Sozialer Wohnungsbau Vorstellung der neuen Wohnraumförderrichtlinien. Prof. Olaf Langlotz / Jochen Schwarz / Michael Köhler

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Transkript:

Sozialer Wohnungsbau 2016 - Vorstellung der neuen Wohnraumförderrichtlinien Prof. Olaf Langlotz / Jochen Schwarz / Michael Köhler congress centrum neue Weimarhalle am 16. Juni 2016

Programmablauf 1. Begrüßung und Einleitung 2. Änderungen und Neuerungen Innenstadtstabilisierungsprogramm 3. Änderungen und Neuerungen Modernisierungsrichtlinie - Mietwohnungen 4. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum (neu) 5. Pause 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm (neu) 7. Thüringer Sanierungsbonus 2

Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Finanzielle Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung in 2016/17 3. Innenstadtstabilisierungsprogramm 4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen 5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum (neu) 6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm (neu) 7. Thüringer Sanierungsbonus 3

1. Rechtsgrundlagen (Auszug) 1. Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) 2. Wohngeldgesetz (WoGG) 3. Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung II. BV) 4. Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen (Wohnflächenverordnung- WoFlV) 5. Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV) 4

1. Rechtsgrundlagen (Auszug) 6. DIN 18040-2 7. Förderrichtlinien a) Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP b) ThürModR- Mietwohnungen c) Thüringer Barrierereduzierungsprogramm ThürBarR d) ThürModR- Eigenwohnraum Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2016 S. 691-714 f) Thüringer Sanierungsbonus Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2014 S. 1103-1108 5

2. Finanzielle Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung in 2016/17 Mittel des Wohnungsbauvermögen (Auszug aus dem Wirtschaftsplan) Bezeichnung Verpflichtungsrahmen 2016/2017 Anzahl der möglichen Wohneinheiten pro Jahr Darlehen für Mietwohnungsmodernisierung und Instandsetzung 16.000.000 370-405 Darlehen für die Innenstadtstabilisierung (ISSP) 26.000.000 245-270 Darlehen für Wohneigentum (Mod) 4.000.000 110-130 Zuschüsse für Mietwohnungen (ThürBarR) 5.000.000 500 Fördervolumen gesamt: 51.000.000 1.225-1.305 6

2. Finanzielle Ausstattung der Sozialen Wohnraumförderung in 2016/17 Zu den Mitteln aus dem Wohnungsbauvermögen werden aus dem Landeshaushalt für 2016 9 Mio. Euro und 2017 14 Mio. Euro zur Finanzierung der Wohnungsbauförderung bereitgestellt. Damit stehen insgesamt im Jahr 2016 60 Mio. Euro und 2017 65 Mio. Euro für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. 7

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Ziele hat das Förderprogramm? Schaffung von ansprechendem und angemessenem Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten Erwerb von Belegungsrechten Entlastung bei der Wohnungsnachfrage in angespannten Wohnungsmärkten herbeiführen (Definition des angespannten Wohnungsmarktes nach Richtlinie: alle Gebiete in denen die Versorgung einer oder mehrere Zielgruppen im Sinne des 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürWoFG mit Wohnraum zu angemessen Mieten nicht in ausreichender Weise gewährleistet ist. Unterstützung des energetischen Bauens 8

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Was wird gefördert? Neubau vom Miet- und Genossenschaftswohnungen Um- und Ausbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen 9

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken Bauherren müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen 10

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Zielgruppe als Mieter soll erreicht werden? Wohnraum soll nur für Wohnungssuchende gefördert werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des 10 ThürWoFG nicht übersteigt (Stichwort: Wohnberechtigung) 11

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Zielgruppe als Mieter soll erreicht werden? Einkommensgrenzen Thüringen nach 10 ThürWoFG Angaben in Euro Einkommensgrenzen bereinigtes Einkommen Werbungskosten (mindestens; tatsächliche können höher sein) Sozialabgaben Einkommen - Brutto jährlich mtl. 30% jährlich monatlich Einpersonenhaushalt 14.400 Zweipersonenhaushalt 21.600 je weitere Person 5.000 je Kind 1.000 Modellrechnungen: Zweipersonenhaushalt ohne Kind 21.600 1.800 2.000 6.480 30.080 2.566 Zweipersonenhaushalt mit Kind 22.600 1.883 1.000 6.780 30.380 2.566 Dreipersonenhaushalt mit einem Kind 27.600 2.300 2.000 8.280 37.880 3.156 Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern 33.600 2.800 2.000 10.080 45.680 3.807 Privathaushalte mtl. Netto Quelle: TLS Jahr insges. > 900 900-1.300 1.300-1.500 1.500-1.700 1.700-2.000 2.000-2.600 2.600-3.200 3.200 und mehr sonstige 2014 1.109 145 196 99 88 116 164 114 179 8 in % 13,07 17,67 8,93 7,94 10,46 14,79 10,28 16,14 Summen: 47,61 58,07 72,85 83,13 12

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wo wird gefördert? das Grundstück muss in einem Sanierungsgebiet, einem Erhaltungsgebiet oder Kerngebiet liegen oder es handelt sich um ein Recyclinggrundstück (nach Abriss) oder es handelt sich um ein Grundstück, welches aus begründeten städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen geeignet ist 13

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie werden die Fördervorhaben ausgewählt? Auswahl der Vorhaben erfolgt im Rahmen einer Programmaufstellung dabei werden die angemeldeten Vorhaben unter städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet Anmeldung von Vorhaben erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt (Verwendung des amtlichen Formblattes unter Beifügung eines Votums der Gemeinde zum Vorhaben und eines Nachweises des Bedarfs an den zu fördernden Wohnungen) erst nach Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm erfolgt die konkrete Antragstellung 14

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Vorgaben gibt es bei der Miete? die höchstzulässige Miete wird bei der Bewilligung festgesetzt sie darf grundsätzlich nicht über den Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete oder den der angemessenen Miete hinausgehen in begründeten Einzelfällen kann eine höhere Miete zugelassen werden der Bauherr hat sich zu verpflichten bis zum 31. Oktober 2031 (Bewilligungen aus 2016) oder für die Dauer der Belegungsbindung keine Mieterhöhungen zu verlangen auf Antrag kann einer Mieterhöhung zugestimmt werden, wenn der Bauherr die Mieterhöhung nicht selbst zu vertreten hat 15

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie hoch ist die angemessene Miete? Kategorie Gemeinden angemessene Miete in /m² Wohnfläche I Erfurt, Jena und Weimar 5,50 II Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, 5,30 Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Sondershausen, Sonneberg und Suhl (Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern Stand: 30.06.2014) III in allen übrigen Gemeinden 4,90 16

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Vorgaben gibt es bei der Belegungsbindung? Wohnungen unterliegen bis zum 31. Oktober 2031 (Bewilligung aus 2016) der Belegungsbindung Wohnungen in einem Sanierungsgebiet, Erhaltungsgebiet oder Kerngebiet sind von der Belegungsbindung befreit der Bauherr kann sich verpflichten für die geförderten Wohnungen eine um fünf Jahre längere Belegungsbindung einzugehen 17

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie wird gefördert? Baudarlehen (Annuitätendarlehen) Tilgungszuschüssen (neu) Baukostenzuschuss (neu) 18

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Förderhöhe: Zinsen: bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten (bisher: Förderhöchstsätze 800, 900 oder 1.000 /m² Wohnfläche je nach Ausstattung der Wohnung) zinsfrei bis zum 15. Jahr der Laufzeit 3 v. H. ab 16. Jahr der Laufzeit neu: Ermessensregelung, dass auf die Erhöhung ab dem 16. Jahr ganz oder teilweise verzichtet werden kann Tilgung: Laufzeit: mindestens 2 v. H. nach einem tilgungsfreien Jahr abhängig von Annuität und Restschuld 19

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Verwaltungskosten: 1,5 v. H. einmalig (= Auszahlungskurs 98,5 v. H.) 0,5 v. H. p.a. erste Hälfte der Laufzeit des Darlehens 0,25 v. H. p.a. zweite Hälfte der Laufzeit des Darlehens 20

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Höhe der Tilgungszuschüsse: 15 v. H. bei freiwilliger Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung um fünf Jahre (von 15 auf 20 Jahre) 10 v. H. bei einer barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattung der zu fördernden Wohnungen 10 v. H. bei einer Unterschreitung der Grenzwerte der EnEV um mindestens 40 v. H. 21

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Berechnung der Tilgungszuschüsse: Tilgungszuschüsse werden jeweils auf den Darlehensteil gewährt der auf die geförderten Wohnungen entfällt, bei denen die genannten Voraussetzungen erfüllt sind Berechnungsbasis ist dabei die jeweilige Wohnfläche Summe der Tilgungszuschüsse ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden 22

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Wie erfolgt die Gewährung des Baukostenzuschuss? Wird im Rahmen der Aufwands- und Ertragsberechnung eine notwendige Bewilligungsmiete errechnet, die über die ortsübliche Vergleichsmiete oder die angemessene Miete hinausgeht, wird ein Baukostenzuschuss in der Höhe gewährt, wie dieser zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist. Der Baukostenzuschuss ist hierbei auf maximal 15 v. H. der Gesamtkosten zu begrenzen. Der Baukostenzuschuss ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden. 23

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten beträgt o in besonders begründeten Fällen (z. B. für Baudenkmäler) kann eine geringere Eigenleistung zugelassen werden, jedoch nicht weniger als 10 v. H. der Gesamtkosten 24

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenkapitalverzinsung und Mietausfallwagnis: in die Aufwand und Ertragsberechnung kann eine Eigenkapitalverzinsung und ein Mietausfallwagnis in Höhe von jeweils maximal 2 v. H. einbezogen werden sollte der maximale Baukostenzuschuss zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete nicht ausreichende sein, so ist die Eigenkapitalverzinsung soweit abzusenken, wie dies zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist mögliche Mindererträge sind durch den Bauherren anderweitig abzudecken; dies ist entsprechend gegenüber der Bewilligungsstelle glaubhaft zu machen 25

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Bewirtschaftungskosten: für die Bewirtschaftungskosten sind die nach 24 und 26 bis 28 II. BV zulässigen Beträge anzusetzen 26

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche neuen Anforderungen werden an die Planung und Aufführung der Gebäude gestellt? Erhöhung der Baukostenobergrenzen: bis 1.600 Euro Bauwerkskosten je m² Wfl. gemäß DIN 276 bis 1.800 Euro Bauwerkskosten je m² Wfl. bei barrierefreier Ausstattung bis 2.000 Euro Bauwerkskosten je m² Wfl. bei behindertengerechter Ausstattung (bisher: 1.400, 1.500 und 1.600 Euro je m² Wfl.) Kostenobergrenzen können in begründeten Fällen überschritten werden 27

3. Innenstadtstabilisierungsprogramm Welche neuen Anforderungen werden in Bezug auf die Gebäudeenergieeffizienz gestellt? Grenzwerte der EnEV müssen eingehalten werden in der Richtlinie keine Verschärfungen zur EnEV Kosten von Maßnahmen die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen, müssen für ein Energieeffizienz-Monitoring ausgewiesen werden 28

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Ziele hat das Förderprogramm? Gebrauchswert von Wohnungen wiederherzustellen und zu erhöhen sozial adäquate Mieten zu erreichen Erwerb von Belegungsrechten Entlastung bei der Wohnungsnachfrage in angespannten Wohnungsmärkten herbeiführen (Definition des angespannten Wohnungsmarktes nach Richtlinie: alle Gebiete in denen die Versorgung einer oder mehrere Zielgruppen im Sinne des 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürWoFG mit Wohnraum zu angemessen Mieten nicht in ausreichender Weise gewährleistet ist. Unterstützung des energetischen Bauens 29

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Was wird gefördert? bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen heizenergiesparende Maßnahmen modernisierungsbedingte und /oder technisch notwendige Instandsetzungen 30

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnung Bauherren müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen 31

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Zielgruppe als Mieter soll erreicht werden? Wohnraum soll nur für Wohnungssuchende gefördert werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des 10 ThürWoFG nicht übersteigt (Stichwort: Wohnberechtigung) 32

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie werden die Fördervorhaben ausgewählt? Auswahl der Vorhaben erfolgt im Rahmen einer Programmaufstellung dabei werden die angemeldeten Vorhaben unter städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und bewertet Anmeldung von Vorhaben erfolgt beim Thüringer Landesverwaltungsamt (Verwendung des amtlichen Formblattes unter Beifügung eines Votums der Gemeinde zum Vorhaben und eines Nachweises des Bedarfs an den zu fördernden Wohnungen) erst nach Aufnahme der Maßnahme ins Förderprogramm erfolgt die konkrete Antragstellung 33

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Vorgaben gibt es bei der Miete? nach der durchgeführten und geförderten Modernisierung soll die Miete nicht über den Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete oder den der angemessenen Miete hinausgehen Bauherr hat sich zu verpflichten bis zum Ende der Belegungsbindung keine Vereinbarung im Sinne des 557 Abs. 1 des BGB (freiwillige Vereinbarung im bestehenden Mietverhältnis über Mieterhöhungen um einen bestimmten Betrag, der über dem liegt, worauf der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch hätte) zu treffen 34

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie hoch ist die angemessene Miete? Kategorie Gemeinden angemessene Miete in /m² Wohnfläche I Erfurt, Jena und Weimar 5,50 II Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, 5,30 Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Saalfeld, Sondershausen, Sonneberg und Suhl (Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern Stand: 30.06.2014) III in allen übrigen Gemeinden 4,90 35

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Vorgaben gibt es bei der Belegungsbindung? Wohnungen unterliegen bis zum 31. Oktober 2031 (Bewilligung aus 2016) der Belegungsbindung Wohnungen, die sich Wohngebäuden befinden, die in konventioneller Bauweise errichtet worden und vor dem 1. Januar 1949 bezugsfertig waren sind von der Belegungsbindung befreit gleiches gilt auch bei der sogenannten Schlichtsanierung (weniger als 250 Euro Fördermittel je m² Wfl., Modernisierungsumlage kleiner als 0,50 Euro je m² Wfl.) 36

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie wird gefördert? Baudarlehen (Tilgungsdarlehen) Tilgungszuschüssen (neu) Baukostenzuschuss (neu) 37

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Förderhöhe: Zinsen: Laufzeit: Tilgung: bis zu 80 v. H. der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro je Wohnung (bisher: Förderhöchstsätze 600, 700, 800, 900 oder 1.000 /m² Wohnfläche je nach Baualter und Ausstattung der Wohnung) zinsfrei gesamte Laufzeit in der Regel 20 Jahre in Ausnahmefällen bis zu 25 Jahren abhängig von der Laufzeit ab 1. Januar 2018 (bei Bewilligungen aus 2016) 38

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Verwaltungskosten: 1,5 v. H. einmalig (= Auszahlungskurs 98,5 v. H.) 0,5 v. H. p.a. erste Hälfte der Laufzeit des Darlehens 0,25 v. H. p.a. zweite Hälfte der Laufzeit des Darlehens 39

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Höhe der Tilgungszuschüsse: 15 v. H. bei freiwilliger Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre (von 15 auf 20 Jahre) 10 v. H. bei einer barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattung der zu fördernden Wohnungen sowie bei einer objektiv sinnvollen und maßgeblichen Verbesserung der zu fördernden Wohnungen unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung von Barrieren 10 v. H. bei einer Unterschreitung der Grenzwerte der EnEV um mindestens 40 v. H. 40

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie erfolgt die Gewährung der Tilgungszuschüsse? Berechnung der Tilgungszuschüsse: Tilgungszuschüsse werden jeweils auf den Darlehensteil gewährt der auf die geförderten Wohnungen entfällt, bei denen die genannten Voraussetzungen erfüllt sind Berechnungsbasis ist dabei die jeweilige Wohnfläche Summe der Tilgungszuschüsse ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden 41

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Wie erfolgt die Gewährung des Baukostenzuschuss? Wird im Rahmen der Aufwands- und Ertragsberechnung eine notwendige Bewilligungsmiete errechnet, die über die ortsübliche Vergleichsmiete oder die angemessene Miete hinausgeht, wird ein Baukostenzuschuss in der Höhe gewährt, wie dieser zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist. Der Baukostenzuschuss ist hierbei auf maximal 15 v. H. der Gesamtkosten zu begrenzen. Der Baukostenzuschuss ist auf volle Hundert Euro auf bzw. abzurunden. 42

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten beträgt o in besonders begründeten Fällen (z. B. für Baudenkmäler) kann eine geringere Eigenleistung zugelassen werden 43

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenkapitalverzinsung und Mietausfallwagnis: in die Aufwand und Ertragsberechnung kann eine Eigenkapitalverzinsung und ein Mietausfallwagnis in Höhe von jeweils maximal 2 v. H. einbezogen werden sollte der maximale Baukostenzuschuss zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete nicht ausreichend sein, ist die Eigenkapitalverzinsung soweit abzusenken, wie dies zur Erlangung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der angemessenen Miete notwendig ist mögliche Mindererträge sind durch den Bauherren anderweitig abzudecken; dies ist entsprechend gegenüber der Bewilligungsstelle glaubhaft zu machen 44

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Bewirtschaftungskosten: für die Bewirtschaftungskosten sind die nach 24 und 26 bis 28 II. BV zulässigen Beträge anzusetzen als Instandhaltungskosten dürfen je m² Wfl./Jahr 15,00 Euro angesetzt werden 45

4. Modernisierungsrichtlinie für Mietwohnungen Welche neuen Anforderungen werden in Bezug auf die Gebäudeenergieeffizienz gestellt? Grenzwerte der EnEV müssen eingehalten werden es werden in der Richtlinie keine Verschärfungen zur EnEV vorgenommen Kosten von Maßnahmen die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen, müssen für ein Energieeffizienz-Monitoring ausgewiesen werden 46

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Welche Ziele hat das Förderprogramm? Gebrauchswert von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen wiederherzustellen und zu erhöhen Verbesserung der Barrierefreiheit durch Reduzierung von Barrieren zu erzielen Verbesserung der Energieeffizienz des Eigenwohnraums Aufwendungen für die Sanierung abzusenken 47

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Was wird gefördert? bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen heizenergiesparende Maßnahmen modernisierungsbedingte und /oder technisch notwendige Instandsetzungen 48

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Wer wird gefördert? Eigentümer von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen die Einkommensgrenzen des 10 Thür WoFG dürfen um nicht mehr als 60 v. H. überschritten werden im Rahmen einer Belastungsberechnung müssen ausreichende Beträge zum Lebensunterhalt verbleiben (756 Euro für erste Person des Haushalte, 252 Euro für jede weitere Person) 49

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Wie wird gefördert? Baudarlehen (Tilgungsdarlehen) 50

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Wie sind die Konditionen des Baudarlehens? Förderhöhe: Zinsen: bis zu 85 v. H. der förderfägigen Kosten, maximal 42.500 Euro je Wohnung jährlich 0,5 v. H. bis zum Ende der Laufzeit Tilgung: jährlich 3 v. H. ab 1. Januar 2018 (bei Bewilligungen aus 2016) Verwaltungskosten: 1,5 v. H. einmalig 0,5 v. H. p.a. erste Hälfte der Laufzeit des Darlehens 0,25 v. H. p.a. zweite Hälfte der Laufzeit des Darlehens 51

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 15 v. H. der Gesamtkosten beträgt o Eigenleistung kann bis zur Hälfte (max. 5.000 Euro) in Form von Selbsthilfe erbracht werden 52

5. Modernisierungsrichtlinie für Eigenwohnraum Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Fremdmittel: Fremdmittel sind in der Höhe in Anspruch zu nehmen, wie sie zur Finanzierung der Maßnahme notwendig sind Bagatellgrenze: Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten (kleiner 6.000 Euro) ein Darlehensbetrag von weniger als 5.100 Euro errechnet 53

6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Welche Ziele hat das Förderprogramm? Eignung der geförderten Wohnungen zur Nutzung durch ältere Personen oder durch Menschen mit Behinderungen zu erhöhen Zugang zur Wohnung und zum Wohngebäude zu verbessern Aufwendungen für die Maßnahmen abzusenken aus den Maßnahmen resultierenden Mieterhöhungen zu reduzieren 54

6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Was wird gefördert? Aufzüge Anpassung der Sanitärräume (z. B. Badumbau) Verbreiterung der Türen und Schwellenabbau Maßnahmen zur Sicherheit, Orientierung und Kommunikation Stütz- und Haltesysteme Rampen zur Überwindung von Barrieren usw. 55

6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnung Bauherren müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen 56

6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Wie wird gefördert? Förderart: Förderhöhe: Verwaltungskosten: Belegungsbindung: Baukostenzuschuss 50 v. H. der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro je Wohnung keine keine 57

6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Eigenleistung: zur Finanzierung der Maßnahme ist vom Bauherren eine angemessene Eigenleistung zu erbringen Kumulierung: o als angemessen gilt, wenn sie mindestens 20 v. H. der Gesamtkosten beträgt eine Kumulierung mit Darlehen des Innenstadtstabilisierungsprogramm und dem Modernisierungsprogramm für Mietwohnungen ist nicht möglich (Stichwort: Doppelförderung/Tilgungszuschuss) 58

6. Thüringer Barrierereduzierungsprogramm Welche Finanzierungsgrundsätze gibt es? Fremdmittel: Fremdmittel sind in der Höhe in Anspruch zu nehmen, wie sie zur Finanzierung der Maßnahme notwendig sind Bagatellgrenze: Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten ein Zuschussbetrag von weniger als 2.000 Euro je Wohnung errechnet 59

7. Thüringer Sanierungsbonus Welche Ziele hat das Förderprogramm? Verfall von Gemeinden und Stadtzentren durch die Beseitigung von baulichen Missständen entgegenwirken Schaffung von Anreizen, den Erwerb und die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum mit einer innerörtlichen Bestandsimmobilie unter Fortsetzung des Gedankens der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu realisieren Anregung energetischer Sanierungen sowie des barrierearmen, barrierefreien und behindertengerechten Umbaus in den zu fördernden Immobilien 60

7. Thüringer Sanierungsbonus Was wird gefördert? Instandsetzungs- und Modernisierungsinvestitionen des Eigentümers zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Förderung der Baukosten und Baunebenkosten) oder die Wiedernutzung einer Brachfläche durch einen Ersatzneubau bzw. Anbauten (Förderung der Erstellungskosten und Baunebenkosten) 61

7. Thüringer Sanierungsbonus Wer wird gefördert? Eigentümer von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen die Einkommensgrenzen des 10 Thür WoFG dürfen um nicht mehr als 60 v. H. überschritten werden im Rahmen einer Belastungsberechnung müssen ausreichende Beträge zum Lebensunterhalt verbleiben (756 Euro für erste Person des Haushalte, 252 Euro für jede weitere Person) 62

7. Thüringer Sanierungsbonus Wie wird gefördert? Förderart: Zuschuss Förderhöhe: Grundbetrag 12.000 Euro Kinderzuschlag 1.000 Euro für das erste 2.000 Euro für das zweite 3.000 Euro für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind Auszahlung: Verwaltungskosten: in zehn gleichen Jahresraten, jedoch nur solange wie die zweckentsprechende Nutzung vorliegt (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken) keine 63

7. Thüringer Sanierungsbonus Welche Finanzierungsvoraussetzungen gibt es? Erwerb der Immobilie nach dem 31. Dezember 2010 Eigennutzung durch den Antragsteller/naher Familienangehörigen (drohender) Leerstand/Brachfläche Modernisierungs-/Erstellungskosten von mindestens 50.000 Euro Objekt muss sich in einem Gebiet nach 34 Abs. 1. Satz 1 BauGB befinden 64

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