Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Vollzugshilfe für die verursachergerechte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung Jenny Manco, Abteilung Abfall und Rohstoffe, BAFU 5. Vollversammlung Cercle déchets, 28. September 2016, Ittigen
Inhalt Ausgangslage, Rechtliche Grundlagen, Ziel und Vorgehen Inhaltliche Neuerungen Stand der Arbeiten 2
Ausgangslage Warum musste die Richtlinie aus dem Jahr 2001 überarbeitet werden? Änderungen in der VVEA haben Einfluss auf die Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung. Berücksichtigung der Bundesgerichtsentscheide der letzten 15 Jahren mit Bezug zur Abfallwirtschaft Anpassung an die heutige Praxis 3
Rechtliche Grundlagen - USG Art. 32a USG: Finanzierung bei Siedlungsabfällen 1 Die Kantone sorgen dafür, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. [ ] Grundsätze Verursacherprinzip Äquivalenzprinzip Kostendeckungsprinzip Gebühren berücksichtigen Art und Menge des Abfalls 4
Rechtliche Grundlagen - VVEA Art. 3 Bst. a Siedlungsabfälle: aus Haushalten stammende Abfälle sowie Abfälle aus Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind. Einfluss auf Geltungsbereich Art. 13 1 Die Kantone sorgen dafür, dass verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle, Grünabfälle und Textilien so weit wie möglich getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. [ ] Einfluss auf Finanzierung 5
Vorgehen und Ziel der Überarbeitung Breit abgestützte Begleitgruppe Kantonsvertreter (NE, SZ, TG, TI, VD, ZH) Verbände/Organisationen (OKI, VSMR, VBSA, ZEBA, Swiss Recycling) Handel (IG DHS, SRF) Preisüberwacher (Jörg Christoffel) Externe Unterstützung Lorenz Lehmann, Ecosens AG Stephan Textor, Textor Engineering AG Ziel: Neufassung der Vollzugshilfe 6
Inhaltliche Neuerungen 7
Neue Rahmenbedingungen (1) Definition Siedlungsabfälle: Teilliberalisierung: Identifikation von Unternehmen mit 250 und mehr Vollzeitstellen (VZS) mittels BurWeb* wird empfohlen. Mengenverhältnisse: Praxistauglicher Vollzug für die Beurteilung von Abfällen aus Unternehmen mit weniger als 250 VZS (Siedlungsabfall ja/nein) soll sichergestellt werden. Grundsätzliche Verwertungspflicht gemäss Art. 13 Die Sammlung und stoffliche Verwertung aller explizit genannten Abfallfraktionen ist ökologisch sinnvoll, technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und flächendeckend etabliert. Gilt neu auch für Grünabfälle * Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamtes für Statistik 8
Neue Rahmenbedingungen (2) Neu als Siedlungsabfälle einzustufen*: Kleine Mengen achtlos weggeworfener oder liegengelassener Abfälle (Littering) In öffentlichen Abfalleimern zurück gelassene Abfälle 2001: Als Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt qualifiziert. NEU: Gegenstand der Vollzugshilfe *BGE Bern, 2012 9
Empfohlenes Gebührenmodell Kombination Grund- und Mengengebühren Verursacherprinzip stärker Rechnung tragen: Empfehlung Kehricht- und Sperrgutgebühr (bisher) Empfehlung Grüngutgebühr (neu) Tiefer anzusetzen als Kehrichtgebühr, um Lenkungswirkung nicht zu gefährden. Verhältnis Mengengebühren / Grundgebühren am Deckungsgrad der Gesamtkosten Berücksichtigung Rechtsprechung der letzten 15 Jahre 50-70% Mengengebühren / 30-50% Grundgebühr (2001: 40-70% Mengengebühr / 30-60% Grundgebühr) 10
Musterbausteine Abfallreglement Änderungen der VVEA erfordern Anpassungen in der kommunalen Abfallgesetzgebung. Grosse regionale Unterschiede in der Abfallgesetzgebung Musterbausteine als Hilfestellung für die Gemeinden Anhang der Vollzugshilfe 11
Standardisierte Kennzahlen Instrumente zur Berechnung von finanziellen und leistungsbezogenen Kennzahlen (Arbeitsgruppe 2009-2012) werden als Download zur Verfügung gestellt: Betriebsabrechnungsbogen (BAB) - Excel-Tool zur Erfassung der Kosten nach Abfallfraktion und Zuweisung auf Kostenträger (z.b. Grundgebühr, Kehrichtgebühr) - Verfügbar nach HRM1 und HRM2 Kennzahlen-Set - Standardisierte finanzielle und leistungsbezogene Kennzahlen der wichtigsten Abfallfraktionen Ziel: Kosten-Vergleichbarkeit innerhalb Gemeinden ermöglichen 12
Stand der Arbeiten 13
Stand der Arbeiten Bisher: 3 Begleitgruppensitzungen, Stellungnahme zu 2 Entwürfen Vorkonsultation der Kantone (Oktober 2016) Aktuell: Konsultationsentwurf zur Genehmigung bei BAFU Direktion Übersetzungen Italienisch und Französisch Weiteres Vorgehen / Fahrplan Konsultation für November geplant Zeitfenster für Stellungnahme: 2 Monate 14
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jenny Manco Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Sektion Siedlungsabfälle jenny.manco@bafu.admin.ch Tel. 058 469 17 99 15