Baurechtliche Aspekte der Barrierefreiheit in Niederösterreich. Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 1
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- Matthias Diefenbach
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1 Baurechtliche Aspekte der Barrierefreiheit in Niederösterreich Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer Folie 1
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7 Vollzug der Baugesetze im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde durch die Baubehörde : Bürgermeister / Magistrat bzw. bei gewerberechtlicher Genehmigung im Zuge der Bauübertragung* durch die Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft / Magistrat *abhängig von jeweiliger Gemeinde Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 7
8 Bewilligungspflicht besteht bei Neu- und Zubauten von Gebäuden Anzeigepflicht besteht bei Änderung des Verwendungszweckes von Bauwerken oder Teilen d.h. losgelöst von konkretem Bauvorhaben keine baubehördliche Verpflichtung zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 8
9 NÖ Bauordnung 1996 Allgemeine Definition der wesentlichen Anforderungen an Bauwerke ( 43) NÖ Bautechnikverordnung Abschnitt ( 118 bis 123): Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 9
10 NÖ BTV 1997, 118 bis 123: WO ist Barrierefreiheit vorgeschrieben? Dienststellen Gebietskörperschaften Schulen, Kindergärten, Bildungseinrichtungen Ordinationen, Kranken-, Kuranstalten, Pensionisten-, Pflegeheime Einrichtungen der Sozialversicherung, Sozialhilfe, Jugendwohlfahrt Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs Bauwerke für größere Menschenansammlungen (>120 Personen) Handelsbetriebe mit Verkaufsfläche >750 m² Wohngebäude >3 Hauptgeschosse oder >15 Wohnungen Kellergeschoss, Dachgeschoss = Nebengeschoss Kellergeschoss = Außenwände > 50% unter Gelände Dachgeschoss = innerhalb Dach, Kniestockhöhe max. 1,20 m Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 10
11 NÖ BTV 1997, 118 bis 123: WIE ist Barrierefreiheit vorgeschrieben? Räume auch von Behinderten benutzbar Ein stufenloser Eingang Stiegenläufe von Hauptstiegen gerade (außer bei Aufzug) Stufenhöhe max. 16 cm, Stufenauftritt mind. 30 cm (außer bei Aufzug) WENN Aufzug, dann rollstuhlfahrergeeignet und stufenlos erreichbar Gänge mind. 1,5 m breit Türschwellen max. 3 cm hoch Rollstuhlfahrerwendekreise mind. 1,5 m Türdurchgangsbreiten mind. 0,8 m WC-Räume für Behinderte nach Verwendungszweck solche WC s mit 1,5 m Wendekreis und nach außen öffnender Tür Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 11
12 Exkurs AUFZUG: WANN ist Personenaufzug vorgeschrieben? NÖ BTV 1997, 94: Für den Neubau von Gebäuden mit mehr als drei Hauptgeschossen sind je nach ihrem Verwendungszweck ein oder mehrere Personenaufzüge erforderlich. d.h. Keller + Erdgeschoß + 1.Stock + 2.Stock + Dachgeschoss Kein Personenaufzug verpflichtend Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 12
13 Exkurs AUFZUG: WIE ist Aufzug für Rollstuhlfahrer geeignet? ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen Stufenlos erreichbar Fahrkorb-Innenmaße mind. 110 x 140 cm (bzw. 150 x 150 cm über Eck) Selbsttätig kraftbetriebene Schiebetür, mind. 90 cm breit Bewegungsfläche vor Aufzug mind. 150 cm (bzw. 200 cm zu Treppen) Ausstattung und Gestaltung gemäß ÖNORM EN siehe folgende Abbildungen Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 13
14 Exkurs AUFZUG: Abbildungen aus ÖNORM B 1600 Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 14
15 NÖ BTV 1997, 123: Für Zubauten und Abänderungen gelten die Bestimmungen bezüglich Barrierefreiheit insoweit nicht, als unverhältnismäßige Mehrkosten* entstehen würden. * unzumutbares Verhältnis zwischen den Gesamtkosten der Ausführung eines Bauvorhabens und den Kosten der Befolgung dieser Bestimmungen Einzelfallentscheidung durch Baubehörde Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 15
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17 Harmonisierung der bautechnischen Bestimmungen OIB-Richtlinien Erarbeitet vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) Erst gültig, wenn in Bundesland umgesetzt In Niederösterreich und Salzburg dzt. nur OIB-RL 6 umgesetzt In den restlichen Bundesländern bereits alle OIB-RL umgesetzt Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 17
18 OIB-Richtlinien 2011 OIB-RL 1 OIB-RL 2 OIB-RL 2.1 OIB-RL 2.2 OIB-RL 2.3 OIB-RL 3 OIB-RL 4 OIB-RL 5 OIB-RL 6 Mechanische Festigkeit und Standfestigkeit Brandschutz Brandschutz bei Betriebsbauten Brandschutz bei Garagen und Parkdecks Brandschutz bei Gebäuden höher 22 m Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 18
19 OIB-RL 4, Punkt 8: Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Teile der ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen werden verbindlich erklärt, z.b. für barrierefreie Nicht-Wohngebäude: bei Außenanlagen: Rampen, PKW-Stellplätze in Gebäuden: Eingänge, Türen, Gänge, Treppen, Rampen, Aufzüge, Sanitärräume, Freibereiche, Kennzeichnungen in Kultur-, Freizeit-, Sport- und Versammlungsstätten: Rollstuhlplätze, Umkleidekabinen, Duschen, Bäder Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 19
20 Exkurs: Verbindlichkeit von Normen Normen dokumentieren den jeweils aktuellen Stand der Technik, ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Der Gesetzgeber kann Normen oder Teile von Normen durch ein Gesetz oder eine Verordnung auch für verbindlich erklären. In derzeitigen NÖ Baugesetzen sind keine ÖNORMEN bezüglich Barrierefreiheit für verbindlich erklärt. Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 20
21 OIB-RL 4, Punkt 8: Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken Erleichterungen bei Veränderungen von bestehenden Baulichkeiten gemäß Anhang B der ÖNORM B 1600 gestattet: bei Außenanlagen: Rampen in Gebäuden: Eingänge, Türen, Rampen, Durchgangsbreiten, Einzelstufen, Aufzüge, Plattformaufzüge, Sanitärräume Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 21
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24 ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen Standards für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt Planungshinweise für die Umsetzung Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 24
25 ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen Inhalt: bei Außenanlagen: Rampen, PKW-Stellplätze in Gebäuden: Eingänge, Türen, Gänge, Treppen, Rampen, Aufzüge, Flucht- und Rettungswege, Sanitärräume, Freibereiche, Kennzeichnungen Garagen in Kultur-, Freizeit-, Sport- und Versammlungsstätten: Rollstuhlplätze, Umkleidekabinen, Duschen, Bäder Anpassbarer Wohnbau und anpassbare Arbeitsstätten Einrichtung und Ausstattung, Möblierung, Materialien Anhang A: Erhöhter Standard von Sanitärräumen Anhang B: Erleichterungen von bestehenden Baulichkeiten Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 25
26 ÖNORM B 1600 Planungsgrundsätze Menschen mit Gehbehinderungen größere Durchgangsbreiten Menschen mit Arm- oder Handbehinderungen, kleinwüchsige Menschen eingeschränkte Greifhöhe Zeitweilige oder dauerhafte Rollstuhlbenutzer Bewegungsfläche Ø 150 cm, eingeschränkte Greifhöhe Menschen mit Sehbehinderungen, Blinde Menschen optische Informationen taktil/akustisch umsetzen Menschen mit Hörbehinderungen, gehörlose Menschen akustische Informationen visuell umsetzen Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 26
27 ÖNORM B 1600 Planungsgrundsätze Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 27
28 ÖNORM B 1600 Planungsgrundsätze Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 28
29 ÖNORM B 1600 Planungsgrundsätze Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 29
30 ÖNORM B 1600 Rampen mind. 120 cm lichte Durchgangsbreite, Längsgefälle max. 6 %, kein Quergefälle, horizontale Bewegungsflächen an beiden Rampenenden mind. 150 cm Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 30
31 ÖNORM B 1600 Anfahrbereiche Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 31
32 ÖNORM B 1600 barrierefreie WC s Türen nicht nach innen aufgehend, Bewegungsfläche mind. Ø 150 cm, Handwaschbecken darf 20 cm in Bewegungsfläche hineinragen Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 32
33 ÖNORM B 1601, 1602, 1603 Maßnahmen, die über die Anforderungen der ÖNORM B 1600 hinausgehen, sind in folgenden Normen beschrieben: ÖNORM B 1601 Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten ÖNORM B 1602 Barrierefreie Bildungseinrichtungen ÖNORM B 1603 Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen Diese ÖNORMEN sind gemeinsam mit der ÖNORM B 1600 anzuwenden. Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 33
34 ÖNORM B 1603 Barrierefreie Tourismusund Freizeiteinrichtungen für Bau und Ausstattung von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen: Beherbergungsbetriebe Gastronomiebetriebe Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 34
35 Inhalt: ÖNORM B 1603 Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen bei Außenanlagen: Erschließung, PKW-Stellplätze in Gebäuden: Eingang, Rezeption und Informationsschalter, Orientierung, Flucht- und Rettungswege Beherbergung: Gänge, Gästezimmer Gastronomie: Garderoben, Sanitärräume, Gasträume, Freibereiche, Gastgärten Veranstaltungsbereich: Garderoben, Kassa, Veranstaltungsräume Freizeiteinrichtungen: Umkleidebereich, Sanitärbereich, Sanitätsraum, Schwimmbecken, Dampfbad, Sauna, Fitnessstudio, Kinderspielbereiche, Sport- und Spieleinrichtungen, Grillplätze... Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 35
36 ÖNORM B Gebäude In Eingangsebene zumindest 1 barrierefreies WC Rezeption und Informationsschalter barrierefrei gestalten: Sicht- und Blickkontakt zu Gast im Rollstuhl Sitzgelegenheit mit Armstützen Bankomat-/Kreditkarten-Bedienungselemente auf cm bedienbar Beleuchtung blend- und reflexionsfrei Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 36
37 ÖNORM B Möblierung In Beherbergungsbetrieben je 15 Gästezimmer mind. 1 Einheit barrierefrei, mindestens 1 barrierefreie Einheit pro Beherbergungsbetrieb Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 37
38 ÖNORM B 1603 Sanitärräume Sanitärbereiche sind bevorzugt mit Dusche anstelle Badewanne auszustatten. Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 38
39 ÖNORM B Gasträume Tische unterfahrbar ausführen, lichter Freiraum: 80 cm Breite, 70 cm Höhe und 60 cm Tiefe Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 39
40 ÖNORM B 1603 Buffets, Selbstbedienung Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 40
41 Kostenlose Unterlagen für die barrierefreie Gestaltung Handbuch "Barrierefreies Bauen für ALLE Menschen - Planungsgrundlagen" Handbuch BARRIERE:FREI! Broschüre Tourismus für Alle Barrierefreiheit in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft" Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 41
42 Dipl.-Ing. Dieter Schnaufer 42
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