akut Gute Renten im Handwerk Fakten und Argumente gegen Altersarmut

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Transkript:

akut Gute Renten im Handwerk Fakten und Argumente gegen Altersarmut

Gute Arbeit für gute Rente: Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand Abteilung Mitbestimmungspolitik / Handwerkspolitik Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin www.dgb.de verantwortlich für den Inhalt: Dietmar Hexel Redaktion: Helmut Dittke, Timm Steinborn Konzept und Überarbeitung: Kommunikationsagentur GOLLT GmbH Fotos: Kzenon, Picture-Factory, Robert Kneschke, sculpies (alle Fotolia.com), Colourbox Gestaltung und Druck: PrintNetwork pn GmbH Stand: Februar 2014 Den Preis dieser Broschüre und Kosten für Porto und Versand können Sie beim DGB-Online Bestellservice einsehen. Bestellung von Broschüren und Materialien des DGB bitte NUR über das DGB-Online-Bestellsystem: www.dgb-bestellservice.de Im Jahr 2012 lag der durchschnittliche Zahlbetrag für neue Altersrenten je nach Bundesland zwischen monatlich 711 und 842. Das ist nicht viel. Niedrige Renten haben mehrere Gründe: Prekäre Jobs mit Niedriglöhnen während des Erwerbslebens, Mini-Jobs ohne volle Rentenversicherungspflicht oder Rentenabschläge für alle, die schon vor dem Renteneintrittsalter von künftig 67 Jahren in Ruhestand müssen. Das alles sind auch Probleme, mit denen Handwerker/innen zu kämpfen haben. Schriftliche Bestellungen NUR für Bestellerinnen/Besteller ohne Zugang zum Internet: PrintNetwork pn GmbH, Stralauer Platz 33 34, 10243 Berlin Wir zeigen Daten, Fakten und Lösungen. www.handwerk.dgb.de/rente 2 3

Altersarmut was sind die Gründe? Was hat das mit dem Handwerk zu tun? Die aktuelle Rentenpolitik Die Rente mit 67 sorgt in Zukunft dafür, dass Beschäftigte deutliche Rentenkürzungen hinnehmen müssen, wenn sie vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen und nicht von der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 profitieren können. Außerdem wird das Renten-Niveau immer weiter gesenkt: Immer weniger gesetzliche Rente soll durch mehr private Rentenvorsorge ausgeglichen werden. Niedriglöhne und prekäre Arbeit Wer wenig verdient, bekommt später auch wenig Rente. Je niedriger die Durchschnittslöhne und je größer der Niedriglohnsektor in Deutschland werden, desto mehr Menschen werden in Zukunft von Altersarmut bedroht sein. Vor allem prekäre Arbeitsverhältnisse wie Mini-Jobs, Scheinselbstständigkeit und Leiharbeit sorgen für Niedriglöhne. Arbeiten bis 67? Das ist in vielen Handwerksberufen nicht möglich. In körperlich schweren Tätigkeiten schaffen es viele schon heute nicht bis zum Renteneintritt mit 65. Die Rente mit 67 bedeutet dann noch höhere Rentenkürzungen. Und ein durchschnittlicher Handwerkslohn reicht in der Regel nicht, um diese Lücke mit privater Vorsorge zu schließen. Die geplante Rente mit 63 ist ein guter Schritt, wird aber nicht allen Handwerker/innen helfen. Prekäre Arbeit, prekäre Rente? Mini-Jobs im Lebensmittelhandwerk und in der Gebäudereinigung, Scheinselbstständigkeit am Bau, Leiharbeit bei Malern und Lackierern nur einige Beispiele. Prekäre Arbeit mit niedrigen Löhnen ist auch im Handwerk verbreitet. Außerdem gibt es immer wieder Innungen, die Tarifflucht begehen und Betriebe, die keinen Tariflohn zahlen. Niedriglohn heute heißt aber: niedrige Rente im Alter. Sinkende Erwerbsminderungs-Rente Die Erwerbsminderungs-Rente (EM-Rente) erfüllt immer seltener ihren Zweck. Sie soll eigentlich all den Menschen ein würdiges Alterseinkommen garantieren, die gesundheitsbedingt schon vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter nicht mehr arbeiten können. Doch die ausgezahlten Beträge werden immer geringer. aus Sicht des DGB sind die Hürden für den Eintritt in die EM-Rente zu hoch. Erwerbsminderungs-Rente im Handwerk In vielen Handwerksberufen liegt der Anteil der Menschen, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorzeitig in Rente müssen, deutlich über dem Durchschnitt: zum Beispiel in den Bauberufen, den Reinigungsberufen, bei Schlossern oder in Fleischereien. Von sinkenden Erwerbsminderungs-Renten ist das Handwerk deshalb besonders betroffen. 4 5

Die Probleme Niedriglöhne und Tarifflucht: Immer noch begehen etliche Innungen und Betriebe Tarifflucht und weigern sich, faire Tariflöhne mit den DGB-Gewerkschaften auszuhandeln oder ausgehandelte Tarife zu akzeptieren. Niedriglöhne sind oft die Folge. Die führen im Alter wiederum zu Niedrigrenten. Altersarmut Mini-Jobs: Für geringfügig Beschäftigte (so genannte Mini-Jobber/ innen) führt der Arbeitgeber zwar auch einen pauschalen Betrag an die Rentenkasse ab. Aber geringfügige Beschäftigung führt auch nur zu geringfügigen Renten: Mini-Jobber/innen erwerben nur geminderte Rentenansprüche. Das reicht nicht für ein würdiges Leben im Alter. Altersarmut Scheinselbstständigkeit heißt, dass Handwerkerinnen oder Handwerker ein selbstständiges Gewerbe anmelden, obwohl ein Arbeitgeber weiterhin die Arbeit plant, Arbeitsaufträge erteilt oder Arbeitszeit- und Arbeitsort einteilt. Obwohl Scheinselbstständige also arbeiten wie Angestellte, zahlt der Arbeitgeber für sie nicht in die Rentenkasse. Scheinselbstständige müssten selbst fürs Alter vorsorgen schaffen das aber finanziell in der Regel nicht. Altersarmut Schwarzarbeit vernichtet nicht nur reguläre Jobs. Schwarzarbeit schadet auch dem Schwarzarbeiter selbst. Für die geleistete Arbeit gibt es zwar einen Lohn, aber im Gegensatz zu regulären Jobs gibt es keinen einzigen Cent in die Rentenkasse. Altersarmut Sinkende Erwerbsminderungsrenten: Im Jahr 2000 betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente noch 738. 2012 waren es bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nur noch 647 im Westen und 642 in Ostdeutschland. Das ist weniger als die durchschnittliche Höhe der Grund-sicherung. Betroffen sind davon vor allem Branchen, in denen viele Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen früher in Ruhestand müssen zum Beispiel das Handwerk. Altersarmut Missbrauch von Leiharbeit und Scheinwerkverträgen: Statt auf reguläre Arbeitsstellen setzen immer mehr Arbeitgeber auf Leiharbeit oder Scheinwerkverträge. Faire Leiharbeit mit gleicher Bezahlung und die im Handwerk üblichen Werkverträge können in einem Betrieb sinnvoll sein, um durch zusätzliche Arbeitskräfte auftragsstarke Zeiten zu meistern. Oft werden Leiharbeit und Scheinwerkverträge aber eingesetzt, um reguläre Arbeit zu ersetzen und keine Tariflöhne zahlen zu müssen. Doch nur faire Tariflöhne bieten die Chance auf gute Renten. Altersarmut Rentenabschläge und sinkendes Renten-Niveau: Rentenabschläge (also Rentenkürzungen) muss hinnehmen, wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht. Nach der Rente mit 67 werden es noch mehr Beschäftigte nicht gesund und in Arbeit bis zum gesetzlichen Rentenalter schaffen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 (S. 18) wird für Beschäftigte, die die Voraussetzungen erfüllen, Verbesserungen bringen. Altersarmut 6 7

Sinkendes Renten-Niveau: Um wie viel soll die Rente sinken? Die Rentenpolitik der vergangenen Jahre läuft auf ein immer weiter sinkendes Renten-Niveaus hinaus. Das Renten-Niveau ist das Verhältnis der so genannten Standardrente zu den durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Derzeit liegt das Renten-Niveau bei rund 50 Prozent und soll bis 2030 auf 43 Prozent sinken. Wie viel Rente würde das Beschäftigte im Handwerk kosten? Wer verliert was? Minus bei der monatlichen Rente, wenn das Renten-Niveau von 50 auf 43 Prozent sinkt* -112-140 -93-158 Fleischereifachverkäuferin Dachdecker Friseurin Metallarbeiter *Angaben auf Basis einer 40-Stunden-Woche, Rentenhöhe nach 40 Beitragsjahren mit unveränderter Entgeltposition und ohne Abschläge in heutigen Werten. Fleischereifachverkäuferin: West, max. 5 Jahre Berufserfahrung, Betrieb unter 100 Beschäftigten. Dachdecker: Ost, 10 Jahre Berufserfahrung, Betrieb unter 100 Beschäftigten. Friseurin: West, 10 Jahre Berufserfahrung, Kleinbetrieb. Fleischereifachverkäuferinnen 8 Metallarbeiter: West, 15 Jahre Berufserfahrung, Betrieb mit 100 bis 500 Beschäftigten. Quelle: DGB könnten 112 Rente monatlich verlieren. 9

Mini-Jobs im Handwerk Im November 2013 hatten über 7,55 Millionen Menschen in Deutschland einen Mini-Job. Das Problem: Wer in einem Mini-Job arbeitet, sorgt kaum fürs Alter vor, weil er/sie nur verminderte Rentenansprüche erwirbt. Im Handwerk arbeitet mit durchschnittlich 16,9 Prozent fast jeder fünfte Beschäftigte in einem Mini-Job. Im zulassungsfreien Handwerk sind die Mini-Job-Quoten besonders hoch aber auch im zulassungspflichtigen Handwerk gibt es in den Berufen des Lebensmittelhandwerks oder des Gesundheitsgewerbes hohe Mini-Job-Anteile. Berufe mit überdurchschnittlicher Mini-Job-Quote: Branche / Beruf Mini-Job-Quote* Durchschnitt gesamtes Handwerk 16,9 % Augenoptiker/innen 17,2 % Friseur/innen 20,2 % Zahntechniker/innen 20,3 % Steinmetze 21,0 % Drucker/innen 29,0 % Textilreiniger/innen 23,6 % Bäcker/innen 23,6 % Konditor/innen 32,2 % *Anteil der Mini-Jobs an allen abhängig Beschäftigten Quelle: Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts 2013, Datenstand 2010 Im Zahntechnikerhandwerk Gebäudereinigung 41,1 % 10 ist jede/r Fünfte in einem Mini-Job. 11

Erwerbsminderungsrente wenn nichts mehr geht Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) gibt es für Arbeitnehmer/innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die ausgezahlten Beträge nehmen aber seit Jahren ab. Die Regeln für Genehmigung und Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind aus Sicht der Gewerkschaften zu scharf. Wie viele Handwerker/innen müssen in Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)?* 12 Branche / Beruf Anteil der EM-Renten Gerüstbauer/innen 64,6 % Dachdecker/innen 55,4 % Maler/innen und Lackierer/innen im Ausbau 37,9 % Maurer/innen 39,2% Tischler/innen 37,2 % Galvaniseur/innen 31,1 % Kfz-Handwerk 27,1 % Friseur/innen 21,5 % *Anteil der Erwerbsminderungsrenten an allen Renten-Neuzugängen des jeweiligen Berufs, ohne Witwen-/Witwer-/Waisenrenten Quelle: Deutsche Rentenversicherung, IG BAU, Datenstand 2011 In manchen Handwerksbranchen gehen 6 von 10 Neurentner/innen aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in eine Erwerbsminderungsrente oft bereits um das 50. Lebensjahr. Die geplante Verbesserung dieser Rentenart (S. 17) ist deshalb ein wichtiger Schritt. 13

Beschäftigungsquote Älterer Bei der Rentenreform zur Rente mit 67 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Neuregelung überprüft und unter Umständen ausgesetzt werden muss, wenn es nicht ausreichend Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer/innen gibt. Im Jahr 2014 steht die nächste Überprüfung an. Bis heute hat sich die Beschäftigungsquote Älterer nach Meinung des DGB nicht so entwickelt, dass diese vom Gesetzgeber selbst aufgestellte Regel erfüllt wäre. Der DGB fordert deshalb, die Rente mit 67 zumindest auszusetzen. Die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 ist ein sinnvoller Schritt. Beschäfigung Älterer im Handwerk unterm Schnitt Anteil der über 60-Jährigen im Betrieb an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Branchen/Berufen 1,8% Durchschnitt der Gesamtwirtschaft: 4,5% 2,5% 2,5% 3,5% 4,1% 4,4% Quelle: Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit 2013 Dachdeckerhandwerk Handwerk handwerk Bäckereien Konditoreien Kfz- Fleischereien Elektro- 14 15

Die Lösungen Tarifverträge und Mindestlöhne garantieren ein faires Einkommen, das die Existenz sichert sowohl im Arbeitsleben als auch im Alter. Denn wer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen guten Lohn bekommt, sammelt auch Rentenansprüche für eine gute Rente. In vielen Handwerksbranchen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam ausgehandelte Mindestlohn- Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären lassen. Diese Tarifverträge mit ihren Mindestlöhnen gelten jetzt für alle Betriebe der Branche: Tarifflucht ausgeschlossen. Gute Rente Sozialversichert ab dem ersten : Heute ist geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs bis 450 ) nicht sozialversicherungspflichtig. Der DGB schlägt stattdessen vor, dass alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten gezahlten sozialversicherungspflichtig werden. Das hieße auch: Für jeden werden reguläre Rentenansprüche gesammelt. Gute Rente Mehr Kontrollen für einen fairen Arbeitsmarkt: Scheinselbstständigkeit, Missbrauch von Leiharbeit oder Werkverträgen und Schwarzarbeit haben zwei Dinge gemeinsam: Sie verhindern gute gesetzliche Rentenvorsorge fürs Alter und sie lassen sich nur durch mehr Kontrollen der Behörden stoppen. Der Zoll, der für die Kontrolle und Fahndung nach Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit zuständig ist, muss mehr Personal bekommen und mehr Betriebskontrollen durchführen. Gute Rente Erwerbsminderungsrente verbessern: Der DGB hat in seinem Rentenkonzept gefordert, die Erwerbsminderungsrenten (EM-Rente) deutlich zu verbessern. Diese Forderung hat die Bundesregierung mit ihrem Anfang 2014 vorgestellten Rentenpaket jetzt aufgegriffen. Erste Verbesserung: Bisher wurde bei der Berechnung des EM- Rentenbetrags fiktiv angenommen, dass die oder der Betroffene bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätte. Diese Rechnung soll in Zukunft bis zum 62. Lebensjahr fortgeführt werden. Damit steigen die Rentenansprüche nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um fünf Prozent. Zweite Verbesserung: die Günstiger-Prüfung. Grundlage für die Berechnung des EM- Rentenanspruchs ist das Durchschnittseinkommen des bisherigen Arbeitslebens. Künftig können mit der Günstiger-Prüfung die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus dieser Durchschnittsrechnung gestrichen werden. Das bringt vielen Betroffenen Vorteile, weil sie oft schon in den Jahren vor Eintritt in die EM-Rente nicht mehr voll arbeiten konnten und ihr Einkommen in diesen Jahren bereits krankheitsbedingt geringer ausfiel. Allerdings sollen die systemwidrigen Abschläge grundsätzlich bestehen bleiben. Bessere Rente Das DGB-Rentenkonzept 2013 zeigt, wie wir in Deutschland das Renten-Niveau stabil halten, flexible Übergänge in die Rente organisieren und gleichzeitig die Erwerbsminderungsrente verbessern können. Gute Rente 16 17

Was bringt die Rente mit 63? Wird die Rente zum Leben reichen? Die Bundesregierung plant mit ihrem Anfang 2014 vorgestellten Rentenpaket die abschlagsfreie Rente mit 63. Bisher müssen Personen, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen, teils hohe Abschläge hinnehmen. Der Kern der Neuregelung: Wer künftig mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen will und mindestens 45 Jahre Wartezeiten angesammelt hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Viele Handwerkerinnen und Handwerker stellen sich die Frage, ob sie im Alter von ihrer Rente leben können. Klar ist: Üppig wird die monatliche Rente bei vielen nicht ausfallen und manche werden für ihren Lebensunterhalt zusätzlich Grundsicherung im Alter beziehen müssen. Wie hoch sind die Renten im Handwerk? Monatlicher Rentenzahlbetrag verschiedener Handwerksberufe 2012 Als Wartezeiten gelten natürlich alle Zeiten der Erwerbstätigkeit, für die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Außerdem werden in gewissem Umfang Kindererziehungszeiten, auf Antrag gewisse Pflegezeiten, so genannte Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der Wehrpflicht), Zeiten des Leistungsbezugs bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Insolvenzgeld und Übergangsgeld angerechnet. Bei Arbeitslosigkeit sollen nach den bisherigen Plänen (Stand: Februar 2014) Zeiten mit ALG I-Bezug, jedoch nicht von ALG II oder Arbeitslosenhilfe anerkannt werden. Die neue Regelung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Der Anspruch entsteht damit erstmals für den Geburtsjahrgang 1951, der 2014 das 63. Lebensjahr vollendet und noch keine Rente bezieht. Allerdings soll das Zugangsalter Kfz-Handwerker (West) Bauhandwerker (West) Hinweis: Die konkrete Höhe der monatlichen Rente hängt sehr stark von der individuellen Lebens- und Erwerbsbiografie ab. Die oben genannten Renten sind praxisnahe Beispiele fiktiver Personen, berechnet nach dem Durchschnittsgehalt laut lohnspiegel.de bei angenommener tariflicher Wochenarbeitszeit des jeweiligen Berufs, über 30 Jahren Berufserfahrung, einer Stelle 18 schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben werden. ohne Leitungsfunktion und einem Betrieb mit unter 100 Beschäftigten. / Quelle: DGB 19 948 941 685 Friseurin (Ost) 664 Gebäudereinigerin (West)

Altersversorgung: Zusatzrenten dank Gewerkschaften Im Handwerk haben Gewerkschaften verschiedene tarifliche Regelungen durchsetzen können, mit denen Arbeitnehmer/innen ihre gesetzlichen Rentenansprüche aufbessern können. Dabei lassen sich unterscheiden: Rentenbeihilfen, die rein arbeitgeberfinanziert sind sowie Angebote für tarifliche Zusatzrenten (TZR) im Rahmen der Entgeltumwandlung. Bei letzteren entscheidet der/die Arbeitnehmer/ in, dass er/sie aus bestimmten Entgeltbestandteilen steuer- und sozialversicherungsfrei in einen individuellen Vertrag einzahlt. Der Chef muss tariflich geregelt etwas dazugeben. Die Bedingungen sind attraktiver als bei privaten Zusatzrenten. 20 Beispiele für tarifliche Regelungen zur Altersversorgung gibt es auf den folgenden Seiten. Weitere Beispiele aus anderen Branchen unter: www.handwerk.dgb.de/rente 21

Branche Tarifliche Regelungen Weitere Infos Branche Tarifliche Regelungen Weitere Infos Gerüstbau Bäckerhandwerk Gebäudereinigung Bauhauptgewerbe Sonstiges Baunebengewerbe Rahmenvereinbarung zur Altersvorsorge im deutschen Bäckerhandwerk (AVE) TZR: Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag von etwa 20 %, Garantiezins 2,25 % Rentenbeihilfe bis zu 86 /Monat, Beiträge vollständig arbeitgeberbezahlt Rentenbeihilfe bis zu 88 /Monat (West), Beiträge vollständig arbeitgeberbezahlt TZR BauRente ZukunftPlus : Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag 30 West, Garantiezins 2,25 % TZR BauRente ZukunftPlus : teilweise branchenabhängige Arbeitgeberzuschüsse zum Beitrag, Garantiezins 2,25 % www.ngg.net SOKA-BAU 0800/1000883 www.soka-bau.de ZVK des Gerüstbaugewerbes 0611/73390 www.sokageruest.de SOKA-BAU 0800/1000881 oder 0800/1000883 (für TZR) www.soka-bau.de SOKA-BAU, Tel: 0800/1000883 www.soka-bau.de Maler-/Lackiererhandwerk Steinmetz/- bildhauerhandwerk Elektrohandwerk, bundesweit Galvaniseure, Graveure, bundesweit Kfz- Handwerk, bundesweit Rentenbeihilfe bis zu 85 /mtl., oder ZVK-Zukunft-Rente, Beiträge vollständig arbeitgeberbezahlt TZR Malerrente : Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag bis zu 26 %, Garantiezins 2,75 % Rentenbeihilfe bis zu 116 / Monat, Beiträge vollständig arbeitgeberbezahlt TZR ZukunftStein : Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag 33 plus 12 % des Arbeitnehmerbeitrags 10 % Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge Tarifvertrag Altersvorsorge anstatt vermögenswirksame Leistung, bei Entgeltumwandlung, u.a. über Metallrente in gleicher Höhe 326 Tarifvertrag Entgeltumwandlung, bis 4 % möglich von Tarifvertragsleistungen ZVK des Maler- und Lackiererhandwerks 0611/76300 www.malerkasse.de ZVK des Steinmetzund Steinbildhauerhandwerks 0611/977120 www.zvk-steinmetz.de www.igmetall.de www.igmetall.de www.igmetall.de Rentenbeihilfe bis zu Dachdecker- 93 /Monat, Beiträge vollständig ZVK des Metallverarbeitendes Tarifvertrag Entgeltumwandlung, handwerk arbeitgeberbezahlt Dachdeckerhandwerks bis 4 % möglich von www.igmetall.de Obligatorische Entgeltumwandlung 0611/1601500 Handwerk, teilw. Tarifvertragsleistungen eines Teils des www.soka-dach.de Heizung und Tarifvertrag Entgeltumwandlung, 13. Monatseinkommens Sanitär, bis 4 % möglich von TZR: Arbeitgeberbeitrag 33, teilweise Tarifvertragsleistungen Azubis 17, kein Eigenanteil www.igmetall.de des Arbeitnehmers VW OTLG, Tarifvertrag Wertzeitkonten, TZR-Plus: Entgeltumwandlung bundesweit Arbeitgeberzuschüsse, mehrere www.igmetall.de 22 Leistungen 23

Mitglied werden für Gute Arbeit und gute Renten: IG Bauen-Agrar-Umwelt www.igbau.de/mach_mit.html IG Bergbau, Chemie, Energie www.mitgliedwerden.igbce.de IG Metall www.igmetall.de/beitreten Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten www.ngg.net/service/mitglied/werden/ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft www.verdi.de/ueber-uns/mitglied-werden Gemeinsam mit den fünf Handwerksgewerkschaften im DGB sorgt die DGB-Initiative Handwerk: gute Arbeit, fairer Lohn. für bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen im Handwerk und damit auch für gute Renten. www.handwerk.dgb.de