Das Bundesteilhabegesetz!

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Das Bundesteilhabegesetz Entstehung und Vorgeschichte Mit der Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention durch Deutschland im Jahr 2008, hat das Thema Inklusion eine neue Dynamik erhalten. Insbesondere in NRW sind hieraus eine Reihe von Gesetzesinitiativen und Projekten entstanden. Inklusionsstärkungsgesetz, Aktionsplan Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv Gemeinsames schulisches Lernen Arbeitsmarktpartizipation von Menschen mit Behinderung 4

Das Bundesteilhabegesetz Entstehung und Vorgeschichte Der Landtag von NRW hatte sich daher schon früh zu einem künftigen Bundesteilhabegesetz positioniert ( Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz vom 21.04.2015). Der Landtag von NRW hatte sich einstimmig für eine Abschaffung jeglicher Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgesprochen. Insgesamt wurden ein Großteil der vom Landtag von NRW formulierten Anforderungen an ein BTHG auch umgesetzt. 5

Das Bundesteilhabegesetz Das neue Bundesteilhabegesetz wurde am 01.12.2016 im deutschen Bundestag verabschiedet! Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die zum Teil sofort in Kraft treten. In anderen Fällen handelt es sich aber um riesige Veränderungen im Bereich unserer Sozialgesetzgebung. Diese brauchen eine Vorlaufzeit und treten daher schrittweise in Kraft. 6

Das Bundesteilhabegesetz Ab sofort gilt: Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattmitarbeiter auf 52. Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung: Einführung von Mitbestimmungsrechten (Mitbestimmen statt Mitwirken ) Einführung von Frauenbeauftragten 7

Das BTHG Fünf wichtige Änderungen auf einen Blick Verbesserte Einkommens- und Vermögensgrenzen Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Trennung von Fachleistungen und Leistungen zur Existenzsicherung Mehr Arbeitsmarktpartizipation von Menschen mit Behinderung Ein Antrag ist mehr als genug: Hilfen aus einer Hand 8

Verbesserte Einkommens- und Vermögensgrenzen Ab 2017 Werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht. Die Barvermögensgrenze steigt von 2.600 Euro auf 27.600 Euro. 9

Verbesserte Einkommens- und Vermögensgrenzen Ab 2020 Die Barvermögensgrenze steigt auf 50.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht mehr angerechnet! Die bisherigen Freibeträge für Einkommen, werden durch ein System ersetzt, welches sich am Einkommensteuerrecht orientiert. Außerdem Das gesetzliche Schonvermögen für Bezieher von Leistungen des Sozialhilfegesetzbuches steigt auf 5.000 Euro! 10

Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Neuregelung zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Leistungen oder kurz poolen. Im Vorfeld gab es viel Aufregung um dieses Thema. Ab 2020 gilt: Bestimmte Leistungen dürfen gepoolt werden. Es dürfen keine Assistenzleistungen gepoolt werden, die im Zusammenhang mit dem Wohnen, der Gestaltung sozialer Beziehungen oder der persönlichen Lebensplanung stehen. Es ist daher möglich, etwa Assistenzen in der Schule zu bündeln (poolen). Es ist aber beispielsweise nicht möglich, Pflegeleistungen zu bündeln. 11

Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Ab 2020 Die Leistungen zur sozialen Teilhabe werden neu geregelt. Durch die Personenzentrierung der Eingliederungshilfe wächst auch die Bedeutung der sozialen Teilhabe. Einzelne Leistungen zur sozialen Teilhabe werden im BTHG erstmals ausdrücklich benannt. Auf der anderen Seite bleibt ein offener Leistungskatalog bestehen, so dass auf individuelle Bedarfe eingegangen werden kann! 12

Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Ab 2020 Es werden Assistenzleistungen für Mütter und Väter mit Behinderungen zur Unterstützung ihrer Elternschaft sowie zur Versorgung und Betreuung ihrer Kinder gewährt. Teilhabe an Bildung wird zu einer eigenen Reha-Leistung. Dies betrifft Hilfen zur Schulbildung, zur schulischen Berufsausbildung und zur Weiterbildung Darüber hinaus werden Assistenzleistungen für Master-Studiengänge (und z.t. auch Promotionen) ermöglicht. 13

Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Leistungen zur sozialen Teilhaben enthalten jetzt explizit Assistenzleistungen. Dort heißt es ( 78): Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht. 14

Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Weiter zählt Artikel 78 die Lebensbereiche auf, für die eine Assistenz relevant ist: Die allgemeinen Erledigungen des Alltags. Die persönliche Lebensplanung. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten. Die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen. 15

Erneuerung und Weiterentwicklung des Teilhaberechts Außerdem Es soll eine neue unabhängige Beratungsstruktur geschaffen werden, an die sich Menschen mit Behinderung wenden können und die nicht mehr selbst ein Interesse in der Sache verfolgt. Der Bund fördert den Aufbau dieser bundesweiten unabhängigen Beratungsstruktur bis ins Jahr 2020 mit 60 Millionen Euro jährlich. 16

Trennung von Fachleistungen und Leistungen zur Existenzsicherung Ab 2020 Leistungen zur Teilhabe und Leistungen zur Existenzsicherung werden getrennt. Bisher hingen die Art der Unterstützungsleistungen vor allem von der Art der Unterbringung ab (Heime, betreutes Wohnen, Wohnen in der eigenen Wohnung). 17

Trennung von Fachleistungen und Leistungen zur Existenzsicherung Mit der neuen Regelung soll es für Menschen mit Behinderung möglich sein, genau die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die für ihre persönliche Lebensführung notwendig sind. Unabhängig davon, ob sie in einem Heim oder zu Hause wohnen (wollen). Die Trennung wird im Rahmen von Modellregionen in den Jahren Mitte 2017 bis Anfang 2019 einer Evaluation unterzogen. 18

Ein Antrag ist mehr als genug: Hilfen aus einer Hand Ab 2018 Zukünftig soll ein einziger Reha Antrag ausreichend sein, um ein Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang zu setzen. Jeder Mensch mit Behinderung soll dabei individuell betrachtet werden und die Unsterstützungsbedarfe im Teilhabeplanverfahren festgehalten werden. 19

Mehr Arbeitsmarktpartizipation von Menschen mit Behinderung Ab 2018 Es werden Alternativen zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) geschaffen um den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. 20

Mehr Arbeitsmarktpartizipation von Menschen mit Behinderung Ab 2018 Es wird ein Budget für Arbeit geschaffen. Dieses Budget für Arbeit soll Arbeitgebern Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75% des gezahlten Lohns ermöglichen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einstellen. Es wird ein gesetzliches Rückkehrrecht in die Werkstätten geben, sofern der Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt nicht gelingt. 21

Das Bundesteilhabegesetz Umsetzung auf Landesebene Damit das BTHG umgesetzt werden kann, müssen die Länder eigene Ausführungsgesetzte erlassen, wobei es drei Dinge zu beachten gilt: 1. Das erste Ausführungsgesetz muss zum 01.01. 2018 in Kraft treten. 2. Dieses Ausführungsgesetz muss unter großer Beteiligung der Betroffenenverbände angefertigt werden (bspw. Inklusionsbeirat NRW). 3. Es muss eine Eingliederungsbehörde eingerichtet werden. 22

VIELEN DANK FÜR EURE AUFMERKSAMKEIT!

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Sprechen Sie mich an oder schreiben Sie mir! Josef.Neumann@landtag.nrw.de Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis 33 (Wuppertal/Solingen) Inklusionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW Mitglied im Ausschuss für Arbeit uns Soziales Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt Vertreter von Nordrhein-Westfalen im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates