22 Hinsichtlich der Gesamtstrafe wird die Festsetzung folgender Einzelstrafen beantragt: t u b) eventuelle Nebenanträge: Es wird ferner beantragt, die Fahrerlaubnis zu entziehen, den Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist von [...] Monaten für die Erteilung der Fahrerlaubnis anzuordnen, folgende in der Anklageschrift aufgeführter Gegenstände einzuziehen: [...] t u c) Antrag bei einer Freiheitsstrafe: Es wird beantragt, die heutige Hauptverhandlung gegen den Angeklagten auszusetzen, ihm gemäß 408 b Abs. 1 StPO einen Pflichtverteidiger zu bestellen und gegen ihn wegen der in der Anklageschrift vom [...] näher bezeichneten Tat durch Strafbefehl gemäß 408 a StPO eine 157
eine Gesamt Freiheitsstrafe von [...] festzusetzen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird) Hinsichtlich der Gesamtstrafe wird die Festsetzung folgender Einzelstrafen beantragt: Im Falle der Strafaussetzung zur Bewährung wird angeregt, die Bewährungszeit auf [...] Jahre festzusetzen, dem Angeklagten einen Bewährungshelfer beizuordnen, und folgende Auflage zu erteilen: Zahlung einer Geldbuße in Höhe von [...] Euro an die Staatskasse in monatlichen Raten zu je [...] Euro, einer Geldauflage in Höhe von [...] in monatlichen Raten von je [...] Euro an eine gemeinnützige Organisation. 25 27 29 64 [eventuelle Nebenanträge wie bei der Geldstrafe] t 3) Antrag auf Vertagung und Vorführung zum nächsten Termin: u Ich beantrage, die Hauptverhandlung zu vertagen, einen neuen Termin von Amts wegen zu bestimmen und den Angeklagten zu diesem Termin vorführen zu lassen. t 4) Antrag auf Vertagung und Haftbefehl gemäß 230 StPO: u Ich beantrage, die Hauptverhandlung zu vertagen, einen neuen Termin von Amts wegen zu bestimmen und gegen den Angeklagten Haftbefehl gemäß 230 Abs. 2 StPO zu erlassen. t 5) Antrag auf Vertagung und Haftbefehl gemäß 112 StPO: u Ich beantrage, die Hauptverhandlung zu vertagen, einen neuen Termin von Amts wegen zu bestimmen und gegen den Angeklagten Haftbefehl gemäß 112 StPO zu erlassen. t II. Zeuge ist unentschuldigt nicht erschienen u Ich beantrage, gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld von 150, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft zu verhängen und ihm die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen. t 158
III. Antrag auf Protokollierung nach 183 GVG u Ich beantrage die Aussage des Zeugen Müller gemäß 183 GVG wörtlich zu protokollieren, weil der Anfangsverdacht besteht, dass sich der Zeuge Müller einer vorsätzlichen Falschaussage in dieser Hauptverhandlung strafbar gemacht hat. Der Zeuge hat erklärt, der Angeklagte sei am Tattage bei ihm gewesen. Man habe gemeinsam einen Videofilm geschaut. Um welchen Film es sich konkret gehandelt habe, konnte der Zeuge auch auf Nachfrage nicht angeben. Die Aussage steht im Widerspruch zu den Aussagen der unbeteiligten Zeugen, die den Angeklagten eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert haben t IV. Nachtragsanklage Der Angeklagte (Personalien) u Nachtragsanklage 97 166 wird weiter angeklagt, am 10.10.2015 in Wuppertal eine fremde bewegliche Sache einem anderen weggenommen zu haben, in der Absicht sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, indem er im Kaufhof in Wuppertal-Barmen ein blaues Polohemd der Marke Boss im Werte von 47.- Euro entwendete. Vergehen strafbar gemäß 242, 74 StGB Das sichergestellte Polohemd unterliegt der Einziehung. Beweismittel: 1. Geständnis des Angeklagten 2. Augenscheinsobjekt: sichergestelltes Polohemd der Marke Boss Es wird beantragt, die Nachtragsanklage in das Hauptverfahren gegen den Angeklagten vor dem Amtsgericht Wuppertal wegen Diebstahls (Aktenzeichen:) einzubeziehen. Unterschrift t 159
188 V. Befangenheitsantrag u Staatsanwaltschaft Aktenzeichen/Datum In der Strafsache gegen Paul Hartmann wegen Diebstahls lehne ich den Richter am Amtsgericht Müller wegen der Besorgnis der Befangenheit ab Richter am Amtsgericht Müller hat in der Hauptverhandlung noch vor Aufruf der Sache in Gegenwart des Verteidigers bei dem Unterzeichner als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren gemäß 153 StPO einzustellen. Auf die Erklärung des Unterzeichners, dass er zu diesem Zeitpunkt einer solchen Verfahrensweise nicht zustimme, hat Richter am Amtsgericht Müller hörbar erklärt, dass die Anklageschrift sowieso nicht viel tauge und auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft einen offensichtlich unqualifizierten Sitzungsvertreter schicke, zeige, dass sie die Sache verloren gebe. Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich neben meiner obigen Erklärung auch auf die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters Die Äußerung begründet bei verständiger Würdigung berechtigte Zweifel an der Neutralität des abgelehnten Richters. t 257 295 VI. Einstellungsantrag 206a/260 u Ich beantrage, das Verfahren gemäß 260 Abs. 3 StPO einzustellen, weil Verjährung eingetreten ist. t VII. Einbeziehung einer Verurteilung und Gesamtstrafenbildung u Ich beantrage, den Angeklagten für den Diebstahl zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 und für den Betrug zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 zu verurteilen und unter Einbeziehung der Verurteilung vom 10.12.2015 (24 Ds 28 Js 610/15) eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätze zu je 10 zu bilden. t 160
VIII. Nebenantrag: Haftfortdauer u Ich beantrage, den Angeklagten wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten zu verurteilen. 297 Außerdem beantrage ich, unter Umstellung des Haftbefehls auf den Vorwurf des Diebstahls im besonders schweren Fall, Haftfortdauer gegen den Angeklagten anzuordnen. t IX. Nebenantrag 69,69a StGB u Ich beantrage den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 zu verurteilen. Außerdem beantrage ich, seine Fahrerlaubnis zu entziehen, den Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist von 6 Monaten anzuordnen. t X. Adhäsionsantrag u Ich beantrage außerdem, den Angeklagten zur Leistung von 1.000 Euro Schmerzensgeld sowie 700 Euro Schadenersatz für die zerstörte Brille und die zerstörte Jacke an den Nebenkläger zu verurteilen. t XI. Einbeziehung Jugendstrafrecht u Ich beantrage, den Angeklagten unter Einbeziehung der Verurteilung vom 20.12.2015 (Aktenzeichen ) zu 2 Wochen Jugendarrest zu verurteilen. XII. Freispruch und Entschädigung u Ich beantrage den Angeklagten freizusprechen. Die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten sind der Staatskasse aufzuerlegen Es wird weiter beantragt, gemäß 8 StrEG festzustellen, dass der Angeklagte für einen durch die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis in der Zeit vom 1.2.2015 bis zum 30.6.2015 erlittenen Vermögensschaden nach 2 StrEG zu entschädigen ist. t 303 320 328 352 161
362 XIII. Freispruch /Versagung der Entschädigung u Des weiteren beantrage ich gemäß 8, 5 Abs. 2 StrEG festzustellen, dass der Angeklagte für einen durch die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis in der Zeit vom 1.2.2015 bis zum 30.6.2015 erlittenen Vermögensschaden nicht zu entschädigen ist, weil er diese Maßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat. t Notiz- und Plädoyerformulare: Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Formulare sind dazu gedacht, dass Sie sie kopieren und jeweils für Ihre Notizen verwenden. Sie stellen natürlich ein sehr floskelhaftes Gerippe dar und sollen Ihnen lediglich über anfängliche Schwierigkeiten hinweghelfen. 162