Vortrag 10.10.2013. Mag. Karl Wechselberger Tel. 050808 DW. 9830 E-Mail: Karl.Wechselberger@svagw.at. Mag. Karl Wechselberger



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Transkript:

Vortrag Mag. Karl Wechselberger 10.10.2013 Mag. Karl Wechselberger Tel. 050808 DW. 9830 E-Mail: Karl.Wechselberger@svagw.at

Erwerbsunfähig als Versicherungsvermittler! Was nun?

Veränderung des Verhältnisses Ausbildung Arbeit Pension 2010 35 Jahre 23 58 25 Jahre 83 Ausbildung Arbeitsleben Ruhestand 1970 19 43 Jahre 62 73 11 Jahre

Invaliditätspensionen gesamt (alle PV-Träger): Status quo: jährlich rund 70 000 Anträge 30.000 Bewilligungen Neues Modell: Keine befristete I-Pension mehr Umdenkprozess eingeleitet: Betreuung durch AMS Bessere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Verstärkte Eingliederungsbeihilfe für ältere Arbeitnehmer

Altersgruppen BU-Pensionen (Angestellte) 16.341 15000 12000 9000 10.308 11.382 6000 3.702 6.360 3000 0 2.015 1.197 0 7 188 490 203 0 0 bis 1 4 2 0-2 4 3 0-3 4 4 0-4 4 5 0-5 4 6 0-6 4 7 0-7 4 A lter sgruppen Quelle PVA

45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Invaliditätsursachen im V ergleich in % 42,2 3 4,1 3 2,9 3 2,0 2 6,4 2 7,72 9 2 3,6 1 9,5 1 1,9 1 1,3 9,4 1991 2 0 0 1 2011 S ons tige Urs ac hen K rank heiten des S k elettes, der M us k eln und des B indegewebes Herz - und A rterinek rank heiten P s y c his c he E rk rank ungen

Statistische Zahlen Anstieg der Erwerbsunfähigkeitspensionen aufgrund psychischer Erkrankungen (SVA) 2001 2011 Zuerkannte EU Pensionen Gesamt 3024 2871 davon aufgrund psych. Erkrankungen 193 780 in % 6,4% 27,17%

Maßnahmen der SVA Burnout Prophylaxe seit 2011 Personen, bei welchen ein Burnout noch nicht vorliegt Gesundheits- und Burnout - Woche (Kurzentrum Umhausen, Kurhotel Bad Pirawarth) 3 Auffrischungskurse im Abstand von einem halben Jahr und einem Jahr

Die Erwerbsunfähigkeitspension nach dem GSVG Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit: Strenger Begriff 133 Abs. 1 GSVG Als erwerbsunfähig gilt der (die) Versicherte, der (die) infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner (ihrer) körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen.

Beispiel 133 Abs 1 GSVG Handelsgewerbe und Waffengewerbe, Verkauf von Bade- und Souvenirartikel, Silvester Verkauf von pyrotechnischen Produkten, Fasching Verkauf von Faschings- und Scherzartikel Verweisung: Informationskraft in Einzel- oder Großhandelsmärkten, Kassier bei Selbstbedienungstankstellen, oder Portier Zahnärztin Verweisung: Bürobotin

Milderer Begriff I 133 Abs. 2 GSVG Voraussetzungen: 50. Lebensjahr vollendet persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes war notwendig infolge Krankheit oder anderen Gebrechen. außerstande ist einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die eine ähnliche Ausbildung sowie gleichwertige Kenntnisse erfordert, welche die versicherte Person zuletzt durch mindestens 60 Kalendermonate ausgeübt hat. innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag mindestens 90 selbständige- oder qualifizierte Versicherungsmonate aufweist

Beispiel 1 zu 133 Abs 2 GSVG: Druckereibetrieb und Gerätebau jeweils 50% 5 bis 17 Mitarbeiter Verweisung auf einen Printshop, beispielsweise im Rahmen einer Frenchise-Kette mit entsprechenden Liefervereinbarungen Landtierarzt Keine Mitarbeiter Verweisung auf eine städtische Kleintierpraxis

Milderer Begriff II 133 Abs. 2a GSVG Härtefallklausel 50 Lj vollendet mind. 12 Monate vor dem STTG arbeitslos mind. 360 VM davon mind. 240 Beitragsmonate der Pflichtversicherung nur mehr Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet sind schlechte Arbeitsplatzprognose (Innerhalb eines Jahres)

Mildester Begriff 133 Abs. 3 GSVG 58. Lebensjahr vollendet (2013 und 2014 danach weitere Anhebung) infolge Krankheit oder Gebrechen... außerstande ist einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, die er in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem STTG mind. 120 Monate ausgeübt hat. gleichartige unselbst. Tätigkeit kann bis zu 60 Monaten angerechnet werden zumutbare Änderung der sachlichen und personellen Ausstattung ist zu prüfen!

Beispiel 1 zu 133 Abs 3 GSVG: Selbständiger Textilvertreter 1 Teilzeitmitarbeiter Kein Tragen von Lasten über 30 Kg Der OGH lehnt die EU-Pension ab, mit der Begründung, der Pensionswerber könne die Kleidersäcke (35 Kg) noch vor dem Verliefern auspacken und auf kleinere Packungsgrößen aufteilen. Die dadurch erforderliche Mehrzeit fällt dabei nicht ins Gewicht.

Weitere Anspruchsvoraussetzung: Mindestversicherungszeit: Bis zur Vollendung des 27. Lj. 6 Versicherungsmonate bis 50. Lj: 60 Versicherungsmonate in letzten 120 Monaten ab 50 Lj: Anhebung der Mindestmonate (pro. LM 1 Vers. Mo und 2 Mo Rahmenzeit) Zuerkennung (grundsätzlich) für max. 2 Jahre Hinweis: Die Wartezeit entfällt gänzlich bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit

Vergleich zu den unselbständig Beschäftigten Unterscheidung zwischen: Invalidität Arbeiter (Hilfsarbeiter) Arbeiter (gelernt oder ungelernt) Berufsunfähigkeit Angestellter Maßgeblich für die Verweisbarkeit (Berufsschutz)

Begriff der Invalidität der Arbeiter: Gilt als Invalid, wenn: Nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Beruf tätig Infolge körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird und die ihm unter billiger Berücksichtigung der von ihm ausgeübten Tätigkeiten zugemutet werden kann, wenigstens die Hälfte des Entgeltes zu erwerben. Kein Berufsschutz (Verweisung auf den gesamten Arbeitsmarkt möglich)

Begriff der Invalidität der Arbeiter (gelernt oder angelernt): überwiegend in erlernten (angelernten) Beruf tätig t tig (mehr als die Hälfte H der Beitragsmonate i.s.. des ASVG während w der letzten 15 Jahre vor STTG ausgeübt) = 90 VM in 180 KM die Arbeitsfähigkeit weniger als die HälfteH derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten F in jedem dieser Berufe herabgesunken ist. Berufsschutz (Verweisung nur im Beruf und auf artverwandte Berufe)

Berufsunfähigkeit Angestellter: wenn die Arbeitsfähigkeit infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistigen gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist

Für r alle gilt: Tätigkeitsschutz für alle selbständig- oder unselbständig Beschäftigten: Ab der Vollendung des 58. Lj. Verweisung auf: gleichartige Tätigkeit die innerhalb der letzten 180 Kalendermonate mind. 120 Monate ausgeübt worden ist. Neue Altersgrenzen mit dem Stabilitätsgesetz tsgesetz 2012: 2013 und 2014: 58. Lj. 2015 und 2016: 59. Lj. ab 2017: 60. Lj.

Neu ab 01.01.2014 für Unselbständige Ab 01.01.2014 gibt es keine befristete IV oder BU- Pension mehr Es gebührt bei: medizinischer Rehabilitation ein Rehabilitationsgeld (in Höhe des Krankengeldes) beruflicher Rehabilitation Umschulungsgeld (Arbeitslosengeld +22%) Gilt nicht für Personen, die am 01.01.2014 das 50. Lj. bereits vollendet haben

Erwerbstätigkeit neben der IV-, BU-, EU Pension Erwerbstätigkeit möglich, führt jedoch bei einem Einkommen von mehr als 386,80 zur Teilpension. 1.108,17 bis 1.662,31 30% 1.662,31 bis 2.216,34 40% 2.216,34 und mehr 50% Gleichgültig ltig wie viel dazuverdient wird 50% der Pension werden immer ausbezahlt!! ABER: Unter Umständen führt f die Tätigkeit T zu einer Nachuntersuchung.

Fall 1: Beispiele Mann 40 Jahre (Akademiker), verheiratet, 1 Kind Mehrere Firmenbeteiligungen, freiberuflich beschäftigt und Gastgewerbe Diagnose: Karzinom mit Metastasen Versicherungsmonate: 111 (aufgrund langer Schul- und Studienzeit) Geringe Beitragsleistungen Gattin kein Einkommen Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension (unbefristet)

Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung Zum Fall 1: (Werte 2012) Pensionsleistung EU Pension 397,04 Aber: Augleichszulage! Familienrichtsatz: 1.221,68 Leistung der Pensionsversicherung + RS Erhöhung: 125,72 Pension: 397,04 -Eigene Pension: 397,04 + AZ: 921,29 -Kinderzuschuss: 29,07 = Gesamt 1.318,33 (brutto) = AZ 921,29 + Pflegegeld 284,30

Fall 2: Beispiele Mann, 58 Jahre, verheiratet Handelsagent Diagnose: Wirbelsäulenveränderung, Infiltration der Halswirbelsäule Versicherungsmonate: 501 Eher gute Beitragsgrundlagen Zuerkennung der EU Pension (unbefristet)

Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung Zum Fall 2: Natürlich keine Ausgleichszulage! Pensionshöhe: 2.112,02 (brutto) - Krankenvers: 107,71 - Lohnsteuer: 390,66 =Nettopension: 1.613,35

Unterstützungsleistung tzungsleistung Neu seit 01.01.2013 Voraussetzungen Persönliche Arbeitsleistung für Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig (Angabe durch Versicherten auf Krankmeldung) Betriebsgröße: Es dürfen entweder keine oder durchschnittlich weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigt sein.

Unterstützungsleistung tzungsleistung Neu seit 01.01.2013 Voraussetzungen Eintritt des VF der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist ärztlicherseits festzustellen (Krankmeldung) Bei Anstaltspflege (auch Kur, Rehab, Erholung) ersetzt die Aufenthaltsbestätigung die Krankmeldung

Unterstützungsleistung tzungsleistung Neu seit 01.01.2013 Höhe 27,73 (Wert 2013) pro Tag der Arbeitsunfähigkeit Zeitraum Anspruch ab 43. Tag der AU für die Dauer der Erkrankung, max. für 20 Wochen Fortsetzungserkrankung wenn 20 Wochen nicht ausgeschöpft und innerhalb von 26 Wochen neuerlich AU entsteht Neuer Anspruch 26 Wochen nach Ende der 20. Leistungswoche (für ein und dieselbe Erkrankung)

Zusatzversicherung in der KV Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60.Lj. Krankengeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen 6 Monate Wartezeit (ausgenommen Arbeitsunfall) Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage Kosten 2,5% der Beitragsgrundlage monatlich

Pensionskonto / Kontoerstgutschrift Jahr Einkommen/Jahr % Kontogutschrift Aufwertung Berechnung Gesamtgutschrift 2005 6.150,00 x 1,78 109,47 109,47 2006 23.400,00 x 1,78 416,52 1,026 109,47x1,026+416,52 = 528,84 528,84 2007 24.336,00 x 1,78 433,18 1,024 528,84x1,024+433,18 = 974,71 974,71 2008 25.309,44 x 1,78 450,51 1,023 974,71x1,023+450,51 = 1447,64 1.447,64 2009 26.321,82 x 1,78 468,53 1,025 1447,64x1,025+468,53 = 1952,36 1.952,36 2010 27.374,69 x 1,78 487,27 1,024 1952,36x1,024+487,27 = 2486,49 2.486,49 2011 28.469,68 x 1,78 506,76 1,021 2486,49x1,021+506,76 = 3045,47 3.045,47 2012 29.608,47 x 1,78 527,03 1,006 3045,47x1,006+527,03 = 3590,77 3.590,77 Gesamtgutschrift 3.590,77 Alterspension wäre w 3.590,77 : 14 = 256,48 monatlich.

Pensionskonto / Kontoerstgutschrift Berechnung einer IV, BU oder EU im Pensionskonto Gesamtgutschrift lt. Pensionskonto -Abschläge 4,2% p.a. max. 13,8 % X Multiplikator Multiplikator Tatsächliche VM + VM bis zur Vollendung des 60 Lj (max. 469) = Multiplikator tatsächlichen VM

Pensionskonto / Kontoerstgutschrift Berechnung einer IV, BU oder EU im Pensionskonto, Beispiel: Versicherungsmonate bei Eintritt des Versicherungsfalles: 200 Bis zur Vollendung des 60. Lj werden weitere 240 VM hinzugezählt. (Pensionsantritt mit 40. Lj) Gesamt also 440 VM Rechnung 440 : 200 = 2,2 Gesamtgutschrift am Stichtag: 10.000,-- : 14 = 714,29 Abschlag - 4,2% pro Jahr, maximal jedoch 13,8% 714,29-13,8% = 615,72,-- 615,72 x 2,2 = 1.354,58 Die brutto (IV, BU bzw. EU) Pension beträgt 1.354,58

Unfallversicherung Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignen (auch Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Betriebsstätte ereignen - nicht aber Freizeitunfälle!).

Unfallversicherung fixe Bemessungsgrundlage durch eine freiwillige Höherversicherung kann die Bemessungsgrundlage erhöht werden: Gesamtbeitrag Pro Jahr Bemessungsgrundlage Erwerbsminderung 100% 50% 20% HB-Rente Grundstufe 101,71 (mtl. 8,48) 18.596,66 1.328,33 531,33 177,11 265,67 101,71 30.410,95 monatliche Rente 2.172,22 878,14 289,63 434,44 freiwillige Höherversicherung Stufe I oder Stufe II zusätzlich zur Grundstufe 152,79 36.405,30 2.600,38 1.040,15 346,71 520,08

Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg