Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an die Eureka - Namensänderung an die Eureka - Änderung der Bankverbindung an die Eureka - Änderung des Beihilfeträgers an die Eureka - Änderung des Beihilfesatzes an die Eureka - Geburtsmitteilung an die Eureka (Kindernachversicherung, Geburtsurkunde in Kopie) - Mitteilung Ausbildungsende an die Eureka - Mitteilung zur Verbeamtung auf Lebenszeit an die Eureka An andere Unternehmen - Umzugsmeldung - Namensänderung - Änderung der Bankverbindung - Änderung des Beihilfeträgers 1 / 5
- Änderung des Beihilfesatzes - Geburtsmitteilung (Kindernachversicherung, Geburtsurkunde in Kopie) - Mitteilung Ausbildungsende - Mitteilung zur Verbeamtung auf Lebenszeit 2. Kündigungsmitteilungen Beachten Sie bitte hier die entsprechenden Kündigungsfristen! Folgende Fristen gelten: Kündigung gesetzliche Krankenkasse Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenkasse ist immer der Monatserste des übernächsten Monats. Das heißt, dass zwischen der Kündigung und dem Beginn einer neuen Versicherung 2 volle Kalendermonate liegen müssen. - Kündigung freiwillige gesetzliche Krankenversicherung - fristgerecht - Kündigung gesetzliche Krankenversicherung außerordentlich wegen Verbeamtung Kündigung private Krankenversicherung Bei der privaten Krankenversicherung gilt immer die vertragliche Kündigungsfrist, das heißt, 3 2 / 5
Monate zum Vertragsende. Bei den meisten Versicherern ist das Vertragsende immer der 31.12., es gibt aber noch einige, die haben nicht das Kalenderjahr als Vertragsjahr, da kommt es auf die Hauptfälligkeit (Beginnmonat) an. Private Krankenversicherungen können auch außerordentlich bei Beitragserhöhungen gekündigt werden. Die Höhe der Erhöhung spielt dabei keine Rolle. Die Kündigung sollte erst nach Annahmebestätigung Ihrer neuen Krankenversicherung erfolgen! - Kündigung private Krankenversicherung Sachversicherungen Fristgerechte Kündigung zum Ablauf - Sie können jede Sachversicherung immer, mit einer Frist von 3 Monaten, zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. - Eine Ausnahme ist die Autoversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt hier 1 Monat. Die meisten KFZ - Versicherungsverträge enden am 31.12. eines jeden Jahres. Somit muss das Kündigungsschreiben dann spätestens zum 30.11. der Versicherung vorliegen. Einige Versicherer sind allerdings wieder dazu übergegangen, nicht das Kalenderjahr, sondern das Versicherungsjahr als Vertragsende zu verwenden. Diese können dann erst zum Ablauf eines Versicherungsjahres gewechselt werden. Der Vertragsablauf steht in Ihrer Versicherungspolice! Sonderkündigungsrecht 3 / 5
- Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. - Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, und bei Kraftfahrzeugen auch die Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung. Kündigung bei Fahrzeugwechsel - Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln. Kündigung im Schadenfall - Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich, wenn die Versicherung also die Kosten des Schadens ganz oder teilweise übernommen oder die Regulierung abgelehnt hat. - Kündigung Sachversicherung Bei Kündigungen sollten Sie folgende Punkte dringend beachten: - Versenden Sie die schriftliche Kündigung Ihrer Versicherung per Einschreiben mit Rückschein, um ggf. nachweisen zu können, dass die Kündigung bei Ihrer Versicherung eingegangen ist, oder - Geben Sie das Kündigungsschreiben persönlich bei der Versicherung ab, lassen Sie sich den Empfang aus selbigem Grund schriftlich bestätigen. Versicherungsunternehmen können sich vorbehalten, Kunden nicht anzunehmen. Kündigen Sie Ihre KFZ Versicherung aus dem Grund erst dann, wenn Sie bereits eine neue Versicherungspolice vorliegen haben! 4 / 5
3. Schadensmeldungen - Sach- und Personenschadensmeldung (außer KFZ und Unfall) - Unfallschadensmeldung - KFZ Schadensmeldung - Europäischer Kfz.-Unfallbericht (Diesen sollten Sie immer im Fahrzeug liegen haben) 5 / 5