Bis zu 40.000 Hedge Fonds-Zertifikate bezogen auf Euro-Anteile der Klasse A des Quaesta Capital Foreign Exchange Multi-Manager (FX-MMP) Fund SPC



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Transkript:

ENDGÜLTIGE BEDINGUNGEN für auf einen Hedge Fonds bezogene Zertifikate Deutsche Bank AG Bis zu 40.000 Hedge Fonds-Zertifikate bezogen auf Euro-Anteile der Klasse A des Quaesta Capital Foreign Exchange Multi-Manager (FX-MMP) Fund SPC Emittiert im Rahmen des TM Hedge Fund Certificate-Programms Ausgabepreis EUR 1000 je Hedge Fonds-Zertifikat WKN: DB0PUE ISIN: DE000DB0PUE1 Emittentin (die "Emittentin") der in diesem Prospekt beschriebenen Wertpapiere ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, eine Gesellschaft nach deutschem Recht. Die Emittentin kann Wertpapiere in Bezug auf Fondsanteile und/oder Einheiten eines in Rechnungseinheiten geführten Kontos und/oder andere Wertpapiere und/oder andere Vermögenswerte im Rahmen ihres allgemeinen Bankgeschäfts (wie in Artikel 2(1) der Satzung der Deutschen Bank AG bestimmt), einschließlich im Rahmen ihres X-markets Hedge Fund Certificate-Programms (das "Programm") ausgeben, und ist hierzu befugt. Die Emittentin hat beschlossen, zu den in Abschnitt VII A dieses Prospekts beschriebenen Produktbedingungen (die "Produktbedingungen") und den in Abschnitt VII B dieses Prospekts beschriebenen allgemeinen Emissionsbedingungen (die "Allgemeinen Emissionsbedingungen", zusammen mit den Produktbedingungen die "Bedingungen" genannt) bis zu 40.000 Hedge Fonds-Zertifikate (die "Wertpapiere") bezogen auf die vorstehend angegebenen Euro-Anteile der Klasse A des Quaesta Capital Foreign Exchange Multi-Manager (FX-MMP) Fund SPC zu begeben. Bezugnahmen auf den Begriff "Bezugsobjekt" sind als Bezugnahmen auf die Euro-Anteile der Klasse A des Quaesta Capital Foreign Exchange Multi-Manager (FX-MMP) Fund SPC zu verstehen. Eine ausführliche Beschreibung des Bezugsobjekts findet sich im Abschnitt "Angaben zum Bezugsobjekt". Nach Maßgabe der Ziffer 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen hat die Emittentin das Recht auf Ersetzung der Emittentin und das Recht, die Geschäftsstelle, über die sie tätig ist, zu wechseln. Es wird beantragt, die Wertpapiere nach dem Ermessen der Emittentin zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Wertpapierbörse zuzulassen, die jeweils keine geregelten Märkte im Sinne der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 1993/22/EG), wie durch die Richtlinie 2003/71/EG ergänzt, sind. Es kann jedoch keine Zusicherung der Emittentin dahingehend abgegeben werden, dass eine solche Zulassung beantragt wird. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Wertpapierbörse wurde nicht beantragt. Potenzielle Erwerber der Wertpapiere sollten sich über die Art der Wertpapiere und das Ausmaß der mit einer

Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken in vollem Umfang Klarheit verschaffen und die Eignung einer solchen Anlage jeweils mit Rücksicht auf ihre eigenen finanziellen, steuerlichen und sonstigen Verhältnisse bewerten. Potenzielle Erwerber der Wertpapiere sollten den Abschnitt "Risikofaktoren" zur Kenntnis nehmen. Die Wertpapiere stellen nicht-nachrangige, unbesicherte vertragliche Verpflichtungen der Emittentin dar, die untereinander in jeder Beziehung gleichrangig sind. Die Wertpapiere wurden nicht und werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Jedes Angebot bzw. jeder Verkauf der Wertpapiere hat im Rahmen einer von den Registrierungserfordernissen dieses Gesetzes gemäß seiner Regulation S befreiten Transaktion zu erfolgen. Die Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten, dort verkauft oder anderweitig dort übertragen oder auf Personen übertragen werden, die US-Personen im Sinne von Regulation S des United States Securities Act von 1933 oder Personen sind, die nicht unter die Definition einer "Nicht-US-Person" nach Rule 4.7 des United States Commodity Exchange Act in seiner geltenden Fassung fallen. Eine Beschreibung bestimmter Verkaufs- und Übertragungsbeschränkungen für die Wertpapiere findet sich im Abschnitt "Allgemeine Verkaufs- und Übertragungsbeschränkungen" in diesem Prospekt. Das Datum des Basisprospekts (der "Basisprospekt") ist der 8. Januar 2007. Er enthält Informationen zu verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten, die unter dem Programm begeben werden können. Dieses Dokument stellt, ausschließlich mit Bezug auf die Wertpapiere, Endgültige Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") des Basisprospekts dar und trägt das Datum 21. Mai 2007. Deutsche Bank 2

WICHTIGER HINWEIS Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt VII.C "Angaben zum Bezugsobjekt 2. Fondsprospekt" übernimmt die Emittentin die Verantwortung für die in diesem Dokument enthaltenen Angaben. Diese entsprechen nach bestem Wissen der Emittentin den Tatsachen und lassen nichts aus, was dazu geeignet ist, die Bedeutung dieser Angaben erheblich zu beeinflussen (und die Emittentin hat dies mit der gebotenen Sorgfalt überprüft). Händler, Vertriebspersonal oder andere Personen sind nicht befugt, im Zusammenhang mit dem Angebot oder Verkauf der Wertpapiere andere als die in diesem Dokument enthaltenen Angaben zu machen oder Zusicherungen abzugeben. Falls solche Angaben gemacht oder Zusicherungen abgegeben wurden, können sie nicht als von der Emittentin oder einer Zahlund Verwaltungsstelle genehmigt angesehen werden. Dieses Dokument und etwaige sonstige Angaben über die Wertpapiere sind nicht als Grundlage einer Bonitätsprüfung oder sonstigen Bewertung gedacht und sollten nicht als Empfehlung der Emittentin an den jeweiligen Empfänger angesehen werden, die angebotenen Wertpapiere zu erwerben. Anleger, die den Kauf der Wertpapiere beabsichtigen, sollten eine eigene unabhängige Prüfung der mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken vornehmen. Weder dieses Dokument noch andere Angaben über die Wertpapiere stellen ein Angebot (im zivilrechtlichen Sinne) seitens oder im Namen der Emittentin oder anderer Personen zur Zeichnung oder zum Kauf der Wertpapiere dar, d. h. ein Zeichnungs- oder Kaufvertrag über die Wertpapiere wird nicht durch eine einseitige Erklärung seitens oder im Namen des Zeichnenden oder Käufers wirksam abgeschlossen. Die Aushändigung dieses Prospekts und das Angebot der Wertpapiere können in bestimmten Ländern durch Rechtsvorschriften eingeschränkt sein. Die Emittentin gibt keine Zusicherung über die Rechtmäßigkeit der Verbreitung dieses Dokuments oder des Angebots der Wertpapiere in irgendeinem Land nach den dort geltenden Registrierungs- und sonstigen Bestimmungen oder geltenden Ausnahmeregelungen und übernimmt keine Verantwortung dafür, dass eine Verbreitung des Dokuments oder ein Angebot ermöglicht werden. In keinem Land dürfen demgemäß die Wertpapiere direkt oder indirekt angeboten oder verkauft oder dieses Dokument, irgendwelche Werbung oder sonstige Verkaufsunterlagen verbreitet oder veröffentlicht werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften. Personen, die im Besitz dieses Dokuments sind, müssen sich über die geltenden Beschränkungen informieren und diese einhalten. Ergänzend wird auf die "Allgemeinen Verkaufs- und Übertragungsbeschränkungen" in Abschnitt "Allgemeine Informationen" und die Zusatzinformationen in Abschnitt "Länderspezifische Angaben" dieses Dokuments verwiesen. Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen 3

sind Aussagen, bei denen es sich nicht um historisch belegte Tatsachen handelt, so u.a. subjektive Einschätzungen und Erwartungen. Alle Aussagen in diesem Dokument, bei denen es sich um Absichtsbekundungen, Einschätzungen, Erwartungen oder Vorhersagen handelt (einschließlich der zugrunde liegenden Annahmen) sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Emittentin zum aktuellen Zeitpunkt vorliegen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten daher nur für den Zeitpunkt, an dem sie abgegeben werden, und die Emittentin übernimmt keine Verpflichtung, solche Aussagen auf der Grundlage neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse öffentlich zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen sind grundsätzlich mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Eine Vielzahl von Faktoren kann daher dazu führen, dass die von der Emittentin oder mit Wertpapieren erzielten Ergebnisse erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen vorhergesagten abweichen. 4

Inhaltsverzeichnis I. ZUSAMMENFASSUNG... 6 A. ZUSAMMENFASSUNG DER RISIKOFAKTOREN... 7 B. ZUSAMMENFASSUNG DER ENDGÜLTIGEN ANGEBOTSBEDINGUNGEN... 9 1. Wesentliche Merkmale... 9 2. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Wertpapiere... 12 C. ZUSAMMENFASSUNG DER BESCHREIBUNG DER EMITTENTIN... 15 II. RISIKOFAKTOREN... 17 A. EINFÜHRUNG... 17 B. RISIKOFAKTOREN... 19 C. INTERESSENKONFLIKTE... 32 III. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEM PROSPEKT... 35 A. FORM DES DOKUMENTS - VERÖFFENTLICHUNG... 35 B. INFORMATIONEN FÜR ANLEGER... 36 C. BESTANDTEILE DES PROSPEKTS... 38 IV. ANGEBOTSBEDINGUNGEN... 40 V. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BESTEUERUNG... 41 VI. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ÜBERTRAGUNGSBESCHRÄNKUNGEN 46 1. Einführung... 46 2. Vereinigte Staaten von Amerika... 46 3. Europäischer Wirtschaftsraum... 46 4. Vereinigtes Königreich... 47 VII. ANGABEN ZU DEN WERTPAPIEREN... 48 A. PRODUKTBEDINGUNGEN... 48 B. ALLGEMEINE EMISSIONSBEDINGUNGEN... 69 C. ANGABEN ZUM BEZUGSOBJEKT... 77 VIII. LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN... 79 IX. PARTEIEN... 85 5

I. ZUSAMMENFASSUNG Die nachstehenden Informationen sind lediglich eine Zusammenfassung und sind in Verbindung mit dem Rest dieses Dokuments zu lesen. Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über bestimmte wesentliche Merkmale und Risiken in Bezug auf die Wertpapiere sowie auf die Emittentin in Zusammenhang mit den Wertpapieren geben. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist diesem Prospekt entnommen, auf dem sie auch in vollem Umfang basiert, einschließlich der Bedingungen, die die rechtsverbindlichen Bedingungen der Wertpapiere bilden und der Globalurkunde beigefügt sind. Daher ist diese Zusammenfassung als Einführung in das Dokument zu verstehen, und jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere sollte auf die Prüfung des gesamten Dokuments gestützt werden. Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein Anleger, der Ansprüche in Bezug auf in diesem Dokument enthaltene Informationen vor Gericht geltend macht, gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen EU-Mitgliedstaates verpflichtet sein kann, die Kosten für die Übersetzung des Prospektes zu tragen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Die zivilrechtliche Haftung liegt bei dem Emittenten, der die Zusammenfassung, einschließlich deren Übersetzung, vorgelegt und deren Veröffentlichung beantragt hat. Dies gilt jedoch nur, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Dokuments gelesen wird. In dieser Zusammenfassung verwendete definierte Begriffe haben die in den Produktbedingungen dieses Dokuments angegebene Bedeutung. 6

A. ZUSAMMENFASSUNG DER RISIKOFAKTOREN Risiken in Zusammenhang mit den Wertpapieren. Die Wertpapiere können an Wert verlieren, und Anleger sollten auch mit einem Totalverlust ihrer Anlage in die Wertpapiere rechnen. Eine Anlage in die Wertpapiere unterliegt bestimmten Risiken. Diese Risiken können u.a. aus Risiken aus dem Aktienmarkt, Rentenmarkt, Devisenmarkt, Zinssätzen, Marktvolatilität, wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen und anderen Risikofaktoren bestehen. Mit der Anlage in die Wertpapiere soll eine Rendite erzielt werden, die an das aus Anteilen oder Einheiten eines Hedge Fonds bestehende Bezugsobjekt gekoppelt ist. Direkte oder indirekte Anlagen in Hedge Fonds gelten grundsätzlich als besonders risikoreich und sind mit besonderen Erwägungen verbunden, die für Anlagen in andere Wertpapiere in der Regel nicht von Bedeutung sind. Zu diesen gehört, dass Anlagen in Hedge Fonds oft besonders volatil sind und dass Hedge Fonds häufig mit hochkomplexen Finanzinstrumenten und hohem Fremdkapitaleinsatz in schwierige Märkte investieren. Aus diesem Grund sollten potenzielle Erwerber über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z.b. die Wertpapiere und Anlagen in Hedge Fonds oder an Hedge Fonds gekoppelte Anlageprodukte verfügen. Sie sollten vor einer Anlageentscheidung zusammen mit ihren Rechts-, Steuer-, Finanz- und sonstigen Beratern folgende Punkte eingehend prüfen: (i) die Eignung einer Anlage in die Wertpapiere in Anbetracht ihrer eigenen besonderen Finanz-, Steuer- und sonstigen Situation, (ii) die Angaben in diesem Dokument und (iii) das Bezugsobjekt. Sie sollten die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken verstehen und sich insbesondere sorgfältig mit den in Abschnitt II aufgeführten Risikofaktoren vertraut machen. Darüber hinaus sollten potenzielle Anleger alle Informationen berücksichtigen, die in Bezug auf die Emittentin im Registrierungsformular enthalten sind und, soweit sie dies für erforderlich halten, ihre Anlageentscheidung mit ihrem Anlageberater abstimmen. Potenzielle Erwerber sollten beachten, dass sie in Bezug auf die Emittentin, Deutsche Bank AG, einem Bonitätsrisiko ausgesetzt sind. Das Risiko betreffend die Fähigkeit der Bank zur rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten als Emittentin von Schuldverschreibungen wird durch das von bestimmten unabhängigen Rating-Agenturen vergebene Rating der Bank beschrieben. Je niedriger das erteilte Rating auf der anwendbaren Skala ist, desto höher schätzen die Rating-Agenturen das Risiko ein, dass die Verbindlichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden. Am Veröffentlichungstag dieser Zusammenfassung lauteten die 7

der Bank von den Rating-Agenturen erteilten Ratings wie folgt: Rating-Agentur langfristig kurzfristig Standard & Poor's (S&P) AA- A-1+ Moody's Aa3 P-1 Fitch AA- F1+ Die Rating-Agenturen können ihre Ratings durch kurzfristige Veröffentlichung ändern. Eine Rating-Änderung kann den Wert ausstehender Wertpapiere im Sekundärmarkt beeinflussen. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar und kann jederzeit von den erteilenden Rating-Agenturen ausgesetzt, herabgestuft oder zurückgenommen werden. Jede solche Aussetzung, Herabstufung oder Rücknahme kann sich negativ auf den Marktpreis der Wertpapiere auswirken. 8

B. ZUSAMMENFASSUNG DER ENDGÜLTIGEN ANGEBOTSBEDINGUNGEN 1. Wesentliche Merkmale Emittentin: Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Anzahl der Wertpapiere: Bis zu 40.000 Wertpapiere Ausgabepreis: EUR 1.000 je Wertpapier Bezugsobjekt: Euro-Anteile der Klasse A des Quaesta Capital Foreign Exchange Multi-Manager (FX-MMP) Fund SPC (die "Fondsanteile") des Quaesta Capital Foreign Exchange Multi-Manager (FX-MMP) Fund SPC (der "Fonds"), wie jeweils im Abschnitt "Angaben zum Bezugsobjekt" ausführlicher beschrieben (der gemäß seinen Bedingungen von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen kann), vorbehaltlich der Ausübung des Ermessens der Berechnungsstelle, ihre Befugnisse gemäß Ziffer 4 der Produktbedingungen wahrzunehmen. Ausgabetag: 26. Juni 2007 Primärmarktstarttag: 21. Mai 2007 Primärmarktendtag: 15. Juni 2007 Referenzstand: In Bezug auf: 1. den Basisbewertungstag, EUR 1.000 und 2. alle nachfolgenden Bewertungstage ein Betrag (der nicht unter null liegen darf) in Höhe des Produkts aus: (1) dem Produkt aus: (i) dem Referenzstand am vorausgehenden Bewertungstag; (ii) dem Quotienten aus: (i) dem Fondsstand an dem entsprechenden Bewertungstag (als Zähler) und (ii) dem Fondsstand an dem vorausgehenden Bewertungstag (als Nenner); und 9

(2) der Differenz aus eins und der Zertifikatsgebühr. Als Formel: MAX Referenzstand Fondsstand (t) 0 Fondstand (t - 1) ( ) ( ) 1- Zertifikatsgebühr; t - 1 jeweils vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4.2 oder 4.3 der Produktbedingungen und von der Berechnungsstelle am Bestimmungstag in Bezug auf den entsprechenden Bewertungstag ermittelt. Basisbewertungstag: 30. Juni 2007 Fondsstand: In Bezug auf einen Bewertungstag und vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4.2 bzw. 4.3 der Produktbedingungen, ein dem Nettoinventarwert je Fondsanteil an einem von der Berechnungsstelle bestimmten Bewertungstag entsprechender Betrag. Zertifikatsgebühr: Ein Zwölftel von 1%. Ausübungstag(e): Vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4.2 oder 4.3 der Produktbedingungen, der Tag, der [acht] Geschäftstage vor dem maßgeblichen Bewertungstag liegt (der Basisbewertungstag ist dabei außer Acht zu lassen), bis einschließlich zum gegebenenfalls Letzten Ausübungstag. Bestimmungstag(e): In Bezug auf einen Maßgeblichen Bewertungstag, (a) [fünfzig] Kalendertage unmittelbar nach einem solchen Bewertungstag oder (b) gegebenenfalls ein späterer Zeitpunkt, an dem die Berechnungsstelle den jeweiligen Referenzstand feststellen kann, vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4.2 oder 4.3 der Produktbedingungen. Abwicklungstag(e): In Bezug auf jeden Ausübungstag und den dazugehörigen Maßgeblichen Bewertungstag (1) der dritte Geschäftstag, der unmittelbar (a) [fünfzig] Kalendertage nach dem Maßgeblichen Bewertungstag oder (b) gegebenenfalls einen späteren Zeitpunkt folgt, an dem die Berechnungsstelle den jeweiligen Referenzstand feststellen kann, vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4.2 bzw. 4.3 der Produktbedingungen, oder (2), wenn ein solcher Tag kein Zahltag ist, der unmittelbar folgende Zahltag. Abwicklung: Barausgleich 10

Bewertungstag(e): Vorbehaltlich eventueller Anpassungen jeweils (i) der Basisbewertungstag und (ii) der letzte Geschäftstag eines jeden Monats oder ein anderer Tag, der auf den oder ungefähr auf den letzten Geschäftstag eines jeden Monats fällt, zu dem nach Feststellung der Berechnungsstelle der Fondsstand bestimmt wird, und zwar ab Juli 2007. Maßgeblicher Bewertungstag: In Bezug auf einen Ausübungstag der unmittelbar auf diesen Ausübungstag folgende Bewertungstag. Automatische Ausübung: Gegebenenfalls anwendbar zum Letzten Ausübungstag. Abwicklungswährung: Euro Barausgleichsbetrag: Vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4.2 bzw. 4.3 der Produktbedingungen ein (etwaiger) Betrag je Wertpapier, der dem Referenzstand in Bezug auf den Maßgeblichen Bewertungstag abzüglich Gläubigerauslagen entspricht, jeweils wie von der Berechnungsstelle zur Wertstellung am Maßgeblicher Abwicklungstag bestimmt. Der Barausgleichsbetrag (nach Abzug von eventuellen Gläubigerauslagen) wird auf zwei Dezimalstellen in der Abwicklungswährung gerundet, wobei 0,005 abgerundet wird. Der Barausgleichsbetrag nach Abzug eventueller Gläubigerauslagen kann nicht weniger als null betragen. Mindestausübungsbetrag: 10 Wertpapiere Ausübungshöchstbetrag: 25% der zum Maßgeblichen Bewertungstag in Umlauf befindlichen Wertpapiere ohne die von der Emittentin und für ihre Verbundenen Unternehmen gehaltenen Wertpapiere Notierung und Handel: Es wird beantragt, die Wertpapiere zum Freiverkehr an der Frankfurter und Stuttgarter Wertpapierbörse zuzulassen, die jeweils keine geregelten Märkte im Sinne der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 1993/22/EG), wie durch die Richtlinie 2003/71/EG ergänzt, sind. Es kann jedoch keine Zusicherung der Emittentin dahingehend abgegeben werden, dass eine solche Zulassung beantragt wird. Die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt einer Börse im Sinne der Richtlinie 1993/22/EWG, wie in Richtlinie 2003/71/EG festgelegt, wurde nicht beantragt. 11

Berechnungsstelle: Deutsche Bank AG, Niederlassung London Zentrale Zahl- und Deutsche Bank AG, Niederlassung London Verwaltungsstelle: ISIN: DE000DB0PUE1 WKN: DB0PUE Zeichnungsfrist: Zeichnungsanträge für die Wertpapiere können ab dem Primärmarktstarttag bis zum Primärmarktendtag gestellt werden, wie im Abschnitt "Länderspezifische Angaben" beschrieben. Stornierung der Emission der Wertpapiere: Die Emittentin behält sich das Recht vor, vor dem Ausgabetag der Wertpapiere von der Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, Abstand zu nehmen. Insbesondere hängt die Emission der Wertpapiere unter anderem davon ab, ob bei der Emittentin bis zum Primärmarktendtag gültige Zeichnungsanträge für die Wertpapiere in einem Gesamtvolumen von mindestens EUR 5.000.000 eingehen. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, kann die Emittentin die Emission der Wertpapiere zum Primärmarktendtag stornieren. Vorzeitige Schließung der Zeichnungsfrist für die Wertpapiere: Die Emittentin behält sich in Übereinstimmung mit den Angaben im Abschnitt "Länderspezifische Angaben" das Recht vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. 2. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Wertpapiere Die Wertpapiere bieten keinen garantierten Mindestauszahlungsbetrag (und keine Kupon- oder Dividendenzahlungen). Die Rendite auf die Wertpapiere hängt vom Stand der "Fondsanteile" ab, die von dem Fonds (das "Bezugsobjekt") begeben werden (wie ausführlicher im Abschnitt "Angaben zum Bezugsobjekt" erläutert). Der Fonds ist ein Hedge Fonds, der von der Quaesta Capital Management Fund Limited verwaltet wird, die ihre Vermögenswerte bei verschiedenen 12

Devisenmanagern oder in verschiedene Devisenprodukte oder Devisenfonds investiert. Der Fonds kann Hebelprodukte wie Optionen, Leerverkäufe, Swaps, Forwards und andere derivative Instrumente einsetzen, um die Rendite seiner Anlagen zu steigern. Da die Wertpapiere an die Wertentwicklung des Bezugsobjekts gekoppelt sind, wird die Wertentwicklung der Wertpapiere mit Ausnahme des Abzugs der Zertifikatsgebühr im Wesentlichen der Wertentwicklung einer Direktanlage in das Bezugsobjekt folgen. Potenzielle Anleger sollten daher beachten, dass die (potenzielle) Rendite ihrer Anlage in die Wertpapiere von der Wertentwicklung des Bezugsobjekts, wie sie im Referenzstand widergespiegelt wird, abhängt. Anleger, die ein Wertpapier am Ausgabetag kaufen und bis zur Ausübung halten, erzielen eine positive Rendite auf den anfänglichen Anlagebetrag, wenn der durch den Referenzstand abgebildete Wert des Bezugsobjekts in Bezug auf den anwendbaren Maßgeblichen Bewertungstag höher ist als der durch den Referenzstand abgebildete Wert des Bezugsobjekts an dem Basisbewertungstag. Wenn der durch den Referenzstand abgebildete Wert des Bezugsobjekts in Bezug auf den anwendbaren Maßgeblichen Bewertungstag niedriger ist als der durch den Referenzstand abgebildete Wert des Bezugsobjekts am Basisbewertungstag, entsteht Anlegern, die ein Wertpapier am Ausgabetag kaufen und bis zur Ausübung halten, ein Verlust. Dementsprechend unterliegt eine Anlage in die Wertpapiere einer Anzahl von Risiken, zu denen, unter anderem, ein ähnliches Marktrisiko wie eine Direktanlage in das Bezugsobjekt zählt; Anleger sollten sich entsprechend beraten lassen. Der Marktwert der Wertpapiere bis zur Ausübung hängt vorwiegend von dem Wert und der Volatilität des Bezugsobjekts während der Laufzeit der Wertpapiere ab (obgleich auch andere Faktoren den Marktwert beeinflussen können). Sinkt der Wert des Bezugsobjekts und/oder besteht eine Markterwartung, dass der Wert des Bezugsobjekts während der Restlaufzeit der Wertpapiere bei im Übrigen gleichen Bedingungen sinken wird, wird der Marktwert der Wertpapiere voraussichtlich sinken. Ebenso gilt: Steigt der Wert des Bezugsobjekts und/oder besteht eine Markterwartung, dass der Wert des Bezugsobjekts während der Restlaufzeit der Wertpapiere bei im Übrigen gleichen Bedingungen steigen wird, wird der Marktwert der Wertpapiere voraussichtlich steigen. Der Wert des Bezugsobjekts an irgendeinem Tag ergibt sich aus dem Wert seiner Bestandteile am entsprechenden Tag. Veränderungen in der Zusammensetzung des Bezugsobjekts und Faktoren (einschließlich der vorstehend beschriebenen), die den Wert der Bestandteile beeinflussen (können), beeinflussen den Wert des Bezugsobjekts und können darum die Rendite einer Anlage in die Wertpapiere beeinflussen. 13

Anleger können ihre Wertpapiere zu einem etwaigen Barausgleichsbetrag (nach Abzug der entsprechenden Gläubigerauslagen) an monatlichen Ausübungstagen ausüben. Der Ausübungserlös wird in der Regel innerhalb von [fünfzig] Kalendertagen plus drei Geschäftstagen ab dem maßgeblichen Bewertungstag ausgezahlt. Darüber hinaus beinhalten die Wertpapiere in Ziffer 4 der Produktbedingungen dargelegte Bestimmungen, die es der Emittentin erlauben, die Abwicklung bei Eintreten bestimmter Störungsereignisse zu verschieben oder anzupassen. Wie in Ziffer 3 der Produktbedingungen festgelegt, hat die Emittentin zudem das Recht, alle Wertpapiere auszuüben. Ein gegebenenfalls zu zahlender Barausgleichsbetrag entspricht für alle Wertpapiere dem Referenzstand für den Maßgeblichen Bewertungstag (abzüglich gegebenenfalls anfallender Steuern und Gebühren). Der Referenzstand an einem Maßgeblichen Bewertungstag ist das Produkt aus (a) und (b) multipliziert mit (c). Dabei gilt: (a) ist der Referenzstand an dem vorausgegangenen monatlichen Bewertungstag (oder an dem Basisbewertungstag, EUR 1000), und (b) entspricht dem Anstieg des Nettoinventarwerts je Fondsanteil seit dem vorausgegangenen Bewertungstag, ausgedrückt als der Fondsstand an dem Maßgeblichen Bewertungstag, dividiert durch den Fondsstand an dem unmittelbar vorausgegangenen monatlichen Bewertungstag; und (c) ist die Differenz aus eins und der Zertifikatsgebühr, die einer Gebühr auf Ebene der Wertpapiere entspricht. Ein weiterer Unterschied zu einer Direktanlage in das Bezugsobjekt liegt im Verzicht der Anleger auf das Recht, Dividenden, Zinsen oder ähnliche, in Bezug auf das Bezugsobjekt zahlbare Beträge zu erhalten. 14

C. ZUSAMMENFASSUNG DER BESCHREIBUNG DER EMITTENTIN Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank") ist durch die Wiedervereinigung der Norddeutsche Bank Aktiengesellschaft, Hamburg, der Rheinisch-Westfälische Bank Aktiengesellschaft, Düsseldorf und der Süddeutsche Bank Aktiengesellschaft, München entstanden. Diese Banken waren 1952 aufgrund des Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten aus der 1870 gegründeten Deutschen Bank ausgegründet worden. Die Verschmelzung und die Firma der Gesellschaft wurden am 2. Mai 1957 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die Deutsche Bank AG ist ein Kreditinstitut und eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, die im Handelsregister unter der Registernummer HRB 30.000 eingetragen ist. Die Deutsche Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland und Zweigniederlassungen im In- und Ausland, u.a. in London, New York, Sydney, Tokio sowie ein Asia-Pacific Head Office in Singapur, die als Kopfstellen für den Geschäftsbetrieb in den jeweiligen Regionen dienen. Die Deutsche Bank ist die Muttergesellschaft eines Konzerns aus Banken, Kapitalmarktunternehmen, Fondsgesellschaften, einer Gesellschaft zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen, Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen (der "Deutsche Bank-Konzern"). Per 30. Juni 2006 beträgt das Grundkapital der Deutschen Bank EUR 1.329.684.136,96, eingeteilt in 519.407.866 Stammaktien ohne Nennbetrag. Diese Namensaktien sind vollständig eingezahlt. Die Aktien sind zum Handel und zur amtlichen Notierung an allen Aktienbörsen in Deutschland zugelassen. Darüber hinaus sind sie an den Börsen in New York, Tokio und Zürich notiert. Der Vorstand hat beschlossen, die Börsennotierung an bestimmten Börsen (außer in Deutschland und New York) einzustellen, um von der Integration der Finanzmärkte zu profitieren. Für die Börsen in Amsterdam, Brüssel, London, Luxemburg, Paris und Wien wurde diese Entscheidung bereits vollständig umgesetzt. Per 30. Juni 2006 hält der Deutsche Bank-Konzern Vermögenswerte von insgesamt EUR 1.058.293 Mio., Verbindlichkeiten von EUR 1.029.229 Mio. und ein Eigenkapital von insgesamt EUR 29.064 Mio. auf Basis der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles. Langfristige vorrangige Schuldtitel der Deutschen Bank sind von Standard & Poor's mit AA- (Ausblick stabil), von Moody's Investors Services mit Aa3 (Ausblick stabil) und von Fitch Ratings mit AA- (Ausblick stabil) bewertet worden. 15

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II. RISIKOFAKTOREN A. EINFÜHRUNG Jeder potenzielle Anleger sollte das gesamte Dokument einschließlich der Bedingungen sorgfältig prüfen. Dieses Dokument ist keine und versteht sich nicht als Anlegerberatung. Die Wertpapiere können an Wert verlieren, und Anleger sollten auch mit einem Totalverlust ihrer Anlage in die Wertpapiere rechnen. Die nachstehenden Erläuterungen beschreiben verschiedene Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbunden sind. Eine Anlage in die Wertpapiere sollte erst nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung aller für die jeweiligen Wertpapiere relevanter Faktoren erfolgen. Potenzielle Anleger sollten beachten, dass die nachfolgenden Ausführungen bestimmte der wichtigsten mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken beschreiben, jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Potenzielle Anleger sollten auch die ausführlichen Informationen an anderen Stellen in diesem Dokument lesen und sich vor einer Anlageentscheidung ihre eigene Meinung bilden. Potenzielle Anleger sollten die Beschreibung des Bezugsobjekts (wie nachstehend definiert) in den Abschnitten "Produktbedingungen" und "Angaben zum Bezugsobjekt" sorgfältig prüfen und sich mit den weiteren, hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf das Bezugsobjekt (und insbesondere dem Prospekt des Fonds sowie eventuell mit den entsprechenden, darin beschriebenen zusätzlichen Risikofaktoren) vertraut machen. Eine Anlage in die Wertpapiere unterliegt bestimmten Risiken. Diese Risiken können u.a. aus Risiken aus dem Aktienmarkt, Rentenmarkt, Devisenmarkt, Zinssätzen, Marktvolatilität, wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Risikofaktoren bestehen, sowohl einzeln als auch als Kombination dieser und anderer Risikofaktoren. Mit einer Anlage in die Wertpapiere soll eine Rendite erzielt werden, die an das Bezugsobjekt gekoppelt ist, bei dem es sich um einen Hedge Fonds handelt, der selbst in andere von einzelnen Fondsmanagern verwaltete Hedge Fonds investiert. Direkte oder indirekte Anlagen in Hedge Fonds gelten grundsätzlich als besonders risikoreich und sind mit besonderen Erwägungen verbunden, die für Anlagen in andere Wertpapiere in der Regel nicht von Bedeutung sind. Zu diesen gehört, dass Anlagen in Hedge Fonds oft besonders volatil sind und dass Hedge Fonds häufig mit hochkomplexen Finanzinstrumenten und hohem Fremdkapitaleinsatz in schwierige Märkte investieren. Aus diesem Grund sollten potenzielle Erwerber über Erfahrung mit Anlagen in Instrumente wie z.b. die Wertpapiere und Anlagen in Hedge Fonds oder an Hedge Fonds gekoppelte Anlageprodukte verfügen. 17

Dieses Dokument berücksichtigt nicht die Anlageziele, wirtschaftliche Situation und besonderen Bedürfnisse der einzelnen Anleger. Außerdem berücksichtigt der Basisprospekt weder die Konsequenzen in Bezug auf Ertrags- und andere Steuern, denen potenzielle Anleger unter Umständen unterliegen, wenn sie Wertpapiere kaufen, halten oder verkaufen, noch die für bestimmte potenzielle Anleger geltenden rechtlichen oder sonstigen Beschränkungen. Sie sollten vor einer Anlageentscheidung zusammen mit ihren Rechts-, Steuer-, Finanz- und sonstigen Beratern folgende Punkte eingehend prüfen: (i) die Eignung einer Anlage in die Wertpapiere in Anbetracht ihrer eigenen besonderen Finanz-, Steuerund sonstigen Situation, (ii) die Angaben in diesem Dokument und (iii) den Fonds. Sie sollten die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken verstehen und sich insbesondere sorgfältig mit den in Abschnitt II aufgeführten Risikofaktoren vertraut machen. Darüber hinaus sollten potenzielle Anleger alle Informationen berücksichtigen, die in Bezug auf die Emittentin im Registrierungsformular enthalten sind und, soweit sie dies für erforderlich halten, ihre Anlageentscheidung mit ihrem Anlageberater abstimmen. Zusätzlich zu den nachstehend aufgeführten Risikofaktoren sollten potenzielle Anleger den Abschnitt "C. Interessenkonflikte" beachten. Begriffe, die in diesem Abschnitt verwendet, jedoch nicht definiert werden, haben die ihnen in den Bedingungen (einschließlich der "Angaben zum Bezugsobjekt") zugewiesene Bedeutung. 18

B. RISIKOFAKTOREN 1. Allgemeines: a. Art der Anlage und Überblick über die Hedge Fonds Eine Anlage in die Wertpapiere führt für Anleger zu einem Exposure in Bezug auf einen Fondstyp, der als "Hedge Fonds" bezeichnet wird. Mit einer Anlage in die Wertpapiere soll eine an die entsprechenden Fondsanteile gekoppelte Rendite erzielt werden. Anlagen mit Exposure in Bezug auf die Wertentwicklung von Hedge Fonds gelten grundsätzlich als risikoreich (siehe unten "Risikofaktoren in Bezug auf eine Anlage in Hedge Fonds"). Ein Hedge Fonds ist ein Anlageinstrument, das die Anlagen von Anlegern zusammenfasst und mit den Erlösen in eine oder mehrere bestimmte Anlagestrategie(n) investiert, um zu versuchen, eine positive Rendite für die Anleger zu erzielen. In der Regel verfolgen Hedge Fonds unkonventionelle und alternative Anlagestrategien. Hedge Fonds unterliegen üblicherweise nur geringer oder keiner Regulierung und haben ihren Sitz, teilweise um eine Besteuerung zu vermeiden, häufig in "Offshore"-Rechtsordnungen wie die Cayman-Inseln, den Britischen Jungferninseln, Jersey oder Guernsey. Ein Direktanleger in einen Hedge Fonds erhält Anteile oder Einheiten an diesem Hedge Fonds. Die Anteile oder Einheiten können sich auf den Hedge Fonds insgesamt oder auf eine bestimmte Klasse oder Serie des Hedge Fonds die sich jeweils auf ein oder mehrere Anlageportfolio(s) beziehen. Der Wert der Anteile oder Einheiten eines Anlegers wird unter Bezugnahme auf den Wert der dem Hedge Fonds zugrunde liegenden Anlagen bestimmt. Für die Verwaltung und die Geschäftstätigkeit des Hedge Fonds werden Dienstleistungen von einer Reihe von Personen in Anspruch genommen (jede dieser Personen ein "Dienstleistungsanbieter", wobei dieser Begriff Anlageverwalter, Handelsberater oder andere juristische Personen (als "Anlageverwalter" bezeichnet) einschließt, die von Hedge Fonds zur Verfolgung ihrer Anlagestrategien eingesetzt werden. Der wichtigste Dienstleistungsanbieter ist der Anlageverwalter, der für die Strategie und Anlagetechniken des jeweiligen Hedge Fonds zuständig ist. Auf Anraten und Empfehlung seines Anlageverwalters verwendet der Hedge Fonds die Anlagebeträge seiner Anleger für bestimmte Anlagen (die u.a. aus Wertpapiere und Derivate bestehen können), die das Anlageportfolio bilden. Da der Anlageverwalter die Anlageaktivitäten des Hedge Fonds weitgehend leitet und dabei in größerem und kleinerem Umfang eine bestimmte Strategie oder Anlagetechnik verfolgt, kann der Erfolg bzw. eine anderweitige Entwicklung des Hedge 19

Fonds in hohem Maße von den Fähigkeiten des Anlageverwalters und dem Erfolg oder sonstigen Ergebnis der verfolgten Strategie oder Anlagetechnik abhängen. Neben dem Anlageverwalter zählen zu den Dienstleistungsanbietern des Hedge Fonds normalerweise die Verwaltungsstelle (die für die Führung der Unterlagen, die Eintragung der Anleger oder ähnliche Formalitäten zuständig ist), die Depotbank (die zur Verwahrung der Vermögenswerte des Hedge Fonds ernannt werden kann), der Corporate Service Provider (der einen Verwaltungsrat für den Hedge Fonds und einen Sitz zur Verfügung stellt und Sitzungen des Verwaltungsrats organisiert) und die Broker (einschließlich eines "Prime Broker", der Transaktionen für den Hedge Fonds ausführt und dem Hedge Fonds die nach dessen Ansicht für die Durchführung von Transaktionen benötigten Beträge leiht, die über die Mittel der Anleger hinausgehen). b. Ermessensfreiheit der Emittentin hinsichtlich Absicherung / Keine Rechte in Bezug auf das Bezugsobjekt Anleger sollten sich bewusst sein, dass das Bezugsobjekt zwar den Fondsanteil beinhaltet, auf den sich die Wertpapiere für die Zwecke der Bestimmung verschiedener Beträge im Zusammenhang mit den Wertpapieren beziehen, die Emittentin jedoch nicht verpflichtet ist, die durch Anlagen in das Bezugsobjekt diesbezüglich eingegangenen Engagements abzusichern oder diese Exposures in besonderer Weise oder überhaupt abzusichern. Gläubiger haben keinen rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentumsanspruch an dem Bezugsobjekt. Es besteht in keiner Beziehung ein vertragliches Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und dem Manager, der Verwaltungsstelle oder einem Dienstleistungsanbieter des Fonds oder der Depotbank des Bezugsobjekts. Die Wertpapiere stellen ausschließlich unbesicherte Verpflichtungen der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, dar und sind nicht durch einen staatlichen Fonds oder eine andere Person versichert oder garantiert. c. Bonität der Emittentin Der Wert der Wertpapiere wird voraussichtlich teilweise durch die allgemeine Beurteilung der Bonität der Emittentin durch die Anleger beeinflusst. Jede Minderung der Bonität der Emittentin kann zu einer Verringerung des Wertes der Wertpapiere führen. Werden in Bezug auf die Emittentin Insolvenzverfahren eingeleitet, führt dies wahrscheinlich zu Renditeeinbußen für die Gläubiger und ist in Bezug auf die Wiedergewinnung eingesetzten Kapitals mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. d. Potenzielle Illiquidität der Wertpapiere Es lässt sich nicht voraussagen, ob und inwieweit sich ein Sekundärmarkt für die 20

Wertpapiere entwickelt, zu welchem Preis die Wertpapiere an diesem Sekundärmarkt gehandelt werden und ob dieser Sekundärmarkt liquide sein wird oder nicht. Aus der möglichen Notierung der Wertpapiere nach Ermessen der Emittentin ergibt sich nicht zwangsläufig eine höhere Liquidität. Es kann jedoch keine Zusicherung der Emittentin dahingehend abgegeben werden, dass eine solche Zulassung beantragt wird. e. Verkaufsförderung Die Emittentin kann mit verschiedenen Finanzinstituten und anderen Intermediären, die von der Emittentin bestimmt werden (zusammen die "Verkaufsstellen"), Vertriebsvereinbarungen treffen. Die Emittentin muss unter Umständen eine Gebühr an die Verkaufsstelle(n) entrichten. f. Nachlässe des Fonds Die Emittentin kann in Bezug auf Anlagen durch die Emittentin in das Bezugsobjekt von diesem Bezugsobjekt Nachlässe oder Provisionen erhalten. Diese Provisionen oder Nachlässe sind nicht von dem Bezugsobjekt an andere Anleger zu zahlen oder können höher sein als die an andere Anleger in das Bezugsobjekt entrichteten vergleichbaren Provisionen oder Nachlässe. Diese Provisionen oder Nachlässe wirken sich negativ auf den Wert des Bezugsobjekts aus. g. Keine Zahlungen bis zur Abwicklung Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass aus den Wertpapieren keine regelmäßigen Zinszahlungen oder sonstige Ausschüttungen erfolgen. h. Gebühren auf Ebene des Produkts, der Fondsanteile und des Bezugsobjekts Hedge Fonds nehmen üblicherweise Dienstleistungen von Dienstleistungsanbietern, einschließlich dem Anlageverwalter, in Bezug auf ihre Verwaltung und Geschäftstätigkeit in Anspruch und unterliegen demzufolge hohen Gebühren, die von den für die Anleger verfügbaren Renditen abgezogen werden. Anleger sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass die Wertentwicklung der Wertpapiere von bestimmten Gebühren beeinflusst wird, die in Bezug auf die Fondsanteile erhoben werden. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Wertentwicklung der Wertpapiere von bestimmten Gebühren beeinflusst wird, die in Bezug auf die Wertpapiere selbst erhoben werden und die für Absicherungsmaßnahmen der Emittentin in Verbindung mit den Wertpapieren erhoben werden können (jeweils sofern auf die entsprechenden Wertpapiere 21

anwendbar). Diese werden in nicht abschließender Weise nachstehend kurz beschrieben: Gebühren auf Ebene der Wertpapiere: Es wird eine Zertifikatsgebühr, wie in Ziffer 1 der Produktbedingungen aufgeführt, in Höhe von einem Zwölftel von 1,0% erhoben. Gebühren auf Ebene der Fondsanteile: Der Fonds erhebt eine Basisverwaltungsgebühr von 2% p.a. und eine Anlageerfolgsprämie von 20% p.a., die vierteljährlich zahlbar ist und einer Performance High Watermark unterliegt. Anleger sollten die nachstehend im Abschnitt "Angaben zum Bezugsobjekt" enthaltenen Abschnitte des Fondsprospekts, in denen die verschiedenen durch den Fonds erhobenen Gebühren erläutert sind, sorgfältig durchlesen. Dazu zählen Anlageerfolgs-, Verwaltungs-, spezielle Anlageverwaltungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und sonstige Gebühren, wobei einige dieser Gebühren erheblich oder höher als der Marktdurchschnitt sein können. Zudem sollten Anleger beachten, dass der Fonds auch in andere Hedge Fonds mit eigenem Fondsmanager investieren kann, die somit ihre eigenen Anlageerfolgsprämien, Verwaltungsgebühren, speziellen Anlageverwaltungsgebühren oder sonstige Gebühren berechnen, die zum Teil deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen können. Anleger sollten die nachstehend im Abschnitt "Angaben zum Bezugsobjekt" enthaltenen Abschnitte des Fondsprospekts sorgfältig durchlesen, in denen die Gebühren erläutert sind, die von den Hedge Fonds mit eigenem Fondsmanager, in die der Fonds investiert, erhoben werden können. i. Besteuerung Potenzielle Erwerber sollten ihre eigenen unabhängigen Berater zu Rate ziehen. Gläubiger unterliegen den Bestimmungen von Ziffer 6 der Allgemeinen Emissionsbedingungen, und die Zahlung der jeweiligen Beträge aus den Wertpapieren hängt von der Zahlung bestimmter Steuern, Abgaben und/oder Kosten nach Maßgabe der Produktbedingungen (als Gläubigerauslagen bezeichnet) ab. j. Ausübung Werden die Mitteilungen und Nachweise nicht innerhalb des jeweiligen in den Bedingungen genannten Zeitraums vorgelegt, kann dies den Verlust der aufgrund der Wertpapiere andernfalls fälligen Beträge (oder des Anspruchs auf diese) zur Folge haben. Bei der Ausübung der Wertpapiere kommt es insofern zu einer zeitlichen Verzögerung, als der Zeitpunkt der Ausübung und der Zeitpunkt der Bestimmung des (etwaigen) 22

Barausgleichsbetrags in Bezug auf eine solche Ausübung sowie der Zeitpunkt der Zahlung dieses Betrags nicht zusammenfallen. Darüber hinaus sollten Anleger beachten, dass es ihnen nach der Ausübung ihrer Wertpapiere nicht möglich sein wird, in dem Zeitraum ab (einschließlich) dem entsprechenden Ausübungstag an einer positiven Wertentwicklung der Fondsanteile zu partizipieren. Die Emittentin hat die Möglichkeit, die Anzahl der an einem Tag ausübbaren Wertpapiere auf eine entsprechend den Bedingungen festgelegte Höchstanzahl zu begrenzen. Dies kann dazu führen, dass ein Gläubiger an diesem Tag nicht alle von ihm zur Ausübung vorgesehenen Wertpapiere ausüben kann und der (etwaige) Barausgleichsbetrag, den der Gläubiger schließlich bei Ausübung der verbleibenden Wertpapiere erzielt, deutlich von dem (etwaigen) Barausgleichsbetrag an dem ursprünglich vorgesehenen Ausübungstag abweicht. Gläubiger müssen in Bezug auf einen Ausübungstag jederzeit insgesamt eine bestimmte Mindestanzahl von Wertpapieren einreichen oder halten, damit die Wertpapiere vor dem Letzten Ausübungstag ausgeübt werden können. k. Verfall Anleger sollten beachten, dass die Wertpapiere wertlos verfallen, sofern die Berechnungsstelle feststellen sollte, dass der Barausgleichsbetrag (abzüglich eventueller Gläubigerauslagen) an einem Ausübungstag null oder weniger als null beträgt (unabhängig davon, ob in Bezug auf diesen Ausübungstag bereits Wertpapiere ausgeübt wurden), wie ausführlicher in Ziffer 5 der Produktbedingungen beschrieben. l. Vorzeitige außerordentliche Kündigung, Rechtswidrigkeit und höhere Gewalt Gemäß Ziffer 4 der Produktbedingungen und Ziffer 2 der Allgemeinen Emissionsbedingungen kann die Emittentin die Wertpapiere unter bestimmten Umständen kündigen, und jeder Gläubiger erhält einen von der Berechnungsstelle bestimmten Betrag in Höhe des ungeachtet der Rechtswidrigkeit oder Undurchführbarkeit feststellbaren Marktpreises, abzüglich der Kosten der Emittentin für die Auflösung etwa zugrunde liegender Absicherungsmaßnahmen. Bei Kündigung eines Wertpapiers partizipiert der Gläubiger nicht mehr an einer zukünftigen positiven Wertentwicklung des Bezugsobjekts und erleidet möglicherweise einen Verlust, wenn der Marktwert des Wertpapiers zu diesem Zeitpunkt unter dem von dem Anleger ursprünglich dafür gezahlten Preis liegt. m. Fondsstand-Anpassungsereignis / Außerordentliche Fondsereignisse Nach Eintritt eines Fondsstand-Anpassungsereignisses kann die Berechnungsstelle bestimmte, in Ziffer 4 der Produktbedingungen aufgeführte Schritte einleiten, um die 23

Berechnungsstelle zu veranlassen, die Bestimmungen der Bedingungen oder die entsprechenden Werte bzw. Daten der Wertpapiere anzupassen oder das Fondsstand- Anpassungsereignis als Außerordentliches Fondsereignis zu behandeln. Fondsstand- Anpassungsereignisse schließen Umstände ein, in denen die Bestimmung des Nettoinventarwertes oder der Rücknahmeerlöse für die Fondsanteile nicht möglich ist, oder diese die Vermögenswerte des entsprechenden Hedge Fonds nicht widerspiegeln. Nach Eintritt eines Außerordentlichen Fondsereignisses kann die Berechnungsstelle bestimmte, in Ziffer 4 der Produktbedingungen aufgeführte Schritte einleiten. Hierzu zählen die Anpassung der Bestimmungen der Bedingungen durch die Berechnungsstelle, die Kündigung der Wertpapiere oder die Ersetzung der Fondsanteile durch andere Fondsanteile bzw. andere festgelegte Vermögenswerte. Außerordentliche Fondsereignisse umfassen zahlreiche Ereignisse in Bezug auf Steuern und Gebühren, den entsprechenden Hedge Fonds oder dessen Dienstleistungsanbieter, Absicherungsmaßnahmen für die Wertpapiere und verbundene Fondsunternehmen. Anleger sollten Ziffer 4 der Produktbedingungen sorgfältig prüfen, um festzustellen, wie sich diese Ereignisse auf ihre Anlagen auswirken. 2. Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Hedge Fonds Dieser Abschnitt führt bestimmte Risiken auf, die Anleger in direkt oder indirekt an Hedge Fonds gekoppelte Wertpapiere im Hinblick auf Hedge Fonds und ihre entsprechenden Dienstleistungsanbieter (gemäß vorstehender Definition) beachten sollten. a. Allgemeine Risiken i. Äußerst umfangreiches Anlagemandat Hedge Fonds können weitestgehend unreglementiert sein und verhältnismäßig wenigen Beschränkungen in Bezug auf ihre Anlagebefugnisse unterliegen. ii. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Erfolg jeder Anlagetätigkeit wird von allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst, die Änderungen (unter anderem) in Bezug auf den Zeitpunkt und die Richtung von Zinssätzen, Bonitätsspreads, Wechselkursen, Warenpreisen und anderen makroökonomischen Faktoren beinhalten können. iii. Politische und regulatorische Risiken 24

Der Wert der Anlagen eines Hedge Fonds kann durch Unsicherheiten, wie internationale politische Entwicklungen, Änderungen der Regierungspolitik, Besteuerung, Beschränkungen in Bezug auf Auslandsanlagen und Währungsrückführung, Wechselkursschwankungen und andere rechtliche und aufsichtsrechtliche Entwicklungen in den Ländern, in denen die Vermögenswerte des Hedge Fonds investiert sind oder der Hedge Fonds seinen Sitz hat, beeinflusst werden. Insbesondere die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu Hedge Fonds und vielen Anlagen, die ein Anlageverwalter im Namen eines Hedge Fonds tätigen darf, unterliegen nicht im gleichen Umfang der Regulierung, wie viele andere Anlagestrukturen und Anlagen, und das Ausmaß und die Art und Weise dieser Regulierung befinden sich noch in der Entwicklungsphase und sind daher Änderungen unterworfen. iv. Währungsrisiken Anlagen des entsprechenden Hedge Fonds können Wechselkursschwankungen und Devisenkontrollen unterliegen, außerdem können Gebühren für Devisentransaktionen erhoben werden. v. Informationen zur früheren Wertentwicklung Hedge Fonds können erst vor kurzem gegründet worden sein oder über keine Betriebsgeschichte oder frühere Wertentwicklung verfügen. Zudem können bestimmte Informationen privater Natur oder ausschließlich auf vertraulicher Basis verfügbar sein. Darüber hinaus bieten in der Vergangenheit erzielte Ergebnisse keine Gewähr für die künftige Wertentwicklung. Es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass ein Hedge Fonds seine Ziele erreicht oder Gewinne einbringt bzw. dass erhebliche Verluste oder ein Totalverlust nicht eintreten. vi. Prozess- und Vollstreckungsrisiko Hedge Fonds können umfangreiche Positionen in Wertpapieren eines bestimmten Unternehmens aufbauen und sich an Auseinandersetzungen beteiligen, in Rechtsstreitigkeiten involviert sein oder versuchen, die Kontrolle über ein Unternehmen zu erlangen. In diesem Zusammenhang kann ein Hedge Fonds in einem Gerichts- oder aufsichtsrechtlichen Verfahren unter Umständen als Beklagter auftreten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weithin bekannter Fälle von Hedge Fonds-Verstößen gegen Wertpapiergesetze, einschließlich des Missbrauchs vertraulicher Informationen. Diese Verstöße können umfangreiche Schadensersatzverpflichtungen der Hedge Fonds gegenüber Dritten, die Rückzahlung erzielter Gewinne sowie Bußgelder nach sich ziehen. In diesem Fall kann der Wert eines Hedge Fonds deutlich abnehmen und die frühere Wertentwicklung dieses Hedge Fonds irreführend sein. 25

b. Anlageverwalter, Dienstleistungsanbieter und Gegenparteien i. Abhängigkeit von den Anlageverwaltern und Dienstleistungsanbietern Die Performance eines Hedge Fonds wird von der Wertentwicklung der Anlagen abhängen, die von einem oder mehreren, von dem Hedge Fonds zur Umsetzung seiner Anlagestrategien bestimmten Anlageverwaltern ausgewählt werden. In der Praxis hängt ein Hedge Fonds in starkem Maße von den Verantwortlichen für das Tagesgeschäft des Anlageverwalters und von der Kompetenz dieser Verantwortlichen ab. Das Ausscheiden solcher Personen oder die anderweitige Einstellung der Anlagetätigkeit im Namen des Anlageverwalters durch solche könnte zu Verlusten und/oder die Beendigung oder Auflösung des jeweiligen Hedge Fonds führen. Es ist möglich, dass die Bedingungen für das Mandat eines Anlageverwalters und/oder Beraters, sowie eine Anlageverwaltungsvereinbarung (und sonstige Vereinbarungen) nicht zu marktüblichen Bedingungen ausgehandelt wurden, und es kann unwahrscheinlich sein, dass ein Anlageverwalter ersetzt wird. ii. Reichweite von Ermessensentscheidungen; mögliche Unrentabilität von Strategien Die Anlagestrategien, die Anlagebeschränkungen und Anlageziele eines Hedge Fonds geben einem Anlageverwalter beträchtlichen Spielraum bei der Anlage der entsprechenden Vermögenswerte, und es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Anlageverwalter mit seinen Anlageentscheidungen Gewinne erzielt oder diese eine effektive Absicherung gegen Marktrisiken oder sonstige Risiken bieten. Hedge Fonds erlauben es Anlageverwaltern unter Umständen, Strategien nach eigenem Ermessen festzulegen, und es kann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass eine Anlagestrategie verfolgt wird. Deshalb ist selbst bei guter Wertentwicklung von Hedge Fonds im Allgemeinen oder von Hedge Fonds mit ähnlichen Anlagestrategien eine schlechte Entwicklung der Fondsanteile, in die das Bezugsobjekt anlegt, (und somit der Wertpapiere) möglich. iii. Interessenkonflikte Zwischen einem Hedge Fonds und seinem Anlageverwalter und/oder seinen anderen Dienstleistungsanbietern können Interessenkonflikten entstehen. Anlageverwaltungsgesellschaften verwalten normalerweise Vermögenswerte anderer Kunden, die ähnliche Anlagen tätigen, wie sie auch für einen Hedge Fonds und/oder Fonds, in die dieser anlegen darf, getätigt werden. Diese Kunden können somit um die gleichen Transaktionen oder Anlagen konkurrieren, und Allokationsverfahren können den für Anlagen gezahlten oder erlösten Preis den Umfang erworbener oder veräußerter Positionen negativ 26