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Transkript:

Seite 7 von 12 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 17.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" erläutert. Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 31.12.2013. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro Gesamt Antragsteller/in Partner/in Weitere Angehörige Weitere Angehörige Familienname Vorname Geburtsdatum Kundennummer Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Regelbedarfe (Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 690,00 255,00 Florian-Siegfried 08.03.1979 Verena 02.10.1978 Jennifer 16.11.2000 375D254998 375A565464 375D635655 345,00 345,00 0,00 0,00 0,00 255,00 Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt Energie Warmwasser 18,94 7,94 7,94 3,06 Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts 963,94 352,94 352,94 258,06 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) - Miete - Grundmiete 750,00 250,00 250,00 250,00 Heizung 150,00 50,00 50,00 50,00 Nebenkosten 90,00 30,00 30,00 30,00 Hausmeister Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung 9,00 999,00 3,00 3,00 3,00 333,00 333,00 333,00 Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1962,94 685,94 685,94 591,06 *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.

Seite 8 von 12 Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro laufendes Einkommen aus Selbständigkeit Betriebseinnahmen 3500,00 3500,00 0,00 0,00 abzüglich Betriebsausgaben 3100,00 3100,00 0,00 0,00 Gewinn 400,00 400,00 0,00 0,00 zu berücksichtigender Grundfreibetrag 100,00 100,00 0,00 0,00 zu berücksichtigendes laufendes 300,00 300,00 0,00 0,00 Einkommen aus Selbständigkeit Absetzungen unabhängig von der Einkommensart *) Kfz-Versicherung 28,59 28,59 0,00 0,00 Riester-Anlageform 5,00 5,00 0,00 0,00 Pauschale 60,00 30,00 30,00 0,00 Zwischensumme nach weiteren 300,00 300,00 0,00 0,00 Absetzungen abzüglich Freibetrag auf das 60,00 60,00 0,00 0,00 zu berücksichtigendes 240,00 240,00 0,00 0,00 Einkommen aus Kindergeld 184,00 0,00 0,00 184,00 Arbeitslosengeld 373,80 0,00 373,80 0,00 Summe der weiteren Einkommen 557,80 0,00 373,80 184,00 zu berücksichtigendes weiteres 527,80 0,00 343,80 184,00 Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 767,80 240,00 343,80 184,00 *) Bei bis 400,00 Euro werden Werbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 100,00 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei über 400,00 Euro werden die tatsächlichen Werbungskosten und Absetzungen mindestens aber 100,00 Euro berücksichtigt. Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung vorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Zum Kindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird. Familienname Vorname Geburtsdatum Florian-Siegfried 08.03.1979 Verena 02.10.1978 Jennifer 16.11.2000 Gesamtbedarf 1962,94 685,94 685,94 591,06 Einkommen des Kindes 184,00 0,00 0,00 184,00 Gesamteinkommen (ohne Kindeseinkommen) 583,80 225,10 225,11 133,59 Gesamteinkommen 767,80 225,10 225,11 317,59

Seite 9 von 12 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensberücksichtigung in Euro Sicherung des Lebensunterhalts - ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung 963,94 352,94 352,94 258,06 abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile Gesamteinkommen Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 767,80 225,10 225,11 317,59 255,67 127,84 127,83 0,00 noch nicht verteiltes Einkommen 59,53 0,00 0,00 59,53 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Einkommensberücksichtigung Bedarfe für Unterkunft und Heizung 999,00 333,00 333,00 333,00 abzüglich noch nicht verteiltes Einkommen 59,53 0,00 0,00 59,53 Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 939,47 333,00 333,00 273,47 Weitere zustehende Leistungen in Euro Zuschuss zu den Beiträgen zur Krankenversicherung 100,00 100,00 0,00 0,00 zur Pflegeversicherung 15,00 15,00 0,00 0,00 Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen in Euro Im Einzelnen werden folgende monatliche Leistungen zuerkannt: - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 255,67 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Trägers) 939,47 - weitere zustehende Leistungen 115,00 Gesamtbetrag monatlich: 1310,14 Die Leistungen werden wie folgt erbracht Zahlungsempfänger Erbringungsart Bankverbindung Zahlbetrag monatlich in Euro Florian-Siegfried Überweisung 223567887 (BLZ: 76050101) 1310,14

Seite 10 von 12 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 17.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld )" erläutert. Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 28.02.2014. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro Gesamt Antragsteller/in Partner/in Weitere Angehörige Weitere Angehörige Kundennummer 375D254998 375A565464 375D635655 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Regelbedarfe (Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 702,00 351,00 351,00 0,00 259,00 0,00 0,00 259,00 Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt Energie Warmwasser 19,25 8,07 8,07 3,11 Summe Bedarfe zur Sicherung des 980,25 359,07 359,07 262,11 Lebensunterhalts Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) - Miete - Grundmiete 750,00 250,00 250,00 250,00 Heizung Nebenkosten 150,00 90,00 50,00 30,00 50,00 30,00 50,00 30,00 Hausmeister 9,00 3,00 3,00 3,00 Summe der anerkannten Bedarfe für 999,00 333,00 333,00 333,00 Unterkunft und Heizung Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1979,25 692,07 692,07 595,11 *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.

Seite 11 von 12 Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro laufendes Einkommen aus Selbständigkeit Betriebseinnahmen 3500,00 3500,00 0,00 0,00 abzüglich Betriebsausgaben 3100,00 3100,00 0,00 0,00 Gewinn 400,00 400,00 0,00 0,00 zu berücksichtigender Grundfreibetrag 100,00 100,00 0,00 0,00 zu berücksichtigendes laufendes 300,00 300,00 0,00 0,00 Einkommen aus Selbständigkeit Absetzungen unabhängig von der Einkommensart *) Kfz-Versicherung 28,59 28,59 0,00 0,00 Riester-Anlageform 5,00 5,00 0,00 0,00 Pauschale 60,00 30,00 30,00 0,00 Zwischensumme nach weiteren 300,00 300,00 0,00 0,00 Absetzungen abzüglich Freibetrag auf das 60,00 60,00 0,00 0,00 zu berücksichtigendes 240,00 240,00 0,00 0,00 Einkommen aus Kindergeld 184,00 0,00 0,00 184,00 Arbeitslosengeld 373,80 0,00 373,80 0,00 Summe der weiteren Einkommen 557,80 0,00 373,80 184,00 zu berücksichtigendes weiteres 527,80 0,00 343,80 184,00 Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 767,80 240,00 343,80 184,00 *) Bei bis 400,00 Euro werden Werbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 100,00 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei über 400,00 Euro werden die tatsächlichen Werbungskosten und Absetzungen mindestens aber 100,00 Euro berücksichtigt. Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung vorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Zum Kindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird. Gesamtbedarf 1979,25 692,07 692,07 595,11 Einkommen des Kindes 184,00 0,00 0,00 184,00 Gesamteinkommen (ohne Kindeseinkommen) 583,80 225,05 225,06 133,69 Gesamteinkommen 767,80 225,05 225,06 317,69

Seite 12 von 12 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung) nach Einkommensberücksichtigung in Euro Sicherung des Lebensunterhalts - ohne Bedarfe für Unterkunft und Heizung 980,25 359,07 359,07 262,11 abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile Gesamteinkommen Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 767,80 225,05 225,06 317,69 268,03 134,02 134,01 0,00 noch nicht verteiltes Einkommen 55,58 0,00 0,00 55,58 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Einkommensberücksichtigung Bedarfe für Unterkunft und Heizung 999,00 333,00 333,00 333,00 abzüglich noch nicht verteiltes Einkommen 55,58 0,00 0,00 55,58 Bedarf nach Einkommensberücksichtigung 943,42 333,00 333,00 277,42 Weitere zustehende Leistungen in Euro Zuschuss zu den Beiträgen zur Krankenversicherung zur Pflegeversicherung 100,00 15,00 100,00 15,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen in Euro Im Einzelnen werden folgende monatliche Leistungen zuerkannt: - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Leistungen der Agentur für Arbeit) 268,03 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Leistungen des kommunalen Trägers) 943,42 - weitere zustehende Leistungen 115,00 Gesamtbetrag monatlich: 1326,45 Die Leistungen werden wie folgt erbracht Zahlungsempfänger Erbringungsart Bankverbindung Zahlbetrag monatlich in Euro Florian-Siegfried Überweisung 223567887 (BLZ: 76050101) 1326,45

Musterstadt Musterplatz 25 22222 Musterstadt Bescheid wurde erstellt am: 17.09.2013 Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Vorname Name Florian-Siegfried Straße Musterweg 1 Ort 22222 Musterstadt Empfänger von Sozialgeld oder ALGII einschließlich Leistungen nach 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Die Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 28.02.2014 bewilligt. Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ZUR INFORMATION: Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftli- Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter chen www.rundfunkbeitrag.de/service. WICHTIG: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Beschei- mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse: nigung ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitrags- von ARD, ZDF und service Deutschlandradio. Dienstgebäude Musterplatz 25 22222 Musterstadt Telefon 11111/6789 Telefax Internet Öffnungszeiten Montag-Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Bankverbindung Musterstadt Sparkasse Musterstadt BLZ 55555555 Kto.Nr. 4444444444

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung 1 2 3 4 5 6 7 8 Zeitraum Kundennummer Regelbedarfe Sozialgeld Mehrbedarfe Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Bedarfe für Unterkunft und Heizung Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung Haben Sie für verschiedene Zeiträume unterschiedlich hohe Ansprüche, enthält der Berechnungsbogen für jeden Zeitraum eine einzelne Berechnung mit der genauen Leistung. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird eine Kundennummer vergeben. Diese wird auch nach Beendigung des Leistungsbezuges und Beantragung einer neuen Leistung beibehalten. Die Bedarfe des täglichen Lebens werden damit pauschal abgedeckt, insbesondere sind das Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können oder jünger als 15 Jahre sind, erhalten Sozialgeld. In bestimmten Lebenssituationen bestehen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, z. B. bei Alleinerziehenden, behinderten oder schwer kranken Menschen. In solchen Fällen wird zusätzlich ein so genannter Mehrbedarf berücksichtigt. Hier steht die Summe der Grundansprüche, die Sie haben. Hierzu kommen weiter unten noch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Unter diesem Begriff sind Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten zusammengefasst. Die Kosten werden, soweit sie angemessen sind, in der tatsächlichen Höhe übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus/eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen für Unterkunft die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. Hier steht die Summe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie als angemessen anerkannt wurden. Die Summe kann sich deshalb von Ihren tatsächlichen Kosten unterscheiden. Seite 1 von 4 Stand: 01. Oktober 2013

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung 9 10 11 12 13 Gesamtbedarf Bedarfsgemeinschaft Haushaltsgemeinschaft Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen laufendes Einkommen aus Selbständigkeit Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus Ihren Bedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den anerkannten Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Diesem Bedarf wird Ihr Einkommen gegenübergestellt. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus dem/der Antragsteller/in. Auch der/die Partner/in und die im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Alter, Familienstand und verwandtschaftlichen Beziehungen. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ihr Einkommen wird nach Abzug bestimmter Frei- und Absetzbeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet, verringert also die an Sie und Ihre Familie zu zahlende Leistung. Ihr laufendes Einkommen aus Selbständigkeit wird ermittelt, indem Ihr Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im selben Zeitraum geteilt wird. 14 Betriebseinnahmen Alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum voraussichtlich zufließen (Punkte A1 bis A7 Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Anlage EKS). 15 16 Betriebsausgaben Grundfreibetrag Durch die selbständige Tätigkeit veranlasste voraussichtlich zu leistende notwendige Ausgaben, z. B. Raumkosten, Anschaffungen für den Betrieb wie Büromöbel (Punkte B1 bis B18 Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Anlage EKS). Auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhalten Sie einen Grundfreibetrag in Höhe von 100. Seite 2 von 4 Stand: 01. Oktober 2013

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung 17 18 19 20 21 22 23 24 Absetzungen Freibetrag auf das zu berücksichtigendes Kindergeld zu berücksichtigendes weiteres Einkommen zu berücksichtigendes Gesamteinkommen Zuschuss zu den Beiträgen zur Krankenversicherung/zur Pflegeversicherung Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen Hier sind die privaten Ausgaben aufgeführt, die von Ihrem Einkommen abgezogen werden. Dies ist zum Beispiel eine Pauschale für private Versicherungen (Punkte C1 bis C11 Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Anlage EKS). Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die mit *) gekennzeichneten Hinweise im Berechnungsbogen. Neben dem Grundfreibetrag (siehe Fußnote) erhalten Sie auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 100,01 bis 1 000 einen Freibetrag von 20 Prozent. Auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 1 000,01 bis 1 200 (bzw. 1 500, wenn Sie ein Kind haben oder mit einem Kind zusammen leben) erhalten Sie einen weiteren Freibetrag von 10 Prozent. Hier steht, wie viel von Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit tatsächlich auf den Bedarf angerechnet wird. Kindergeld für Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes, wenn das Kind hilfebedürftig ist. Hier stehen alle weiteren Einkommen, die kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind. An dieser Stelle sind auch die Absetzungen berücksichtigt, die sich auf das weitere Einkommen beziehen (im Beispiel 30 Pauschale für Verena ). Hier steht die Summe aus allen Einkommen. Falls Sie privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Hier steht, was Ihnen ausgezahlt wird. Seite 3 von 4 Stand: 01. Oktober 2013

Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte Nummer Begriff Erklärung 25 26 Zahlungsempfänger Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio In dieser Tabelle steht, welcher Betrag monatlich an welche/n Empfänger/in gezahlt wird. Diese Bescheinigung können Sie nutzen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu beantragen. Seite 4 von 4 Stand: 01. Oktober 2013