Grußwort Christoph Strässer, MdB und Beauftragter für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Auswärtigen Amt.

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1 Grußwort Christoph Strässer, MdB und Beauftragter für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Auswärtigen Amt. Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich nicht persönlich bei diesem wichtigen Ereignis anwesend sein. Deswegen sende ich Ihnen dieses kurze Grußwort als Zeichen meiner hohen Wertschätzung der einflussreichen und ehrenhaften Arbeit der IGFM für die Durchsetzung und Verbreitung der Menschenrechte weltweit. Zuallererst möchte ich meiner Hochachtung gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der IGFM Ausdruck verleihen. 42 Jahre ehrenamtliche Arbeit für die Menschenrechte, das ist wahrlich beeindruckend. Wenn man wie ich weiß, wie langatmig und ausdauernd man sein muss, um mit diesem Thema durchzudringen, der kann zumindest ansatzweise nachvollziehen, wie hart Sie die letzten 42 Jahre gearbeitet haben müssen. Diesem Engagement gebührt der höchste Respekt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Scherpunkt der diesjährigen Hauptversammlung sind die Frauenrechte. Als Beauftragter für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt ist mir die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen ein besonderes Anliegen. Frauen spielen auf allen Ebenen der Gesellschaft eine wichtige Rolle und sind für deren Erhalt und Funktionieren unerlässlich. Gleichzeitig sehen sie sich häufig Behandlungen ausgesetzt, durch die ihre vermeintliche Unterlegenheit etabliert oder zementiert werden soll. Sexueller Missbrauch, Frauenhandel, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelung sind Taten, denen fast ausschließlich Frauen und Mädchen zum Opfer fallen. Betroffen aber ist unsere Gesellschaft als Ganzes, denn Frauenrechte sind Menschenrechte, und wie alle Menschenrechte sind sie universell und unteilbar. Gewalt gegen Frauen hat verschiedene Formen physische, sexuelle, psychologische und emotionale. Sie sind miteinander vernetzt und betreffen Frauen aller Altersklassen von ungeborenen Babys bis zu älteren Menschen. Einige Arten der Gewalt wie der Menschenhandel sind grenzüberschreitend. 1

2 Frauen, die Gewalt erleben, leiden an zahlreichen gesundheitlichen Problemen. Die Fähigkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen, wird stark eingeschränkt. Gewalt gegen Frauen schädigt generationsübergreifend Familien und Gemeinschaften und fördert die Verbreitung anderer Gewaltformen in der Gesellschaft. Infolge der Gewaltakte verarmen Frauen, ihre Familien, Gemeinschaften und sogar ganze Nationen. Gewalt gegen Frauen beschränkt sich nicht auf spezielle Kulturen, Regionen, Länder oder einige Gruppen von Frauen. Die Ursachen der Gewaltakte liegen in der anhaltenden Diskriminierung von Frauen. Bis zu 70% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalttaten. Die weltweit am häufigsten auftretende Form von Gewalt gegen Frauen ist physische Gewalt durch einen vertrauten Partner. Frauen werden geschlagen, zum Geschlechtsverkehr gezwungen oder in anderer Weise missbraucht. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in elf Ländern reicht der Anteil der von einem vertrauten Partner sexuell missbrauchter Frauen von 6% in Japan bis zu 59% in Äthiopien. Verschiedene weltweite Umfragen belegen, dass die Hälfte aller ermordeten Frauen von ihren jetzigen oder ehemaligen Partnern oder Ehemännern getötet wurden. Nach Angaben der WHO wurden 40 70% der weiblichen Mordopfer in Australien, Kanada, Israel, Südafrika und den USA von ihren Partnern getötet. In Kolumbien wird an jedem sechsten Tag eine Frau von ihrem (Ex-) Partner ermordet. Darüber hinaus ist die Anwendung psychologischer und emotionaler Gewalt durch vertraute Partner weit verbreitet. Es wird angenommen, dass weltweit eine von fünf Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer einer (versuchten) Vergewaltigung wird. Eine vorrangig in Afrika und Südasien verbreitete Form der sexualisierten Gewalt ist die Verheiratung minderjähriger Frauen. Junge Mädchen werden häufig zur Ehe und sexuellen Beziehungen gezwungen. Dadurch steigen verschiedene gesundheitliche Risiken sowie die Gefahr sich mit HIV/Aids zu infizieren. Außerdem sinkt so das Bildungsniveau. Sexualisierte Gewalt in Konflikten ist eine schwere Gewalttat der heutigen Zeit, die Millionen von Menschen betrifft vornehmlich Frauen und Mädchen. Sie wird oft bewusst als 2

3 weitreichende Strategie von bewaffneten Gruppen eingesetzt, um Gegner zu demütigen, die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und die Gesellschaft zu zerstören. Frauen und Mädchen werden auch von denjenigen sexuell ausgebeutet, die sie in den Konflikten beschützen sollen. Von Großmütttern bis zu Kleinkindern fallen immer wieder Frauen gewalttätigen sexuellen Angriffen durch Soldaten und Rebellen zum Opfer. Vergewaltigungen sind seit langer Zeit eine Kriegstaktik. In jedem Krieg wird in und nach bewaffneten Konflikten Gewalt gegen Frauen angewendet. In der Demokratischen Republik Kongo werden jeden Monat Vergewaltigungen verzeichnet. Durchschnittlich werden jeden Tag 36 Frauen und Mädchen vergewaltigt. Seit Beginn des bewaffneten Konflikts sind schätzungsweise Frauen Opfer sexualisierter Gewalt geworden. Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalttaten an Frauen und Mädchen sind in der sudanesischen Konfliktregion Darfur weit verbreitet. Während des Völkermords in Ruanda (1994) wurden bis Frauen vergewaltigt. Sexualisierte Gewalt war auch während des 14-jährigen Bürgerkriegs in Liberia charakteristisch. Während des Konflikts in Bosnien in den frühen 90er Jahren wurden bis Frauen vergewaltigt. Einer Studie der Weltbank zufolge sind Frauen zwischen 15 und 44 Jahren einem höheren Risiko ausgesetzt, Vergewaltigung und häuslicher Gewalt zum Opfer zu fallen, als Krebs, Verkehrsunfällen, Krieg und Malaria. Die Anwendung von Gewalt gegen Frauen in polizeilichem Gewahrsam ist weit verbreitet. Dazu gehören sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, von Männern durchgeführte Leibesvisitationen und das Einfordern sexueller Handlungen gegen Privilegien und Güter des täglichen Bedarfs. Ein besonders häufiges Verbrechen ist die Genitalverstümmlung und Beschneidung weiblicher Genitalien. Unter die Begriffe Genitalverstümmlung und Beschneidung weiblicher Genitalien fallen verschiedene Arten traditioneller Beschneidungsriten an Frauen und Mädchen. 3

4 Schätzungen zufolge mussten sich mehr als 130 Millionen Frauen Beschneidungen unterziehen vor allem in Afrika und in einigen Ländern des Nahen Ostens. Jedes Jahr sind zwei Millionen Mädchen der Gefahr der Beschneidungsriten ausgesetzt. Vor allem Frauen leiden unter dem Verbrechen des Menschenhandels bis zwei Millionen Menschen werden jährlich in die Prostitution, Zwangsarbeit oder die Sklaverei verschleppt 80% der Opfer sind Frauen und Mädchen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt leider Gottes noch viele andere Menschenrechtsverbrechen, die Frauen weltweit erleiden müssen. Sei es Mitgiftmorde, sogenannte Ehrenmorde oder Gewalt in der Schwangerschaft. Obwohl es mir persönlich nicht liegt, möchte ich in einer ökonomisch dominierten Welt, in der das Kostenargument leider zumeist das Stichhaltigste zu sein scheint, die monetären Kosten dieser Frauendiskriminierung ansprechen. Die Kosten, die Gewalt gegen Frauen verursacht, sind extrem hoch. Direkte Kosten entstehen durch medizinische Behandlungen und psychologische Unterstützung der Frauen und ihrer Kinder sowie für die Verfolgung der Straftäter. Die indirekte Kosten entstehen durch höhere Arbeitslosigkeit, Produktivitätseinbußen und die menschlichen Kosten für Schmerz und Leid. In den USA verursacht häusliche Gewalt jährlich Kosten in Höhe von mehr als 5,8 Milliarden US-Dollar. 4,1 Milliarden werden für direkte medizinische und gesundheitliche Versorgung aufgewendet. Aufgrund der Produktivitätsverluste entstehen Kosten in Höhe von 1,8 Milliarden. Laut einer britischen Studie von 2004 werden die Gesamtkosten für häusliche Gewalt auf 23 Milliarden Pfund im Jahr oder 440 Pfund pro Person geschätzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gewalt gegen Frauen ist ein Problem weltweit, in Europa und auch in Deutschland. Eine neue Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zu häuslicher, körperlicher, sexueller sowie psychischer Gewalt offenbart ein erschreckendes Ausmaß der Gewalt gegen Frauen in Europa: 4

5 Jede dritte befragte Frau (33%) hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Dies entspricht etwa 62 Millionen Frauen. Jede zehnte Frau hat seit ihrem 15. Lebensjahr irgendeine Form der sexuellen Gewalt erfahren. Eine von 20 Frauen ist schon einmal vergewaltigt worden. 22% gaben an schon einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt zu haben. 43% berichteten von psychischer Gewalt durch einen Beziehungspartner. 33 % der Frauen haben in der Kindheit körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Erwachsenen erfahren. Geschätzte 83 Millionen Frauen in der EU sind schon einmal sexuell belästigt worden und 18 % haben seit dem 15. Lebensjahr Stalking erlebt. Nur etwa 13% der betroffenen Frauen meldeten schwerwiegende Gewaltvorfälle der Polizei. In Deutschland liegen die meisten Ergebnisse sogar über dem EU-Durchschnitt. Befragt wurden Frauen in allen 28 Mitgliedsstaaten zwischen 18 und 17 Jahren. Die Zahlen sind erschreckend, jedoch für Deutschland nicht wirklich überraschend. Bereits im Jahr 2004 hat das Familienministerium eine Studie zur Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland mit ähnlichen Ergebnissen veröffentlicht. Demnach waren damals 40% der Frauen in Deutschland mindestens einmal im Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Laut der neuen EU-Studie sind es in Deutschland immer noch 35%. Doch damals wie heute gilt für Frauen: Die meisten Gewalttaten finden innerhalb einer Beziehung statt: 22% der Frauen haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt. 5

6 Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Zahlen und Daten sind schwer zu verstehen. Und das umso mehr, als es auf internationaler und nationaler Ebene viele Mechanismen und Instrumente gibt, um der Gewalt gegen Frauen Einhalt zu gebieten. So ist die Eliminierung von Gewalt an Frauen ein Bestandteil des von Deutschland 1985 ratifizierten VN-Übereinkommens zu Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Die Konvention wurde bis jetzt durch 187 Staaten ratifiziert, ist aber trotz der hohen Ratifizierungsdichte teilweise heftig umstritten, es bestehen viele Vorbehalte und Erklärungen von Vertragsparteien. Der CEDAW-Vertragsausschuss überprüft, inwiefern die Staaten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachgekommen. Auch Deutschland unterzieht sich regelmäßig dieser Überprüfung. Der Ausschuss hat im letzten Bericht der Bundesregierung im Jahr 2007 die Bekämpfung von Gewalt an Frauen in Deutschland positiv bewertet wird Deutschland den nächsten Umsetzungsbericht beim Ausschuss einreichen. Im Jahr 2000 trat das Zusatzprotokoll der CEDAW-Konvention in Kraft. Dieses sieht einen Individualbeschwerdemechanismus vor, mit dem sich Einzelpersonen bei Rechtverletzungen an den VN-Ausschuss wenden können. Das Mandat einer VN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen wurde 1994 geschaffen, und wird seit 2009 von der Südafrikanerin Rashida Manjoo wahrgenommen. Ihr Jahresbericht vom Juni 2012 befasste sich mit geschlechtsspezifischem Mord (auch Feminizid genannt), der aktuelle Bericht mit der Staatenverantwortung bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Sie betont, dass Staaten auch die strukturellen Ursachen von Gewalt an Frauen untersuchen und bekämpfen müssen, um den Anforderungen der CEDAW-Konvention gerecht zu werden. Die UN Women und Frauenrechtskommission wurde im Juli 2010 von der VN- Generalversammlung durch Resolution A/64/289 geschaffen und nahm am 1. Januar 2011 ihre Arbeit auf. Durch die Resolution wurden die bis dahin bestehenden vier Gender bzw. Frauenorganisationen UNIFEM, DAW, OSAGI und INSTRAW zusammengeführt. Eine Besonderheit von UN Women im Vergleich zu anderen VN-Fonds und Programmen ist ihr normatives und operatives Mandat. Für die Lenkung im normativen Bereich ist die VN- Frauenrechtskommission (FRK), für den operativen Teil der Exekutivrat von UN Women zuständig. Die FRK verabschiedete 2013 eine von vielen als historisch bezeichnete Abschlusserklärung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, trotz sehr schwieriger 6

7 Verhandlungssituation. Im März 2014 wurde eine Abschlusserklärung zum Thema Post-2015 Entwicklungsziele verhandelt und auch erneut im Konsens verabschiedet. UN Women hat die Mandate der Vorgängerorganisationen übernommen und ist zuständig für: Empfehlung politischer Richtlinien für die Mitgliedstaaten, Unterstützung/Überwachung der Umsetzung von Normen und Standards; Ausführung von Programmen und Projekten im Feld; Führung, Koordinierung und Monitoring von Gleichstellungsfragen im VN-System sowie Sekretariat der Frauenrechtskommission. Die Arbeit von UN Women richtet sich nach dem VN- CEDAW Übereinkommen, der Pekinger Aktionsplattform, der VN-SR-Resolution 1325 und ihren Folgeresolutionen sowie nach den Millenniums-Entwicklungszielen. UN Women unterstand seit Gründung bis 2013 unter der Leitung der Exekutivdirektorin Michelle Bachelet (Chile). Zurzeit bekleidet Phumzile Mlambo-Ngcuka (Südafrika) das Amt. Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit stellt der Sicherheitsrat fest, dass ohne eine umfassende Einbindung von Frauen in Konfliktprävention, -lösung und Wiederaufbau kein dauerhafter Frieden erreicht werden kann und Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten ein Thema von Frieden und Sicherheit ist. Die Folgeresolutionen 1820 (2009) und 1888 (2009) widmen sich ausschließlich der Bekämpfung des Einsatzes sexueller Gewalt in Konfliktsituationen als gezieltes Mittel der Kriegsführung. RES 1988 schafft das Amt einer Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für sexuelle Gewalt in Konflikten mit einem speziellen Expertenteam. Zudem wird das VN-System aufgerufen, spezielle Women Protection Advisors an die Friedensmissionen zu entsenden. Mit SR-RES 1960 (2010) wurde ein umfassendes Monitoring und Berichtsystem geschaffen (MARA), das dem VN-Generalsekretär ermöglicht, Konfliktparteien auf sog. schwarzen Listen im Anhang zu seinem jährlichen Bericht zu sexueller Gewalt in Konflikten aufzuführen, gegen die im Extremfall u.a. auch Sanktionen verhängt werden können. Deutschland hat sich von Beginn an aktiv für die Umsetzung dieser SR-RES eingesetzt, auch im EU-Rahmen. Im Dezember 2012 veröffentlichte die Bundesregierung erstmals einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von 1325 und wird 2014 dazu berichten. 7

8 Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf Europäischer Ebene wird viel getan, um der Gewalt gegen Frauen entgegenzutreten. Im Jahr 2008 ratifizierte Deutschland die EU-Leitlinien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, die Empfehlungen für Maßnahmen der EU in Drittstaaten enthalten. Mit dem vom Europarat im Jahr 2011 ausgearbeiteten Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt wurde zum ersten Mal ein detailliertes, völkerrechtlich bindendes Instrument geschaffen, welches die Eliminierung von Gewalt an Frauen anstrebt. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten, Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor. Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv gegen Zwangsehen vorzugehen. Deutschland ist einer der 13 Mitgliedsstaaten des Europarates, die dieses Dokument unterzeichneten. Deutschland gehört international zu den aktivsten Akteuren bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt des Europarats hat Deutschland bereits am Tag der Zeichnungsauflegung am 11. Mai 2011 gezeichnet und damit seine Absicht dokumentiert, diesem Vertrag beizutreten. Mit diesem Übereinkommen wurde erstmalig für den europäischen Kontinent ein völkerrechtlich bindendes, umfassendes und detailliertes Instrument geschaffen, um Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Hier im Auswärtigen Amt unterstützen wir zudem zahlreiche Projekte, mit denen die Rechte von Frauen in aller Welt gestärkt werden sollen. Die Bandbreite dieser Projekte reicht von Kampagnen gegen häusliche Gewalt über Aufklärungskampagnen zu weiblicher Genitalverstümmelung bis hin zur Stärkung lokaler Frauenrechtsbewegungen und Menschenrechtsverteidigerinnen. Auch die Förderung eines Trainings der afghanischen Nichtregierungsorganisation Women for Afghan Women, mit dem die Durchsetzung des Gesetzes zur Eliminierung von Gewalt gegen Frauen (EVAW-Law) gefördert werden soll, gehört dazu. Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2012 förderte das Auswärtige Amt ein Projekt der ukrainischen Nichtregierungsorganisation "DCO Alliance" - mit Sitz in Donezk - gegen 8

9 Frauenhandel und Zwangsprostitution. Hauptziel des Projektes war es, das Problembewusstsein in Bezug auf Frauenhandel in der Bevölkerung allgemein, in den Medien und in bestimmten Zielgruppen wie bei Polizeibeamten und Mitarbeitern der EURO-Freiwilligenkorps zu schärfen. Es erfolgten dabei Schulungen für 120 Vertreter von Polizei und staatlichen Verwaltungen sowie Mitarbeitern von Nichtregierungsorganisationen und eine besondere Schulung von jungen Multiplikatoren zur Vorbereitung von Straßenaktionen. Neben der Einrichtung von Hotlines gab es zusätzlich Flyer-, Poster- und Plakataktionen an öffentlichen Plätzen, Flughäfen, Bahnhöfen und Hotels. Im Jahr 2012 förderte das Auswärtige Amt ein Projekt des gemeinnützigen Vereins "AMICA", der 1993 als Reaktion auf den Krieg im ehemaligen Jugoslawien gegründet wurde. Ziel von AMICA ist die Stärkung von Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten. Das Projekt zielt darauf ab, häusliche Gewalt in Tschetschenien zu reduzieren und Frauen- und Menschenrechtsorganisationen dort zu vernetzen. Opfer häuslicher Gewalt werden psychisch stabilisiert und über ihre rechtliche Lage aufgeklärt. Das Projekt nimmt positiven Einfluss auf die Menschenrechtssituation in Tschetschenien, indem Frauen besser geschützt sind, Menschenrechts-Initiativen besser vernetzt werden und sich der Informationsfluss zwischen den Organisationen erhöht. In Zusammenarbeit mit der VN förderte das Auswärtige Amt Ausbildungsmodule für Polizistinnen von VN-Friedensmissionen zur Verhinderung und Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle diese Aktivitäten können jedoch nur mit Hilfe der Zivilgesellschaft nachhaltig wirken. Es sind Organisationen wie die IGFM, die durch ihr Engagement viele Menschleben rettet und vor allem zu einem Umdenken in den Gesellschaften führen. Denn die Gewalt gegen Frauen kann und muss zwar von der politischen Ebene mit allen Mitteln bekämpft werden. Aber eine nachhaltige Verbesserung für die Rechte der Frauen benötigt einen kulturellen gesellschaftlichen Wandel in den Köpfen der Menschen. Diese Veränderung wird von Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorangetrieben. Dafür gilt es Ihnen unseren aufrichtigen Dank auszusprechen. Christoph Strässer, MdB und Beauftragter für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der Bundesregierung im Auswärtigen Amt. 9

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