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Transkript:

Förderprogramme Mobilität 03.05.2017 Hannover Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH 25.04.2017 Ruth Drügemöller 1

Aufgabenbereiche & Kompetenzschwerpunkte Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Kommunaler Klimaschutz Öffentlichkeitsarbeit Energiespeicher und - systeme Regionale Kooperationen European Energy Effficiency Fund Energetische Gebäudeoptimierung Betriebliches Energiemanagement Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit Bildnachweise: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), www.forwind.de (4), fotolia/calado (5), fotolia/llhedgehogll (6) 25.04.2017 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Kommunaler Klimaschutz 2

Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF Antragsberechtigt: kommunale, lokale und regionale Behörden und öffentliche und private Unternehmen, die im Auftrag der Behörden handeln EEEF investiert unmittelbar in förderfähige Projekte z.b. Umweltfreundliche Verkehrssysteme Voraussetzung: Energieeinsparung mind. 20 % Klare Ziele und mehrjährige Strategie zur CO2 Reduzierung Darlehn zu Marktbedingungen, Laufzeit 15 Jahre Investitionen mind. 5 Mio. und max. 25 Mio. Euro 20.11.2014 Ruth Drügemöller 3

Horizont 2020 Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Prioritätenfelder: Wissenschaft, gesellschaftliche Herausforderungen (z.b. intelligenter umweltfreundlicher Verkehr), führende Rolle in der Industrie Zuschüsse für Organisationen, Vereine, Kommunen, Betriebe, Forschungseinrichtungen mind. 3 Einrichtungen in drei unterschiedlichen EU-Staaten Konditionen: 100 % für alle direkten Projektkosten - 70 % bei marktnahen Projekten 25 % für förderfähige indirekte Kosten Erstinformation Nationale Kontaktstelle KMU DLR Projektträger Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn 0228 3821-1964 info@nks-kmu.de http://www.nks-kmu.de Kommunaler Klimaschutz 4

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative DIE KOMMUNALRICHTLINIE TK Mobilität Kommunaler Klimaschutz 5

Die Kommunalrichtlinie 2016/17 BERATUNG KLIMASCHUTZ- MANAGEMENT INVESTITIONEN IN SCHULEN, ETC. MOBILITÄT UND KLIMASCHUTZ- TECHNOLOGIEN Einstiegsberatung 65/90 % Klimaschutzmanager/in 65/90 % Außenbeleuchtung 30/39 % Nachhaltige Mobilität 50/62 % Klimaschutzkonzepte 65/90 % Ausgewählte Klimamaßnahmen 50 % Innen- /Hallenbeleuchtung 40/52% Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen 25/31 % Klimaschutzteilkonzepte 50/70 % Anschlussvorhaben 40/56 % Lüftungsanlagen 35/45 % Straßenbeleuchtung 20/37 % 25.04.2017 Energiesparmodelle in Schulen, Kitas 65/91% Starterpaket 50/62% Kommunaler Klimaschutz Rechenzentren 50 /65% Weitere Klimaschutzinvestitionen 40/52% Rechenzentren 40/50% Klimaschutz bei stillgelegten Deponien 50/62 % 6

Klimaschutz- und -teilkonzepte Integriertes Klimaschutzkonzept TK Fläche TK Liegenschaften TK Erneuerbare Energien TK Abfall und Potentialstudie TK Anpassung TK Mobilität (50/70%) TK Wärme TK Trinkwasser TK innovativ TK Industrie & Gew-gebiete TK Green IT TK Abwasser Kommunaler Klimaschutz 7

Antragstellung Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März Antragstellung nur über 1. Juli bis 30. September Ganzjährige Beantragung für Klimaschutzmanager Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Schulen, Kitas, Sportstätten Starterpaket für Energiesparmodelle 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 8

Inhalte für TK Mobilität Orientierung an 40 % THG Emissionen bis 2020, 80 % bis 2050 Weiterentwicklung der Verkehrsplanung unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz Maßnahmen initiieren Gemeinsame Ausgestaltung der partzipativen Konzepterstellung THG Bilanz (Kurzbilanz) und Potentialanalyse Akteursbeteiligung + Maßnahmenkatalog Verstetigungsstrategie und Controlling-Konzept Beispiele für Klimaschutzteilkonzepte unter www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/praxisbeispiele 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 9

Umsetzung des Teilkonzeptes Zuwendungsantrag zur Umsetzung des Teilkonzeptes Klimaschutzmanager (ganzjährig) (50/70%) Investive Maßnahmen (50 %/62,5 %, mind. 10.000 - max. 350.000 ) Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen Errichtung von Wegweisungssystemen Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur(Lückenschluss, Fahrradstraßen, Schnellwege, LED Beleuchtung Errichtung von Radabstellanlagen 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 10

Förderprogramm Hybridbusse Nationale Klimaschutzinitiative 14.12.2016 31.12.2017 Kommunaler Klimaschutz 11

Förderprogramm für Hybridbusse Nationale Klimaschutzinitiative BMUB (NKI) fördert die Beschaffung von Linienbussen mit dieselelektrischem Antrieb (effiziente Hybrid- und Plug-In- Hybridbussen) durch Verkehrsbetriebe. Investitionszuschuss auf Grundlage der Investitionsmehrkosten Mind. 3 neue Fahrzeuge für ÖPNV mit Lieferzusage des Herstellers Mindeststandards: 20 %, - Lärm max. 75 db Höhe des Zuschusses: max. 35 % der Mehrkosten; bei mittleren Unternehmen max. 45 % - bei kleinen Unternehmen max. 55 % Einreichungsfrist: bis 15.02. des Jahres der Umsetzung keine Ausschlussfrist Ende des Förderprograms: 31.12.2017 http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/foerderrichtlinie_hybri dbusse_bundesanzeiger.pdf 03.05.2017 Kommunaler Ruth Drügemöller Klimaschutz 12

Klimaschutz durch Radverkehr BMUB Klimaschutzinitiative 2017 und 2018 Kommunaler Klimaschutz 13

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Schicken Sie Ihre Idee ins Rennen! Gefördert werden modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie Wohnquartieren, Gewerbegebieten, Dorf- oder Stadtteilzentren zu unterschiedlichen Themenbereichen wie zum Beispiel Alltagsmobilität, Tourismus oder Wirtschaftsverkehr. Modellhaftigkeit der Projekte zeichnet sich aus durch Minderung von Treibhausgasemissionen umfassend und integriert geplante Maßnahmen Kosteneffizienz und Multiplizierbarkeit ein hohes Maß an öffentlicher Sichtbarkeit und Übertragbarkeit. 20.11.2014 Kommunaler Ruth Drügemöller Klimaschutz 14

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Zweistufiger Wettbewerb Einreichungsfrist 2017 und 2018 Jeweils 15.02. bis 15.05. aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Förderantrag stellen Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form (easy-online) vorzulegen. gemeinsame Skizze bei Verbundprojekten einreichen. Förderquote 70 % (mind. 200.000 max. 5 Mio ) http://www.klimaschutz.de/de/klimaschutz-durch-radverkehr 20.11.2014 Kommunaler Klimaschutz 15

Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI 10.06.2015 31.12.2019 16

Förderrichtlinie Elektromobilität Gegenstand 1. Kommunale Elektromobilitätskonzepte (Fahrzeugbeschaffung und Ladeinfrastruktur) 40 % (11/2016 01/2017) 2. Erarbeitung kommunaler Elektromobilitätskonzepte, (Antragsfrist von 11/2016 bis 01/2017 80 %) 3. Förderung von Forschung und Entwicklung (Markthochlauf Elektromob.) 80 %, Unis bis 90 % Batterie und Batteriekomponenten innovative Ladetechnologien Vernetzung von Infrastruktur und Fahrzeug Stärkung Elektrifizierung ÖPNV, Güterverkehr Wird über Aufrufe bekannt gemacht. Kann abonniert werden. Mehr dazu unter https://www.now-gmbh.de/de/modellregionen-elektromobilitaet/foerderrichtlinie-2015 20.11.2014 Ruth Drügemöller 17

Ladeinfrastruktur des BMVI 13.02.2017-31.12.2020 Bild: vhw.de 18

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland Förderrichtlinie des BMVI (13.02.2017-31.12.2020) Aufbau von 15.000 Schnell- und Normalladestationen - Bis 2020 ca. 300 Mio. Erster Aufruf: Antragstellung vom 01.03.2017-28.04.2017 Gefördert wird öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladeinfrastruktur, Aufrüstung, Ersatzbeschaffung Ertüchtigung des Netzanschlusses Antragsberechtigt sind Kommunen und private Investoren. Achtung: Windhundverfahren im ersten Aufruf Strom für die Ladesäule muss aus Erneuerbaren Energien stammen Kommunaler Klimaschutz 19

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland Vergabe im Wege von Ausschreibungen: geringste Förderkosten pro kw Ladeleistung Gefördert werden Anschaffungskosten, einmalige Errichtungs- und Anschlussausgaben und Netzertüchtigung sowie Modernisierungsmaßnahmen Strom für die Ladesäule muss aus Erneuerbaren Energien stammen Fördersätze Normalladepunkte bis 22 kw: max. 60 %, max. 3 000 pro Ladepunkt Schnellladepunkte: max. 60 % max. 12 000 für Ladepunkte <100 KW Ladepunkte ab 100 kw: max. 60 % max. 30 000 Euro Netzanschluss: max. 60 % max. 5 000 Euro (Niederspannungsnetz) max. 50 000 Euro (Mittelspannungsnetz) 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 20

Mittel für Normalladeinfrastruktur ausgeschöpft Gefördert werden 5.000 Schnellladestationen mit 200 Mio. 10.000 Normalladestationen mit 100 Mio. Antragstellung seit 01.03.2017, bis zum 07.04.2017 sind 1.000 Anträge eingegangen Im ersten Förderaufruf wurden 10 Mio. für N-Lis bereitgestellt, die am 07.04.2017 ausgeschöpft waren Weiter Informationen bei der BAV Tel.: 04941 602555 ladeinfrastruktur@bav.bund.de https://www.now-gmbh.de/ueber-now/kontakt 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 21

Weiterführende Informationen http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeitender-kommunalrichtlinie https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzkonzepte http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/foerderrichtlinie_hybridbusse_bundesanzeiger.pdf http://www.klimaschutz.de/de/klimaschutz-durch-radverkehr https://www.now-gmbh.de/de/modellregionen-elektromobilitaet/foerderrichtlinie-2015 https://www.now-gmbh.de/ueber-now/kontakt http://www.energiefoerderung.info/profi 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 22

25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 23

Fragen? 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz 24

Kontakt: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Ruth Drügemöller Osterstraße 60 30169 Hannover ruth.druegemoeller@klimaschutz-niedersachsen.de 0511 89703927 25.04.2017 Kommunaler Klimaschutz