Stadtkämmerei Referatsleitung
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- Leonard Fuchs
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1 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Referatsleitung Keine Nahrungsmittelspekulation bei der Stadtsparkasse München Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom , eingegangen am Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss der Vollversammlung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer
2 Seite 2 III. Abdruck von I. mit II. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an das Referat für Gesundheit und Umwelt z.k. IV. WV Stadtkämmerei RL/GA
3 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Referatsleitung Keine Nahrungsmittelspekulation bei der Stadtsparkasse München Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom , eingegangen am Anlage Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Antrag Nr / A 3403 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom Inhalt Es werden Art und Umfang der nationalen und internationalen Nahrungsmittelspekulationen dargelegt, an denen sich die Stadtsparkasse München selbst nicht beteiligt. Eine Beeinflussung des operativen Geschäfts durch den Stadtrat ist nicht möglich. Entscheidungsvorschlag Es ergehen keine Aufforderungen entsprechend dem Antrag an die Stadtsparkasse München. Gesucht werden kann auch unter: Agrarrohstoffe, Vorstand, Verwaltungsrat
4 Telefon: Telefax: Stadtkämmerei Referatsleitung Keine Nahrungsmittelspekulation bei der Stadtsparkasse München Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom , eingegangen am Anlage Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Antrag Nr / A Mit Antrag Nr / A vom (Anlage) hat die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL Folgendes beantragt: Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtsparkasse München wird aufgefordert, keine Finanzprodukte mehr zu vertreiben, die auf Spekulation mit Agrarrohstoffen beruhen (insbesondere Nahrungsmittelrohstofffonds und - zertifikate sowie vergleichbare Finanzmarktinstrumente). Die Stadtsparkasse München soll weiterhin prüfen, inwieweit sich ein Ausschluss der Spekulation mit Nahrungsmitteln festschreiben lässt (z.b. in einer Richtlinie) und wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden entsprechend aufgeklärt werden können.
5 Seite 2 2. Nahrungsmittelspekulation Bei einer Spekulation gehen Finanzakteure bewusst ein Risiko ein, indem sie auf steigende oder fallende Preise setzen, in der Hoffnung, schnelle und beträchtliche Gewinne zu erzielen. Auf den Finanzmärkten wird mit Anleihen, Aktien, Währungen, Derivaten und Rohstoffen gehandelt. Seit dem Jahre 2000 zeichnet sich ein deutlicher Trend der zunehmenden Spekulation mit Agrarrohstoffen ab. Der Handel mit Derivaten auf Getreide und andere Pflanzen für die Produktion von Nahrungsmitteln ermöglicht die Absicherung von Preisen und reduziert Preisschwankungen. Das schafft Sicherheit für längerfristige Investitionen in Infrastruktur und Anbau-Technik. Darüber hinausgehende, exzessive Spekulation kann hingegen das Funktionieren der Warenterminmärkte gefährden und zu erhöhten Preisschwankungen mit den entsprechenden Folgen (Hunger) führen. Es besteht die Gefahr, dass die Gesetzmäßigkeiten der Finanzmärkte und die Motive der Finanzakteure und Finanzinstitutionen zunehmend die Preise von Agrarrohstoffen und auch von Nahrungsmitteln bestimmen. Zu den Finanzspekulanten zählen Banken, Hedgefonds und institutionelle Anleger, d.h. Pensionsfonds, Staatsfonds und Versicherungen. Die Kapitalanlage in Rohstoffmärkten erfolgt vor allem über Swap-Händler und Indexfonds. Die fünf großen Indexfonds sind: Deutsche Bank Liquid Commodity Index (DBLCI), Dow Jones UBS Commodity Index (DJ-UBSCI), Rogers International Commodity Index (RICI), Standard & Poor s GSCI und Thomson Reuters/Jefferies CRB Index. Zu den großen Playern im Agrarrohstoffmarkt gehört insbesondere der Allianz-Konzern mit seiner Kapitalanlagegesellschaft Pimco. Pimco legte ihren ersten Commodity Real Return Strategy Fund bereits im Jahr 2002 auf. Nach einer Studie von Oxfam handelt kein anderer deutscher Konzern so intensiv an Warenterminbörsen mit Nahrungsmitteln. Der Studie zufolge hatte der Allianz-Konzern im Jahre 2011 mehr als 6,2 Milliarden Euro in solche Fonds investiert. Die Allianz weist diese Vorwürfe zurück. Der Finanzkonzern investiere weniger als ein Prozent seiner Anlagen in Nahrungsmittelderivate. Die Fonds würden nicht gezielt auf steigende Preise setzen, vielmehr lasse sich an den Finanzmärkten auch auf fallende Preise setzen. Ein Ausstieg stehe nicht zur Debatte. Die Deutsche Bank ist global die Nummer 1 bei börsengehandelten Rohstoffprodukten (Exchange Traded Products, ETPs) im Agrarbereich und ist mit knapp 4,6 Milliarden Euro investiert. In ihrem Corporate Responsibility Report 2012 kündigt sie an, im laufenden Jahr keine neuen, an der Börse gehandelten Anlageprodukte zu emittieren, die auf dem Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Getreide oder auf Wetten auf die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln basieren. Einen vollständigen Ausstieg aus der Agrarspekulation lehnt die Deutsche Bank bisher ab. Nach ihrer Ansicht ist steigende Nachfrage für die Preisentwicklung verantwortlich, mit der das Angebot nicht Schritt halten könne. In einem globalen Markt, den Analysten auf rund 70 Milliarden Euro schätzen, kämen allein diese beiden deutschen Unternehmen auf einen Anteil von rund 14 Prozent.
6 Seite 3 Zahlreichen Experten zufolge, darunter die Weltbank, spielten die Investment- bzw. Indexfonds der Deutschen Bank und anderer Finanzspekulanten bereits eine Schlüsselrolle bei der Preisexplosion bei Nahrungsmitteln im Jahr 2007/2008. Oxfam, Misereor und WEED werfen der Deutschen Bank vor, mitverantwortlich für Preisexplosionen auf den Weltagrarmärkten zu sein, die Lebensmittel für in Armut lebende Menschen unbezahlbar machen. Die Organisationen forderten das Geldinstitut auf, bis Ende Januar 2012 den Ausstieg aus der Spekulation mit Nahrungsmitteln zu beschließen und schnellstmöglich umzusetzen. Anders die Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Landesbank Baden-Württemberg steigt aktuell aus der Spekulation mit Agrarrohstoffen aus. Im April dieses Jahres hatte bereits die DekaBank der Sparkassen angekündigt, in eigenen Fonds angebotene Wetten auf wichtige Agrarrohstoffe bis zum Jahresende aus dem Portfolio zu streichen. 3. Stellungnahme der Stadtsparkasse München Die Stadtsparkasse München wurde von der Stadtkämmerei um Stellungnahme zu dem im Antrag thematisierten Sachverhalt gebeten. Der Vorstand der Stadtsparkasse teilt mit Schreiben vom hierzu mit: Unabhängig von der formalen Ebene können wir Ihnen aber mitteilen, dass die Stadtsparkasse München keine der im Antrag genannten Finanzprodukte im Eigenbestand (Depot A) hält und auch zukünftig kein Handel mit solchen Papieren vorgesehen ist. Im Kundengeschäft bieten wir derzeit zur Abdeckung der Kundenbedürfnisse mit dem Deka- Commodities (indirekte Abbildung von Rohstoffindizes) und dem BGF World Mining Fund A 2 Euro (Aktienfonds in Titel von Bergbau und Metallgesellschaften) zwei Fonds in der Asset-Klasse Rohstoffe an. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir Aufträge, die vom Kunden eigenverantwortlich und ohne Beratung der Sparkasse initiiert werden, schon aus rechtlichen Gründen im Rahmen des jeweils bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages erfüllen müssen, da der Kauf und Verkauf dieser Finanzprodukte gesetzlich nicht verboten ist. Darüber hinaus ist für manche Kunden, z.b. Landwirte, die Absicherung von Preisänderungen im Rohstoffbereich von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und schon deshalb dient nicht jedes erworbene oder veräußerte Produkt zwangsläufig der Spekulation. Die schriftlichen Dokumentationspflichten in der Anlageberatung sind bereits heute gesetzlich geregelt. Zusätzliche Richtlinien und Dokumentationen sehen wir schon aus Gründen des Haftungsausschlusses mit erheblichen Bedenken. Wenn sich die Einschätzungen mehrerer wissenschaftlicher Studien zur preissteigernden Wirkung der Spekulationsgeschäfte bei Agrarrohstoffen bestätigen, ist nach unserer Einschätzung daher zu allererst der Gesetzgeber gefordert, ein entsprechendes Spekulationsverbot zu erlassen.
7 Seite 4 Die Stadtsparkasse München mit ihrer im öffentlichen Auftrag festgeschriebenen Orientierung am Gemeinwohl der Landeshauptstadt München unterstützt keine Spekulationen mit Nahrungsmitteln. Auch innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe wird dieses Thema sehr ernst genommen und die DekaBank hat sich, wie in der Begründung zum Antrag richtig dargestellt, kürzlich dazu entschlossen, Spekulationsgeschäfte mit Nahrungsmitteln im Fonds Deka-Commodities einzustellen. Grundsätzlich sehen wir aktuell keinen Handlungsbedarf für unser Haus. Die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema werden wir gleichwohl intensiv verfolgen. 4. Wertung der Stadtkämmerei Aus Sicht der Stadtkämmerei ist es zu begrüßen, dass die Stadtsparkasse München Spekulationen mit Nahrungsmitteln nicht unterstützt. Sie wird damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Ausfluss ihres öffentlichen Auftrags gerecht. Im Branchenvergleich zeigt sich jedoch ein deutliches Gefälle zwischen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und privaten Großbanken und Versicherern, bei denen die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht. Fehlentwicklungen kann hier aus Sicht der Stadtkämmerei nur wirkungsvoll durch ein gesetzliches Spekulationsverbot entgegengetreten werden. 5. Aufforderung an die Stadtsparkasse Eine Aufforderung an die Stadtsparkasse München entsprechend dem Antrag ist aus Sicht der Stadtkämmerei nicht erforderlich. Diese wäre auch nicht möglich. Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Eine Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen - SpkG). Einflussnahmen des kommunalen Sparkassenträgers auf das operative Geschäft einer Sparkasse sind nicht möglich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass dem Sparkassenträger im Bereich bankwirtschaftlicher Betätigung der Sparkasse keine Mitwirkungsbefugnisse eingeräumt werden dürfen: Es widerspräche dem Wesen der Bankgeschäfte, dem Gewährträger hierbei Mitwirkungsrechte einzuräumen. Die Kommunalvertretungen wären nach ihrer Struktur nicht in der Lage, Entscheidungen über Bankgeschäfte zu treffen. Davon geht auch das Gesetz aus, wenn es in den Art. 9 bis 11
8 Seite 5 SpkG für die Berufung in das Hauptverwaltungsorgan der Sparkassen, den Verwaltungsrat, strenge persönliche und fachliche Voraussetzungen festlegt. Damit soll sichergestellt werden, daß bei den Bankgeschäften als dem wesentlichsten Teilbereich des Geschäftsbetriebs nur persönlich und fachlich hinreichend qualifizierte Personen mitwirken. Eine unmittelbare Mitwirkung des Vertretungsorgans des Gewährträgers in diesem Bereich wäre sonach mit dem Willen des Gesetzes nicht vereinbar. (BayVGH in BayVBl S. 16). Der Sparkassengesetzgeber geht vielmehr davon aus, dass den Interessen des Sparkassenträgers ausreichend Rechnung getragen wird durch die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder aus den eigenen Reihen des Stadtrats bzw. durch die Beschlussfassung über die Vorschlagslisten für von der Aufsichtsbehörde auszuwählende Verwaltungsratsmitglieder. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorstands sind nach ihrem Eintritt in das Amt frei von Aufträgen und Weisungen des Sparkassenträgers. Die Mitglieder der Organe der Sparkasse haben sich bei ihrer Tätigkeit in erster Linie vom Wohl der Sparkasse und der Erfüllung der gesetzlichen Sparkassenaufgaben leiten zu lassen (BayVGH in VGH n.f. 45, 129, 130). Der zu behandelnde Stadtratsantrag beinhaltet Aufforderungen an die Stadtsparkasse München, welche auf eine Beeinflussung der bankwirtschaftlichen Betätigung abzielen. Ihm kann daher nicht entsprochen werden. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Es ergehen keine Aufforderungen entsprechend dem Antrag an die Stadtsparkasse München. 2. Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
9 Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an das Referat für Gesundheit und Umwelt z. K. V. WV Stadtkämmerei RL/GA
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