GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 1
Referenten Franz- Josef Stoy, Steueroberinspektor Heinz Broy, Steuerinspektor Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 2
Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 1. Ideeller Bereich 2. Vermögensverwaltung 3. Zweckbetrieb 4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 3
Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 1. Ideeller Bereich Einnahmen: Ausgaben: Spenden Mitgliedsbeiträge Zuschüsse Beispiele: Weihnachtsfeier Vereinsausflug Erbschaften Mitgliederbetreuung Komplett Steuerfrei Ausgaben Geselligkeit begrenzt auf 40 je Aktivem Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 4
Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 2. Vermögensverwaltung Einnahmen : Zinsen Dividenden Mieteinnahmen Verpachtung Bande oder Vereinsgaststätte Ausgaben: Kontoführungsgebühren Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Aufwendungen z.b. Unterhalt Vermietungsobjekt Kosten Bande Steuerfrei, selten steuerpflichtig, dann USt 7 % Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 5
Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 3. Zweckbetrieb = Einnahmen aus Satzungszweck Einnahmen : Kursgebühren Eintritt am Sportplatz Eintritt beim Konzert des Musikvereins Eintritt bei der Kappensitzung des Karnevalvereins Genehmigte Lotterien Ausgaben: Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Aufwendungen z.b. Anschaffung Instrumente Unterhaltskosten Sportplatz/Sportheim Bühnengestaltung Karneval Ertragsteuerfrei bei Umsatzsteuer 7 % Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 6
Die vier Bereiche des gemeinnützigen Vereins 4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen : Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und Getränken Werbeeinnahmen Tombola, Basar, Flohmarkt Eintritt bei Tanzveranstaltung Verkauf der Festzeitschrift Altkleider/Altmaterialsammlung Ausgaben: Mit den Einnahmen im Zusammenhang stehende Aufwendungen z.b. Getränkeeinkauf für das Fest, Mietkosten Festzelt usw. Ggf. ertragsteuerpflichtig bei USt 19 % Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 7
Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Zweckbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Freigrenze 35.000 Einnahmen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Vermögensverwaltung Ideeller Bereich Merke: Steuerbereich nur Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 8
Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Umsatzsteuer Vorjahresumsatz mehr als 17.500 oder laufender Umsatz voraussichtlich mehr als 50.000 Steuerpflichtige Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Steuerfreie Vermögensverwaltung Ideeller Bereich Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,Zweckbetrieb, Steuerpflichtige Vermögensverwaltung Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 9
Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Körperschaftsteuer Lohnsteuer Kapitalertragsteuer/ Abgeltungssteuer Gewerbesteuer Steuer 50 a EStG Abzugssteuer KFZ Steuer und andere Umsatzsteuer Grunderwerbsteuer z.b. 13 b UStG Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 10
Steuerpflichten des gemeinnützigen Vereins Zwei Beispiele: Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 11
Beispiel 1) Sportverein Umsatz im Vorjahr 0 Umsätze in diesem Jahr: Sommerfest W G 34.000 Eintritt Sportplatz Zweck 5.000 Zinsen Sparbuch 70 Mitgliedsbeiträge 7.000 Spenden 4.000 Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Nein, da Einnahmen schädlicher Wirtschaftl. Geschäftsb. nicht mehr als 35.000 Umsatzsteuer?? Nein, da Vorjahr unter 17.500 Ja, im Folgejahr (39.000 ) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 12
Beispiel 2) Sportverein Umsatz im Vorjahr 18.000 Umsätze in diesem Jahr: Sommerfest W G 34.000 Eintritt Sportplatz 5.000 Zweck Fest der AH W G 1.500 Zinsen Sparbuch 70 Mitgliedsbeiträge 7.000 Spenden 4.000 Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Ja, da Einnahmen schädlicher Wirtschaftl. Geschäftsb. mehr als 35.000 Umsatzsteuer?? Ja, da Vorjahr über 17.500 Ja, im Folgejahr (40.500 ) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 13
Gesetzliche Rücklagenbildung des gemeinnützigen Vereins Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 14
Gesetzliche Rücklagenbildung des gemeinnützigen Vereins G r u n d s a t z Gelder müssen bis zum Ende des der Vereinnahmung folgenden Jahres für den Satzungszweck verwendet sein. 55 (1) Nr. 5 Abgabenordnung (AO) Ausnahmen.? - 58 AO Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 15
Rücklagenbildung Beispiel: der Musikverein möchte im nächsten Jahr eine Tuba für 4.000 und ein Schlagzeug für 3.000 anschaffen und bildet daher in dieser Höhe eine zweckgebundene Rücklage..In diesem Jahr hat er folgende Einnahmen: Mitgliedsbeiträge 5.000 Spenden 2.000 Gewinn Fest 3.700 Zinseinnahmen 70 der Vorstand will eine möglichst hohe, gesetzlich zulässige Rücklage bilden, da der Verein 20.000 auf dem Konto hat. Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 16
Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug 7.000 Kassenwart Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 17Heinz Broy
Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug 7.000 Wiederbeschaffungs- Rücklage = 2.000 Kassenwart Summe = 9.000 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 18Heinz Broy
Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug 7.000 Wiederbeschaffungs- Rücklage = 2.000 Kassenwart Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 Summe = 9.075 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 19Heinz Broy
Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Ausstattung laut Einzelaufstellung in 2 Jahren 7.000 Wiederbeschaffungs- Rücklage = 2.000 Betriebsmittelrücklage Kosten einer Saison, laut Einzelberechnung 10.000 Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 sonstige Rücklage = 0 Summe = 19.075 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 20Heinz Broy
Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug 7.000 Wiederbeschaffungs- Rücklage = 2.000 Freie Rücklage laut Einzelberechnung??? Betriebsmittelrücklage Kosten einer Saison, laut Einzelberechnung 10.000 Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 sonstige Rücklage = 0 Summe = 19.075 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 21Heinz Broy
Freie Rücklage - Berechnung Einnahmen aus unserem Beispiel: Mitgliedsbeiträge 5.000 10 % = 500 Spenden 2.000 10 % = 200 Gewinn Fest 3.700 10 % = 370 Zinseinnahmen 70 1/3 = 24 Summe zulässige Freie Rücklage = 1.094..seit dem Jahr 2000 jährliche Bildung möglich und übertragbar Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 22
Beispiel Zweckgebundene Rücklage für Anschaffung Tuba und Schlagzeug 7.000 Wiederbeschaffungs- Rücklage = 2.000 Freie Rücklage laut Einzelberechnung = 1.094 Betriebsmittelrücklage Kosten einer Saison, laut Einzelberechnung 10.000 Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Gestattung Fest 75 sonstige Rücklage = 0 Summe = 20.169 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober Finanzamt 2012 Bitburg-Prüm, Folie 23Heinz Broy
Kassenwart des Jahres 20.000 Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 24
Rücklage zu hoch - was kann der Verein tun??? Geld für Satzungszwecke ausgeben neue zweckgebundene/ Wiederbeschaffungs- Rücklage bilden Kassenwart Geld Weiterspenden - (unter 50 %) Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 25
T H E E N D Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung Gemeinnütziger Verein und Steuern 23. Oktober 2012 Folie 26