AMTSBLATT für den Landkreis 07. Jahrgang Merseburg, den 17. Oktober 2013 Nummer 26 I N H A L T Kreistag / Ausschusssitzungen: Sitzung des Finanzausschusses am 22.10.2013. 1 Sitzung des Kreisausschusses am 23.10.2013... 1 Bekanntmachungen des Landkreises : Dezernat III / Umweltamt Untere Wasserbehörde: - Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben: Renaturierung der Fuhne bei Schortewitz. 2 - Satzungsänderung des Unterhaltsverbandes Mittlere Saale-Weiße Elster und Genehmigung des Landkreises 2 Bekanntmachung des Burgenlandkreises Der Kreiswahlleiter Wahlkreis 73: Bekanntmachung Bundestagswahl am 22. September 2013 Endgültiges Wahlergebnis.. 4 Impressum...... 6 Finanzausschuss Datum: 22. Oktober 2013 Zeit: 17.00 Uhr Ort: 06217 Merseburg, Kreisverwaltung, Domplatz 2, Sitzungszimmer 101 Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Feststellung über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (10.09.2013) 4. Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis 5. 1. Änderung zur Satzung der Kreisvolkshochschule 6. 1. Änderung zur Entgeltordnung der Kreisvolkshoch schule 7. Maßnahmeplan des Landkreises zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 8. Information zum Stand der Haushaltsplanung 2014 9. Information zur Verschuldung und zum Kreditportfolio des Landkreises Stand 31.12.2012 10. Mitteilungen und Anfragen Kreisausschuss Datum: 23. Oktober 2013 Zeit: 16.00 Uhr Ort: 06217 Merseburg, Kreisverwaltung, Domplatz 9, Sitzungszimmer des Landrates, Zi. 252 Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3.1. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (Prot. der Sitzung des Kreisausschusses v. 11.09.2013) öffentlicher Teil 4. Bericht des Landrates über wichtige Angelegenheiten und Eilentscheidungen 5. Anfragen der Mitglieder des Kreisausschusses zu den Niederschriften der Ausschüsse 6.1. Vorberatung wichtiger Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen (Kreistag am 06.11.2013): Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes für Arbeit Jobcenter Maßnahmeplan des Landkreises zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 Zustimmung zur Auflösung des Regionalvereins Halle e.v. Bestellung von Führungskräften Freiwilliger Feuerwehren in Aufsichtsbehörden 1. Änderung zur Satzung der Kreisvolkshochschule 1. Änderung zur Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis 7.1. Informationen Stand der Haushaltsplanung 2014 8. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung 3.2. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (Prot. der Sitzung des Kreisausschusses v. 11.09.2013) nichtöffentlicher Teil 6.2. Vorberatung wichtiger Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen (Kreistag am 06.11.2013): Vergabeentscheidung zur Lieferung von Software Microsoft Windows 7 Professional und Microsoft Office 2010 (veröffentlicht im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt 32/2013 am 09.08.2013 unter dem Kennzeichen 05.2200056) 7. 2. Informationen 9. Ende der Sitzung
Seite 2 Amtsblatt Nr. 26 17. Oktober 2013 Bekanntmachungen des Landkreises Dezernat III / Umweltamt Untere Wasserbehörde: Öffentliche Bekanntmachung des es, Dezernat III, Umweltamt, zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben: Renaturierung der Fuhne bei Schortewitz Ziel der Maßnahme ist die naturnahe Gestaltung des Gewässerabschnittes der Fuhne im Rahmen der EU-WRRL. Dazu soll die Fuhne teilweise aus ihrem bisherigen Bett geführt werden, so dass eine Mäandrierung des Gewässers entstehen kann. Die Gewässersohle soll eine Breite von 3 m und ein gleichmäßiges Gefälle erhalten. In einem Teilbereich wird die Sohlhöhe um 0,5 m angehoben und die Sohlbreite vergrößert, so dass die gleiche Wassermenge das Flussbett passieren kann. In diesem Bereich wird die Sohle mittels groben Kieses gestaltet. Dies soll Kieslaichern einen Laichplatz bieten. Das restliche Flussbett wird aus dem vorhandenen sandigen Material hergestellt. Die Böschungen erhalten eine gleichmäßige Höhe. Dadurch entsteht eine konstante Böschungskante. Am nördlichen Gewässerrand schließt sich ein leicht erhöhter 3 m breiter Weg an, welcher der Bewirtschaftung dient und ein wasserabgewandtes Gefälle aufweist. Am Südufer soll ein Gewässerrandstreifen entstehen. Dieser soll auf einer Breite von mindestens 10 m mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt werden. Der Vorhabensbereich erstreckt sich im Verlauf der Fuhne vom Flusskilometer 32+330 bis 34+650 (Bahndamm bis zum Düker). Der Gewässerausbau hat somit eine Gesamtlänge von ca. 2,3 km. Die Fuhne bildet hier die Grenze zwischen den Landkreisen Anhalt Bitterfeld und dem, wobei die Auswirkungen des Vorhabens hauptsächlich im Landkreis zu erwarten sind. Gemäß Anlage 1 Nr. 13.18.2, Spalte 2, Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) ist für den naturnahen Ausbau eines Gewässers eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Ergebnis der gemäß 2 UVPG i. V. m. den 3 a und 3 c UVPG und der Anlage 2 durchgeführten Einzelfalluntersuchung wurde festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Gemäß 3 a UVPG wird dies hiermit bekannt gegeben. Die Unterlagen zur hier vorgenommenen Einzelfallprüfung auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung können während der Dienststunden in der Kreisverwaltung des es, Umweltamt, bei der unteren Wasserbehörde eingesehen werden. Die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren ( 2 Abs. 1 UVPG) und nicht selbständig anfechtbar ( 3 a UVPG). Merseburg, den 07.10.2013 gez.: Handschak Dezernent Dezernat III / Umweltamt Untere Wasserbehörde: Landkreis Der Landrat Unterhaltsverband Mittlere Saale-Weiße Elster Bahnhofsstraße 32 06242 Braunsbedra Änderung der Verbandssatzung hier: wasserrechtliche Genehmigung 28.08.2013 1. Auf Ihren Antrag vom 19. Juni 2013 genehmige ich dem Unterhaltungsverband Mittlere Saale-Weiße Elster die durch den Verbandsausschuss am 12.06.2013 geänderte Verbandssatzung. 2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Begründung: Der Unterhaltungsverband Mittlere Saale-Weiße Elster beantragte mit Schreiben vom 19.06.2013 die vorab durch den Verbandsausschuss beschlossene Änderung der Verbandssatzung. Bereits vorab erfolgte eine Abstimmung zwischen dem Unterhaltungsverband und dem Landkreis über die Änderung der Satzung. Zu 1.: Rechtsgrundlage der Genehmigung ist 58 Abs.2 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.91 zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.02 (BGBl. 2002, S 1578). Im 58 Abs. 2 WVG heißt es: Die Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Entsprechend der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Halle vom 09.12.94 (Az. 3.6.2-82510-mi) ist die untere Wasserbehörde des es zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale-Weiße Elster und daher zuständig für die Genehmigung der Satzungsänderung. Zu 2.: Die Entscheidung zur Kostenfreiheit beruht auf 69 Abs. 1 und 2 des Wasserverbandsgesetzes. Danach sind Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung dieses Gesetzes dienen, frei von Kosten der Gerichte und der Verwaltungsbehörden, Die Befreiung ist ohne Nachprüfung anzuerkennen, wenn die Aufsichtsbehörde bestätigt, dass ein Geschäft o- der eine Verhandlung der Durchführung dieses Gesetzes dient. Hinweis: Nachfolgender Hinweis zum Satzungserlass ist nicht Gegenstand der Genehmigung. Gemäß 58 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (WVG) wird die genehmigte Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg einzulegen. Hinweis: Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden, da der Landkreis den Zugang für die Übermittlung der elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz nicht eröffnet hat. im Auftrag gez.: Faulstich Amtsleiterin
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Seite 6 Amtsblatt Nr. 26 17. Oktober 2013 Impressum Amtsblatt für den Landkreis ; im Internet unter: www.saalekreis.de Herausgeber: Der Landrat; Landkreis, Domplatz 9, 06217 Merseburg, Tel. 03461 / 40-0; Postanschrift: Postfach 1454, 06204 Merseburg Verantwortlich: Geschäftsstelle Kreistag / Öffentlichkeitsarbeit Satz/Druck: Landkreis Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat in der Information der Kreisverwaltung, Domplatz 9, im Bürgerbüro Hansering 19 in 06108 Halle sowie in der Bürgerinformation Kirchplan 1 in 06268 Querfurt zur Einsichtnahme aus. Den Stadtverwaltungen und gemeinsamen Verwaltungsämtern der Gemeinden wird das Amtsblatt zur Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Es kann abonniert werden. Bezug und Informationen: Landkreis, Geschäftsstelle Kreistag, Postfach 1454, 06204 Merseburg, Tel. 03461 / 40-1023, E-Mail: sabine.runge@saalekreis.de