UMSETZUNG DES NEUEN PFLEGEVERSTÄNDNISSES IM AMBULANTEN SETTING

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Transkript:

UMSETZUNG DES NEUEN PFLEGEVERSTÄNDNISSES IM AMBULANTEN SETTING PROF. DR. ANDREAS BÜSCHER HOCHSCHULE OSNABRÜCK NEVAP PFLEGEKONGRESS OSNABRÜCK, 21.06.2018 1

ÜBERSICHT Der alte Begriff der Pflegebedürftigkeit und seine Probleme Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit und seine Konsequenzen Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Erfahrungen mit einer flexiblen Leistungsgestaltung aus einem Projekt in München Schlussfolgerungen 2

ALTER BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Zeitaufwand und Häufigkeit für gewöhnliche und regelmäßige Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung im Ablauf des täglichen Lebens für voraussichtlich sechs Monate Kritik: Verkürztes und somatisch verengtes Verständnis von Pflegebedürftigkeit: Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen Pflegezeit als Maßstab ( Laienpflegezeit ) 3

PROBLEMATIK DES ALTEN BEGRIFFS DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflegebedürftigkeitsbegriff hat gesellschaftliches und sozialpolitisches Verständnis von (professioneller) Pflege geprägt Verrichtungsbezug pflegerischer Leistungen realitätsbildend z.b. in Leistungskomplexen für die ambulante Pflege Präventive, rehabilitative, beratende und edukative sowie prozesssteuernde Interventionen darin nicht erkennbar Gefahr der Diskrepanz zwischen Bedarfslagen und vorhandenem pflegerischen Versorgungsangebot 4

LEISTUNGEN AMBULANTER PFLEGEDIENSTE UNTER DEM ALTEN BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT bis 31.12.2016: Sachleistungen für den Hilfebedarf bei den wiederkehrenden Verrichtungen nach 36 SGB XI in den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung, oftmals vereinbart in Leistungskomplexen, z.b: Große/kleine Morgen- oder Abendtoilette ; Spezielle Lagerung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Ausscheidungen, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleitung bei Aktivitäten 5

PROBLEMATIK DES ALTEN (BESTEHENDEN) SYSTEMS Starre Vorgaben statt individuell zugeschnittener Hilfen Angebots- statt Nachfragesteuerung Pflege als Dienstleistung nach dem Baukastenprinzip Zunehmende Diskrepanz zwischen (Ausbildungs)theorie und tatsächlicher Praxis 6

PROBLEMATIK DES ALTEN (BESTEHENDEN) SYSTEMS Geringer werdende Bedeutung der fachlichen Beurteilung der Situation pflegebedürftiger Menschen Unzureichende Weiterentwicklung fachlich begründeter Interventionen für eine zunehmend komplexere und intensivere Pflegewirklichkeit Gestaltung und Dokumentation des Pflegeprozesses orientieren sich vorrangig an Refinanzierungsmodalitäten 7

NEUER BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Pflegebedürftigkeit ist Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Angewiesensein auf personelle Hilfe in den Bereichen: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte das Ausmaß wird auf einer Skala zwischen 0 und 100 ausgedrückt. 8

9 Quelle: BMG

KONSEQUENZEN AUS DEM NEUEN BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Erwartung eines erweiterten Leistungsspektrums (Notwendigkeit der Vereinbarung in Landesrahmenverträgen durch Leistungskomplexe, Zeitvergütung oder Budgets), z.b. hinsichtlich Interventionen und Unterstützung bei kognitiven und psychischen Problemlagen Förderung des Selbstmanagements bei chronischer Krankheit Beratungsfunktionen zur Steuerung von Pflegeverläufen und arrangements 10

LEISTUNGEN AMBULANTER PFLEGE UNTER DEM NEUEN BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT ab 01.01.2017: Sachleistungen nach 36 SGB XI müssen sich auf die veränderten Inhalte nach 14 SGB XI beziehen, die aus dem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit entstammen und sich auf den Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit beziehen Neue Begrifflichkeiten: Leistungen als körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Konsequenz: Erweiterung (durch weiteren Fokus) und/oder Flexibilisierung des Leistungsspektrums 11

KONSEQUENZEN AUS DEM NEUEN BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Heterogenität in der Pflegelandschaft wird in einigen Teilen eine Legalisierung der Realität hinsichtlich der Gestaltung des Pflegeprozesses mit sich bringen, in anderen eine große Herausforderung sein Entwicklung von Interventionen zur Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit Fördernde und nicht hinderliche Rahmenvereinbarungen für die ambulante und stationäre Pflege (Zwiespalt zwischen Leistungen und fachlichen Interventionen) 12

KONSEQUENZEN AUS DEM NEUEN BEGRIFF DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Notwendige Abstimmungsprozesse Möglichst hoher Übereinstimmungsgrad zwischen pflegefachlichem Pflegeverständnis, Begriff der Pflegebedürftigkeit, Leistungsrecht, Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen Herausstellung der Bedeutung fachlicher Kompetenz und beruflicher Erfahrung Grundlagen für fachliches Handeln werden in der Ausbildung gelegt 13

ÜBERLEGUNGEN ZUM ZUKÜNFTIGEN LEISTUNGSSPEKTRUM dauerhaft gleiche verrichtungsorientierte, kompensatorische Unterstützung? Zeitlich begrenzte Unterstützung zur Bewältigung von Krisen und Unsicherheiten Zeitlich begrenzte Aufgaben im Sinne der Förderung des Selbstmanagements, Unterstützung bei Entscheidungen oder zur Re-Stabilisierung nach stationärem Aufenthalt 14

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN 15

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN Ausgangsfragen: Beschreibung des Leistungsprofils unter den neuen fachlichen Vorzeichen Stärkung der Handlungsorientierung, z. B. zur Förderung des Selbständigkeit Verbesserung der Voraussetzungen für eine wirksame pflegerische Versorgung 16

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN Definition von Aufgaben statt Leistungen oder Maßnahmen oder Verrichtungen Aufgaben orientieren sich am Verständnis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Fachliche, nicht leistungsrechtliche Perspektive 17

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN Beispiele für Aufgaben: Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Mobilität Förderung der Pflegekompetenz von Angehörigen Förderung einer stabilen Versorgungssituation 18

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN Bereichsübergreifende Aufgaben: Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Beobachtung Abwehr gesundheitlicher Gefährdungen Kommunikation 19

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN Aufgaben bezogen auf die Aktivitäten und Lebensbereiche des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit: Hilfen bei der Mobilität Hilfen bei Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten Hilfen bei Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen Hilfen bei der Selbstversorgung 20

STRUKTURIERUNG UND BESCHREIBUNG PFLEGERISCHER AUFGABEN Aufgaben bezogen auf die Aktivitäten und Lebensbereiche des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit: Hilfen bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Hilfen bei der Haushaltsführung Unterstützung pflegender Angehöriger Indirekte Leistungen (organisations- bzw. mitarbeiterbezogen) 21

EXKURS: ERFAHRUNGEN AUS EINEM PROJEKT 2001-2005 IN MÜNCHEN Veränderter Vertrag zur Leistungserbringung Vereinbarung zur Leistungserbringung zwischen Pflegehaushalt und Pflegedienst Leistungsinhalt: Erweiterte Kernleistungen bedarfsorientiert zwischen Leistungserbringer und empfänger vereinbart Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes (Vorgabe durch Kostenträger, ggf. frei verhandelbar), abgerechnet wird die angefangene Viertelstunde Einbezogen waren 13 Haushalte und vier ambulante Pflegedienste 22

ERFAHRUNGEN AUS EINEM PROJEKT 2001-2005 IN MÜNCHEN Veränderungen aus Sicht der Pflegefachkräfte: Veränderter Handlungsfreiraum/kein schlechtes Gewissen Mehr Aushandlung nötig und möglich Mehr Handlungskompetenz durch Fortbildung erforderlich Herausforderungen durch veränderte Dokumentation und Tourenplanung Anderes Pflegeverständnis notwendig 23

ERFAHRUNGEN AUS EINEM PROJEKT 2001-2005 IN MÜNCHEN Veränderungen aus Sicht der Pflegebedürftigen und Angehörigen: Vergütungsregelungen insgesamt werden kaum verstanden Veränderungen insgesamt eher geringfügig Das Problem mangelnder Zeit wird nicht gelöst Stundenvergütung wird als realistischer angesehen Dem Bedürfnis nach Gesprächen kann besser entsprochen werden Auf wechselnde und vorab schwer zu definierende Bedarfe kann besser eingegangen werden 24

25

SCHLUSSFOLGERUNGEN 20 Jahre verrichtungsorientierter Begriff der Pflegebedürftigkeit haben Spuren hinterlassen Höhere Übereinstimmung zwischen wissenschaftlicher Fundierung, praktischer Gestaltung von Pflegeprozessen und sozialpolitischer Normsetzung bietet Potenzial zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Versorgungsgestaltung Um pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen ist eine Erweiterung des Leistungsspektrums erforderlich Die Bedarfslagen pflegebedürftiger Menschen haben sich nicht grundlegend geändert, weil wir sie jetzt anders betrachten 26

SCHLUSSFOLGERUNG Ein erweiterter Begriff der Pflegebedürftigkeit ist die Voraussetzung für ein neues Pflegeverständnis, jedoch kein Automatismus für eine verbesserte Pflege, da sich fachliche Defizite und fehlende Ressourcen nicht durch einen neuen Begriff allein beheben lassen 27

FRAGEN? KOMMENTARE? Prof. Dr. Andreas Büscher Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Postfach 1940 49009 Osnabrück Tel.: 0541/969-3591 E-Mail: A.Buescher@hs-osnabrueck.de 28