2) Mehrings, Josef: Vertragsrechtliche Aspekte der Nutzung von Online- und CD-ROM- Datenbanken. NJW 1993, S. 3102ff., 3107f.



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Recht Anmerkungen 1) Müller, Harald: Urheberrechtsfragen bei Benutzersoftware und CD-ROM-Nutzung, in: Bibliotheksaufgaben, Betriebsformen und Organisation, Medien / hrsg. von Henner Grube. Reutlingen: ekz 1995. S. 97-112. 2) Mehrings, Josef: Vertragsrechtliche Aspekte der Nutzung von Online- und CD-ROM- Datenbanken. NJW 1993, S. 3102ff., 3107f. Zahrnt, Christoph: Überlassung von Softwareprodukten nach neuem Urheberecht, CR 1994, S. 455 ff, S. 456, vertritt die Auffassung, daß zumindest ein kaufvertragsähnlicher Vertrag nach 445 BGB vorliegt. Nach BGH CR 1990, S. 707 ist bei Einmalvergütung das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht zumindest entsprechend anzuwenden. Près, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge, CR 1944, S. 520 ff, S. 523 mit weiteren Nachweisen. 3) Wolf, Manfred. Rdz. S 144 zu 9 AGB-G in: Wolf / Hörn / Lindacher: AGB-Gesetz: Kommentar. 3. Aufl. 1994. 4) Vinck: Rdz. 2 zu 69 d UrhG in Fromm / Nordemann: Urheberrecht. 8. Aufl. 1994. 5) Zahrnt, a.a.o. S. 457, empfiehlt die zulässige Nutzung auf dem Originaldatenträger festzulegen. Mehrings, a.a.o. S. 3108 6) Schmidt, H.: Anh. 9-11 AGB-G Rdz. 278 in Ulmer / Brandner / Hensen: AGB- Gesetz. 7. Aufl. 1993 Wolf, a.a.o. Rdz. S 145 zu 9 AGB-G. Mehrings, a.a.o., S. 3108; bei einem Vertrag zwischen Softwarehersteller und Anwender sind sog. Schutzhüllenverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu werten. 7) Im Verhältnis zum Hersteller kann der Händler jedoch verpflichtet sein, das Vertragsangebot der Bibliothek (= Bestellung) nur modifiziert anzunehmen, so daß die bestimmungsgemäße Nutzung auch durch Vertrag zwischen Händler und Bibliothek eingeschränkt werden kann. Peters, a.a.o., S. 525 8) Zur Problematik der Schutzhüllenverträge vgl. Peters, Klaus in diesem Heft, S. 2. Software - Zur Wirksamkeit von Schutzhüllenverträgen Klaus Peters Die Nutzung von Standardsoftware wird vielfach durch sog. Schutzhüllenverträge geregelt. Von einem Schutzhüllenvertrag spricht man, wenn Software in einer Schutzverpackung verkauft wird und der Käufer durch einen Aufdruck darauf hingewiesen wird, daß er mit dem Öffnen der Verpackung den auf der Verpackung abgedruckten oder durch die (Klarsicht-) Verpackung lesbaren Vertragsbedingungen ( Lizenz") des Herstellers zustimme. BIBLIOTHEKSDIENST 30. Jg. (1996), H. 12 2069

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