Konzeption für seelisch behinderte Erwachsene



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Transkript:

Landshuter Werkstätten GmbH Knzeptin für seelisch behinderte Erwachsene Revisin 0 Stand: 07.08.2014 Alle Rechte, insbesndere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung vrbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Frm (durch Phtkpie, Mikrfilm der ein anderes Verfahren) hne schriftliche Genehmigung der LANDSHUTER WERKSTÄTTEN GmbH reprduziert der unter Verwendung elektrnischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt der an Dritte weitergegeben werden.

Firmenprtrait Die Landshuter Werkstätten GmbH, Tchtergesellschaft der Lebenshilfe Landshut e.v., ist eine anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderung. In unseren Betrieben Landshut/Altdrf, Landau, Kelheim, Vilsbiburg, Mainburg und Rttenburg werden Menschen beschäftigt, die aufgrund ihrer geistigen, körperlichen der seelischen Beeinträchtigung nicht, nch nicht der nch nicht wieder eine Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt erlangen können. Derzeit stehen 950 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Dazu kmmen 48 Plätze in den Förderstätten für schwerstund mehrfachbehinderte Menschen. Darüberhinaus stehen in unserer Werkstatt in Rttenburg im Haus Lebensraum 18 Plätze für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung zur Verfügung. Rev.: 1 Seite 2 vn 19

INHALTSVERZEICHNIS 1. Vrbemerkung 2. Gegenstand und Grundlage 3. Fachliche Aspekte unserer Arbeit 4. Persnenkreis 4.1. Angaben der Einrichtung zum Persnenkreis 4.2. Ausschlusskriterien 5. Aufnahmeverpflichtung 6. Leistungsangebte der Zweigstelle Rttenburg 6.1. Das Eingangsverfahren 6.2. Der Berufsbildungsbereich 6.3. Der Arbeitsbereich 6.4. Szialversicherung, Entlhnung und Urlaub 6.5. Beschäftigungs- und Betreuungszeit, Urlaub und Arbeitsbefreiung 6.6. Verpflegung und Fahrdienst 6.7. Hilfebedarfsgruppen und Arbeitsbegleitende Angebte 6.8. Integrative Leistungen 6.9. Werkstattrat 7. Aufnahme 7.1. Abbruch und Wiederaufnahme 7.2. Beendigung der Maßnahme 8. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 9. Dkumentatin und Berichtswesen 10. Persnelle Ausstattung Rev.: 1 Seite 3 vn 19

11. Selbstverständnis bzw. Auftrag der Zweigstelle Rttenburg 11.1. Ziel der Leistung 11.2. Art, Inhalt und Umfang der Leistung 11.2.1. Die Leistungen und Maßnahmen 11.2.2. Betriebsntwendige Anlagen und Grundstücke 11.2.3. Organisatins- und Verwaltungsleistungen 12. Qualität der Leistung 12.1. Strukturqualität 12.2. Przessqualität 12.2.1. Bedarfsgerechte Hilfen 12.2.2. Förderung als geplanter Przess 12.3. Ergebnisqualität Rev.: 1 Seite 4 vn 19

1. Vrbemerkung Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben (SGB IX 39 41 (2) und SGB IX 136 139 swie WVO 3-6) bietet die Zweigstelle Rttenburg der Landshuter Werkstätten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitatin im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit, der BfA und LVA, der Berufsgenssenschaften swie der örtlichen und überörtlichen Rehabilitatinsträger (Eingliederungshilfe). Diese Maßnahmen richten sich an Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung der Behinderung nicht, nch nicht der nch nicht wieder für eine Ausbildung der eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kmmen. Ziel dieser Maßnahmen ist die (Wieder-) Erlangung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit und damit die (Wieder-) Erlangung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit und damit die (Wieder-) Eingliederung ins Arbeitsleben. Integraler Bestandteil der beruflichen Rehabilitatin ist die sziale Rehabilitatin: die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um diese Ziele zu erreichen, bietet die Werkstatt dem Rehabilitanden Arbeitsplätze, die sich swhl an den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Erwartungen des Rehabilitanden als auch an den Anfrderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in Prduktin, Gewerbe und Dienstleistung rientieren. Im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich erfährt der Rehabilitand durch ein möglichst ptimales Anfrderungsniveau, das Unter- und Überfrderung vermeidet, eine individuelle Förderung und Stabilisierung tätigkeitsbezgener und tätigkeitsübergreifender Schlüsselqualifikatinen. Mit Hilfe dieser Förderung sll geprüft werden, welche (Wieder-) Eingliederungsmöglichkeiten für den Rehabilitanden in Frage kmmen: die Vermittlung in eine weiterführend berufsfördernde Maßnahme, die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach entsprechender Vrbereitung der der vrläufige bzw. dauerhafte Verbleib auf einem Arbeitsplatz der Zweigstelle Rttenburg. Durch kperative Arbeitsfrmen und arbeitsbegleitende Maßnahmen sll die sziale Kmpetenz des Rehabilitanden gefördert werden. Darunter fallen die Fähigkeit zur Aufnahme vn Kmmunikatin und szialer Beziehungen, die Arbeitsfähigkeit in Teams und Gruppen und die Fähigkeit, Knflikte anzusprechen und angemessen zu lösen. Ein weiterer zentraler Punkt in der szialen Rehabilitatin ist es, den Rehabilitanden zu ermuntern, sich mit seiner Bigraphie auseinanderzusetzen und ihn dazu zu befähigen, seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen kennenzulernen und eine realistische Lebensperspektive zu entwickeln. Dies alles ist nur dann möglich, wenn die Selbsthilfeptentiale des Rehabilitanden (re)aktiviert werden und sich entwickeln können. 2. Gegenstand und Grundlage BGG Behindertengleichstellungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch Szialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Szialgesetzbuch SGB III Arbeitsförderung Szialgesetzbuch SGB IV Gemeinsame Vrschriften für die Szialversicherung Szialgesetzbuch SGB V Gesetzliche Krankenversicherung Szialgesetzbuch SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung Szialgesetzbuch SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung Szialgesetzbuch SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Szialgesetzbuch SGB IX Rehabilitatin und Teilhabe behinderter Menschen Szialgesetzbuch SGB X Szialverwaltungsverfahren und Szialdatenschutz Szialgesetzbuch SGB XII Szialhilfe (insbesndere 53 ff, 75 ff) Eingliederungshilfe Verrdnung nach 60 SGB XII Bayerischer Rahmenvertrag zu 79 Abs. 1 SGB XII Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp T-E-S-WfbM Werkstättenverrdnung (WVO) Werkstättenmitwirkungsverrdnung (WMVO) Rev.: 1 Seite 5 vn 19

3. Fachliche Aspekte unserer Arbeit In unserem Verständnis ist psychische Erkrankung eine Erscheinungsfrm menschlicher Existenz. Die psychische Erkrankung ist im Lebenskntext des Individuums entstanden und kann als ein subjektiver Bewältigungsversuch, als eine Frm des Umgangs mit Leidensdruck verstanden werden. Psychische Erkrankung zeigt sich u.a. als ein Entrücken aus einer unerträglich erscheinenden Realität, der Versuch eines Selbstschutzes, weil andere Bewältigungsstrategien und Kmmunikatinsmöglichkeiten zum gegebenen Zeitpunkt nicht zur Verfügung standen der nicht passend waren. Gleichwhl besitzt ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung aber auch viele gesunde Persönlichkeitsanteile: Fähigkeiten, Ressurcen und Kmpetenzen, die er zur Überwindung seiner bestehenden Prbleme nutzen kann. Wir sehen Arbeit als ein elementares Grundrecht in unserer Gesellschaft und als einen wichtigen Bestandteil unseres Lebens. Aus unserer Sicht kann Arbeit ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen und darüber hinaus Selbstwertgefühl und gesellschaftliche Anerkennung vermitteln. Arbeit gibt Tagesstruktur und ein Gefühl für persönliche Leistung und Können durch die erflgreiche Bewältigung äußerer Anfrderungen. Arbeit hilft, sich in einer nrmalen Rlle zu betätigen und zu erleben und damit die Rlle des Patienten zu verlassen Arbeit ist sinn- und identitätsstiftend, hilft Islatin zu überwinden und sziale Kntakte und Unterstützung zu finden. Arbeit wird entlhnt und verbessert dadurch die Handlungsspielräume des Rehabilitanden. Aus unserer Sicht fördert Arbeit die Selbstheilungskräfte und die Genesung des Rehabilitanden und seine gesellschaftliche (RE)Integratin. In unserer Arbeit setzen wir bei den gesunden Anteilen des Rehabilitanden an und arbeiten ressurcenrientiert. Durch Vermeidung vn Bevrmundung fördern wir seine Eigenverantwrtlichkeit im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Wir begegnen dem Rehabilitanden mit Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung und sind bestrebt, im Kntakt mit ihm eine ffene, aufmerksame und einfühlsame Haltung einzunehmen. Wir pflegen einen transparenten, ffenen und eindeutigen Kmmunikatinsstil. Wir arbeiten für und mit dem Rehabilitanden an seiner szialen und beruflichen Entwicklung. Rehabilitatinsziele werden gemeinsam erarbeitet und im Rehabilitatinsprzess frtwährend überprüft und der aktuellen Situatin angepasst. Die Rehabilitatin vllzieht sich immer im gemeinsamen Verstehen und Handeln: deshalb ist die Beziehung vn Rehabilitand und prfessinellen Betreuer vn zentraler Bedeutung. Zu unserem Verständnis vn Prfessinalität gehört interdisziplinäre Teamarbeit. In regelmäßigen Teamgesprächen werden gemeinsame Psitinen erarbeitet und gemeinsam vertreten. Kntinuierliche Weiterbildung und regelmäßige externe Fachberatung durch eine Fachärztin für Psychiatrie und Neurlgie sind Merkmale unserer Arbeit. Mit Rehabilitatinsträgern und Kperatinspartnern (hilfeleistende Einrichtungen wie z.b. Kliniken, Szialpsychiatrische Dienste, Whneinrichtungen und behandelnde Fachärzte) streben wir eine vn den Interessen des Rehabilitanden geleitete knstruktive und kritische Zusammenarbeit an. Wir sind ffen für Kritik und wllen durch eine kntinuierliche Reflexin und fachliche Weiterentwicklung die Qualität unserer Arbeit verbessen. Im Rahmen vn DIN EN ISO 9001:2008 ist unser Qualitätsmanagement im Rehabilitatinsbereich zertifiziert und unterliegt einer regelmäßigen freiwilligen Überwachung. Im Berufsbildungsbereich liegt die Zertifizierung nach AZAV vr. Es werden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvrschriften beachtet. Hierfür arbeiten die Werkstätten mi dem Betriebsarzt und der beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. 4. Persnenkreis Die Zweigstelle Rttenburg der Landshuter Werkstätten bietet psychisch kranken bzw. psychisch behinderten Menschen, die nicht mehr Krankenhauspflege- bzw. akut behandlungsbedürftig sind, ein Rehabilitatinsangebt. Die Aufnahme erflgt i. d. R. nach vrangegangener medizinischpsychiatrischer Behandlung, angestrebt wird eine whnrtnahe Versrgung. Rev.: 1 Seite 6 vn 19

SGB IX 2 regelt, b psychisch erkrankte bzw. behinderte Menschen zum aufnahmeberechtigten Persnenkreis gehören. Menschen gelten als behindert, wenn ihre seelische Gesundheit mit hher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Mnate vn dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 4.1. Angaben der Einrichtung zum Persnenkreis Aufgenmmen werden seelisch wesentlich Behinderte gemäß 53 SGB XII, die auf Grund ihrer Behinderung nicht, nch nicht der nch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, in Verbindung mit 3 der Eingliederungshilfe-Verrdnung zu 60 SGB XII, die diesen wie flgt eingrenzt: Seelische Störungen, die eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit im Sinne des 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Szialgesetzbeuch zur Flge haben können, sind: 1. Körperlich nicht begründbare Psychsen 2. Seelische Störungen als Flge vn Krankheiten der Verletzungen des Gehirns, vn Anfallsleiden der vn anderen Krankheiten der körperlichen Beeinträchtigungen 3. Suchtkrankheiten 4. Neursen und Persönlichkeitsstörungen Eine weitere Vrgabe ist, dass die akute Krankheitsphase abgeklungen der am Abklingen sein sllte. Eine Aufnahme in die WfbM ist abhängig vn der Bewilligungsentscheidung des zuständigen Fachausschusses und der Kstenübernahmeerklärung des jeweiligen Kstenträgers. Das Vrliegen eines der ben angegebenen Krankheitsbilder, die jeweils im Einzelfall über ärztliche Gutachten nachgewiesen sein müssen, stellt eine bligatrische Bedingung für die Aufnahme dar. Einzugsgebiet: Das Einzugsgebiet für die Aufnahme vn Menschen mit einer psychischen Erkrankung der Behinderung erstreckt sich in erster Linie auf die Landkreise Landshut und Kelheim. 4.2. Ausschlusskriterien Nicht aufgenmmen werden flgende Persnengruppen: 1. Persnen, die nicht zum Persnenkreis gem. SGB XII 53 gehören, sndern ausschließlich Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besnderer szialer Schwierigkeiten nach SGB XII 67 ff. haben. 2. Behinderte Menschen, die in der Werkstatt beschäftigt sind der waren und die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Befristete Ausnahmefälle sind mittels Antrag-stellung beim Szialhilfeträger möglich. Bezieher vn Altersrente nach dem 60. bzw. 63 Lebensjahr bleiben davn unberührt und können ihrer Tätigkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze nachgehen. Ausschlusskriterien für eine Aufnahme stellen flgende Diagnsen und Krankheitsbilder dar: Persnen mit akuter Suchterkrankung Persnen mit medizinisch-klinischem Pflegeaufwand Persnen mit erheblicher Selbst- und/der Fremdgefährdung Rev.: 1 Seite 7 vn 19

Persnen, bei denen das Ausmaß der erfrderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an den Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der snstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen. Die Leistung endet in der Regel bei Erreichung der Altersruhegrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Aufnahmeeinschränkung besteht durch die mit dem Kstenträger vereinbarten Persnenschlüssel. Das bedeutet, es können nur Persnen aufgenmmen werden, die mit dem vereinbarten Persnalschlüssel fachlich adäquat betreut werden können. Die Kündigung eines Betreuten erflgt im Einvernehmen mit dem Leistungsträger, unter Beteiligung des Werkstattrates und des Fachausschusses. 5. Aufnahmeverpflichtung Aufnahmeverfahren: Die Landshuter Werkstätten bzw. die Zweigstelle Rttenburg führt im Einvernehmen mit den zuständigen Rehabilitatinsträgern (BA, DRV, ggf. andere) und dem überörtlichen Träger der Szialhilfe (SV) das Aufnahmeverfahren. Dabei wird festgestellt, b die Werkstatt die richtige Einrichtung für die Eingliederung des behinderten Menschen in das Arbeitsleben im Sinne des SGB IX Rehabilitatin und Teilhabe behinderter Menschen ist. Weiter wird festgestellt, welche Bereiche in und außerhalb der Werkstatt bzw. welche berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen zur Rehabilitatin für den behinderten Menschen in Betracht kmmen. Beschreibung des Aufnahmeverfahrens: Sfern die Werkstatt den Erstkntakt mit einem behinderten Menschen hat, wird nach einem ausführlichen Infrmatinsgespräch mit Werkstattbesichtigung durch den szialpädaggischen Fachdienst an das Reha-Team der Agentur für Arbeit bzw. an snstige zuständige Leistungsträger verwiesen. Im Umkehrfall (Erstkntakt mit Leistungsträger) erflgt nach dem drtigen Beratungsgespräch eine Werkstattbesichtigung mit anschließendem Infrmatinsgespräch beim szialpädaggischen Fachdienst. Bei Aufnahmewunsch wird ein Aufnahmeersuchen erstellt. Die Aufnahmeinteressierten müssen den Aufnahmefragebgen ausgefüllt in der Zweigstelle Rttenburg einreichen, da mit Hilfe der Schweigepflichtentbindung im Anhang ärztliche Stellungnahmen angefrdert werden, um die Prüfung der Aufnahmevraussetzungen (Vrliegen einer vrrangigen psychischen Erkrankung durchführen zu können) durchführen zu können. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, Praktika in der Werkstatt durchzuführen. Diese Praktika dienen dazu, den Bewerber mit der Werkstatt und den Abläufen innerhalb der Werkstatt bekannt zu machen. In den Praktika können bereits erste Erkenntnisse zur beruflichen Orientierung des Bewerbers gewnnen werden. Nach der ffiziellen Antragstellung des Bewerbers bzw. seines gesetzlichen Vertreters beim Leistungsträger der beruflichen Rehabilitatinsmaßnahme tritt gemäß 2 WVO der der Fachausschuss zusammen. Dem Fachausschuss gehören Vertreter der Werk-statt, der Bundesagentur für Arbeit, der überörtlichen Träger der Szialhilfe und ggf. der Rentenversicherungsträger an. Über die Aufnahme und den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet der Fachausschuss. Im Regelfall erflgen Neuaufnahmen in der Zweigstelle Rttenburg im Februar, Mai, September und Nvember (FAS Termine).Die Aufnahmeinteressenten werden in Reihenflge der Warteliste in der Fachausschusssitzung besprchen. Im Einzelfall können aber auch, bei Ntwendigkeit nach Entscheidung des Fachausschusses, Zwischenaufnahmen erflgen. Vraussetzung ist jedch, dass auch ein Platz für eine Neuaufnahme vrhanden ist. Die jeweilige Förderungsdauer ist gesetzliche Rev.: 1 Seite 8 vn 19

vrgegeben, beträgt im Eingangsverfahren in der Regel drei Mnate und im Berufsbildungsbereich 24 Mnate. In Einzelfällen kann der Fachausschuss eine kürzere Förderungsdauer beschließen. Vr dem Aufnahmetermin erflgt die Einladung zum Aufnahmegespräch durch die Werkstatt mit der Bitte, verschiedene Unterlagen zum Aufnahmegespräch mitzubringen. Bei diesem Gespräch werden die aktuellen Frmalitäten des Rehabilitanden aufgenmmen. Zusätzlich wird die individuelle Fahrmöglichkeit mit Abhl- und Ankunftszeiten bei Nutzung des für ihn zuständigen WfbM- Zubringerdienstes zu der Zweigstelle Rttenburg ab Beginn der Werkstattbeschäftigung mitgeteilt. Grundsätzlich unterstützen wir die selbständige Organisatin des Fahrweges und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch Fahrtkstenerstattung durch den Leistungsträger. Beim Aufnahmegespräch werden die erfrderlichen Unterlagen geprüft, ggf. ergänzt. Der Aufnahmevertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Die wichtigen Infrmatinen zum Tagesablauf, zur Werkstattrdnung usw. werden besprchen schriftlich ausgehändigt. Alle innerbetrieblichen Stellen erhalten die für sie ntwendigen Unterlagen. Die Mitarbeiterakte wird vm zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung geführt. Dabei werden die Vrschriften des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet. Der Leistungsträger swie in Kpie der Bezirk Niederbayern erhalten nach erflgter Aufnahme eine Eintrittsanzeige. 6. Leistungsangebte der Zweigstelle Rttenburg 6.1. Das Eingangsverfahren Das Eingangsverfahren ist dem Berufsbildungsbereich zeitlich vrgeschaltet. Es dient der Feststellung, b die Zweigstelle Rttenburg die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des Rehabilitanden am Arbeitsleben ist. Das Eingangsverfahren umfasst im Einzelfall einen Zeitraum vn bis zu 3 Mnaten bzw. bis zu vier Wchen, wenn in diesem Zeitraum die ntwendigen Feststellungen getrffen werden können. Im Eingangsverfahren wird ein Eingliederungsplan erstellt, der die weiteren Schritte in der beruflichen Rehabilitatin beschreibt. Die Werkstatt führt Maßnahmen im Eingangsverfahren nach den geltenden Vereinbarungen durch, um Neigung, Interesse, Mtivatin, Befähigungs- und Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu klären. Die Werkstatt erstellt zum Ende des Eingangsverfahrens einen Berichtsbgen WfbM mit Kmpetenzanalyse im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Nach erflgreicher Beendigung des Eingangsverfahrens schließt sich nahtls die Berufsbildungsmaßnahme an. 6.2. Der Berufsbildungsbereich Im Berufsbildungsbereich geht es um die Entwicklung, die Erhaltung, die Erhöhung und die Wiedergewinnung der beruflichen und szialen Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden durch eine individuelle und planvlle Förderung. Dabei sllen Bedingungen vrgehalten werden, die die ft unterschiedlichen beruflichen Vrerfahrungen und Qualifikatinen des Rehabilitanden, vm Helferniveau bis zum Universitätsabschluss, berücksichtigen, reaktivieren und mit neuen Lernerfahrungen verknüpfen. Die berufliche und sziale Rehabilitatin im Berufsbildungsbereich der Zweigstelle Rttenburg ist auf den Erwerb sgenannter Schlüsselqualifikatinen und Grundarbeitsfähigkeiten ausgerichtet. Die Schlüsselqualifikatin umfassen: Selbstkmpetenz Erkennen eigener Stärken und Schwächen, realistische Selbsteinschätzung, Belastbarkeit, Frustratinstleranz und Reflexinsfähigkeit Rev.: 1 Seite 9 vn 19

Szialkmpetenz szial-kmmunikativer Umgang in zwischenmenschlichen Beziehungen, Kperatinsfähigkeit, Knfliktfähigkeit, Lernen und Arbeiten in Gruppen und in der Auseinandersetzung mit Anderen Methdenkmpetenz Prblemlösungsmethden und Selbstlernkmpetenz extrafunktinale Qualifikatinen wie Pünktlichkeit, Verantwrtungsbewusstsein, Ausdauer, Selbständigkeit etc. Methdische Schwerpunkte im Berufsbildungsbereich sind das Lernen und Arbeiten in Gruppen, das praxisbezgene Lernen rientiert am unmittelbaren Werkstattgeschehen, die Beziehungsarbeit, Gruppen- und Einzelgespräche swie individuelle planvlle berufliche Förderung. Vr dem Hintergrund der psychischen Störungen und der individuellen Vrerfahrungen müssen jeweils individuelle Förderziele und Förderungsmöglichkeiten im Berufsbildungsbereich erarbeitet werden. Zur Beruflichen Bildung werden verschiedene Mdule angebten. Die Mdule enthalten fachspezifische Schulungen und Unterweisungen, vr allem bezgen auf abteilungsspezifische Inhalte swie fachübergreifende Schulungen und Unterweisungen swie lebenspraktische Mdule. In einem Qualifikatinsnachweis wird der aktuelle Kenntnisstand dkumentiert. Ziel ist, das Angebt um Qualifizierungsmaßnahmen im Sinne vn IHK-zertifizierten Qualifizierungsbausteinen zu erweitern. Die Mdule gewährleisten den Erwerb eines Mindeststandards vn Grundarbeitsfähigkeiten in unterschiedlichen beruflichen Tätigkeitsfeldern, die abhängig sind vn den verschiedenen Arbeitsschwerpunkten der Werkstätten. Der Berufsbildungsbereich der Zweigstelle Rttenburg ist zum Arbeitsbereich hin durchlässig. S können Berufsbildungsteilnehmer auch mit den Mitarbeitern aus dem Arbeitsbereich zusammen lernen und arbeiten. Die Leistungen im Berufsbildungsbereich werden für zwei Jahre erbracht. Sie werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Sie werden für ein weiteres Jahr bewilligt, wenn die Leistungsfähigkeit des Rehabilitanden weiterentwickelt der wiedergewnnen werden kann. Über die Dauer entscheidet der Fachausschuss im Einzelfall. Grundlage für diese Entscheidungen sind die Empfehlungen der Zweigstelle Rttenburg, in denen detailliert über den Verlauf der Rehabilitatinsmaßnahme berichtet wird. Nach erflgreichem Abschluss der Berufsbildungsmaßnahme wird jedem Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat ausgehändigt. 6.3. Der Arbeitsbereich Im Arbeitsbereich der Zweigstelle Rttenburg werden Arbeitsstrukturen und -bedingungen vrgehalten, die sich an Betrieben und Dienstleistungsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes rientieren. Dies umfasst klare Verantwrtlichkeiten, termingerechte Auftragsabwicklung, Einhaltung der gefrderten Qualitätsansprüche, Flexibilität im Arbeitseinsatz, Leistungskntrlle und - beurteilung. Im Arbeitsbereich bietet die Zweigstelle Rttenburg Arbeitsplätze in verschiedenen Tätigkeitsfeldern mit unterschiedlichen Anfrderungsniveaus entsprechend der individuellen Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden. Die Arbeit wird dabei s gestaltet, dass swhl arbeitsteilig als auch ganzheitlich an Einzelarbeitsplätzen wie auch an Gruppenarbeitsplätzen gearbeitet werden kann. Sweit möglich lässt die Arbeit einen Sinnzusammenhang erkennen und Identifikatinsmöglichkeiten zu. Die Werkstatt gewährleistet den Wechsel zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen, um den Bedürfnissen nach Abwechslung und weiterer Lernmöglichkeiten nachzukmmen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Erkrankungen rganisiert die Werkstatt Aufträge, die geeignet sind, ein sinnvlles Arbeitsergebnis zu erzielen und zeitgleich die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu entwickeln. Sie stellt die Arbeitsvrbereitung und den Einsatz behinderungsspezifischer Hilfsmittel im Einzelfall sicher. Rev.: 1 Seite 10 vn 19

Arbeitsschwerpunkte für seelisch behinderte Menschen in der Werkstätte Rttenburg sind zurzeit: Verpackungsarbeiten Mntagearbeiten Garten- und Landschaftspflege Im Arbeitsbereich werden die sziale und berufliche Rehabilitatin frtgeschrieben und die Arbeitsund Szialkmpetenzen knsequent gefördert. Dem Rehabilitanden wird intern die Möglichkeit zur weiteren beruflichen Qualifizierung und Frtbildung gegeben. Extern besteht die Möglichkeit, an Maßnahmen teilzunehmen, die die berufliche Qualifikatin verbessern. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann der Rehabilitand an Bildungsurlauben teilnehmen. Zur Verbesserung der Wahrnehmung der eigenen Möglichkeiten und Grenzen ermöglicht die Zweigstelle Rttenburg die Durchführung vn Praktika in Betrieben in der Regin. Diese werden gemeinsam vrbereitet und vm Szialdienst bzw. der Fachkraft für berufliche Integratin begleitet. Ebens unterstützt und begleitet der Szialdienst bzw. die Fachkraft für berufliche Integratin der Zweigstelle Rttenburg bei gegebenem Anlass Praktika, Prbebeschäftigungen etc. vm Rehabilitanden zur Verbesserung ihrer Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe dazu Punkt 8 der Knzeptin). 6.4. Szialversicherung und Entlhnung Im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich ist der Rehabilitand szialversichert, d.h. kranken-, pflege- und rentenversichert. Während des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches erhält der Rehabilitand nach individueller Vraussetzung Übergangsgeld, Ausbildungsgeld der eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. eine Erwerbsminderungsrente. Die Entlhnung des beschäftigen Rehabilitanden im Arbeitsbereich der Zweigstelle Rttenburg erflgt nach einem Arbeitsentgelt im Rahmen des geltenden Lhnsystems gem. SGB IX, das sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Jährliche Beurteilungen durch die Gruppenleitung sind die Grundlage für die Berechnung der Lhnhöhe im Arbeitsbereich. Die Beurteilungen sind dem Rehabilitanden auf Wunsch zugänglich zu machen und ggf. zu erläutern. 6.5. Beschäftigungs- und Betreuungszeit, Urlaub und Arbeitsbefreiung Die WfbM stellt sicher, dass Menschen mit seelischer Behinderung wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden können. Die Stundenzahlen umfassen auch Erhlungspausen und Zeiten der Teilnahme an Maßnahmen im Sinne des 5 Abs. 3 Werkstättenverrdnung (WVO). Mmentan sind dies 38,5 Stunden. Gemäß 6 WVO (2) wird einzelnen behinderten Menschen eine kürzere Beschäftigungszeit wegen Art der Schwere der Behinderung der zur Erfüllung eines Erziehungsauftrages ermöglicht. Bei krankheitsbedingter Ntwendigkeit, nachweisbar durch ein ärztliches Attest, bietet die Werkstatt im Einvernehmen mit dem Leistungsträger und der entsprechenden Bewilligung stundenreduzierte Beschäftigung an. Nach Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt wird mittels eines geeigneten Arbeitszeitmdells den individuellen Bedürfnissen der psychisch behinderten Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Ntwendigkeit einer regelmäßigen Tagesstruktur und angepasster Belastungsstruktur Rechnung getragen. Auch individuelle Pausenregelungen sind zur Vermeidung einer psychischen Dekmpensatin bei Frühwarnzeichen ntwendig und können in Absprache mit dem pädaggischen Fachdienst festgelegt werden. Rev.: 1 Seite 11 vn 19

Für Zeiten vr Beginn und nach Ende der in der WfbM üblichen Beschäftigungszeit werden im Einzelfall, sweit ntwendig, behinderte Beschäftigte in begrenztem Umfang zusätzlich betreut und beaufsichtigt. Urlaub und Arbeitsbefreiungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. In begründeten Einzelfällen kann Snderurlaub gewährt werden. 6.6. Verpflegung und Fahrdienst Angebt einer Gemeinschaftsverpflegung Die WfbM bietet den Menschen mit seelischer Behinderung die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung an. Die angebtene Gemeinschaftsverpflegung wird durch den Speiseplan allgemein bekannt gegeben und nach ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt werden. Weiter bieten wir ntwendige Diätkst und einen Pausenverkauf an. Organisatin eines Fahrdienstes Sweit öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt werden können, stellt die WfbM im Einvernehmen mit dem Leistungsträger den Fahrdienst unter Berücksichtigung behinderungsspezifischer Ntwendigkeiten hinsichtlich Ausstattung und Fahrzeit sicher. Die einfache Fahrzeit sllte für die einzelnen behinderten Beschäftigten 60 Minuten nicht überschreiten. 6.7. Hilfebedarfsgruppen und Arbeitsbegleitende Angebte In diesem Leistungstyp findet keine weitere Differenzierung nach Hilfebedarfsgruppen statt. Der Persnenkreis hat einen zeitlich stark schwankenden Hilfebedarf. Der erhöhte Hilfebedarf wird durch die besnderen Persnalschlüssel für die Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung swie den begleitenden Dienst berücksichtigt. Weiter gewährleistet die Zweigstelle Rttenburg fachliche Kriseninterventin durch den pädaggischen Fachdienst. Zur Qualitätssicherung findet für das Persnal in regelmäßigen Abständen Supervisin und Frtbildung statt, die Gruppenleiter erhalten eine snderpädaggische Zusatzausbildung. Zur Unterstützung des Rehabilitatinsverlaufes, insbesndere der szialen Rehabilitatin, werden im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich arbeitsbegleitende Maßnahmen angebten. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Arbeitszeit. Bei den arbeitsbegleitenden Maßnahmen kann es sich um ganz unterschiedliche Angebte handeln wie: Maßnahmen zur Verbesserung schulischer/kulturtechnischer Kenntnisse Inf- der Frtbildungsveranstaltungen zu Themen wie: psychische Erkrankungen, Behandlungsmöglichkeiten, Psychpharmaka etc. Besuche kultureller Veranstaltungen Entspannungstechniken, Stressbewältigung und psychlgische Beratungsgespräche Sprt- und Bewegungsangebte Einzel- und Gruppengespräche Betriebsausflug Psychedukative Angebte Die Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen wird mit dem Rehabilitanden abgestimmt. 6.9. Integrative Leistungen Die Zweigstelle Rttenburg erbringt integrative Leistungen und rientiert sich am Inklusinsgedanken der UN-Knventin über die Rechte vn Menschen mit Behinderungen. Dies wird durch regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit, kntinuierliche Unterstützung zur Teilnahme am gesellschaftlichen und Rev.: 1 Seite 12 vn 19

kulturellen Leben, fundierte Beratung und Weitervermittlung, Organisatin vn externen Praktika, u. ä. sichergestellt. 6.10. Werkstattrat Der gemäß Werkstattmitwirkungsverrdnung gewählte eigenständige Werkstattrat ermöglicht den Mitarbeitern bzw. Rehabilitanden eine angemessene Mitwirkung. Weiter ermöglicht es die Zweigstelle Rttenburg dem Werkstattrat, an Frtbildungen teilzunehmen und er wird bei Bedarf vn einer vm Werksattrat bestimmten Vertrauenspersn in seiner Arbeit unterstützt. 7. Aufnahme Die Aufnahmevraussetzungen in der Zweigstelle Rttenburg sind unter Punkt 4 (Persnenkreis) beschrieben. Persnen, die sich für eine Aufnahme interessieren, werden zu einem Infrmatinsgespräch mit dem Szialdienst der Zweigstelle Rttenburg eingeladen. Bei diesem Erstkntakt sll die Mtivatinslage des Rehabilitanden, seine Vrstellungen und Erwartungen an eine Rehabilitatinsmaßnahme geklärt werden. Bei Bedarf kann der interessierte Rehabilitand hspitieren, um die Einrichtung und den Arbeitsalltag kennenzulernen. Die Aufnahme in der Zweigstelle Rttenburg erflgt in der Regel im Eingangsverfahren (siehe dazu 6.1.). Drt erstellt die Zweigstelle Rttenbug einen Eingliederungsplan mit Empfehlungen zum weiteren Rehabilitatinsverlauf. Ein Fachausschuss, bestehend aus Vertretern der Rehabilitatinsträgern und der Werkstätte, trifft gegen Ende des Eingangsverfahrens eine Empfehlung über die weitere berufliche Rehabilitatin. Über die Aufnahme in die Zweigstelle Rttenburg entscheidet dann der zuständige Kstenträger. Kmmt es zu einer Aufnahme, bietet der Werkstattträger dem Rehabilitanden einen Werkstattvertrag an, der das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen Rehabilitand und Werkstattträger regelt. Ein wesentliches Ziel neben des Erhalts der Restarbeitsfähigkeit ist für den Rehabilitanden eine Verbesserung mit der eigenen Lebenssituatin zu erreichen. Eine sinnvlle Aufgabe mit regelmäßiger Tagesstruktur, die Einbindung in eine sziale Gemeinschaft mit Herstellung und Pflege verschiedener szialer Bindungen und der Übernahme vn Eigenverantwrtung ermöglichen eine Wiederherstellung vn Nrmalität und eine Verbesserung der Lebensqualität. 7.1. Abbruch und Wiederaufnahme Durch Krankheitsverlauf und krankheitsbedingte Rückfälle kann der Rehabilitatinsprzess unterbrchen werden. Grundsätzlich besteht dann die Möglichkeit, nach der Unterbrechung den Rehabilitatinsprzess im Berufsbildungsbereich der im Arbeitsbereich wieder aufzunehmen. Das Vrgehen wird dabei im Einzelfall mit den Rehabilitatinsträgern abgestimmt. Rev.: 1 Seite 13 vn 19

7.2. Beendigung der Maßnahme Der Rehabilitand hat die Möglichkeit, die Maßnahme auf eigenen Wunsch zu beenden. Dies bedarf einer schriftlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist ist im Werkstattvertrag geregelt. Ebens kann die Maßnahme vn Seiten der Zweigstelle Rttenburg beendet werden. Gründe hierfür können sein: ein Abhängigkeitssyndrm dauerhaft unentschuldigtes Fernbleiben, welches den Erflg der Rehabilitatinsmaßnahme nachhaltig gefährdet. Gefährdung des Rehabilitatinserflges der anderen Rehabilitanden Die Beendigung einer Maßnahme wird dem Rehabilitanden schriftlich mitgeteilt und wenn möglich in einem Abschlussgespräch erläutert. Der Fachausschuss wird darüber in Kenntnis gesetzt. Die Zweigstelle Rttenburg wird ferner verlassen: Persnen, die nach erflgreicher beruflicher Rehabilitatin auf den allgemeinen Arbeitsmarkt der in einem szialen Betrieb vermittelt werden. Persnen, die nach erflgreicher beruflicher Rehabilitatin in eine weiterführende Rehabilitatinsmaßnahme wechseln und drt beruflich gefördert werden. Persnen, die aus individuellen Gründen nicht länger an der Rehabilitatinsmaßnahme teilnehmen möchten. Persnen, die aufgrund wiederhlter längerfristiger Erkrankung durch die berufliche Rehabilitatin überfrdert werden. 8. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Bei einem psitiven Verlauf des Rehabilitatinsprzesses im Berufsbildungsbereich der im Arbeitsbereich und bei persönlicher Eignung kann eine Vermittlung in weiterführende Maßnahmen der beruflichen Bildung erflgen. Ist die Arbeitsfähigkeit sweit hergestellt, dass eine Wiedereingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt realistisch erscheint, können externe Belastungserprbungen, Praktika, Prbebeschäftigungen usw. rganisiert werden, um eine Vermittlung einzuleiten. Das Vrgehen ist in der Przessbeschreibung Außenarbeitsplätze einrichtungsintern beschrieben und geregelt. 9. Dkumentatin und Berichtswesen Der Rehabilitatinsverlauf wird vm Szialdienst und der Gruppenleitung frtlaufend dkumentiert. Mit Eintritt in die Zweigstelle Rttenburg wird eine Aufnahmeerhebung zur Anamnese, schulisch/beruflicher Bildung swie szialer und gesundheitlicher Situatin durchgeführt. Mit geeigneten Instrumenten wird der Verlauf des Rehabilitatinsprzesses dkumentiert. Zusammen mit dem Rehabilitanden werden Rehabilitatinsziele erarbeitet und festgelegt. Die Dkumentatin erflgt im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich jeweils rechtzeitig vr Ende des Bewilligungszeitraums und ist Grundlage für die Empfehlung an den Fachausschuss. Im Arbeitsbereich wird die Dkumentatin frtgeschrieben. Rev.: 1 Seite 14 vn 19

Die Dkumentatin umfasst flgende Bereiche und Inhalte: Einzelfallbezgene Dkumentatin Aufnahme- und Verlaufsdkumentatin Stammdaten (Persönliche Daten, Leistungsträger, Infrmatinen zur gesetzlichen Betreuung, Arzt, etc.) Anamnese (medizinische, bigraphische und sziale) Ntwendige, die medizinische, pflegerische Versrgung bzw. Besnderheiten betreffende Infrmatinen Förderplanung und Frtschreibung Erstellungsdatum und Zeitplanung Einbeziehung des/der Werkstattbeschäftigten ggf. dessen/deren gesetzlichen Betreuer (Wünsche, ziele und Dkumentatin der Beteiligung) Fähigkeiten und Fertigkeiten, Entwicklungsbereiche Nah- und Fernziele, Wege, Maßnahmen und Methden, Kperatinen, präventive Maßnahmen etc. Verantwrtlicher Ansprechpartner Reflexin der Planung Berichtswesen (Entwicklungsbericht, Abschlussbericht) Snstige Persnalakten (Urlaub, Lhn etc.) 10. Persnelle Ausstattung Das interdisziplinär zusammengesetzte Persnalteam der Zweigstelle besteht aus einem Szialarbeiter/-pädaggen, handwerklich-technisch ausgebildeten Gruppenleitern mit ergtherapeutischer, snderpädaggischer der szialpsychiatrischer Zusatzqualifikatin, swie einen Psychlgen (anteilig stundenweise). Neben den rutinemäßigen administrativen Aufgaben ist der Szialdienst verantwrtlich für das Aufnahmeverfahren und die Gestaltung der Rehabilitatinsmaßnahme. Außerdem bliegt ihm die Rehabilitatinsplanung und die Verlaufsdkumentatin, die Kperatin mit anderen hilfeleistenden Einrichtungen und Persnen. Der Szialdienst führt beratende und unterstützende Gespräche mit dem Rehabilitanden und ggf. deren Bezugspersnen wie Partner, Angehörige und Betreuer. Er berät die Gruppenleitung in fachlichen Fragen, interveniert in Krisensituatinen und vermittelt in Anschlussmaßnahmen. Die handwerklich-technische swie pädaggische und ergtherapeutische Ausbildung der Gruppenleiter gewährleistet die planmäßige und an den individuellen Möglichkeiten und Ressurcen rientierte persönlichkeits- und berufsfördernde Bildung und Betreuung im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich. Der Gruppenleiter ist verantwrtlich für die Adaptatin der Arbeitsplätze und für den Vrrichtungsbau. Außerdem wirkt er bei der Rehabilitatinsplanung und Dkumentatin des Rehabilitatinsverlaufes mit. Der Psychlgische Dienst ist zuständig für die fachliche Beratung der Gruppenleiter und des Szialdienstes, für die Diagnstik und Erstellung vn psychlgischen Stellungnahmen swie Gutachten. In stützenden Einzelgesprächen mit dem Rehabilitanden werden Prblemlösungsstrategien entwickelt, der Rehabilitatinsprzess reflektiert und weitere Schritte geplant. Bei Kriseninterventinen kann der Psychlgische Dienst hinzugezgen werden. Rev.: 1 Seite 15 vn 19

Regelmäßige Team- und Fallbesprechungen, Frtbildungen, Supervisinen swie werkstattübergreifende Dienstbesprechungen der begleitenden Dienste fördern den kllegialen, fachlichen und interdisziplinären Austausch swie die Zusammenarbeit. Die Zweigstelle Rttenburg bietet aufgrund der infrastrukturellen Lage der ländlichen Regin darüber hinaus Nervenärzten die Möglichkeit zur Knsultatin in den Räumlichkeiten der Werkstätte. 11. Selbstverständnis bzw. Auftrag der Zweigstelle Rttenburg 11.1 Ziel der Leistung Die Leistung der Einrichtung ist entsprechend dem individuellen Bedarf der Hilfeempfänger darauf gerichtet, eine vrhandene seelische Behinderung der deren Flgen zu beseitigen der zu mildern und den Menschen mit seelischer Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, insbesndere am Arbeitsleben. Hierzu gehört vr allem: a) Ihnen eine angemessene berufliche Bildung, Qualifizierung und Förderung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten b) Ihnen zu ermöglichen, ihre (berufliche) Handlungs- und Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen der wiederzugewinnen, den Umgang mit der seelischen Behinderung zu verbessern und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. c) Sie sweit wie möglich unabhängig vn Pflege und psychszialer Fachbetreuung zu machen d) ihnen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen 11.2 Art, Inhalt und Umfang der Leistung Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bietet ihr Angebt für Menschen mit seelischer Behinderung im Rahmen eigener Arbeitsgruppen an. Die Leistung kann auch auf (dauerhaft) ausgelagerten Arbeitsplätzen erbracht werden. Die vn den Einrichtungen zu erbringenden Leistungen müssen in jedem Einzelfall in Art und Umfang dem Hilfeanspruch nach den 1 und 9 SGB XII entsprechen. Sie müssen gem. 76 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Ntwendigen nicht überschreiten. Die WfbM leistet die Hilfe entsprechend dem individuellen Bedarf des Menschen mit seelischer Behinderung. Hinsichtlich der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit seelischer Behinderung sind abhängig vm Krankheitsbild insbesndere flgende Besnderheiten zu beachten: stark schwankende und zeitlich begrenzte Leistungsfähigkeit überdurchschnittliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten gestörte Kntakt- und Kmmunikatinsfähigkeit gestörte Realitätswahrnehmung gestörte realistische Selbsteinschätzung gestörte Impulskntrlle ausgeprägte Antriebsschwäche und/der Stimmungsschwankungen ausgeprägten Wahn- und/der Zwangsdynamik mangelnde Krankheitseinsicht, die eine erhöhte Mtivatinsarbeit durch Fachpersnal verlangt Rev.: 1 Seite 16 vn 19

11.2.1 Die Leistungen und Maßnahmen umfassen insbesndere: a) Die WfbM führt Maßnahmen um Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. b) Die WfbM bietet ein möglichst breites Angebt an Arbeitsplätzen und Plätzen zur weitern Qualifizierung und Ausübung einer geeigneten Tätigkeit an, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit swie Eignung und Neigung der Menschen mit seelischer Behinderung sweit wie möglich Rechnung zu tragen. c) Die WfbM akquiriert geeignete Aufträge und realisiert diese unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Erfrdernisse swie der Markt- und Kundenanfrderungen. d) Die WfbM bietet Anleitung und Unterstützung bei der Arbeitsausführung. e) Die WfbM fördert den Übergang vn Menschen mit seelischer Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen, insbesndere auch durch die Einrichtung einer Übergangsgruppe mit besnderen Förderangebten, die Ermöglichung vn Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und durch eine Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. f) Die WfbM fördert den Übergang auf dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze. g) Die WfbM führt arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit durch. h) Die WfbM zahlt an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit seelischer Behinderung ein Arbeitsentgelt im Rahmen des für sie geltenden Entlhnungssystems. i) Die WfbM ermöglicht den Beschäftigten eine angemessene Mitwirkung in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vrschriften. j) Die WfbM bietet qualifizierte pädaggische, sziale, szitherapeutische, pflegerische, arbeitsmedizinische und psychlgische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen nach dem individuellen Bedarf an. Diese rientieren sich an der Vielschichtigkeit der psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen swie den unterschiedlichen Ausprägungen der Symptmatik. Die WfbM initiiert und unterstützt Selbsthilfeprzesse. Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege gemäß 37 SGB V, die den Einsatz vn Pflegefachkräften erfrdern, werden nicht vn der WfbM erbracht. k) Die WfbM stellt für die Menschen mit seelischer Behinderung im Verbund mit anderen zuständigen Leistungserbringern ein fachlich fundiertes Krisenmanagement sicher. l) Die WfbM stellt nach schwerwiegenden psychischen Krisen und/der nach Krankenhausaufenthalten eine dem Krankheitsbild angemessene Begleitung und Unterstützung durch szialpädaggische und/der psychlgische Hilfen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsbereich sicher. 11.2.2 Betriebsntwendige Anlagen und Grundstücke Die bauliche Gestaltung und die Ausstattung der WfbM muss ihrer Aufgabenstellung als eine Einrichtung zur Eingliederung seelisch behinderter Menschen in das Arbeitsleben und den Anfrderungen nach dem SGB IX Rechnung tragen. Die Vrschriften des Arbeitsschutzes und er Unfallverhütung swie zur Vermeidung baulicher und technischer Hindernisse sind zu beachten. Die räumliche Ausstattung ergibt sich aus dem Raumprgramm, das im Rahmen vn Genehmigungs- der Förderverfahren anerkannt wrden ist. Rev.: 1 Seite 17 vn 19

11.2.3 Zu den Organisatins- und Verwaltungsleistungen gehören in erfrderlichem Umfang insbesndere: a) Leitungs- und Verwaltungsleistungen b) die Hausdienste (z.b. Hausmeister, Hauswirtschaftlicher Dienst, Reinigung, Entsrgung). Der Umfang dieser Leistung bestimmt sich in der WfbM nach dem im Förder- der Anerkennungsverfahren anerkannten Raum- und Funktinsprgramm der Einrichtung unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und fachlichen Standards c) Snstige persnelle Leistungen aufgrund gesetzlicher Vrschriften wie z.b: betriebliche Mitbestimmung, Datenschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz d) Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung e) Öffentlichkeitsarbeit 12. Qualität der Leistung Die Qualität der Leistung gliedert sich in Strukturqualität, Przessqualität und Ergebnisqualität. Der Träger der Einrichtung ist verantwrtlich, dass Maßnahmen zur internen Sicherung der struktur-, Przess und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. 12.1 Strukturqualität Die Strukturqualität beschreibt die Rahmenbedingungen, in denen der Leistungsprzess der Werkstatt für seelisch behinderte Menschen gestaltet wird. Die WfbM verfügt hinsichtlich ihres Entlhnungssystem über prüfbare Nachweise der entlhnungsrelevanten Faktren (z.b. Lhnfindungskriterien, individuelle Leistungsbewertung, Höhe der Entlhnung). Die Gestaltung der Arbeitsplätze rientiert sich an den ergnmischen Erkenntnissen. Die Anpassung der Arbeitsaufträge und die Gestaltung Arbeitsplätze erflgen unter Berücksichtigung behinderungsspezifischer Erfrdernisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung und Eignung und Neigung ergeben. Strukturqualität im Persnalbereich: Bestandteil dieser Knzeptin ist der als Anlage angefügte Basisstellenplan der RLV T-E-S- WfbM, der die persnelle Basis für die fachlichen Anfrderungen der Werkstattleistung und die werkstattspezifische wirtschaftliche Betätigung einrichtungsübergreifend vrgibt. Zur Unterstützung des Leistungsberechtigten ist ein multiprfessinelles Fachteam ntwendige Bedingung. Die Werkstatt verfügt über ein Qualitätssicherungssystem. Hierzu hält die WfbM einen QMB vr. 12.2 Przessqualität Die Przessqualität bezieht sich auf das Verfahren der Leistungserbringung der Werkstatt. 12.2.1 Bedarfsgerechte Hilfen Die Leistungserbringung ergibt sich aus den individuellen Leistungszielen Rev.: 1 Seite 18 vn 19

12.2.2 Förderung als geplanter Przess Der Förderprzess ist persnenzentriert angelegt und berücksichtigt das Wunsch- und Wahlrecht der Betrffenen. Die WfbM erstellt für die seelisch behinderten Beschäftigten individuelle Förderpläne, schreibt diese frt und dkumentiert die Ergebnisse. Der Przess der beruflichen Förderung und persönlichen Entwicklung wird unter Berücksichtigung des ntwendigen individuellen Bedarfes geplant und begleitet. Dabei werden die Interessen und Neigungen der Einzelnen ebens berücksichtigt, wie psychische Stabilität und Belastungsfähigkeit Befähigungen, Entwicklungsstand, lebenspraktische, sziale, emtinale, psychmtrische, kgnitive und sensitive Kmpetenzen. Der individuelle Entwicklungs- und Leistungsstand wird regelmäßig überprüft, dkumentiert und frtgeschrieben, Leistungsberechtigte und ggf. deren gesetzliche Betreuer werden hier einbezgen. 12.3 Ergebnisqualität Die Ergebnisqualität ist der Zielerreichungsgrad der Leistungserbringung. Hierbei wird das angestrebte Ziel mit dem tatsächlich erreichten Zustand verglichen. Die WfbM erörtert dies individuell mit dem/der Leistungsberechtigten und ggf. mit dessen/deren gesetzlichen Betreuer. Zur Messung der Ergebnisqualität verwendet die Werkstatt geeignete Methden. Rev.: 1 Seite 19 vn 19