SEPA ist da! Jetzt den Zahlungsverkehr umstellen.

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Transkript:

Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr SEPA ist da! Jetzt den Zahlungsverkehr umstellen. Die Vereinheit lichung des inländischen und europäischen Euro-Zahlungsverkehrs

SEPA Single Euro Payments Area Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum Das bedeutet ein einheitliches Zahlungsverkehrsformat europaweit transparente Preise festgelegte Fristen und Laufzeiten grenzüberschreitende Lastschriften im SEPA-Raum einen einheitlichen Rechtsrahmen SEPA betrifft nicht nur alle Zahlungsvorgänge, die heute in Deutschland abgewickelt werden, sondern hat auch Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer. Welche wesentlichen Veränderungen ergeben sich durch SEPA? Mit den neuen SEPA-Produkten werden die nationalen Überweisungen und Lastschriften innerhalb des SEPA-Raums abgelöst. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Neue und einheitliche Datenformate für Zahlungen in 34 SEPA-Ländern.

IBAN und BIC Jede IBAN in Deutschland besteht aus 22 alphanumerischen Zeichen, beginnend mit der 2-stelligen Länderkennung DE, gefolgt von zwei Prüfziffern sowie Ihrer Bankleitzahl und Kontonummer. Bankleitzahl: 8 Stellen DE: Deutschland DE40700202700012345678 Prüfziffern: 2 Stellen Kontonummer: 10 Stellen Länderkennung: DE Prüfziffer: 40 Bankleitzahl: 70020270 Kontonummer: 12345678 Die IBAN lautet: DE40 70020270 0012345678 Der BIC ist der Bank Identifier Code und stellt das Kennzeichen der Empfängerbank dar. Er setzt sich wie folgt zusammen: Bankbezeichnung: 4 Stellen Filialbezeichnung: (z. B. HYVE für HypoVereinsbank) weitere 3 Stellen HYVEDEMMXXX Land: 2 Stellen Orts- / Regionangabe: ISO-Code des Landes 2 Stellen (für Deutschland also DE) (z. B. MM für München) Ihre IBAN und BIC finden Sie bereits heute auf Ihrem HVB Kontoauszug und auf jeder neu ausgegebenen eckarte.

Neue Zahlungsverkehrsinstrumente SEPA-Überweisung (Credit Transfer) Sie löst die heutigen unterschiedlichen nationalen und grenzüberschreitenden Verfahren und Formate mit einheitlichen Standards ab. Die Laufzeit bis zur Bank des Begünstigten wird bei elektronischen Zahlungen mit maximal einem Bankarbeitstag garantiert. SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr stellt sie in Europa eine echte Neuerung dar, da es hierfür bislang kein standardi siertes Verfahren gab. Für die SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) ist ein Mandat erforderlich. Das Mandat ist die rechtliche Grundlage zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen, um SEPA-Lastschriften einziehen zu können. Bestehende Einzugsermächtigungen können für die Ausführung einer Basislastschrift als SEPA-Basislastschrift-Mandat umgedeutet werden und müssen nicht nochmals neu eingeholt werden. Ab Februar 2014 sollen SEPA Basislastschrifts-Mandatsformulare für SEPA-Lastschriften verwendet werden. Allerdings können Lastschriften im nationalen Einzugsermächtigungsverfahren noch bis zum 1. August 2014* eingezogen werden. Der Zahlungsempfänger und seine Bank müssen die Lastschrift so frühzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einmallastschrift mindestens 5 Tage** (TARGET-Tage) und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage** vor Fälligkeit vorliegt. Bitte beachten Sie dabei zusätzlich unsere Annahmefristen. Der Zahlungspflichtige hat die Möglichkeit, eine Lastschrift bis zu 8 Wochen nach dem Belastungszeitpunkt zurückzugeben. Die Rückgabe bei nicht vorhandenem Mandat ist sogar 13 Monate lang möglich. * Setzt die von der EU vorgesehene Änderung der SEPA-Migrationsverordnung 260 / 2012 zum 01.08.2014 voraus. ** Seit November 2013 kann der Zeitraum auf einen Tag verkürzt werden (Basislastschrift mit verkürzter Vorlauffrist COR1).

Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) Jeder Zahlungsempfänger benötigt für den Lastschrifteinzug (Basis- und Firmenlastschrift) eine einheitliche, eindeutige und standardisierte Gläubiger-Identifikationsnummer, die in Deutschland bei der Bundesbank beantragt werden muss. www.glaeubiger-id.bundesbank.de SEPA-Firmenlastschrift (Direct Debit B2B) Neben der SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) wird die SEPA- Firmen lastschrift (Direct Debit B2B) eingeführt. Diese dient nur zum Einzug von Forderungen zwischen Nichtverbrauchern und Firmen. Abweichend von der SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core), sind hier folgende Merkmale zu beachten: Es besteht keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch nach Belastung. Rückgaben durch die Bank des Zahlungspflichtigen müssen innerhalb von 2 Bankarbeitstagen nach Kontobelastung erfolgen. Das Mandat muss ein gesondertes Firmenlastschrift-Mandat sein. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der Firmenlastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Zahlerbank hinterlegt sein). Vorlage bei Einreichung spätestens 1 Tag vor Fälligkeit. Nicht jede Bank unterstützt dieses Verfahren. Die HVB bietet die SEPA-Firmenlastschrift bereits seit 2009 an. Bitte beachten Sie auch hier unsere Annahmefristen. Pre-Notification Vorabinformation Der Zahlungspflichtige ist vorab über die Belastung und den Termin zu informieren (Pre-Notification), z. B. auf der Rechnung mit Angabe der Fälligkeit.

Das SEPA-Lastschrift- Mandat Durch das SEPA-Lastschrift-Mandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Die Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift ist ein gültiges Mandat des Zahlungspflichtigen, das fest definierte Bestandteile hat: Das Mandat ist schriftlich zu erteilen. Sie sind als Lastschrifteinreicher verpflichtet, das Mandat aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Mandat kann jederzeit, wie auch beim bisherigen Lastschriftverfahren, durch den Zahlungspflichtigen widerrufen werden. Die Mandate können in elektronischer Form an die HypoVereinsbank weitergeleitet werden. Was muss auf einem Mandat stehen? Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung erteilt wird Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Zahlungspflichtigen

Was ist eine Mandatsreferenz? Sie ist Bestandteil des jeweiligen Mandats. Sie umfasst bis zu 35 alphanumerische Stellen. Sie kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler vor dem ersten Einzug mittels Pre-Notification bekannt gegeben werden. Die Mandatsreferenz wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben, dies kann z. B. die Kundennummer sein. Beispiel für ein Mandat bei einer wiederkehrenden Lastschrift: Quelle: UniCredit Bank AG

Checkliste Organisatorische Umstellungen, die Sie jetzt angehen sollten SEPA CHECK www.hvb-sepa.de Erledigt? njetzt HVB SEPA-Check mache! Geben Sie auf Ihren Rechnungen schon jetzt IBAN und BIC an; diese finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszugo und auf jeder neu ausgegebenen eckarte. Fragen Sie Ihre Zahlungsempfänger / -pflichtigen nach deren IBAN und BIC. Wenn Sie sofort alle Ihre Zahlungen umstellen möchten, dann stehen Ihnen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, die die Konvertierung für Sie übernehmen. Verwenden Sie IBAN und BIC ab sofort im Inlandszahlungsverkehr und für Ihre EU-Überweisungen in Euro anstatt Kontonummer und Bankleitzahl. Sofern Sie eine Zahlungsverkehrssoftware der HVB verwenden, können Sie sofort SEPA-Überweisungen tätigen. Verwenden Sie nur noch den neuen SEPA- Überweisungs- und -Zahlscheinvordruck. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie unter www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/ dk/zahlungsverkehr/konventionellerzahlungsverkehr/vordrucke.html Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware und Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit und sprechen Sie Ihren Softwarehersteller auf SEPA-Fähigkeit an. Prüfen Sie Ihre EDV-Programme auf SEPA-Fähigkeit. Schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung mit der UniCredit Bank AG ab, um bei Ihren Kunden SEPA-Lastschriften einziehen zu können. Hierbei unterstützt Sie Ihr Betreuer. Beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de. Verwenden Sie das SEPA-Datenformat bei Lastschrifteinreichungen.

Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig auf SEPA umgestellt haben? Zum 01.02.2014 werden die nationalen Abbuchungsaufträge entfallen. Eine längere Übergangsfrist haben die Einzugsermächtigungslastschriften und Überweisungen. Diese müssen spätestens bis zum 01.08.2014* auf SEPA umgestellt werden. Eine Ausnahme bilden noch Lastschriften aus dem Kartengeschäft, die eine längere Frist haben. Der Einzug von Forderungen mittels Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag ist dann nicht mehr möglich. Liquiditäts- und Bonitätsrisiken könnten entstehen. * Setzt die von der EU vorgesehene Änderung der SEPA-Migrationsverordnung 260 / 2012 zum 01.08.2014 voraus. Ihr Handeln ist notwenig! Machen Sie den interaktiven HVB SEPA-Check unter www.hvb-sepa.de und identifizieren Sie Schritt für Schritt Ihren Handlungsbedarf. www.hvb-sepa.de SEPA CHECK www.hvb-sepa.de njetzt HVB SEPA-Check mache! Ihr HVB Berater unterstützt Sie gerne. Weitere Handlungsempfehlungen finden Sie unter www.hvb.de/sepa Oder besuchen Sie eines unserer interaktiven Kundenseminare! Die HVB @Webinare sind einfach, online, unkompliziert, aktuell und absolut kostenlos. Anmeldungen unter: www.hvbwebinar.de

50062297 Stand 02 / 2014 Alle Informationen rund um das Thema SEPA ONLINE ONLINE ONLINE BRANCH Online: Allgemeine Informationen zu SEPA www.hvb.de/sepa Online: Konvertierungs-Unterstützung www.hvb.de/sepa-konvertierung Online: HVB ebanking-lösungen www.hvb.de/sepa-ebanking Persönlich Ihr Betreuer Das Leben ist voller Höhen und Tiefen. Wir sind für Sie da.