Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 42/2011 19.10.2011



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Transkript:

Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 42/2011 19.10.2011 Exotische Kapitalmarktprodukte Teil 1 - A bis E Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 4 2. Produkte von A - Z... 4 2.1. ABRA-Zertifikate... 4 2.2. Abschlagsfloater... 4 2.3. ADR... 4 2.4. Agio-Anleihe... 5 2.5. Agio-Zerobonds... 5 2.6. Airbag-Zertifikate... 5 2.7. Aktienabhängige Anleihen... 6 2.8. All-Time-High-Zertifikat... 6 2.9. Alpha-Zertifikate... 6 2.10. Altersvorsorge-Fonds... 7 2.11. Andante-Anleihe... 7 2.12. Annuitäten-Bonds... 7 2.13. AS-Fonds... 7 2.14. AS-Investmentrente... 8 2.15. Asset Backed Securities... 8 2.16. Back-End-Load-Fonds... 8

axis-themenbrief Kapitalanlage und Steuern 2.17. Bandbreiten-Optionsscheine... 8 2.18. Basket-Optionsschein... 9 2.19. Basket-Zertifikate... 9 2.20. BaumSparVertrag TM... 9 2.21. Berlin-Darlehen... 10 2.22. Best-Chance-Zertifikat... 10 2.23. Best-End-Zertifikat... 10 2.24. Best-Entry-Zertifikat... 10 2.25. Beteiligungs-Fonds (Ost)... 11 2.26. Break-Aktienanleihen... 11 2.27. Capped Floater... 11 2.28. Capped Warrants... 11 2.29. Carry-Trades... 12 2.30. Cash-Flow-Notes... 12 2.31. Certificate of Deposit (CD)... 13 2.32. Collaterised Debt Obligations (CDOs)... 13 2.33. Commercial Papers (CP)... 13 2.34. Condor-Anleihen... 13 2.35. CONF-Future... 13 2.36. Contrarian-Fonds... 13 2.37. Contracts for Difference (CFD)... 14 2.38. Convertible Floater... 14 2.39. Cool-Warrants... 15 2.40. Corporate Bonds... 15 2.41. Count-down-Floater... 15 2.42. Covered Bonds... 16 2.43. Covered Warrants... 16 2.44. Credit Default Swap (CDS)... 16 2.45. Cross Currency Warrant... 16 2.46. Derivate-Fonds... 16 2.47. Digital-Optionsschein... 17 2.48. Discount-Aktienanleihen... 17 2.49. Discount Calls... 17 2.50. Discountfonds... 17 2.51. Doppel-Aktienanleihe... 18 2.52. Doppel-Discount-Zertifikate... 18 2.53. Doppelwährungsanleihen... 19 2.54. Double-Chance-Zertifikat... 19 2.55. Dropped Lock Floater... 19-2 -

axis-themenbrief Kapitalanlage und Steuern 2.56. Dual-Anleihe... 20 2.57. Dual-Index-Floater... 20 2.58. Easy-Express-Zertifikate... 20 2.59. Economic Value Added (EVA)... 20 2.60. Emerging Market Bonds... 21 2.61. Entschädigungsfonds... 21 2.62. Exchange Traded Commodities (ETC)... 21 2.63. Exchange Traded Notes (ETN)... 21 2.64. Exchange Trades Gold Securities... 22 2.65. Expander-Zertifikat... 22 2.66. Express-Zertifikat... 22-3 -

1. Einführung Sowohl die Beurteilung von Wertpapieren ist ein kompliziertest Bereich. Das liegt an den immer neuen Produkten, die Sparer sowohl aus Anlage- als auch aus Steuersicht einordnen müssen. Hinzu kam die historische Zeitumstellung an Neujahr 2009 auf das System der Abgeltungsteuer. Daher ist ein Durchblick auf beiden Sachgebieten für Anleger und Steuer- sowie Bankberater oftmals schwierig.. Hinzu kommen weitete Tendenzen, neben erneut erweiterten Kontrollmaßnahmen, Änderungen in der Besteuerung der Kapitallebensversicherungen, neue Mitarbeiterfonds, Wohn-Riester, ständig neuen Verwaltungserlassen und Finanzgerichtsurteilen insbesondere die weiterhin bestehende Zweigleisigkeit. Auf der einen Seite müssen die bis Ende 2008 erzielten Kapitalerträge noch nach altem Rechtsstand ermittelt und gleichzeitig für die laufenden Einnahmen und Steuererklärungen neue Vorschriften der Abgeltungsteuer angewendet werden. Diese definieren die jahrelang bekannten Vorschriften der 20, 23 EStG sowie des InvStG völlig neu und führen über 32d EStG zur größten steuerlichen Systemumstellung in der Nachkriegsgeschichte bei der Geldanlage. Während vielen Interessierten die Funktion von Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Lebensversicherungen oder Zertifikaten zumindest in den Grundfunktionen bekannt ist, gibt es immer mehr Produktarten und Untervarianten bekannter Wertpapiertypen. Denn die Kreativität der Emissionshäuser erscheint unerschöpflich, neue Produktideen gibt es laufend, für konservative Sparer und spekulative Anleger. Bei freundlichen Börsen sind es Zertifikate, die auf steigende Aktienkurse setzen, bei geringen Kapitalmarktzinsen Anleihen, die hohe Zinsen unter bestimmten Bedingungen versprechen, und bei fallenden Märkten Angebote mit garantierter Rückzahlung, Gewinnen bei flauer Börsenlage und als Schutz vor den Auswirkungen der Finanzkrise Produkte mit hoher Rückzahlungswahrscheinlichkeit und Absicherungsmechanismen. Zertifikate bieten Erträge, egal ob die Kurse steigen oder fallen, andere Produkte wiederum verheißen Gewinne, wenn sich ein Bezugswert besser als der andere entwickelt und Angebote von Schuldnern mit guter Bonität mäßige Erträge, dafür aber mehr Sicherheiten. Dabei ergab sich vor 2009 in der Regel die Konstellation, dass Angebote mit einem hohen Chance-Risiko-Verhältnis steuerlich am wenigsten belastet werden und der Fiskus bei den eher sicheren Anlagen beherzt zugriff. Diesen Aspekt negiert das System der Abgeltungsbesteuerung, Anleihen stehen auf einer Belastungsstufe mit Terminmarktgeschäften, alles unterliegt dem Einheitstarif von 25 %. Der Beitrag der exotischen Kapitalmarktprodukte erfolgt über zwei Teile im Lexikonformat. Er soll ein schnelles Auffinden einzelner Stichworte erleichtern und Anlegern, Beratern, Bankangestellten sowie steuerlich Interessierten ermöglichen, die Funktion einzelner, wenig bekannter, exotischer Produkte zu verstehen, die Vor- und Nachteile besser einordnen zu können sowie steuerliche Aspekte in den richtigen Rahmen zu setzen. Dabei wird zu jedem Produkt die alte Rechtslage bis 2008 und vor allem ab die Neuregelung ab 2009 erläutert. 2. Produkte von A - Z 2.1. ABRA-Zertifikate Nachdem die argentinische Regierung Ende 2001 die Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt hatte, fielen die Kurse dieser Argentinien-Anleihen erheblich. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat mit einem europäischen Bankenkonsortium unter der Leitung der Hypo-Vereinsbank (HVB), zum Schutz der Interessen der Argentinien-Gläubiger die Argentine Bond Restructuring Agency (ABRA) gegründet. Diese ABRA hat für die Anleihen-Gläubiger ein Zertifikatsprogramm erstellt, wonach die Anleger das rechtliche Eigentum der alten Anleihen auf die ABRA übertragen sollten. Die ABRA beabsichtigte damit ihre Verhandlungsposition gegenüber der argentinischen Republik zu stärken. Das wirtschaftliche Eigentum sollte bei den Gläubigern verbleiben. Die alten Argentinien-Anleihen sind aus steuerlicher Sicht weiterhin den Gläubigern zuzurechnen. Die Annahme des Zertifikatsprogramm und die damit verbundene Übertragung des rechtlichen Eigentums an der Argentinien-Anleihe auf die ABRA sowie das im Gegenzug von der ABRA auf den Gläubiger übertragene Zertifikat sind steuerrechtlich irrelevante Vorgänge. Insbesondere findet keine entgeltliche Veräußerung statt (OFD Rheinland 22.12.2008, Kurzinfo ESt 62/2008, DStR 2009, 637). 2.2. Abschlagsfloater Floating Rate Notes sind börsenfähige Schuldverschreibungen mit einer variablen Verzinsung. Der Zinssatz bei dieser Variante wird zwar auch wie bei herkömmlichen Floatern in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Geldmarktzinsentwicklung angepasst, aber nur mit einem Abschlag an den Referenzzins wie EURIBOR oder LIBOR. Dieses Angebot wird nur bei Hochzinsphasen auf Nachfrage stoßen und ist in den vergangenen Jahren kaum am Markt angeboten worden. 2.3. ADR Solche American Depositary Receipt sind auf US-$ lautende amerikanische Zertifikate über die Hinterlegung von Aktien eines ausländischen Unternehmens. Sie sind von einer US- Depotbank aufgelegte Wertpapiere, die das Eigentum an einer genau bestimmten Anzahl an ausländischen Aktien verbriefen, die im Herkunftsland des emittierenden Unternehmens in einem Depot verwahrt werden. Zertifizierung, Übertragung und Abwicklungsverfahren von ADR sind identisch mit denen von US- - 4 -

Wertpapieren. Sie erleichtern Geschäfte mit ausländischen Wertpapieren in den USA. So muss sich die ausländische Aktiengesellschaft in Amerika nicht dem vollständigen Zulassungsverfahren der Börsenaufsicht (United States Securities and Exchange Commission - SEC) unterwerfen. Der jeweilige ADR-Inhaber kann jederzeit die Herausgabe der verwahrten Aktien oder deren Verkauf an der ausländischen Börse verlangen. Aufgrund des besseren Zugangs zu Kursinformationen, den niedrigeren Transaktionskosten und der pünktlichen Dividendenauszahlung ziehen US-Anleger ADR häufig dem direkten Kauf von ausländischen Aktien vor. Auch an den deutschen Börsen werden ADR von ausländischen Aktien gehandelt, die sich im Kurs nicht oder nur marginal vom Wert der Originalaktie unterscheiden. Durch das Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz sind auch beim Handel von aktienvertretenden Zertifikaten wie ADR an Handelssystemen die entsprechenden Transparenzpflichten einzuhalten. Hierdurch wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass in der Handelspraxis Aktien und aktienvertretende Zertifikate gleichbehandelt werden. Steuerlich ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten zu Aktien: Dividenden unterliegen in voller Höhe der Abgeltungsteuer nach 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene ADRs gilt uneingeschränkt. Im Verkaufsfall gilt als noch 23 EStG. Beim Verkauf ist 20 Abs. 2 EStG für nach 2008 gekaufte Titel anzuwenden. Der realisierte Gewinn unterliegt der Abgeltungsteuer und Verluste gelten als negative Kapitaleinnahmen. Folgende Besonderheiten gibt es bei der Behandlung von ADR im Vergleich zur Direktanlage in Aktien: Es kam nachträglich zu einer Gleichstellung von ADRs mit den dahinterstehenden Aktien. Dies liegt vor allem daran, dass sich der Quellensteuererstattungsanspruch auf den Dividendenartikel 10 eines DBA stützt. Verluste aus der Veräußerung von ADRs sind in den Aktienverlusttopf des 20 Abs. 6 Satz 5 EStG einzustellen (BMF 22.12.2009, IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl 2010 I S. 94, Tz. 123). Dies hatte die Verwaltung zuvor anders gesehen (BMF 15.6.2009, IV C 1 - S 2000/07/0009), daher durften die Banken 2009 noch eine Verrechnung mit allen anderen positiven Kapitaleinnahmen vornehmen und müssen dies auch nicht rückwirkend berichtigen. Ab 2010 erfolgt jedoch eine begrenze Verlustverrechnung. Hierzu wurden die betroffenen Wertpapiere in der Kennzeichnung der Zuordnung umklassifiziert. Die Gleichstellung mit den Aktien hat dann auch zur Folge, dass Verluste aus Aktien Gewinne mit ADRs mindern dürfen. Aktien verlangen. Auch ist es möglich, dass das Zertifizierungsprogramm beendet wird und der Emittent alternativ zu einem Geldausgleich die hinter dem Programm stehenden Aktien zum Bezug anbietet. Die Umbuchung von ADR in die dahinter stehenden Aktien stellt keine Veräußerung der ADRs und keine Neuanschaffung der bezogenen Aktien dar und der Tausch hebelt den Bestandsschutz nicht aus. Soweit der Umtausch in 2009 als Veräußerung behandelt wurde, ist dies nicht zu beanstanden (BMF 22.12.2009, IV C 1 - S 2252/08/10004, BStBl 2010 I S. 94, Tz. 68). Beispiel: Ein Anleger hatte im Frühjahr 2010 ADRs für insgesamt 10.000 gekauft. In 2011 erfolgt der Umtausch auf die hinterlegten Aktien bei einem Kurs von 9.000. Der Anleger erzielt keine negativen Kapitaleinnahmen von 1.000, die bei der Bank in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf fallen. Die neuen Aktien haben einen Anschaffungspreis von insgesamt 10.000. 2.4. Agio-Anleihe Dies sind festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennwert ausgegeben und zu einem darüber liegenden Kurs zurückgezahlt werden. Neben den Zinsen gilt auch der Kursgewinn als Kapitaleinnahme. 2.5. Agio-Zerobonds Es handelt sich um eine besondere Form von Null-Kupon- Anleihen oder Sparbriefen in einer Aufzinsungsvariante. Im Gegensatz zur herkömmlichen Anlageform wird bei der Emission kein Agio vom Rückzahlungspreis bzw. Nennwert abgezogen, sondern der Nennwert zzgl. des Aufgeldes wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Der Anleger muss bei Emission somit den vollen Nennbetrag als Kaufpreis zahlen. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu den abgezinsten Alternativen. Als Finanzinnovation sind sämtliche Kursgewinne oder bis Ende 2008 ein Emissionsdisagio unabhängig von Laufzeiten als Kapitaleinnahmen zu versteuern. 2.6. Airbag-Zertifikate Risikominimierung bei voller Gewinnchance: Das ist die Eigenart dieses Zertifikats, das bis zu einem bestimmten Niveau jegliche Verluste abfängt. Geht das Kursminus darüber hinaus, wird der Verlust für den Anleger zudem abgemildert. Da die Papiere keine Obergrenze besitzen, partizipieren die Besitzer - 5 -

an Gewinnen des Bezugswerts unbegrenzt. Somit sind drei Szenarien denkbar: Der Basiswert (Aktie oder Index) fällt moderat, z.b. maximal 20 %: Der Anleger erhält bei Fälligkeit den vollen Nennwert zurück. steigt an: Besitzer erhalten das volle Kursplus. bricht stark ein, beispielweise 50 %: Der Anleger erhält 75 % des Nennwerts zurück, erleidet also einen geringeren Verlust. Die Investition in ein Airbag-Zertifikat zahlt sich nicht aus, wenn der Kurs nur leicht ansteigt. Dann sind die Varianten mit Bonus oder Discount besser. Sogar die Direktanlage bringt dann eine bessere Rendite, da es während der Laufzeit Dividenden gegeben hätte. Ideal ist das Papier für Anleger, die mit stark ansteigenden Kursen rechnen, wegen den allgemein heftigen Börsenschwankungen aber auch Verluste nicht ausschließen. Airbag-Zertifikate werden steuerlich nicht anders eingestuft als herkömmliche Zertifikate. 2.7. Aktienabhängige Anleihen Diese strukturierten Anleihen bieten bei Laufzeitende den vollständigen Kapitalerhalt, unabhängig vom Marktverlauf. Zusätzlich besteht die Chance, einen überdurchschnittlichen Zinskupon zu erhalten. Die Höhe ist von der Entwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts abhängig. 2.8. All-Time-High-Zertifikat Dieses Produkt sichert bei Fälligkeit die höchstens während der Laufzeit erreichte Kursnotierung im Bezugswert zu. An jedem Stichtag meist einmal im Monat ermittelt der Anbieter den Kurs des Basiswertes. Erreicht der dann einen neuen Höchststand (all-time high) gegenüber vorigen Stichtagen, schreibt ihn der Emittent zum Laufzeitende fest. Wie stark Anleger von diesem Höchststand profitieren, hängt von der Partizipationsrate ab, die i.d.r. bei 90 % liegt. Damit soll Anlegern fiktiv der Ausstieg zum optimalen Zeitpunkt ermöglicht werden. Bei diesem Zertifikat drohen Verluste, wenn der Basiswert an keinem der Stichtage über dem Startkurs notiert --> Lock-in-Zertifikate. 2.9. Alpha-Zertifikate Bei diesen Derivaten ist nicht die Wertentwicklung einzelner Aktien oder Indizes für die Höhe der Rückzahlung entscheidend, sondern die relative Performance mehrerer Basiswerte zueinander (Aktie oder Index A zu B, Einzelaktie zu Index, zwei Aktienkörben, Rohstoffarten). Ertragschancen und -risiken sind damit weitgehend unabhängig von der Entwicklung des Gesamtmarkts. Damit besteht die Aussicht, Gewinne zu erzielen, ohne dass die Märkte steigen müssen. Alpha-Zertifikate spiegeln das Duell zweier miteinander konkurrierender Basiswerte wider, wobei sich der Anleger vorab für einen der beiden als seinen Favoriten entscheidet. Wenn dieser sich dann tatsächlich besser entwickelt als der Kontrahent, ist die Wette aufgegangen. Statt auf freundliche Börsen zu setzen, können Anleger auch auf die bessere Performance eines Wertpapiers im Vergleich zu einem anderen setzen. Der Charme dieser Angebote ist die Aussicht auf Gewinne, auch wenn die Märkte fallen oder sich seitwärts bewegen. Denn entscheidend ist ausschließlich der Erfolg des favorisierten Bezugswertes A zum Gegenpart B unabhängig von der Börsenentwicklung. Beispiel zum Gewinnpotential A fällt um 15 und B um 20 %.: Der Anleger erhält 5 % Gewinn, obwohl beide Werte im Minus liegen. A fällt um 30 und B um 27 %: Der Anleger macht zwar einen Verlust von 3 %, mit der Direktanlage hingegen 30 %. A steigt um 25 und B um 1 %.: Der Anleger erhält bei Fälligkeit 24 %. A steigt um 5 und B fällt um 5 %: Hier gibt es 10 % Gewinn, auch wenn der Wert A nur gering gestiegen ist. Die Alpha-Strategie ist nicht immer positiv, die Direktanlage kann auch bessere Ergebnisse bringen: Beispiel zum Verlustpotential A steigt um 30 und B um 28 %: Hier gibt es lediglich einen kleinen Differenzgewinn von 2 %, bei der Anlage in Wert A sind es hingegen 30 %. A steigt um 2 und B um 30 %: Der Anleger verliert 28 %, bei der Direktanlage hätte er 2 % gewonnen. A fällt um 5 und B steigt um 25 %: Hier erleidet der Sparer einen Verlust von 30 %, beim Direktinvestment wären es lediglich 5 % gewesen. Alpha-Produkte werden meist in Form von Express-Zertifikaten emittiert angeboten. Bei diesen Papieren reicht bereits eine minimale Outperformance des zugrundeliegenden Favoriten für eine Rückzahlung über dem Nennwert. Wird diese Voraussetzung am ersten Beobachtungstag nicht erreicht, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Wenn auch am Fälligkeitstag der eine Basiswert nicht über dem anderen notiert, gibt es je nach Konditionen den Nennwert oder den um den relativen Kursverlust verminderten Betrag zurück. Beispiel: Ein Zertifikat bezieht sich auf DAX und EuroStoxx. Sollte sich der heimische Index zu einem Stichtag zumindest minimal besser als das europäische Pendant entwickeln, gibt es - 6 -

die prozentuale Differenz zwischen den beiden Indizes und mindestens 8 % als Prämie mit dem Nennwert zurückgezahlt. Damit erzielen Anleger auch einen Gewinn, wenn beide Kursbarometer gefallen sind, der DAX aber weniger stark. Wird diese Voraussetzung nicht geschafft, läuft das Zertifikat ein weiteres Jahr. Dann könnte es mindestens 16 % Prämie geben, wenn sich der DAX seit dem Startniveau besser als der Euro- Stoxx entwickelt haben sollte. Alpha-Zertifikate werden steuerlich nicht anders eingestuft als herkömmliche Zertifikate, so dass realisierte Gewinne und Verluste unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Fazit: Der Ausgang des Duells zweier Basiswerte ist im Gegensatz zur Prognose der künftigen Wertentwicklung eines Indizes oder einer Aktie spekulativ und eher nach sportlichen Maßstäben zu messen. Anleger sollten den Aspekt der Wette daher verinnerlichen. 2.10. Altersvorsorge-Fonds Eine Investment in geschlossene Fonds kann vielfältig sein, eine wesentliche Rolle spielt die langfristige Anlage für die Beteiligten, etwa als Zusatzrente. Diese Variante der Fonds tilgt ihre Kredite möglichst rasch, so dass die Anleger erst einmal keine Ausschüttung erhalten. Erst wenn die Gesellschaft nur Eigenkapital aufweist, gibt es für die restliche Laufzeit regelmäßige Auszahlungen. 2.11. Andante-Anleihe Die Höhe des Zinskupons richtet sich nach der Entwicklung eines zuvor definierten Aktienkorbs. Verlassen sämtliche Werte während der Laufzeit nicht die zuvor festgelegte Bandbreite nach oben oder unten, gibt es einen sehr hohen Zinssatz. Pro Aktie, die den Korridor verlässt, erfolgt ein prozentualer Abschlag auf den Kupon. Im schlechtesten Fall erhalten Anleger bei Fälligkeit neben dem Nennwert eine Mindestverzinsung, die unter dem Marktniveau liegt. Andante-Anleihen sind das Gegenstück zur Swing-Anleihe, bei dieser fällt der Kupon höher aus, sofern die Aktien stark schwanken. Andante-Anleihen werden steuerlich seit 2009 (zuvor Finanzinnovationen) nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, sodass realisierte Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. 2.12. Annuitäten-Bonds Bei einer Annuitätenanleihe, kurz ABO, erfolgt die Rückzahlung nach einem bestimmten Tilgungsplan. Laufende Zinsen werden nicht gezahlt. Der Emittent gibt das vom Anleger investierte Geld in regelmäßigen Ratenbeträgen zurück, so dass bei Laufzeitende das Kapital bereits vollständig zurückgezahlt worden ist. In den einzelnen Ratenbeträgen ist dabei neben dem Tilgungs- auch ein anteiliger Zinsanteil enthalten. Im Prinzip sind Annuitäten-Bonds nichts anderes als mehrere hintereinandergeschaltete Zerobonds. Der Vorteil im Vergleich zu den herkömmlichen Anleihen liegt in der vorzeitigen Verfügbarkeit von Teilbeträgen seines angesparten Kapitals, was ein laufendes zusätzliches Einkommen sichert. Interessant für den Anlegertyp, der sich über eine bestimmte Dauer ein festes zusätzliches Einkommen sichern möchte und nach Ablauf der Laufzeit auf andere Mittel zurückgreifen kann, etwa die Auszahlung einer Lebensversicherung. Die vereinnahmten, anteiligen Zinsen aus den Ratenbeträgen stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar und unterliegen der Abgeltungsteuer. Der zurückgezahlte Tilgungsanteil der Rate ist steuerlich unbeachtlich. Bei einer Veräußerung innerhalb der Laufzeit erfolgt die Besteuerung von Kursdifferenzen nach der Marktrendite. Hinweis: Vor dem Kauf sollte in Erfahrung gebracht werden, ob der Emittent die einzelnen Annuitäten in Zinsen und Tilgung aufteilt. Wenn nicht, bemisst die Depotbank Abgeltungsteuer auf die gesamten Einnahme. Fazit: Diese Bonds haben einen Steuerstundungseffekt und im Vergleich zu Zerobonds den Vorteil, dass es bereits während der Laufzeit von bis zu 30 Jahren vorzeitig Geld zurückgibt. Die Rendite liegt meist über der von Festverzinslichen, hinzu kommt dann noch der Zinseszinseffekt für die Jahre ohne Auszahlung. Annuitätenanleihen reagieren sehr kursempfindlich auf Änderungen des Marktzinses - in positive und negative Richtung. Nicht alle angebotenen Papiere werden marktbreit gehandelt, ein jederzeitiger Verkauf zu marktgerechten Preisen über liquide Börsen ist nicht garantiert. Sofern der Emittent stimmig ist und ein reger Börsenhandel vorliegt, sind Annuitäten-Bonds ein hervorragendes Investment zur Depotbeimischung. 2.13. AS-Fonds Die Abkürzung AS steht für Altersvorsorge-Sondervermögen. Es handelt sich um Investmentfonds zur Altersvorsorge, die ab Oktober 1998 am Markt angeboten werden. Da es keine steuerlichen Anreize zum Sparen in AS-Fonds gibt, sind keine Vorteile zur regelmäßigen Einzahlung in herkömmliche Sparpläne bei Fonds erkennbar. Für AS-Fonds sind einige gesetzliche Voraussetzungen vorgeschrieben: Mindestlaufzeit 18 Jahre oder bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Investition mindestens in 75 % Substanzwerte - 7 -

Per Definition ist ein Aktienanteil zwischen 21 und 75 % erlaubt. In Immobilienwerte darf maximal 30 % des Fondsvermögens investiert werden. Maximal 30 % der Anlagen dürfen Wechselkursrisiken ausgesetzt sein. Absicherung durch Derivate ist erlaubt, jedoch kein Einsatz zu Spekulationszwecken am Terminmarkt. Pflicht zur Wiederanlage der Erträge Kündigungsfrist während der Laufzeit: drei Monate Nach 3/4 der Laufzeit kostenfreie Umschichtung in sicherheitsorientiertere Anlagen. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen Investmentfonds. Fazit: AS-Fonds spielen unter den Investmentfonds keine große Rolle und sollten dies auch im Anlegerdepot nicht. Wer vergleichbare Produkte für die Altersvorsorge sucht, sollte auf Investmentfonds setzen, die eine Zertifizierung für die Riester- Rente oder die Voraussetzungen eines Rürup-Sparvertrags haben. 2.14. AS-Investmentrente Hierbei handelt es sich um ein zielorientiertes dreistufiges Altersvorsorgesystem: Einzahlplan in AS-Fonds Anschließender Auszahlplan auf der Basis eines Investmentfonds mit sicherheitsorientierter Anlagepolitik Teilweise oder vollständige Überführung des Restkapitals in eine private Rentenversicherung Über die AS-Investmentrente können Teilbeträge während der gesamten Laufzeit der Auszahlungsperiode entnommen oder jederzeit in eine private Altersrentenversicherung gewechselt werden. Bei vorzeitigem Tod bleibt das vorhandene Kapital erhalten. Fazit: Vergleichbare Altersvorsorgesysteme lassen sich mit anderen Produkten besser und renditestärker darstellen. Steuerlich ergeben sich keine Privilegien. 2.15. Asset Backed Securities Es handelt sich bei Asset Backed Securities (ABS) um Anleihen, deren Nominalbetrag durch verschiedene andere Forderungen des Emittenten gesichert wird. Hierbei gliedern Unternehmen, zumeist Banken, Forderungen aus ihrer Bilanz an eine Zweckgesellschaft aus. Diese begibt dann Anleihen in verschiedenen Tranchen, die mit den Forderungen unterlegt sind. Die Emissionen sind meist so strukturiert, dass die größte Tranche von den Rating-Agenturen die Höchstnote erhält. So hat zum Beispiel der Bund Pensionsverpflichtungen an die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost verbrieft. Der Gläubiger finanziert die laufenden Zinszahlungen sowie die Rückzahlung der Anleihe somit aus den laufenden Einnahmen der zugrundeliegenden Forderungen. In Deutschland wird diese Anleiheform oft bei Pfandbriefen angewandt, die durch ausgegebene Grundschulden und Hypotheken des Pfandbriefschuldners abgesichert werden. Zu den größten Käufern von Asset Backed Securities gehören Banken und Fonds. Vor allem Geldmarktfonds versuchen, über ABS eine leicht höhere Rendite zu erzielen. Privatanleger können diese Anleiheform kaum kaufen, da sie nur selten an der Börse, sondern vor allem unter den Banken gehandelt wird. Zugenommen hat die Verbriefung von Krediten an mittelständische Unternehmen. Die KfW-Bank bündelt Kredite an mittelständische Unternehmen von vielen Banken und platziert diese am Kapitalmarkt. Auch Privatbanken greifen auf dieses Mittel zurück und verbriefen Genuss-Scheine von Mittelständlern. Diese Bündelung von Anleihen hatte besonders stark unter der Hypothekenkrise ab Sommer 2007 gelitten, weil hierüber bonitätsschwache Forderungen im neuen Gewand auf den Markt kamen. Sie waren einer der Auslöser der Finanzkrise. Zinsen aus dieser Anleiheart stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar und unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer. 2.16. Back-End-Load-Fonds Es handelt sich um Investmentfonds, die wie ETFs beim Kauf von Anteilen keinen Ausgabeaufschlag berechnen. Sie erheben dafür zumeist eine höhere Managementgebühr. Ansonsten ergeben sich keine Änderungen zu herkömmlichen Fonds. Sie eignen sich für Kurzfristinvestoren, da ein Ausgabeaufschlag die Rendite eines schnellen Verkaufs mindert. Langfristig ist die jährlich anfallende höhere Gebühr eher nachteilig als ein einmaliger Aufschlag. Steuerlich gelten die Gebühren jedoch im Gegensatz zum Ausgabeaufschlag zu den Werbungskosten und können im Fonds auch ab 2009 weiter verrechnet werden. 2.17. Bandbreiten-Optionsscheine Hierbei handelt es sich um Wertpapiere (Range Warrants, Korridor-Optionsscheine), die entweder auf einen Index oder den Kurs einer bestimmten Aktie lauten. Befindet sich der betreffende Basiswert am Fälligkeitstag innerhalb der vereinbarten Bandbreite, erhält der Anleger neben dem Nennwert auch einen Zusatzbetrag. Der ermittelt sich meist danach, wie lange sich ein Kurs während der Laufzeit innerhalb der Bandbreite - 8 -

bewegt hat. Liegt der Kurs von Index oder Aktie außerhalb der Zone, gibt es lediglich das eingesetzte Kapital zurück. Beispiel: Die Emission erfolgt bei einem DAX-Stand von 5.000 Punkten zu 7. Der Schein berechtigt zu einer täglichen Kapitalansammlung von 0,05, wenn der DAX zwischen 4.500 und 5.500 Punkten liegt. Bei Fälligkeit beträgt die maximale Auszahlung 10. Der innere Wert des Scheins beträgt zu Beginn 0, da die 10 erst über die maximale Tagesansammlung von (200 Tage x 0,05 ) erreichbar sind. Die maximale Rendite liegt bei 43 % (3 Gewinn bei einem Einsatz von 7 ). Die Möglichkeit der täglichen Ansammlung ist sehr hoch, da sich der Index in der Mitte des Korridors bewegt. Bei einer Laufzeit von etwas mehr als einem halben Jahr steht die Aussicht also gut, dass ein Anleger stattliche Gewinne aus diesem Investment erzielt. Mangels laufender Erträge können als Kapitaleinnahme lediglich Kursgewinne bei einem Verkauf vor sowie dem Zusatzbetrag bei Fälligkeit in Betracht kommen. Hierbei sind zwei Alternativangebote zu unterscheiden: Sofern die Rückzahlung des Kapitalvermögens nicht garantiert ist, konnten beim Erwerb vor 2009 lediglich Spekulationserträge binnen Jahresfrist vorliegen. Bei den herkömmlichen Bandbreiten-Optionsscheinen handelte es sich um Finanzinnovationen, bei denen Kurserträge und der Zusatzbetrag bei Fälligkeit stets Kapitaleinnahmen sind (BMF 27.11.2001, IV C 3 S 2256 265/01, BStBl 2001 I S. 986, Tz. 13). Daher unterliegen seit 2009 realisierte Kursgewinne unabhängig vom Erwerbsdatum der Abgeltungsteuer und Verluste stellen negative Kapitaleinnahmen dar. Hinweis: Ausführlich hierzu die Verfügung der OFD Kiel vom 3.7.2003 (S 2252 A St 231, StEK EStG 20/308). Fazit: Bandbreiten-Optionsscheine sind eine konservative Variante von Warrants. Sie eignen sich für seitwärts tendierende Aktienmärkte und bringen dann überdurchschnittliche Renditen in kurzer Zeit. Allerdings besteht das Risiko, dass bei einem unerwarteten Kurssturz oder -anstieg deutliche Verluste eingefahren werden, wenn sich die Kurse lange Zeit außerhalb des Korridors bewegen. 2.18. Basket-Optionsschein Hierbei handelt es sich um Optionsscheine (Warrants), die sich auf die Wertentwicklung eines Aktienkorbs (Basket) beziehen. Das können beispielsweise Automobil-, Banken-, Chemie,- Konsum-, Maschinenbau- oder US-Biotechnologieaktien sein. Problem für den privaten Anleger: Er kann nicht immer verfolgen, wie sich der zugrunde liegende Basket entwickelt oder zusammensetzt. Oftmals wird von den Emittenten eine Zusammenstellung von Werten gewählt, die weniger volatil sind und somit weniger Gewinnaussichten für den Erwerber bieten als Optionsscheine auf herkömmliche Aktienindizes. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Optionsscheinen. 2.19. Basket-Zertifikate Wie das englische Wort basket bereits andeutet, handelt es sich bei diesem Typ eines Zertifikats um einen Korb verschiedener Wertpapiere. Mit dem Kauf eines Basket-Zertifikats erwirbt der Anleger entsprechend dem Bezugsverhältnis einen Bruchteil dieses Wertpapierkorbs. Die Zusammenstellung des Korbs bestimmt der Emittent bereits vor der Erstausgabe. Verbreitet sind Zertifikate auf Aktienkörbe, die in ihrer Zusammenstellung Aktienfonds ähneln. Doch anders als bei Aktienfonds weiß der Käufer eines Basket-Zertifikats immer, welche Wertpapiere sich im Korb befinden. Ein aktives Management, wie bei Fonds üblich, findet bei Zertifikaten nicht statt. Die Auswahlkriterien für die enthaltenen Aktien oder Wertpapiere sind bekannt und bleiben während der Laufzeit unverändert. Dennoch kann sich die Zusammensetzung des Aktienkorbs mit der Zeit ändern. Verfolgt der Emittent mit dem Zertifikat eine gezielte Auswahl, etwa Aktien der Marktführer in der Automobilbranche oder mit hoher Dividendenrendite, muss er den Korb zu bestimmten Stichtagen anpassen, sofern sich Marktführerschaft oder Ausschüttung ändern. Bleibt die Zusammensetzung eines Aktienkorbs immer bestehen, fallen für den Anleger meist nur geringe Gebühren oder Aufschläge an. Zertifikate mit laufender Umschichtung kosten meist eine Managementgebühr. Basket -Zertifikate werden steuerlich nicht anders eingestuft als herkömmliche Zertifikate, so dass realisierte Gewinne und Verluste unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Fazit: Vorteilhaft sind Basket-Zertifikate, wenn Anleger gezielt auf die Entwicklung bestimmter Branchen, Regionen oder Märkte setzen wollen. Sie brauchen dann nicht die einzelnen Aktien kaufen. Sie sind meist kostengünstiger als vergleichbare Fonds, die allerdings marktbreiter investieren und den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer konservieren können. Ein Vorteil im Vergleich zur Direktanlage in Aktien ist, dass Verluste im Gegensatz zu Aktien mit allen anderen Kapitaleinnahmen verrechenbar sind. 2.20. BaumSparVertrag TM Hierbei handelt es sich um ein Investment in die ökologische Nutzholzaufforstung. Für monatliche Sparraten von 30 werden pro Jahr mindestens zwölf Bäume in Panama gepflanzt und bis zur Ernte in 25 Jahren gepflegt. Rechtlich besteht BaumSparen aus dem Pachtvertrag für eine konkrete vermes- - 9 -

sungstechnisch individualisierte Parzelle an Grund und Boden sowie einem Forstdienstleistungsvertrag zur Aufforstung, Pflege und Ernte der erzeugten Hölzer. Beide Abschlüsse haben eine Laufzeit von 25 Jahren von der Aufforstung bis zur Ernte der Hölzer. Pachtzins und Dienstleistungshonorar werden zusätzlich fällig. Der spätere Ertrag resultiert aus dem Verkauf der Bäume in Panama. Einkommensteuerlich werden Verluste aus BaumSparVerträgen nicht anerkannt, da eine Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen ist. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Baumsparverträgen sind daher grundsätzlich einer nicht steuerlich relevanten Betätigung zuzuordnen und daher unter keinen Umständen steuermindernd als Betriebsausgaben, teilweise auch als Werbungskosten zu erfassen (OFD Rheinland 16.10.2007, S 2230 - St 157, Abschn. IV und OFD Münster 16.10.2007, S 2230-129 - St 26-33). Die vom BFH (26.6.1985, IV R 149/83, BStBl 1985 II S. 549; 20.1.2005, IV R 6/03, BFH/NV 2005 S. 1511) geforderte Untergrenze einer jährlichen Gewinnerwartung kann nicht erreicht werden. Der Abschluss der Verträge ist vielmehr der privaten Vermögensebene zuzuordnen. Der Mittelabfluss führt zu Anschaffungskosten, welche keinen steuerlichen Aufwand darstellen. Darüber hinaus ist - wegen fehlender rechtlicher Ansprüche und allenfalls vager Aussagen im Verkaufsprospekt - nicht mit entsprechenden Einnahmen realistisch zu rechnen (OFD Koblenz 5.12.2006, S 2232 A - St 31 1). Erst einmal ohne Verluste vorläufig veranlagte Steuerfestsetzungen erklären die FA automatisch für endgültig (LfSt Bayern 23.1.2007, S 2110 3 St 33). 2.21. Berlin-Darlehen Diese steuerbegünstigten Darlehen wurden bis Ende 1991 speziell für den Wohnungsbau in West-Berlin nach 17 BerlinFG ausgegeben. Ausgangspunkt war das Berlinförderungsgesetz, nach dem es der Stadt Berlin ermöglicht wurde, langfristige Darlehen zu günstigen Konditionen am Kapitalmarkt aufzunehmen. Anleger konnten im Jahr der Darlehensvergabe bis zu 20 % des Nennbetrags von der Einkommensteuerschuld abziehen. Durch diese Steuerersparnis verringerte sich der Kapitaleinsatz auf bis zu 80 % des Darlehensbetrags. Die Laufzeit der Berlin-Darlehen betrug mindestens 25 Jahre, so dass diese Konstruktion noch mindestens bis zum Jahre 2016 bestehen wird. Die Zinsen aus dieser auslaufenden Darlehensform sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen ohne Besonderheiten zu versteuern. Sofern die Darlehenshingabe durch Aufnahme von Krediten erfolgte, konnten die geleisteten Schuldzinsen bis Ende 2008 als Werbungskosten abgezogen werden und erhöhten den Steuervorteil des Erstjahres weiter. Sofern das Darlehen an Verwandte verschenkt wird, mindert sich die ursprüngliche Steuerersparnis nicht. 2.22. Best-Chance-Zertifikat Dieses Zertifikat auf einen Index oder eine einzelne Aktie bietet die Möglichkeit, einen günstigen Einstiegskurs zu erwischen. Zwischen der Emission und einem späteren Termin erfolgt die Festlegung des Kaufkurses. Der niedrigere Wert zählt. Als Gegenleistung für dieses Angebot müssen Anleger ein Cap, also eine Kursobergrenze, in Kauf nehmen. Beispiel: Kauf eines Zertifikats zu 50 (Kurs der Aktie bei Emission). Sollte der Kurs am Best-Chance-Datum darunter liegen, ist der maßgebend. Der Kurs liegt bei 40 : Nun gibt es (50/40) 1,25 Anteile. Der Kurs liegt bei 55 : Anleger kaufen ein Zertifikat zu 50 ein. Dieses Zertifikat bietet keine sonderlichen Vorteile. Anleger fahren i.d.r. mit Discountpapieren auf dieselbe Aktie besser. Ist der Chance-Zeitpunkt verstrichen, lohnt der Kauf des Papiers nicht mehr. Best-Chance-Zertifikate werden steuerlich nicht anders eingestuft als herkömmliche Zertifikate, so dass realisierte Gewinne und Verluste unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. 2.23. Best-End-Zertifikat Dieses Produkt sichert bei Fälligkeit die höchste während der Laufzeit erreichte Kursnotierung im Bezugswert zu. Damit soll Anlegern fiktiv der Ausstieg zum optimalen Zeitpunkt ermöglicht werden. Best-End-Zertifikate werden steuerlich nicht anders eingestuft als herkömmliche Zertifikate, so dass realisierte Gewinne und Verluste unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. 2.24. Best-Entry-Zertifikat Bei diesem Produkt wird der maßgebende Kaufkurs erst während der Laufzeit bestimmt, beispielsweise nach einem Jahr. Steigt der Bezugswert seit der Emission, ist diese Performance entscheidend. Fällt er hingegen, wird der niedrigste Kurs als Ausgangsniveau genommen. Dies hat den Vorteil, dass Anleger sofort an einer Kurserholung partizipieren. Bei einem herkömmlichen Zertifikat müssen sie erst einmal die zuvor erlittenen Verluste wieder aufholen. Das geringere Niveau gilt allerdings nur, sofern der Basiswert während der Laufzeit nicht unter eine zuvor definierte Kursschwelle fällt. Best-Entry-Zertifikate werden steuerlich nicht anders eingestuft als herkömmliche Zertifikate, so dass realisierte Gewinne und - 10 -

Verluste unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. 2.25. Beteiligungs-Fonds (Ost) Es handelt sich um ein ehemaliges Steuersparmodell, bei dem der Anleger - ähnlich dem ausgelaufenen Berlin-Darlehen - der KfW oder der Deutschen Ausgleichsbank ein Darlehen gibt, das unter dem Marktzins liegt und eine Laufzeit von zehn Jahren hat. 12 % des Anlagebetrags dürfen im Jahr der Zeichnung direkt von der Steuerschuld abgesetzt werden, maximal 50 % der festgesetzten Einkommensteuer. Für den Anleger ergibt sich auf die gesamte Laufzeit bezogen nur dann eine über dem Marktzins liegende Rendite, wenn seine Steuerprogression entsprechend hoch und der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Die vereinnahmten Zinsen aus dem Darlehen stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar und unterlagen dem Zinsabschlag. Die Darlehenshingabe war auf die Jahre 1996 1998 beschränkt, die letzte Einnahmebesteuerung erfolgte also im Jahre 2008 und noch vor der Abgeltungsteuer. 2.26. Break-Aktienanleihen Bei dieser Sonderform ist die Anleihe neben dem üblichen Basispreis für eine Aktie auch noch mit einem Break-Preis ausgestattet. Überschreitet der Aktienkurs dieses Break während der Laufzeit, wandelt sich das Wertpapier in eine herkömmliche Anleihe, der Nennwert wird also in jedem Fall neben den garantierten Zinsen zurückgezahlt. Das Risiko von Kursverlusten und der damit verbundenen Lieferung bei Aktien entfällt. Dies ist eine Alternative, wenn statt auf seitwärts tendierende Märkte auf einen Aufschwung gesetzt wird. Damit partizipieren Anleger zusätzlich von Kursanstiegen. Dafür sind die Zinssätze etwas geringer. Überschreitet der Aktienkurs während der Laufzeit einmal das Break, wird stets der Nennwert zurückgezahlt. Dann spielt es keine Rolle, ob der Basispreis bei Fälligkeit über dem Aktienkurs liegt. Liegt der Aktienkurs bei Fälligkeit über dem Basispreis, spielt der Break-Preis keine Rolle mehr. Aktien werden nur geliefert, wenn der Kurs am Verfallstag unter dem Basiswert liegt und während der Laufzeit nie das Break erreicht hat. Hinweis: Bei diesem Angebot kann es sogar zu Kursgewinnen kommen, wenn das Break bereits frühzeitig während der Laufzeit durchbrochen wird. Dann sorgen die hohen Zinsen und die Rückzahlung zum Nennwert für Kurse deutlich über 100 %. Steuerlich handelt es sich dennoch um eine herkömmliche Aktienanleihe. 2.27. Capped Floater Bei dieser Sonderform von variabel verzinsten Anleihen ist der Zinssatz mit einer Obergrenze (Cap) versehen (Gegenstück zu Dropped Lock Floatern mit einer Untergrenze). Wie bei normalen Floatern steigt der Zinssatz bei allgemein steigendem Geldmarktzins, allerdings nur bis zu einem vereinbarten Höchstzinssatz (Zinsdeckel), und verharrt dort, bis die Zinsen wieder fallen oder die Anleihe fällig geworden ist. Sie dient dem Emittenten zur Risikoabsicherung, um bei stark steigendem Marktzins nicht gleichfalls einen hohen Zinssatz auszahlen zu müssen. Capped Floater sind regelmäßig mit einem höheren Zinssatz ausgestattet als vergleichbare Floater, da sie für den Anleger einen Nachteil beinhalten. Die Renditedifferenz zwischen normalen und gekappten Floatern bestimmt sich nach der Zinsobergrenze: Je niedriger die Grenze zum aktuellen Zinssatz und je länger die Restlaufzeit, umso höher ist der aktuelle Renditevorteil, der sich aber schnell ins Negative, in einen Zinsnachteil, umwandeln kann. Capped Floater sind normalen Floatern vorzuziehen, wenn die Zinsobergrenze (Cap) deutlich vom aktuellen Zinssatz entfernt ist, keine deutlichen Zinssteigerungs- und Inflationsgefahren drohen, Anleger der Meinung sind, ein Ansteigen bis zur Obergrenze sei innerhalb der Laufzeit unwahrscheinlich, der Renditevorteil erheblich ist, je nach Laufzeit zwischen 0,3 und einem Prozentpunkt. Andante-Anleihen werden steuerlich seit 2009 nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, so dass realisierte Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Über 52a Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz. Fazit: Diese Floaterform hat je nach Marktsituation ihre Reize. Sie ist in vielen Fällen sogar besser als die Bedingung, dass der Emittent eine Anleihe kündigen kann. Bei den Capped Floatern bleibt zumindest der begrenzte hohe Zinssatz bis zur Fälligkeit erhalten. 2.28. Capped Warrants Die auch als gekappte Optionsscheine bezeichneten Warrants bestehen aus zwei sich ergänzenden und miteinander verbundenen Optionsscheinen, bei denen der Ertrag aus der Differenz von Bezugswerten besteht. Die Beschaffung der zugrundeliegenden Wertpapiere ist anders als bei herkömmlichen Options- - 11 -

scheinen ausgeschlossen. Verbunden werden jeweils ein Call und ein Put in der Weise miteinander, dass der Anleger auf jeden Fall eine feste Rückzahlung erhält. Durch die Kombination von zwei Optionen sichert sich der Käufer, der bis zur Ausübung am Verfallstag sowohl Call als auch Put innehat, einen im Voraus bestimmbaren Ertrag. Aus Steuersicht sind folgende Fälle möglich: Erwerb von zwei auf Barausgleich gerichteten Optionsscheinen durch den identischen Emittenten erfüllen die Tatbestandsmerkmale des 20 EStG, wenn aufgrund ihrer Bepreisung sicher ist, dass der Anleger einen Kapitalertrag erzielen wird (BMF 10.11.1994, IV B 3 S 2256 34/94, BStBl 1994 I S. 816, Zz. 22). Beide Scheine werden dann steuerlich als ein einheitliches Instrument behandelt. Erwerb nur einer Option: Wird nur einer der beiden Scheine über die Börse erworben, besteht kein Unterschied zur steuerlichen Behandlung von Optionsscheinen. Es können lediglich private Veräußerungsgeschäfte vorliegen. Verkauf beider Scheine gleichzeitig: Verkauft der Anleger beide Scheine gemeinsam, erzielt er stets einen Kapitalertrag. Die Einnahmen werden in diesem Fall nach der Marktrendite ermittelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Scheine gemeinsam oder getrennt erworben worden sind. Getrennte Veräußerung: Werden der gemeinsam erworbene Call und Put innerhalb von zwölf Monaten nach Anschaffung getrennt veräußert, liegt hinsichtlich des Optionsrechts ein Veräußerungsgeschäft vor. Kapitaleinkünfte liegen nicht mehr vor, da durch die einseitige Veräußerung die garantierte Rückzahlung verloren geht. Eine weitere Variante der Capped Warrants ist ein herkömmlicher Optionsschein, der mit einer Gewinnobergrenze versehen ist (Discont-Calls). Anleger partizipieren somit an Kurs - aufschwüngen nur begrenzt im Bereich zwischen Basispreis und Höchstkurs. Dafür ist die Kaufprämie deutlich geringer, was sich in einem gehebelten Gewinn des Bezugsverhältnisses ausdrückt. Das Risiko des Totalverlusts ist aber auch bei diesen Scheinen gegeben, wenn der Kurs des Bezugswerts bei Fälligkeit unter dem Basiswert liegt. Beispiel: Emission eines Capped Warrants auf den DAX zum Basispreis von 4.600 Punkten und einer Obergrenze von 5.200 Punkten. Liegt der Index bei Fälligkeit innerhalb dieses Rahmens, profitiert der Anleger überproportional wie bei normalen Optionsscheinen. Steigt der DAX stärker, ist der Gewinn auf 5.200 Punkte beschränkt, fällt er unter 4.600 Punkte, ist alles verloren. Steuerlich ergeben sich bei dieser Variante keine Unterschiede zu herkömmlichen Optionsscheinen. Fazit: Diese Scheine eignen sich zur Spekulation auf Seitwärtsund leichte Aufwärtsbewegungen. Allerdings gibt es bessere Alternativen. Für stark steigende Kurse ist ein herkömmlicher Call-Optionsschein besser und für leicht schwankende Märkte ein Discount-Zertifikat auf diesen Bezugswert. 2.29. Carry-Trades Dieser Strategie funktioniert nach dem Grundprinzip, Geld billig auszuleihen und teurer zu verleihen. Der Anleger nimmt einen Kredit in der Währung mit niedrigen Zinsen auf, hier geht er short. Gleichzeitig legt er die Darlehensmittel in einer Währung mit höheren Zinssätzen an, hier geht er long. Später tauscht er die Gelder wieder zurück und tilgt den Kredit. Ist der Wechselkurs beider Devisen während der Anlagedauer nahezu unverändert geblieben, ergibt sich die Rendite aus der Zinsdifferenz. Als Short-Währungen gelten bevorzugt der Yen und teilweise auch der Schweizer Franken. Steuerlich handelt es sich um Termingeschäfte. Sofern die gegenläufige Strategie aber auf einen Gesamtplan oder etwa über ein Zertifikat erfolgt, richtet sich die Einstufung nach dem jeweiligen Produkt. 2.30. Cash-Flow-Notes Bei dieser festverzinslichen Anleihe kann der Anleger die Zinsauszahlungsbeträge selbst bestimmen. Durch diese Wahloption besteht die Möglichkeit, die Versteuerung und die Fälligkeit der Zinsen nach persönlichen Gesichtspunkten zu gestalten. Dabei wird dem Anleger ein Zinssatz für die gesamte Laufzeit vorgegeben, beispielsweise 50 %, den er innerhalb von zehn Jahren in Form von zehn Zinsscheinen einlösen darf. Möchte er sofort seine Zinsen, so fällt der Anleihekurs natürlich beträchtlich in seinem Wert, da nunmehr neun Jahre lang keinerlei Zinsen gezahlt werden. Eine Veräußerung bringt enorme Kursverluste. Je länger er mit der Auszahlung wartet, desto höher steigt der Kurs, vergleichbar einem Zerobond. Auch eine Verteilung der Zinszahlungen innerhalb der Laufzeit ist möglich. Hinweis: Durch die Verwahrung der Zinskupons erhöht sich die Rendite durch den Zinseszinseffekt auf die nicht ausgeschütteten Beträge, eine sofortige Inanspruchnahme mindert die Rendite. Die Wahl der Auszahlung sollte aber in das Jahr gelegt werden, in dem das geringste steuerliche Einkommen vorhanden ist. Cash-Flow-Notes werden steuerlich seit 2009 nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, so dass realisierte Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Über 52a Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz. - 12 -

2.31. Certificate of Deposit (CD) Es handelt sich um eine kurzfristige Geldanlage mit Laufzeiten von wenigen Tagen und maximal einem Jahr. Diese Papiere werden von Kreditinstituten ausgegeben und sind nicht börsenfähig. Im Gegensatz zum vergleichbaren Festgeld ist eine jederzeitige Kündigung möglich. Dieser Vorteil wird allerdings durch niedrigere Zinssätze wieder ausgeglichen. Insbesondere Geldmarktfonds investieren einen Teil der Anlagegelder in CD. Die Verzinsung richtet sich nach den Geldmarktsätzen des entsprechenden EURIBOR-Satzes. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Anleihen. Kursgewinne sind nicht möglich. 2.32. Collaterised Debt Obligations (CDOs) CDOs sind Schuldtitel, die von einer Zweckgesellschaft zur Finanzierung ihres Portfolios ausgegeben werden. Die Schuldtitel sind in Tranchen unterteilt, die sich u. a. in der Höhe der Verzinsung, dem Vorrang bei der Verteilung der laufenden Erträge und Liquidationserlöse oder den Gläubigerrechten unterscheiden. Für die von der Zweckgesellschaft ausgegebenen Schuldtitel ist dem angelsächsischen Sprachgebrauch entsprechend eine Vielzahl von Bezeichnungen gebräuchlich, die sich an der Zusammensetzung des Portfolios orientieren. Für die Schuldtitel der Zweckgesellschaft sind als Bezeichnung z.b. gebräuchlich bei der Verbriefung von Konsumentenkrediten Consumer ABS, von grundpfandrechtlich gesicherten gewerblichen Krediten Commercial Mortgage-Backed Securities (CMBS), von Schuldverschreibungen Collaterised Bond Obligations (CBO), von Darlehensforderungen Collaterised Loan Obligations (CLO) oder von Schuldverschreibungen Collaterised Debt Obligations (CDO). Hierbei handelt es sich nicht um ausländische Investmentanteile i.s.d. 2 Abs. 9 InvG, wenn der Geschäftsbetrieb der Zweckgesellschaft nicht hauptsächlich auf die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Inhaber der CDOs gerichtet ist (BaFin 22.12.2008, WA 41 Wp 2136 2008/0001). 2.33. Commercial Papers (CP) Es handelt sich um abgezinste Anleihen mit Laufzeiten von wenigen Tagen und maximal zwei Jahren. Diese Papiere werden von Banken und Unternehmen ausgegeben und sind nicht börsenfähig. Commercial Papers (CP) werden nicht einlagengesichert, bei Konkurs des Schuldners ergibt sich für den Gläubiger ein Totalverlust. Insbesondere Geldmarktfonds und institutionelle Großanleger investieren einen Teil ihrer Anlagegelder in CP, da durch die hohe Mindestanlagesumme die privaten Kleinanleger ausgeschlossen sind. Die Berechnung der Einnahmen erfolgt nach den Grundsätzen von Zerobonds. 2.34. Condor-Anleihen Es handelt sich um festverzinsliche Wertpapiere, deren Rückzahlung an einen Index gekoppelt wird. Steigt oder fällt der entsprechende Index am Rückzahlungstag über oder unter den festgelegten Stand, wird nur ein Teil des Nennwerts der Anleihe zurückgezahlt. Für dieses Risiko erhält der Anleger einen über dem Marktzins liegenden Zinssatz, der auf jeden Fall ausgezahlt wird. Die Condor-Anleihe ähnelt der Aktienanleihe mit der Abhängigkeit an einen Aktienkurs, nur erhält der Anleger bei der Condor- Anleihe keine Wertpapiere durch Wandlung ausgezahlt. 2.35. CONF-Future Dieser Future ist ein Zinsterminkontrakt, der auf eine fiktive synthetische langfristige Schuldverschreibung der Schweizer Eidgenossenschaft mit einer Restlaufzeit von acht bis 13 Jahren standardisiert ist. Es handelt sich um einen Terminkontrakt (Abschluss auf einen festen Termin) auf den Schweizer Rentenmarkt; der Mindesthandelswert beträgt 100.000 CHF, wobei die Notierung in Prozent erfolgt; 0,01 % entspricht dabei 10 CHF. Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem Kontrakt des Futures kann nur durch Anleihen der Schweizer Eidgenossenschaft mit einer Restlaufzeit von acht bis 13 Jahren erfüllt werden. Die Anleihen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 500 Mio. CHF aufweisen. 2.36. Contrarian-Fonds Fondsmanager setzten bei dieser Contrarian-Strategie auf einen konträren Investmentansatz, indem sie antizyklisch gegen die herrschende Marktmeinung in Produkte investieren, deren Kurse aktuell weniger gut laufen, die aktuell also eher out sind. Dabei gehen sie von der Meinung aus, dass fallende Notierungen vor allem darauf beruhen, dass weniger Nachfrage vorhanden ist. Da momentan eher viel verkauft wird, könnte die das Potenzial für künftige Gegenreaktionen und anschließende Kurssteigerungen bieten. Es wird also das gekauft, was der Großteil der Investoren gerade abstößt. Privatanleger können diese Strategie direkt oder über den Erwerb marktbreit in den Aktienmarkt investierende (thesaurierende) Investmentfonds mehrerer Kapitalanlagegesellschaften umsetzen. Die Manager suchen nach niedrig bewerteten Unternehmen sowie Aktien und Branchen, deren Kurse infolge einer aus ihrer Sicht zu starken Überreaktion momentan Schwäche zeigen und im Vergleich zum Gesamtmarkt unterdurchschnittlich abschneiden. Ein Kriterium kann auch sein, wenn es für den ungeliebten Titel derzeit mehr Verkaufs- als Kaufempfehlungen von Analysten - 13 -

gibt oder Börsen, die in einem bestimmten Zeitraum zu den größten Verlierern gehören. Zwar lässt sich der absolute Tiefpunkt für den Kauf fast nie erreichen, aber langfristig kann sich diese Trendwende in Hinsicht auf die Rendite auszahlen. Denn die erhoffte Gegenbewegung bietet die Chance auf ein starkes Aufwärtspotenzial mit einem verhältnismäßig niedrigen Kurs. Sofern dies dauerhaft eingesetzt hat, wird der Wert wieder verkauft. Die Fonds können aus der Vergangenheit durchaus mit positiven aufwarten, indem sie Ergebnisse erzielen, die über dem Vergleichsindex liegen. Der Erwerb ist sowohl über die Fondsgesellschaft als auch mehrere deutschen Börsen möglich. Steuerlich handelt es sich um ganz normale Investmentfonds nach den Vorschriften des InvG und InvStG. 2.37. Contracts for Difference (CFD) Mit diesen unter der Abkürzung CFD geläufigen Kontrakten wetten Investoren auf die Differenz zwischen dem Kurs, zu dem sie einen Basiswert kaufen und später verkaufen. Sie erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Das gehandelte Volumen stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 49 % auf 500 Mrd.. Dabei verdoppelte sich die Zahl der Transaktionen auf rund 19,4 Mio. und die Zahl der Kunden nahm in 2008 um 66 % auf gut 36.000 zu. Die Idee stammt aus Großbritannien, an der London Stock Exchange macht der Handel mit CFD bereits 30 % des Umsatzes aus. Ihr Preis entspricht annähernd dem Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts. Ausgezahlt wird die Kursdifferenz, die sich während des Haltens der Position ergibt. Hier liegt der Unterschied zu Optionsscheinen und Zertifikaten. Im Vergleich zum direkten Kauf von Wertpapieren muss nur ein Bruchteil des Kapitals aufgewendet werden. Über CFD können risikofreudige Privatanleger auf eine Aktie, einen Index oder Rohstoffe setzen. Dabei kann eine Spekulation auf steigende (Long) oder auf fallende (Short) Kurse erfolgen. Wann der Investor seine eingegangene Position schließt, bleibt ihm überlassen. Dabei wird der Basiswert nicht selbst erworben, sondern lediglich eine Sicherheitsleistung als Margin bezahlt, ähnlich wie bei Futures. Wird die Long-Strategie über Nacht gehalten, sind dafür Zinsen zu zahlen. Bei der Short- Variante erhalten Anleger dagegen eine Zinsgutschrift. Über CFD lässt sich mit wenig Kapitaleinsatz ein hoher Gewinn erwirtschaften, allerdings kann auch ein Totalverlust entstehen. Bei diesem riskanten Investment beträgt das Gewinnpotential über einen Hebel 100-mal mehr als bei einer Direktanlage in den Basiswert. Umgekehrt reicht bereits ein Minus von einem Prozent um den gesamten Einsatz zu vernichten. Fällt der Verlust höher aus, muss der Anleger sofort nachzahlen oder sein CFD wird zwangsverkauft. Die Geschäfte werden nicht über übliche Börsengeschäfte abgewickelt. Vielmehr bieten spezielle Broker solche Produkte auf speziell für diese Zwecke eingerichteten Handelsplattformen an. Hierzu muss der Anleger ein separates Konto eröffnen. Die Anbieter verdienen über die Provisionen je Geschäft und den Transaktionsgebühren. Zudem werden i.d.r. Zinsen auf die kreditfinanzierten Positionen verlangt, die über Nacht gehalten werden. Wie auch bei herkömmlichen Terminmarktgeschäften kann es nicht nur zu einem Totalverlust kommen, das Minus kann deutlich über die eingezahlte Margin hinausgehen. Die drei Marktführer CMC Markets, Royal Bank of Scotland (ehemals ABN Amro) und IG Markets haben in 2009 den Contracts for Difference Verband gegründet, der die CFD- Branche vertreten und für Transparenz sorgen soll. Die übrigen elf kleineren CFD-Anbieter sind erst einmal nicht im Verband vertreten, mit einer Aufnahme ist aber zu rechnen. Steuerlich handelt es sich bei den Geschäften mit CFDs um Termingeschäfte nach 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Das ist bei dieser Kurzfristspekulation eher ein Vorteil, da die Gewinne aus dem positiven Differenzausgleich dem Pauschaltarif und nicht mehr der individuellen Progression unterliegen und Verluste als negative Kapitaleinnahmen sogar mit Zinsen, Dividenden oder Erträgen aus Kapitallebensversicherungen verrechenbar sind. Damit stehen die CFDs steuerlich sogar besser da als nach 2008 erworbene Aktien. Hiermit realisierte Verluste gleichen lediglich Gewinne mit Aktien aus. Fazit: Trotz bunter Werbebotschaften handelt es sich bei CFD um hochspekulative Investments, die Züge von Glücksspiel und Wetteinsätzen haben. Die Anlage ist eher für Daytrader als für Privatanleger einen Blick wert. 2.38. Convertible Floater Es handelt sich um variabel verzinsliche Anleihen (Floater), bei denen der Emittent im Rahmen der Anleihebedingungen die Möglichkeit hat, von einem variablen in einen festen Zinssatz zu wechseln. Diese Wahl wird er insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen nutzen, um sich diesen Zinssatz für die gesamte Restlaufzeit zu konservieren. Während der Zeit bis zur Umwandlung gelten die Regeln zu Floatern, danach zu den herkömmlichen festverzinslichen Anleihen. Der Emittent hat den Vorteil, im Gegensatz zu herkömmlichen Floatern auf eine feste Verzinsung zu wechseln, der Anleger den Nachteil, dass er an fallenden Zinsen partizipiert, den anschließenden Anstieg aber nicht nutzen kann. Für den Anleger ergeben sich im Verhältnis zum herkömmlichen Floater nur Nachteile. Aufgrund der niedrigeren Kurse eignen sie sich nur in Zeiten steigender Zinsen zum Kauf. - 14 -

Der Wechsel auf eine festverzinsliche Anleihe stellt keine erneute Anschaffung dar (BFH 10.7.2001, VIII R 22/99, BFH/NV 2001 S. 1555). Convertible Floater werden steuerlich seit 2009 nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, so dass realisierte Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Über 52a Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz. 2.39. Cool-Warrants Bei diesem Wertpapier Chance of optimal leverage-warrant handelt es sich um einen Kaufoptionsschein nach europäischem Recht, der neben dem Optionsrecht mit einem zusätzlichen Rückzahlungsanspruch ausgestattet ist. Dieser Anspruch wird aber nur dann aktiviert, wenn der Kurs des Basiswerts sich während der gesamten Laufzeit über einem bestimmten Niveau hält, ansonsten erlischt der Anspruch. Da Cool-Warrants bei der Emission deutlich mehr kosten als herkömmliche Optionsscheine, ist der Kapitaleinsatz für den Anleger höher und die Kursbewegung dieser Scheine schwerfälliger. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen Optionsscheinen. 2.40. Corporate Bonds Hinter diesem Begriff verbergen sich Unternehmensanleihen. Der Emittent ist somit kein Staat wie bei Bundesanleihen, sondern eine Kapitalgesellschaft. Das Ausfallrisiko ist i.d.r. wahrscheinlicher, daher zahlen die Unternehmen höhere Zinsen. Die Renditedifferenz zu Staatsanleihen wird Spread genannt. Dieses ist umso höher, je schlechter die Bonität einer Gesellschaft bewertet wird. In den letzten Jahren sind Corporate Bonds bei Privatanlegern angesichts niedriger Zinssätze sehr beliebt geworden. Dabei haben viele von ihnen mehr auf den Zinskupon als auf die Bonität geachtet. Und sinkt diese, fallen die Anleihekurse stark. Das mussten Sparer insbesondere seit Beginn der Finanzkrise Mitte 2007 erfahren, als sich das Spread zu Bundesanleihen selbst dann erhöhte, wenn die Unternehmen gar nicht direkt vom den Kreditausfällen betroffen waren. Corporate Bonds sind grundsätzlich eine interessante Beimischung für jedes Rentendepot. Lukrativ werden sie, wenn einige Regeln beachtet werden: Anleger sollten nur auf Unternehmensanleihen setzen, die mindestens das Rating Baa3 besitzen. Lohnend ist der Kauf, wenn das Spread zu Staatsanleihen hoch ist, ihr Risiko also angemessen bezahlt wird. Bonds mit hoher Rendite und vergleichsweise guter Bonität sollten zur Vorsicht mahnen. Hier steht meist eine Abstufung bevor. Nicht alles auf eine Anleihe setzen, sondern streuen: nach Regionen, Branchen, Bonität und Laufzeit. Spekulanten setzen auf Firmen, bei denen sie eine Verbesserung der Bonität erwarten. Das sichert langfristig hohe Zinsen; zusätzlich locken Kursgewinne. Als Alternative bieten sich Rentenfonds an, die auf Unternehmensanleihen setzen. Durch die breite Streuung wird das Ausfallrisiko deutlich gemindert. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Anleihen. Die Zinsen sind Kapitaleinnahmen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Realisierte Kurserträge sind beim Kauf vor 2009 waren nur innerhalb eines Jahres im Rahmen des 23 EStG relevant. Sie fallen nunmehr gem. 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG unter die Abgeltungsteuer. Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners sind grundsätzlich nicht steuerbar: Verluste aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners gehörten in der Zeit bis zur Einführung der Abgeltungsteuer -abgesehen von den Fällen des 23 EStG - zum nichtsteuerbaren Bereich (BFH 7.12.2010, VIII R 37/08, BFH/NV 2011 S. 776). Hinweis: Einige Corporate Bonds sind mit besonderen Konditionen ausgestattet, etwa einem höheren Zins bei einer Bonitätsherabstufung des Emittenten oder nachrangiger Tilgung. Fazit: In ein Rentendepot gehören nicht nur Staatsanleihen. Daher sollten Unternehmensbonds hier durchaus einen Platz finden. Oft weisen diese Papiere sogar bei identischer Bonitätseinstufung eine bessere Verzinsung auf als vergleichbare Länderanleihen. Zu beachten ist, dass einige Corporate Bonds nur eine geringe Börsenliquidität aufweisen. Dies gilt vor allem bei Fremdwährungsanleihen. Kauf- und Verkaufsaufträge sollten daher limitiert werden. 2.41. Count-down-Floater Es handelt sich um variabel verzinsliche Anleihen (Floater), bei denen sich die Aufschläge auf den Referenzzinssatz jährlich verringern, wodurch die Nominalverzinsung der Anleihe mit der Laufzeit abnimmt. Sie eignen sich für den Anleger, der in den ersten Jahren der Laufzeit eine niedrige Steuerprogression vorzuweisen hat und ähneln in den Anlagegrundsätzen der Step-down-Anleihe. Diese Variante kann je nach Marktsituation die bessere Alternative als herkömmliche Floater darstellen. Die Zinsen sind als Kapitaleinnahme zu versteuern und unterliegen der Abgeltungsteuer. Dabei kann es aufgrund der mehrfachen jährlichen Auszahlung auch zu einem mehrfachen Abschlag und somit zu einer Einschränkung des Zinseszinseffekts kommen. Count-down- Floater werden steuerlich seit 2009 nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, so dass realisier- - 15 -

te Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Über 52a Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz. 2.42. Covered Bonds Diese von Hypothekenfinanzierern aus den USA begebenen Anleihen sind von der Struktur an den deutschen Pfandbrief angelehnt. Einzige Ausnahme bildet die fehlende Insolvenzsicherheit. Seit 2006 sind auch Covered Bonds in Deutschland notiert. 2.43. Covered Warrants Dies ist eine besondere Form von Optionsscheinen (auch gedeckte Optionsscheine oder Scheine auf den Deckungsbestand genannt). Sie werden abweichend von normalen Optionsscheinen nicht von der Aktiengesellschaft selbst emittiert, sondern von Banken oder Wertpapierhandelshäusern, die vorher einen entsprechenden Bestand dieser Aktien erworben haben und sie bis zur Fälligkeit der Warrants durch Hinterlegung auf einem Sperrdepot nicht veräußern können. Um für diesen Eigenbestand der Kreditinstitute einen zusätzlichen Erlös zu erzielen, werden diese Positionen für einen Zeitraum durch Ausgabe von Optionsscheinen veroptioniert. Diese Aktien stehen dem Kapitalmarkt während der Laufzeit der Scheine nicht zur Verfügung und sind somit gedeckt. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen Optionsscheinen. Fazit: Aus Anlagegesichtspunkten hat diese Form von Optionsscheinen keine Nachteile. Wichtiger ist, ob der Emittent stets faire Börsenkurse stellt und die Differenz zwischen An-und Verkaufspreis gering ist. 2.44. Credit Default Swap (CDS) Dies ist ein Kreditderivat zum Handeln von Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen oder Schuldnernamen. Der Sicherungsnehmer bezahlt eine regelmäßige Gebühr und erhält bei Eintritt des bei Vertragsabschluss definierten Kreditereignisses wie z.b. dem Ausfall der Rückzahlung aufgrund Insolvenz des Schuldners, eine Ausgleichszahlung. Der CDS ähnelt einer Kreditversicherung. Dadurch erhalten Banken und Investoren ein flexibles Instrument, um Kreditrisiken zu handeln. Der Markt für Credit Default Swaps hat in den letzten Jahren ein stürmisches Wachstum erfahren. CDS ermöglichen die Trennung des Kreditrisikos von der zu Grunde liegenden Kreditbeziehung und damit den separaten Handel dieses Risikos. Der Markt für solche Kreditderivate ist global, hier treten insbesondere Banken, Kreditversicherungen, Rückversicherer, Hedgefonds, Investmentfonds und größere nichtfinanzielle Unternehmen in Erscheinung. Der Markt für solche Kreditderivate steht seit Beginn der Finanzkrise Mitte 2007 und insbesondere nach dem Antrag auf Gläubigerschutz von Lehman Brothers im September 2008 auf dem Prüfstand. Banken und Hedgefonds verbuchten herbe Verluste. Denn Lehman zählte zu den größten Anbietern von Credit Default Swaps. Da dieser Versicherungsschutz aber nur so viel wert ist, wie der dahinter stehende Anbieter, sind die Kontrakte von Lehman eher wertlos. Da Privatanleger nur indirekt etwa über Investmentfonds in solche CDS investiert haben, gelten steuerlich die Regeln dieser Produkte. 2.45. Cross Currency Warrant Es handelt sich um Optionsscheine auf Devisen, bei denen sich ein doppelter Währungseffekt ergibt, da die beiden maßgebenden Devisen nicht auf Euro lauten. Ähnlich der Doppelwährungsanleihe bezieht sich die Spekulation neben dem Verhalten der beiden Währungen untereinander auch auf das Verhältnis zum Euro, da diese Warrants auch an deutschen Börsen notieren. 2.46. Derivate-Fonds Dies sind Fonds, die überwiegend oder ausschließlich in Optionsscheine, Optionen, Futures oder ähnliche Instrumente investieren oder über solche Derivate die Strukturen von Zertifikaten im Fondsmantel abbilden. Diese Anlageform kann spekulativ sein, wenn die eingesetzten Derivate wesentlich stärker schwanken als ihr zugrunde liegender Basiswert. Die Fonds können aber auch konservativ ausgerichtet sein, wenn sie auf eher risikoarme Zertifikatformen setzen. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu Investmentfonds. Im Fonds realisierte Terminmarktgeschäfte gelten auch ab 2009 nicht als ausschüttungsgleiche Erträge. Das gilt aber nicht generell, weil Fonds- und Direktanleger steuerlich gleichgestellt und Fondssparer ab 2009 nicht mehr bevorzugt werden sollen: Eine Ausnahme der Gewinne i. S. des 20 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG von den in 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG definierten ausschüttungsgleichen Erträgen wird über 18 Abs. 2b InvStG für solche Fälle ausgeschlossen, in denen durch Kopplung von Finanzinstrumenten eine steuerfreie zinsähnliche Rendite erzielt werden soll. Für bis 19.9.2008 erworbene Investmentanteile wird eine Veräußerung und ein Erwerb am 10. 1. 2011 fingiert und damit lediglich der anschließende Wertzuwachs bei der Rückgabe oder Veräußerung besteuert. Für nach dem 19. 9. 2008 erworbene Anteile gilt eine zeitlich unbeschränkte Steuerverhaftung sämtlicher Wertzuwächse. Dies wird aber nicht über eine Besteuerung im Rahmen der ausschüttungsgleichen Erträ- - 16 -

ge, sondern erst beim Verkauf der Fonds auf der Ebene des Anlegers über den entsprechenden Kursgewinn erfasst ( 18 Abs. 2b InvStG). Je höher der Basispreis der zugrundeliegenden Aktie über dem aktuellen Kurs der Aktie liegt, desto höher ist der Discount, Für Veräußerungsgewinne nach 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG tritt keine generelle Nichtsteuerbarkeit ein. Erfasst werden vereinnahmte Stückzinsen oder Kapitalerträge aus Finanzinnovationen sowie nach 2008 vom Fonds erworbene Risikozertifikate (18 Abs. 12 InvStG). Eine Ausnahme gilt, wenn das Zertifikat den Kurs einer oder mehrerer Aktien im Verhältnis 1:1 abbildet, weil Gewinne und Verluste bei entsprechender Direktinvestition ebenfalls nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen zählen. Das klassische Index- Zertifikat z.b. auf DAX oder EuroStoxx 50 ist also nicht betroffen, wohl aber der Bezug auf Rentenindizes oder Baskets. Fazit: Je nach Ausrichtung sind diese Produkte oft durch ihre breite Streuung für Privatanleger besser geeignet als das Direktinvestment in einzelne Derivate. 2.47. Digital-Optionsschein Alles oder nichts heißt es bei diesen Wertpapieren. Liegt der Kurs des Basiswerts bei Fälligkeit (europäische Option) oder während der Laufzeit (amerikanische Option) über (Call- Variante) oder unter (Put) einem vorher vereinbarten Preis, gibt es einen festen Betrag. Wird diese Schwelle erreicht, verfällt der Schein hingegen wertlos. Also entweder Festpreis oder überhaupt nichts. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen Optionsscheinen. Der wertlose Verfall des Rechts ist steuerlich irrelevant (BFH 13.1.2010, IX B 110/09, BFH/NV 2010 S. 869) und gilt somit auch ab 2009 nicht als negative Kapitaleinnahme nach 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Gleiches gilt für Verluste aus dem Verkauf faktisch wertloser Optionsscheine kurz vor Fälligkeit (OFD Münster 13.7.2009, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 021/2009). 2.48. Discount-Aktienanleihen Bei dieser Sonderform der Aktienanleihe drückt sich das Kursrisiko nicht im höheren (steuerpflichtigen) Zinskupon, sondern in einem Kursabschlag auf den Anleihekurs aus. Produkt Rendite Rückzahlung Aktienanleihe hoher Zinskupon Aktien oder Nennwert Discount-Anleihe Abschlag auf Nennwert Aktien oder Nennwert Die Discountvariante hat einen stärker ausgeprägten Aktiencharakter. Die Höhe des Discounts hängt von folgenden Faktoren ab: je höher die Volatilität der Aktie, umso höher der Discount, je länger die Laufzeit, desto höher der Discount. Beispiel: Eine Discount-Anleihe im Nennwert von 1.000 mit zwölfmonatiger Laufzeit kostet bei Emission 850 und ist mit zehn Aktien unterlegt. Der umgerechnete Kaufpreis pro Aktie beträgt also 85 ; der Aktienkurs am gleichen Tag (angenommen) 93. Am Ende der Laufzeit gibt es den Nennbetrag, wenn der Aktienkurs über 100 liegt. Liegt er darunter, werden zehn Aktien ins Depot gebucht. Durch den Discount ist die Rendite stets besser als bei der Direktinvestition in die Aktie. Anleger profitieren bis zum Erreichen des Nennwerts an der positiven Entwicklung der zugrunde liegenden Aktie. Im Gegensatz zum Basisprodukt kostet die Investition in eine Discountanleihe einen geringeren Kapitaleinsatz, da sich der Kaufkurs unter pari bewegt. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu herkömmlichen Aktienanleihen. 2.49. Discount Calls Sie beziehen sich auf einen Referenzwert und sind mit einem Basispreis und einem Höchstkurs ausgestattet. Die Differenz zwischen Höchstkurs und Basispreis, multipliziert mit einem Bezugsverhältnis, bildet den Maximalgewinn. Dabei sind drei Konstellationen denkbar: Den Maximalgewinn gibt es, wenn der Referenzwert bei Laufzeitende auf oder über dem Höchstkurs notiert. Anleger erleiden einen Totalverlust durch wertlosen Verfall, wenn der Referenzwert bei Fälligkeit unter dem Basispreis liegt. Innerhalb der beiden Extreme Maximalgewinn und Totalverlust bestimmt die Differenz zwischen Basiswertkurs und dem Basispreis, multipliziert mit dem Hebelfaktor des Bezugsverhältnisses, den Auszahlungsbetrag. Steuerlich ergeben sich keine Unterschiede zu Optionsscheinen. 2.50. Discountfonds Diese Investmentfonds investieren in Discount-Zertifikate und wollen über den verbilligten Kaufpreis bei den Aktien auch Renditen in seitwärts tendierenden Märkten erzielen. Im Vergleich zur Direktanlage besteht der Vorteil darin, dass der Fonds zwischen unterschiedlichen Laufzeiten, Discounthöhen, - 17 -

Caps und einer Fülle von Aktien wählen kann. Sie bieten konservativen Anlegern eine gute Alternative zur Direktanlage in Aktien und Zertifikate. Steuerlich ergab sich der Vorteil, dass der Fonds bis Ende 2008 keine steuerpflichtigen Erträge erzielte, da die über die Abschläge realisierten Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerfrei blieben. Anleger mussten die Papiere zumindest ein Jahr halten. Sie können den Bestandsschutz auf Kursgewinne im Fondsmantel aber nicht auf Dauer nutzen, wenn sie sich bis Silvester 2008 mit Anteilen eindecken. Fonds, die in Zertifikate investieren weisen dem Sparer die realisierten Kursgewinne einmal jährlich als ausschüttungsgleiche Einnahmen zu ( 1 Abs. 3 S. 3 InvStG). Zumindest stehen sich Fondsbesitzer besser als Direktanleger. Die konnten Gewinne mit Zertifikaten nur steuerfrei halten, wenn sie ihre Titel vor dem Juli 2009 und außerhalb der Spekulationsfrist abgestoßen hatten. Bei Fonds gilt der Bestandsschutz hingegen für das an Silvester 2008 vorhandene Vermögen. Dieses kann die Gesellschaft für alle Privatanleger steuerfrei realisieren, die sich vor 2009 mit Anteilen eingedeckt hatten. Dieser Vorteil verflüchtigt sich aber nach und nach, wenn der Fonds reinvestieren muss. Bei neuen Titeln wird die Steuerpflicht gleich mit geordert. 2.51. Doppel-Aktienanleihe Es handelt sich um eine Aktienanleihe, die sich auf gleich zwei Basiswerte bezieht. Der Emittent hat die Möglichkeit, Aktien von zwei verschiedenen Unternehmen anstelle des Nominalbetrags zu zahlen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Aktienanleihe geht der Anleger das Risiko ein, vom Kursverlauf zweier Aktien abhängig zu sein. Dafür ist der Zinskupon höher als beim herkömmlichen Produkt statt 20 beispielsweise 30 %. Geliefert wird bei Fälligkeit der Basiswert, der am stärksten gefallen ist. Szenario bei Fälligkeit Der Anleger erhält Beide Aktien liegen unter dem die am meisten gefallene Aktie. Basispreis. Eine Aktie liegt über, die andere unter dem Basiswert. Basiswert. die Aktie unter dem Beide Aktien liegen über dem den Nennbetrag. Basispreis. Interessant ist diese doppelte Aktienanleihe für Anleger, die in beiden Aktien während der Laufzeit keine nennenswerten Kursschwankungen erwarten und sich hierfür eine hohe Zinszahlung garantieren lassen. Außer dem größeren Kursrisiko ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Aktienanleihen. Den höchsten Verlust erleidet der Anleger, wenn die angediente Aktie an Wert verloren hat, die andere jedoch Kursgewinne erzielt hat. Im Gegensatz zur normalen Aktienanleihe wird nicht der garantierte Höchstbetrag wie bei Kurssteigerung, sondern die im Wert gefallene Aktie gezahlt. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Aktienanleihen. Die Zinsen stellen Kapitaleinnahmen dar, die angedienten Aktien sind im Falle einer Veräußerung Spekulationsgeschäft und beim Tausch seit 2009 geht der Anschaffungspreis auf die erhaltenen Aktien über. Ein realisiertes Kursminus aus der Anleihe kann daher beim Tausch nicht als negative Kapitaleinnahme geltend gemacht werden. Fazit: Diese Papiere bieten höhere Risiken und Chancen im Vergleich zu normalen Aktienanleihen, was je nach Anlegergeschmack interessant sein kann. Allerdings stammen die beiden Bezugswerte zumeist aus völlig unterschiedlichen Branchen, so dass Investoren selten zwei passende Aktien für die gleiche Strategie finden werden. 2.52. Doppel-Discount-Zertifikate Bei diesem Two-Asset-Discount-Zertifikat handelt sich um ein Discount-Zertifikat, dem im Unterschied zur herkömmlichen Ausgabe zwei Aktien zugrunde liegen. Der Emittent besitzt das Wahlrecht, dieses Zertifikat entweder zum Nennbetrag oder durch Lieferung einer der beiden Aktien zu tilgen. Eine Lieferung des Wertpapiers erfolgt in den Fällen, in denen zum Ende der Laufzeit (Fälligkeit) zumindest der Kurs eines der beiden Aktien unterhalb des vereinbarten Basispreises liegt. Notieren beide Werte darunter, erhält der Anleger die Aktie mit dem geringeren Wert. Die Entscheidung liegt ausschließlich beim Emittenten. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Rückzahlung nicht zum Höchstbetrag, sondern durch Lieferung einer der beiden Basiswerte erfolgt. Dafür liegt der Preisabschlag höher als bei den normalen Discountpapieren, meist über 25 %. Eine maximale Rendite für den Anleger wird erzielt, wenn bei Fälligkeit die Kurse beider Aktien leicht oberhalb ihres Basispreises liegen. Liegen beide darunter, wird der Wert geliefert, der prozentual am stärksten unter seinem Basiswert notiert, also die kursmäßig schlechtere Aktie. Szenario bei Fälligkeit Beide Aktien liegen unter dem Basispreis. Eine Aktie liegt über, die andere unter dem Basiswert. Beide Aktien liegen über dem Basispreis. Der Anleger erhält die am meisten gefallene Aktie. die Aktie unter dem Basiswert. den Höchstbetrag. Die Anlage in ein doppeltes Discount-Zertifikat ist dann ratsam, wenn Aktionäre ohnehin beide Aktien erwerben und langfristig halten möchten. In diesem Fall zahlen sie einen deutlich geringeren Betrag als beim Direkterwerb. Als Gegenleistung entgehen ihnen lediglich starke Kursanstiege. Optimal ist die Anlage in Werte, bei denen sie von einem leichten Kursanstieg ausgehen. Hier erhöht sich deren Gewinn im Vergleich zur Direktanlage durch den Preisabschlag. Schlecht sieht es für Anleger - 18 -

aus, wenn sich der Kursverlauf beider Aktien entgegengesetzt bewegen sollte. An der Kurssteigerung partizipieren sie nicht, den Verliererwert hingegen erhalten sie. Sofern bei Fälligkeit Aktien erworben werden, stellt deren Wert bei Einbuchung ins Depot den Verkaufspreis für das Zertifikat und gleichzeitig die Anschaffungskosten für die Aktien dar. Eine Veräußerung der vor 2009 eingetauschten Aktien innerhalb von weiteren zwölf Monaten stellte einen steuerpflichtigen Vorgang nach 23 EStG dar. Bei späterer Wandlung greift die Abgeltungsteuer. Fazit: Ein lukratives Angebot in Zeiten mit seitwärts tendierenden oder leicht steigenden Aktienbörsen. Dann kann über den hohen Abschlag eine üppige Rendite vereinnahmt werden, die bis zum 30.6.2009 steuerfrei bleiben konnte. Das Risiko besteht darin, dass sich eine der beiden Aktien abwärts bewegt. 2.53. Doppelwährungsanleihen Bei dieser Anleiheart erfolgen Emission und Zinszahlung in einer anderen Währung als die Rückzahlung. Sie haben eine Mittelstellung zwischen inländischen und Fremdwährungsanleihen. Grund für die Ausgabe von Doppelwährungsanleihen ist meist, dass der Schuldner die Ausgabe und Zinszahlung in einer fremden, niedrigverzinslichen (Hart-)Währung begibt, die Einlösung aber in der schwächeren Heimatwährung erfolgt, somit für ihn kein Währungsrisiko zum Rückzahlungstermin besteht. Da für weichere Währungen ein höherer Zinssatz am Kapitalmarkt gezahlt werden muss, liegt die Ausgabe in einer stabilen, niedrig-verzinslichen Währung auf der Hand. Das Aufwertungsrisiko der Zinswährung trägt somit der Anleger, der einen Rückzahlungsverlust selbst tragen muss. Beispiel: Eine US-Gesellschaft emittiert eine Doppelwährungsanleihe in Euro. Die jährliche Zinszahlung wird in Euro gezahlt, bei Fälligkeit erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert in US-$. Da das Zinsniveau im Euro-Raum unter dem in den USA liegt, muss das Unternehmen weniger Zinsen zahlen. Der Dollar ist aus Sicht der Gesellschaft abwertungsverdächtig, daher erfolgt die Rückzahlung in der Heimatwährung. Die Zinsen unterliegen als Kapitaleinnahme nach 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Abgeltungsteuer. Sollten die Zinszahlung nicht in Euro erfolgen, ist der am jeweiligen Auszahlungstag gültige Devisenumrechnungskurs maßgebend. Eine Kursgewinnbesteuerung erfolgt nur, wenn die Anleihe besondere Ausstattungsmerkmale nach 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG a.f. der Finanzinnovation aufweist oder generell nach 2008 erworben wird. Aus Sicht des Anlegers liegt der Vorteil zum einen in der höheren Rendite sowie der Spekulation auf einen günstigeren Kursverlauf der Rückzahlungswährung. Sollte der US-$ im Beispiel zum Laufzeitende wider Erwarten nicht gefallen oder sogar gegen den Euro gestiegen sein, kommen Währungsgewinne hinzu. Doppelwährungsanleihen eignen sich für den risikofreudigen Investor als Depotbeimischung. Für den vermögenden Privatanleger bietet sich als Alternative die Streuung des Anleihedepots auf mehrere Fremdwährungsanleihen an. Hier verteilt man Devisenrisiko, Fälligkeitstermine und Laufzeiten und das bei gleichen Chancen. 2.54. Double-Chance-Zertifikat Verluste des Basiswerts in einfacher Höhe hinnehmen, am Kursplus in doppelter Höhe partizipieren. Solche Renditeaussichten bietet diese Variante des Zertifikats. Liegt der Kurs des Basiswerts bei Fälligkeit über dem Emissionspreis, gibt es den Anstieg in doppelter Höhe. Beispiel: Ausgabe zu 100. Liegt der Basiswert bei Fälligkeit über diesem Kurs, gibt es das Plus in doppelter Höhe, maximal aber 40 %. Kurs bei Fälligkeit Zertifikat Aktie Rückzahlung Rendite (in Rückzahlung Rendite (in %) %) 150 140 +40 150 +50 130 140 +40 130 +30 105 110 + 10 105 + 5 90 90 10 90 10 Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Zertifikaten. Fazit: Dieses Produkt eignet sich für Anleger, die leicht steigende Kurse des Basiswerts erwarten. Ist eher mit schwankenden oder leicht fallenden Kursen zu rechnen, lohnt eher das Discount-Zertifikat. 2.55. Dropped Lock Floater Dies sind variabel verzinsliche Anleihen, deren Zinssatz mit einer Untergrenze, dem Floor, versehen ist (Gegenstück zum Capped Floater mit einer Obergrenze). Wie bei normalen Floatern fällt der Zinssatz bei allgemein fallendem Geldmarktzins, allerdings nur bis zu einem vereinbarten Mindestsatz. Dort verharrt er, bis die Zinsen wieder steigen oder die Anleihe fällig geworden ist. Die Absicherung nach unten dient dem Anleger, da der Zinssatz dieses Floaters nicht unbegrenzt fallen kann. Befindet sich das Floor nahe am derzeitigen Marktniveau, ist diese Anleiheform normalen Floatern vorzuziehen. Der Grund: Der Zinssatz der Anleihe kann sich für Anleger nicht mehr negativ entwickeln. In einer Hochzinsphase eignen sich Dropped Lock Floater nicht unbedingt, da der Zinssatz fallen wird und die Untergrenze noch weit entfernt sein dürfte. Sollte man sich allerdings über die weitere Entwicklung unschlüssig sein, bieten sich Dropped Lock Floater an; man partizipiert weiterhin an hohen, vielleicht noch weiter steigenden Zinsen. Kippt der - 19 -

Zinstrend, ist immer noch ausreichend Zeit, auf andere Anleiheformen umzusteigen. Vielleicht ist die Untergrenze auch gar nicht so weit entfernt und der Floater kann behalten werden. Die Zinsen sind als Kapitaleinnahme zu versteuern und unterliegen der Abgeltungsteuer. Dabei kann es aufgrund der mehrfachen jährlichen Auszahlung auch zu einem mehrfachen Abschlag und somit zu einer Einschränkung des Zinseszinseffekts kommen. Dropped Lock- Floater werden steuerlich seit 2009 nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, so dass realisierte Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Über 52a Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz. Fazit: Je nach aktueller Zinssituation und erwarteter Entwicklung ist diese Variante besser als herkömmliche Floater. Durch die Absicherung nach unten handelt es sich um eine konservative Anlageform. 2.56. Dual-Anleihe Es handelt sich um eine Anleihe, die mit einem Rückzahlungswahlrecht des Schuldners ausgestattet ist. Dieser hat das Recht, an einem zuvor festgelegten Zeitpunkt die Anleihe entweder in Euro oder einer anderen Währung zurückzuzahlen. Der Wechselkurs ist bereits bei der Emission festgeschrieben worden. Der Schuldner wird sich im Zweifel für die Währung entscheiden, die bei Fälligkeit schwächer ist. Die Zinsen stellen Kapitaleinnahmen dar, die ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen. Ein Kursverlust bei Rückzahlung stellt beim Erwerb vor 2009 einen Verlust auf der Vermögensebene und anschließend negative Kapitaleinnahmen dar. Fazit: Ein eher spekulatives Investment. Währungsverluste können die gesamten Zinserträge wieder zunichtemachen. Anders als bei herkömmlichen Fremdwährungsanleihen besteht keine Aussicht auf Devisengewinne, da der Emittent die Anleihe in diesem Fall in Euro tilgt. 2.57. Dual-Index-Floater Anleihen, bei denen sich die Verzinsung an den höheren Satz von zwei Referenzzinssätzen variabel angleicht. Durch den Vergleich mit zwei Zinssätzen ergibt sich ein Vorteil zu herkömmlichen Floatern. Die Zinsen sind als Kapitaleinnahme zu versteuern und unterliegen der Abgeltungsteuer. Dabei kann es aufgrund der mehrfachen jährlichen Auszahlung auch zu einem mehrfachen Abschlag und somit zu einer Einschränkung des Zinseszinseffekts kommen. Dual-Index- Floater werden steuerlich seit 2009 nicht anders eingestuft als herkömmliche Anleihen, so dass realisierte Gewinne und Verluste neben den Zinsen unabhängig vom Erwerbsdatum zu den Kapitaleinnahmen gehören. Über 52a Abs. 10 Satz 7 EStG gelten diese Wertpapiere unter der Abgeltungsteuer als Finanzinnovationen, ohne Bestandsschutz. 2.58. Easy-Express-Zertifikate Diese Unterform der Express-Zertifikate wird im Gegensatz zur herkömmlichen Variante in jedem Fall am ersten Beobachtungszeitpunkt nach gut einem Jahr Laufzeit fällig. Dann gibt es den Bonus, sofern der Bezugswert an diesem Tag zumindest oberhalb eines zuvor definierten Kurses notiert, der unter dem Ausgangsniveau liegt. Im Vergleich zur Grundform gewinnen Anleger also auch bei leichten Kursverlusten und die Schwankungen während der Laufzeit sind irrelevant. Dafür verzichtet sie auch auf die Chance, bei einer verlängerten Laufzeit einen vervielfältigten Zuschlag zu erhalten. Die Papiere eignen sich im Vergleich zur Direktanlage in Aktien für Anleger, die innerhalb eines kurzen Zeitraums stagnierende oder nur leicht steigende Kurse erwarten. Dann gibt es eine deutlich bessere Rendite als beim jeweiligen Bezugswert. Steuerlich ergeben sich keine Besonderheiten zu herkömmlichen Zertifikaten. 2.59. Economic Value Added (EVA) Über Economic Value Added-Zertifikate beteiligen sich leitende Angestellte in Form von Schuldverschreibungen am Erfolg des Arbeitgebers, ohne tatsächlich Geschäftsanteile zu erwerben. Es handelt sich um virtuelle Anteile, die nach einer Mindesthaltefrist oder bei Kündigung zurückgegeben werden können. Die Zertifikate sind nur mit Zustimmung der Firma übertragbar. Der Kurswert richtet sich nach der Marktentwicklung des Unternehmens, meist zuzüglich einer Risikoprämie auf Grundlage des im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Ergebnisses nach dem bilanziellen Jahresüberschuss. Steuerlich handelt es sich um einen geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis, berechnet aus der Differenz zwischen dem bei der Rückgabe der Zertifikate zugeflossenen Betrag abzüglich der Anschaffungskosten. Die Voraussetzungen für eine Vergünstigung nach 34 EStG liegen nicht vor. Der Mehrerlös aus vom Arbeitnehmer zum marktüblichen Nennwert erworbenen EVA-Zertifikaten ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und stellt kein Entgelt für das überlassene Kapital und damit keine eigenständige Einkunftsquelle dar, deren Wertveränderung am Kapitalstamm nur unter den Voraussetzungen der 17, 23 EStG steuerlich zu erfassen ist. (FG Baden-Württemberg 9.11.2006, 6 K 105/06, EFG 2007, 512). Diese Einordnung zu 19 statt 23 EStG hat der BFH im Revisionsverfahren (17.6.2009, VI R 69/06, BStBl 2010 II S. 69) an das FG zur weiteren Prüfung zurückverwiesen. Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt hiernach nicht allein deshalb zu Einkünften aus - 20 -