2. Warum sollten Humanschwingungen berücksichtigt werden?
|
|
- Wilhelm Holtzer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Top-10-Fragen: 1. Was sind Humanschwingungen? Humanschwingungen sind auf den Menschen einwirkende mechanische Schwingungen wie z. B. Vibrationen, Erschütterungen oder Stöße. Dabei werden Humanschwingungen, je nach Angriffspunkt, in Ganzkörper-Schwingungen (GKS) und Hand-Arm-Schwingungen (HAS) unterteilt. 2. Warum sollten Humanschwingungen berücksichtigt werden? Körperliche Belastung durch Einwirkungen von Humanschwingungen sind abhängig von der Höhe und der Dauer der Schwingungsexposition und können bis hin zur Berufsunfähigkeit führen. Seit März 2007 gibt es in Deutschland eine Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Exposition der Beschäftigten gegenüber Schwingungen zu beurteilen. 3. Welche gesundheitlichen Schäden können durch Humanschwingungen entstehen? Durch Humanschwingungen können Muskel- und Skeletterkrankungen (insbesondere der Wirbelsäule) sowie Durchblutungsstörungen (Weißfingerkrankheit) verursacht werden. Außerdem nehmen sie negativen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Fahrers. Bei Hand-Arm-Schwingungen können zudem neurologische Schädigungen, Gelenkschäden sowie die Weißfingerkrankheit hervorgerufen werden. 4. Auf welche verschiedenen Arten können Humanschwingungen bewertet werden? Die Bewertung der Schwingungsbelastung kann auf drei Arten durchgeführt werden: 1. Mit Hilfe von Vibrationskennwerten aus Herstellerangaben und bekannter Einwirkdauer der Vibrationen kann in einer Tabelle der Tagesexpositionswert abgelesen werden. 2. Eigenständiges Messen der Schwingungsbelastung. 3. Durch Analyse von Datenbanken mit branchenspezifischen Kennwerten. Seite 1 von 20
2 5. Warum liefert der Vibrationskennwert der Herstellerangaben keine gute Grundlage in Bezug auf die Grenzwerte? Im Gegensatz zur Norm, die das Ziel hat, einen Vibrationskennwert zur Vergleichbarkeit von Flurförderzeugen verschiedener Hersteller zu ermitteln, ist die Absicht der Verordnung, die Beschäftigten vor den Gefährdungen durch Vibrationen zu schützen. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen bei der Norm fest definierte Messparameter eingehalten werden. Das Messverfahren der Verordnung jedoch sollte so ausgelegt sein, dass es die individuellen Einsatzbedingungen berücksichtigt; z. B. das Gewicht des Fahrers, die Bodenbeschaffenheit, die Nutzungsdauer etc. 6. Wie kann die tägliche Schwingungsbelastung (Tagesexpositionswert) gemessen werden? Um die Schwingungsbelastung zu messen, kann nach folgendem Prinzip vorgegangen werden: 1. Eine Übersicht über alle Stapler und deren Einsatzgebiete und Einwirkdauer der Vibrationen festlegen. 2. Für verschiedene Einsatzgebiete eine repräsentative Teststrecke auswählen. 3. Schwingungsbelastung für einen Stapler pro Teststrecke messen. Dazu einen tellerförmigen Sensor während der Fahrt auf der Teststrecke unter das Gesäß des Fahrers legen. Dieser Sensor misst die Beschleunigungswerte der Schwingungen aller 3 Achsen. 4. Berechnung des Tagesexpositionswertes aus den Beschleunigungswerten und den Einwirkdauern. 7. Was ist ein Tagesexpositionswert A(8)? Der Tagesexpositionswert A(8) gibt die Schwingungsdosis A eines Arbeitstages (einer 8-Stunden-Schicht) an. Er liefert eine gute Aussage darüber, wie stark die Schwingungsbelastung eines spezifischen Arbeitnehmers während eines Arbeitstages ist. Der A(8) wird nach folgender Formel berechnet und berücksichtigt hierbei mehrere Einzelteilbelastungen: n 1 A( 8) = ( a wi )² Ti 8h i=1 [A(8)] = 1 m/s² T= Einwirkdauer a w = größter Effektivwert der frequenzbewerteten Beschleunigung einer Achse Seite 2 von 20
3 8. Wie hoch sind die Grenzwerte? Insgesamt sind 2 Grenzwerte zu beachten: der Auslösewert (A(8) = 0,5 m/s²) und der Expositionsgrenzwert (A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s² in Z- Richtung). Befindet sich die tägliche Schwingungsbelastung (auch Tagesexpositionswert genannt) unterhalb des Auslösewertes, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Zwischen den beiden Werten sollten präventive Maßnahmen eingeleitet werden sowie eine Unterweisung und Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer erfolgen. Ein Tagesexpositionswert von 1,15 m/s² sollte nicht überschritten werden. Eine Überschreitung des Expositionsgrenzwerts führt zu Beschäftigungsverbot bzw. Reduzierung der Einwirkdauer. Beschäftigungsverbot Bei Feststellung Sofortmaßnahmen Expositionsgrenzwert 1,15 m/s 2 (Z-Achse 0,8 m/s 2 ) A(8) Einleitung präventiver Maßnahmen Anspruch auf Gesundheitsüberwachung Unterrichtung / Unterweisung Arbeitnehmer Auslösegrenzwert 0,5 m/s 2 Gefährdungsbeurteilung Minimierungsgebot Seite 3 von 20
4 9. Wie kann die Schwingungsbelastung reduziert werden? Da die Schwingungsbelastung nicht nur vom Fahrzeug, sondern auch von anderen Faktoren, wie z. B. dem Gewicht des Fahrers, der Bodenbeschaffenheit und der Nutzungsdauer, abhängt, kann diese Belastung schon durch kleine Maßnahmen gesenkt werden: 1. alternative Arbeitsverfahren, welche die Exposition gegenüber Vibrationen verringern, 2. Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel, die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgelegt sind und unter Berücksichtigung der auszuführenden Tätigkeit möglichst geringe Vibrationen verursachen, 3. Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, welche die Gesundheitsgefährdung aufgrund von Vibrationen verringern, beispielsweise Sitze, die Ganzkörper- Vibrationen wirkungsvoll dämpfen, oder schwingungsgedämpfte Handwerkzeuge, welche die auf den Hand-Arm-Bereich übertragene Vibration verringern, 4. Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen, 5. bessere Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze, 6. Schulung der Beschäftigten in bestimmungsgemäßem Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln, 7. Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition, 8. Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition. 10. Gibt es Ausnahmeregelungen? der Verordnung besagt: Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften erteilen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Diese Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen verbunden werden, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände gewährleisten, dass die sich daraus ergebenden Gefährdungen auf ein Minimum reduziert werden. Diese Ausnahmen sind spätestens nach vier Jahren zu überprüfen; sie sind aufzuheben, sobald die Umstände, die sie gerechtfertigt haben, nicht mehr gegeben sind. Seite 4 von 20
5 Der Antrag des Arbeitgebers muss Angaben enthalten zu: a. der Gefährdungsbeurteilung einschließlich deren Dokumentation, b. Art, Ausmaß und Dauer der ermittelten Exposition, c. den Messergebnissen, d. dem Stand der Technik bezüglich der Tätigkeiten und der Arbeitsverfahren sowie den technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, e. Lösungsvorschlägen und einem Zeitplan, wie die Exposition der Beschäftigten reduziert werden kann, um die Expositions- und Auslösewerte einzuhalten, und f. der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Beratung der Beschäftigten für den Zeitraum der erhöhten Exposition. 2. Außerdem darf bis zum 31. Dezember 2011 bei Tätigkeiten mit Baumaschinen und Baugeräten, die vor dem Jahr 1997 hergestellt worden sind und bei deren Verwendung trotz Durchführung aller in Betracht kommenden Maßnahmen nach dieser Verordnung die Einhaltung des Expositionsgrenzwerts für Ganzkörpervibrationen nicht möglich ist, an höchstens 30 Tagen im Jahr der Expositionsgrenzwert für Ganzkörpervibrationen in Z-Richtung von A(8) = 0,8 m/s² bis höchstens 1,15 m/s² überschritten werden. Seite 5 von 20
6 Grundlagen: 1. Was sind Humanschwingungen? Humanschwingungen sind auf den Menschen einwirkende mechanische Schwingungen wie z. B. Vibrationen, Erschütterungen oder Stöße. Dabei werden Humanschwingungen, je nach Angriffspunkt, in Ganzkörper-Schwingungen (GKS) und Hand-Arm- Schwingungen (HAS) unterteilt. 2. Unter welchen Umständen treten Humanschwingungen auf? Humanschwingungen treten auf, wenn der Mensch in Kontakt mit mechanischen Schwingungen kommt, z. B. beim Gebrauch von Fahrzeugen oder bei der Benutzung von Maschinen oder mechanisch betriebenen Werkzeugen. 3. Welche gesundheitlichen Schäden können durch die Humanschwingungen entstehen? Durch Humanschwingungen können Muskel- und Skeletterkrankungen (insbesondere der Wirbelsäule) sowie Durchblutungsstörungen verursacht werden. Außerdem nehmen sie negativen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Fahrers. Bei Hand-Arm-Schwingungen können zudem neurologische Schädigungen, Gelenkschäden sowie die Weißfingerkrankheit hervorgerufen werden. 4. Welche volkswirtschaftlichen Schäden verursachen Humanschwingungen? Zurzeit gibt es in Deutschland ca. 6 Mio. Arbeitnehmer, die Humanschwingungen ausgesetzt sind. Dabei werden jährlich ca. 420 Fälle von Berufsunfähigkeit den Humanschwingungen zugeschrieben. Die dadurch verursachten Kosten belaufen sich auf ca. 28 Mio. Euro.. 5. Was versteht man unter Ganzkörper-Schwingungen? Humanschwingungen werden als Ganzkörper-Schwingungen bezeichnet, wenn der gesamte Körper davon betroffen ist, z. B. beim Fahren von Fahrzeugen. 6. Was versteht man unter Hand-Arm-Schwingungen? Die Hand-Arm-Schwingungen sind mechanische Schwingungen, die über das Hand- Arm-System übertragen werden, z. B. bei der Benutzung von Presslufthämmern oder Bohrmaschinen. Seite 6 von 20
7 Gesetzliche Fragen: 7. Wann tritt die deutsche Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/44/EG in Kraft? Die Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/44/EG ist am 8. März 2007 durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. 8. Welche Arbeitsplätze und Fahrzeuge sind von der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2002/44/EG betroffen? Die Verordnung ist generell in allen deutschen Betrieben, in denen Arbeitnehmer Vibrationen ausgesetzt sind, umzusetzen. Ausgeschlossen sind Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen. 9. Was bedeutet die Verordnung für mich als Betreiber von Flurförderzeugen? Laut Verordnung muss jeder Betreiber von Flurförderzeugen die folgenden Punkte beachten und dokumentieren: a. Ermittlung aktueller Vibrationsbelastungen in den Betrieben b. Risikobewertung c. Verringerung der Exposition auf ein Minimum d. Einhalten der Expositionsgrenzwerte e. Unterrichtung und Unterweisung exponierter Arbeitnehmer f. Planmäßige Wartung der vorhandenen Arbeitsmittel und Werkzeuge g. Beschaffung schwingungsarmer Arbeitsmittel und Werkzeuge h. Erstellung und Durchführung eines Vibrationsminderungsprogramms mit technischen und organisatorischen Maßnahmen i. Gesundheitsüberwachung und Angebot einer arbeitsmedizinischen Untersuchung j. Bereitstellen von Zusatz-/Schutzausrüstungen (z. B. vibrationsmindernde Sitze) k. Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer 10. Gibt es Ausnahmeregelungen? der Verordnung besagt: Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften erteilen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Diese Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen verbunden werden, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände gewährleisten, dass die sich Seite 7 von 20
8 daraus ergebenden Gefährdungen auf ein Minimum reduziert werden. Diese Ausnahmen sind spätestens nach vier Jahren zu überprüfen; sie sind aufzuheben, sobald die Umstände, die sie gerechtfertigt haben, nicht mehr gegeben sind. Der Antrag des Arbeitgebers muss Angaben enthalten zu: a. der Gefährdungsbeurteilung einschließlich deren Dokumentation, b. Art, Ausmaß und Dauer der ermittelten Exposition, c. den Messergebnissen, d. dem Stand der Technik bezüglich der Tätigkeiten und der Arbeitsverfahren sowie den technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, e. Lösungsvorschlägen und einem Zeitplan, wie die Exposition der Beschäftigten reduziert werden kann, um die Expositions- und Auslösewerte einzuhalten, und f. der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Beratung der Beschäftigten für den Zeitraum der erhöhten Exposition. 2. Außerdem darf bis zum 31. Dezember 2011 bei Tätigkeiten mit Baumaschinen und Baugeräten, die vor dem Jahr 1997 hergestellt worden sind und bei deren Verwendung trotz Durchführung aller in Betracht kommenden Maßnahmen nach dieser Verordnung die Einhaltung des Expositionsgrenzwerts für Ganzkörpervibrationen nicht möglich ist, an höchstens 30 Tagen im Jahr der Expositionsgrenzwert für Ganzkörpervibrationen in Z-Richtung von A(8) = 0,8 m/s² bis höchstens 1,15 m/s² überschritten werden. 11. Erfolgt eine regelmäßige Kontrolle meines Betriebes durch eine Organisation? Das Gesetz sieht keine regelmäßige Kontrolle vor. Allerdings kann es bei Unfällen oder gesundheitsschädigenden Befunden, die auf Humanschwingungen zurückzuführen sind, zu einer Kontrolle kommen. 12. Wie oft muss eine Bewertung pro Fahrzeug durchgeführt werden? Die Gefährdungsbeurteilung ist zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen, wenn durch das Minimierungsgebot ein neues Risikopotenzial festgestellt wurde oder wenn sich eine Aktualisierung aufgrund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge als notwendig erweist. 13. Wie lange muss die Dokumentation aufgehoben werden? Die Dokumentation muss 30 Jahre lang leserlich aufbewahrt werden. Seite 8 von 20
9 14. Was sind die Unterschiede zwischen der DIN EN und der Verordnung 2002/44/EG? Im Gegensatz zur Norm, die das Ziel hat, einen Vibrationskennwert zur Vergleichbarkeit von FFZ zu ermitteln, ist die Absicht der Verordnung die Beschäftigten vor den Gefährdungen durch Vibrationen zu schützen. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten müssen bei der Norm fest definierte Messparameter eingehalten werden. Das Messverfahren der Verordnung jedoch sollte so ausgelegt sein, dass es auf die individuellen Einsatzbedingungen angepasst ist, um einen möglichst realitätsgetreuen Messwert zu ermitteln. 15. Wie sieht der DIN-EN Test aus? Die DIN EN dient zur Ermittlung des Vibrationskennwertes, der in den Herstellerangaben zu finden ist. Die Vibrationsmessung erfolgt mit Hilfe eines tellerförmigen Sensors, der auf den Sitz des Fahrzeugs gelegt wird. Außerdem sind folgende Punkte zu beachten: a. Die Prüfstrecke besteht aus zwei fest definierten Schwellen, die in fest definiertem Abstand zueinander stehen (siehe Bild). b. Das Fahrzeug startet am Punkt A (V = 0 km/h) und beschleunigt innerhalb der Strecke x auf v = 10 km/h. Die Strecke x sollte genau der Länge entsprechen, die das Fahrzeug benötigt, um auf eine Geschwindigkeit von v = 10 km/h zu beschleunigen. c. Das Fahrzeug hält die Geschwindigkeit von v = 10 km/h auf der Strecke y. d. Nach der 2. Schwelle sollte das Fahrzeug abbremsen und am Punkt B zum Stillstand kommen. Prüfstrecke: Messaufbau Fahrzeug: A x m y m x m B Seite 9 von 20
10 Kennzahlen und Grenzwerte: 16. Wie wird der Tagesexpositionswert A(8) mit Hilfe der Beschleunigungswerte der drei Achsen berechnet? Bei der Ermittlung des Tagesexpositionswertes werden zuerst einzeln die tatsächlichen Beschleunigungen in X-, Y- und Z-Richtung gemessen. Danach werden diese nach ihrer Frequenz bewertet und jeweils mit Korrekturfaktoren entsprechend ihrer Richtung multipliziert, wodurch der höchste frequenzbewerteten Effektivwert ermittelt werden kann. Unter Berücksichtigung mehrerer Einwirkdauern wird der A(8)-Wert nach folgender Formel berechnet: n 1 A( 8) = ( a wi )² Ti 8h i=1 [A(8)] = 1 m/s² T= Einwirkdauer a w = größter Effektivwert der frequenzbewerteten Beschleunigung einer Achse 17. Was versteht man unter dem Auslösewert? Der Auslösewert hat einen präventiven Charakter mit dem Ziel, das Entstehen von vibrationsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. 18. Was versteht man unter dem Expositionsgrenzwert? Der Expositionsgrenzwert kennzeichnet bei langjähriger Einwirkung die Vibrationsbelastungen, oberhalb derer mit deutlichen gesundheitlichen Schädigungen gerechnet werden muss. 19. Wo liegen die Grenzwerte für die Ganzkörper-Schwingung? Bei Ganzkörperschwingungen liegt der Expositionsgrenzwert bei A(8) = 1,15 m/s² in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s² in Z-Richtung. Der Auslösewert liegt bei A(8) = 0,5 m/s². 20. Wo liegen die Grenzwerte für die Hand-Arm-Schwingung? Bei Hand-Arm-Schwingungen liegt der Expositionsgrenzwert bei A(8) = 5 m/s² und der Auslösegrenzwert bei A(8) = 2,5 m/s². Seite 10 von 20
11 21. Was muss bei Überschreitung des Auslösewertes unternommen werden? Wird der Auslösewert A(8) überschritten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Programm auszuarbeiten, das zu einer Verringerung der Tagesexpositionswerte führt. Außerdem sollten die Mitarbeiter informiert sowie Vorsorgeuntersuchungen eingeleitet werden. 22. Was muss bei Überschreitung des Expositionsgrenzwertes unternommen werden? Wird der Expositionsgrenzwert A(8) überschritten, müssen sofort Maßnahmen unternommen werden, um die Schwingungsbelastung zu senken. 23. Welche Verpflichtungen bestehen, auch wenn der Auslösewert nicht überschritten wird? Wenn der Auslösewert nicht überschritten wird, besteht trotzdem immer das Minimierungsgebot, d. h., Vibrationsbelastungen müssen, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden, ständig auf ein Minimum begrenzt werden. Außerdem sollte unabhängig von den gemessenen Werten eine angemessene Vorsorgeuntersuchung veranlasst werden. 24. Was bedeutet der Vibrationskennwert? Der Vibrationskennwert ist häufig Bestandteil von Herstellerangaben und kann auch zur Ermittlung des Tagesexpositionswertes verwendet werden. 25. Was ist die Einwirkdauer? Die Einwirkdauer ist die Zeit, während der Humanschwingungen auf den Körper oder das Hand-Arm-System einwirken. Die Einwirkdauer entspricht nicht der Nutzungsdauer. Diese nämlich beschreibt die Zeitanteile der täglichen Arbeit, in denen die Maschine benutzt wird, d. h. einschließlich der für diesen Maschineneinsatz erforderlichen Unterbrechungen und Pausenzeiten, die mit der Benutzung in direktem Zusammenhang stehen. Diese Pausenzeiten und Unterbrechungen haben für die Einwirkdauer keine Bedeutung. Seite 11 von 20
12 Messung: 26. Wie wird die Messung durchgeführt? Um die Schwingungsbelastung zu messen, kann nach folgendem Prinzip vorgegangen werden: a. Eine Übersicht über alle Stapler und deren Einsatzgebiete und Einwirkdauer der Vibrationen festlegen. b. Für verschiedene Einsatzgebiete eine Messstrecke auswählen. c. Schwingungsbelastung für einen Stapler pro charakteristische Teststrecke messen. Dazu einen tellerförmigen Sensor während der Fahrt auf der Teststrecke unter das Gesäß des Fahrers legen. Dieser Sensor misst die Beschleunigungswerte der Schwingungen aller drei Achsen. d. Berechnung des Tagesexpositionswertes aus den Beschleunigungswerten und den Einwirkdauern. 27. Unter welchen Bedingungen sollten die Messungen durchgeführt werden? Die Messbedingungen sollten möglichst real sein, da individuelle Faktoren wie Sitzeinstellung, Fahrergewicht und -größe, Bereifung, Fahrgeschwindigkeit, Beschaffenheit des Bodens und Fahrzeugtyp erheblichen Einfluss nehmen können. 28. Welche Anforderungen werden an die Person gestellt, die Messungen durchführt? Diese Personen sollten fachkundig sein oder sich von einer fachkundigen Person wie einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. 29. Welche Aspekte sollten bei der Messung beachtet werden? a. Art, Ausmaß und Dauer der Exposition durch Vibrationen, einschließlich besonderer Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Tätigkeiten bei niedrigen Temperaturen. b. Die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte. c. Die Verfügbarkeit und die Möglichkeit des Einsatzes alternativer Arbeitsmittel und Ausrüstungen, die zu einer geringeren Exposition der Beschäftigten führen. d. Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie allgemein zugängliche, veröffentlichte Informationen hierzu. e. Die zeitliche Ausdehnung der beruflichen Exposition über eine Achtstundenschicht hinaus. f. Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, die besonders gefährdeten Gruppen angehören. g. Herstellerangaben zu Vibrationsemissionen. Seite 12 von 20
13 30. Welche Hersteller von Messgeräten zur Intensitätsbestimmung gibt es und wie sehen deren Systeme aus? Messgeräte werden unter anderem von der Firmen RePo Technik + Service GmbH und Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG angeboten. Beide Messgeräte verfügen neben anderen Sensoren über den tellerförmigen Sensor zum Messen von Humanschwingungen. Beide Systeme lassen sich einfach bedienen und erfordern kein Spezialwissen für den Messvorgang. Eigenschaften RePo Kombinierte Echtzeit-4-Kanal-Schallund/oder Schwingungs-Messung Hand-Arm- und Ganzkörper-Analyse Kl. 1 gemäß ISO MB (64MB optional) interner Speicher zur Speicherung Echtzeit-FFT-Analyse (optional) USB 1.1 PC-Anschluss PC-Kabel und grafische PC-Software Einfache Bedienung Batterieversorgung (Betriebszeit >10 Std.) Handgerät, kleine Abmessungen, robustes Alu-Gehäuse Gewicht ca. 500 g Wölfel Simultane 3-Kanal-Messung Außergewöhnliche Vielfalt von anzuschließenden Sensoren Extrem leichtes Gerät für den rauen Einsatz Speichern von bis zu 100 Messungen Konform zu weltweiten Standards wie z. B. ISO 8041, 1990 Vorgehensweise Auswahl Ganzkörper- oder Hand- Arm-Messung Start drücken Typisches Arbeitsspiel fahren Stop drücken Daten in Auswertesoftware importieren Ablesen der ermittelten Expositionswerte Vergleich mit Expositionsgrenzwerte Auswahl Ganzkörper- oder Hand- Arm-Messung Start drücken Typisches Arbeitsspiel fahren Stop drücken Daten in Auswertesoftware importieren Ablesen der ermittelten Expositionswerte Vergleich mit Expositionsgrenzwerten Seite 13 von 20
14 31. Wo kann ich ein Messgerät erwerben? Messgeräte können bei Linde Material Handling sowie im freien Markt erworben werden. 32. Welche Dienstleistungen bietet Linde in Bezug auf das Messen an? Linde Material Handling bietet Schulungen zur Durchführung der Messungen an. Auf Wunsch können die Messungen an sich durch eine Händlerorganisation durchgeführt werden. Inhalte der Schulung sind z. B.: Grundkenntnisse der Vibrationsmesstechnik und Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Beurteilungsbeschleunigung Grundkenntnisse über die Physik der mechanischen Vibrationen Vibrationsquellen im Betrieb und Auswirkungen der Vibrationen auf den Menschen Handhabung von Sensoren und Messgeräten sowie Grundkenntnisse über ihre Funktionsweise Planung und Durchführung von Vibrationsmessungen sowie Berechnung der Beurteilungsbeschleunigung nach geltenden Normen und Richtlinien Dokumentation der Ergebnisse der Messungen und Beurteilungen Grundkenntnisse über technische und organisatorische Maßnahmen zum Vibrationsschutz sowie über Maßnahmen der Arbeitseinsatzlenkung Messübungen Anfertigung von Messprotokollen Seite 14 von 20
15 Bewertung und Dokumentation: 33. Was kann mit dem Ganzkörper-Schwingungs-Belastungsrechner ermittelt werden? Mit dem Ganzkörper-Schwingungs-Belastungsrechner kann die erlaubte Nutzungsdauer eines Fahrzeuges für eine Strecke ermittelt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass die Grenzwerte eingehalten werden. 34. Muss jedes Fahrzeug einzeln bewertet werden? In der Regel muss nicht jedes Fahrzeug einzeln bewertet werden. Repräsentative Stichproben, die der Flottengröße des Unternehmens angemessen sind, sind ausreichend. Das Bewerten z. B. eines Gabelstaplers auf sehr ebenen Fahrbahnen (z. B. in Fabrikhallen) ist nicht zwingend notwendig. 35. Welche Aspekte müssen in der Dokumentation der Bewertung berücksichtigt werden? In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Gefährdung der Beschäftigten durchgeführt werden müssen. Außerdem sollten die folgenden Punkte enthalten sein: a. Informationsquellen der verwendeten Schwingungswerte und Bewertung ihrer Zuverlässigkeit b. Beschreibung der Schwingungswerte, z. B. Schwingungsgesamtwert oder Schwingungswert in nur einer Richtung, Betriebsbedingungen c. Beschreibung der Einwirkdauer und wie sie ermittelt wurde d. Beobachtungszeiträume e. Ggf. Korrekturen des Schwingungswertes (Korrekturfaktor) und der Grund dafür f. Unsicherheitsbetrachtung des Schwingungswerts und der Einwirkdauer Seite 15 von 20
16 Einflussgrößen: 36. Spielt das Thema Hand-Arm-Schwingungen im Bereich der Flurförderzeuge eine Rolle? Testergebnisse ergaben, dass sich die Tagesexpositionswerte von Hand-Arm-Schwingungen bei Flurförderzeugen unter einem Wert von 0,1 m/s² befinden. 37. Was beeinflusst die Stärke von Humanschwingungen? Die Schwingungsbelastung ist nicht nur Fahrzeugtyp-, sondern auch von individuellen Faktoren abhängig. Solche Faktoren sind z. B.: 1. Sitzeinstellung 2. Größe und Gewicht des Fahrers 3. Bereifung 4. Bodenbeschaffenheit 5. Fahrgeschwindigkeit 6. Beladungsgrad 7. Etc. Präventionen und Abhilfemaßnahmen: 38. Wie können Humanschwingungen reduziert werden? a. Auswahl eines geeigneten Sitzes b. Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Dämpfungselemente c. Durch Fahrerschulung Fahrer auf eine vibrationsreduzierte Fahrweise aufmerksam machen (z. B. die Fahrgeschwindigkeit reduzieren) d. Begutachtung der Fahrbahnbeschaffenheit und evtl. Ausbesserungen veranlassen e. Bei großen Vibrationsbelastungen die Fahrzeit bzw. Einsatzzeit reduzieren. f. Alternative Arbeitsverfahren, welche die Exposition gegenüber Vibrationen verringern g. Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel, die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgelegt sind und unter Berücksichtigung der auszuführenden Tätigkeit möglichst geringe Vibrationen verursachen h. Die Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, welche die Gesundheitsgefährdung aufgrund von Vibrationen verringern, beispielsweise Sitze, die Ganzkörper- Vibrationen wirkungsvoll dämpfen, oder schwingungsgedämpfte Handwerkzeuge, welche die auf den Hand-Arm-Bereich übertragene Vibration verringern i. Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen j. Bessere Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze Seite 16 von 20
17 k. Schulung der Beschäftigten in bestimmungsgemäßem Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln l. Die Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition m. Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition 39. Welche Maßnahmen reduzieren die Vibrationen in Linde-Fahrzeugen neuer Generation? Durch die Abkoppelung von Mast und Antriebsachse vom Chassis und der Fahrerkabine werden Vibrationen in neuen Linde-Fahrzeugen reduziert. Dies äußert sich z. B. durch a. oben liegende Neigezylinder mit elektronischer Endlagendämpfung, b. Linde-Kompaktachse mit wartungsfreier Gummilagerung, c. Kombiachse, die durch Gummisilentblock gefedert ist. 40. Wie sollte eine Unterweisung zum Thema Humanschwingungen aussehen? Folgende Punkte sollte die Unterweisung beinhalten: a. die Art der Gefährdung (mögliche Schädigungen), b. die durchgeführten Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdung unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzbedingungen, c. die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte, d. die Ergebnisse der Ermittlungen zur Exposition zusammen mit einer Erläuterung ihrer Bedeutung und der Bewertung der damit verbundenen möglichen Gefährdungen und gesundheitlichen Folgen, e. die Voraussetzungen, unter denen die Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge haben, und deren Zweck, Seite 17 von 20
18 f. die ordnungsgemäße Handhabung der Arbeitsmittel und sicherer Arbeitsverfahren zur Minimierung der Exposition, g. Hinweise zur Erkennung und Meldung möglicher Gesundheitsschäden. 41. Was sollte Inhalt der Vorsorgeuntersuchung sein? Im Rahmen der zu treffenden Maßnahmen hat der Arbeitgeber für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Sie umfasst die zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Sie umfasst in der Regel a. die Begehung oder die Kenntnis des Arbeitsplatzes durch den Arzt, b. die arbeitsmedizinische Befragung und Untersuchung der Beschäftigten, c. die Beurteilung des Gesundheitszustands der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzverhältnisse, d. die individuelle arbeitsmedizinische Beratung und e. die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse. 42. In welchen Abständen sollte eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden? Vor der Aufnahme der Tätigkeit an Arbeitsplätzen, an denen Belastungen durch Vibrationen auftreten, sollte eine Erstuntersuchung stattfinden. Nachuntersuchungen sollten alle 60 Monate bzw. ab 40 Jahren alle 36 Monate durchgeführt werden. Unter folgenden Umständen wird jedoch zu einer vorzeitigen Nachuntersuchung geraten: a. falls bei einer Untersuchung Befunde erhoben werden, die eine kürzerer, vom Arzt zu bestimmende Frist angeraten erscheinen lassen, b. auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet, c. zur Beurteilung der individuellen Belastbarkeit, z. B. bei Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung oder Operation, d. Nachuntersuchung bei Beendigung der Tätigkeit. Seite 18 von 20
19 Weitere Infos und Literaturangaben 43. Wo gibt es Informationen im Internet? Vergleichsdaten zu Schwingungswerten gibt es auf folgenden Datenbanken: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie: Seite 19 von 20
20 Kontakt: Linde Material Handling GmbH Schweinheimer Straße 34 D Aschaffenburg Telefon Telefax info@linde-mh.de Seite 20 von 20
6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Lärm am Arbeitsplatz - gesundes Gehör Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) Ausfertigungsdatum:
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrWegweiser Vibrationen
WavebreakMediaMicro-Fotolia.com stillkost-fotolia.com hansenn/tiberius Gracchus-Fotolia.com Wegweiser Vibrationen Arbeitskreis Physikalische Belastungen und Einwirkungen Februar 2015 Wegweiser Vibrationen
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrArbeitsplatz Krankenhaus
44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus
MehrWelche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?
Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge Welche Ziele sollten Sie erreichen? Arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und Berufs krankheiten der Beschäftigten werden frühzeitig erkannt und verhütet. Beschäftigte, die
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrFragebogen ISONORM 9241/110-S
Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite
MehrDefinierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz
Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrArbeitsschutz: Was fordert die neue Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung von Arbeitgebern?
Arbeitsschutz: Was fordert die neue Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung von Arbeitgebern? Seit Inkrafttreten der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber sicherstellen,
MehrSchriftliche Abschlussprüfung Physik Realschulbildungsgang
Sächsisches Staatsministerium für Kultus Schuljahr 1992/93 Geltungsbereich: für Klassen 10 an - Mittelschulen - Förderschulen - Abendmittelschulen Schriftliche Abschlussprüfung Physik Realschulbildungsgang
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
Mehr11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften
11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrFreie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen
Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten
MehrInstandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz
Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik
MehrErlaubnisscheine bei der Instandhaltung
Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
MehrMessmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011
Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrInformationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik
Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student
MehrGefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen
1 Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 5, Ziffer 6 ) Verpflichtung seit September 2013: auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrArbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung. Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath
Arbeitsmedizinische Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung Münchner Gefahrstofftage 2011 Dr. med. Peter Kujath Überblick Individuumsbezogener Ansatz und arbeitsplatzbezogener Ansatz in der arbeitsmedizinischen
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
Mehrtesto Saveris Datenmonitoring in der Industrie.
Zeichen setzen für die Zukunft Das System für die lückenlose Kontrolle. testo Saveris Datenmonitoring in der Industrie. testo Saveris die ideale Lösung für die Industrie. www.testo.de/saveris In der Industrie
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung ENERGY-fit Mobile Massage am Arbeitsplatz ENERGY-fit Mobile Massage am Arbeitsplatz Krankheitsbedingte Fehlzeiten minimieren Im Zeitalter zunehmender Automatisierung der menschlichen
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
Mehr6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb
6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrCheckliste Maschineneinkauf. Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten!
Checkliste Maschineneinkauf Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten! Vorwort Für die vertraglichen Regelungen beim Maschinenkauf sind klare Inhalte des Vertrages wichtig. Das wird besonders deutlich, wenn
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016
Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Inhaltsübersicht BetrSichV, Gtl, 03-2016 Seite 2 Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Arbeitsmittel Geräte Maschinen Anlagen Besondere
MehrTechnische Thermodynamik
Kalorimetrie 1 Technische Thermodynamik 2. Semester Versuch 1 Kalorimetrische Messverfahren zur Charakterisierung fester Stoffe Namen : Datum : Abgabe : Fachhochschule Trier Studiengang Lebensmitteltechnik
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrHerausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen
Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Agenda Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen 25.02.2014 2 Umfrage zu aktuell
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrAutofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch?
Schlaganfall Das Leben geht weiter Tag gegen den Schlaganfall Berlin, 9. Mai 2009 Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Diplom-Psychologe Stefan Mix Neuropsychologe am Evangelischen
MehrModernes Vulnerability Management. Christoph Brecht Managing Director EMEA Central
Modernes Vulnerability Management Christoph Brecht Managing Director EMEA Central Definition Vulnerability Management ist ein Prozess, welcher IT Infrastrukturen sicherer macht und Organisationen dabei
MehrBildschirmarbeit gesetzliche Grundlagen
Bildschirmarbeit gesetzliche Grundlagen Christine Klien Gesetzliche Grundlagen Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, bei denen das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrProduktbezogener Ansatz
Qualitätsmanagement Was ist Qualität? Produktbezogener Ansatz Transzendenter Ansatz Qualitätsaspekte Prozess-oder fertigungsbezogener Ansatz Kundenbezogener Ansatz weiter Wertbezogener Ansatz Produktbezogener
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrOECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland
OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben
MehrWesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) 16. März 2005 Tag der Arbeitssicherheit, Fellbach Rüdiger BGZ Gliederung Anforderungen an an Hersteller und Produkte Verbraucherschutz
MehrPrävention in der Arbeitsmedizin
Aufgaben des Betriebsarztes an der Goethe-Universität Frankfurt Prävention in der Arbeitsmedizin Dr. med. Martin Düvel Facharzt für Arbeitsmedizin - Sozialmedizin Betriebsarzt der Goethe-Universität Frankfurt
MehrSchulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten.
Vortrag Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Gerd Witte Geschäftsführer eneg Vertrieb- und Service GmbH Nur qualifizierte Schulungen von Mitarbeitern sind
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrProzessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08
Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer
MehrAnalyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken
Analyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken Historie: BR fordert Ermittlung und Dokumentation der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung Absprache zwischen Unternehmen und Betriebsrat
MehrService erfolgreich gestalten im Gesundheitswesen
Service erfolgreich gestalten im Gesundheitswesen Hintergrundinformationen Ziele und Ablauf der DHPol- Dienstleistungsstudie Kontakt: Catharina.Decker@dhpol.de Deutsche Hochschule der Polizei Zum Roten
Mehr3. Pflegetag. GMB Beratung StB GmbH. 14. November 2012
Aktuelle Steueränderungen 3. Pflegetag GMB Beratung StB GmbH 14. November 2012 E Elektronische L St A M Lohn Steuer Abzugs Merkmale L Referent: 2 Ziel Verfahren: AG meldet AN mit Tätigkeitsbeginn elektronisch
Mehr(1) Problemstellung. (2) Kalman Filter
Inhaltsverzeichnis (1) Problemstellung...2 (2) Kalman Filter...2 Funktionsweise... 2 Gleichungen im mehrdimensionalen Fall...3 Schätzung des Systemzustands...3 Vermuteter Schätzfehler... 3 Aktualisierung
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrBG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
MehrStationsunterricht im Physikunterricht der Klasse 10
Oranke-Oberschule Berlin (Gymnasium) Konrad-Wolf-Straße 11 13055 Berlin Frau Dr. D. Meyerhöfer Stationsunterricht im Physikunterricht der Klasse 10 Experimente zur spezifischen Wärmekapazität von Körpern
MehrHinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen) Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
Mehr