studie Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

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Transkript:

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Impressum Herausgeberin: DGB-Jugend Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt Otto-Brenner-Str. 7 30159 Hannover Internet: www.gewerkschaftsjugend-niedersachsen.de Facebook: www.facebook.com/deinedgbjugend Verantwortlich für den Inhalt: Ruben Eick Redaktion: Janina Wrobel, Lea Arnold, Tina Kolbeck-Landau, Lars Niggemeyer, Johannes Grabbe, Ruben Eick Datenanalyse: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.v. Heiko Bennewitz und Oliver Dick isoplan-marktforschung GbR Saarbrücken / Berlin Jörg Kirchen, Markus Löhrhoff und Karsten Schreiber Gestaltung: Heiko von Schrenk/schrenkwerk.de Druck: Druckhaus Dresden GmbH Titelfoto: Yuri / istock Oktober 2015 In dieser Studie trennen wir im Text die maskulinen und femininen Endungen eines Wortes durch einen Unterstrich zum Beispiel»Mechaniker_in«. Durch den Unterstrich entsteht ein Zwischenraum zwischen den männlichen und weiblichen Endungen. Dieser sogenannte»gender Gap«(Gender = das soziale Geschlecht, Gap = Lücke) ist ein Mittel der sprachlichen Darstellung, um Menschen in der Sprache einen Raum zu lassen, die nicht in die klassischen Geschlechterrollen von Männern und Frauen passen zum Beispiel Intersexuelle, Transsexuelle oder Crossdresser_innen. Auf diese Weise soll niemand unabhängig vom (sozialen) Geschlecht oder der eigenen Identität sprachlich ausgeschlossen werden. Denn Sprache beschreibt nicht nur gesellschaftliche Verhältnisse, sie ist auch ein Schlüssel für deren Veränderung. 2 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

Inhalt Vorwort 4 1. Die wichtigsten Ergebnisse 2015 6 2. Der Ausbildungsmarkt in Niedersachsen Analyse und Forderungen 8 3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 11 3.1 Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb 12 3.1.1 Einhalten des Ausbildungsplanes 12 3.1.2 Verrichtung von ausbildungsfremden Tätigkeiten 13 3.1.3 Ausbildungsnachweis 14 3.1.4 Fachliche Anleitung und Betreuung durch Ausbilder_innen 15 3.1.5 Die fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb 16 3.1.6 Die fachliche Qualität der Ausbildung in der Berufsschule 17 3.2 Ausbildungszeiten und Überstunden 19 3.2.1 Regelmäßigkeit von Überstunden 19 3.2.2 Freizeitausgleich oder Bezahlung von Überstunden 21 3.2.3 Wöchentliche Arbeitszeit 22 3.2.4 Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit 23 3.2.5 Blickpunkt Jugendarbeitsschutzgesetz 23 3.3 Ausbildungsvergütung 25 3.4 Persönliche Beurteilungen der Ausbildung 28 3.4.1 Zufriedenheit mit der Ausbildung 28 3.4.2 Zufriedenheit durch Interessenvertretung 30 3.4.3 Zufriedenheit durch Übernahme 31 3.4.4 Unzufriedenheit durch psychische und körperliche Belastungen 33 3.4.5 Berufswahl und Zufriedenheit 34 3.4.6 Ausbildungsabbruch Der letzte Ausweg 37 4. Schwerpunkt: Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Ausbildung 39 4.1 Auszubildende mit Migrationshintergrund 39 4.2 Bewertung der Ausbildung 42 5. Fazit und Forderungen Ausbildung besser machen! 46 6. Auswertungsverfahren und Methodik 48 7. Anhänge 49 Struktur der Stichprobe 49 Fragebogen 52 Abbildungsverzeichnis 54 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 3

Vorwort Die duale Berufsausbildung in Deutschland wird europaweit als Garant wirtschaftlichen Fortschritts geschätzt. Sie bietet für viele Schulabgänger_innen den optimalen Einstieg ins Berufsleben. Theoretisches und praktisches Lernen an den zwei zentralen Ausbildungsorten Betrieb und Berufsschule ermöglichen den Erwerb grundlegender Qualifikationen für die Arbeitswelt. Darüber hinaus bietet das Absolvieren einer dualen Berufsausbildung gesellschaftliche Teilhabe, wirksamen Schutz vor Erwerbslosigkeit und Durchlässigkeit zur akademischen Bildung. Doch all diese positiven Faktoren dürfen über zentrale Missstände in der Umsetzung nicht hinwegtäuschen. Die Qualität der Berufsausbildung ist in einigen Branchen schlicht nicht ausreichend, verkürzte»schmalspur-ausbildungen«behindern einen qualifizierten Berufsstart und nicht alle interessierten Jugendlichen erhalten einen Ausbildungsplatz. Die Bereitschaft der Unternehmen, überhaupt noch auszubilden, nimmt stetig ab. Die Quote der ausbildenden Betriebe sank deutschlandweit im Jahr 2013 auf erschreckende 20,7 Prozent dem niedrigsten Wert seit 1999. Eine der Folgen: Knapp 39.000 junge Menschen mündeten allein in Niedersachsen im Jahr 2014 in Maßnahmen des sog.»übergangssystems«. Die generelle Problematik bleibt also bestehen: Anstatt eine überzeugende Anzahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen und so Perspektiven zu ermöglichen, werden zu viele Schulabgänger_innen mit dem polemischen Vorwurf mangelnder»ausbildungsreife«abqualifiziert. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Ausbildung wird so auf die Jugendlichen abgewälzt, während sich die Unternehmen aus der Verantwortung stehlen. Der DGB fordert daher, die Qualität innerhalb des dualen Systems spürbar zu steigern und ein auswahl - fähiges Ausbildungsplatzangebot zu etablieren. Um praktische Erfolge mitzugestalten, beteiligt sich der DGB auf Bundesebene an der»allianz für Aus- und Weiterbildung«aus Politik, Sozialpartnern, Wirtschaftsverbänden und anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren. In Niedersachsen wurden durch die Mitarbeit im»bündnis Duale Berufsausbildung«konkrete Verbesserungen wie die Einrichtung von Jugendberufs - agenturen und eine optimierte Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen miterarbeitet. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Landesregierung zugesagten Ausbildungsgarantie ist jedoch noch längst nicht erreicht. Eine genaue Betrachtung des Ausbildungsangebots und eine Analyse der Ausbildungsqualität sind notwendig, um den genannten Fehlentwicklungen entgegentreten zu können. Hier setzt der Ausbildungsreport der DGB-Jugend in Niedersachsen an. Die Studie basiert auf den Angaben von 688 Auszubildenden aus 17 der 25 meistfrequentierten Ausbildungsberufe. Befragt wurden Absolvent_innen aller Ausbildungsjahre und aus Betrieben unterschiedlicher Größe zumeist im Rahmen der Berufsschultouren der Gewerkschafts - jugend. Trotz der generellen Zufriedenheit des überwiegenden Anteils der Befragten mit ihrer Ausbildung bleibt festzuhalten, dass ausbildungsfremde Tätigkeiten, Überstunden, fehlende Betreuung durch Ausbilder_in - nen sowie teils gravierende Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz für zu viele Auszubildende zum Alltag gehören. Der Themenschwerpunkt liegt in diesem Jahr auf der besonderen Situation von Auszubildenden mit Migrationshintergrund. Die Benachteiligung dieser Gruppe im deutschen Bildungs- und Beschäftigungssystem ist 4 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

Vorwort hinlänglich bekannt. Der Ausbildungsreport leistet einen wichtigen Beitrag, die empirische Basis zu erweitern, indem er seinen Fokus auf die Situation junger Migrant_innen in der dualen Berufsausbildung legt und dabei nach den Erfahrungen dieser Gruppe selbst fragt. Junge Migrant_innen haben demnach bereits beim Zugang zur Ausbildung größere Schwierigkeiten als Jugendliche ohne Migrationshintergrund und landen am Ende häufiger in Ausbildungsberufen, die sie eigentlich nicht wollten. Um auch diesen jungen Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen, müssen Arbeitgeber ihr Einstellungsverhalten ändern. Im Bildungssystem müssen Diskriminierung und strukturelle Benachteiligungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund insgesamt abgebaut werden. Der Ausbildungsreport liefert damit Hinweise, wie die duale Ausbildung gestärkt werden kann. Das duale System bildet das Fundament der qualifizierten Erwerbsarbeit. Seine Weiterentwicklung ist nicht nur im Sinne der Beschäftigten, sondern eine Zukunftsaufgabe der gesamten Wirtschaft. Hartmut Tölle, Vorsitzender DGB-Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Ruben Eick, DGB-Bezirksjugendsekretär Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 5

1. Die wichtigsten Ergebnisse 2015 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick Ausbildungszufriedenheit Der Großteil der Auszubildenden (76,3 Prozent) ist mit seiner Ausbildung»zufrieden«oder sogar»sehr zufrieden«. Das ist erfreulich, kann aber nicht über die bestehenden Probleme der anderen Auszubildenden hinwegsehen lassen. Der Ausbildungsreport 2015 zeigt deutlich auf, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Ausbildungszufriedenheit und den relevanten erfragten Kriterien zur Bestimmung der Ausbildungsqualität gibt (E Kapitel 3.4.1). Ausbildungsfremde Tätigkeiten 6,8 Prozent gaben im Rahmen der Befragung zum Ausbildungsreport an, dass sie im Betrieb»immer«oder»häufig«ausbildungsfremde Tätigkeiten ableisten müssen. Solche Fälle sind zwar noch immer nicht die Regel, aber es handelt sich hierbei auch keineswegs um Einzelfälle. Für die Auszubildenden bedeutet das Nichteinhalten des Ausbildungsplans, dass wichtige ausbildungsrelevante Inhalte nicht erlernt werden. Fachliche Anleitung Der größte Teil der Auszubildenden hat eine_n Ausbilder_in (94,8 Prozent). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass immerhin 5,2 Prozent kein_e Ausbilder_in an der Ausbildungsstelle zur Verfügung steht. Bei 8,6 Prozent der Auszubildenden mit Ausbilder_in ist diese_r»selten«bis»nie«präsent (E Kapitel 3.1.4). Überstunden Regelmäßige Überstunden gehören für viele Auszubildende noch immer zum Ausbildungsalltag. Mit 40,3 Prozent liegt der Anteil der Befragten in Niedersachsen, die regelmäßig Überstunden leisten, über dem bundesweiten Durchschnitt von 38,1 Prozent (E Kapitel 3.2.1). Jugendarbeitsschutz Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten bezüglich der Arbeitszeiten die gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Trotz einer entsprechenden Regelung gaben 9,8 Prozent der befragten Auszubildenden unter 18 Jahren an, durchschnittlich mehr als 40 Stunden zu arbeiten. 41,1 Prozent der minderjährigen Auszubildenden gaben an, regelmäßig Überstunden zu leisten, für die nur knapp zwei Drittel (66,4 Prozent) einen Freizeitausgleich bekommen (E Kapitel 3.2.5). Wahl des Ausbildungsberufs Die Wahl des richtigen Ausbildungsberufs ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf. Erfreulicherweise konnten 34,7 Prozent der im Ausbildungsreport befragten Auszubildenden ihren Wunschberuf und weitere 45,7 Prozent zumindest einen von mehreren für sie interessanten Berufen erlernen. Etwa ein Siebtel der Auszubildenden (14,1 Prozent) machte seine Ausbildung allerdings in einem Beruf, der eigentlich nicht geplant war. 5,6 Prozent bezeichneten ihren Ausbildungsberuf gar als eine»notlösung«. Die Auszubildenden in den»ungeplanten Berufen«sind deutlich seltener zufrieden mit ihrer Aus- 6 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

1. Die wichtigsten Ergebnisse 2015 bildung (63,6 Prozent) als die Auszubildenden in ihren Wunschberufen (81,6 Prozent). Von den Auszubildenden, die ihren Ausbildungsberuf als»notlösung«bezeichneten, ist gerade einmal die Hälfte (50,3 Prozent) mit der Ausbildung zufrieden. Bei diesen Auszubildenden ist die Gefahr einer Vertragslösung oder sogar eines Ausbildungsabbruchs entsprechend deutlich höher (E Kapitel 3.4.5). Übernahme nach der Ausbildung Eine qualitativ gute Ausbildung ist die Voraussetzung für einen guten Start in die Arbeitswelt und den Übergang von der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Für viele junge Menschen gestaltet sich der Übergang von der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis sehr schwierig. 58,8 Prozent der Auszubildenden wussten zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht, ob sie im Anschluss an ihre Ausbildung übernommen werden. Weniger als ein Drittel (29,6 Prozent) hatte bisher eine Zusage erhalten, und 11,6 Prozent wussten bereits, dass sie nicht übernommen werden. Von den Auszubildenden mit Übernahmezusage erhielten gerade einmal 61,9 Prozent eine unbefristete Zusage, die anderen hatten unterschiedliche Befristungen. Von den Auszubildenden, denen bereits eine klare Absage vorlag, hatten 33,2 Prozent zum Zeitpunkt der Befragung keinerlei konkrete Perspektive, wie es mit ihnen im Anschluss an ihre Ausbildung weitergehen wird (E Kapitel 3.4.3). Qualität der Berufsschule Der Lernort Berufsschule spielt im Rahmen der dualen Ausbildung eine ebenso wichtige Rolle wie die Ausbildungsstätte. Gerade einmal die Hälfte (50,7 Prozent) der befragten Auszubildenden bewertet allerdings die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts als»sehr gut«oder»gut«(e Kapitel 3.1.6). Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 7

2. Der Ausbildungsmarkt in Niedersachsen Analyse und Forderungen Das System der Berufsausbildung ist nach wie vor zentral für Bildung und Arbeitsleben in Deutschland. Bundesweit haben 2014 über 700.000 junge Menschen eine duale oder schulische Berufsausbildung aufgenommen. Allerdings gelingt nicht jedem_jeder der Einstieg in eine Ausbildung. 256.000 Anfänger_innen im so genannten»übergangssystem«sind viel zu viele. Ein zentraler Grund hierfür ist der nach wie vor anhaltende Mangel an Ausbildungsplätzen in Deutschland. Die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass auch in Niedersachsen ein zu geringes Angebot an Ausbildungsplätzen zur Verfügung steht. Der entscheidende Maßstab hierfür ist die Angebots-Nachfrage-Relation (ANR), der»offizielle«ausbildungsmarktindikator (vgl. 86 des Berufsbildungsgesetzes). Die ANR gibt das Verhältnis des ausgewiesenen Ausbildungsplatzangebots zur Zahl der ausgewiesenen Ausbildungsplatznachfrager_innen zum 30. September eines Jahres an. Demnach kamen 2014 in Niedersachsen auf 100 Bewerber_innen nur 87,7 angebotene Ausbildungsplätze. Niedersachen steht damit deutlich schlechter da als der Bundesdurchschnitt, der bei 92,7 Ausbildungsangeboten pro 100 Bewerber_innen liegt. In Niedersachsen waren laut offizieller Statistik zum Beginn des Ausbildungsjahres 3.169 Ausbildungs - stellen unbesetzt. Gleichzeitig waren noch 11.458 junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Hierbei werden nur diejenigen erfolglosen Bewerber_innen erfasst, die sich bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet haben, von dieser für ausbildungsreif befunden wurden und sich am 30. September 2014 noch als ausbildungsplatzsuchend gemeldet haben, obwohl das Ausbildungsjahr begonnen hatte. Viele der erfolglosen Bewerber_innen befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Maßnahme des»übergangssystems«und haben sich daher nicht mehr für 2014 suchend gemeldet. Angebots-Nachfrage-Relation in Niedersachsen (auf 100 Bewerber_innen angebotene Ausbildungsplätze) 88 87 86 85 84 83 2009: 83,1 2010: 84,9 2011: 87,8 2012: 87,5 2013: 85,1 2014: 87,7 Abbildung 1: Angebots-Nachfrage-Relation in Niedersachsen (auf 100 Bewerber_innen angebotene Ausbildungsplätze) 8 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

2. Der Ausbildungsmarkt in Niedersachsen Analyse und Forderungen Eine Einschätzung dieser großen Zahl von statistisch verdeckten erfolglosen Bewerber_innen erhält man, wenn man sich das»übergangssystem«in Niedersachsen insgesamt anschaut. Dabei handelt es sich um außerschulische Maßnahmen und schulische Bildungsgänge, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss führen wie Berufseinstiegsschulen, Berufsfachschulen ohne Abschluss, Maßnahmen der Bundesagentur oder Förderprogramme der Länder. Für die Teilnehmenden sind es oft Warteschleifen mit fragwürdigen Perspektiven. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Übersicht über die Anfänger_innen in den verschiedenen Sektoren des Ausbildungsgeschehens in Deutschland, die Integrierte Ausbildungs - berichterstattung. Danach mündeten im Jahr 2014 in Niedersachsen 38.692 junge Menschen in die Maßnahmen des so genannten»übergangssystems«ein. 1 Ein Gesamtbild des Ausbildungsgeschehens gibt die Berichterstattung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): So lag die Zahl der institutionell erfassten, an dualer Ausbildung interessierten Personen im Jahr 2014 in Niedersachen bei 92.955. Hiervon sind 60 Prozent tatsächlich in duale Ausbildung einge - mündet. 2 Dies bedeutet, dass faktisch nur sechs von zehn Ausbildungsinteressierten in Niedersachsen auch eine Ausbildung begonnen haben. Insgesamt ist festzuhalten, dass den Ausbildungsmarkt ein massives Ungleichgeweicht zu Lasten der Jugendlichen kennzeichnet. Es gelingt gegenwärtig nicht, alle ausbildungsinteressierten Jugendlichen an dualer Berufsausbildung zu beteiligen. Inzwischen ist ein relevanter Teil der jüngeren Generation von Teilhabe durch Bildung abgehängt: In Niedersachsen waren 14,2 Prozent aller jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahren im Jahr 2013 ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium und auch nicht mehr in Ausbildung oder Studium. Dabei haben Bund und Länder 2008 auf dem Bildungsgipfel in Dresden vereinbart, die entsprechende Quote bis 2015 auf 8,5 Prozent zu senken. Dieses Ziel ist eindeutig verfehlt worden. 3 Im Sinne der betroffenen jungen Menschen stellt die Lösung der Angebotsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt daher nach wie vor eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre dar. Um zu gewährleisten, dass jede_r Auszubildende auch einen Ausbildungsplatz bekommt, fordert der DGB eine Ausbildungsplatzgarantie für alle Ausbildungsinteressierten. Der DGB in Niedersachen hält daher folgende Maßnahmen für erforderlich: 1 vgl. Schnellmeldung Integrierte Ausbildungsberichterstattung, Statistisches Bundesamt 2015, S.4 2 vgl. Joachim Gerd Ulrich, Stephanie Matthes, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2014 Duales System vor großen Heraus - forderungen., BIBB 29.1.2015, Seite 41 3 vgl. Klaus Klemm: Bildungsgipfel-Bilanz 2014, hrsg. vom DGB-Bundesvorstand, Dez. 2014 1. Das Angebot an Ausbildungsstellen muss erhöht werden. Zu diesem Zweck sollte auf Branchenebene ein Umlagesystem der Ausbildungskosten eingeführt werden. Ein solches besteht in der Bauwirtschaft seit 40 Jahren mit großem Erfolg: dies ist die Branche mit der höchsten Ausbildungsquote. 2. Auch die Angebote in schulischen Ausbildungsgängen (z.b. Erzieher_innen- und Pflegeausbildung) müssen entsprechend ausgeweitet werden. 3. Der Übergang Schule-Beruf muss neu gestaltet werden: a Jugendlichen, die in keinen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten, muss grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet werden, in einer einjährigen Berufsfachschule ein ggf. anrechenbares erstes Ausbildungsjahr zu absolvieren (dualisierte BFS). Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 9

2. Der Ausbildungsmarkt in Niedersachsen Analyse und Forderungen a Für Jugendliche mit noch vorhandenen Defiziten, die den erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule nicht erwarten lassen, werden Maßnahmen zur Förderung als Ausbildungsvorbereitung angeboten (Berufsvorbereitungsjahr, BVB der Bundesagentur für Arbeit, Jugendwerkstätten). Diese Ausbildungsvorbereitung knüpft an die Berufsorientierung und die dort erstellte Berufswegeplanung an und setzt diese möglichst mit einem hohen betrieblichen Anteil gezielt fort. a Falls die Vermittlung der Schüler_innen während bzw. nach Ablauf des Berufsfachschuljahres in eine reguläre Ausbildung nicht gelingt, muss sichergestellt sein, dass die in einer Berufsfachschule begonnene Ausbildung außerschulisch weitergeführt und bei dualen Ausbildungsberufen mit Kammerprüfung abgeschlossen werden kann. Die Ausbildungsmöglichkeiten sollten dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen und dürfen betriebliche Ausbildungsplätze nicht verdrängen. Ein möglichst schneller Wechsel in das reguläre System der Berufsausbildung muss auch während einer solchen Ausbildung oberstes Ziel sein. Die Bedarfslage am Arbeitsmarkt ist bei der Bereitstellung dieser Plätze zu berücksichtigen. Hierüber müssen die Wirtschafts- und Sozialpartner gemeinsam befinden. a Allen, die eine Ausbildungsvorbereitung erfolgreich abschließen, wird falls eine Vermittlung in eine reguläre Ausbildung trotz aller Bemühungen nicht gelingt eine öffentlich geförderte, außerschulische betriebsnahe Berufsausbildung zugesichert. Zunächst können sie die Berufsfachschule besuchen, danach die außerbetriebliche Ausbildung. Ausbildungsstatistiken müssen den politisch Verantwortlichen deutlich aufzeigen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Mit den aktuellen Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit wird dieses Ziel nicht erreicht, denn ein großer Teil des Ausbildungsgeschehens wird in diesen nicht berücksichtigt. Die DGB-Jugend fordert daher eine ehrliche Ausbildungsstatistik. Dazu gehört, dass Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, in der Statistik auch als Bewerber_innen gezählt werden, unabhängig vom Status, der ihnen von der BA zuerkannt wird. Dazu gehört ebenfalls, junge Menschen, die in Maßnahmen des sogenannten»übergangssystem«ohne weiterführende Perspektive»geparkt«werden, als unversorgte Bewerber_innen zu führen. Nicht zuletzt müssen die Betriebe ihre freien Ausbildungsplätze melden, denn ein Angebot, das niemandem so recht bekannt ist, hilft auch niemandem. 10 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Um die tatsächliche Qualität der Ausbildung in den verschiedenen Berufen und Branchen zu messen, sind die nachfolgenden Indikatoren in die Gesamtbewertung eingegangen: Die fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb Für jeden Beruf gibt es einen rechtlich bindenden Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt detailliert, was zu welchem Zeitpunkt in der Ausbildung erlernt werden soll, damit etwa der angehende Bürokaufmann auch tatsächlich ein Büro von innen sieht und nicht nur das Lager aufzuräumen hat. Und die zukünftige Veranstaltungskauffrau muss natürlich beizeiten ein Event mitorganisieren, statt nur Telefondienst zu schieben. Ein wichtiger Aspekt für die Ausbildungsqualität ist also: Werden die Ausbildungsinhalte vermittelt? Oder wird der_die Auszubildende mit Routinearbeiten oder gar ausbildungsfremden Tätigkeiten beschäftigt, ohne die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse für den Beruf zu erlernen? Zudem ist es für eine gute Ausbildung unumgänglich, persönlich und fachlich geeignete Ausbilder_innen zu haben. Diese sollten vor Ort ansprechbar sein und den Auszubildenden alle Fragen beantworten können und wollen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber in der Praxis leider nicht immer eingehalten wird. Ausbildungszeiten und Überstunden Das duale System der Berufsausbildung lebt von den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Nehmen die Überstunden im Betrieb überhand, ist die schulische Ausbildung gefährdet. Wer bis in die Nacht schuftet, kann am nächsten Morgen nicht ausgeschlafen im Berufsschulunterricht sitzen und findet auch nicht genügend Zeit, sich auf Prüfungen vorzubereiten. Ganz zu schweigen von den notwendigen Entspannungsund Erholungsphasen für den eigenen Ausgleich. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchst - arbeitszeiten für Auszubildende ist deshalb notwendig, um eine Ausbildung auch erfolgreich abzuschließen. Die Ausbildungsvergütung Von den Jugendlichen wird immer mehr Mobilität und Flexibilität in Sachen Ausbildung gefordert. Ohne eine faire Ausbildungsvergütung ist aber ein eigenständiges Leben oder gar ein Umzug in eine andere Stadt kaum möglich. Außerdem drückt eine angemessene Vergütung auch eine Anerkennung gegenüber den Auszubildenden aus und trägt damit zu ihrer Motivation bei. Die persönliche Beurteilung der Ausbildung Neben den objektiv messbaren Faktoren, wie beispielsweise die Einhaltung der Ausbildungsinhalte oder Überstunden, spielen auch der subjektive Eindruck und das persönliche Empfinden der Auszubildenden bei der Bewertung ihrer Ausbildung eine wichtige Rolle. Für die Gesamtbewertung relevant sind hier u.a. die Behandlung durch die Ausbilder_innen oder das Ausmaß, in der eigenen Ausbildung persönlich gefordert zu werden. Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 11

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 3.1 Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb 3.1.1 Einhalten des Ausbildungsplanes Für jeden Ausbildungsberuf gibt es nach 5 des Berufsbildungsgesetzes einen rechtlich bindenden Ausbildungsrahmenplan. Dieser sollte vom Betrieb in einen betrieblichen Ausbildungsplan übersetzt werden, in dem genau geregelt ist, in welchem Zeitraum welche Inhalte im Betrieb von wem vermittelt werden sollen. Üblicherweise wird der betriebliche Ausbildungsplan dem Ausbildungsvertrag beigefügt und den Auszubildenden ausgehändigt. Gesetzliche Regelung Von den befragten Auszubildenden haben nach eigenen Angaben 30,8 Prozent keinen betrieblichen Ausbildungsplan vorliegen und dies, obwohl die Ausgabe an die Auszubildenden zwingend vorgeschrieben ist. Branchenunterschiede Vorliegen des betrieblichen Ausbildungsplans Fast ein Drittel der befragten Auszubildenden hat keinen Ausbildungsplan. ja 69,2% nein 30,8% Abbildung 2: Vorliegen des betrieblichen Ausbildungsplans n= 674 Von den 246 Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplan»sehr gut«oder»gut«kennen, gaben 35,8 Prozent an, dass der Ausbildungsplan»immer«eingehalten wird. Es wurden bewusst nur diese Auszubildenden berücksichtigt, da nur sie auch tatsächlich beurteilen können, ob die Ausbildungspläne eingehalten werden. Die Vermutung liegt nahe, dass der Ausbildungsplan bei den Auszubildenden, die diesen nicht kennen oder gar keinen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag erhalten haben, noch seltener eingehalten wird und die Auszubildenden somit noch viel häufiger ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten müssen. Einhalten des Ausbildungsplans 12 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Einhalten des Ausbildungsplans Bei 3,4 Prozent wird der Ausbildungsplan»selten«oder»nie«eingehalten, nur bei gut einem Drittel der Auszubildenden»immer«. häufig 42,5% immer 35,8% Abbildung 3: Einhalten des Ausbildungsplans n=246 manchmal 18,3% selten 2,7% nie 0,7% 3.1.2 Verrichtung von ausbildungsfremden Tätigkeiten Wird der Ausbildungsplan nicht eingehalten, werden Auszubildende häufig während ihrer Ausbildungszeit zu Tätigkeiten herangezogen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vorgesehen sind. Die Inhalte, die in diesem Zeitraum nicht erlernt werden, müssen dann entweder mit Überstunden»aufgeholt«oder können im schlimmsten Fall gar nicht vermittelt werden. Beide Optionen sind für die Auszubildenden von Nachteil. Oftmals handelt es sich bei den ausbildungsfremden Tätigkeiten dann um frustrierende Aufgaben. Nicht selten kommt es vor, dass sogar private Aufträge des Chefs oder der Chefin ausgeführt werden müssen. Selbst wenn die Wissenslücken in der Prüfung nicht auffallen, werden diese dann im Einstieg ins Berufs - leben schonungslos aufgedeckt mit allen verbundenen Konsequenzen. Häufigkeit ausbildungsfremder Tätigkeiten Knapp ein Drittel (30,9 Prozent) der befragten Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplan»sehr gut«oder»gut«kennen und objektiv einschätzen können, ob eine zu verrichtende Tätigkeit tatsächlich ausbildungsfremd ist, gab an,»nie«für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt zu werden. Dabei regelt das Berufsbildungsgesetz eindeutig, welche Aufgaben und Tätigkeiten zu den Pflichten eines_einer Auszubildenden gehören. In Teilen der Praxis sieht es aber nach wie vor anders aus: So geben 6,8 Prozent der Auszubildenden an,»immer«bzw.»häufig«mit ausbildungsfremden Tätigkeiten befasst zu sein. Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 13

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Erledigung ausbildungsfremder Tätigkeiten selten 42,8% 6,8 Prozent der Auszubildenden müssen»immer«oder»häufig«ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben. Knapp ein Drittel muss dies nie machen. nie 30,9% manchmal 19,5% häufig 5,4% immer 1,4% Abbildung 4: Ausbildungsfremde Tätigkeiten n=829 Die Gewerkschaftsjugend fordert Verstöße und die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen und Verordnungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern Gesetzesverstöße. Dafür sind regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Stellen (i.d.r. die Kammern) notwendig. In gravierenden Fällen darf dabei auch vor Sanktionen nicht zurückgeschreckt werden. Wenn die zuständigen Stellen und die Kammern aufgrund ihrer Doppelfunktion ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen können, müssen unabhängige Stellen geschaffen werden. 3.1.3 Ausbildungsnachweis Die Ausbildungsordnungen der meisten Berufe schreiben das Führen von schriftlichen Ausbildungsnach - weisen (Berichtsheften) als Teil der Berufsausbildung vor. Die Auszubildenden sollen darin alle Tätigkeiten eintragen, die sie während der Ausbildung im Betrieb oder in der Berufsschule ausgeübt haben. Das Berichtsheft dient damit als Dokumentation der Ausbildung und ist als Nachweis für die Zulassung zur Abschlussprüfung notwendig. Die Einträge müssen regelmäßig vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert und gegengezeichnet werden. Für die Auszubildenden bietet das Berichtsheft eine gute und einfache Überprüfung des eigenen Lernstandes, da die Gegenüberstellung des eigenen Berichtsheftes mit dem betrieblichen Ausbildungsplan schnell verdeutlicht, welche Ausbildungsinhalte noch fehlen. Werden wichtige Ausbildungs - inhalte nicht vermittelt, dient der Ausbildungsnachweis auch als juristisch verwertbares Dokument bei eventuellen Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Betrieben. Bedeutung des Berichtsheftes Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden in ihrer Arbeitszeit die Möglichkeit geben, das Berichtsheft zu führen, da es integraler Bestandteil der Ausbildung ist. Trotz dieser eindeutigen Regelung gaben 31,7 Prozent der Auszubildenden an, ihren Ausbildungsnachweis»nie«während der Ausbildungszeit zu führen, Führen des Berichtsheftes 14 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität weitere 7,9 Prozent machen dies nur»selten«. Je nach Beschaffenheit der Ausbildungsstätte bzw. des Betriebs mag es sein, dass die Möglichkeit, das Berichtsheft dort zu führen, nicht immer gegeben ist oder die Bedingungen nicht optimal sind. Wenn das Berichtsheft allerdings schon zu Hause geführt wird, ist zumindest zu erwarten, dass Auszubildende dies als Ausbildungszeit anerkannt bekommen. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich das Ausfüllen des Berichtsheftes im Betrieb, da dort auch Rücksprachen mit dem_der Aus - bilder_in und eine effektivere Orientierung am betrieblichen Ausbildungsplan möglich sind. 3.1.4 Fachliche Anleitung und Betreuung durch Ausbilder_innen Gesetzliche Grundlage Präsenz der Ausbilder_innen Folgen fehlender Ansprechbarkeit Im Berufsbildungsgesetz ist die Frage der fachlichen Anleitung klar definiert. Nach 28, Abs. 1 darf nur ausbilden, wer»persönlich und fachlich geeignet ist«. Allerdings wird in der Ausbildungspraxis in vielen Betrieben davon abgewichen. Der überwiegende Teil der Befragten gibt zwar an, formal ihnen zugeteilte Ausbilder_innen zu haben (94,8 Prozent), doch sind sie bei 8,6 Prozent dieser Azubis»selten«bis»nie«präsent. Die Größe des Ausbildungsbetriebs spielt dabei eine untergeordnete Rolle, denn dieser Anteil variiert kaum zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Sind die Ausbilder_innen nicht ansprechbar, sind die Auszubildenden darauf angewiesen, dass ihnen hilfsbereite (aber evtl. fachlich nicht geeignete) Kolleg_innen ihre Unterstützung anbieten. Noch schlimmer ist es, wenn Auszubildende in der Praxis darauf angewiesen sind, sich das Wissen selbst anzueignen ohne die Möglichkeit, nachfragen zu können. Dabei wird häufig an ihre Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit appelliert, obwohl die Vorgesetzten häufig selbst wissen, dass dies an vielen Stellen in einem Lernverhältnis wie einer Berufsausbildung schlicht nicht möglich ist. Dementsprechend fällt auch die Zufriedenheit der Betreuung durch Ausbilder_innen 14 Prozent der Auszubildenden werden selten oder nie durch ihre_n Ausbilder_in betreut. häufig 38,0% immer 29,2% manchmal 18,8% selten 9,7% Abbildung 5: Betreuung durch Ausbilder_innen n=630 nie 4,3% Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 15

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Auszubildenden mit den Erklärungen der Arbeitsvorgänge unterschiedlich aus: 79 Prozent der Auszubildenden, deren Ausbilder_innen»häufig«oder»immer«vor Ort sind, zeigen sich mit den Erklärungen zufrieden, wohingegen nur 22,1 Prozent der Auszubildenden, deren Ausbilder_innen»selten«oder»nie«ansprechbar sind, damit zufrieden waren. Von den Auszubildenden, die Ausbilder_innen haben, gaben zwei Drittel (67,2 Prozent) an, dass sie»immer«oder»häufig«eine gute Betreuung erhalten. Dagegen bekommen 14 Prozent eher»selten«bzw.»nie«direkte Unterstützung. Intensives Erklären und»sich Zeit nehmen«für Nachfragen sind jedoch unerlässliche Kriterien für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Berufsausbildung. Die hohe Unzufriedenheit vieler Jugendlicher mit ihrem Ausbildungsplatz spiegelt sich auch in der hohen Zahl an Vertragslösungen wider: Jede_r vierte Auszubildende 4 in Deutschland löst seinen_ihren Ausbildungsvertrag vor dem Ende der vorgesehenen Ausbildungsdauer auf. Eine zentrale Rolle spielen dabei Probleme mit Ausbilder_in - nen 5. Werden Ausbildungsinhalte schlecht vermittelt, fühlen sich die Jugendlichen allein gelassen und bei möglichen Fehlern zu Unrecht kritisiert. Mit dem Bewusstsein darüber, dass dringend benötigtes Fach - wissen fehlt, steigen der Prüfungsdruck und die Angst, nicht gut genug ausgebildet zu werden. Betreuung durch Ausbilder_innen 3.1.5 Die fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb Ein Großteil der befragten Auszubildenden (74,3 Prozent) ist mit der fachlichen Qualität in ihrem Ausbildungsbetrieb zufrieden und bewertet sie mit»gut«oder»sehr gut«. Das bedeutet, dass diese Jugendlichen sich gut aufgehoben fühlen und mit dem Niveau ihrer Ausbildung zufrieden sind. 18 Prozent bezeichnen sie als»befriedigend«und 7,8 Prozent geben an, die fachliche Qualität im Betrieb sei nur»ausreichend«oder»mangelhaft«. 4 vgl. Berufsbildungsbericht 2015, S. 60: Im Jahr 2013 wurden bundesweit 148.914 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, dies entspricht einer Lösungsquote von 25 Prozent. 5 vgl. BIBB-Report 21/13, S. 8 Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb gut 45,7% 7,8 Prozent der Auszubildenden sind mit der Qualität der Ausbildung im Betrieb überhaupt nicht zufrieden. sehr gut 28,6% befriedigend 18,0% ausreichend 4,8% mangelhaft 3,0% Abbildung 6: Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb n=684 16 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Betriebsgröße Auch die Betriebsgröße spielt bei der Frage nach der fachlichen Qualität wieder eine zentrale Rolle. So beurteilen 72 Prozent der befragten Auszubildenden aus kleinen Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten die fachliche Qualität als»sehr gut«oder»gut«. In Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten waren dies hingegen 83,1 Prozent. 3.1.6 Die fachliche Qualität der Ausbildung in der Berufsschule Bedeutung der Berufsschule Beurteilung der Qualität des Berufsschulunterrichts Die Berufsschule spielt im Rahmen der dualen Ausbildung eine wichtige Rolle, die keinesfalls unterschätzt werden darf. Neben dem Betrieb ist sie der zweite, eigenständige Lernort für die Auszubildenden. Sie vertieft das im Betrieb erlangte praktische Wissen, vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung und legt darüber hinaus einen Schwerpunkt auf allgemeine Bildung. Insbesondere kann ein guter Berufsschultunterricht für viele Auszubildende dazu beitragen, die durch ausbildungsfremde Tätigkeiten oder mangelnde Präsenz von Ausbilder_innen eventuell fehlenden Ausbildungsinhalte über die theoretische Wissensvermittlung wenigstens teilweise kompensieren zu können. Zudem bietet die Berufsschule den Auszubildenden die Möglichkeit, ihren Wissensstand mit dem anderer Kolleg_innen aus verschiedenen Betrieben zu vergleichen. Ebenso werden Lehrer_innen im Fall von Defiziten oder anderen Problemen im Ausbildungsalltag oftmals als Vermittler_innen zwischen Auszubildendem und Betrieb aktiv und leisten damit immens wichtige und allzu oft ehrenamtliche Arbeit, die unter anderem dazu führt, dass Ausbildungsabbrüche vermieden werden können. Etwa die Hälfte der befragten Auszubildenden (50,7 Prozent) betrachtet die fachliche Qualität des Unterrichts in der Berufsschule als»gut«oder»sehr gut«. Ein Drittel bezeichnet die Unterrichtsqualität als»befriedigend«(33,6 Prozent), und immerhin 15,6 Prozent bewerten sie nur mit»ausreichend«oder»mangelhaft«. Fachliche Qualität der Berufsschule Nur 50,7 Prozent der Auszubildenden finden die Qualität ihres Berufs - schulunterrichts»gut«oder»sehr gut«. gut 43,7% befriedigend 33,6% Abbildung 7: Fachliche Qualität der Berufsschule n=680 sehr gut 7,0% ausreichend 12,4% mangelhaft 3,2% Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 17

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Damit bleibt die Zufriedenheit der Auszubildenden mit der Berufsschule deutlich hinter der betrieblichen Zufriedenheit zurück. Häufig wird von Arbeitgeberverbänden die Schuld bei den Lehrkräften gesucht sowie die Qualität der Lehrer_innenbildung an den Universitäten in Frage gestellt. Bereits der Bundes-Ausbildungsreport 2012 zeigte auf, dass ein Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit der Auszubildenden mit der Berufsschule und deren infrastrukturellen Rahmenbedingungen besteht. Eine zeitgemäße Ausstattung der Berufsschulen mit Unterrichtsmaterial, Schulbüchern, technischen Geräten und ähnlichem ist ebenso wichtig wie ein ausreichendes Personal, das einen regelmäßigen Berufsschulunterricht in sinnvollen Klassengrößen ermöglichen und damit maßgeblich zum Lernerfolg beitragen kann. Doch in vielen Bundesländern ist das Gegenteil der Fall: Proklamiert wird die Bildungsrepublik Deutschland, doch vor dem Hintergrund von Haushaltszwängen und Schuldenbremsen wird massiv im Bildungsbereich gekürzt und Lehrer_innenstellen nicht neu besetzt ein unhaltbarer Zustand, der dann noch auf den Rücken der Lehrkräfte ausgetragen wird. Ansätze zur Verbesserung Die Gewerkschaftsjugend fordert Die Rahmenbedingungen, unter denen in den Berufsschulen gelehrt und gelernt wird, müssen nachhaltig verbessert werden. Die Berufsschulen müssen deutlich mehr finanzielle Unterstützung bekommen als bisher, um ihrer Aufgabe in angemessener Form nachkommen zu können. Dazu gehört in erster Linie eine bessere materielle und personelle Ausstattung. Denn nur unter den passenden Rahmenbedingungen können die Berufsschullehrer_innen angemessen auf die Auszubildenden mit ihren jeweiligen Bedürfnissen eingehen, die Lerninhalte vermitteln und auch mögliche bestehende theoretische Defizite der betrieblichen Ausbildung ausgleichen. 18 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 3.2 Ausbildungszeiten und Überstunden Gesetzliche Regelung Auszubildende befinden sich in einem Lern- und keinem Arbeitsverhältnis. Sie haben einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und sind laut Berufsbildungsgesetz im Betrieb, um den Ausbildungsberuf zu erlernen. Da der Ausbildungsrahmenplan genauestens die notwendigen Inhalte zeitlich vorschreibt, sind grundsätzlich keine Überstunden notwendig. Die Gewerkschaftsjugend fordert In den vergangenen Jahren wurde die Durchlässigkeit des Bildungssystems vorwiegend im Kontext von einer Verkürzung oder Anrechnung von Ausbildungszeiten diskutiert. Übersehen wurden häufig junge Menschen, die mehr Ausbildungszeit benötigen. Um individuelle Ausbildungsarrangements zu stärken, müssen die Möglichkeiten nach 8 Berufsbildungsgesetz nach einer Verlängerung der Ausbildungszeit besser ausgeschöpft werden. Die entstandenen Defizite durch Überstunden ausgleichen zu wollen, ist daher der falsche Ansatz und entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck eines Lernverhältnisses. 3.2.1 Regelmäßigkeit von Überstunden Branchenunterschiede 40,3 Prozent der befragten Auszubildenden leisten regelmäßig Überstunden. Die Unterschiede zwischen den Ausbildungsberufen sind an dieser Stelle ganz besonders deutlich. So gaben beispielsweise 66,7 Prozent der befragten Hotelfachleute an, regelmäßig Überstunden ableisten zu müssen. Das liegt deutlich über dem Durchschnitt der untersuchten Berufe und weist auf eine gravierende Missachtung geltender gesetz - licher und tarifvertraglicher Regelungen hin. Demgegenüber gaben nur 13,3 Prozent der angehenden Kaufleute im Groß- und Außenhandel an, regelmäßig länger arbeiten zu müssen. Regelmäßigkeit von Überstunden 40,3 Prozent der Auszubildenden müssen regelmäßig Überstunden machen. nein 59,7% ja 40,3% Abbildung 8: Regelmäßigkeit von Überstunden n=683 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 19

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Für die Auszubildenden ist es oftmals schwierig, sich gegen die Überstunden zu wehren. Insbesondere zu Beginn der Ausbildung wollen sie einen guten Eindruck hinterlassen und in den meisten Fällen nach Beendigung der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Nur wenige trauen sich deshalb, regelmäßige Überstunden abzulehnen oder nach einem entsprechenden Ausgleich zu fragen. Unter denjenigen, die angeben, regelmäßig Überstunden machen zu müssen, ergibt sich folgende Verteilung: Ausmaß der Überstunden Überstunden pro Woche 1 5 80,4% Wenn Überstunden anfallen, sind es bei jedem fünften Auszubildenden mehr als 5 pro Woche. 6 10 15,7% 11 15 1,8% 16 20 mehr als 20 2,2% 0,0% Abbildung 9: Überstunden pro Woche n=267 Vier Fünftel (80,4 Prozent) der Befragten, die Überstunden machen müssen, geben an, bis zu fünf Überstunden pro Woche ableisten zu müssen. Der Durchschnittswert liegt bei rund 4,2 Stunden. Durchschnittswert Rund jede_r siebte Auszubildende (15,7 Prozent) leistet durchschnittlich zwischen sechs und zehn Überstunden, 4 Prozent machen elf oder mehr Überstunden pro Woche. Nur schwach ausgeprägt ist der Zusammenhang zwischen dem Anteil der Auszubildenden, die regelmäßig Überstunden leisten müssen, und der Betriebsgröße: So gaben 40,6 Prozent der Auszubildenden aus Firmen mit bis zu 20 Beschäftigten an, regelmäßig Überstunden ableisten zu müssen. In Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten liegt dieser Anteil bei 43,8 Prozent. Betriebsgröße 20 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 3.2.2 Freizeitausgleich oder Bezahlung von Überstunden Gesetzliche Regelung Überstundenausgleich Wie bereits beschrieben, sollten Überstunden in der Ausbildung eigentlich überhaupt nicht anfallen. Passiert dies doch, gibt es im Berufsbildungsgesetz ( 17) eine klare gesetzliche Regelung zum Umgang mit den Überstunden. Diese besagt, dass Überstunden»besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen«sind. Doch auch hier gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher Regelung und Ausbildungspraxis. 80,5 Prozent der Befragten erhalten eine Kompensation für Überstunden. Konkret werden die Überstunden von 9,9 Prozent der Befragten finanziell vergütet, während die überwiegende Mehrheit (70,7 Prozent) einen Freizeitausgleich geltend machen kann. Jedoch erhalten 11 Prozent der Befragten keinerlei Ausgleich für die geleisteten Überstunden. Wenn es hinsichtlich des Überstundenausgleichs keine klaren innerbetrieblichen Regelungen gibt also durch Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen trauen sich viele Auszubildende nicht, nach einem entsprechenden Ausgleich zu fragen. Dass 8,5 Prozent nicht wissen, ob und wie ihre Überstunden ausgeglichen werden, legt das Fehlen innerbetrieblicher Regelungen nahe. Ausgleich von Überstunden 11 Prozent der Auszubildenden erhalten keinen Ausgleich für geleistete Überstunden. Freizeitausgleich 70,7% Bezahlung 9,9% weder noch 11,0% Abbildung 10: Ausgleich von Überstunden n=637 weiß nicht 8,5% Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 21

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 3.2.3 Wöchentliche Arbeitszeit Die teilweise hohen Überstunden haben Auswirkungen auf die wöchentliche Arbeitszeit. Der Großteil der Auszubildenden arbeitet wöchentlich bis zu 40 Stunden (85,9 Prozent). Immerhin 14,1 Prozent der Befragten gaben jedoch an, wöchentlich mehr als 40 Stunden zu arbeiten. Selbst regelmäßige wöchentliche Arbeitszeiten von mehr als 45 Stunden gehören für immerhin 5,1 Prozent der Befragten zum Alltag. Wöchentliche Arbeitszeit Das ist bei weitem mehr, als das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgibt. Dort wird in 8 geregelt:»minderjährige Auszubildende dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.«und das Arbeitszeitgesetz ergänzt für alle volljährigen Arbeitnehmer_innen in 3:»Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.«gesetzlicher Anspruch und Wirklichkeit gehen jedoch in vielen Betrieben weit auseinander. Gesetzliche Regelung Weniger Anlass zu Kritik gibt die Anzahl der Arbeitstage, die Auszubildende im Betrieb verbringen müssen. So erklärten nur insgesamt 4,6 Prozent der befragten Auszubildenden, an mehr als fünf Tagen pro Woche im Betrieb zu arbeiten. Wöchentliche Arbeitstage Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bis 40 Stunden 85,9% 14,1 Prozent der Auszubildenden müssen mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. über 40 Stunden 14,1% Abbildung 11: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit n=665 22 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 3.2.4 Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit Viele Unternehmen sind der Ansicht, dass sich die im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit ausschließlich auf den betrieblichen Ausbildungsteil bezieht. In dieser Vorstellung müssten die Berufsschulzeiten dann also noch auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet werden. 4 Prozent der Befragten gaben an, die Zeiten des Berufsschulunterrichts»immer«oder»häufig«im Betrieb nacharbeiten zu müssen, bei weiteren 10,3 Prozent ist dies immerhin»manchmal«oder»selten«der Fall. Die Gewerkschaftsjugend fordert Gemäß 15 Berufsbildungsgesetz sind Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen, nach 19, Abs. 1 ist für diesen Zeitraum die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen. Dabei wird in dieser Frage seit 1997 zwischen minder- und volljährigen Auszubildenden unterschieden. Es bedarf daher einer einheitlichen Regelung für alle Auszubildenden, die dem 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entspricht. Die Berufsschulzeit muss für alle Auszubildenden inklusive der Wege- und Pausenzeiten vollständig auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet werden. Diese Regelungslücke muss bei der anstehenden Novellierung des Berufsbildungsgesetzes unbedingt berücksichtigt werden. 3.2.5 Blickpunkt Jugendarbeitsschutzgesetz Gesetzliche Regelung Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt das Jugendarbeitsschutzgesetz einen besonderen Schutz unter anderem in puncto Arbeitszeit. Minderjährige Auszubildende dürfen demnach maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen diese Zeiten auf keinen Fall überschritten werden ( 8). Darüber hinaus ist gere- Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der unter 18-jährigen Auszubildenden 9,8 Prozent der unter 18- jährigen Auszubildenden müssen mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. bis 40 Stunden 90,2% Abbildung 12: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der unter 18-jährigen Auszubildenden n=72 über 40 Stunden 9,8% Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 23

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität gelt, dass Jugendliche gemäß 15 nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten dürfen, sie für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden müssen und die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet wird ( 9). Umso erstaunlicher ist es daher, dass trotz dieser weitreichenden gesetzlichen Regelungen noch immer 9,8 Prozent der befragten Auszubildenden unter 18 Jahren angaben, durchschnittlich mehr als 40 Stunden in der Woche zu arbeiten. Die 5-Tage-Woche scheint jedoch mittlerweile für fast alle Auszubildenden unter 18 Jahren die Regel zu sein, da nur 1,1 Prozent der minderjährigen Auszubildenden angaben, entgegen der gesetzlichen Vorgaben, an mehr als fünf Tagen pro Woche im Betrieb zu arbeiten. Verstöße gegen das Gesetz 41,1 Prozent der minderjährigen Auszubildenden gaben an, regelmäßig Überstunden zu leisten, für die nur knapp zwei Drittel (66,4 Prozent) einen Freizeitausgleich bekommen. Auch andere Vorgaben des Jugend - arbeitsschutzgesetzes werden oftmals missachtet: So beträgt der Anteil derjenigen befragten jugendlichen Auszubildenden 9,8 Prozent, die nach eigenen Angaben die Zeiten des Berufsschulunterrichts zumindest in einzelnen Fällen im Betrieb nacharbeiten müssen. Nacharbeiten der Berufsschulzeiten Die Gewerkschaftsjugend fordert Die Aufsichtsbehörden müssen aktiv gegen Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz vorgehen. Die hohe Anzahl an Verstößen zeigt, dass es sich dabei keinesfalls um Einzelfälle handelt, sondern in manchen Branchen Alltag ist. Dafür muss bei den zuständigen Behörden mehr Personal eingesetzt und die Kontrollen deutlich verstärkt werden. In gravierenden Fällen darf auch nicht vor Sanktionen zurückgeschreckt werden, die bis hin zum Entzug der Ausbildereignung reichen können. Es darf keine Bereiche und Branchen geben, in denen das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht gilt oder ausgehebelt wird. Vor dem Hintergrund eines immer weiter ansteigenden Eintrittsalters in die Ausbildung von mittlerweile 20,1 Jahren ist eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf alle Auszubildenden zu einem allgemeinen Ausbildungsschutzgesetz notwendig. Zum besseren Schutz der jungen Menschen sind darüber hinaus die bestehenden Öffnungsklauseln und Ausnahmeregelungen aus dem Gesetz zu streichen sowie die bisherigen Höchstgrenzen für die Schichtzeit von Jugendlichen und Auszubildenden zu verkürzen. 24 Ausbildungsreport Niedersachsen 2015

3. Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 3.3 Ausbildungsvergütung Gesetzliche Regelung Auszubildende haben nach 17 Berufsbildungsgesetz den gesetzlich abgesicherten Anspruch, während ihrer Ausbildung eine»angemessene Vergütung«zu erhalten. In 17 Abs. 1 heißt es weiter, die Ausbildungsvergütung sei»nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.«nach der aktuellen Rechtsprechung hat die Ausbildungsvergütung dabei drei wesentliche Funktionen. Sie soll a während der Ausbildung eine finanzielle Hilfe sein, a die Ausbildung qualifizierter Nachwuchsfachkräfte sichern und a eine Entlohnung darstellen. Darüber hinaus drückt eine angemessene Vergütung auch eine Anerkennung gegenüber den Auszubildenden und ihrem Engagement aus und trägt damit zu ihrer Motivation bei. Rolle der Tarifverträge Durchschnittliche tarifliche Vergütung Ost-West Für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe sind die tariflichen Vergütungen verbindliche Mindestbeträge, d.h. niedrigere Zahlungen sind hier unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Bei den nicht-tarifgebunden Betrieben darf nach derzeitiger Rechtsprechung die in Branche und Region geltende tarifliche Ausbildungsvergütung um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Zum großen Nachteil der Auszubildenden geht der Anteil der tarifgebundenen Betriebe in den letzten Jahren immer stärker zurück, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung untersucht hat. 6 Zudem bieten einige Arbeitgeberverbände seit einigen Jahren ihren Mitgliedern sogenannte»ot-mitgliedschaften«an.»ot«steht dabei für»ohne Tarifbindung«und bedeutet, dass das Mitglied in den Genuss aller Privilegien und Dienstleistungen des Arbeitgeberverbandes kommt, ohne sich dabei aber an geltende Tarifverträge halten zu müssen. Dies kommt letztlich einer Aushöhlung der Tarifautonomie gleich und führt zu einer abnehmenden Tarifbindung und somit unter anderem auch zu niedrigeren Ausbildungsvergütungen. Die Datenbank Ausbildungsvergütungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung hat auf der Grundlage der unterschiedlichen Vereinbarungen aus über 600 Tarifbereichen in Deutschland die tariflichen Vergütungsdurchschnitte pro Beruf ermittelt. Demnach erhöhten sich 2014 die tariflichen Ausbildungsvergütungen für die Auszubildenden bundesweit über alle Ausbildungsjahre hinweg um 4,5 Prozent auf einen Gesamtdurchschnitt von 795 Euro 7. Noch immer bestehen bei der Höhe der Ausbildungsvergütung allerdings starke Schwankungen zwischen Ost- und Westdeutschland. In den alten Bundesländern stieg die tariflich geregelte Ausbildungsvergütung um 4,6 Prozent auf durchschnittlich 802 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern gab es ein Plus von 4,1 Prozent auf 737 Euro. Somit wurden 2014 in den neuen Bundesländern 92 Prozent der Vergütungshöhe der alten Bundesländer erreicht. 6 vgl. www.boeckler.de/wsitarifarchiv_2257.htm 7 vgl. BIBB: Tarifliche Ausbildungs vergütungen 2014: Deutliche Erhöhung in West und Ost Ebenso sind für die unterschiedlichen Branchen bzw. Berufsbilder erhebliche Unterschiede in der tarifvertraglich geregelten Bezahlung der Auszubildenden festzustellen. Beispielsweise verdienen Zerspanungs - mechaniker_innen in der Ausbildung in Westdeutschland durchschnittlich mehr als doppelt so viel (973 Euro) wie Friseur_innen (474 Euro). In Ostdeutschland fällt dieser Unterschied noch deutlicher aus, da Ausbildungsreport Niedersachsen 2015 25