Heimatspiegel Verbandsgemeinde. Wethautal

Ähnliche Dokumente
AMTSBLATT für die Goethestadt Bad Lauchstädt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Heimatspiegel Verbandsgemeinde. Wethautal

Heimatspiegel Verbandsgemeinde

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal

Heimatspiegel Verbandsgemeinde. Wethautal

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 10/2014 vom 22. Juli 2014

Amtsblatt für die Stadt Büren

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Heimatspiegel Verbandsgemeinde

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

- Amtliches Verkündungsblatt -

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Heimatspiegel. der Verbandsgemeinde. mit Sitz in der Stadt Osterfeld AMTLICHER TEIL. Bekanntmachung von gefassten Beschlüssen

21. Jahrgang 11. Dezember 2017 Nr. 45

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 8/2016 vom 25. Mai 2016

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt:

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsgericht Greifswald

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsgericht Villingen- Schwenningen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Finsterwalde

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Büren

Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt:

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02

Bekanntmachung von Umbenennungen von Straßen und Änderung von Hausnummern in der Gemeinde Mertendorf

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

Heimatspiegel Verbandsgemeinde. Wethautal

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 8/2017. Schleswig, 18. Juli 2017

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Amtsblatt der Stadt Greven

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt:

Heimatspiegel Verbandsgemeinde. Wethautal.

Gemeinde Ostseebad Binz

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 26

Amtsblatt für die Stadt Northeim

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Amtsblatt Rietberg. Nr. 4/ Jahrgang

Beckum, den 21. November 2018 Jahrgang 2018/Nummer 37

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen. Stadtradeln 2017 Gauting wird Landkreissieger

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Nr. 7 Anröchte, 23. Oktober Jahrgang

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09

Nr März 2018 INHALT:

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

Nr. 29 / 15 - Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Jahresabschlusses 2013 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum ggmbh...

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Transkript:

Heimatspiegel Verbandsgemeinde WethautalWethau mit Sitz in der Stadt Osterfeld Mertendorf Schönburg Stößen Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau und der Verbandsgemeinde Wethautal Molauer Land Osterfeld Meineweh Jahrgang 6 Nummer 23 Mittwoch, den 18. November 2015 AMTLICHER TEIL Am Dienstag, 24.11.2015, 18:30 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen spunkten statt. Gremium: Haupt- und Vergabeausschuss der VerbGem Wethautal Ort: 06721 Osterfeld, Corseburger Weg 11 Raum: VerbGem-Gebäude, Beratungsraum 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Einwohnerfragestunde nach 33 KVG LSA. 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung 5. Entscheidung über Änderungsanträge zur 6. Entscheidungen über Einwendung zur Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses der Verbandsgemeinde Wethautal vom 08.09.2015 7. Haushalt 2016 der Verbandsgemeinde Wethautal 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen nach dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kostenbeitragssatzung) 9. Grundsatzbeschluss zur Änderung Teilflächennutzungsplan Schönburg Darstellung Sondergebiet Photovoltaik- Anlage 10. Anfragen und Anregungen 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 12. Aufnahme eines Kredits 13. Vergabe von Leistungen nach VOL 14. Bestellung der Stellvertreter der Leiter der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Wethautal 15. Personalangelegenheiten 16. Anfragen und Anregungen 17. Schließung der Sitzung gez. Kerstin Beckmann Ausschussvorsitzende Am Donnerstag, 26.11.2015, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen spunkten statt. Gremium: Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss Ort: Osterfeld, Markt 24 Raum: Rathaussaal 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit nach 33 KVG LSA 4. Entscheidung über Änderungsanträge zur 5. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift und Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses der Stadt Osterfeld vom 10.09.2015 6. Haushalt der Stadt Osterfeld 2016 7. Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung 8. Nutzungsvereinbarung Umgebinde-Haus 9. Nutzungsvereinbarung Sternenwarte 10. Beratung zum Status der Stadtgeschichtlichen Sammlung 11. Festlegung des Wahltages für die Wahl des ehrenamtlichen s 12. Beschluss über die Ausschreibung der stelle 13. Anfragen und Anregungen 14. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 15. Beratung zum Stand Grundstückserwerb 16. Löschung einer Grunddienstbarkeit 17. Beratung zu einem Grundstückskaufantrag 18. Beratung über Entschädigungszahlung Garagengebäude 19. Ausschreibung von Ingenieurleistungen 20. Grundstücksangelegenheiten Informationen durch den 21. Anfragen und Anregungen 22. Schließung der Sitzung gez. Gerd Seidel

Heimatspiegel Wethautal 2 Nr. 23/2015 der Stadt Osterfeld hat der Stadtrat der Stadt Osterfeld in seiner Sitzung am 24.09.2015 folgende der Stadt Osterfeld beschlossen: Änderung im 4 Im 4 Abs (5) wird die Wertgrenze von 5.000,00 auf 100,00 reduziert. Änderungen im 16 wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen: I Die der Stadt Osterfeld tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Osterfeld, den 24.09.2015 der Stadt Stößen hat der Gemeinderat der Stadt Stößen in seiner Sitzung am 09.09.2015 folgende der Stadt Stößen beschlossen: Im 4 Abs. 5 wird die Wertgrenze von 5.000,00 auf 100,00 reduziert. wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen: I Die der Stadt Stößen tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stößen, den 09.09.2015 Gerd Seidel gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA: Der Stadtrat der Stadt Osterfeld hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die der Stadt Osterfeld mit Beschluss-Nr.: 375/14-19/0147 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.10.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 /H /54.375 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Osterfeld, den 02.11.2015 Gerd Seidel Die Veröffentlichung der der Stadt Osterfeld erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Hauptsatzung der Stadt Osterfeld wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. Horst Schubert gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA: Der Gemeinderat der Stadt Stößen hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 die der Stadt Stößen mit Beschluss-Nr.: 470/14-19/0058 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.10.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 / H / 54.470 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Stößen, den 02.11.2015 Horst Schubert

Nr. 23/2015 3 Heimatspiegel Wethautal Die Veröffentlichung der der Stadt Stößen erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Hauptsatzung der Stadt Stößen wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. Ausfertigung Amtsgericht Naumburg Naumburg, den 09.10.2015 Geschäfts-Nr.: 8 K 8/15 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 10.12.2015, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 3 versteigert werden der 188/1.000 Miteigentumsanteil des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Stößen, Blatt 598, Flur 1, Flurstück 526/110 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nummer 4 bezeichneten 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss, rechts gelegen, mit einer Gesamtfläche von 68,77 m 2 nebst Kellerraum Nr. 4, zurzeit leerstehend. Der Versteigerungsvermerk wurde eingetragen am 17.02.15. Verkehrswert: 10.000,00 Euro. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Stach Rechtspflegerin Am Donnerstag, 03.12.2015, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen spunkten statt. Gremium: Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf Ort: Mertendorf, Dorfplatz 01 Raum: Gasthaus Sankt Martin 1. Einwohnerfragestunde 2. Eröffnung der Sitzung, Bekanntgabe der in der letzten Sitzung im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. nach 33 KVG LSA. 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung 5. Entscheidung über Änderungsanträge zur 6. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mertendorf vom 15.10.2015 7. Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Mertendorf (Straßenreinigungssatzung) 8. Bericht des s über die Ausführung gefasster Beschlüsse, Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen, wichtige Gemeindeangelegenheiten und Eilentscheidungen 9. Befreiung von den Festsetzungen des Bauplanes Nr. 2, Erste Planänderung 10. Anfragen zum Bericht des s 11. Anfragen und Anregungen 12. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung Nichtöffentlicher Teil 13. Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zur Flüssiggasversorgung in Mertendorf 14. Pachtangelegenheiten - Wohnbaugebiet Görschen 15. Beschluss über den Kauf eines Holzhäckslers 16. Anfragen und Anregungen 17. Schließung der Sitzung gez. Klaus Maurer der Gemeinde Mertendorf hat der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf in seiner Sitzung am 17.09.2015 folgende der Gemeinde Mertendorf beschlossen: Im 4 Abs. 5 wird die Wertgrenze von 5.000,00 auf 100,00 reduziert. wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen:, I Die der Gemeinde Mertendorf tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mertendorf, den 17.09.2015 Klaus Maurer

Heimatspiegel Wethautal 4 Nr. 23/2015 gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA: Der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf hat in seiner Sitzung am 17.09.2015 die der Gemeinde Mertendorf mit Beschluss-Nr.: 335/14-19/0067 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.10.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 / H / 54.335 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Mertendorf, den 02.11.2015 Klaus Maurer Die Veröffentlichung der der Gemeinde Mertendorf erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Hauptsatzung der Gemeinde Mertendorf wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. 13. Anfragen und Anregungen 14. Schließung der Sitzung Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. gez. Rolf Werner Bekanntmachung der Gemeinde Schönburg nach BauGB Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 Gemeinde Schönburg Photovoltaikanlagen hinter den Gärten Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2013 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlagen hinter den Gärten aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen der ehemaligen Milchviehanlage mit den Flurstücken 173,174/2, 174/3; 176/1; 178; 179; 181/1; 182/1 und 545 in der Flur 12 der Gemarkung Schönburg mit einer Fläche von ca. 8,3 ha. Am Montag, 23.11.2015, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen spunkten statt. Gremium: Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land Ort: 06618 Molauer Land, OT Seidewitz Raum: Dorfgemeinschaftshaus Nr. 14, Seidewitz 1. Einwohnerfragestunde 2. Eröffnung der Sitzung, Bekanntgabe der in der letzten Sitzung im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. nach 33 KVG LSA. 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung 5. Entscheidung über Änderungsanträge zur 6. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Molauer Land vom 12.10.2015 7. Bericht des s über die Ausführung gefasster Beschlüsse, Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen, wichtige Gemeindeangelegenheiten und Eilentscheidungen 8. Anfragen zum Bericht des s 9. Beschluss über die Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm STARK II 10. Maßnahmeplan zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten 11. 2. Änderungssatzung zur Satzung über die kommunalen Friedhöfe der GemeindeMolauer Land (Friedhofssatzung) 12. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Molauer Land 1. Änderung des Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 8 Gemeinde Schönburg Photovoltaikanlagen hinter den Gärten Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.09.2015 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlagen Hinter den Gärten zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen der ehemaligen Milchviehanlage mit den Flurstücken 173,174/2, 174/3; 176/1; 178; 179; 181/1; 182/1 und 545 in der Flur 12 der Gemarkung Schönburg mit einer Fläche von ca. 8,3 ha. Bekanntmachung Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Schönburg und Beschluss zur Prüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB vom 10.11.2015, Beschluss Nr. 445/14-19/0065 Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die Ergänzung zur 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Hinter den Gärten Gemeinde Schönburg, Ortsteil Possenhain vom 22.09.2015, Beschlussnummer 445/14-19/0057 beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen der ehemaligen Milchviehanlage mit den Flurstücken 174/3; 176/1; 178; 179; 181/1; 182/1 und 545 in der Flur 12 der Gemarkung Schönburg mit einer Fläche von ca. 8,3 ha siehe angehängter Lageplan. (siehe Seite 5)

Nr. 23/2015 5 Heimatspiegel Wethautal Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für ein Sonstiges Sondergebiet nach 11 BauNVO zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durch den Investor die SPP 1 Solar Invest 3 GmbH und Co. KG, Zirkusweg 2 / Astra Tower in 20359 Hamburg. Gemäß Aufstellungsbeschluss und nach erfolgter Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 des BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und ohne der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, aufgestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 dient der Innenentwicklung (Widernutzbarmachung von Flächen mit ehemaliger landwirtschaftlicher Bebauung Milchviehanlage) - Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen - auf einer Fläche im Geltungsbereich Bebauungspläne Nr. 4 und Nr. 6 der Gemeinde Schönburg. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die Vorprüfung des Einzelfalls zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Hinter den Gärten OT Possenhain nach Anlage 2 BauGB vorgenommen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung ist der Gemeinderat zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Hinter den Gärten nach 13 a BauGB gegeben sind und das Bebauungsplanverfahren nach 13a als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung erfolgt. Demnach kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin bedarf es keiner zusammenfassenden Erklärung (siehe 13a (2) i. V. m. 13 (3) BauGB). Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß Bekanntmachung zur Öffentlichen Auslegung informieren (siehe nachfolgende Bekanntmachung zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) Im Rahmen dieser Frist können von Jedermann Äußerungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Hinter den Gärten (Vorhabenbezogen) der Gemeinde Schönburg, Ortsteil Possenhain Mit Beschluss der Gemeinde Schönburg vom 10.11.2015, Beschluss Nr.- 445/14-19/0061 wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Hinter den Gärten, bestehend aus Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, sowie die Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Gleichzeitig findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB statt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Hinter den Gärten, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, sowie die Begründung liegen nach 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.11.2015 bis zum 29.12.2015 in der Verbandsgemeinde Wethautal, im Dienstgebäude der Außenstelle der Verbandsgemeinde Wethautal in 06618 Mertendorf, Naumburger Straße 23 im Bauamt während folgender Dienstzeiten Montags 8.00 Uhr 12.00 Uhr Dienstags 8.00 Uhr 12.00 und 14.00 18.00 Uhr Mittwochs 8.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstags 8.00 Uhr 12.00 und 13.00 16.00 Uhr Freitags 8.00 Uhr 12.00 Uhr Für Jedermann zur Einsicht und zur allgemeinen Information aus. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen und Bedenken sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung gemäß 4 Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die auszulegenden Unterlagen umfassen: Entwurf Planzeichnung Teil A mit Text Teil B Lageplan der Erschließung Entwurf der Begründung mit den Anlagen: - Eingriffsbilanzierung - Prüfbogen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB - Schaffung der Bedingungen für die Zulässigkeit der Nutzung als Sondergebiet Photovoltaik

Heimatspiegel Wethautal 6 Nr. 23/2015 Am Dienstag, 01.12.2015, 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen spunkten statt. Gremium: Gemeinderat der Gemeinde Schönburg Ort: Schönburg Raum: Feuerwehrgerätehaus 1. Einwohnerfragestunde 2. Eröffnung der Sitzung, Bekanntgabe der in der letzten Sitzung im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. nach 33 KVG LSA. 4. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung 5. Entscheidung über Änderungsanträge zur 6. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift und Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Schönburg vom 03.11.2015 7. Bericht des s über die Ausführung gefasster Beschlüsse, Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen, wichtige Gemeindeangelegenheiten und Eilentscheidungen 8. Anfragen zum Bericht des s 9. Anfragen und Anregungen 10. Schließung der Sitzung gez. Friedrich Prüfer der Gemeinde Schönburg hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg in seiner Sitzung am 22.09.2015 folgende der Gemeinde Schönburg beschlossen: Im 4 Abs. 5 wird die Wertgrenze von 5.000,00 auf 100,00 reduziert. wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen: I Die der Gemeinde Schönburg tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Schönburg, den 22.09.2015 gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA: Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 die der Gemeinde Schönburg mit Beschluss-Nr.: 445/14-19/0055 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.10.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 /H /54.445 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Schönburg, den 02.11.2015 Die Veröffentlichung der der Gemeinde Schönburg erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Hauptsatzung der Gemeinde Schönburg wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. der Verbandsgemeinde Wethautal Auf der Grundlage des 10 i. V. m. 8 und 45 Abs. 2 Nr.1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültige Fassung, hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wethautal in seiner Sitzung am 06.10.2015 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wethautal beschlossen: Im 4 Abs 7 wird die Wertgrenze von 20.000,00 EUR auf 500,00 EUR reduziert. Änderungen im 17 wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen: I Die der Verbandsgemeinde Wethautal tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Osterfeld, den 06.10.2015 Kerstin Beckmann Verbandsgemeindebürgermeisterin

Nr. 23/2015 7 Heimatspiegel Wethautal gemäß 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA: Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wethautal hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wethautal mit Beschluss-Nr.: 000/14-19/0162 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.11.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 / H / 54.000 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Osterfeld, den 09.11.2015 Kerstin Beckmann Verbandsgemeindebürgermeisterin Die Veröffentlichung der der Verbandsgemeinde Wethautal erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Satzung wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. der Gemeinde Meineweh hat der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh in seiner Sitzung am 13.10.2015 folgende der Gemeinde Meineweh beschlossen: Im 4 Abs. 5 wird die Wertgrenze von 5.000,00 EUR auf 100,00 EUR reduziert. wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen: I Die der Gemeinde Meineweh tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Meineweh, den 14.10.2015 Manfred Kalinka gemäß 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA: Der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh hat in seiner Sitzung am 13.10.2015 die der Gemeinde Meineweh mit Beschluss-Nr.: 013/14-19/0054 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.11.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 / H / 54.013 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Meineweh, den 09.11.2015 Manfred Kalinka

Heimatspiegel Wethautal 8 Nr. 23/2015 Die Veröffentlichung der der Gemeinde Meineweh erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Hauptsatzung der Gemeinde Meineweh wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. I Die der Gemeinde Molauer Land tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Molau, den 13.10.2015 Rolf Werner der Gemeinde Molauer Land hat der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land in seiner Sitzung am 12.10.2015 folgende der Gemeinde Molauer Land beschlossen: Im 4 Abs. 5 wird die Wertgrenze von 5.000,00 EUR auf 100,00 EUR reduziert. wird wie folgt im Heimatspiegel, spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung, hingewiesen: gemäß 10 Abs. 2 und 150 Abs. 1 KVG LSA: Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land hat in seiner Sitzung am 12.10.2015 die der Gemeinde Molauer Land mit Beschluss-Nr.: 341/14-19/0057 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 10 Abs. 2 und 150 Abs.1 KVG LSA von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.11.2015 unter dem Aktenzeichen 151103 / H / 54.441 erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Molau, den 04.11.2015 Rolf Werner Die Veröffentlichung der der Gemeinde Molauer Land erfolgte am 18.11.2015 im Heimatspiegel. Die Hauptsatzung der Gemeinde Molauer Land wird außerdem in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter der Adresse www.vgem-wethautal.de veröffentlicht. IMPRESSUM Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau und der Verbandsgemeinde Wethautal Der Heimatspiegel erscheint vierzehntäglich, jeweils in den ungeraden Wochen. Herausgeber: Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Telefon 03 44 22/4 14-0, vertreten durch die in, Frau Beckmann Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die in, Frau Beckmann Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.