Individuelle Auswirkungen bisheriger Reformen auf das Versorgungsniveau und auf kalkulatorische Beiträge



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Transkript:

Forschungsprojekt Nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung Individuelle Auswirkungen bisheriger Reformen auf das Versorgungsniveau und auf kalkulatorische Beiträge Projektleitung: Projektbearbeitung: Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber Ass. jur. Melanie Funke, LL.M. Dipl.-Volkswirt Steffen Walther Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Freiherr-vom-Stein-Straße 2 Postfach 149 D 67324 Speyer am Rhein Tel.: + 49-6232 - 654-361 Fax: + 49-6232 - 654-126 Internet: http://www.foev-speyer.de 1

- Gliederung - I. Methodik der Modellrechnungen: Modell- Erwerbsbiographien II. Alterseinkommensniveau der Modell-BeamtInnen III. Kalkulatorische Beitragssätze in der Beamtenversorgung IV. Erdiente Versorgung Eine Untergrenze für Leistungskürzungen V. Zwischenfazit 2

I. Modell-Erwerbsbiographien 1. Methodik und Annahmen Erstellung von empirisch abgesicherten Modell-Lebensläufen mit exemplarischen Erwerbsbiographien im Beamtenverhältnis In der Basisbetrachtung 48 verschiede Modelltypen mit folgenden Unterscheidungsmerkmalen Laufbahngruppe: gehobener Dienst (gd), mittlerer Dienst (md) und höherer Dienst (hd) Geschlecht: Mann (m), Frau (w) Grund für Pensionseintritt: Erreichen einer Altersgrenze (AGr), Dienstunfähigkeit (DiU) 3

Betrachtung von 4 verschiedenen Rechtslagen bzw. Pensionseintrittszeitpunkten Altes Versorgungsrecht (22) Derzeitige Rechtslage (211 - nach vollständiger Absenkung des RG- Satzes auf 71,75%; Hinterbliebenensatz noch 6%) Versorgungsrecht nach Umsetzung des DNeuG (22 - Regelaltersgrenze 67; mit Hinterbliebensatz von 55%) Versorgungsrecht nach Umsetzung des DNeuG (25 weiter ansteigende Lebenserwartung der Beamten) Für die Berechnung relevante Parameter wurden nach statistischen abgesicherten Durchschnittswerten gesetzt und um plausible Annahmen ergänzt (Daten in tiefstmöglicher Gliederung verwendet) Diensteintrittsalter, Beförderungen, Pensionseintrittsalter, Lebenserwartung, Eheschließung, Geburt der Kinder, Altersunterschied der Ehepartner 4

Modell-Lebenslauf: Beamter gehobener Dienst, derzeitiges Recht, Ruhestand mit Altersgrenze (Basisbetrachtung Inflationsausgleich) 55 5 Jahreseinkommen in 1. EUR 45 4 35 3 25 2 15 1 5 22 25 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 67 7 73 76 79 82 85 88 91 94 Alter Dienstbezüge Ruhegehaltsbezüge Hinterbliebenenbezüge 5

2. Auswertung der Erwerbsbiographien Zahlungsströme der Modell-Lebensläufe werden zu verschiedenen Kennzahlen zusammengefasst und aussagekräftige, intertemporal vergleichbare Indikatoren errechnet Drei Fragen sind hierbei vor dem Hintergrund der Reformen von besonderem Interesse: 1. Wie hat sich die Versorgungssituation der Beamten durch die Reformen verändert? 2. Welche kalkulatorischen Beiträge sollten für Beamte berücksichtigt werden, um die jeweiligen Versorgungsleistungen bei Fälligkeit finanzieren zu können? 3. In welchem Verhältnis steht die (aus ökonomischer Sicht) erdiente Versorgung zu den derzeit geleisteten Ruhegehaltszahlungen? 6

II. Alterseinkommensniveau (Modell-BeamtInnen) 1. Ruhegehaltsniveau (brutto) Verhältnis vom ersten Ruhegehalt zur letzten Besoldung Hier: Modelltypen mit Pensionseintritt wegen Alters Rechtslage mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Mann Frau Mann Frau Mann Frau 22 66,4% 6,6% 69,% 61,3% 69,9% 6,1% Derzeitiges Recht 64,% 58,4% 66,6% 59,1% 66,4% 56,9% 23 64,% 64,% 66,6% 66,4% 69,2% 63,% 7

2. Versorgungsniveau (brutto) Verhältnis vom ersten Ruhegehalt zum fiktiven rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen im letzten Amt Modelltypen des md und des gd (Pensionseintritt wegen Alters) 65% Versorgungsniveau (VN) 6% 55% 5% 45% 4% Altes Recht (22) Derzeitiges Recht DNeuG (23) mittlerer Dienst (m) mittlerer Dienst (w) gehobener Dienst (m) gehobener Dienst (w) 8

3. Vergleich mit Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst Mittlerer Dienst: Modell-Lebensläufe für Tarifbeschäftigte im TVöD (E6 E9) unter gleichen Annahmen erstellt Brutto-Pension GRV VBL Brutto-AEK Einkommensteuer Solizuschlag Beitrag KV Beitrag PV Netto-AEK RN (netto) Ehegattensplitting ( Alleinverdiener ) Beamter Beamtin Beschäftigter Beschäftigte 22.974 2.964 13.89 13.268 5.555 4.563 22.974 2.964 19.445 17.831 4.53 4.53 1.925 1.728 68 68 379 348 17.863 15.852 17.14 15.755 66,6% 59,2% 62,3% 57,4% 9

Vergleich mit Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst Mittlerer Dienst: Zweite Berechnungsvariante der Netto-Betrachtung Getrennte Veranlagung Beamter Beamtin Beschäftigter Beschäftigte Brutto-Pension 22.974 2.964 GRV 13.89 13.268 VBL 5.555 4.563 Brutto-AEK 22.974 2.964 19.445 17.831 Einkommensteuer 2.98 1.585 21 Solizuschlag 115 87 Beitrag KV 2.228 2.275 1.925 1.728 Beitrag PV 34 34 379 315 Netto-AEK 18.229 16.712 17.125 15.755 RN (netto) 7,6% 65,% 7,6% 65,3% 1

Vergleich mit Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst Netto-Ruhegehaltsniveau der Modell-Beamtinnen im gehobenen und im höheren Dienst Alterseinkommensniveau (netto) 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 63,1% 52,6% 66,1% 6,4% 64,9% 61,2% 55,3% 63,6% % Beamtin - Splitting gehobener Dienst Beamtin - getrennte Veranlagung höherer Dienst Tarifbeschäftigte - Splitting Tarifbeschäftigte - getrennte Veranlagung 11

III. Kalkulatorische Beiträge 1. Kalkulatorische Beiträge für die Modell-BeamtInnen Individuelle Beitragssätze, die in vollständig kapitalgedecktem System auf die Besoldungsbezüge erhoben werden müssen, um die Versorgungsansprüche bei Fälligkeit abzudecken Anwendung der Barwertmethode: Barwert der geleisteten Beitragszahlungen bei Pensionseintritt = Barwert der anfallenden Versorgungsleistungen Wahl des adäquaten Zinssatzes kommt bei Barwertberechnungen große Bedeutung zu Basisbetrachtung realer Diskontsatz von 2,5% Adäquater Zinssatz für den öffentlichen Sektor orientiert sich an Realzinssatz für langfristige Staatsanleihen Sensibilitätsanalysen mit real 2% und 3%: Variation der Beitragssätze um gut 3 Prozentpunkte 12

Kalkulatorische Beiträge (Basisvariante Inflationsausgleich) für i = 2,5% mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Rechtslage männlich weiblich DiU (m) DiU (w) Altes Recht (22) 2,5% 21,8% 45,3% 45,1% Derzeitiges Recht 19,5% 2,7% 43,8% 44,3% DNeuG (23) 18,2% 22,1% 45,5% 52,1% DNeuG (25) 19,5% 23,4% 47,3% 53,9% Rechtslage männlich weiblich DiU (m) DiU (w) Altes Recht (22) 25,% 26,2% 42,3% 41,5% Derzeitiges Recht 23,7% 24,8% 4,8% 41,1% DNeuG (23) 22,1% 26,1% 42,6% 47,4% DNeuG (25) 23,5% 27,6% 44,4% 49,2% Rechtslage männlich weiblich DiU (m) DiU (w) Altes Recht (22) 27,8% 28,3% 38,% 38,% Derzeitiges Recht 25,5% 26,% 35,8% 35,2% DNeuG (23) 24,7% 26,9% 38,1% 4,2% DNeuG (25) 26,4% 28,5% 39,2% 41,9% 13

Entwicklung der kalkulatorischen Beitragssätze im Zeitablauf: Ruhestandseintritt mit Altersgrenze (Inflationsausgleich; i=2,5%) Kalkulatorischer Beitragssatz 29% 28% 27% 26% 25% 24% 23% 22% 21% 2% 19% 18% Altes Recht (22) Derzeit (211) DNeuG (23) DNeuG (25) gd-m gd-w hd-m hd-w 14

2. Kalkulatorische Beitragssätze für die Beamtenversorgung Verteilung der Versorgungszugänge im Jahr 26 Berücksichtigung des Risikos Dienstunfähigkeit: gehobener Dienst mittlerer Dienst höherer Dienst Männer 16,5% 22,% 8,1% Frauen 33,1% 65,8% 23,6% Geschlechterverteilung: höherer Dienst 17,3% 82,7% mittlerer Dienst 13,1% 86,9% Frauen Männer gehobener Dienst 39,9% 6,1% % 2% 4% 6% 8% 1% Quelle: BMI 29, S. 282, 285; Eigene Berechnungen 15

Kalkulatorische Beitragssätze für die Beamtenversorgung Entsprechende Gewichtung der kalkulatorischen Beitragssätze der verschieden Modelltypen Interpretation als Untergrenzen, denn der Frauenanteil steigt in den nächsten Jahren an Kalkulatorische Beiträge im Status quo gehobener Dienst mittlerer Dienst höherer Dienst Gesamt Derzeitiges Recht 28,% 26,3% 26,7% 27,2% DNeuG (23) 28,5% 26,5% 26,5% 27,6% DNeuG (25) 3,1% 28,% 28,1% 29,1% 16

IV. Erdiente Versorgung Zur Bestimmung der selbst erdienten Versorgung als Referenzwert für das Leistungsniveau: Fiktive Verbeitragung der Beamten/-innen wie in der GRV mit ANund AG-Anteil von jeweils 9,95% der fiktiven Brutto-Besoldung Verbeitragung zur VBL (lediglich mit dem rentenwirksamen Anteil) in Höhe von 4% Zusätzliche Rechnung: Anrechnung von 5% der Reallohnabkopplung vom privaten Sektor seit 1989 als Eigenbeitrag der BeamtInnen Anlage in einem fiktiven, individuellen Kapitalstock mit dem für den öffentlichen Sektor zuvor schon angesetzten Realzinssatz i.h.v. 2,5% 17

Beamter (m) gehobener Dienst Alterspensionär Variante A: Ohne Lohndifferenz zu Privatwirtschaft Ruhegehalt beträgt derzeit lediglich 89,1% der erdienten Versorgung Jahreseinkommen in EUR 7. 65. 6. 55. 5. 45. 4. 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. Erdientes RN: 74,7% RN: 66,6% 25 7 73 76 79 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 67 82 85 88 91 betriebl. AV (VBL) AN-Anteil (GRV) gezahlte Bezüge Alter AG-Anteil (GRV) Differenz zur erdienten Versorgung 18

25 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 67 7 73 76 79 82 85 88 91 Beamter (m) gehobener Dienst Variante B: Mit 5% Eigenbeitrag aus Reallohnabkopplung Ruhegehalt beträgt hier derzeit 72,9% der erdienten Versorgung Jahreseinkommen in EUR 75. 7. 65. 6. 55. 5. 45. 4. 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. Erdientes RN: 94,7% RN: 66,6% betriebl. AV (VBL) AG-Anteil (GRV) AN-Anteil (GRV) Lohndifferenz zur Privatwirtschaft Differenz zur erdienten Versorgung gezahlte Bezüge Alter 19

Beamtin gehobener Dienst Variante A Ruhegehalt liegt derzeit um knapp 7% unter der erdienten Versorgung Jahreseinkommen in EUR 7. 65. 6. 55. 5. 45. 4. 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. Erdientes RN: 63,4% RN: 59,1% 25 73 76 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 67 7 79 82 85 88 betriebl. AV (VBL) AN-Anteil (GRV) gezahlte Bezüge Alter AG-Anteil (GRV) Differenz zu erdienter Versorgung 2

Dienstunfähiger Beamter (m) gehobener Dienst Variante A tatsächliches Ruhegehalt liegt hier um 53,9% über der erdienten Versorgung Jahreseinkommen in EUR 7. 65. 6. 55. 5. 45. 4. 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. RN: 59,% Erdientes RN: 38,4% Erdientes RN: 76,3% 25 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 67 7 73 76 79 82 85 88 91 Alter betriebl. AV (VBL) AG-Anteil (GRV) AN-Anteil (GRV) gezahlte Bezüge (bzw. Differenz) erdiente Versorgung 21

Beamter (m) gehobener Dienst Variante A mit Reallohnerhöhung (jährlich um 1%) Ruhegehalt liegt 21,2 % über der erdienten Versorgung Jahreseinkommen in EUR 95. 9. 85. 8. 75. 7. 65. 6. 55. 5. 45. 4. 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. RN: 67,3% Erdientes RN: 55,5% 25 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 7 73 76 79 82 67 85 88 91 betriebl. AV (VBL) AG-Anteil (GRV) AN-Anteil (GRV) gezahlte Bezüge (bzw. Differenz) Alter erdiente Versorgung 22

Beamter (m) gehobener Dienst Variante A Ruhegehalt beträgt derzeit lediglich 89,1% der erdienten Versorgung Jahreseinkommen in EUR 75. 7. 65. 6. 55. 5. 45. 4. 35. 3. 25. 2. 15. 1. 5. Erdientes RN: 74,7% RN: 66,6% 25 7 73 79 28 31 34 37 4 43 46 49 52 55 58 61 64 67 76 82 85 88 91 betriebl. AV (VBL) AN-Anteil (GRV) gezahlte Bezüge Alter AG-Anteil (GRV) Differenz zur erdienten Versorgung 23

Erdiente und tatsächliche Versorgung im Vergleich Berücksichtigung des Risikos Dienstunfähigkeit und der Verteilung von Frauen und Männern 1% Niveau (brutto) in % 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 71,9% 92,3% 61,7% 61,3% 62,2% 79,4% 82,% 83,5% 63,4% 64,2% 65,3% 61,8% 1% % md gd hd gesamt tatsächliches RN erdientes RN (ohne Lohndifferenz zu PW) erdientes RN (mit Lohndifferenz zu PW) Laufbahngruppe 24

Was lässt sich aus den Modellrechungen zur erdienten Pension lernen? Vor allem männliche, aber auch weibliche Beamte erhalten eine Pension (nach vollständiger Absenkung Riester -Treppe), die deutlich unter ihrer erdienten Pension liegt. Bei Dienstunfähigkeitspensionen liegt die erdiente Pension ebenso deutlich unter der tatsächlichen, was einmal mehr deren ungeheure Kosten widerspiegelt (Gender- und Laufbahn-Bias!). Mischrechnung unzulässig, weil hohe Dienstunfähigkeitsraten nur zum Teil morbiditätsverursacht! Weitere Analysen mit wachsender Lebenserwartung und höherem rechtlichen und tatsächlichen Pensionseintrittsalter erforderlich Niveau der erdienten Pension sinkt, wenn Reallohnerhöhungen stattfinden! Die Politik der Verweigerung einer Reallohnteilhabe bewirkt selbst die Grenzen der Kürzung des Versorgungsniveaus, die Grenzen sind derzeit erreicht! Sparen bei Besoldung und Versorgung massive Verletzung des Alimentationsprinzips? 25

V. Zwischenfazit: Individuelle Auswirkungen der Reformen Durch bisherige Reformen erhebliche Absenkung des Brutto- Versorgungsniveaus Künftig kommt es nach derzeitigem Recht jedoch bei den Frauen zu einem Anstieg des Ruhegehaltsniveau, wohingegen es bei Männern stagniert Kalkulatorische Beiträge wurden nur vorübergehend durch Minderung der Ruhegehälter abgesenkt und steigen künftig wieder an (Lebenserwartung) Das Netto-Versorgungsniveau variiert mit Laufbahngruppe und familiärer Situation Mittlerer Dienst liegt nach derzeitigem Recht annähernd auf dem gleichen Netto-Alterssicherungsniveau wie die Tarifbeschäftigten Gehobener und höherer Dienst liegen netto über den Tarifbeschäftigten, jedoch mindert sich der Abstand vom Brutto-AEK deutlich Die Grenzen für Leistungskürzungen sind derzeit bereits überschritten, wenn die erdiente Versorgung als Untergrenze für Kürzungen herangezogen wird 26