(Stand April 2012) Zielsetzungen und Ansprechpartner Planungshilfen (Windenergie-Erlass, Energie-Atlas, Gebietskulisse Windkraft)
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- Waltraud Friedrich
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1 Regionaler Planungsverband Regensburg Altmühlstr. 3, Regensburg Hinweise zur räumlichen Steuerung der Windkraftnutzung unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Regionalen Planungsverbandes Region Regensburg vom und deren Bedeutung für Planungen der Gemeinden (Stand April 2012) Quelle: Gemeinde Sengenthal Inhalte: Zielsetzungen und Ansprechpartner Planungshilfen (Windenergie-Erlass, Energie-Atlas, Gebietskulisse Windkraft) Planerische Steuerung der Windkraft (rechtliche Grundlagen, Gegenüberstellung von Bauleitplanung und Regionalplanung) Arbeits- und Verfahrensschritte der Regionalplanung Aktueller Sachstand 1
2 Zielsetzungen und Anlaufstellen Bayerisches Energiekonzept "Energie innovativ" der Bayerischen Staatsregierung vom 24. Mai 2011 Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf rund 50% verdoppeln Link Energiekonzept: LfU / Ökoenergie-Institut Bayerische Energie-Agentur "Energie Innovativ : Die Agentur ist Anlaufstelle und Dienstleister rund um alle Fragen zur Energiewende für Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürger. info(at)energie-innovativ.de Link Energie-Agentur: Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz: Energiekoordinator Herr Gehrmann, Tel energie.oberpfalz(at)reg-opf.bayern.de Regionsbeauftragter Herr Fuess, Tel Peter.Fuess(at)reg-opf.bayern.de Ansprechpartner beim Regionalen Planungsverband: Geschäftsführer Region Regensburg Herr Prechtl, Tel planungsverband(at)landratsamt-regensburg.de Weiterführende Informationen: Energiewende Oberpfalz 2
3 Hinweise und Planungshilfen Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) vom 20. Dezember 2011 Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Der Windenergie-Erlass Bayern soll Genehmigungsverfahren für WKA sowie vorgeschaltete Planungen erleichtern und beschleunigen. Dadurch soll eine verstärkte Nutzung der Windenergie an für Natur, Landschaft und Bevölkerung verträglichen Standorten erreicht werden. Darin finden sich Aussagen zu Raumordnung und Regionalplanung, Flächennutzungs- und Bauleitplanung, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Natur- und Artenschutz sowie Waldrecht und Denkmalschutz. Für die Abstimmung mit den öffentlichen Belangen werden die zuständigen Ansprechstellen benannt. Die Bekanntmachung beinhaltet auch weitergehende Informationen zur (inter)kommunalen Konzentrationszonenplanung und zum Zusammenspiel von Regional- und Bauleitplanung. Link Windenergie-Erlass Bayern: 3
4 Karten und Planungshilfen Energie-Atlas Bayern Internetportal des Bayerischen Landesamts für Umwelt mit Informationen zu Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energiesparen und interaktiven digitalen Karten für ganz Bayern Folgende Inhalte bietet der Energie-Atlas Bayern: Grundlagen für die Planung (z.b. Windatlas Bayern, Schutzgebiete) Gebietskulisse Windkraft (geeignete Potentialflächen für WKA) Zugang zur Gebietskulisse Windkraft nur über Passwort Übersicht über bestehende WKA Ansprechpartner und Praxisbeispiele Informationen zu Technologien, Fördergeldern und Genehmigungen Tipps zum richtigen Vorgehen beim Einsatz erneuerbarer Energien. Link Energie-Atlas Bayern: 4
5 Karten und Planungshilfen Gebietskulisse Windkraft im Energie-Atlas Bayern (I) Umweltplanungshilfe für Kommunen und Regionale Planungsverbände des Ökoenergie-Instituts Bayern am Bayerischen Landesamt für Umwelt. Zielsetzung: standardisiertes Suchverfahren für Windenergieflächen ; aufgrund der Windhöffigkeit geeignete Standorte werden auf die Belange des Immissionsschutzes und des Naturschutzes geprüft. Planungshoheit und Genehmigung: die kommunale Planungshoheit bleibt unberührt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird nicht ersetzt. Raumordnerisches Konzept: eine darüber hinausgehende planerische Abwägung hat gesondert zu erfolgen, z.b. Abstände zu Wohnbebauung. Prüfung weiterer Belange: Gebietskulisse muss von den Planungsträgern um weitere Belange ergänzt und konkretisiert werden, z.b. Erholungsnutzung und andere Sondernutzungen mit besonderem Schutzbedarf, Siedlungsentwicklung, Luftfahrt, Militärbelange. Link zur Gebietskulisse Windkraft: 5
6 Karten und Planungshilfen Gebietskulisse Windkraft im Energie-Atlas Bayern (II) Grundlage der Gebietskulisse Windkraft bilden die Winddaten aus dem Windatlas. Eine Bewertung der Standorteignung (grün, gelb oder rot) liegt bei einer Windgeschwindigkeit über 4,5 m/s in 140 m Höhe vor. In grünen Potentialflächen stehen der Errichtung von WKA im Regelfall keine immissions- und naturschutzrechtlichen Belange entgegen, d.h. dies sind voraussichtlich mögliche Flächen mit ausreichender Windhöffigkeit (von 4,5 bis 4,9 m/s hellgrün und ab 5,0 m/s dunkelgrün). In gelben sensibel zu behandelnden Flächen ist die Errichtung von WKA im Einzelfall möglich. In roten Ausschlussflächen ist die Errichtung von WKA voraussichtlich nicht möglich. Kommunen können die Gebietskulisse Windkraft seit mit allen Inhalten über eine Zugangsberechtigung nutzen. Ein Passwort kann unter folgendem Link angefordert werden: Erläuterungen-Nutzungsbedingungen%20_final_.pdf 6
7 Rechtliche Grundlagen zur Steuerung der Windkraft Privilegierung von WKA im Außenbereich ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) d.h. es besteht ein Anspruch auf Genehmigung für WKA, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Hierfür sind folgende Verfahren durchzuführen: Für WKA mit einer Gesamthöhe über 50 m ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen (Nr. 1.6 Spalte 2 im Anhang zur 4. BImSchV). Windfarmen mit drei oder mehr WKA sind UVP-vorprüfungspflichtig (Anlage 1 Nr. 1.6 zum UVPG). Sobald eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, ist grundsätzlich auch ein Raumordnungsverfahren (ROV) erforderlich ( 15 Abs. 1 Satz 1 ROG i.v.m. 1 Nr. 1 RoV). Ein ROV ist hingegen in der Regel nicht erforderlich, wenn WKA in einem im Regionalplan dafür ausgewiesenen Vorranggebiet errichtet werden sollen Planvorbehalt zur räumlichen Steuerung ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) Steuermöglichkeit über die Gemeinde durch (gemeinsame) Bauleitplanung und entsprechende Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan Steuermöglichkeit über den Regionalen Planungsverband im Regionalplan durch Vorrang-, Vorbehalts-, Ausschlussgebiete als Ziele der Raumordnung Weiterführende Informationen zum Planungsrecht: Download Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien 7
8 Gegenüberstellung von Bauleitplanung und Regionalplanung Trägerschaft: Gemeinde als Träger des Verfahrens Planungserfordernis: freiwillige Planung der Gemeinde Steuerung: Konzentrationszonen als Eignungsgebiete Kriterien: spezifische Gewichtung der Planungskriterien Natur- und Artenschutz: von Gemeinde abzuklären Rechtswirkung Planungsphase: unmittelbarer Schutz durch Zurückstellen von Baugesuchen, Veränderungssperre Zusammenspiel mit Regionalplanung: Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele im Regionalplan nach dessen Inkrafttreten Kostenträger: Kommune Trägerschaft: Beschlussgremium des Planungsverbandes Planungserfordernis: regionsweit bindend (künftige Pflichtaufgabe nach LEP) Steuerung: Vorrang- / Vorbehaltsgebiete, ggf. Ausschlussgebiete, weiße Gebiete Kriterien: regionsweit einheitlicher Kriterienrahmen Natur- und Artenschutz: für Potentialflächen vorgeklärt Rechtswirkung Planungsphase: während der Planung Rechtschutz nur mittelbar (Berücksichtigungspflicht in Aufstellung befindlicher Ziele) Zusammenspiel mit Bauleitplanung: Berücksichtigungspflicht kommunaler Planungen bei Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans Kostenträger: Staat 8
9 Vorteile der Steuerung der Windkraft über Regionalplanung Aufgrund ihrer Höhe (derzeit bis ca. 200 m) wirken Windkraftanlagen an vielen Standorten über Gemeindegrenzen hinaus. Einheitliche und in der Region abgestimmte Kriterien stellen eine planerische Gleichbehandlung solcher Vorhaben sicher. Ein regionales Konzept kann viele kommunale Konzepte ersetzen und sicherstellen, dass überall in der Region mit gleichem Maß gemessen wird. Konflikte zwischen benachbarten Gemeinden, wenn verschiedene Kriterien angelegt werden, entfallen. Regionale und kommunale Konzepte müssen im Wesentlichen die gleichen Anforderungen erfüllen und sich mit den gleichen Belangen/ Sachverhalten planerisch auseinandersetzen. Die Erfahrungen zeigen, dass kommunale und regionale Überlegungen aufgrund des engen Handlungs- und Bewertungsspielraums zu sehr ähnlichen Ergebnissen kommen (müssen). Die Regionalplanung ist eine kostenlose Planung für die Gemeinden. Die Wahrung kommunaler Interessen ist durch die Vertreter im Planungsausschuss und durch das Anhörungsverfahren, das alle Gemeinden einbezieht, sichergestellt. Ein ausgewogenes und nachvollziehbares regionalplanerisches Konzept bringt hohe Rechtssicherheit mit sich (keine Verhinderungsplanung). Ein Konzept mit transparenten und eindeutigen Kriterien erleichtert den Genehmigungsbehörden die Arbeit und kann Auseinandersetzungen auf kommunalpolitischer Ebene ersparen. Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalplan schließt die Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan nicht aus. Die Kommunen können den regionalplanerischen Maßstab verfeinern und weiterhin auf der Ebene der Flächennutzungsplanung tätig werden. Dies wird vor allem dann sinnvoll sein, wenn in einer Kommune verschiedene unbeplante Bereiche ohne regionalplanerische Aussage liegen. In Bauleitplänen ausgewiesene Gebiete können überprüft oder als bestehende Festsetzungen in den Regionalplan übernommen werden. 9
10 Ausgangssituation in der Region Regensburg Auftrag für Regionalplanung nach Beschlusslage vom (24. Verbandsversammlung mit 84. Planungsausschusssitzung): Für Gebiet des Landkreises Neumarkt i.d.opf.: Auf der Basis der vorgestellten Grundlagen für ein Konzept zur Steuerung der Nutzung der Windenergie im Landkreis Neumarkt i.d.opf. sollen ein Entwurf für die teilräumliche Fortschreibung des Regionalplans der Region Regensburg, Kapitel Energieversorgung, in weiterer enger Abstimmung mit den Gebietskörperschaften erarbeitet und die erforderlichen Schritte für die Erstellung des Umweltberichtes eingeleitet werden. Für Gebiete der Landkreise Cham, Regensburg und den überwiegenden Teil des Landkreises Kelheim sowie die kreisfreie Stadt Regensburg: Die Erarbeitung von Grundlagen für ein Konzept zur Steuerung der Nutzung der Windenergie soll auf die weiteren Teilräume des Regionsgebietes in enger Abstimmung mit den Gebietskörperschaften - ähnlich wie für den Landkreis Neumarkt - ausgedehnt werden. Link zur Internetseite des Regionalen Planungsverband Regensburg: 10
11 Arbeitsschritte auf dem Weg zum Regionalplanentwurf Potentialanalyse flächendeckende Beurteilung auf Grundlage Kriterienkatalog Überlagerung verschiedener Layer mittels GIS bei der Regierung entsprechend den Vorgaben des Regionalen Planungsverbandes Raumordnerische Kriterien Naturschutzfachliche Kriterien Windgeschwindigkeiten Windatlas 2010 Vorabstimmung mit Gemeinden und Umweltfachstellen Einbeziehung örtlicher Belange und standortbezogener Angaben (z.b. Sicherung von Siedlungsentwicklungsflächen außerhalb der Bauleitplanung, Sicherung von Sondergebieten mit besonderem Ruhebedarf, Erhaltung von Erholungs- oder Tourismusfunktionen, Schutz von besonderen Waldgebieten, Schutz der Kulturgüter) Berücksichtigung von Potenzialflächen in Landschaftsschutzgebieten nach Vorgabe der Verordnungsgeber Einbringen der Belange im Rahmen von Bürgermeisterdienstbesprechungen, Scoping zur strategischen Umweltprüfung (SUP) Erarbeitung des Entwurfs zur Regionalplanfortschreibung mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für WKA sowie Ausschlussgebiete und ggf. weiße Gebiete 11
12 Überblick zum Verfahrensablauf der Regionalplanung Informelle Vorarbeiten zur Erarbeitung der Planungsgrundlagen - Potentialanalyse - Beschluss vom für Landkreis Neumarkt Beschluss vom für übrige Region (CHA, KEH, R) Aufstellungsbeschluss im Planungsverband durch Planungsausschuss Beschluss vom für Landkreis Neumarkt Erarbeitung Vorentwurf durch Regionsbeauftragten (mit Hilfe des technischen Büros bei der Regierung) und Erstellung des Umweltberichts Beschluss im Planungsverband über Entwurf Teilfortschreibung Windkraft inkl. Umweltbericht zur Umweltprüfung Anhörung mit Einstellung Internet und Auslegung des Fortschreibungsentwurfes zur Beteiligung von Fachstellen, Kommunen, Verbänden, Öffentlichkeit Auswertung und Behandlung der eingegangenen Einwendungen und Diskussion weiterer Stellschrauben für Windkraftsteuerung im Planungsverband ggf. erneute Anhörung für geänderte Fortschreibungsinhalte Beschluss im Planungsverband über Teilfortschreibung Windkraft inkl. zusammenfassender Erklärung zur Umweltprüfung Verbindlicherklärung höhere Landesplanungsbehörde (ggf. Beitrittsbeschluss) und Ausfertigung durch Planungsverband Veröffentlichung Amtsblatt, Inkrafttreten, Auslegung und Einstellung Internet ab hier Berücksichtigungspflicht der Regionalplanziele ab hier Anpassungspflicht an Regionalplan
13 Hinweise zum Sach- und Rechtsstand Für die laufende Regionalplanfortschreibung ist ein Rechtsschutz mit dem zustimmenden Beschluss zum Änderungsentwurf im Planungsausschuss und Einleitung des Anhörungsverfahrens möglich: Erst dann sind regionalplanerische Vorgaben (Vorrang- und Ausschlussgebiete für WKA) als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren oder kommunalen Planungen zu berücksichtigen. Sperrwirkung für aktuell eingehende Anträge zur Errichtung von WKA kann nur durch Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung zur Steuerung der Windenergie (Teilflächennutzungsplan Windenergie) erreicht werden: Voraussetzungen für die mögliche Zurückstellung von Baugesuchen: - die Gemeinde hat einen Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des FNP gefasst, - die Gemeinde will im FNP Konzentrationsfläche(n) nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für privilegierte Vorhaben der Windenergie darstellen, die der Errichtung solcher Vorhaben an anderer Stelle im Gemeindegebiet i.d.r. entgegensteht(en), und wenn - die Gemeinde belegt, dass die Durchführung der FNP-Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Die Möglichkeit des Zurückstellens von Baugesuchen nach 15 BauGB ist befristet auf 1 Jahr (ggf. Verlängerung dieser Frist auf 2 Jahre bei der2012 anstehenden Novellierung des BauGB auf Vorstoß Bayerns) Im Falle einer Flächennutzungsplanänderung ist eine wechselseitige Abstimmung von regionalplanerischen Kriterien und kommunalen Interessen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Harmonisierung der Ergebnisse besonders wichtig (Gegenstromprinzip): Bei der Aufstellung des Regionalplans werden kommunale Planungen berücksichtigt nach Inkrafttreten des Regionalplans besteht für die Bauleitplanung Anpassungspflicht. Fundstellen: IMS IIB /11 S. 12 ff. Windenergie-Erlass vom Nordrhein-Westfalen 13
14 Windrad im Raum Neumarkt 14
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