Recht Anmerkungen 1) Müller, Harald: Urheberrechtsfragen bei Benutzersoftware und CD-ROM-Nutzung, in: Bibliotheksaufgaben, Betriebsformen und Organisation, Medien / hrsg. von Henner Grube. Reutlingen: ekz 1995. S. 97-112. 2) Mehrings, Josef: Vertragsrechtliche Aspekte der Nutzung von Online- und CD-ROM- Datenbanken. NJW 1993, S. 3102ff., 3107f. Zahrnt, Christoph: Überlassung von Softwareprodukten nach neuem Urheberecht, CR 1994, S. 455 ff, S. 456, vertritt die Auffassung, daß zumindest ein kaufvertragsähnlicher Vertrag nach 445 BGB vorliegt. Nach BGH CR 1990, S. 707 ist bei Einmalvergütung das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht zumindest entsprechend anzuwenden. Près, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge, CR 1944, S. 520 ff, S. 523 mit weiteren Nachweisen. 3) Wolf, Manfred. Rdz. S 144 zu 9 AGB-G in: Wolf / Hörn / Lindacher: AGB-Gesetz: Kommentar. 3. Aufl. 1994. 4) Vinck: Rdz. 2 zu 69 d UrhG in Fromm / Nordemann: Urheberrecht. 8. Aufl. 1994. 5) Zahrnt, a.a.o. S. 457, empfiehlt die zulässige Nutzung auf dem Originaldatenträger festzulegen. Mehrings, a.a.o. S. 3108 6) Schmidt, H.: Anh. 9-11 AGB-G Rdz. 278 in Ulmer / Brandner / Hensen: AGB- Gesetz. 7. Aufl. 1993 Wolf, a.a.o. Rdz. S 145 zu 9 AGB-G. Mehrings, a.a.o., S. 3108; bei einem Vertrag zwischen Softwarehersteller und Anwender sind sog. Schutzhüllenverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu werten. 7) Im Verhältnis zum Hersteller kann der Händler jedoch verpflichtet sein, das Vertragsangebot der Bibliothek (= Bestellung) nur modifiziert anzunehmen, so daß die bestimmungsgemäße Nutzung auch durch Vertrag zwischen Händler und Bibliothek eingeschränkt werden kann. Peters, a.a.o., S. 525 8) Zur Problematik der Schutzhüllenverträge vgl. Peters, Klaus in diesem Heft, S. 2. Software - Zur Wirksamkeit von Schutzhüllenverträgen Klaus Peters Die Nutzung von Standardsoftware wird vielfach durch sog. Schutzhüllenverträge geregelt. Von einem Schutzhüllenvertrag spricht man, wenn Software in einer Schutzverpackung verkauft wird und der Käufer durch einen Aufdruck darauf hingewiesen wird, daß er mit dem Öffnen der Verpackung den auf der Verpackung abgedruckten oder durch die (Klarsicht-) Verpackung lesbaren Vertragsbedingungen ( Lizenz") des Herstellers zustimme. BIBLIOTHEKSDIENST 30. Jg. (1996), H. 12 2069
Recht In
Recht redlich. Andererseits ist keine Eigentumsverletzung gegeben, wenn ein unverlangt zugesandtes, unerwünschtes Buch nicht
Recht Bibliothek
Technik 4) Erklärung der Deutschen Bibliotheksverbände zum Verleihrecht für Computersoftware. In: BIBLIOTHEKSDIENST 29 (1995), S. 1833-1835. 5) Vgl. Chrocziel, Peter: Verwendungsbeschränkungen in Softwareverträgen (II). In: CR 1989, S. 790-794, S. 791; Hoeren, Thomas: Softwareüberlassung als Sachkauf. München 1989, S. 151; Marly, Jochen: Softwareüberlassungsverträge. München 1991, S. 138 ff.; Köhler, Helmut und Fritzsche, Jörg: Herstellung und Überlassung von Software im bürgerlichen Recht. In: Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogrammen. Hrsg. v. Michael Lehmann. 2. Aufl. Köln 1993, S. 536; Zahrnt, Christoph: Verlagsrecht für Datenverarbeiter. 2. Aufl. München 1991, S. 228. Die Gegenansicht wird vertreten von Moritz, Hans-Werner: Computersoftware. 2. Aufl. München 1992, S. 270 ff; Schmidt, Harry: Computerverträge. In: AGB-Gesetz. 7. Aufl. Köln 1993, S.785; Wolf, Manfred. In: Wolf, Manfred/Hörn, Norbert/Lindacher, Walter F.: AGB-Gesetz. 3. Aufl. München 1994, S. 111. Mehrings, Josef: Vertragsrechtliche Aspekte der Nutzung von Online- und CD-ROM-Datenbanken. In: NJW 1993, S. 3102-3109, S. 3109, hält Schutzhüllenverträge im nichtkaufmännischen Verkehr für unwirksam, im kaufmännischen Verkehr aber für wirksam. 6) OLG Stuttgart CR 1989, 685, 687. EDV-Bibliothekssysteme in Öffentlichen Bibliotheken Ergebnisse der DBI-Umfrage 1996 Katrin Pieschel Bereits zum dritten Mal hat der EDV-Beratungsdienst des Deutschen Bibliotheksinstituts (DBI) 1996 seine Umfrage in Öffentlichen Bibliotheken zum EDV- Einsatz durchgeführt. Hintergrund dieser regelmäßigen Umfrage ist die wachsende Anzahl von Anfragen an den EDV-Beratungsdienst nach Bibliotheken, die ein bestimmtes Bibliothekssystem einsetzen. Aber auch Anfragen nach einer bestimmten Hardwareausstattung, z.b. CD-ROM-Einsatz, vorhandenen Scannern, Anschlüssen für Datenkommunikation, PC-Netzen etc., lassen sich damit beantworten. Es war und ist aber nicht Anliegen einer solchen Umfrage, alle Öffentlichen und Spezialbibliotheken vollständig zu erfassen. In der vorliegenden Form liefert die vorhandene Datenbasis viele Möglichkeiten, Anwenderbibliotheken unter verschiedensten Aspekten wie Bestandsgröße, Einsatz bestimmter Module, nach Städten bzw. Regionen usw. zu ermit- BIBLIOTHEKSDIENST 30. Jg. (1996), H. 12 2073